Testlauf zu Ramadan: Der Muezzin ruft in der Göttinger Weststadt
In Göttingen ertönt erstmals ein Muezzin-Ruf – nach breiter Debatte und Zustimmung. Junge Union und AfD machen Stimmung gegen eine Verstetigung.
In Teilen Göttingens ist am Dienstagabend zum ersten Mal der Ruf eines Muezzins erschallt. Er wurde um 19.30 Uhr über die Außenlautsprecher der Moschee der muslimischen Ditib-Gemeinde übertragen, war aber, wie viele Augen- und Ohrenzeugen bestätigen, nur in der Umgebung des in der Weststadt nahe an einer viel befahrenen Straße liegenden Gebäudes zu hören. Zu dem Ereignis hatten sich Hunderte Gläubige in und vor der Moschee eingefunden.
Anlass für den etwa drei Minuten dauernden Ruf des Muezzins zum Gebet war das Fastenbrechen. Es handelte sich dabei zunächst um einen Testlauf: Die Gemeinde will erst im Dialog mit der Stadtgemeinschaft entscheiden, ob künftig einmal im Monat ein Muezzin-Ruf erklingt.
Den Wunsch nach einem öffentlich hörbaren Gebetsruf habe es in der Gemeinde immer wieder gegeben, sagt Sprecher Ali Sahbaz. 20 Jahre nach dem Bau der Moschee habe die Gemeinde entschieden, bei der Stadt anzufragen: „Die Gemeinde soll sichtbarer im städtischen Alltag werden.“
Wenn der monatliche Muezzin-Ruf kommen sollte, werde er zum Freitagsgebet stattfinden, und zwar zur Mittagszeit. Für eine dauerhafte Genehmigung soll die Gemeinde allerdings eine dauerhafte Lärmschutzrichtlinie einhalten. Gemessen wird dabei die Lautstärke am nächstgelegenen geöffneten Fenster umliegender Häuser. Sahbaz sagte zu, der Ruf werde lediglich im „unmittelbaren Umfeld“ der Moschee zu hören sein. Gleichzeitig kündigte er an: „Wir wollen die Göttingerinnen und Göttinger mitnehmen.“
Oberbürgermeisterin Petra Broistedt (SPD)
Die Stadtverwaltung kann bei einer Einhaltung der entsprechenden Grenzwerte den Muezzin-Ruf nicht untersagen. Schließlich gebe es die Religionsfreiheit, hatte auch Göttingens Oberbürgermeisterin Petra Broistedt (SPD) vorab erklärt. „Die Religionsfreiheit ist ein hohes Gut unserer Verfassung. Sie gilt für alle Glaubensgemeinschaften gleichermaßen.“
Die Stadt stehe klar zu Artikel 4 des Grundgesetzes, der nicht allein die innere Überzeugung schütze, sondern ebenso die sicht- und hörbare Religionsausübung. Für Broistedt gilt dabei das Prinzip: Alle Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften seien nach denselben rechtlichen Maßstäben zu behandeln – ob Kirchenglocken oder Muezzin-Ruf.
Gemeinsam mit der Ditib-Gemeinde, den christlichen Kirchen und der Jüdischen Gemeinde habe die Stadt eine offene Debatte anstoßen wollen, so Broistedt. Die Vertreter der verschiedenen Glaubensrichtungen hätten mit der Verwaltung an einem Runden Tisch über das Thema diskutiert: „Dabei haben nicht alle gesagt: Das ist eine gute Idee. Aber die meisten.“
Der evangelische Göttinger Superintendent Frank Uhlhorn räumt ein, dass es durchaus ernst zu nehmende Gegenargumente gebe – etwa von Geflüchteten, bei denen der Ruf ungute Assoziationen wecken könne. Die Jüdische Gemeinde Göttingen beteiligt sich ebenfalls an der Diskussion.
Auch wenn der in Israel fünfmal am Tag erklingende Muezzin-Ruf dort zum Alltag gehöre, könne er in ihrer Gemeinde durchaus Ängste hervorrufen, so die Vorsitzende Jacqueline Jürgenliemk. Denn teils werde der dabei gebrauchte Ausruf „Allahu akbar“ – „Gott ist größer“ – von Islamisten und im Zusammenhang mit Terror missbraucht.
Junge Union und AfD einig in Ablehnung
Scharfe Ablehnung äußern unterdessen Junge Union (JU) und AfD. „Ein dreiminütiger Gebetsruf, der den gesamten Stadtteil erreicht, ist ein erheblicher Eingriff in die negative Religionsfreiheit der Mitbürger“, behauptet Maja Bohn, Vorsitzende des Göttinger JU-Stadtverbandes. „Die Behauptung der Oberbürgermeisterin, dies sei eindeutig durch das Grundgesetz gedeckt, ist rechtlich wie gesellschaftlich zweifelhaft. Religionsfreiheit gilt in Deutschland, anders als oft suggeriert, nicht schrankenlos.“
Zudem sei die Ditib kein Vorreiter für Religionsfreiheit und Liberalismus. Recherchen und Berichte belegten immer wieder, dass der vom türkischen Staat kontrollierte Verband zwar nach außen hin liberal auftrete, nach innen jedoch oft grob antisemitisch agiere.
Die Göttinger AfD-Kreistagsfraktion erklärte: „Der öffentliche Gebetsruf ist keine bloße Ausübung der Religionsfreiheit, sondern eine akustische Markierung des öffentlichen Raumes, die weite Teile der nicht-muslimischen Nachbarschaft belästigt und ausschließt. Wir sehen darin eine ideologische Grenzverschiebung, die nicht zu unserem Verständnis eines säkularen und toleranten Miteinanders passt.“
Über die sozialen Medien wurden und werden zudem wütende Hasskommentare gegen die Ditib-Gemeinde und ihren Muezzin-Ruf verbreitet. Etliche sind mit blauen Herzen markiert, einem Erkennungszeichen der AfD.
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