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Mutmaßliche Polizeigewalt in DessauWer hat Hans-Jürgen Rose getötet?

Der Ingenieur Hans-Jürgen Rose starb 1997 unter ungeklärten Umständen in Dessau. Vieles deutet auf Polizeigewalt hin. Die Staatsanwaltschaft lehnt neue Ermittlungen ab.

Hans-Jürgen Rose, Anfang der 1990er Jahre Foto: Recherche Zentrum

Berlin taz | Ein Mann stirbt. Wenige Meter von der Polizeiwache entfernt liegt er schwer verletzt an einer Hauswand. Obwohl Dezember ist und Schnee liegt, trägt er nur ein T-Shirt. Der Mann wurde schwer misshandelt, unter anderem wohl mit Schlagstöcken, wie die Gerichtsmedizinerin später feststellen wird. Vier Stunden vorher hatten Polizisten ihn mit auf die Wache genommen.

Wie starb Hans-Jürgen Rose? Auch fast 30 Jahre nach seinem gewaltsamen Tod im Jahr 1997 in Dessau ist der Fall nicht abschließend aufgeklärt. Im vergangenen Jahr hatte Roses Familie vier Polizisten angezeigt. Sie vermutet, dass diese für den Tod verantwortlich sind. Doch die Staatsanwaltschaft Halle hat eine Wiederaufnahme der Ermittlungen nun abgelehnt.

Sebastian Scharmer, der Rechtsanwalt der Familie Rose, kritisiert die Entscheidung der Staatsanwaltschaft gegenüber der taz: „Da ist ein Mensch zweifelsfrei durch Gewalt zu Tode gekommen, und es gibt noch nicht mal einen Anfangsverdacht?“ Es sei „absurd“, dass die Staatsanwaltschaft die neuen Hinweise auf Polizeigewalt als „Mutmaßungen“ abtue und keinerlei eigene Ermittlungen durchführen wolle.

Die Familie Rose hat deshalb gegen die Einstellung Beschwerde eingelegt und wirft der Generalstaatsanwältin von Sachsen-Anhalt Befangenheit vor. Zudem ist am Donnerstag eine Petition online gegangen, die den öffentlichen Druck erhöhen und der Forderung nach neuen, unabhängigen Ermittlungen Nachdruck verleihen soll.

Hans-Jürgen Rose, Maschinenbauingenieur und Vater dreier Kinder, war im Dezember 1997 von der Polizei nachts auf die Wache gebracht worden, nachdem er betrunken Auto gefahren war. Was danach geschah, ist unklar. Der damals 36-Jährige wurde wenige Stunden später in der Nähe der Polizeiwache gefunden: querschnittsgelähmt, mit schwersten inneren und äußeren Verletzungen und Knochenbrüchen. Er starb wenig später an seinen Verletzungen.

Hat die Polizei Dokumente manipuliert?

Rose ist einer von drei Männern, die innerhalb weniger Jahre zu Tode kamen, während oder nachdem sie auf demselben Revier der Dessauer Polizei waren. 2002 wurde Mario Bichtemann mit einem Schädelbasisbruch in einer Zelle gefunden. 2005 verbrannte Oury Jalloh in derselben Polizeizelle.

Zweimal hat die Justiz die Ermittlungen bereits eingestellt. Es sei „nicht auszuschließen“, dass Rose von Unbekannten getötet wurde oder aus dem Fenster fiel. Doch im vergangenen Jahr wurden neue Fakten öffentlich, die diese Szenarien mindestens unwahrscheinlich machen – und darauf hindeuten, dass Rose durch Polizeigewalt ums Leben kam.

Viele dieser neuen Erkenntnisse gehen auf das Recherche Zentrum zurück, eine Gruppe, die aus der Initiative Gedenken an Oury Jalloh hervorgegangen ist. Sie hat den Fall Rose rekonstruiert und gemeinsam mit der Familie Strafanzeige gestellt. Unter anderem präsentierte das Recherche Zentrum das Gutachten eines Forensikers der Londoner Metropolitan Police.

Dieser kam zu dem Ergebnis, dass das Logbuch, in dem die Polizisten des Dessauer Reviers die Geschehnisse der Tatnacht protokollierten, nachträglich verfälscht worden war. Die Einträge, die Hans-Jürgen Rose betreffen, wurden demnach mit Tipp-Ex verändert. Zudem präsentierte das Recherche Zentrum ein Interview mit der Gerichtsmedizinerin, die nach dem Tod die Leiche von Rose obduziert hatte. Sie stellte fest, dass Rose vor seinem Tod misshandelt wurde, vermutlich mit Schlagstöcken. Seine Verletzungen seien nicht durch einen Fenstersturz zu erklären.

Auch die taz hat im vergangenen Jahr zum Todesfall Rose recherchiert. Der Polizist Michael N. erzählte der taz von den Ereignissen in jener Nacht. Als Rose in der Tatnacht schwer verletzt gefunden wurde, war er als erster Polizist vor Ort. Er gab an, dass zwei seiner Kollegen, die dazukamen, nervös wirkten, und behaupteten, Rose nicht zu erkennen, obwohl sie es waren, die ihn wenige Stunden zuvor auf die Wache gebracht hatten. Zudem sagte N. der taz, dass er am Morgen nach der Tat im Pausenraum der Polizeiwache einen Kollegen gehört habe, der erzählte, er habe jemanden verprügelt.

Generalbundesanwalt sieht sich nicht zuständig

Im Frühjahr 2024 hat die Familie Rose die vier Polizisten beim Generalbundesanwalt angezeigt. Dieser erklärte sich im vergangenen Herbst jedoch für nicht zuständig. Zwar sei die Häufung von Todesfällen im Zusammenhang mit dem Polizeirevier Dessau „in der Tat ungewöhnlich“, was das Vertrauen vieler Bürgerinnen und Bürger in die Polizei untergraben könne. Doch eine mögliche spontane Tötung durch Polizeibeamte ziele nicht darauf, Verfassungsgrundsätze zu untergraben, sei kein „zielgerichteter Angriff“ auf die Verfassungsordnung.

Der Generalbundesanwalt leitete die Anzeige weiter an die Staatsanwaltschaft in Sachsen-Anhalt, obwohl die Behörden dort die Ermittlungen bereits mehrfach eingestellt hatten. Nun entschied die Staatsanwaltschaft Halle erneut, keine neuen Ermittlungen aufzunehmen.

Rechtsanwalt Scharmer sagt, er habe zumindest erwartet, dass die Staatsanwaltschaft den Polizisten Michael N. befragt, der gegenüber der taz Angaben zur Tatnacht gemacht hatte. Ein Tod durch einen Sturz aus dem Fenster oder durch zufällige, unbekannte Täter sei völlig unplausibel. Dagegen spreche der Fundort Roses, seine Verletzungen, das manipulierte Logbuch der Polizei und viele weitere Indizien. „Die Staatsanwaltschaft ist offenbar nicht gewillt, die Tat objektiv und unvoreingenommen aufzuklären“.

Die Begründung der Staatsanwaltschaft für ihre Entscheidung liegt der taz vor. Tatsächlich basiert diese fast ausschließlich auf dem Einstellungsvermerk von 2018. Eine Tat durch Unbekannte oder ein Sturz aus dem Fenster, ob Unfall oder Suizid, sei weiterhin nicht auszuschließen. Auf die neuen Erkenntnisse geht die Staatsanwaltschaft kaum ein. Das Gutachten zu Manipulationen im Logbuch der Polizei bezeichnet sie als „Mutmaßungen“. Zu den Aussagen des Polizisten Michael N. gegenüber der taz verweist die Staatsanwaltschaft auf eine Vernehmung des Polizisten im Jahr 2014. Damals hatte Michael N. ausgesagt, er könne sich nicht erinnern. Eine erneute Vernehmung sei „nicht zielführend“.

Familie wirft Staatsanwaltschaft Befangenheit vor

Auf taz-Anfrage weist die Staatsanwaltschaft Halle den Vorwurf, sie wolle den Tod Roses nicht aufklären, zurück. „Die Bearbeitung des Verfahrens erfolgte und erfolgt unter strikter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben sowie im klaren Bewusstsein eines überragenden öffentlichen Interesses an vollständiger Aufklärung.“ Das Verfahren sei eingestellt worden, da nach eingehender Prüfung keine hinreichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für eine Wiederaufnahme strafrechtlicher Ermittlungen festgestellt worden seien.

Familie Rose hat dagegen nun Beschwerde eingereicht. Sie hat zudem Sorge, dass die Staatsanwaltschaft den Fall nicht unvoreingenommen prüft, weil sie Hinweisen auf Polizeigewalt im Komplex rund um die Todesfälle Hans-Jürgen Rose und Oury Jalloh bisher nicht nachgegangen sei. Dies betreffe auch die oberste Staatsanwältin des Bundeslands, Generalstaatsanwältin Heike Geyer. Die Staatsanwaltschaft Halle widersprach auf taz-Anfrage den Befangenheitsbedenken gegenüber der Generalstaatsanwältin. Diesen werde „aus hiesiger Sicht ausdrücklich widersprochen. Für einen entsprechenden Verdacht bestehen keine objektivierbaren Anhaltspunkte.“

Rechtsanwalt Scharmer hat auch deshalb erneut beantragt, dass der Generalbundesanwalt die Ermittlungen übernimmt. Sollte dieser sich weiterhin für nicht zuständig erklären, müsse das Justizministerium in Sachsen-Anhalt veranlassen, dass Staatsanwälte ohne Bezug zu dem Komplex die Ermittlungen übernehmen.

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25 Kommentare

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  • Es ist gut, dass die taz diesen prominenten Fall erinnert und ihn nicht in Vergessenheit geraten lässt.



    Wer diesen Fall nur ein wenig im Kopf hat, der dürfte ihn mit "ungefestigten Staatsstrukturen im Osten " abgespeichert haben.

    Man muss hoffen, dass die blockierenden Staatsanwälte zur Rechenschaft gezogen werden und die Wiederaufnahme höchstrichterlich angeordnet wird. Das riecht widerwärtigst nach Korpsgeist.

  • Es macht fassungslos zu lesen, mit welch perfekt geplanter Perfidie die Ermittlungsbehörden die Gewaltverbrechen in der Mordwache Dessau decken.



    Denn es werden genau dieselben Mechanismen sein die greifen, wenn mal wieder irgendwo ein rechter Polizeichat aufgedeckt oder ein Brandanschlag auf ein mehrheitlich von Migranten bewohntes Haus vertuscht wird.



    Denn in Dessau gab ja mehr als die 3 Toten. Es gab ja noch mysteriöse Selbstmorde potenzieller Zeugen.

    • @David Kind:

      Perfekt geplante Perfidie?

      Dann haben Sie einen anderen Artikel gelesen...

  • In Dessau scheint einiges rund um Polizei nicht zu stimmen. Wäre mal Zeit für investigativen Journalismus.

    3 Tote im Umfeld einer Polizeiwache, dazu das Verhalten im Fall Li Yangjie und wer weiß, was sonst noch alles da nicht richtig läuft oder gelaufen ist.

    Und wenn das stimmt, was das Recherchezentrum herausgefunden haben will...

    www.recherche-zent...et-rechte-inhalte/

    • @Drehrummbumm:

      Gibt es doch.

      Die ARD hat einen sehr guten Podcast gebracht zu Oury Jalloh, Hans-Jürgen Rose und dem Dritten.

      Bester investigativer Journalismus.

      Kann ich nur empfehlen.

      Da er aber nicht reißerisch sein will, spielt Li Yangjie keine Rolle.

  • Keiner ist's gewesen.



    Niemand ist zuständig.



    Nirgends sind Beweise ...

  • "ziele nicht darauf, Verfassungsgrundsätze zu untergraben, sei kein „zielgerichteter Angriff“ auf die Verfassungsordnung."

    Jajaja genau wie Morde durch Nazis das nie tun.



    Wenn allerdings irgendwo im Ausland mutmaßlich Nazis verprügelt werden DANN ist das natürlich ein Angriff auf unsere Verfassung.



    Weitere Morde und Brandstiftungen, welche von der Dessauer Polizei gedeckt werden, sind natürlich auch kein Grund für Ermittlungen:



    de.m.wikipedia.org...ordfall_Li_Yangjie

  • Totschlag verjährt nach 20 Jahren. Daher reicht es nicht aus, dass eine Person mutmaßlich "durch Gewalt" zu Tode gekommen ist oder einiges darauf hindeutet, dass er "durch Polizeigewalt" gestorben ist, sondern es muss der Anfangsverdacht des Mordes vorliegen. Etwaige Mordmerkmale sind weit und breit nicht ersichtlich.

    Die einzige Möglichkeit, die Angelegenheit nun doch noch ins Rollen zu bringen, wäre ein (Mord-)Geständnis eines der damals beteiligten Polizisten.

    • @DiMa:

      Sind Hass, Niedertracht, offensichtlicher Rassismus und Sadismus keine Mordmerkmale? Und wird Verjährung nicht durch immer neue Strafanzeigen unterbrochen?

      • @E. W.:

        Rüsten Sie ab. Nur eine planvolle Tat erfüllt das Merkmal Niedertracht und damit Mord. Hass, Rassismus, Sadismus gehört erst einmal nicht dazu. Sie vermengen hier unzulässig das Begriffsverständnis von der Straße.

        Viel wichtiger ist hier die Frage, was die Verjährung aufhebt. Wenn ein planvolles Vertuschen vorliegt, ist die Verjährung nicht absolut.

    • @DiMa:

      "Etwaige Mordmerkmale sind weit und breit nicht ersichtlich"



      Wenn die Grundthese stimmt, und dafür spricht ja einiges, wurde Herr Rose in der Polizeiwache schwer verprügelt und dann von den Tätern sterbend/ in hilflosem Zustand ausgesetzt. Es wurde eine Tötung durch Unterlassen von Hilfeleistung begangen, und zwar aus einem niederen Motiv, nämich zur Verdeckung einer Straftat (die Körperverletzung).

      • @Barbara Falk:

        So ist es seit Jahren bekannt. Deswegen steht die Verjährung gerade im Mittelpunkt einer Wiederaufnahme. Die greift dann nämlich nicht.

    • @DiMa:

      1. Wenn ma nicht ermittelt werden auch keine Beweise / Indiziern für Mord auftauchen.



      2. Also kein Anfangsverdacht.



      3. Also keine Ermittlungen.



      4. weiter bei 1.

      • @Bolzkopf:

        Das ist halt das Problem, wenn wegen Zeitablaufes nur noch Mord in Frage kommt. Die Familie könnte ja ein Ernittlungserzwingungsverfahren anstrengen (statt ständig zum unzuständigen Generalbundesstaatsanwalt zu laufen) und dann im Zuge dessen auch die angebliche Befangenheit der Staatsanwaltschaft vorbringen, nur bringen wird das halt nix.

    • @DiMa:

      "Etwaige Mordmerkmale sind weit und breit nicht ersichtlich."

      Außer dass die Polizisten Rechte sind und die Mordopfer allesamt Linke oder Ausländer waren.

      • @Thomas Schnitzer:

        Die Polizisten sind keine Rechten.

        Hans-Jürgen Rose starb 1997.

        In dem Personenkreis, der als Täter infrage kommt, wurden wohl alle mal als zuverlässige Sozialisten in die VP eingestellt.

        Sie müssten schon die politische Welt als Kugel sehen, wo man, wenn man weit genug nach links geht, rechts wieder rauskommt.

        Führt aber auch nicht wirklich weiter.

        Der springende Punkt ist wohl, dass es Menschen gibt, die andere als "Abschaum" betrachten.

        Das ist allerdings keine Frage von rechts oder links.

        • @rero:

          Solche Menschen, die andere als „Abschaum“ betrachten, haben bei der Polizei nichts verloren … ob es ehemalige Volkspolizisten mit entsprechend verquerem Weltbild oder - nach der Wende - rechtsextremistisch, rassistisch gebürstete Staatsdiener sind.



          Es macht mich fassungslos, wieviel Macht solchen Kadern (mit entsprechendem Korpsgeist) qua Staatsgewalt immer noch eingeräumt wird … da muss im Polizeiapparat dringend ausgemistet werden, auch im Interesse derjenigen Beamten, die ihre Dienstpflichten rechtsstaatlich und gewissenhaft erfüllen.

          • @Abdurchdiemitte:

            Das war 1997.

            Die Leute sind mittlerweile alle pensioniert.

            Natürlich ändert sich auch in der Polizei der Zeitgeist.

            Die Abschaum-Theoretiker gehören definitiv nicht rein in eine Polizei.

            Letztendlich funktioniert ein Ausmisten nur, wenn sich breite Telie der Bevölkerung bei der Polizei bewerben.

            Eben auch Linke, denen bei dem Begriff "Abschaum" die Nackenhaare zu Berge stehen.

    • @DiMa:

      Wenn man einen Anfangsverdacht bei Autorennen in der Innenstadt hinbekommt, wird man in diesem Fall genügend Mordmerkmale für einen Anfangsverdacht identifizieren können.

      • @Aurego:

        Im Falle eines "Autorennens" kommen regelmäßig alle möglichen unverjährten Tatbestände in Betracht, wegen derer ermittelt werden kann.

        Mir ist kein Fall bekannt, in welchem wegen eines Autorennens noch nach rund 30 Jahren ermittelt werden würde; Ihnen?

        • @DiMa:

          Aurege meinte, dass selbst bei einem Todesfall in einem illegalen Autorennen eine Verurteilung wegen Mordes möglich war.



          .



          Ob Mordmerkmale vorliegen, ist somit auch eine Frage der Interpretation

        • @DiMa:

          Gaz schlechtes Argument! Ich werde Ihnen aber nicht verraten, warum. Darauf müssen Sie selbst kommen.

  • Vorschlag: Fälle von mutmaßlicher Polizeigewalt konsequent und unabhängig aufklären.

    Dann kann man sich auch tunlichst über Jette Nietzards Pullover aufregen (falls sie sie dann noch trägt).

    • @Stavros:

      Mit derartigen Pauschalbeschuldigungen kommen Sie nicht weit.

      Aus dem Podcast ist mir in Erinnerung, dass sächsisch-anhaltinische Kriminalpolizei bei einem der beiden deutschen Toten auch der Polizeiwache Spuren suchte.

      Sie wussten sogar, wo sie suchen mussten.

      Gefunden haben sie nur nichts Passendes.

  • Die Sachlage ist doch völlig klar!



    Der Mann wollte sich doch eindeutig selbst das Keben nehmen und den aufrichtigen Polizisten in Dessau dann die Tat als Polizeigewalt in die unschuldigen Schuhe schieben!



    Deswegen ist er aus dem Fenster gesprungen, hat sich mit einem Knüppel verprügelt und danach zur Wache geschleppt. Gott sei Dank haben wir eine so unabhängige Staatsanwalt die über jeden Zweifel erhaben ist.



    Danke dafür!