Jens Riewa gegen Queer.de: #NoHomo
Mit den Klagen gegen die Andeutungen über seine sexuelle Orientierung beweist Jens Riewa vor allem eins: seine Homofeindlichkeit.
Aufgrund von Andeutungen über die sexuelle Orientierung des Nachrichtensprechers Jens Riewa erhielt das Internetportal queer.de nun eine Abmahnung. Das LGBT-Magazin hatte über das Spiel „Wer bin ich?“ in der ZDF-Satiresendung „Neo Magazin Royale“ berichtet. Gastgeber Jan Böhmermann musste dort durch Fragen an den Studiogast Ingo Zamperoni erraten, dass er in dem Spiel „Tagesschau“-Sprecher Jens Riewa ist. „Weiß man nicht so ganz genau, ob ich hetero oder homo bin?“, fragte Böhmermann, „Ich glaub’, man weiß es eigentlich“, antwortete Zamperoni.
queer.de nahm dies zum Anlass für einen Bericht über die seit zwanzig Jahren andauernden Versuche Riewas, sich gegen Andeutungen über seine sexuelle Orientierung zu wehren. Dies führte neben der zitierten Abmahnung jetzt auch zu einer einstweiligen Verfügung, die Riewa vor dem Landgericht Hamburg erwirkte und die der taz vorliegt.
Die Überschrift musste unter Androhung eines Ordnungsgeldes von 250.000 Euro bei Zuwiderhandlung gelöscht werden. Gegenstand des Verbots ist eine Passage, die Zitate des Bunds Lesbischer & Schwuler JournalistInnen sowie eines taz-Artikels von Jan Feddersen aus dem Jahr 2002 enthalten. Der Streitwert wurde auf 20.000 Euro festgesetzt.
„Eingriff in die Pressefreiheit“
queer.de-Geschäftsführer Micha Schulze hält dies für einen „starken Eingriff in die Pressefreiheit“. „Hier geht es um unabhängige Einschätzungen seines Verhaltens und seiner Klagen gegen Szeneverlage“, sagt er im Gespräch mit der taz. Riewa selbst reagierte auf eine Anfrage der taz nicht.
Das LGBT-Portal will sich rechtlich gegen die einstweilige Verfügung wehren. „Wir haben weder gegen Persönlichkeitsrecht noch gegen etwas anderes verstoßen und es bleibt uns nichts anderes übrig, als das gerichtlich feststellen zu lassen. Wir thematisieren nicht seine sexuelle Orientierung, sondern seinen merkwürdigen, homophoben Umgang damit“, so Schulze.
Riewa scheint es tatsächlich als einen Makel oder gar als eine Verleumdung zu empfinden, dass seine Heterosexualität infrage gestellt wird. Bereits 1998 erstritt er 15.000 DM Schmerzensgeld, nachdem das Magazin Adam dies tat. Der schwul-lesbische Querverlag musste im gleichen Jahr 5.000 DM an den Moderator zahlen, da Riewa im Nachschlagewerk „Out! 500 Lesben, Schwule und Bisexuelle“ genannt wurde.
Mit Berufung auf seine Persönlichkeitsrechte will Riewa jetzt verbieten, dass bestimmte Einschätzungen über seinen Umgang mit den Spekulationen neue Verbreitung finden. 1998 hatte er allerdings selbst darüber gesprochen. In einem Focus-Interview behauptete Riewa damals, dass „die organisierte Schwulenbewegung“ ihn „als Spielball ihrer Machtkämpfe instrumentalisieren“ wolle. Gegen „solche Verleumdungen“ würde sich jeder heterosexuelle Mann wehren.
Weder Beleidigung, noch Verleumdung
„Wenn man als schwul bezeichnet wird und das nicht stimmt, kann man darüber lachen und das richtigstellen. Das ist keine Beleidigung und nichts, wogegen man gerichtlich vorgehen sollte“, sagt Schulze von queer.de. Tatsächlich haben Strafgerichte in Prozessen von Privatpersonen immer wieder festgestellt, dass es weder Beleidigung noch Verleumdung ist, jemanden als schwul zu bezeichnen.
Beispielsweise urteilte das Landgericht Tübingen 2012, dass es diskriminierend gegenüber Schwulen und Lesben sei, die Bezeichnung „Homosexueller“ als Ehrverletzung zu werten. Bezeichnungen sexueller Orientierungen seien gleich zu werten, „und zwar völlig unabhängig davon, ob der Erklärungsempfänger der betreffenden Personengruppe angehört“.
Ob Zivilgerichte diesem Urteil folgen werden, wird der kommende Prozess zeigen. Das betroffene LGBT-Magazin queer.de kündigt an, notfalls durch alle Instanzen zu gehen.
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