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Kommentar Sami A.Gericht und Rechtsstaat missachtet

Christian Rath
Kommentar von Christian Rath

Die Abschiebung von Sami A. ist „rechtswidrig“, bestätigt das OVG Münster. Der verantwortliche Minister Stamp (FDP) muss Konsequenzen ziehen.

In der Kritik: NRW-Integrationsminister Joachim Stamp (l.) Foto: dpa

E igentlich gibt es keine neue Lage. Schon am Nachmittag des 13. Juli hat das Verwaltungsgericht (VG) Gelsenkirchen beschlossen, dass Sami A. nach Deutschland zurückgeholt werden muss. Der Islamist A. (angeblich ein früherer Leibwächter von Osama bin Laden) war am Morgen dieses Tages in einer dubiosen Aktion nach Tunesien abgeschoben worden. Das Verwaltungsgericht hat in dieser Sache am 3. August sogar ein Zwangsgeld gegen die zuständige Stadt Bochum verhängt, weil zuwenig für eine Rückholung von Sami A. getan wurde.

Doch das Land wollte diese Rückholpflicht nicht wahrhaben und legte Rechtsmittel ein, die das Oberverwaltungsgericht Münster nun ablehnte. Die Rückholpflicht bleibt also bestehen. Insofern wundert etwas die Aufregung, die der OVG-Beschluss verursacht hat. Eigentlich ist es selbstverständlich, dass eine rechtswidrige Abschiebung rückgängig gemacht wird. Aber für manche Medien ist das eine Seite-1-Sensation, selbst wenn nur eine bereits vorliegende Gerichtsentscheidung bestätigt wird.

Vielleicht hat die Aufregung auch damit zu tun, dass das OVG die zugrundeliegenden Bewertungen der Gelsenkirchener Richter ebenfalls bestätigte. Erstens: die Abschiebung von Sami A. war „offensichtlich rechtswidrig“. Es bestand ein Abschiebehindernis, weil es keine diplomatische Zusicherung Tunesiens für eine menschenwürdige Behandlung Sami A.s gab. Das hatte das VG Gelsenkirchen am Abend des 12. 7. beschlossen. Zweitens: Die bereits laufende Abschiebung hätte noch gestoppt werden können. Von dem Gelsenkirchener Beschluss erfuhren das Bochumer Ausländeramt und NRW-Integrationsminister Joachim Stamp zwar erst am Morgen des 13.7., aber da war Sami A. noch nicht an die tunesischen Behörden übergeben. Stamp blieb dennoch untätig.

Der Skandal beginnt aber schon im Vorfeld der Abschiebung. So hat Stamp versucht, das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen auszutricksen und ihm trotz mittelbarer Nachfrage den Abschiebungstermin vorenthalten. Stamp hat dies damit gerechtfertigt, er sei nicht verpflichtet, dem Verwaltungsgericht Auskunft über Abschiebetermine zu geben. Stattdessen sei sein Ziel gewesen, Sami A. „so schnell und diskret wie möglich“ abzuschieben, solange dessen Anwältin keinen Eilantrag stellt.

Eklatantes Fehlverhalten von Stamp

Dass die Abschiebung geglückt ist, beruhte nur teilweise auf der Täuschung. Der Abschiebeflieger war zwar schon in der Luft, weil sich die getäuschten Richter gefährlich lange Zeit mit der Übermittlung des Abschiebehindernis-Beschlusses ließen. Aber er kam eigentlich nicht zu spät, wie das OVG jetzt feststellte. Stamp musste dann zusätzlich noch den Kopf in den Sand stecken, damit seine Täuschung auch Erfolg hat und A. an die Tunesier übergeben wird. Beides zusammengenommen zeigt jedenfalls eine eklatante Missachtung von Gericht und Rechtsstaat.

Wie eklatant Stamps Fehlverhalten war, bestätigt ausgerechnet die Verteidigungstrategie von Stamps FDP-Parteifreunden in den Stunden nach der Abschiebung. Sie rechtfertigten Stamps Täuschung nicht, sondern leugneten sie einfach. Alle zeigten auf das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf). Es sei doch das Bamf (und nicht Stamp) gewesen, von dem das Verwaltungsgericht unvollständig informiert worden war. Und für das Bamf sei doch Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) verantwortlich. Es ehrt Stamp, dass er eine Woche später im Rechtsausschuss des NRW-Landtags einräumte, er habe auch das BAMF bewusst nicht über den Abschiebetermin informiert. Das Bamf war also selbst nur ein getäuschter Bote.

Die ehrliche Übernahme der Verantwortung wurde aber dadurch konterkariert, dass Stamp das Verwaltungsgericht wohl gezielt ausgetrickst hat. Denn der Fall hat eine Vorgeschichte. 2014 hatte das Bamf im Fall Sami A. schon einmal versucht, das Abschiebehindernis zu widerrufen und war damals vom VG Gelsenkirchen gestoppt worden. Das wollte Stamp diesmal offensichtlich verhindern. Die lästigen Richter sollten nach Möglichkeit erst aus der Zeitung von der bereits vollzogenen Abschiebung erfahren.

Wenn Stamp etwas am Rechtstaat liegt, sollte er selbst ein deutliches Zeichen setzen, dass es sich nicht lohnt, den Rechtstaat zu foppen.

***

Aktualisierung, Anmerkung der Redaktion: Die letzten zwei Absätze wurden am 17. August geändert. Der Vorwurf, dass Stamp den Landtag belogen hat, wird in dieser Beitragsversion nicht aufrecht erhalten. Eine Stellungnahme des Autors Christian Rath findet sich in den Kommentaren (17. August, 6.22 Uhr).

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Christian Rath
Rechtspolitischer Korrespondent
Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).
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104 Kommentare

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Kommentarpause ab 30. Dezember 2024

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  • Ja wenn Herr A gemordet und gefoltert haben sollte, ist das natürlich aufzuklären, da darf kein Auge zugedrückt werden.

  • Stimmt, zB durch schuldhaftes Versagen bei der organisierten Berufsausübung oder Armut oder Suchtkrankheit sterben wohl derzeit mehr Menschen pro Tag in Deutschland, als durch "Gefährder". Strukturelles Schweigen im Blätterwald.

    Auch wenn ich, allerdings nur fachfern, meine, mit der Rückholung macht man sich lächerlich, ist doch mal wieder ein Thema gefunden, das von den bestehenden weltweiten Grundübeln hier in Deutschland die Bevölkerung ablenkt.



    Lese ich hier einmal etwas über Umweltschutz? Nein. In einer auf den Menschen tödlich wirkenden Umwelt, braucht's Gefährder und Faxe wohl kaum.

    • @Gerhard Krause:

      "bei der organisierten Berufsausübung oder Armut oder Suchtkrankheit sterben wohl derzeit mehr Menschen pro Tag in Deutschland, als durch "Gefährder""

      Jeden Tag sterben in d ca. 1500 Menschen an Altersschwäche und niemand nimmt sich dieses Problems an.

    • 7G
      74450 (Profil gelöscht)
      @Gerhard Krause:

      "Lese ich hier einmal etwas über Umweltschutz? Nein."

      Vielleicht blättern Sie einfach mal ein paar Seiten weiter: taz.de/Oeko/!p4610/

      • @74450 (Profil gelöscht):

        ...bei den geschätzten Usern...

  • Kein Zweifel, Recht Soll Recht sein.



    Was ich aber im Artikel nicht verstanden habe ist der eigentliche Vorwurf gegen Stamp.



    Eine klare Leitlinie wäre hier hilfreich.

    • 7G
      74450 (Profil gelöscht)
      @Demokrat:

      Das ein Misister (Exekutive) die Entscheidung eines Gerichts (Judikative) missachtet hat und damit das demokratische Grundprinzip der Gewaltenteilung ignoriert hat.

      • @74450 (Profil gelöscht):

        Ich könnte Ihnen aus dem Stand drei verwaltungsgerichtliche Entscheidungen nennen, wenn mir diese Form der Veröffentlichung zustünde, bzgl derer Einzelrichter vorsätzlich contra legem entschieden haben und es sich dabei nicht um eine andere Meinung zu einem Thema, oder Rechtsfortentwicklung handelt. Richter sind wie Minister nur Menschen, nur dass die Erstgenannten besser nicht vorsätzlich die Rolle der Politik einnehmen sollten, gleichwohl mag es dankbare Gelegenheiten geben und gegeben haben.

  • Dass Gesetze, wenn sie "überholt" oder nicht mehr zeitgemäß sind, überarbeitet werden müssen, und dass dann das Rechtsempfinden der Bevölkerung diese Erneuerung oder Abschaffung von Gesetzen begleitet, und dass das diskutiert werden muss, ist ja klar.

    Aber niemand kann m. E. die Gesetze so auslegen, wie es ihm gerade passt, nur weil sie|er mit etwas unzufrieden ist, und dann versucht, mit dem Argument des Rechtsempfindens der Bevölkerung in einer Art Mehrheitsentscheidung eine von geltendem Recht abweichende (populistische) Entscheidung|Verurteilung |Abschiebung herbeizuführen oder zu rechtfertigen.

  • 9G
    98589 (Profil gelöscht)

    Es ist durchaus zulässig das Rechtsempfinden der Bevölkerung zu beachten bei einem Urteilsspruch.



    (Siehe Kommentar von Rolf B.)

    Wenn es Gesetze gibt, die den Rechtsempfinden widersprechen muss überlegt werden, diese Gesetze zu ändern. Das gilt für Drogendealer, die verhaftet werden und dann wieder auf freien Fuss kommen, da festen Wohnsitz usw. Das gilt für eine Aussetzung von lebenslang wegen guter Führung, Gladbeck ist gerade aktuell.



    Richter sind auch nur menschen und Gesetze sind auslegungsfähig und dehnbar.



    Das ist nicht beruhigend.

    • 7G
      74450 (Profil gelöscht)
      @98589 (Profil gelöscht):

      "Es ist durchaus zulässig das Rechtsempfinden der Bevölkerung zu beachten bei einem Urteilsspruch."

      Wenn das Rechtsempfinden mit dem Recht übereinstimmt, dann ja. Ansonsten sollte gerade bei Folter und Todesstrafe kein Auge zugedrückt werden.

      • 9G
        98589 (Profil gelöscht)
        @74450 (Profil gelöscht):

        Wenn dem so wäre, könnte ich Ihnen zustimmen.



        Wie immer gibt es aber Ausnahmen, die gerichtlich geduldet werden. Von daher ist dieser Aufschrei, der jetzt erfolgt, unseriös.



        Der Gefährder Sami wurde nicht gefoltert, der von den USA entführte Khalid M.wurde gefoltert, wie viele andere auch.



        Trotzdem gilt Amerika als sicherer Staat und unser Freund und Beschützer.



        www.sueddeutsche.d...gefoltert-1.777207

        Von daher habe ich, was rechtsstaatliche Beschlüsse angeht und richterliche Urteile, meine Zweifel, beiderseits.

  • Ich finde es gut, wenn der Rechtsstaat verteidigt wird. Ich finde es gut, wenn man sagt, dass gerichtliche Entscheidungen zu akzeptieren, auch wenn sie einem persönlich nicht gefallen.



    Weniger gut finde ich, wenn dieser Grundsatz dann wieder nur selektiv angewandt wird und dann gerne mal Ausnahmen findet, wenn es einem in den Kram passt.

    Bsp 1: OP von Wetzlar ignoriert eine Entscheidung des BVerfG bzgl. einer NPD-Veranstaltung und bekommt noch Applaus dafür von den "Guten"



    www.taz.de/!5491450/

    Bsp 2: Die "Rückholaktion" von Bivsi

    www.nrz.de/staedte...i-id213674931.html

    • @Sophokles:

      Durchaus. Das nennt man "das kurze Gedächtnis der Bevölkerung". Klappt immer. :-)

  • Ein Gefährder, der in Tunesien bereits erwiesenermaßen fair behandelt worden ist, nach Deutschland zurückzuholen, bedeutet Täterschutz vor den Schutz potenzieller Opfer zu stellen. Kleinkarierteä juristische Haarspalterei ist das, was im Moment diskutiert wird.



    Und ja, auch ich bin ein Verfechter des Rechtsstaats und gestehe natürlich auch Tätern Rechte zu. Aber wenn jemand droht, dass Deutschland Blut weinen werde, muss mit Abschiebung rechnen. Und das hat nichts mit Lynchjustiz zu tun, sondern ist notwendig. Alles andere würde nur die AFD groß machen, was noch ganz andere Konsequenzen hätte. Kluges Abwägen ist eben nicht immer leicht und oft mit der Wahl des kleineren Übels verbunden.

    • @Kagel :

      Bis zum dritten Komma, wenn auch unter Vorbehalt, durchaus mal des Nachdenkens wert... :-)

  • Fehlverhalten? Derartig absichtliches Verhalten ist schlichtweg kriminell und Stamp und seine Helfer gehören ihrerseits vor Gericht. Ich hoffe es geschieht noch etwas in der Richtung. Wer sich jetzt darüber aufregen will, dass unser Rechtsstaat funktioniert und darüber, dass die Gerichte es nicht hinnehmen, dass Behörden einfach mal den Rechtsweg verkürzen, dem ist echt nicht zu helfen. Dem ist offensichtlich nicht klar, wie gut er es hat in einem Rechtsstaat zu leben, auch wenn er nicht mit jedem Ergebnis glücklich ist. Wer sich gerade medial daran beteiligt, den Deutschen den Rechtsstaat abzugewöhnen und im Fall Sami A. den Zweck die Mittel heiligen lässt, der sollte sich schämen.

  • Der Bundesgerichtshof hat mit dem Urteil, die Bewährungsstrafen für die Raser in Köln auf dem Auenweg (mit Todesfolge für eine junge Radfahrerin) aufzuheben, ausdrücklich das ALLGEMEINE RECHTSEMPFINDEN angesprochen. Der BGH sagte: „…. wenn sie (die Bewährungsstrafe) für das allgemeine Rechtsempfinden unverständlich erscheinen müsste und dadurch das Vertrauen der Bevölkerung in die Unverbrüchlichkeit des Rechts erschüttert …"

    Der Bundesgerichtshof weiß natürlich, das Richter keine Götter sind und dass es oft zahlreiche sich diametral widersprechende Rechtsgutachten zu einem Fall gibt.. Wie auch im Falle der Tötung dieser Frau durch Raser. Ich will hier nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. Aber dass das Rechtsempfinden der Bevölkerung keine Rolle spielen darf, ist juristisch gesehen Nonsens. Es sei denn, dass man Recht genau so auslegt, wie man es gerne hätte.

    Selbstverständlich ist auch mir die konsequente Einhaltung rechtsstaatlicher Mittel wichtig. Auch dann, wenn es mir in Einzelfällen nicht passen würde. Wichtig ist mir, dass man alle Aspekte berücksichtigt.

    • @Rolf B.:

      Auch wenn Gerichte sich hier und da in ihren Urteilsbegründungen auf ein „Allgemeines Rechtsempfinden“ beziehen können, begründet dieses doch keineswegs eine praktische Aufhebung der Gewaltenteilung .

    • @Rolf B.:

      Brillant argumentiert!

      Wenn die TAZinnen im Fall Sami A. auf BUCHSTABENGETREUER Gesetzeserfüllung bestehen, also daß dieser zurück muß nach Deutschland, obgleich der ursprüngliche Grund seines Aufenthaltes sich als fixe Idee oder gar Lüge erwiesen hat, dann muß konsequenterweise auch jeder gutintegrierte, gut deutschsprechende Schutzsuchende aus Abiturprüfungen heraus ins Flugzeug gesetzt werden, sobald dessen Duldungsstatus erlischt.

      Gleiches Recht für Alle!

      • @Mzungu:

        Puhhh, kennste, kennste kennste - „Klappe zu, Affe tot, Zirkus pleite.“

        Das OVG Münster hat in der Sache Sami A. selbst doch gar nicht entschieden, sondern allein über die Rechtmäßigkeit dieses Abschiebefluges und der war eben - aus schwerwiegenden Verfahrensfehlern - alles andere als rechtmäßig.



        Nix hier mit „Gleiches Recht für alle!“

        • @Rainer B.:

          Nicht korrekt! Der Abschiebeflug war rechtens -- bis das Fax eintraf!

          Aber die Präsidentin des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen, Ricarda Brandts macht einen auf oberwichtig -- für die SPD...

          BTW, auch Freisler oder Filbinger -- „Was damals Rechtens war, kann heute nicht Unrecht sein!“ -- haben BUCHSTABENGETREU nach Gesetz gehandelt.

          • @Mzungu:

            s. o. Vielleicht finden auch Sie sich endlich einmal damit ab, dass in einer Demokratie Gerichte Recht sprechen, ob es Ihnen nun gefällt oder nicht.



            Der Abschiebeflug war weder rechtens, noch waren die 35.000€ dafür irgendwie vertretbar bzw. im allgemeinen Interesse.

            btw.: Freisler und Filbinger waren Protagonisten eines faschistischen Unrechtsstaats. Mit buchstabengetreuer Rechtssprechung hatten ihre Urteile praktisch gar nichts zu tun. Da ging es um systematische Unrechtssprechung zur künstlichen Aufrechterhaltung eines insgesamt unhaltbaren Systems.

  • 9G
    90191 (Profil gelöscht)

    Kein Mensch ist illegal.

    • @90191 (Profil gelöscht):

      Mir kommen die Tränen. Menschen sind nicht illegal, aber womöglich ihr Aufenthalt.

      Als viel besser, ehrlich, empfinde ich: "Wahlen ändern nichts, sonst wären sie verboten." ...

    • @90191 (Profil gelöscht):

      Sein Aufenthalt in einem Land, dessen Staatsbürger er nicht ist, aber häufiger schon!

      • 9G
        90191 (Profil gelöscht)
        @Cristi:

        Verzeihen Sie meinen kleinen Ironieanfall.... ;)

  • "Frau Kirschgrün, heute, 00:13



    @Hans_Muller



    Was macht einen Rechtsstaat aus?

    Nicky Arnstein, heute, 09:24



    @Frau Kirschgrün



    In Deutschland scheinbar teilweise das Aussetzen logischen Menschenverstands."

    Rechtsstaat hat mit Recht und Gesetz UND mit Verstand zu tun.



    Rechtsstaat heißt aber nicht, dass dieser Rechtsstaat interpretiert werden kann wie es dem Einzelnen (hier Ihnen) gefällt.



    Dafür gibt es Gerichte, höchste Gerichte und Gesetze, die wiederum von Richtern, die sich an Recht und Gesetz als Entscheidungsgrundlage zu halten haben. Und dann wird auf Grundlage dieser Gesetze Recht gesprochen wird.



    Eigentlich m. E. ganz logisch und nachvollziehbar…



    Da hat der umgangsprachliche, angebliche "logische Menschenverstand" wie ich vermute, dass Sie ihn verstanden wissen wollen, nämlich als Stimmungsbarometer der Bevölkerung, definitiv keinen Platz.

    • @Frau Kirschgrün:

      War für

      Nicky Arnstein, heute, 09:24

  • "Was hinsichtlich dieser Posse, die in den Medien breitgetreten wird, bei dem Normalbürger nun ankommt, ist: Deutsche Gerichte schützen einen als islamistischen "Gefährder"…"

    Das ist keine "Posse", das ist das "Prinzip Rechtsstaat", ja Herr Arnstein "Prinzip Rechtsstaat".

    "…bei dem Normalbürger nun ankommt…"



    Der "Herr" Normalbürger ist in dem Fall absolut unerheblich, denn das Gericht ist unabhängig und nur Recht und Gesetz gegenüber verantwortlich, nicht der aufgeizten Stimmung beim "Normalbürger", ansonsten wären wir von Lynchjustiz kaum noch entfernt.

    "…Deutsche Gerichte schützen einen als islamistischen "Gefährder…"



    Deutsche Gerichte schützen das Grundgesetz und den Rechtsstaat.



    Der "Gefährder" wird ein gerechtes Urteil erhalten. Aber dieses gerechte Urteil auf Basis unseres Rechtsstaates darf nicht vorher durch willkürliches Handeln Subalterner verhindert werden.

    Jetzt kommt "Punkt".

    • @Frau Kirschgrün:

      War für

      Nicky Arnstein, 17.08.2018, ca 09:32 Uhr

    • @Nicky Arnstein:

      er macht schlagzeilen?



      da tätsch doch noch mal etwas genauer nachgucken, wer die schlagzeilen macht.

  • Rechtsstaat hin, Rechtsstaat her. Hier geht es mittlerweile nur noch um eine Grundsatzdiskussion bzw. um Prinzipienreiterei und nicht darum, ob die Entscheidung des Gerichts richtig war bzw. ob die vom Gericht vorgegeben Gründe überhaupt Bestand haben. Dem, wie ich finde, zurecht Abgeschobenen droht - wie man jetzt sieht - in Tunesien keine Folter. Damit ist das Argument, das gegen eine Abschiebung sprach, hinfällig. Was hinsichtlich dieser Posse, die in den Medien breitgetreten wird, bei dem Normalbürger nun ankommt, ist: Deutsche Gerichte schützen einen als islamistischen "Gefährder" und Hassprediger mehrfach auffällig gewordenen Asylbewerber, dem jetzt in Tunesien ein Prozess gemacht werden soll. Deutsche Gerichte wollen, dass ein solcher Gefährder, der auf Staatskosten bzw. mit Steuergeldern subventioniert wird, wieder nach Deutschland geholt wird. Viele Normalbürger wenden sich nun noch mehr irgendwelchen rechtsextremen Parteien hinzu, z.B. der AfD. Ist das das Ziel der Durchsetzung von Rechtsstaatlichkeit? Koste es was es wolle?

  • 0G
    0981 (Profil gelöscht)

    Wo war denn die hier gezeigte Empörung und die aufrechte Besorgnis um den Rechtsstaat als der Bürgermeister von Wetzlar das Bundesverfassungsgericht missachtet hat?

    Da gab es genau einen Bericht in der taz. www.taz.de/!5491450/

    Und dann das Schweigen im Walde...

    Soviel zum Thema der Rechtsstaat muss verteidigt werden.

    • @0981 (Profil gelöscht):

      Den Rechtsstaat zu verteidigen gelingt vielleicht nicht immer – aus was für gründen auch immer – nichtsdestotrotz muss es jedes Mal, wenn er in Gefahr ist, mit allen legalen Mitteln versucht werden.

  • Christian Rath , Autor des Artikels, Rechtspolitischer Korrespondent

    Ich schrieb, "dass Stamp zugleich behauptete, er habe von dem noch anhängigen Gerichtsverfahren am VG gar nichts gewusst. Damit hat er wohl das Parlament belogen." Diesen Vorwurf nehme ich zurück. Da habe ich Medienberichte über die Sitzung missverstanden.

    Stamps Argumentation ist noch abgefeimter als ich dachte. Er gab im Rechtsausschuss zu, dass er von dem VG-Verfahren um den Widerruf des Abschiebehindernisses wusste. Er wollte aber nicht auf dessen Ausgang warten, weil er eine günstige Gelegenheit sah, A. abzuschieben. Er sah sich auch nicht in der Pflicht, das Gericht auf die bevorstehende Abschiebung hinzuweisen, obwohl das Gericht am Tag zuvor (via Bamf) klar zum Ausdruck gebracht hatte, dass es Wert darauf legt, vor einer Abschiebung zu entscheiden. Seine Referatsleiterin Nadja Suhre behauptete sogar, man habe nicht gewusst, "dass sich das Gericht überhaupt bis dahin mit dem Fall befasst hat". Angesichts der kurz zuvor erfolgten Nachfrage des Gerichts nach dem Abschiebetermin ist das wohl auch keine korrekte Darstellung.

    • @Christian Rath:

      Herr Dr. Rath, die Nachfrage des VG Gelsenkirchen erfolgte beim BAMF. Dieses war selbst vom Abschiebetermin nicht unterrichtet worden. Ich glaube nicht, dass verwaltungsgerichtliche Nachfragen an eine Bundesoberbehörde einem Landesminister zur Kenntnis gegeben werden.

    • 6G
      60440 (Profil gelöscht)
      @Christian Rath:

      Warum wohl Wofgang Kubicki in dieser Staatsaffäre Attacken auf BAMF und Hotte Seehofer reitet ?

      www.spiegel.de/pol...vor-a-1223392.html

    • @Christian Rath:

      das ist dreist, milde gesprochen.

    • @Christian Rath:

      Danke.



      &



      Hier paßt er mal - der schöne Ol Conny.

      “Ein Abjrund von……“



      &



      “Der junge Mann is sich noch am



      Entwickeln……“



      &



      Heute - Genderneutral - Deren zu Viele!

      Bitter - Aber nur zu wahr.

      kurz - Die Verluderung des verfassungsverbürgten Rechtsstaats.



      Schreitet beschleunigt weiter fort!



      &



      Das nicht erst seit gestern.

      unterm——&—



      Die speziellen Aufzählungen bei Heribert Prantl - lassen sich beliebig vermehren & fortschreiben.

      www.sueddeutsche.d...-gericht-1.4062809

  • "Natürlich darf auch offensichtliches Unrecht toleriert werden." ???



    Wo haben Sie das denn her?



    Wollen Sie Recht sprechen nach Gesinnung oder Stimmung oder Lust und Laune?



    Natürlich darf offensichtliches Unrecht NICHT toleriert werden.

    Und:



    1. "schreie ich nicht" – und totalitär schon gar nicht. (Unterstellung|Behauptung, die nichts zur Sache tut, m. E..)



    2. nein, darf nicht.

    de.wikipedia.org/w...nabh%C3%A4ngigkeit:

    Ein Richter (Lehnübersetzung aus lateinisch rector, deutsch ‚Leiter‘, ‚Führer‘) ist Inhaber eines öffentlichen Amtes bei einem Gericht, der – als Einzelrichter oder Mitglied eines Spruchkörpers – Aufgaben der Rechtsprechung wahrnimmt. Dabei soll er als neutrale Person unparteiisch Recht gegen jedermann sprechen…



    …Der Richter ist bei seiner Entscheidungsfindung nur an Recht und Gesetz gebunden.

    Ich kann mich nur wundern, was für ein Rechtsverständnis Sie haben…



    Das Rechtsverständnis von Herrn Stamp wundert mich noch mehr…

    • @Frau Kirschgrün:

      War für



      nanymouso



      17.08.2018, 14:15

  • Diese Elitendiskussion versteht der Normalbürger nicht mehr. Punkt. Wenn wir eine derartige Haltung bis zum Ende konsequent durchziehen, bleibt vom Rechtsstaat nicht mehr viel übrig. Aus meiner Sicht hat dies Herr Stamp verstanden, Herr Rath dagegen nicht.

    • @casio:

      Sie sind sich m. E. der Konsequenzen einer solchen Einstellung nicht bewusst.



      Rechtsstaat hat mit "Elitendiskussion" nichts zu tun.



      Noch nicht, wenn frauman bedenkt wer und was die "Eliten" heutzutage sind.

      Ich halte das für sehr gefährlich.

    • 8G
      81331 (Profil gelöscht)
      @casio:

      ..."der Normalbürger"?



      Wer ist das? Der 'Bürger', der Folter befürwortet? Der Rassismus nicht erkennt, auch wenn sein Nachbar davon betroffen ist?



      Schon mal was von Gewaltenteilung gehört? Von Rechtsstaatlichkeit, von Rechtssicherheit? Nein? Alles sog. böhmische Dörfer für Sie, oder nicht?!

    • @casio:

      Also Recht und Gestz opfern, um (ja welchen?) Rechtsstaat zu erhalten?

  • Die "unabhängige Justiz" feiert sich hier sehr und macht sich in einer Weise im Politikbetrieb bemerkbar, die auch nicht sehr von Gewaltenteilung zeugt.



    Keine Frage: Gewaltenteilung und unabhängige Justiz sind unabdingbar, aber noch nicht allein Garant für Rechtsstaatlichkeit und Gerechtigkeit. Viele gut integrierte Menschen werden abgeschoben, die eine echte Bereicherung für Deutschland sind, und das geschieht durch die Entscheidungen der unabhängigen Justiz, die immer das umsetzt, was gerade Gesetz ist, und Gesetze macht das Parlament oder wer sonst die Legislative darstellt. Alle NS-Unrechtsurteile wären auch bei Beibehaltung der Gewaltenteilung und einer unabhängigen Justiz möglich gewesen. Insofern hat eine Justiz, die nur hochhält, dass geltendes Recht umgesetzt wird, einen Beigeschmack und schöpft ihre Unabhängigkeit gerade nicht aus. Im Geiste des Grundgesetzes zu handeln, das wäre ehrenwert.

    • @BUBU:

      Was Sie verlangen ist ein Handeln gegen das Gesetz. So weit geht die Unabhängigkeit der Richter aber, zum Glück!, nicht. Aber naja die Gewaltenteilung passt Ihnen offenbar nur da wo es genehm ist.



      Als gäbe es "den Geist" des Grundgesetzes.

  • "Eine Missachtung unseres Rechsstaats darf nicht geduldet werden. Gerade wenn das ein(e) Richter(in) tut. Der/die sollte doch ein VERFECHTER des Rechtsstaats sein.

    Aber die Damen und Herren Richter(innen) nehmen unsere Staatsform schon längst nicht mehr ernst. Sie sind m. E. zu sehr mit Machtgeilheit, Geld- und Geltungssucht beschäftigt…

    Solche Richter(innen) müssen aus ihren Ämtern entfernt werden.

    Es gilt ein unschätzbar hohes Gut zu verteidigen."

    Merken Sie was?

    • @Cristi:

      In meinen Augen verwechseln Sie Ursache und Wirkung.

      Eine Richter*in ist in der Entscheidungsfindung unabhängig und nur an Recht und Gesetz gebunden. Ein Minister untersteht diesem Gesetz und dem Urteil einer Richter*in.



      Wenn er das Urteil missachtet, macht er sich m. E. strafbar.

      • @Frau Kirschgrün:

        Sie glauben wirklich an die (politische) Unabhängigkeit der Richter in Deutschland? Wissen Sie, wie richterliche (Spitzen-)Positionen in Deutschland besetzt werden? Sie glauben, dass Richter bessere Menschen sind und deshalb weder durch Bestechung (auch indirekte, z. B. Gutachteraufträge) noch durch Drohungen (Beispiel organisierte Kriminalität), noch durch Karrieredenken oder politische Grundüberzeugungen zu bestimmten Urteilen bewegt werden können und dass immer nur das reine Recht gesprochen wird? Herzlichen Glückwunsch; ich glaube das nicht.



        )

        • @Cristi:

          Nein, das glaube ich selbstredend nicht.

          Aber geanu deswegen ist es sooo wichtig, alle bekannten Fälle von Ungerechtigkeit, Rechtsbeugung, Missachtung, etc. konsequent zu verfolgen, Widerspruch einzulegen, in Revision zu gehen, und wenn nötig und möglich, zu revidieren.



          Das macht einen Rechtsstaat aus.



          Einfach zu sagen, dass sowieso viel Unrecht geschieht, macht doch Unrecht nicht zu Recht. Und das sehen auch Sie bestimmt sofort anders, wenn Sie persönlich betroffen sein sollten.

      • @Frau Kirschgrün:

        Nennen Sie bitte die Strafrechtsnorm, nach der das Zuwiederhandeln gegen ein Verwaltungsgerichtsurteil eine Straftat darstellt.

        • @BluesBrothers:

          "Unter Rechtsbeugung versteht man im deutschen Recht die vorsätzlich falsche Anwendung des Rechts durch Richter, Amtsträger oder Schiedsrichter bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei.

          Die Strafbarkeit der Rechtsbeugung ist in § 339 StGB geregelt. Rechtsbeugung ist ein Verbrechen, das mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem und höchstens fünf Jahren bedroht ist."

          de.wikipedia.org/wiki/Rechtsbeugung

          Ein Minister ist ein Amtsträger, oder sehe ich das falsch?



          Ein Gerichtsurteil zu "hintergehen"|zu missachten|untätig zu sein ist m. E. Rechtsbeugung.

          Und von L&O im Kommentar (taz.de/Abgeschoben...zurueck/!5528709/) gepostet:



          Amtseid NRW gilt noch. Woll.

          “Ich schwöre, daß ich meine ganze Kraft dem Wohle des Landes Nordrhein-Westfalen widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können unparteiisch verwalten, Verfassung und Gesetz wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“

  • Ich find das schon Bemerkenswerthier. Wie auf die Mehrheit hier auf einmal so auf exakt Einhaltung des Rechts pocht. Bei einem Terroristem. Jemandem der deutsches Recht seit Jahren missbraucht, Und mit einer Begründug des Gerichts mit"drohender Folter" die ja nachweislich falsch ist. Oder könnte er sonst einfach frei in Tunesien herumlaufen? Sollen wir jetzt 100% auch anderes Recht einhalten? Wei Asylrecht, Einwanderung, Seenotrecht etc? Da wird das ganze bei den gleichen Menschen auf einmal seeeehr flexibel gehandhabt

    • @Hans_Muller:

      Was macht einen Rechtsstaat aus?

      • @Frau Kirschgrün:

        In Deutschland scheinbar teilweise das Aussetzen logischen Menschenverstands.

        • @Nicky Arnstein:

          Was soll denn „logischer Menschenverstand“ sein?



          Die Überwindung der Gewaltenteilung durch allgemeines Rechtsempfinden?

  • Das Urteil hat wohl auch mit der vorsitzenden Richterin bei diesem Urteil zu tun :

    www.wn.de/Muenster...heidet-aus-dem-Amt

    • @Altgrüne:

      Schön wieviele Fehler in wenigen Worten!;)

      “Urteil*¿*" - da kömnense sich zwar mit den tazis



      www.taz.de/Urteil-...gerichts/!5528632/



      Die Hand geben.



      Richtiger wird's dadurch aber nicht.



      B-Aktenzeichen - Beschluß



      &



      Zu Senat & Zuständigkeit



      www.ovg.nrw.de/auf.../ovg/gvpl_2018.pdf

      kurz - Wie im around mehrheitlich too.



      Nu. Die Blinden von der Farbe.



      Mit dem Schaum vorm Mund.



      Gruselig. Normal.



      Njorp.

  • "Nach Meinung von Herbert Reul (NRW-Innenminister /CDU) sollte man vor allem „das Rechtsempfinden der Bevölkerung im Blick“ haben."



    Und was hat, "verehrter " Herr Reul, das Rechtsempfinden der Bevölkerung mit Recht und Gesetz zu tun?



    Gar nichts?



    Gibt es vielleicht gerade deswegen Gesetze, damit sich nicht Lynchjustiz und Volksempfinden, "völlig" uneigennützig von gewissen Politikern angestachelt, Bahn brechen?!

    Wieder ein schönes Beispiel dafür, dass der Rechststaat unbedingt verteidigt werden muss.

    • @Frau Kirschgrün:

      Selbstverständlich muss sich sich in den Gesetzen das Rechsempfinden der Bevölkerung wiederspiegeln.



      Sonst hätten wir keine Demokratie.



      Daß Sami A. zurückgeholt werden muß heißt für mich, daß Recht und Gesetz geändert werden müssen



      Solange dies nicht geschieht müssen bestehende Gesetze natürlich eingehalten werden und dabei ist das aktuelle Rechtsempfinden der Bevölkerung komplett zu ignorieren.



      Bestehen sie auch darauf, daß die im Artikel16 des Grundgesetzes verankerte Drittstaatenregelung konsequent angewendet wird nach der jemand kein Anrecht auf Asyl hat der über einen sicheren Drittstaat einreist?



      Ich finde, daß allzu viele Menschen bei der Frage wie streng man Gesetze einzuhalten hat Rosinenpickerei betreiben.

      • @Suchender:

        "Selbstverständlich muss sich sich in den Gesetzen das Rechsempfinden der Bevölkerung wiederspiegeln."

        Selbstverständlich hat das "Rechtsempfinden der Bevölkerung" in Gesetzen NICHTS zu suchen.

        Der Rechtsstaat ist nicht verhandelbar.



        Andernfalls ist er kein Rechtsstaat.

        Jedes einzelne eventuelle Versagen dieses Rechtsstaates muss korrigiert werden.



        Andernfalls ist er kein Rechtsstaat.

        Was könnte daran unklar sein?!

        • @Frau Kirschgrün:

          Das Rechtempfinden der Bevölkerung hat bei der Anwendung der Gesetze nicht zu suchen.



          Bei der Gesetzgebung ist die Bevölkerung durch die Mitglieder des Bundestages vertreten und somit fließt auch das Rechtsempfinden der Bevölkerung mit ein und muß es auch.

        • @Frau Kirschgrün:

          "Selbstverständlich hat das "Rechtsempfinden der Bevölkerung" in Gesetzen NICHTS zu suchen." Gesetzte bilden also nicht das Rechtsempfinden der Bevölkerung ab. Das ist eine steile These mit der Sie rechtshistorisch und rechtsdogmatisch alleine stehen auf weiter Flur.

          • @BluesBrothers:

            Dagegen – besonders gegen "Ihr Etikett" "rechtsdogmatisch" – verwahre ich mich auf's Entschiedenste!

            • @Frau Kirschgrün:

              rechtsdogmatisch

              Das habe ich gerade falsch verstanden, da war ich zu schnell.

              Das sog. "Rechtsempfinden der Bevölkerung" wird in diesem Zusammenhang m. E. viel zu oft im Sinne von populistischer Mehrheit eingesetzt. Dagegen habe ich entschieden etwas (Gefahr von Lynchjustiz bildhaft gesagt).

      • @Suchender:

        Da haben Sie völlig recht. Den Verfahrensausgang abzukürzen, indem man einen - zweifellos unerwünschten - Kandidaten einfach schon mal abschiebt, das ist in der Tat 'Rosinenpickerei' zu nennen.

  • Nach Meinung von Herbert Reul (NRW-Innenminister /CDU) sollte man vor allem „das Rechtsempfinden der Bevölkerung im Blick“ haben.

    Aber gerne doch. Nach meinem Rechtsempfinden haben Leute wie beispielsweise Herbert Reul, Armin Laschet und Joachim Stamp in einem Staatsamt überhaupt nichts zu suchen, weil sie offensichtlich nicht einmal im Ansatz gewillt sind, sich an Recht und Gesetz zu halten.

    • @Rainer B.:

      Jau - mailtütenfrisch - ins Gesicht.



      Aus deutschen Schlanden.

      “Rainer B.:



      Nach Meinung von Herbert Reul (NRW-Innenminister /CDU) sollte man vor allem „das Rechtsempfinden der Bevölkerung im Blick“ haben.

      Aber gerne doch. Nach meinem Rechtsempfinden haben Leute wie beispielsweise Herbert Reul, Armin Laschet und Joachim Stamp in einem Staatsamt überhaupt nichts zu suchen, weil sie offensichtlich nicht einmal im Ansatz gewillt sind, sich an Recht und Gesetz zu halten.

      Immer im Blick haben, die staatlichen Gefährder.“ Njorp.

      kurz - Liggers. Mook wi.

  • Kümmert es denn hier niemand, dass Herr Sami A. zu den Gefährdern gerechnet wird? Möglicherweise die Abschiebung aus überlegten und berechtigten Sicherheitsbedenken erfolgte? Wäre in diesem Fall die Entscheidung des Innenministers nicht doch richtig gewesen und diente der Demokratie erheblich mehr als die Rückkehr eines Gefährders zu erzwingen?

    • @doris z:

      Man beachte, dass der Status "Gefährder" nicht nur Islamisten vorbehalten ist sondern ganz allgemein angewendet werden kann.

      Und das hier irgendwelche Beamte aufgrund vager Vermutungen einfach über Schicksale entscheiden dürfen und das auch (zum Teil nach Vorgabe) tun.

      Wehe uns Allen, wenn jemand wie Bernd Höcke mal das Innenministerium übernimmt und man da nach "Gefühl" vorgehen darf und die sogenannten Gefährder keine Rechte mehr haben.

    • 8G
      81331 (Profil gelöscht)
      @doris z:

      ..."Gefährder"?



      Sind wir das nicht alle?!

    • 9G
      970 (Profil gelöscht)
      @doris z:

      Ein Gefährder ist juristisch nicht zu greifen, weil er ja noch keine Straftat begangen hat. Das ist ein Begriff aus "Precrime"-Methoden der Pozilei.

    • @doris z:

      Rechtsstaat heißt Rechtsstaat.

      Da gibt es nichts zu relativieren, er gilt für ALLE Menschen.



      Das darf sich nicht je nach Bedarfslage mal so und mal so ändern.



      Das ist ein hohes und schützenwertes Prinzip. Und das muss es auch bleiben.



      Wir sehen ja, dass gewisse Politiker glauben, es auf Gutsherrenart interpretieren und beugen zu dürfen.

      Geht gar nicht.

      • @Frau Kirschgrün:

        "Rechtsstaat heißt Rechtsstaat."



        Den haben Sie sich von Frau May abgeguckt - geben Sies zu?

        • @BluesBrothers:

          ???

  • 8 Jahre konnte Sami A. nicht abgeschoben werden, da er immer neue Rechtsmittel dagegen einlegte. Gleiches sollte man dem Innenminister auch zugestehen, oder will hier jemand „kurzen Prozess“ machen?

    • @TazTiz:

      Sami A. = Moslem



      Stamp = weiß, deutsch, christlich (und Teil der Mehrheitsgesellschaft)

      Wir wissen doch dass da andere Regeln gelten.

  • 6G
    60440 (Profil gelöscht)

    Wieso ist dieser Hansel ausgerechnet Flüchtlings- und Integrationsminister ? Er arbeitet erkennbar gegen Flüchtlinge und für Desintegration und sabotiert mal eben den Rechtsstaat. Damit ist er schon mal kein Gefährder mehr, denn die Gefahr die von ihm ausgeht, hat sich bereits verwirklicht. Ganz andes als bei Sami A. Dessen Geschichte scheint eine ähnliche Luftnummer zu sein, (angeheizt durch die pöbelnde und vorverurteilende BILD), wie der völlig aufgebauschte BAMF-Skandal in Bremen.

    • @60440 (Profil gelöscht):

      "für Desintegration"

      Wollen Sie Sami A ernsthaft integrieren? Durch Umerziehung zu westlichen Werten?

      Es ist verständlich, dass Sami A in d bleiben will. Genauso verständlich ist, dass man ihn in d nicht haben will.

      Sami A ist nicht der einzige dem Unrecht wiederfährt. Das ist gerade in einem Rechtsstaat so, dass ständig materiell rechtswidrige Entscheidungen getroffen werden. Es gibt Wichtigeres als das an Sami A zweifellos begangene Unrecht.

      Es wird jetzt in Tunesien in Ruhe geklärt, ob Sami A in Tunesien irgendetwas vorzuwerfen ist. Wenn dies nicht der Fall ist kann er zurück nach d um anschließend sofort wieder nach Tunesien abgeschoben zu werden. Das geht ganz einfach: z.B. drei Einreisevisa nach Wahl des zuständigen tunesischen Ministers gegen Rücknahme von Sami A. So einfach ist Recht.

      • 6G
        60440 (Profil gelöscht)
        @A. Müllermilch:

        Was immer man bisher ins Feld geführt hat gegen Sami A., es kam nichts Belastendes raus. Bin-Laden-Leibwächter, Gefährder ? Alles Spekulation. Die Strafverfolgungsbehörden haben die Ermittlungen gegen ihn eingetsellt. Vor Jahren schon.



        Aber was kümmert schon die Unschuldsvermutung, was kümmert einen Minister Recht und Gesetz und Gewaltenteilung ? Wenn der pöbelnde Mob und die faschistoide BILD zum fröhlichen Jagen blasen auf irgend so einen vermaledeiten Ausländer, nur zu, gell ?

        PS: In Tunesien wird nichts geklärt,, der Mann hat zurück zu kommen.

        • @60440 (Profil gelöscht):

          "PS: In Tunesien wird nichts geklärt,, der Mann hat zurück zu kommen."

          Sofern wir nicht die GSG9 einsetzen wollen müssen die Tunesier wohl klären, ob sie Sami trotz laufender Ermittlungen ausreisen lassen.

  • 9G
    90191 (Profil gelöscht)

    Herr Rath, müsste Herr Stamp auch zurücktreten, wenn er den Grünen angehörte?

    • @90191 (Profil gelöscht):

      Wie schlecht und billig. Wie lautet eigentlich dein Pi-news Account? Rechtsbraunkonservativer Bemjamin, du :).

  • "Beides zusammengenommen zeigt jedenfalls eine eklatante Missachtung von Gericht und Rechtsstaat."

    Wenn er nicht von sich aus zurücktritt, muss er entlassen werden.

    Eine Missachtung unseres Rechsstaats darf nicht geduldet werden. Gerade wenn das ein Minister tut. Der sollte doch ein VERFECHTER des Rechtsstaats sein.



    Aber die Herren Politiker nehmen unsere Staatsform schon längst nicht mehr ernst. Sie sind m. E. zu sehr mit Machtgeilheit, Geld- und Geltungssucht beschäftigt…

    Solche Politiker müssen aus ihren Ämtern entfernt werden.



    Es gilt ein unschätzbar hohes Gut zu verteidigen.

    • @Frau Kirschgrün:

      Die "Missachtung von Gericht und Rechtsstaat" scheint mir kein neues Phänomen zu sein. So weiß ich aus Gesprächen mit Behördenmitarbeitern, dass bereits in den Neunzigerjahren Anweisungen ergingen, bestimmte Gerichtsurteile nicht umzusetzen. Sicher kein Einzelfall. Die Süddeutsche Zeitung hat der (zunehmenden?) Missachtung von Gerichtsentscheiden vor Kurzem übrigens sogar einen - äußerst lesenswerten - Artikel gewidmet:



      www.sueddeutsche.d...-gericht-1.4062809

      • @Christina de Havilland :

        Den Artikel hab' ich auch gelesen.

        Eine solche, offenbar bewusste"Rechtsbeugung" (bin keine Juristin) darf nicht durchgehen.



        Egal wie viel sonst noch passiert.



        Auch die anderen Fälle, in denen der Rechtsstaat "ausgehebelt" wurde, müssen aufgeklärt werden.

        Sonst führt sich dieser Rechtsstaat, der dann gar keiner mehr ist, selbst ad absurdum.

    • @Frau Kirschgrün:

      Diese Haltung wahren Sie hoffentlich auch gegen sich selbst, wenn Sie das nächste Mal wegen Falschparkens oder Geschwindigkeitsüberschreitung Ihr GEFECHT für "unseren Rechststaat" (frei n. OP) vernachlässigen. "Entfernen" (desgl.) Sie sich und "solche" (desgl.) dann aus dem Straßenverkehr! "Es gilt ein unschätzbar hohes Gut zu verteidigen." (desgl.)

      Vielleicht tut es aber auch Mäßigung und Vertrauen in unsere Jurisprudenz. Gute Fahrt!

      • @nanymouso:

        Wie kommen Sie dazu, mir zu unterstellen, ich würde Recht und Gesetz bei mir selbst nicht gelten lassen?!



        Mäßigen Sie sich bitte!

        Wer Schei… baut, muss die Konsequenzen tragen. So einfach ist das.



        Gesetze gelten für alle gleich. Auch für mich und für Sie.



        Wenn wir aber nicht auf "unsere" Volksvertreter aufpassen, z. B. auch durch die vierte Gewalt, kann ja an diesem Beispiel sehr gut beobachtet werden, dass dann der Rechtsstaat durch Eigenmächtigkeit schnell in Gefahr ist.



        Vertrauen in die Justiz ist gut, Kontrolle besser.

        Es geschehen ja trotz Kontrolle noch viel zu viele Ungerechtigkeiten.



        Recht haben und Recht bekomen sind immer zwei paar Stiefel.



        Aber offensichtliches Unrecht und vor allem offensichtliche und mutwilige Missachtung des Rechts darf auf keinen Fall toleriert werden.

        • @Frau Kirschgrün:

          Natürlich darf auch offensichtliches Unrecht toleriert werden. Das ist ja gerade das Prinzip der Mäßigung!

          Die Idee der Rechtsprechung ist nicht, dass jede Missetat bestraft wird, sondern dass eine Gesellschaft stabil funktionieren kann.

          Die Idee des modernen Rechtsstaates ist, dass er durch Gewaltenteilung zur Selbstkontrolle befähigt ist und sich deshalb trotz der Souveränität seiner Bürger das Recht zum Gewaltmonopol zusprechen kann.

          Daraus folgen zwei Hinweise:



          1. Überlassen Sie der Jurisprudenz/ der parlamentarischen Selbstkontrolle die Entscheidung ob Unrecht geschehen ist und wie die Konsequenzen zu tragen sind.



          2. Schreien Sie nicht so ein totalitäres Zeug! "[...] darf auf keinen Fall toleriert werden" sind sehr starke Worte. Doch, darf, kommt auf die genauen Umstände und die zu erwartenden Konsequenzen an. Doch dieses gut einzuschätzen bedarf größerer Anstrengung als Sie sich bisher gemacht haben.

  • 9G
    90191 (Profil gelöscht)

    In der Bremer BAMF-Affäre, wo tausende Asylverfahren unrechtmäßig entschieden wurden, war die taz nicht der Meinung, dass jemand zurücktreten müsse. Vielmehr wollte man die Verantwortliche gar mit Auszeichnungen überhäufen.

    • 6G
      60440 (Profil gelöscht)
      @90191 (Profil gelöscht):

      Es gibt keine BAMF Affäre in Bremen. Es gibt bloss hysterisches CSU-BILD-Geschrei um nichts.

    • @90191 (Profil gelöscht):

      Fr. Ulrike B. hat einfach nur ihren Job gemacht, und Menschen, die in Not waren Asyl gegeben.

      Es waren 1.200 Asylbewilligungen in drei Jahren und m. E. wurde von diesen Asylbescheiden bis heute keiner wegen Fehlern wieder aufgehoben. Da sollte m. E. eine Frau das Bauernopfer sein…

      • 9G
        90191 (Profil gelöscht)
        @Frau Kirschgrün:

        Asyl ist nicht für Menschen "in Not", sondern für politisch Verfolgte.

        Nicht das Mitleid einer Sachbearbeiterin ist das entscheidende Kriterium, sondern die nach behördlichen Vorgaben durchgeführte Überprüfung des Antrags.

        Frau Bremermann ist schon mehrfach durch eigenmächtige und willkürliche Entscheidungen aufgefallen. Ihrem Fehlverhalten in Bremen gingen bereits andere Unrechtmäßigkeiten voraus.

      • @Frau Kirschgrün:

        Es ist halt nur so, mit Mißachtung des Rechtsstaates bzw. einer trickreichen Interpretation der Gesetzeslage kann man heutzutage Bundespräsident oder auch Chef des Verfassungsschutzes werden. Vielleicht auch deswegen.



        Ich erinnere mich noch gut an den Fall von Murat Kurnaz. Maaßen hatte damals geurteilt, Kurnaz, der in Guantanamo einsaß, sei länger als sechs Monate außer Landes gewesen. Deswegen habe er sein Aufenthaltsrecht in Deutschland verwirkt.



        Steinmeier hat diese menschenverachtende Auffassung dann übernommen.

        • @Lapa:

          Und Herr Mollath fällt mir noch ein. Schrecklich.



          Jeder einzelne Fall, der Unrecht zu Recht macht ist schrecklich.

          Das darf in einem Rechtsstaat nicht passieren.



          Wenn doch, muss postwendend revidiert und entschädigt werden.



          Das ist das Wesen eines Rechtsstaats.



          Andernfalls ist es kein Rechtsstaat.

      • @Frau Kirschgrün:

        Frau B. wird politisch geschützt, nix Bauernopfer. Sie hat mehr als nur ihren Job gemacht. Sie hatte „fremde“ Fälle anders und neu beschieden. Dabei war sie ganz bestimmt eigenmächtig im Sinne einer eigenen Rechtauslegung ...

        • @Taztui:

          Meines Wissens wurden Fälle aus überlasteten Bundesländern mit Wissen (auf Anweisung) vom Dienstherren ihrer Behörde überstellt.

          "Dabei war sie ganz bestimmt eigenmächtig im Sinne einer eigenen Rechtauslegung ..." Wo haben Sie diese Behauptung her?