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Landwirte behalten teils MehrwertsteuerBund verzichtet illegal auf Umsatzsteuermillionen von Bauern

Das Umsatzsteuergesetz schreibt vor, den Steuersatz für viele Landwirte zum 1. Januar zu ändern. Die schwarz-rote Regierung hat das aber ignoriert.

Agrarunternehmer genießen mehrere Steuerprivilegien: Ein Traktor fährt über einen Acker und wirbelt eine Staubwolke auf Foto: Jens Büttner/dpa

Die Bundesregierung schenkt den Bauern mehrere Millionen Euro Umsatzsteuer pro Jahr – obwohl das nicht erlaubt ist. Das Finanzministerium hat es entgegen einer gesetzlichen Verpflichtung versäumt, den Durchschnittssteuersatz für Landwirte zum 1. Januar zu senken. „Eine Entscheidung bezüglich einer Absenkung des Durchschnittssatzes im Sinne von § 24 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Umsatzsteuergesetz für 2026 liegt derzeit noch nicht vor“, teilte das von SPD-Chef Lars Klingbeil geleitete Ministerium am Freitag der taz mit. Laut Bundesrechnungshof behalten Agrarunternehmer dadurch jährlich rund 90 Millionen Euro Umsatzsteuer, die eigentlich dem Staat zustehen.

Die Rechnungsprüfer hatten das Vorgehen bereits Ende Oktober als „einen gravierenden Rechtsverstoß“ kritisiert, der Deutschland auch eine Klage der EU-Kommission wegen unzulässiger Subventionen einbringen könne.

Hintergrund ist eine Sonderregel für Agrarunternehmen mit höchstens 600.000 Euro Umsatz pro Jahr: Sie dürfen ihren Kunden pauschal 7,8 Prozent Umsatzsteuer berechnen – müssen dieses Geld aber nicht an das Finanzamt weitergeben. Im Gegenzug dürfen sie sich auch keine Umsatzsteuer vom Staat erstatten lassen, die sie selbst beim Einkauf zahlen. Diese Pauschalregelung soll ihnen Bürokratie ersparen.

Mehr Steuer eingenommen als ausgegeben

Das Problem für den Staat: In den vergangenen Jahren haben die Pauschallandwirte im Schnitt mehr Umsatzsteuer eingenommen als ausgegeben. Der Steuersatz hätte nach Berechnungen des Agrarministeriums von 2021 bis 2023 durchschnittlich nur 6,1 Prozent betragen dürfen.

Das Landwirtschaftsressort hatte sein Vorgehen auf Anfrage der taz damit gerechtfertigt, sein Ziel sei es, die Bauern zu stärken.

„In dieser Größenordnung entspricht ein um 1,7 Prozentpunkte zu hoher Durchschnittssatz einem Umsatzsteuerbetrag von über 90 Millionen Euro jährlich, die die Pauschallandwirte ihren Abnehmern zu viel berechnen und als Subvention vereinnahmen“, so der Bundesrechnungshof. Dieses Geld geht also dem Finanzamt verloren.

Lange tolerierte die Bundesregierung diese steuerliche Bevorzugung vieler Bauern. Doch nachdem die EU-Kommission Deutschland deshalb verklagt hatte (die taz berichtete 2019), beschränkte das Parlament 2022 die Pauschalregel auf Landwirte mit bis zu 600.000 Euro Umsatz. Damals schrieb der Gesetzgeber auch vor, die Höhe des Durchschnittssatzes jedes Jahr zu überprüfen. Das Umsatzsteuergesetz gibt in seiner Anlage 5 sogar die genaue Formel vor, Paragraf 24 verpflichtet das Finanzministerium, den so errechneten Satz „mit Wirkung zum 1. Januar des Folgejahres“ in einer Verordnung vorzuschreiben.

Landwirtschaftsministerium verhindert Anpassung

Doch das von CSU-Politiker Alois Rainer geführte Agrarministerium blockiert die Anpassung. Das Ressort hat zwar laut Rechnungshof den neuen Steuersatz auf 6,1 Prozent kalkuliert, sich aber dagegen verwahrt, ihn anzuwenden. Die Berechnungsmethode bilde nicht die Realität bei den Pauschallandwirten ab. Statt Daten aus der offiziellen Umsatzsteuerstatistik will das Ministerium nun Angaben etwa von Unternehmen nutzen, die Buchführungssoftware für Landwirte herstellen. Dabei ist dem Rechnungshof zufolge sogar unklar, auf welcher gesetzlichen Grundlage das Agrarministerium diese Daten dort erheben will.

Das Landwirtschaftsressort hatte das Vorgehen auf Anfrage der taz damit gerechtfertigt, Ziel des Ministeriums sei es, die Bauern zu stärken. Die Option für die pauschale Umsatzsteuer baue Bürokratie für die Agrarunternehmen ab, sei aber keine Subvention.

Die Rechnungsprüfer verweisen darauf, dass das ihrer Meinung nach eindeutige Gesetz der Regierung in dieser Frage „kein Ermessen“ einräume – sie müsse den Steuersatz senken. Das Finanzministerium ging nicht auf die Frage der taz ein, wie die Bundesregierung damit umgehe, dass sie eigentlich dazu verpflichtet sei, den Satz zum 1. Januar 2026 zu ändern.

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23 Kommentare

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  • Nur mal so zum Verständnis: Die Pauschalbauern führen keine Umsatzsteuer ab und dürfen im Gegenzug keine gezahlte Umsatzsteuer geltend machen. Wenn dann also zum Beispiel ein Winzer eine Flasche Wein für 10€ an mich verkauft, dann kostet die mich als Privatperson 10€. Egal, ob 0%, 6,1% oder 66% Umsatzsteuer nicht abgeführt werden. Wo entsteht der Schaden für den Staat? Weil ein kommerzieller Abnehmer dann einen zu hohen Betrag als entrichtete Steuer geltend macht? Wie relevant ist das überhaupt? Das kommt irgendwie nicht deutlich rüber.



    Anders gefragt: sind diese ominösen 90 Millionen vom Staat irgendwo erstattet worden oder ist das ein Betrag, der so oder so nicht an den Staat gefallen wäre, weil die Privatperson, die auf dem Wochenmarkt einen Sack Kartoffeln direkt vom Kleinbauern kauft, eh keine Umsatzsteuer geltend macht?

  • Eine Absenkung wird natürlich nur für kleine Betriebe zur Belastung.



    Ich denke bei 6,1% zahlt man beim pauschalieren drauf.



    Der Wert wird so niedrig angesetzt weil es natürlich viele Betriebe( gerade Kleinbetriebe) gibt die nicht mehr viel investieren weil ein Ende abzusehen ist oder weil im Nebenerwerb gearbeitet wird. Für alle Betriebe die weiterhin investieren wollen wird das ein sehr schlechtes geschäft

  • Geringer Umsatzsteuerpauschalen werden vor allem Ökolandwirte treffen. Ökobetriebe haben häufig: mehr Handarbeit (Lohnkosten mit USt), höhere Dienstleistungskosten (Beratung, Zertifizierun), spezielle Maschinen & Technik und zugekaufte Bio-Betriebsmittel (mit 19 % USt). Sie werden vermehrt Arbeit in die Regelbesteuerung stecken müssen.

  • Es gibt Einrichtungen, die UmsatzSTEUER berechnen dürfen, aber die nicht an den Staat abführen müssen?

    Geht gar nicht. Kann man als Kunde dagegen klagen, dass einer, anscheinend betrügerisch, eine Steuer aufschlägt bzw. für sich unterschlägt?

    Dann ehrlicher, Bauerngebühr oder Bauernnoteuro oder Bauernzusatzeinkommen nennen.

    • @fly:

      "Es gibt Einrichtungen, die UmsatzSTEUER berechnen dürfen, aber die nicht an den Staat abführen müssen?"

      Es muss zweimal "müssen" heißen. Dürfen würde ja heißen, dass es keine Konsequenzen hätte, wenn man das nicht täte.



      Der Staat will sich nur den Aufwand ersparen, diese Umsatzsteuer einzukassieren und danach wieder per Vorsteuerabzug auszahlen zu müssen.

      Es ist mitnichten so, dass der Staat der Landwirtschaft diese Bürokratie ersparen will (wie der Autor des Artikels schreibt), er will sie vor allem SICH SELBST ersparen.

    • @fly:

      Dafür dürfen diese Landwirte die Mehrwertsteuer, die sie auf zugekaufte Produkte zahlen, anders als alle anderen Unternehmen, auch nicht vom Finanzamt zurückholen.



      Warum sollte man als Kunde dagegen klagen können, man hat ja kein Nachteil dadurch.

    • @fly:

      Gleichzeitig dürfen diese Betriebe sich aber keine Vorsteuer erstatten lassen, was das dann eben ausgleicht und weniger bürokratischen Aufwand bedeutet

    • @fly:

      Schon mal etwas von Pauschalen gehört bei der Steuererklärung?

      Was jeder kennt sind z.B. Entfernungspauschalen. Die dürfte eigentlich nur bei maximal dem Preis eines Deutschlandtickets liegen, übersteigt aber gerade auch bei Bahnfahrern die realen Kosten um mehrere tausend Euro pro Jahr.

      Mit Geltendmachung der realen Fahrkosten würde der Staat viel sparen.

      • @Rudolf Fissner:

        Entfernungs-/Pendlerpauschale: Bei Fahrgemeinschaften (auf dem Land mangels geeigneter öffentlicher Verkehrsmittel oft das Mittel der Wahl) ist es eklatant: 5 Personen in einem Auto, jeder setzt den vollen Betrag an. War früher auch mal anders.

  • Der Ehrlichkeit halber, muss man auch sagen, für welche Landwirte sich dieses Konstrukt überhaupt noch lohnt.

    Jemand, der groß investiert, wird sich über die Regelbesteuerung die Vorsteuer zurück holen. Für den ist das hier beschriebene Verfahren absolut keine Option.

    Die hier kritisierte Pauschalierung ist nur etwas für Aufgabebetriebe mit abgeschriebenen Ställen. Insofern ist die Umsatzsteuer-Pauschalierung auch nicht wirklich eine Subvention der gesamten Landwirtschaft, sondern eher eine von der Politik gewollte Verzögerung des Sterbeprozesses von kleinen Höfen. Vielleicht sogar eher eine Falle denn eine Subvention, weil bei den Verkäufen von Maschinen die Pauschalierung beendet wurde.



    Wenn also der Bauer dann doch irgendwann den Laden dicht macht, kann er seine Maschinen verkaufen und muss trotzdem 19% abführen.

  • CSU eben... Wen wundert das?



    Schlimmer finde ich aber den Deal und die Ausgaben um "Palantir" zu nutzen und den Vertrag mit Microsoft.



    Das bringt uns ALLE in Gefahr, was der CSU Klüngel da treibt! Dagegen sind ein paar geschenkte Millionen für Bauern fast schon egal.

  • Wieso 7,8%, Lebensmittel werden doch mit 7% besteuert? Und sie müssen nichts abführen, dürfen dafür keine Vorsteuer in Anrechnung bringen. Irgendwie seltsam. Oder müssen große Agrarbetriebe 19% Mehrwertsteuer auf die Kartoffeln aufschlagen und abführen? Im Laden sind es dann aber nur 7%.

  • Na super. Also müssen mal wieder Kontrollinstanzen der Regierung auf die Finger klopfen? Rallt von den Verantwortlichen eigentlich niemand, dass genau sowas das Vertrauen in Politik und Demokratie allgemein erodiert?

  • CSU-Agrarpoltik ist viel Klientelpolitik. Viel mehr läuft bei Agraminister Alois Rainer auch nicht. Am besten alles zurückdrehen zurück in die 80-iger Jahre. Mehr Tierwohl und Tierschutz wird weitgehend boykottiert, das Geld fließt von ganz allein in die Kassen der Bauern.

  • Klingt verwerflich und ist hoffentlich irgendwie justiziabel. Mit Recht und Gesetz hat man es in der CSU ja seit jeher nicht so, der aktuelle Landwirtschaftsminister scheint da keine Ausnahme. Die Landwirte haben eben eine andere Lobby als Bürgergeldempfänger oder Asylbewerber.

    • @Flix:

      Es geht dabei darum, kleine Betriebe zu entlasten und das Argument ist, dass die Berechnungsformel falsch ist.

    • @Flix:

      Das Finanzministerium, zuständig für Steuern, wird immer noch von der SPD geleitet.

      • @Rudolf Fissner:

        Die Anpassung wird aber, wie im Artikel zu lesen ist, vom CSU geführten Landwirtschaftsministerium blockiert.

    • @Flix:

      Ein sehr hinkender Vergleich. Die einen arbeiten 24/7/365, ernähren die anderen, gehen mit dem eigenen erarbeiteten Familienkapital voll ins Ernte-/Preis-/Seuchen-Risiko, sind absolute Leistungsträger uvam, während die anderen das halt alles nicht tun.

      • @Otto Mohl:

        Sorry, ich wohne auf dem Land. Von 24/7/365 kann bei den meisten Landwirten wohl kaum die Rede sein. Man lässt Saisonarbeiter schuften, kassiert Subventionen und führt sich dabei auf wie „Graf Koks“

  • Auf der schwarz/roten Scheune steht plötzlich nur noch ein einziges Gebot:

    „Alle Tiere sind gleich,



    aber manche sind gleicher.“

  • Je stärker die Lobby desto höher die "Sozial"-Hilfe für Bäuerinnen.



    Es ist zum Kotzen.

  • "Die Option für die pauschale Umsatzsteuer baue Bürokratie für die Agrarunternehmen ab, sei aber keine Subvention."

    Aha. Man lernt nie aus.

    Dem Kleinunternehmer mit mehr als 22.000€ Jahresumsatz hält man diese "Bürokratie" durchaus für zumutbar. Aber der hat ja auch keine Lobby.

    Oder traut man dem Bauern mit einer 600.000€-Umsatz-Firma nicht zu, daß er rechnen kann? Der hat doch sowieso einen Steuerberater, der das für ihn erledigt.