Gesetzliche Rentenversicherung: Die USA als Anregung
Wissenschaftler warnen vor einem „Finanzschock“ in der Rentenversicherung. Ihr Vorschlag: Hohe Renten sollen gedämpft werden.
Der Beirat prognostiziert „schockartig steigende Finanzierungsprobleme in der gesetzlichen Rentenversicherung ab 2025“. Laut dem am Montag präsentierten Gutachten des Gremiums steigt der „Altersquotient“, also das Verhältnis des Anteils der über 65-Jährigen zum Anteil der 20- bis 64-Jährigen von heute 35 Prozent auf über 58 Prozent im Jahre 2060. Der Beirat hat in seinem Papier Vorschläge für eine Reform der gesetzlichen Rentenversicherung entwickelt, die sich zum Teil auch an Rentenmodellen anderer Länder orientieren.
Die Wissenschaftler Schmidt und Axel Börsch-Supan schlagen eine Reformstrategie vor, die aus zwei Pfeilern besteht. Zum einen könne das Renteneintrittsalter nicht langfristig von der Entwicklung der Lebenserwartung abgekoppelt werden.
Ein Jahr länger arbeiten
„Das geschieht am besten durch eine dynamische Kopplung des Rentenalters an die Lebenserwartung, sodass das Verhältnis der in Arbeit und in Rente verbrachten Lebenszeit konstant bleibt“, sagte Börsch-Supan. Danach soll etwa für eine statistische Steigerung der Lebenserwartung um 12 Monate das Renteneintrittsalter um 8 Monate nach hinten verschoben werden. Gemäß den Prognosen würde mit einer solchen Regel das Rentenalter im Jahr 2042 68 Jahre erreichen. Wer früher in Rente ginge, müsste mit hohen Abschlägen rechnen, bestätigten die Wissenschaftler auf Nachfrage.
Der zweite Pfeiler zur Finanzreform der Rente bestünde laut Gutachten in veränderten Verfahren zur Rentensteigerung. Danach sollen die Renten nicht mehr wie bisher vor allem entsprechend der jährlichen Lohnentwicklung steigen. Stattdessen soll nur noch die Preisentwicklung der Richtwert sein für die alljährliche Rentensteigerung. „Viele andere Länder, etwa Österreich oder Frankreich, lassen die Bestandsrenten mit der Inflationsrate wachsen, die zumeist unter dem Lohnwachstum liegt“, heißt es in dem Gutachten.
Die Wissenschaftler schlagen dabei vor, die Zugangsrenten wie bisher auch durch eine „Haltelinie“ von 48 Prozent zu sichern, also durch ein festgelegtes Verhältnis von Renten- zum Lohnniveau. Das würde die „politische Akzeptanz“ erhöhen, heißt es in dem Papier. Im weiteren Verlauf würden auch die Neurentner:innen dann nur noch einen Zuwachs in Höhe der Preissteigerung bekommen. Sehr alte Menschen mit langer Rentenbezugsdauer wären von dieser gedämpften Rentenentwicklung stärker betroffen als jüngere Rentner:innen, so das Papier. Sie laufen Gefahr, mit ihrer Rente dann etwa im Alter von über 80 in die Gruppe der Armutsgefährdeten zu driften, weil sich dieser Wert der „Armutsgefährdung“ am Lohnniveau orientiert und nicht an der Preisentwicklung.
Degressiver Rentenwert
In einem weiteren Kapitel schlagen die Wissenschaftler nach Entgeltpunkten gestaffelte Rentenleistungen vor. In diesem „degressiven Modell“ würden etwa die ersten 15 der durch Beiträge erworbenen Entgeltpunkte in der Rente besser bewertet als der höhere Anteil. „Dies führt zu einer relativen Aufwertung geringer gegenüber höheren Renten“, heißt es in dem Gutachten.
Die Wissenschaftler verweisen auf die USA, wo im Social Security System für den niedrigsten Einkommensbereich der prozentual höchste Lohnersatz in der Alterssicherung gewährt wird. Allerdings muss man mindestens zehn Jahre in das System eingezahlt haben, um überhaupt eine solche Rente zu bekommen.
Im Übrigen bedeutet dieses System nicht unbedingt, dass Niedrigverdienende im Verhältnis zu ihrem Einkommen auf die Dauer gesehen besonders viel Rente erhalten. Berechnungen in den USA gehen von einer kürzeren Lebenszeit und dementsprechend kürzeren Rentenbezugsdauern der Niedrigverdiener aus. Niedrigverdienende leben auch in Deutschland in der Regel kürzer und beziehen daher gar nicht so lange Altersruhegeld. Andere Länder mit einer bei steigendem Einkommen sinkenden Lohnersatzrate seien Japan, Südkorea und Norwegen, so das Papier.
Kritik an Heils Rentenkommission
Börsch-Supan war auch Mitglied der Rentenkommission bei Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) gewesen, die vor einem Jahr einen Bericht über einen künftigen „Verlässlichen Generationenvertrag“ vorgelegt hatte. In dem Bericht wurden lediglich „Korridore“ für das künftige Rentenniveau und die Beitragssätze vorgeschlagen.
Börsch-Supan hatte sich damals mit einem Sondervotum dagegen gewehrt und erklärt, „unangenehme Quantifizierungen“ dürfe man nicht aufschieben. Der demografische Wandel sei „gut vorhersehbar“.
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