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Streit um BDS-BewegungMeinungsfreiheit zuerst

Laut Wissenschaftlichem Dienst ist der BDS-Beschluss des Bundestags nicht verbindlich. Als Gesetz wäre er „verfassungswidrig“.

Demonstration der BDS-Bewegung in Paris im April 2017 Foto: Le Pictorium/France

Berlin taz | Felix Klein, Antisemitismusbeauftragter der Bundesregierung, hat kürzlich angeregt, den Streit um den BDS-Beschluss des Bundestags von einer neutralen Instanz klären zu lassen. Nun liegt das siebenseitige Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags vor.

Es enthält Argumente für beide Seiten – sowohl für VertreterInnen vieler Kulturinstitutionen, die den Beschluss als faktische Einschränkung der Meinungsfreiheit kritisieren, als auch für die Verteidiger des Beschlusses, die dies bestreiten. Und: Das Gutachten kritisiert deutlich die Praxis von Städten und Kommunen, BDS keine städtisch finanzierten Räume zur Verfügung zu stellen.

Der Hintergrund: Der Bundestag hat 2019 die BDS-Bewegung in toto für antisemitisch erklärt und bekundet, dass diese nicht mit öffentlichen Mittel unterstützt werden soll. Auch Städte und Kommunen sollen BDS-Unterstützern keine Räume oder sonstige Mittel gewähren. BDS ist eine internationale Bewegung, die weitgehend erfolglos versucht, mit Boykotten und Sanktionen Israel zum Ende der Besatzung der Westbank zu bewegen.

Zentrale Kulturinstitutionen der Republik, vom Goethe-Institut bis zum Humboldt Forum, hatten kürzlich kritisiert, dass der Bundestagsbeschluss eine rechtliche Grauzone und ein Klima der Einschüchterung geschaffen habe. Die Institutionen, die sich in der Initiative „GG 5.3 Weltoffenheit“ zusammengeschlossen haben, warnen vor einer Boykottspirale. Sie lehnen BDS unisono ab – halten aber den Versuch, diese Bewegung mit dem Anti-BDS-Beschluss zu bekämpfen, für den Einstieg in eine Boykottlogik, die „den kulturellen und wissenschaftlichen Austausch“ behindert.

Keine Gefährdung der öffentlichen Ordnung

Die Befürchtung: „Unter Berufung auf die Resolution des Bundestags werden durch missbräuchliche Verwendungen des Antisemitismusvorwurfs wichtige Stimmen beiseitegedrängt und kritische Positionen verzerrt dargestellt.“ Für die international arbeitende Institutionen sei schlicht unklar, wen sie noch einladen dürften. Im Globalen Süden unterstützen weit mehr politische Aktivisten, Verbände, KünstlerInnen und Intellektuelle BDS als in Europa.

Das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes unterstreicht, dass der Bundestagsbeschluss eine „politische Meinungsäußerung“ ist, die keine rechtliche Verbindlichkeit hat. Insofern können sich die Unterstützer des Anti-BDS-Beschlusses bestätigt fühlen. Sie werfen den Kulturinstitutionen vor, sich als Opfer eingebildeter Zensur zu inszenieren. Allerdings bestätigt das Gutachten die Überzeugung der Unterstützer nur darin. Denn das Gutachten besagt andererseits, dass die Anti-BDS-Praxis im Widerspruch zur grundgesetzlich verbrieften Meinungsfreiheit steht.

Als Gesetz, so ein Resümee, wäre der Bundestagsbeschluss eine „verfassungswidrige“ Einschränkung der Meinungsfreiheit. Denn es gebe keinen Nachweis, dass BDS „gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung“ gerichtet sei. Zudem verfüge die in Deutschland marginale Bewegung über keine „verfestigte, rechtsförmige Organisationsstruktur“. Von einer „Gefährdung der öffentlichen Ordnung“ könne bei BDS keine Rede sein.

Viele Städte, etwa Berlin, Frankfurt am Main und besonders rigide München, stellen BDS-nahen Organisationen aber keine städtisch finanzierten Räume zur Verfügung. Diese Praxis ist dem Gutachten zufolge rechtswidrig, dabei stützt es sich auf ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs München vom November 2020. „Ein Nutzungsausschluss von BDS-nahen Personen oder Gruppen allein wegen zu erwartender unerwünschter Meinungsäußerungen“ sei mit der Meinungsfreiheit unvereinbar.

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34 Kommentare

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  • "Veranstaltung, die sich um den Nahostkonflikt dreht und die sich auch nur ansatzweise kritisch zur Besatzungspolitik Israels äußern (könnten) de facto zu verbieten"

    Können Sie diese Veranstaltungen auflisten?

    • @h3h3y0:

      @Ingrid Werner

  • Danke

    Bundestagbeschluss 2019 gegen BDS Boykottkampagne Israels ohne rechtliche Bindungskraft kommt daher, wie die katholische Unanfechtbarkeitserklärung von Päpsten ex cathedra seit 1871, nicht Macht zu demonstrieren, wie gerne bis heute unterstellt wird, sondern Meinung Papstes in bestimmter Angelegenheit Fesseln aufzuerlegen. Parteitagsbeschlüsse sozial-existierenden Sozialismus im Ostblock war die Fortsetzung katholischer Meinungsfesselung mit ideologisch aufgeladenen Mitteln. Dass sich der Bundestag als die Legislative Säule in unserer Gewaltenteilung zur Akklamationsbude kastriert ist in einem Trauerspiel ein Mehr im Jammertal vom vorherigen Trauerspiel der Posen der Vergeblichkeit im Umgang europäischer Länder, Deutschlands mit Israels Außen- , Innen- atomar implementierter Sicherheitspolitik am Atomsperrvertrag 1972 vorbei, ab 22. Januar 2021 entgegen ICAN Atomwaffenverbot 2017 Völkerrecht, sonders mit seinem Besatzungsregime, Siedlungspolitik in Palästina entgegen UNO Beschlüssen. Dabei favorisieren Regierungen Israels Regierungenvoran it Benjamin Netanjahu als Premier im Umgang mit Gegenwind das Szenario in dem Märchen vom Rennen doppelten Igels gegen den Hasen, nach dem Motto, ihr habt keine Chance gegen uns, aber nutzt sie. Übersetzt heißt das in Debatten z. B. aktuell Spiegel 52-38-2020 zwischen Michael Wolffsohn *1947 und Michael Naumann *1947 zum Thema BDS wird Israels Politik kritisiert wird nicht aus Israels Position geantwortet sondern privatim aus der des Juden, wird Position eines Juden kritisiert wird staatstragend aus der Position Israels geantwortet. Wie wäre es, wenn der Jude als Jude, der Israeli als Israeli argumentiert? Erschwerend kommt hinzu, dass Israel sich nach Jahrtausendwende Habitus Gottesprinzip zugelegt hat in seiner Verfassung entgegen seiner pluralistischen Demokratie und Gesellschaft mit vielen anderen Formationen, säkularen, klerikalen, Ethnien, Religionen, wie wir es aus der Geschichte von Gottesstaaten, Kalifaten kennen.

  • 17mal BDS und an keiner Stelle wird die Abkürzung ausgeschrieben.

    [...]

    Dieser Kommentar wurde gekürzt. Bitte halten Sie sich an die Netiquette.

  • Weder kann ich viel Gutes am BDS noch am lächerlichen und traurigen Bundestagsbeschluss finden und dann bin ich auch noch der Meinung, dass es unbedingt Grenzen der Meinungsfreiheit geben muss. Israel- Kritik ist selbstverständlich oft antisemitiv motiviert, sehr oft aber auch nicht. Man kann einen Bibi zum Beispiel nicht mögen, weil er Israel gefährdet indem er friedlichen Lösungen entgegenarbeitet. So weit, so banal. Leider haben aber zu viele ein Interesse daran sich entweder hinter der Meinungsfreiheit zu verstecken, als auch sie zu beschränken, als auch ihre Grenzen zu verschieben. Vielleicht sollte man mal wirklich über diese Grenzen diskutieren ohne dabei Aufregerthemen durchs Dorf zu treiben und sich und andere am Nasenring vorführen zu lassen. Meinungsfreiheit sollte nicht durch Macht begrenzt werden, selbstverständlich aber auch nicht durch Mehrheiten entgrenzt.

    • 9G
      90564 (Profil gelöscht)
      @Benedikt Bräutigam:

      bei der antisemitischen bds-kampagne geht es nicht um "kritik an der israelischen regierung oder israel", es geht auch nicht um eine 2staaten-lösung oder friedliche ko-existenz oder um die "besetzten gebiete", es geht klipp&klar um die vernichtung des "jüdischen staates"!



      muss man leider andauernd wiederholen

      • @90564 (Profil gelöscht):

        Leider bleibt die Wiederholung Ihrer antiantisemitschen Kampagne auch folgenlos und eben falsch.

  • Als Verfassungsjurist kann man hier eigentlich nur zu einer ganz klaren Einschätzung kommen: Der sog. "BDS-Beschluss" des BT ist ein "Unding".



    Dabei geht es zunächst gar nicht darum, wie dieser inhaltlich zu begründen wäre, weil er als formeller Akt bereits mehr als fragwürdig ist. Kurz gesagt: Der deutsche BT hat keine derartigen "Beschlüsse" zu fassen. Es gibt dafür keine Grundlage. Dass in dieser Weise jede beliebige zivilgesellschaftliche Initiative vom Staat bekämpft werden kann, wenn sie eine Mehrheit der Parteien im BT "stört", scheint die heldenhaften Vorkämpfer gegen Antisemitismus, die diese Absurdität unterstützen, - nicht zu stören. Armes, verwirrtes Deutschland 2020.

    • @JulianM:

      Darum ist es ja auch ein politischer Beschluss und kein Gesetz.

      "Bekämpfen" ist hier als Vokabel etwas übertrieben.

      Sie soll nur mit öffentlichen Mitteln nicht mehr unterstützt werden.

      Das ist schon was anderes als Bekämpfen.

      Jede "beliebige zivilgesellschaftliche Initiative" kann vom Staat auch privilegiert werden, indem sie Zuwendungen erhält.

      Ob das nun gleich Verwirrung ist, wenn man beschließt, BDS-Sympathisanten sollen nicht bedacht werden?



      Ich weiß nicht...

    • @JulianM:

      Ihre juristische Einschätzung überzeugt mich nicht. Wieso sollte ein Parlament, das befugt ist, verbindliche Gesetze zu verabschieden, nicht berechtigt sein, unverbindliche Resolutionen zu beschließen? Im Grundgesetz gibt es keine Regelung, die dies verbietet.

      Abgesehen davon: Der Bundestag fasst ständig unverbindliche Beschlüsse, mit denen er irgendetwas "begrüßt", "verurteilt" u. ä. Und niemand hat sich bisher daran gestört. Es ist bezeichnend, dass ausgerechnet dann, wenn es gegen BDS geht, die Befugnis des Bundestags, solche Beschlüsse zu fassen, in Zweifel gezogen wird. Als der Bundestag z. B. beschlossen hat, die (in Israel lediglich diskutierte) Annexion des Westjordanlandes durch Israel gleichsam "vorbeugend" zu verurteilen, war von niemandem zu lesen, dass der Bundestag so etwas angeblich nicht beschließen dürfe.

      • @Budzylein:

        irgendetwas zu "begrüßen" oder zu "verurteilen", auch noch außerhalb Deutschlands hat aber noch keine Wirkung. Solche Noten sind rein symbolischer Natur. Die Anti- BDS- Resolution hat aber eine Wirkung, sie wird seit ihrer Verabschiedung als Hebel von Drückerkolonnen benutzt um Druck auf Unirektoren, Bürgermeistern etc. auszuüben, um irgendeine Veranstaltung, die sich um den Nahostkonflikt dreht und die sich auch nur ansatzweise kritisch zur Besatzungspolitik Israels äußern (könnten) de facto zu verbieten, weil sie nirgends mehr stattfinden darf, Richter darüber welche Veranstaltung "antisemitisch" ist und welche nicht, sind ganz allein die Drückerkolonnen, und so war der Einsatz der BT- Resolution auch von den Initiatoren beabsichtigt. All diejenigen MdBs die diese Wirkung ihrer Resolution nicht vorhergesehen haben (wollen), fehlt es an der nötigen Professionalität und sie sind in ihrem Amt fehl am Platz. Ich glaube aber es war eher der massive Druck bestimmter Thinktanks, wie ja auch im Spiegel zu lesen war und der folgende interne Druck innerhalb der Fraktionen, der dann eine Mehrheit zustande brachte. Dass man es aber nicht in Gesetzesform gegossen hat, wenn man denn so überzeugt davon war, das BDS antisemitisch und gefährlich sei (dann hätte Seehofer sie ja auch kurzerhand verbieten können) sondern in Form einer Resolution verabschiedet hat, belegt sehr deutlich, dass man selbst starke Bedenken hatte ob ihrer Rechtskonformität. Im übrigen gibt es ja schon jede Menge rechtskonforme Handhabe um gegen politisch, rassistisch oder religiös motivierte Gewalt, Propaganda die zu solcher Gewalt aufruft etc vorzugehen. Wozu dann also noch mal diese Resolution? Warum berufen sich die Leute, die gegen vermeintliche oder tatsächliche BDS- Anhänger vorgehen, nicht auf gültiges Recht? Weil sie es offensichtlich nicht können! Statt dessen nehmen sie die Resolution um auf "kurzem Amtsweg" ihre individuelle Meinung durchzusetzen. Das darf nicht sein!

        • @ingrid werner:

          Ach nö, nicht schon wieder "bestimmte Thinktanks"/Eliten/Weisen von Zion/etc., die Druck ausgeübt haben sollen und die Strippen ziehen.



          Über 90% der in Deutschland im Zentralrat der Juden organisierten Menschen sind Einwanderer aus der Ex-Sowietunion. Es gibt unter ihnen Einige, die in der Mittelschicht angekommen sind, mehrheitlich sind sie aber müde, alte Rentner, ohne - deutsche - Rente, die von Stütze leben. Mächtige, einflussreiche Thinktanks im Hintergrund sind ein von Ihnen und Spiegel-Reportern gedichtetes Phantasiegebilde.

        • @ingrid werner:

          "Veranstaltung, die sich um den Nahostkonflikt dreht und die sich auch nur ansatzweise kritisch zur Besatzungspolitik Israels äußern (könnten) de facto zu verbieten"

          Können Sie diese Veranstaltungen auflisten?

        • @ingrid werner:

          1. Man muss nicht zum Boykott Israels aufrufen, um die israelische Politik zu kritisieren. Bei anderen Ländern gibt's ja auch keine BDS-Bewegung.



          2. Wer die BDS-Bewegung verteidigt, kann dem Bundestag schwerlich ernsthaft vorwerfen,BDS nicht verbieten zu wollen.



          3. Den von Ihnen genannten Spiegel-Artikel habe ich auch gelesen. Darin wurde so getan, als seien die Bundestagsfraktionen, die dem Beschluss zugestimmt haben, gleichsam hilflose Opfer einer perfiden proisraelischen Lobby geworden. Das ist ein Musterbeispiel für das antisemitische Geraune, die Juden hätten zu viel Einfluss und zögen im Hintergrund die Strippen. Alex Feuerherdt hat das Ganze auf Mena Watch damals schön auseinandergenommen. Kann ich jetzt nicht verlinken, ist aber mit einer Suchmaschine leicht zu finden.

        • @ingrid werner:

          anschließe mich. Bitter aber wahr.

          • @Lowandorder:

            Frohes Fest und auf ein besseres Neues Jahr.

            • @ingrid werner:

              Danke …anschließe mich.

  • Den BDS-Beschluss des Bundestages kann man hier nachlesen: dip21.bundestag.de...19/101/1910191.pdf

    Da der Beschluss kein Gesetz ist, spielt es überhaupt keine Rolle, ob er verfassungswidrig wäre, wenn er ein Gesetz wäre. Gesetze werden ganz anders abgefasst als solche Resolutionen.

    Dass der Wissenschaftliche Dienst den Beschluss, wenn er ein Gesetz wäre, vollständig für verfassungswidrig hielte, wie es der Artikel suggeriert, bezweifle ich (leider ist die Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes nicht vollständig im Internet aufzufinden). Dass der Staat z. B. durch dass Grundrecht der Meinungsfreiheit dazu verpflichtet wäre, Projekte finanziell zu fördern, die die BDS-Bewegung aktiv unterstützen (u. a. dagegen richtet sich der Bundestagsbeschluss ausdrücklich), ist einfach Unsinn. Das Grundrecht der Meinungsfreiheit bedeutet nur, dass es u. a. erlaubt ist, die Erde für flach zu halten, an Horoskope, Kornkreise & die Existenz von Elfen, Hexen, Orks und natürlich des Weihnachtsmannes oder an die heilende Wirkung von Homöopathie, Besprechen und Pendeln zu glauben und diese Ansichten auch öffentlich zu äußern - und eben auch, aktiver Anhänger z. B. von Pegida, Querdenken 711 oder der BDS-Bewegung zu sein. Aber das Grundrecht der Meinungsfreiheit gibt niemandem Anspruch darauf, für seine Meinungsäußerungen Staatsknete zu erhalten.

    • @Budzylein:

      Au Backe.

      Mit Gesetz oder nicht - welche Rechtsform immer.



      Der Bundestag darf sich nich verfassungswidrig verhalten •

      unterm—— Exekutive too & dito —



      Wie knochentrocken das Karlsruhe sieht - kriegte unlängst doch unser Vollhorst - der Erfahrungsjurist um die Ohren gepaaft! …servíce

  • Bin im Übrigen mal gespannt, ob das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Bestand haben wird. Soweit ich weiß steht noch ne Instanz aus, mindestens eine. Das Verwaltunsgericht hatte ja zugunsten des BDS-Beschlusses der Stadt München entschieden.

  • Das wundert mich jetzt etwas, dass die taz uns mitteilt, dass der BDS eine weitgehend erfolglose internationale Bewegung sei. In anderen Quellen (z.B. DW, Wikipedia) sieht man das ganz anders.



    Aber "weitgehend erfolglos" war auch die dt. Nationalmanschaft 2014 gegen Brasilien, schließlich kassierten sie ein Gegentor und gewannen nur einstellig.

    • @Carl Fischer:

      Es war dem Autor wohl wichtig, eine Erfolglosgkeit zu betonen. Ein Erfolg wie in Südafrika, und da hat er recht, wird vermutlich nicht erreicht werden können, da Israel wirtschaftlich vollalimentiert ist und bedingungslose Unterstützung der mächtigsten Wirtschaftsnationen erhält. Dagegen sind sogar kleine Erfolge große Erfolge. Respekt.

    • @Carl Fischer:

      In Deutschland ist die Bewegung weitgehend erfolglos. Hier hat der Boykott von jüdischen Produkten eben ein Geschmäckle.

      In den USA und in Großbritannien sieht die Sache anders aus. Vor allem an den Universitäten hat BDS teilweise sogar eine Art Hegemonie und bestimmt wer wie in öffentlichen Veranstaltungen über Israel diskutiert.

      Einer der größten Erfolge dürfte der Rückzug von Soda Stream aus dem Westjordanland sein. Dadurch wurden 500 palästinensische Angestellte arbeitslos. Das interessiert BDS weniger.

      www.welt.de/wirtsc...ammenarbeiten.html

      Soda Stream hat der Umzug nicht geschadet.

      Ansonsten bedrängt BDS Künstler, die in Israel auftreten wollen. Das klappt mal und mal nicht.

      Nick Cave, der auch massiv unter Druck gesetzt wurde, sagte:

      "Der Boykott ist zum Teil der Grund, warum ich in Israel spiele – nicht als Unterstützung für eine bestimmte Politik, sondern als eine grundsätzliche Haltung gegen diejenigen, die Musiker schikanieren, beschämen und zum Schweigen bringen wollen“.

      Die proletarischen Sleaford Mods nannten BDS "brainless wankers".

      Was Roger Waters denkt, ist bekannt.

  • 0G
    02854 (Profil gelöscht)

    „Ein Nutzungsausschluss von ... Personen oder Gruppen allein wegen zu erwartender unerwünschter Meinungsäußerungen“

    Ups! Könnte sich darauf auch die AfD berufen?

  • Na Servus - Wer hätte das gedacht! - 😂 -

    Ach was! & Guten Morgen.

    unterm——- servíce —-



    Das kommt halt dabei heraus.



    Wennste die falschen Leute im falschen Wald Holz hacken läßt!



    & dazu passend - REMEMBER - Gellewelle!



    Mal eben das Grundrecht der Demonstrations&Meiningsfreiheit!



    Abräumen! - als Aufgelopp zur Pandemie! Ja Ja!



    & ebenso passend verludert - Newahr.



    Die Medien einschl. TAZ - AUFSCHREI? - MACH BOSSE! NIX!



    HALTEN DIE KLAPPPE! einschl. stellv. Verfassungsrichter Rath.



    Der erst abwartet - in vorauseilender Hofberichterstattung!



    Was der Herr ex-cum-exler KarlsruhePräsi hinterher!!! hustet. But.



    Minderqualifizierte VerwRichter auf seiner nach oben offenen Richterskala!



    Sind seiner Anteilnahme naturellement nicht würdig!

    kurz - Sauber judizieren & recht haben - wie oben - reicht halt nicht!

    Na Mahlzeit - Das! kommt in den Skat •

    • @Lowandorder:

      Es ist oftmals für mich nicht nachvollziehbar was Sie so schreiben. Ich versuch es mal für mich zu übersetzen und würde mich auch über eine erklärende Antwort freuen.



      Das passiert wenn die falschen Personen falsche Entscheidungen treffen (Wer denn jetzt ?) . Und dazu passend von den gleichen (?) Leuten (?) das Grundrecht auf Demonstrations- und Meinungsfreiheit im Rahmen der aktuellen Pandemie beschränkt und gar unterbrochen wird .



      Die Medien, inklusive der TAZ nichts dazu vermelden (verstanden und stimme dem überhaupt nicht zu).



      Jetzt wird es kompliziert:



      Ein stellvertretender Verfassungrichter Rath (gibt keine Person mit diesen Namen soweit ich gelesen habe) sagt auch nichts zu den Einschränkungen des Grundrechts D.-und M.-freiheit und er wartet wohl erstmal ab und sagt nichts für eine Hofberichtserstattung (welcher Hof ?)



      Und was h

      • @Waldo:

        Ach was!

        Nur mal zu letzterem.



        Christian Rath - ist nicht nur - was zu seinen Beiträgen dort steht - Rechtspolitischer Korrespondent der taz



        Sondern - was da aber dort nicht steht!!



        “Stellvertretender Verfassungsrichter Baden-Württemberg.“ - Ach was!

        [...]

        unterm——- btw but not only —-*



        Auf diese Causa bin ich rein zufällig gestoßen. Als ich dies in meiner bundesweiten juristischen Weggefährtencrew zur Kenntnis gab.



        Waren die Reaktionen - vorsichtig formuliert - beginnend von totalem Unglauben zunächst - bis usw usf. heftig



        Meine obige Einschätzung bewegt sich eher im Mittelfeld.



        (ps was mit Hofberichterstattung gemeint ist - dürfte sodann ja klar sein!)

        Den Rest findens schon selber raus.

        Dieser Kommentar wurde gekürzt. Bitte halten Sie sich an die Netiquette. Die Moderation

        • @Lowandorder:

          Ok. Ok. Bin ja ein geduldig-langmütiger Mensch & mit Andreas Rebers “…helfe ich gern.

          Also dann mal zum Mitschreiben!



          In dieser Republik Schland gibt es verfassungsgemäß als Ausdruck der Gewaltenteilung drei staatliche Gewalten.



          Zentrale Norm Art 20 Grundgesetz - GG - !



          Kontrolle vor deren Machtmissbrauch ist klassisch & vor allem durch Grundrechte geschützt - die Öffentlichkeit.



          Zu deren Kern die neudeutsch Medien - früher Presse & Journalisten gehören.



          Die sogenannte Vierte Gewalt! Get it? Fein.



          Es dürfte auch nicht nur überstudierten Juristen - sondern auch den Bemühten der Ebene unmittelbar einleuchten. Daß es nicht geht - jedenfalls ein Konfliktfall ist! Stichwort Inkompatibilität! Wenn ein Kontrolleur - vulgo ein Politischer Korrespondent wie der Journalist Christian Rath. Gleichzeitig Mitglied einer der drei staatlichen Gewalten - insbesondere der Dritten Gewalt - der Rechtsprechung - konkret als ein stellvertretender Verfassungsrichter Ba-Wü ist!



          Die er ja qua Verfassungsauftrag! - gerade - Kontrollieren! - soll!

          Nun mag man darüber streiten. Ob frauman - wie die meisten meiner juristischen Weggefährten für ein No Go hält! Wg Inkompatibelität! May be. But!

          Ganz sicher aber geht es überhaupt nicht an.



          Daß diese mehr als problematische - Doppelfunktion - nicht offen gelegt wird.



          Mindestens durch Einrücken hinter der Personalleiste “Justizpolitischer Korrespondent“ kenntlich gemacht wird.



          Wobei ich nicht verhehle. Daß mir die bisherige intellektuell unredliche Praxis komplett unseriös für eine um Transparenz bemühte Zeitung wie die taz erscheint!

          & sodele zum 🎻 Orchester infantil -

          ff

          Das mag euch ja nicht passen.



          Ist eine reine Bewertung einer unstrittigen Causa. Hat mit Nettikette Null & Nichts zu tun.

          “ Dieses Procedere halte ich für intellektuell unredlich & unseriös!*

          Das wäre - als würde er als “autokritischer“ Journalist hier in der taz schreiben. Aber nicht zugleich klarmachen. Daß er gleichzeitig im Vorstand ei

          • @Lowandorder:

            Ach - he techné - Sorry - & 🎻 Orchester

            Sorry - Seids - noch gescheit?!

            Das mag euch ja nicht passen.



            Ist eine reine Bewertung einer unstrittigen Causa. Hat mit Nettikette Null & Nichts zu tun.

            “ Dieses Procedere halte ich für intellektuell unredlich & unseriös!*

            Das wäre - als würde er als “autokritischer“ Journalist hier in der taz schreiben. Aber nicht zugleich klarmachen. Daß er gleichzeitig im Vorstand eines Autokonzerns sitzt • “

            Das ist evident - ne klare Wertung!



            Für einen unhaltbaren Zustand!



            Habe keinen Juristen welcher Provenienz auch immer in meinem nicht grad kleinen around gefunden!



            Der das anders sähe! Einschließlich des gebildeten Beispiels! Newahr.



            Das spiegelt schlicht um schlicht.



            Den in keiner Weise akzeptablen Zustand •



            Normal. Dess schleckt die Geiss net weg.

            Sollte der erhoffte Lernerfolg wider Erwarten ausbleiben! Gibt es ja noch die Redaktion.



            In meinem tazelwurm.de/ - werde ich diese Causa plus 🎻 Orchester eh dokumentieren. Für Jugend Forsch - hab ich immer ein Ohr - auch zwei - 😎 -

    • @Lowandorder:

      Anschließe mich.

  • 9G
    90564 (Profil gelöscht)

    btw die "meinungsfreiheit" ist auch "eingeschränkt", was zb die leugnung des holocaustes angeht, was ja auch horst mahler und ursula haverbeck regelmässig beklagen und die afd heult doch auch andauernd darum rum? wo ist da jetzt der unterschied zu den bds-verteidiger!nnen? herr gedeon lässt grüssen

    • @90564 (Profil gelöscht):

      Deine unsäglichen Vergleich von BDS-Veranstaltungen mit Holocaustleugnung ist Relativierung der Shoah und wenn nicht volksverhetzend, dann doch immer noch infantil und dumm.

    • @90564 (Profil gelöscht):

      weil die Leugnung des Holocaust als Volksverhetzung und damit als Gefährdung der öffentlichen Ordnung gilt.

      • 1G
        14390 (Profil gelöscht)
        @LesMankov:

        Nein, die Leugnung des Holocausts unterfällt nicht dem Schutzbeteich der Meinungsfreiheit, weil es sich dabei um eine dem Beweis zugängliche Tatsachenbehauptung handelt. Somit ist es eben keine „Meinung“ mehr, diese beinhaltet immer ein Element persönlicher Wertung.