Melden von Falschparkern und Datenschutz: Verwarnungen gestoppt
Bayerische Datenschützer lassen mehrere Verfahren ruhen. Sie wollen vorerst kein Geld mehr von Leuten, die der Polizei Falschparker melden.
Die Behörde hat Bürger:innen verwarnt, weil sie falsch parkende Autos fotografiert und die Bilder an die Polizei gegeben hatten. Nach ihrer Auffassung verstößt das gegen die Datenschutz-Grundverordnung. „Gegenstand der bisherigen Verwarnungsverfahren sind nicht nur einzelne oder gelegentliche Bildaufnahmen von Parkverstößen, sondern fortgesetzte und systematische Serienbilder, die weder Gefährdungen der Anzeigeerstatter oder Dritter erkennen lassen und für die die Verantwortlichen keine tragfähigen, ihre Datenverarbeitung rechtfertigenden Interessen aufzeigen konnten“, begründet Landesamt-Präsident Michael Will das Vorgehen gegenüber der taz.
Mit der Verwarnung verbunden ist eine Zahlung von 100 Euro. Das sei kein Bußgeld, sondern eine wie für jede andere behördliche Amtshandlung entstehende „Kostentragungspflicht“, so Will.
Bayerische Datenschutzbehörde pausiert Verfahren
Zwei Betroffene klagen dagegen, einen unterstützt die DUH. Nachdem das öffentlich wurde, haben sich weitere Bürger:innen bei der DUH gemeldet, die Post vom Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht bekommen hatten. In einem Schreiben an Betroffene teilt das Landesamt jetzt mit, dass es bis zum Ausgang der Gerichtsverfahrens nichts unternehme. „Aufgrund der derzeitigen Entwicklung, insbesondere mehrerer zu dieser Thematik anhängiger Gerichtsverfahren vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, stellen wir diesbezügliche Verfahren derzeit zurück“, heißt es dem Brief.
Die DUH begrüßt das. „Es ist ein gutes Zeichen, dass die Bayerische Datenschutzbehörde nun darauf verzichtet, weitere Menschen zu verwarnen, und laufende Verfahren pausiert“, sagt Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Er fordert ein „Ende der Schikanen“. Falschparken sei kein Kavaliersdelikt, sondern gefährde Menschen mit Fahrrad, Rollator, Rollstuhl oder Kinderwagen.
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