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Jurist über den neuen Bußgeldkatalog„Wir müssen Platz neu verteilen“

Am Freitag will der Bundesrat die neue Straßenverkehrsordnung verabschieden. Verkehrssünder werden künftig härter bestraft.

Mahnwache für eine von einem LKW getötete Radfahrerin in Berlin am 31. Mai 2021 Foto: Christian Mang
Interview von Lukas Nickel

taz: Herr Huhn, was wird sich ändern mit dem neuen Bußgeldkatalog?

Roland Huhn: Vor allem zu schnell fahren wird teurer. Die Bußgelder wurden in Teilen sogar verdoppelt. Hinzu kommen einige Strafen, die Fahrradfahrer und Fußgänger schützen sollen. Wer zum Beispiel mit dem Lkw mit mehr als Schrittgeschwindigkeit nach rechts abbiegt, dem drohen ab jetzt 70 Euro und ein Punkt – das ist besonders abschreckend für Berufsfahrer. Geboten ist Schrittgeschwindigkeit schon länger, aber erst jetzt wird das Vergehen auch mit einem Bußgeld versehen.

Im Interview: Roland Huhn

64, Jurist, ist seit 1989 für den Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) tätig. Seit 2004 ist Huhn hauptamtlicher Rechtsreferent.

Ein Streitpunkt waren Fahrverbote ab 21 km/h Überschreitung. Eigentlich hätte das ein einmonatiges Fahrverbot bedeutet, jetzt sind Strafen ab 100 Euro und ein Punkt vorgesehen. Sind Fahrverbote ab dieser Geschwindigkeit übertrieben?

Nein. Die 21 km/h gelten nach Abzug von eventuellen Messfehlern. Real fährt man also mit 74 km/h dort, wo Tempo 50 erlaubt ist. Das sind Geschwindigkeiten, die für ungeschützte Menschen potenziell lebensgefährlich sind.

Sind Sie zufrieden mit dem neuen Bußgeldkatalog?

Neue StVO kann endlich in Kraft treten

Am Freitag will der Bundesrat erneut über die neue Straßenverkehrsordnung (StVO) abstimmen. Dann kann der neue Bußgeldkatalog für Ver­kehrs­sün­de­r:in­nen in Kraft treten. Der Bundesrat hatte bereits über die Novellierung abgestimmt, mit der unter anderem die Sicherheit von Rad­le­r:in­nen erhöht werden soll. So steigen die Geldstrafen für zu schnell fahrende Au­to­fah­re­r:in­nen und Falschparkende. Das Halten auf Radstreifen wird verboten, auch das Aufreißen von Autotüren neben Radwegen. Wegen eines selbst verursachten Formfehlers hat das Bundesverkehrsministerium von Andreas Scheuer (CSU) die Reform gestoppt – und nachverhandelt. Die ursprünglich vorgesehenen Fahrver­bote ab 21 km/h wurden durch erhöhte Bußgelder ersetzt. Kriti­ke­r:innen geht die Reform nicht weit genug. Sie bemängeln, dass mit der Reform die Chance vertan wurde, den Straßenverkehr erheblich sicherer zu machen. (taz)

Mit dem Kompromiss kann man leben. Er ist aber nur ein Schritt, denn das eigentliche Problem ist eine schlechte Infrastruktur, aus der Gefahren für Radfahrende resultieren. Wir müssen Platz neu verteilen und eine leistungsfähige und sichere Infrastruktur für den Verkehr anlegen, die auch das Rad berücksichtigt.

Welche Forderungen stellen Sie an die künftige Bundesregierung?

Es müssen neue Zielsetzungen vorgenommen werden. Ganz oben: Keine Verkehrstoten und Schwerstverletzten mehr. Außerdem müssen alle Verkehrsarten gleichgestellt sein, das Auto darf nicht mehr die Priorität sein. Auch Klima-, Umwelt- und Gesundheitsziele sollten mit aufgenommen werden. Bisher erlauben das Straßenverkehrsgesetz und StVO nur Maßnahmen, um die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zu gewährleisten, also ein möglichst zügiges Vorankommen zu ermöglichen.

Außerdem müssen einige Lücken im Bußgeldkatalog geschlossen werden. Wenn ein Auto Radfahrende mit weniger als 1,50 Meter überholt und dabei gefährdet, wird dies mit einem Verwarngeld von 30 Euro geahndet. Das ist spottbillig. Nur zum Vergleich: Wenn ein Auto an einem anderen vorbeifährt und aufgrund von nicht eingehaltener Abstandsregeln einen Seitenspiegel beschädigt, kostet das 5 Euro mehr. Der wirklich gefährliche Verstoß ist also günstiger.

Das klingt nach einer grundsätzlichen Reform des Verkehrsrechts.

Genau. Straßenverkehrsgesetz und StVO müssen elementar geändert werden. Bisher darf man in den fließenden Verkehr zum Beispiel nur eingreifen, wenn eine Gefahr besteht. Radverkehrsanlagen können also nur gebaut werden, wenn Kommunen begründen können, dass an der Stelle schon Unfälle passiert sind. Um Lücken im Radverkehrsnetz zu schließen oder den Radverkehr zu fördern, dürfen sie nicht errichtet werden.

Warum wurde das bisher nicht geändert?

Der politische Druck hat gefehlt. Jetzt wird klar, dass wir Lösungen brauchen, die mehr Verkehr vom Auto auf das Fahrrad verlagern. Kommunen haben ein vitales Interesse daran, mehr Radverkehr zu ermöglichen. Dafür brauchen sie die gesetzliche Grundlage.

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25 Kommentare

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Kommentarpause ab 30. Dezember 2024

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  • Das größte Problem ist, dass kaum jemand sich an die gegenseitige Rücksichtnahme hält und auch sonst vielfach einfache Verkehrsregeln missachtet werden. Und zwar durchgängig von Fußgängern, Radfahrern, Kraftfahrzeuglenkern.



    Die "ich will aber unbedingt 3 Sekunden Zeit sparen"-Mentalität ist wohl der Hauptgrund für Unfälle.



    Wie man das in den Griff bekommt? Ich weiß es nicht, das ist ein Gesellschaftsproblem. Eventuell bei entsprechenden Verstößen IMMER Sozialstunden, wo die Täter mit Unfallopfern zu tun haben?

  • 9G
    97760 (Profil gelöscht)

    Radfahren ist sowas von unsicher. Wer sagenhafte 100 Millionen Kilometer Rad gefahren ist, wird 1 mal sterben und sich 35 mal verletzt haben.

  • 9G
    97760 (Profil gelöscht)

    In paar Wochen haben wir wieder Wetterverhältnisse, bei denen nur noch 5 Radfahrer pro Stadt die Monsterradwege benutzen und die Durchquerung der Stadt mit dem Auto 45 Minuten dauert. Nachdem man sein togo Mittag und Abendessen vorausschauend im Auto erledigt hat.

  • „Wir müssen Platz neu verteilen“ ist Schritt 2. Schritt 1. ist es das Auto überflüssig zu machen.

    * Wohnortnahe Arbeitsplätze



    * Wohnortnahe Einkaufsmöglichkeiten



    * Wohnortnaher ÖPNV

    Also eine ander Wirtschafts-, Stadt- und Verkehrsplanung.

  • Ich vermisse in dem Artikel die "Sicherheitsvorkehrungen" für Fußgänger.



    Wie lange müssen wir uns noch von durchgeknallten Radfahrern und E-Bikern vom Fußweg fegen lassen?

  • "Außerdem müssen alle Verkehrsarten gleichgestellt sein..."

    Bedeutet das, dass Radfahrer, die vorhandene und sichere Radweg nicht benutzten, auch zu Kasse gebeten werden?

  • Auf dem Wasser sind die Vorfahrtsregeln bekanntlich: "Muskelkraft vor Windkraft und Windkraft vor Motorkraft" Also auf die Straße übertragen: "Fußgänger vor Radfahrer, Radfahrer vor Kraftfahrzeug." Davon ließen sich dann allerlei konkrete Verkehrsregeln ableiten...

    • @Bogenhaar:

      Können wir alles gerne ausprobieren. Städte wie Hamburg haben etwa ein Drittel Pendler aus dem Umland, die könnten dann den in letzter Zeit zunehmend abflauenden Wohnungsmarkt in der Stadt wieder ein bisschen ankurbeln.

      Ich für meinen Teil wohne und arbeite außerhalb und werde die Entwicklung interessiert verfolgen :-)

  • Generell sollte man den Kommunen mehr Rechte einräumen. Dann können die Bürger selber(!) entscheiden ob sie lieber dem Radverkehr oder dem Autoverkehr mehr Rechte einräumen.

    Wenn Bürger in Sachsen sich dann anders entscheiden als Bürger in Tübingen wäre das doch in Ordnung und echte Basis -Demokratie.

  • Au ja! Die Radfahrer noch konsequenter von der Fahrbahn vertreiben! Noch mehr dadaistische Malereien auf dem innerstädtischen Asphalt, noch mehr einseitige ausserörtliche kombinierte Rad- und Gewege, anstatt dass wir uns als gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer den Raum mit dem motorisierten Verkehr teilen dürfen. Nur dann ist ein zügiges, sicheres Vorankommen gewährleistet.



    Dann entfallen die unzähligen gefährlichen Kreuzzungspunkte, die unnötigen Querungen der Fahrbahn, um auf den Radwege zu gelangen und ihn an seinem Ende auch wieder zu verlassen.



    (...)



    Natürlich muss die Geschwindigkeitsdifferenz der verschiedenen Fortbewegungsmittel reduziert werden. Tempo 30/70 sind dabei wichtiger als der symbolische Kampf um ein Tempolimit auf Autobahnen!



    Ich weiss, sowas wollen weder die Grünen.noch der ADFC hören, da sie dem teuren Aktionismus frõhnen und mit dem unnötig in gefährlicher Rad-Infrastruktur vergeudeten Geld ihr Bemühen geadelt sehen wollen!



    Diesen Mist kann man nämlich publikumswirksam einweihen. Die konsequent eingebremste Blechkarawane gäbe es für lau! Da muss auch nichts aufpoppen, müssen keine Fahrradstrassen erfunden werden, die Fußgänger zum Freiwild für alle machen.



    Meine einzige Hoffnung, zynisch genug, dass Geldmangel die meisten Pläne zunichte macht!

    Kommentar gekürzt, bitte verzichten Sie auf überzogene Polemik. Danke, die Moderation

    • @naichweissnicht:

      Warum wird wohl Gels ausgegeben, um Radwege zu bauen? Doch nicht, um die Radfahrer zu ärgern.

  • @KARLCHEN:

    Für den "Praktiker" Karlchen sprechen die über 2700 Verkehrstote [1] 2020 in Deutschland, wovon die zwei grössten Klassen auch noch Fussgänger*innen und Radfahrer*innen sind.

    Zynismus oder Ignoranz?

    [1] de.wikipedia.org/w...rstote#Deutschland

  • Die beschlossenen Verschärfungen reichen nicht aus, vor allem aber werden sie kaum Wirkung entfalten, wenn die Einhaltung nicht konsequenter überwacht wird!

    • @petermann:

      "ein Auto Radfahrende mit weniger als 1,50 Meter überholt"

      Ob es 1,55m oder 1,40m waren? Das ist rechtssicher nur sehr schwer zu kontrollieren.



      Zumal es, besonders bei Tempo 30 in der Stadt, auch umgekehrt für überholende Radfahrer gelten muss.

      Aber das Bewusstsein für den Abstand ist in den letzten Jahren deutlich besser geworden und viele halten sich daran.

      • @fly:

        Das will auch keiner genau wissen. Aber wenn jemand nur 50cm Abstand, ist das so deutlich unter 1,50m, dass der Augenschein völlig reicht.

        Es muss nicht für überholende Radfahrer gelten. Die Regelung dient dem Fremdschutz, und Autos können nicht umkippen, brauchen keinen seitlichen Platz für die Balance und werden nicht durch den Fahrtwind eines Radfahrers aus der Spur geworfen.

      • @fly:

        Das Problem tritt vor allem auf, wenn Autofahrer versuchen, Radfahrer zu überholen ohne eine andere Spur (also die linke Spur oder die Gegenspur) zu verwenden, normalerweise ist es dann nicht möglich, den notwendigen Abstand einzuhalten. Deswegen sollten Radfahrer nicht am rechten Rand, sondern so weit in der Mitte der Spur fahren dürfen, dass andere Radfahrer sie noch auf derselben Spur überholen können, Autofahrer aber nicht.

        Bußgelder sollten sich wie in vielen anderen europäischen Ländern am Gehalt orientieren.

  • Die Situation auf Deutschlands Straßen ist doch eh eine einzige Katastrophe. Während andernorts längst im ökologischen Sinne gehandelt wird, wird hier herumgefaselt und die Städte bauen, nein restaurieren, antike Fahrradwege, die dem zunehmenden Verkehr, vor allem auch mit Lastenrädern, nicht mehr im Geringsten gerecht werden.



    Giethoorn oder Houten in den Niederlanden müßten längst als Vorbilder dienen - oder - wenn das nicht, zumindest Städte Kopenhagen, Amsterdam oder Davis in den USA.



    Die Dänen geben für eine Winz-Region für den Fahrradwegausbau mehr aus, als die Deutschen für ein ganzes Bundesland wie Bayern. Was ökologisches Denken angeht, sind "wir" auch in diesem Punkt ganz weit hinten dran.

  • Und ich frage mich mal wieder, ob bei der ganzen Änderung auch endlich mal an die Fußgänger gedacht wird. Solange Radfahrer nicht bestraft werden, wenn sie auf dem Bürgersteig fahren und Fußgänger gefährden geht hier meiner Meinung nach etwas in die falsche Richtung.

    In der Stadt in der ich wohne werden Fahrradstraßen gebaut was zur Folge hat, dass die Ampeln komplett abgebaut werden. Als Fußgänger hat man es nun sehr schwer die Straßen zu überqueren, da der Autoverkehr auf diesen Straßen nicht weniger geworden ist. Und da die Radfahrer sich aufgrund der Autos auch auf den Fahrradstraßen unsicher fühlen, fahren sie dann trotzdem auf dem Bürgersteig und pöbeln die Fußgänger an, wenn diese nicht schnell genug Platz machen.

    Es wäre wünschenswert, wenn diese durch die Radfahrer vorgenommenen Verstöße, also generelles Fahren auf dem nicht für Radfahrer freigegebenen Bürgersteig, sowie Fahren auf dem Bürgersteig wenn ein Radweg oder eine Fahrradstraße vorhanden ist, auch entsprechend mit Bußgeldern belegt würden. Bisher sehe ich sowohl Ordnungsamt, als auch Polizei nur drüber hinwegsehen.

    • 6G
      68514 (Profil gelöscht)
      @Quasselstrippe:

      Wenn sich Radfahrer auf extra angelegten Fahrradstraßen unsicher aufgrund des Autoverkehrs fühlen, dann stimmt doch an dem Konzept etwas Prinzipielles nicht, oder?

    • @Quasselstrippe:

      Stimmt. Der Straßenverkehr wird in Deutschland dermaßen lässig kontrolliert, da helfen höhere Bußgelder gar nichts - das Risiko sie zahlen zu müssen ist nahe 0.

      Parken oder Radeln auf dem Gehweg, kein Blinken, "weghupen" von Radfahren von der Straße auf den Gehweg, ignorieren von roten Ampeln durch Radfahrer.



      Es wird schlicht nicht kontrolliert.

      Wobei ich glaube, dass es bei vielen nicht mal böse Absicht ist: Die Fahrschule liegt Jahrzehnte zurück, die haben schlicht keine Ahnung mehr wie die Regeln sind und fühlen sich im (Gewohnheits-)Recht.

  • Verkehrs"sünder" gibt es nicht. Sünder ist ein klerikaler Begriff, nicht frei von Diskriminierung. Man denke nur an die vielen Missbrauchsfälle in der Kath. Kirche. Irgendwann sollte sich die schreibende Zunft mal auf einen allgemein akzeptablen Begriff einigen, der religionsfrei ist. Dass der Herr Huhn relativ moderate Töne anschlägt, das ehrt ihn, reicht in der Sache aber nicht. 70 Euro ist keine Relation zu den vielen toten Fahrradfahrern. Hoffentlich kommt nach den unsägliche CSU-Verkehrsministern unter der Nichts tuenden Merkel mal ein vernünftiger Verkehrsminister, der eine ausgewogene Verkehrswende hinbringt. Das mit dem 1,5 m Abstand wird regelmäßig missachtet und die Polizei tut nichts. Wobei einer von 100 Autofahrern reicht, um den Fahrradfahrer ins Krankenhaus zu befördern. Kratzer gegen Krankenhaus.

    • @Sarg Kuss Möder:

      "Sünder ist ein klerikaler Begriff, nicht frei von Diskriminierung."

      Der Begriff der Sünde wurde bereits im 8. Jahrhundert auch im allgemeinen (nicht-christlichen) Sinn für Verstoße gegen Verhaltensregeln verwendet. Die Etymologie ist ebenfalls nicht ganz so eindeutig. Dass man dabei vermehrt an die Kirche denkt, heißt nicht, dass er aus dem allgemeinen Sprachgebrauch gestrichen werden müsste.

  • Einen LKW mit Schrittgeschwindigkeit abbiegen lassen. Sowas kommt nur von Theoretikern.

    • @Karlchen:

      Weil das in der Praxis undenkbar wäre? Weshalb genau?

      • @Orwell1984:

        Mit Schrittgeschwindigkeit reintasten, ok. Aber spätestens wenn die Fahrerkabine den parallelen Fuß- und/oder Radweg dann komplett kreuzt, sollte der LKW auch wieder beschleunigen können. Wenn dann noch Fußgänger oder Radfahrer versuchen, durch den LKW durch die Richtung zu halten ...



        Bei einem Hängerzug sind da noch 16m LKW hintendran. Bis die mit Schritttempo dem nichtmotorisierten Verkehr nicht mehr im Weg rollen, das daaaauert.



        Vollkommen absurd wird es bei gesonderter Rechtsabbiegespur mit eigener Ampelregelung - Radfahrer sind dann schon links vom LKW, Fußgänger haben Rot - und der nachfolgende LKW auch.