piwik no script img

Social-Media-Verbot für Kinder Es droht eine Luftnummer

Anna Klöpper

Kommentar von

Anna Klöpper

Die EU-Expertenempfehlungen enthalten sinnvolle Punkte. Jedoch bleibt die Durchsetzbarkeit bisher noch völlig offen.

E in Social-Media-Verbot für unter 13-Jährige, danach eine Freigabe von Tiktok und Co. unter Vorbehalt des Jugendschutzes: Was die Expertengruppe der EU-Kommission da am Montag zur politischen Umsetzung empfohlen hat, klingt markig. Allein, die Zweifel bleiben, ob das Ganze nicht doch eher eine Luftbuchung ist.

Zum einen ist da die Altersgrenze 13 Jahre, die es jetzt schon gibt bei vielen Apps wie Tiktok, die aber von den Plattformen de facto nicht kontrolliert wird. Ursula von der Leyen hatte deshalb bereits im April eine Alterskontroll-App vorgestellt, die die Lücke zwischen Anspruch und Wirklichkeit schließen soll. Allerdings fürchten Da­ten­schüt­ze­r*in­nen angesichts eines nötigen Gesichtsscans und hinterlegten Ausweisdokumenten – und zwar von allen Nut­ze­r*in­nen – um den Persönlichkeitsschutz im Netz. Zudem war auch am Montag weiter unklar, wann genau diese App tatsächlich einsatzbereit wäre.

Und danach, wenn das Kind dann endlich 13 ist und immer noch ein sehr junger Mensch? Die Idee, das Internet nach und nach freizugeben, so ähnlich wie die Freiwillige Selbstkontrolle bei Filmen, ist gar nicht so schlecht. Ausdrücklich und zu Recht nimmt die Expertenkommission auch Angebote wie KI-Chatbots oder Videospielplattformen in den Blick und nennt das Ganze „Social Media Plus“. Die Altersstaffelung ist jedenfalls die differenziertere Herangehensweise, weil ihr auch Dinge wie digitale Teilhabe nicht egal sind. Zudem ist es ein Ansatz, der zumindest versucht, auch die Konzerne in die Verantwortung zu nehmen, was das eigentliche Ziel sein muss.

Das Logo der taz: Weißer Schriftzung t a z und weiße Tatze auf rotem Grund.
taz debatte

Die taz ist eine unabhängige, linke und meinungsstarke Tageszeitung. In unseren Kommentaren, Essays und Debattentexten streiten wir seit der Gründung der taz im Jahr 1979. Oft können und wollen wir uns nicht auf eine Meinung einigen. Deshalb finden sich hier teils komplett gegenläufige Positionen – allesamt Teil des sehr breiten linken Meinungsspektrums.

Denn: Je jugendfreundlicher, desto niedriger das FSK-Label, desto breiter der potenzielle Nutzer*innen-Kreis – das soll der wirtschaftliche Hebel sein.

Dafür braucht es allerdings eine überzeugende Kontrolltechnik, vor allem was Datensicherheit angeht. Sonst wird passieren, was sich bereits in Australien besichtigen lässt, wo 70 Prozent der Jugendlichen einen aktiven Account haben trotz gesetzlichen Verbots: nämlich nichts.

Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Dank Ihnen haben wir nun die 50.000 erreicht. So viele unterstützen freiwillig und regelmäßig. Noch nicht dabei? Werden Sie jetzt Teil der Community! Jetzt unterstützen

Anna Klöpper

Anna Klöpper Leiterin taz.eins

Seit 2011 bei der taz. Leitet gemeinsam mit Sunny Riedel das Ressort taz.eins. Hier entstehen die ersten fünf Seiten der Tageszeitung, inklusive der Nahaufnahme - der täglichen Reportage-Doppelseite in der taz. Davor Ressortleiterin, CvD und Redakteurin in der Berliner Lokalredaktion. Themenschwerpunkte: Bildungs- und Familienpolitik.
Mehr zum Thema

23 Kommentare

 / 
  • Wieso müssen unter 13-jährige ein eigenes Handy oder Smartphone haben. Ich habe mein ersten (Erwachsenen-) Fahrrad auch erst zu meiner Konfirmation mit 14 Jahren bekommen.



    Die Umgang mit solchen Medien können sie ja im Unterrichtsfach "Medienkompetenz" an ihren Schulen lernen.

    • @Il_Leopardo:

      Eigentlich gar nicht, aber unter den heutigen Umständen würde das mit hoher Wahrscheinlichkeit zu starker sozialer Isolation des Kindes führen, mitunter wohl sogar zu Mobbing. Natürlich ist das eigentlich ein gesamtgesellschaftliches Problem, davon kann sich das eigene Kind aber nichts kaufen, wenn das restliche gleichaltrige Umfeld fast den kompletten sozialen Umgang via Smartphone abwickelt, oder zumindest plant. Sowas wie "13-Jährige brauchen kein Handy" ist leicht gesagt und prinzipiell nicht ganz falsch, die tatsächliche Umsetzung birgt aber enorme Hürden und Probleme für das Kind.

  • "Dafür braucht es allerdings eine überzeugende Kontrolltechnik"



    Und welche überzeugende Kontrolltechnik soll es sein?



    Erweiterte Polizeibefugnisse mit anlasslosen Handykontrollen?



    Smart Cams die nicht nur aggressives Verhalten, sondern auch exzessive Smart Phonenutzung erkennen und automatisch die Polizei alarmieren?



    Vorinstallierter Bundestrojaner auf jedem Gerät?



    Zwangesweises Routing von jeglichen Daten über einen Bundesproxy?

  • Nicht die Luftnummer ist was droht, sondern weitreichende Identifikationspflichten, die nur schaden.

  • Ist wie immer. Das eigentliche Problem sind die „Erziehungsberechtigten“. Solange die nicht wirklich im Sinne ihres Nachwuches aktiv werden, kann die beste staatliche Vorgabe nicht wirken.

  • Wasch mich aber mach mich nicht nass !

    Es ist müßig darüber zu diskutieren so lange die Anbieter nicht aktiv mitziehen.

    Zudem man in Europa ja durchaus weiß, was das Stündlein geschlagen wenn die Tech-Bros zum Onkel Donald rennen und um Hilfe bitten.



    Der pupst dann einmal laut und Essig ist's.

    Aber de facto geht es ja garnicht um den Kinder und Jugendschutz sondern um die Kontrolle des Internets durch die Hintertür.

    • @Bolzkopf:

      Deshalb sollte man ja auch gleich die Telekom, Vodafone & Co. mit in die Pflicht nehmen.

      • @DiMa:

        Stimmt: Die könnten in den AGB die Nutzung durch Minderjährige komplett untersagen - denn unterschreiben muss ja ein Erwachsener.

        Das wäre sicher die beste Lösung, nicht wahr ?

        • @Bolzkopf:

          Na vor allem könnte der Gesetzgeber es ihnen entsprechend vorschreiben. Dann braucht es auch keine AGB mehr.

          • @DiMa:

            Und was genau soll er vorschreiben ?

  • Die Luftnummer ist das Thema selbst.



    Da hierbei alle nur allzu gerne mitdiskutieren, wird es eine wilde Debatte geben, in deren Windschatten die wichtigen Themen wie Gesundheitswesen, Rente, drastische Kürzungen der Sozialleistungen für Eltern und Kinder, Umverteilung usw. untergehen sollen - was vermutlich klappen wird.



    Nichts anderes wird hier betrieben; denn Kinder- und Jugendschutz interessiert diese Bundesregierung nicht die Bohne, wie man ja gerade in diesen Tagen nochmal drastisch vor Augen geführt bekommt.

  • Die Durchsetzung ist doch recht einfach. Man muss neben den App-Anbietern vor allem die Handyvertragsanbieter in die Pflicht nehmen. Diese müssen zu jedem Vertrag das Geburtsdatum speichern und Internetzugangssperren für gesperrte Dienste einrichten (einschließlich VPN Dienste).

    Dann bleibt am Ende nur noch das Problem von Eltern, die Ihre Kindern Handys mit anderen Geburtsdaten überlassen. In solchen Fällen helfen dann recht hohe Strafen. Da ist ein wenig Kreativität gefordert.

    Der Vorteil ist dann dabei, dass man Pornos für Kinder ebenfalls gleich mit aussperren kann. Ferner ist man dann nicht darauf angewiesen, ob sich ein ausländischer Dienstanbieter daran hält oder nicht. Abschließend lässt sich das auch im nationalen Alleingang einfach durchbringen und man müsste nicht auf die EU werten. Eine Kontrolltechnik braucht es dafür überhaupt nicht.

    • @DiMa:

      Man kann Smartphones auch ohne Mobilfunkanbieter für Social Media verwenden, schon mal was von W-Lan (nicht nur zu Hause, sondern im McD, der Bahn, in öffentlichen Gebäuden, Coffeshops...)

      • @Fantenlover3000:

        Nur welcher Jugendliche nutzt noch einen Heimcomputer? Die eigentlich Action läuft doch übers Smartphone. Und bei öffentlichen Dientsanbietern kann man wohl eine Jugendschutzsperre verlangen.

        • @DiMa:

          Mit dem Smartphone kann man sich genauso mit dem W-Lan verbinden (machst du mit ziemlicher Sicherheit auch täglich) und dafür braucht man nur ein Gerät und den Zugang zum Netzwerk, ein Mobilfunkanbieter (oder überhaupt eine Sim-Karte) wird nicht zwingend für die Internetnutzung via Smartphone benötigt. Auch Jugendliche benutzen ihre Smartphones zum größten Teil Zuhause, in der Schule oder an sonstigen Orten mit W-Lan Zugang. Dann könnten die Kids eben nicht mehr im Schulbus TikToms suchten, Doomscrolling Zuhause im Bett ginge das aber nach wie vor.l (und genau dort findet der größte Teil der Bildschirmzeit statt).

          • @Fantenlover3000:

            Und wie bereits beschrieben kann man den Jugendschutz bei Gastzugängen ohne weiteres Regeln.

            Niemand lässt öffentlich Pornohefte rumliegen. Warum wird das im Internet immer noch anders gehandhabt?

            • @DiMa:

              Und wie willst du das im McD regeln, soll jedes Mal der Perso gescannt werden, wenn man ins dortige WiFi will? Und dann bleibt immer noch das heimische W-Lan, glaubst du ernsthaft mehr als 5% der Eltern würden hier von sich aus Software auf ihrem Router installieren, die den Kindern den Zugang zu Social Media verwehrt?

    • @DiMa:

      Das zentrale Problem ist, dass die Geräte Sicherheit *gegen* ihre Nutzenden liefern sollen.

      Das ist ein fundamentaler Bruch: das Gerät, das du kaufst, schützt nicht dich vor betrügerischen Diensten, sondern Diensteanbieter vor dir.

    • @DiMa:

      Was darf Satire?

    • @DiMa:

      Dann bleibt am Ende nur noch das Problem von Eltern ....

      es wird nichts passieren. Nehmen Sie das Thema e-Roller. Gesetzlich ab 16 Jahre, eine Person auf dem Roller, AGBs der Vermieter ab 18 Jahre, Realität teilweise Kinder deutlich jünger als 14 und meist mindestens zu zweit oder dritt.



      Interesiert niemand. Weder die Eltern noch die Polizei. Warum soll es bei social media besser laufen?

      • @Donni:

        Das mit den Rollern könnte man auch in Griff bekommen. Wenn die Roller Nummernschilder hätten wäre es den Eltern nicht egal weil man dann leichter für den unsachgemäßen Umgang des Nachwuchses haftbar gemacht werden könnte.

        • @nepp:

          & auch @Donni:

          Die E-Roller dürfen bereits ab 14 Jahren gefahren werden (ohne irgendeine Fahrerlaubnis) und sie müssen bereits jetzt schon auch alle ein Versicherungskennzeichen (vulgo: Nummernschild) haben.

          • @Saile:

            Ich schrieb unter 14. Kinder!



            Und zur Alterskorrekur : Danke