Neonazi sucht Asyl in Ungarn: Horst Mahler ist festgenommen
Der flüchtige Holocaustleugner Horst Mahler wurde festgenommen – in Ungarn. Dort hatte er eigentlich auf politisches Asyl gehofft.
Der ungarische Regierungssprecher Zoltán Kovács bestätigte der taz, dass Mahler am Montag im Sopron festgenommen wurde. Die 60.000-Einwohner-Stadt liegt im Nordwesten des Landes, gleich hinter der österreichischen Grenze. Anfangs hatte Kovács eine Verhaftung dementiert, dies später aber zurückgenommen.
Auch die Staatsanwaltschaft München, die das Verfahren gegen Mahler führt und den Flüchtigen mit Haftbefehl suchte, bestätigte die Festnahme. Diese sei am Morgen um 8.40 Uhr erfolgt, sagte ein Sprecher.
Mahler hätte am 19. April erneut seine Haft in der JVA Brandenburg/Havel antreten müssen. Der Neonazi war seit 2009 wegen wiederholter Holocaustleugnung inhaftiert, 2015 aber wegen seines schlechten Gesundheitszustands haftverschont worden. Er leidet an schwerer Diabetes, ein Unterschenkel musste amputiert werden. Nachdem die Staatsanwaltschaft München aber Beschwerde eingelegt hatte und Mahler erneut antisemitische Vorträge gehalten hatte, sollte er zurück in Haft, um dort seine Reststrafe bis 2018 zu verbüßen. Der Rentner aber setzte sich ab.
Wohin, blieb zunächst unklar. Am Freitag dann veröffentlichte Mahler eine Nachricht. Er habe „den Führer der Ungarischen Nation, Viktor Orbán, ersucht, mir als politisch Verfolgtem Asyl in Ungarn zu gewähren“, teilte er in einer Botschaft mit, die Unterstützer ins Internet stellten. Im Vertrauen „auf den Freiheitssinn des Volkes der Ungarn lege ich mein Schicksal in die Hände seiner Regierung“.
Das ging schief. Schon am Montagmorgen hatte Ungarns Regierungssprecher Kovács der taz mitgeteilt, es sei „rechtlich ausgeschlossen“, dass Mahler Asyl in Ungarn erhalte. Dies scheide schon aus, da er aus einem anderen EU-Staat komme. Bisher allerdings, so Kovács, habe Mahler noch gar keinen Asylantrag gestellt.
„Keine Grundlage“
Deutlich positionierte sich auch die ungarische Botschaft in Berlin. „Ungarn ist ein Rechtsstaat und Mitglied der EU. Deutschland ist ebenfalls ein Rechtsstaat und Mitglied der EU“, hieß es dort. „Ein solches Ersuchen entbehrt daher jeder Grundlage.“
Mahler hatte schon bei seinem Abtauchen im April in einem Video angekündigt, Asyl in einem „souveränen Staat“ zu suchen. Als Jurist müsste ihm aber klar gewesen sein, dass dies in Ungarn rechtlich nicht gehen kann. Sein Ansinnen dürfte damit eher politisch intendiert gewesen sein – gilt Ungarn doch als Rechtsausleger in der EU.
Die Staatsanwaltschaft München wollte sich am Montag nicht äußern, wie es nach der Festnahme des Rechtsextremisten nun weitergeht. Vermutlich erfolgt nun ein Antrag an Ungarn, den Rechtsextremisten auszuliefern.
Der Untergrund ist für Mahler nicht neu: Schon 1970 war er als RAF-Mitglied abgetaucht, wenig später verhaftet worden. Später dann wandte er sich dem Rechtsextremismus zu.
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