Mieterschutz soll gestärkt werden: Und die Vermieterlobby ärgert sich
Justizministerin Hubig will den Mieterschutz stärken: Kurzzeitmieten und möbliertes Wohnen sollen strenger geregelt werden. Das freut nicht alle.
Man wolle der Mietpreisbremse „mehr Geltung“ verschaffen, heißt es im jüngst veröffentlichten Gesetzesentwurf des Bundesjustizministeriums. Nimmt man diese Formulierung wörtlich, bedeutet sie: Ja, es gibt die Mitpreisbremse, die von der schwarz-roten Bundesregierung zudem um vier weitere Jahre verlängert wurde, allerdings ist es Vermieter*innen oft ein Leichtes, sie zu umgehen. Der Reformentwurf möchte genau das in Zukunft erschweren, es geht also darum, Schlupflöcher zu stopfen.
Ein solches Schlupfloch stellt bislang der Möblierungszuschlag dar. Denn für eine möblierte Wohnung können Vermieter*innen mehr Miete verlangen, ohne dabei angeben zu müssen, wie viel sie genau für die Einrichtung berechnen. Als „Transparenzproblem“ bezeichnet der Gesetzentwurf diese Regelung und fordert deshalb: eine verpflichtende Auskunft über den Möblierungszuschlag. Zudem müsse sich dieser am „Zeitwert der Möbel orientieren“ und dürfe bei einer vollausgestatteten Wohnung nicht über 5 Prozent der Gesamtmiete liegen.
Als „wichtigen und überfälligen Schritt“ bezeichnet der Deutsche Mieterbund die geplante Reform auf Anfrage der taz – denn erst durch die gesonderte Ausweisung könnten Verstöße gegen die Mietpreisbremse durch den Möblierungszuschlag als solche erkannt werden. Ein Machtungleichgewicht würde laut des Mieterbundes dennoch weiter bestehen bleiben: „In angespannten Wohnungsmärkten fehlt Mietern oft der Spielraum, sich gegen überhöhte Zuschläge zu wehren.“
„Misstrauensvotum“ gegen Vermieter?
Gänzlich anders sieht das Haus & Grund, der Interessensverband der Vermieter und Hauseigentümer: Der Gesetzesentwurf sei „ein Misstrauensvotum gegen die Millionen vermietender Privatpersonen, die den Großteil der Mietwohnungen bereitstellen“, so die Lobbyorganisation in einer Pressemitteilung. In der geforderten Kennzeichnung der Möblierungszuschläge sieht die Interessenvertretung vor allem einen „massiven bürokratischen Aufwand für vermietende Privatpersonen“, der auch negative Auswirkungen auf das Wohnungsangebot habe.
Haus & Grund kritisiert zudem die im Entwurf geplante Deckelung der jährlichen Indexmieterhöhung auf 3,5 Prozent. Die Begrenzung ignoriere nicht nur die realen Kosten, die Vermieter*innen tragen müssten, sondern bremse auch die Instandsetzung und Modernisierung von Wohnungen aus. Das wiederum gefährde die Substanz.
Während Haus & Grund die Interessen der Vermieter*innen vertritt, sieht der Reformentwurf es dagegen als notwendig an, „Mietende vor der Gefahr der finanziellen Überforderung in Zeiten starker Preissprünge zu schützen“. Eine weitere Gesetzeslücke, die der Entwurf deshalb schließen möchte, bezieht sich auf Kurzzeitvermietungen. Gerade in angespannten Wohnungsmärkten werde dieses Modell genutzt, um die Mieten in die Höhe zu treiben. Die bislang geltenden Ausnahmen der Mieterschutzvorschriften bei befristeten Mieten sollen in Zukunft lediglich für Mietzeiträume von bis zu sechs Monaten gelten. Man verbinde mit der Maßnahme die Hoffnung, dass weniger Mieter*innen, die einen festen Wohnsitz suchen, auf befristete Angebote zurückgreifen müssen.
Deutscher Mieterbund
Der Deutsche Mieterbund zeigt sich in diesem Punkt skeptisch: Solange Wohnungsmangel herrsche, müssten Wohnungssuchende weiterhin auf derartige Angebote zurückgreifen. Zudem bestehe die Gefahr, dass Vermieter*innen vermehrt Verträge über ein halbes Jahr anbieten würden. Da auch eine mehrfache Kurzzeitvermietung rechtlich weiterhin möglich wäre, könne man Missbrauch nicht endgültig ausschließen.
Grundsätzlich die richtige Richtung
Alles in allem zeigt sich der Deutsche Mieterbund allerdings zufrieden: Erstmals seien Umgehungsstrategien der Mietpreisbremse gezielt in den Fokus genommen worden. Dennoch fehle es vielen Regelungen noch an der nötigen Verbindlichkeit. Das Resümee: „Der Entwurf ist ein wichtiger Schritt, sollte aber weiter nachgeschärft werden“.
Unklar bliebt zunächst, ob der Koalitionspartner die Pläne für einen stärkeren Mieterschutz so mittragen wird, wie ihn der Gesetzentwurf von Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) vorsieht – oder ob die Partei sich die Worte der Vermieterlobby zu Herzen nimmt und im Gesetzgebungsverfahren noch Änderungen durchsetzt. Die CDU-Bundestagsfraktion und der Sprecher für Wohnungspolitik, Jan-Marco Luczak, standen bis Redaktionsschluss für eine taz-Anfrage nicht zur Verfügung.
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