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Gerichtsurteil zu Hartz IVSanktionen teils verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Kürzungen von mehr als 30 Prozent seien beim Arbeitslosengeld II nicht verhältnismäßig.

Verfassungsrichter bei der Urteilsverkündung Foto: Uli Deck/dpa/picture alliance

Karlsruhe afp | Das Bundesverfassungsgericht hat die möglichen Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger erheblich eingeschränkt. Das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe erklärte am Dienstag die bei Pflichtverletzungen drohenden Leistungskürzungen teilweise für verfassungswidrig. Grundsätzlich sind Sanktionen demnach zwar möglich, beim Arbeitslosengeld II halten die Verfassungsrichter aber Kürzungen von mehr als 30 Prozent nicht mehr für verhältnismäßig. Der Gesetzgeber muss das Sanktionssystem nun neu regeln. (Az. 1 BvL 7/16)

Die bisherige Regelung sieht drei Sanktionsstufen vor, wenn Hartz-IV-Empfänger etwa eine als zumutbar eingestufte Arbeit ablehnen. Zunächst wird der Regelsatz um 30 Prozent gekürzt, bei einer Wiederholung bereits um 60 Prozent. Bei jeder weiteren Pflichtverletzung innerhalb eines Jahres entfällt das Arbeitslosengeld II komplett. Die Kürzungen gelten jeweils für drei Monate. Das Verfassungsgericht befasste sich nicht mit der Kürzung von 10 Prozent der Bezüge, die bei versäumten Terminen droht. Dies ist die mit Abstand häufigste Sanktion.

Die Verfassungsrichter halten es im derzeitigen System lediglich für möglich, die Leistung um 30 Prozent zu kürzen. Als unvereinbar mit dem Grundgesetz stuften sie es allerdings auch in dieser Sanktionsstufe ein, dass die Leistung selbst bei Härtefällen zwingend verringert werden muss. Die starre Dauer von drei Monaten bei jeder Kürzung ist demnach ebenfalls nicht haltbar. Eine Kürzung um 60 Prozent oder gar ein vollständiger Wegfall des Arbeitslosengelds II sind dem Urteil zufolge gar nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.

Auslöser für das Verfahren in Karlsruhe war die Klage eines Arbeitslosen aus Thüringen, dem Leistungen gekürzt worden waren. Das Sozialgericht Gotha rief in dem Rechtsstreit das höchste deutsche Gericht an, weil es die Vorschriften für verfassungswidrig hielt. Es war der Ansicht, dass mit der vom Gesetzgeber gewählten Höhe des Regelsatzes bereits das vom Grundgesetz garantierte Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum festgelegt wurde und dies nicht unterschritten werden darf.

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148 Kommentare

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  • Man darf aber auch nicht vergessen, wem man diesem "Etappensieg" zu verdanken hat. Ohne den Richter am Sozialgericht in Gotha, Jens Petermann (aber auch alle Menschen die mitgeholfen haben, dass das Sanktionsregime des BMAS und der BA vor das Bundesverfassungsgericht kam), würden die Jobcenter immer noch 60%- oder sogar 100-Sanktionen - die sogar gegen alleinerziehende Mütter angewendet wurden - aussprechen.

    Vielen Dank !!!

    *** Jens Petermann***



    de.wikipedia.org/wiki/Jens_Petermann

  • Hat das BVG nun entschieden,dass die 30% des Falles gerade noch vertretbar sind, eine Kuerzung um 31% auf verbleibende 69% des Regelsatzes aber schon gerade verfassungswidrig waere? Kann ich mit schlecht vorstellen. Offenbar hat es verkuendet, dass eine Kuerzung um 60% auf 40% des Regelsatzes unzulaessig waere, denn nur darueber war zu entscheiden. Weil Miete und Kraankenversorgung daneben weiterlaufen, ist die effektive Kuerzung der gesamten Fuersorgeleistung ohnehin nur etwa halb so hoch.



    Ob also eine kurzzeitige Sanktion mit z.B. 40% Kuerzung im Rahmen einer gesetzlichen Regelung zulaessig waere, wurde vermutlich gar nicht entschieden.

  • Das BVG hat, gefeiert von den meisten Medien und den ÖR, seine eigene Existenzberechtigung mit diesem Urteil total infrage gestellt.



    Vor Jahren hat es das EXISTENZMINIMUM noch folgerichtig als "unverfügbar" deklariert, weil es ja wirklich nur die nackte Existenz monetär absichert, wobei dieser Minimalsatz die Frage aufwirft, ob er das überhaupt kann.

    Jetzt urteilt das BVG, dass dieser UNVERFÜGBARE Minimalsatz, der ein menschenwürdiges Leben hier in DE kaum möglich macht, doch noch quasi als Strafmaßnahme gekürzt werden darf. Damit macht sich das BVG zum Büttel derer, die ein System der Zwangsmaßnahmen befürworten, um Menschen auch zu einer Arbeit zu zwingen, die sich nicht annehmen wollen oder können. Das BVG hat zwar die Zwangsmaßnahmen entschärft. Vermutlich nur deshalb, weil eine Beibehaltung der alten Regeln aus verfassungsrechtlicher Sicht unmöglich gewesen wäre.

    • @Rolf B.:

      Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9.2.2010 ("Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdiges Existenzminimum ergibt sich aus Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 1 GG." (Urteil des Ersten Senats des BVerfG vom 9.2.2010 – 1 BvL 1/09)) wonach das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums - so ähnlich wird es auch in § 1 Abs. 1 SGB II beschrieben - für unverfügbar erklärt und der Bundesagentur für Arbeit (BA) eine Gewährleistungspflicht auferlegt wurde, ist doch schon lange im Papierkorb der Jobcenter verschwunden. Auch viele deutsche Sozialgerichte haben sich nie um dieses Urteil des BVerfG gescherrt. Im Gegenteil, viele Sozialgerichte haben oftmals sogar zugeschaut, dass selbst alleinerziehende Mütter von den Jobcentern sanktioniert wurden. Jetzt dürfen die Sanktionsschikanen sogar mit Absegnung des Bundesverfassungsgerichts gegen die eigenen Bürger weitergehen, obwohl Karlsruhe im Februar dieses Urteil (1 BvL 1/09 herausgegeben hat.

      Im Urteil vom 9.2.2010 wird Art. 1 GG aufgeführt. Schauen wir uns doch mal diesen Artikel an.

      Art. 1 Abs. 1 GG - *Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.*

      Von welcher "Würde" spricht man in Art. 1 GG eigentlich, wenn gleichzeitig Millionen Hartz IV Bezieher mit § 10 SGB II in Niedriglohnjobs gezwungen werden können?

      Von welcher "Würde" spricht man in Art. 1 GG eigentlich, wenn 52.000 Menschen - laut Schätzungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe - bei uns in Deutschland schon obdachlos auf der Straße sitzen?

      Von welcher "Würde" spricht man in Art. 1 GG eigentlich, wenn jeden Monat 1,5 Millionen Menschen in Deutschland an eine der 941 Tafeln anstehen müssen, um nicht zu hungern?

      Von welcher "Würde" spricht man in Art. 1 GG eigentlich, wenn arme Rentner Pfandflaschen aus dem Mülleimer sammeln müssen, während der ehemalige VW-Manager Martin Winterkorn 93.000 Euro Rente im Monat bekommt?

      • @Ricky-13:

        Korrektur: ... obwohl Karlsruhe im Februar 2010 dieses Urteil (1 BvL 1/09 herausgegeben hat.

        Tja, das ist jetzt mittlerweile auch schon fast 10 Jahre her, dass der Erste Senat des BVerfG dieses Urteil (1 BvL 1/09) gesprochen hat. Wie viele Menschen wohl in den letzten 10 Jahren sanktioniert wurden und hungern mussten, weil unsere Politiker und diese "Behörde" BA/Jobcenter dieses Urteil mit juristischer Hermeneutik so ausgelegt haben, wie sie es gerne wollten? Schade, dass das Bundesverfassungsgericht am 5.11.2019 diesem Spuk nicht endlich mal Einhalt geboten hat - für die Demokratie wäre es sicherlich besser gewesen. Jetzt müssen wir wohl weitere 10 Jahre warten, bis das Bundesverfassungsgericht vielleicht mal wieder Zeit für Millionen arme Menschen in Deutschland hat.

        • @Ricky-13:

          Es lag ja nicht(oder nicht nur) am Bundesverfassungsgericht, dass es so lange dauerte. Die meisten Richter interessiert es offenbar gar nicht, ob die Sanktionen verfassungskonform sind oder nicht. Und damit meine ich die Sozial-als auch die Strafrichter, die in diesem Zusammenhang dann zum Einsatz kommen, wenn ALG II-Berechtigte z.B. in Notwehr und Bedrängnis Dinge sagen, die das Jobcenter als Beleidigung auffasst. Dann krieget so manch Betroffener zur Sanktion obendrauf noch eine Strafe wegen Beleidigung. Wenn ein Sozialgericht Jahre später dann noch feststellt, dass eine der Sanktionen auch nach SGB rechtswidrig war; so what? Wen interessierts?

          • @Yvonne 33:

            p.s. Beleidigung ist Beleidigung. Es ist, was sein soll. Gründe scheinen nicht zu interessieren. Man hat nicht zu beleidigen - auch nicht wenn man gerade zertrampelt wird. ....Klassenjustiz

            • @Yvonne 33:

              Wie ist denn das jetzt eigentlich. Können die früher wegen Beleidigung veruteilten, sanktionierten ALG II-Berechtigten jetzt auf Schadensersatz klagen? Wenn die Verfassung angegriffen wird, haben wir doch ein verbürgtes Recht auf Widerstand/ Notwehr? Und ist z.B. Beleidigung nicht auch eine Form von Widerstand/Notwehr?

              • @Yvonne 33:

                "Können die früher wegen Beleidigung verurteilten, sanktionierten ALG II-Berechtigten jetzt auf Schadensersatz klagen?" - Nein, natürlich nicht, denn einem Bürger dem man jahrelang 100% seiner Würde wegnehmen konnte, und dem man jetzt gnädigerweise "nur" noch 30% seiner Würde entzieht, der ist ohnehin nur ein Bürger dritter Klasse und hat somit auch nur eingeschränkte Rechte.

                Der preußische Innen- und Staatsminister Gustav von Rochow (1792 - 1847) formulierte es einmal so: "Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen!". Wie es aussieht, sind wir wieder in der Zeit von 'Gustav von Rochow' gelandet.

                • @Ricky-13:

                  Ist das Deine Vermutung-oder weisst du, dass man nicht klagen kann? Das sollte man genau prüfen. (Taz-Redaktion:ich hoffe dieser Beitrag, diese Frage ist mir noch erlaubt. Ich hab hier ein bisschen viel mitdiskutiert)

  • Wir haben doch hier mit Absicht keine Verfassung, wir haben nur ein Grundgesetz.

    Das Grundgesetz heißt so, weil es ein Kahn für Gesetze ist, in den jeder Hans und Franz seine Löcher schlagen kann, bis der Kahn auf Grund gesetzt ist. «(º¿º)»

    • @Rainer B.:

      & Hägar sich natürlich sofort fragt -

      Wo denn nun - nach diesem dösigen "ìm Grunde" nun schon wieder - zum Klabautermann - dieses "auf Grund" nun wieder liegt.

      kurz - Sach mal so.



      Mit Rainer Candidus Barzel - "keine langes Geltung" - alles Landratten & Leichtmatrosen anne Pier.

      Nee Nee - Hol wiss un Lot mi an Lann

  • Solange aber bei Jobcentern weiter tagtäglich meiner Meinung nach Rechtsbeugung in vielfältigsten Formen gegen Hilfesuchende stattfindet, ALG-II-Berechtigte als Lohndrücker dienen, solange sie weiter entrechtet "1-€-Jobs" im 1. Arbeitsmarkt durchführen sollen, wie es seit Entwürfen der abscheulichen Hartz-Gesetze geplant war und nun umgesetzt wird (Teilhabechancengesetz, §16 i, §16e) was außer Arbeitgebern die eine Lohnentlastung von 100% erfahren, niemandem Chancen gibt,und das auch noch unter Befürwortung v. Diakonie und Wohlfahrtsverbänden , solange Jobcenter Menschen Knüppel zwischen die Beine werfen statt zu "fördern", solange es überhaupt noch Sanktionen gibt, und die SPD mit Hilfe der CDU unter Vereinnahmung der Slogans der Hartz-Gegener, ALG II-Berechtigte und damit alle Arbeitnehmer immer weiter entrechtet, werden wir Gegner von Hartz IV nicht aufhören, dagegen zu kämpfen! Nicht zu vergessen: 50 % aller Klagen gegen Sanktionen vor den Sozialgerichten waren bereits erfolgreich. Alle Sanktionen müssen weg! Die Willkür muss aufhören!

    • @Yvonne 33:

      Ihre Hinweise können ja auch dahingehend wirken, die Verhältnisse und Herrschaft(smechanismen) (tiefgehender) zu hinterfragen und anzugreifen. Inwieweit führt das System zu einem besseren Leben und Emanzipation für Alle? Inwieweit werden Institutionen geschaffen und (durchaus zwangsweise) gestützt, die für viele Menschen eben, diplomatisch ausgedrückt, nachteilig wirken?

      • @Uranus:

        Und „alle“, ist das wieder die nationale Sicht, bei der der Rest der Welt nicht vorkommt?

        • @Rudolf Fissner:

          Sie reiten hier immerzu auf dem Rest der Welt herum. Glauben Sie allen ernstes, dass es dem Rest der Welt besser geht, wenn es den untersten Menschen (inklusive Flüchtlingen) hier immer schlechter geht? Wenn ja, was ich Ihnen nicht glaube: Ich halte das für einen Trugschluss, denn die Menschen, denen es hier schlecht geht, haben gar keine Kraft mehr, sich für die Armen und Unterdrückten anderer Länder einzusetzen. Helfen kann nur, wer selbst genug hat - sowohl finanziell als auch seelisch. Hartz IV macht die Menschen in beider Hinsicht kaputt. Von der seelischen Zerstörung und finanziellen Armut von hier Asyl-Suchenden Menschen ganz zu schweigen.

          • @Yvonne 33:

            P.S. Das, was Sie hier vertreten ist die typisch unsolidarische Haltung gewisser angeblich linker Kreise gegenüber den Ärmsten, die sie gleich hier neben sich haben und ein für mich moralisch nicht vertretbares wiegen des Leidens. Leid ist Leid und nicht gegeneinander abwägbar.

  • Das ist schon mal ein guter Schritt. Aber das Gesetz ist insgesamt Mist und hat nur negative Wirkungen für Normalarbeitnehmer. Der Punkt ist doch, dass SGB II (Hartz) ein Gesetz gegen jegliches Anspruchsdenken von Arbeitnehmern ist, weil es letztlich Arbeitslosigkeit zu einem so miesen Zustand macht, dass alle Arbeitskräfte ständig ihre Arbeitskraft zu fast jedem Tarif anbieten müssen. Ich glaube auch, dass SGB II zu einer abgeschwächten Lohnentwicklung führt. Damit auch schwach steigender Einnahmen der Steuerkasse und der Sozialversicherungen. Andrea Nahles meinte mal, Hartz IV habe den Sozialstaat stabilisiert, das Gegenteil ist m.M. nach der Fall: Die Menschen hassen dieses System, die Arroganz der Jobcenter und eben die Sanktionen. Bei so geringen Sätzen, wie sie das Gesetz vorsieht, ist jede Sanktion ein Versuch, Obdachlosigkeit und extreme Hilfsbedürftigkeit zu schaffen.

    • @Andreas_2020:

      Meines Wissens haben Arbeitnehmerverbände bevor Hartz4 ent-wickelt (oder sollte man sagen ausgewickelt?) wurde, die Schaffung eines breiten Niedriglohnsektors gefordert.



      SPD-Schröder und co. haben mit Hartz4 das Instrument in die Welt gesetzt, welches diesen durchsetzt. Schröder ist stolz darauf........Die folgenden Reallohnverluste der Bevölkerung waren enorm.

      • @Yvonne 33:

        Die SPD hat aus Deutschland das Niedriglohnland Nummer 1 in Europa gemacht. "Wir müssen und wir haben unseren Arbeitsmarkt liberalisiert. Wir haben einen der besten Niedriglohnsektoren aufgebaut, den es in Europa gibt." sagte Gerhard Schröder 2005 vor dem World Economic Forum in Davos. Die SPD hat den Spitzensteuersatz für die Reichen von 53% auf 42% gesenkt. Die SPD hat die Veräußerungsgewinne von Kapitalgesellschaften steuerfrei gestellt. Die SPD hat Hartz IV und Hartz-IV-Sanktionen zu verantworten [Hartz IV = FORDERN UND Gewinne der Wirtschaft FÖRDERN]. Der SPD haben wir unzählige Zeitarbeitsfirmen zu "verdanken", die sich an der Armut auch noch frech bereichern.

        So lange diese Partei sich nicht bei Millionen Menschen für Hartz IV entschuldigt und das Agenda 2010 Papier von Schröder öffentlich verbrennt und feierlich gelobt, dass die SPD nie wieder ihre Wähler in Armut und Elend stürzt, sollte kein sozial denkender Mensch die SPD jemals wieder wählen.

  • Das Urteil bringt uns 4 Erkenntnisse:

    1. Die Menschenwürde von Erwerbslosen ist antastbar und zwar um exakt 30%

    2. Das "menschenwürdige Existenzminimum" ist kürzbar und eben nicht "dem Grunde nach unverfügbar", wie es das BVerfG vor einigen Jahren noch entschieden hat.

    3. Die Entsendung des ehemaligen CDU Bundestagsabgeordneten und Hartz IV-Sanktionsbefürworters Herbath als Vorsitzenden Richter des für das Urteil zuständigen Senats des BVerfG hat sich gelohnt.

    4. Das BVerfG als oberste und letzte Instanz kann es sich erlauben die Verfassung und Art. 1 sehr fragwürdig auszulegen.

    • @Tom T.:

      Danke für diesen Beitrag!

  • Die Kürzung der Leistungen beim Nichtantritt einer "zumutbaren" Beschäftigung findet so in der Praxis nicht immer statt. Grade in Großstädten, wo das Jobcenter sehr viele Hartz IV-Bezieher verwalten muss, lässt man die Leute schon mal "laufen".

    Dass die Bereitschaft zu arbeiten eher gering ist, verwundert aber auch nicht. Zum Regelsatz darf man grade mal so 120 Euro im Monat dazuverdienen. Der Rest wird wieder abgezogen. Toller Anreiz.

    • @Trigger:

      Sie verharmlosen da was mit Ihrem ".....findet in Großstädten so nicht immer statt...." Was heisst denn hier nicht immer? Wie viele "Nicht Immers" gibt es denn? Jeder Sanktionierte ist einer zuviel.Und davon gibt es auch in Stätden mehr als genug- selbst noch unter Schwerbehinderten und Alleinerziehenden. ... Und selbst wenn es in Großstädten besser als auf dem Land sein sollte, wie Sie behaupten; Glauben Sie etwa, das ist ein Geschenk von denen? Das wurde sich erkämpft! In Städten gibt es eben auch mehr Protestbewegung als auf dem Land. Das liegt in der "Natur" der Sache(Bevölkerungsdichte).

    • @Trigger:

      Auf eine andere Art schafft das Hartz-Regime schon Anreiz Arbeit anzunehmen, dadurch, dass es eben so repressiv ist und entsprechend Menschen schlechte Arbeitsbedingungen hinnehmen, um nicht dem "Jobcenter" ausgeliefert zu sein.

  • Jetzt ist die gesetzlich verordnete Armut also amtlich und höchstrichterlich abgesegnet.



    Erschütternd und unwürdig.



    Dass die Sanktionen immer noch bis 30% Höhe angewendet werden "dürfen", ist ein Skandal.



    Der Regelsatz war von vorne herein schon zu niedrig angesetzt, die vom BVerfG in einem früheren Urteil geforderte gesellschaftliche Teilhabe ist mit dem Regelsatz immer noch nicht möglich.



    Existenzminimum heißt Existenzminimum. Da geht nichts dran vorbei.



    Und die gesellschaftliche Teilhabe ist weder mit noch ohne Sanktionen möglich.



    Dass sich das BVerfG dermaßen offensichtlich selbst widerspricht, ist einfach nur unwürdig.



    Die Richter haben es m. E. höchstpersönlich selbst geschafft, ihr Amt zu beschädigen.



    Aber was will frauman von von der Regierung "Berufenen" auch erwarten…



    Gerechtigkeit hätte ich erwartet, und nicht politisches Kuschen nach Kassenlage der Reichen.



    Eine Schande m. E. dieses Urteil.



    Art. 1 GG ist also nichts, einfach gar nichts wert.



    Und noch an alle, die das Urteil akzeptabel finden: Bitte doch mal hinterfragen, was unter "Existenzminimum" zu verstehen ist. Der Begriff "Existenzminimum" ist selbsterklärend und dessen Sicherung ist frei von Bedingungen zu gewähren, sonst wäre es kein Existenzminimum und müsste anders heißen.



    Ein m. E. schändlich politisches Urteil nach Willen der Herrschenden (damit meine ich nicht die sog. "Politiker") und deren Vorstellungen von "Bezahlbarkeit" – um die eigenen Pfründe zu sichern.



    Armselig.



    Aber da die AlG2-Gesetze ja nicht von Richtern und auch nicht von Politikern gemacht wurden, sondern von der Bertelsmann-Stiftung (! – Stiftungen zahlen keine Steuern), einer der wenigen Medien-Mächtigen FAMILIEN in Deutschland, zeigt sich mit diesem Urteil sehr deutlich, wer hier in Deutschland das Sagen hat.



    Justitia ist leider schon lange nicht mehr blind.

    • @Frau Kirschgrün:

      "Jetzt ist die gesetzlich verordnete Armut also amtlich und höchstrichterlich abgesegnet."

      Christian Lindner ist nicht sehr erfreut über das Urteil, schließlich hat schon einmal die FDP die "spätrömische Dekadenz" von Hartz-IV-Empfängern moniert - und mit spätrömischer Dekadenz kennt sich die FDP ja bestens aus.

      "Der FDP-Vorsitzende Christian Lindner begrüßte es, dass das Bundesverfassungsgericht die Möglichkeit von Sanktionen nicht ganz aufgehoben habe. "Der Grundsatz "Fördern und Fordern" muss auch weiter gelten", sagte er in Berlin." [SZ - 5.11.2019]

      • @Ricky-13:

        Auch die SPD stand immer zu ihren eingeführten Sanktionen und wollte sie beibehalten-Bis zuletzt (von einigen Basismitgliedern vielleicht abgesehen) "Wer nicht arbeitet soll auch nicht Essen", "Sozial-Schmarotzer", Das stammt von der SPD. Für all das braucht es keine Lindners und Westerwelles.

        • @Yvonne 33:

          "Nur wer arbeitet, soll auch essen"

          Unsere Politiker - die wir mit Diäten und dicken Ministergehältern durch ihr Leben schleppen - hätten sich vielleicht erst einmal schlau machen sollen, dann wäre ihnen nicht entgangen, dass zwei Massenmörder auch schon dieses Zitat benutzt haben. Hitler hat dieses Zitat folgendermaßen verwendet: "Wer nicht arbeitet, soll nicht essen. Und wer nicht um sein Leben kämpft, soll nicht auf dieser Erde leben. Nur dem Starken, dem Fleißigen und dem Mutigen gebührt ein Sitz auf dieser Erde". Oder dieser andere Diktator, Stalin, der es so ausdrückte: "Die Arbeit ist in der UdSSR Pflicht und eine Sache der Ehre eines jeden arbeitsfähigen Bürgers nach dem Grundsatz: Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen".

          Wenn unsere gewählten Volksvertreter sich ab und zu mal mit Geschichte befassen würden, statt immer nur auf dem Schoß der Wirtschaftsbosse zu sitzen, dann hätten sie dieses unchristliche Zitat des Paulus von Tarsus sicherlich nicht verwendet. Übrigens, dieser Paulus von Tarsus, von dem das Zitat stammt, war auch so ein undurchsichtiger Kerl und Wendehals, der zuerst Christen unerbittlich verfolgte und dann den Missionar des Urchristentums perfekt gespielt hat.

      • @Ricky-13:

        Das mit der spätrömische Dekadenz" sagte Westerwelle.

    • @Frau Kirschgrün:

      Der ökologische Fußabdruck ist auch mit den deutschen Regeln zum Existenzminimum noch mächtig über dem verträglichen. Das Ziel kann es daher nicht sein den bundesdeutschen Durchschnitt weltweit noch von unten zu erhöhen sonder muss einer Erniedrigung von oben beinhalten. Hin zu Menschen in die ärmsten Ländern , in denen lebensbedrohende Existenzminima vorherrschen die weit unter dem des deutschen Sozialstaats liegen.

      • @Rudolf Fissner:

        Das schon wieder. Das passt nicht in diese Diskussion. Herr Fissner, Sie sind ein "Provokateurchen". Selbstverständlich gehören die viel zu niedrigen Regelsätze nicht gekürzt, sondern erhöht. Und die Einkommen der Reichen gehören gekürzt und erst dann, wenn diese auf ein erträgliches und relles Maß herabgekürzt sind, und die Reichen in Schande dastehen über ihre Gier, rede ich hier an dieser Stelle über die globale Verteilung des Reichtums des deutschen Staates und anderer Staaten und Einzelpersonen und korrupter Politiker aus der gesamten Welt-denn die gibt es auch in Afrika oder sonstwo, erst dann rede ich (an dieser Stelle) über die Verteilung an die Ärmsten anderer Länder.



        Lassen Sie diesen Kram bitte an anderer Stelle aus, z.B. auf Antikriegsforen oder Solidaritätsforen für andere Länder. DA kann und sollte man darüber reden.

        • @Yvonne 33:

          P.S. Und was soll das mit dem ökologischen Fußabdruck?! Wären hier alle auf einem Geldniveau mit ca 200€ mehr als es jetzt ein ALG II-empfänger bekommt, könnten alle einigermaßen gut Leben, ohne dabei einen allzugroßen ökologischen Fusabdruck zu hinterlassen. Woher nehmen Sie sich ihre Behauptun? Nennen Sie bitte mal Quellen.

  • Das Urteil des BVG ist enttäuschend, weil es quasi die Unterschreitung des Existenzminimums legalisiert. Und dieses Existenzminimum ist sowieso eine Farce.



    Hartz IV hat bei Strafe des Untergangs die Zwangsarbeit eingeführt. Die wohl schlimmste und menschenfeindlichste Unterdrückung, die sich ein wohlhabendes Land wie Deutschland im 21. Jahrhundert noch erlauben kann. Kaum vorstellbar, dass das Erpressungspotential durch dieses Urteil wirklich beseitigt wurde, denn jede Kürzung des ohnehin viel zu niedrig angesetzten Existenzminimums ist blanke Existenzgefährdung.

    In diesem Land werden Milliarden Euro durch Steuertricks verschoben und damit die Gesellschaft betrogen. Und ausgerechnet bei Hartz IV EmpfängerInnen wird der deutsche Michel gnadenlos.

  • Das Urteil lässt hoffen, dass sich hierdurch bald die Lebensbedingungen für Erwersblose tatsächlich verbessert. Dass ist den Betroffenen zu wünschen. Generell aber ist das Urteil nur auf dem ersten Blick eine Verbesserung. Beim genaueren Hinsehen sollte auffallen, dass das Urteil gemessen an seiner eigenen Rechtsgrundlage, das GG, eine Farce ist. Entweder es wird ein Existenzminimum definiert, dass eben für eine untere Grenze steht und achte diese oder nicht. Das so gefällte Urteil unterläuft aber den rechtlichen Rahmen bzw. legalisiert die Unterlaufung des Rechtlichen Rahmens. Anders ausgedrückt: es verschiebt den rechtlichen Rahmen. Zumal bisher gerichtlich ja nicht mal die Höhe als zu gering angekreidet wurde. Für eine Heraufsetzung gibt es jedoch gute Gründe.

    • @Uranus:

      Dieses Urteil kann nur ein erster Schritt sein. Man darf jetzt nicht locker lassen. Die Sanktionen müssen ersatzlos weg!



      Von den alltäglichen Rechtsbeugungen, Willkür und Erniedrigungen,die Menschen durch die Jobcenter erfahren ist bisher ja noch GAR KEINE Rede. Es fängt gerade erst an!

    • @Uranus:

      "Das so gefällte Urteil unterläuft aber den rechtlichen Rahmen bzw. legalisiert die Unterlaufung des Rechtlichen Rahmens."-Ja, genau!

    • @Uranus:

      Ich habe gehört, dass das VerfG. sehr wohl schon mal moniert haben soll, dass der Regelsatz zu niedrig ist-dass das Urteil aber nicht umgesetzt wird.- Oder betraf das den Regelsatz für Kinder? Da bin ich nicht sicher.

    • @Uranus:

      Inwiefern dieses Urteil die Lebensbedingungen für Erwerbslose verbessern können sollte, erschließt sich dem geneigten Leser überhaupt nicht. Hubertus Heil ist jedenfalls sehr zufrieden. Er hat seinen Job ja noch. Also - noch jedenfalls. Jetzt noch, erstmal. Bis auf weiteres noch, sozusagen. „Das tritt nach meiner Kenntnis... ist das sofort... unverzüglich“.

      • @Rainer B.:

        Mh, wie meinen Sie das? Sicherlich hat das Gericht keine Handhabe, ihr Urteil durchzusetzen bzw. die Gesetze selbst zu ändern ... deswegen deutete ich ja an, dass zu hoffen ist, dass (nun genauer formuliert) eine Regierung sich daran macht und sinngemäß dem Urteil die Sanktionierungsspielraum eingrenzt.

        • @Uranus:

          Ich fürchte, die werden sich neue Bösartigkeiten einfallen lassen. Man kann sich nicht erleichtert zurücklehnen....

        • @Uranus:

          Wie meinen Sie das? Durch die Eingrenzung des Sanktionierungsspielraums sollen dann gewissermaßen die Lebensbedingungen für Erwerbslose verbessert worden sein? Also Ketten putzen und ölen und gut isses? Klingt für mich eher nach einer dieser SPD-Zirkusnummern.

          • @Rainer B.:

            Es ist keine Verbesserung in dem Sinne, dass Sie mehr Sozialleistungen erhalten. Es betrifft nur wie, ich schrieb, den Sanktionierungsspielraum und stellte nach einer Praxisanpassung diesbezüglich eine Verbesserung dar. Insgesamt gesehen ist es natürlich ein Tropfen auf den heißen Stein.

      • @Rainer B.:

        Detlef Scheele, ein Ex-SPD-Senator aus Hamburg und momentaner Chef der Bundesagentur für Arbeit (BA), hatte wohl auch schon mächtig Bammel, dass sein gutes Jahresgehalt (300.000 €) demnächst nicht mehr auf sein Konto fließt, falls die Sanktionen gänzlich verboten wären.

        Hubertus Heil (SPD) 'Bundesminister für Arbeit und Soziales', und Detlef Scheele (SPD) 'BA-Chef'. Wohin man auch schaut, man erblickt immer einen SPD-Menschen, dem es seit der Hartz-Reform finanziell sehr gut geht - nur der arme 'Hartzer', der wird weiterhin sanktioniert. Zwar jetzt nur noch mit maximal 30%, aber eine 30%-Sanktion von einem "Existenzminimum", von dem man ohnehin schon nicht leben kann, ist ein "Leben", das sich unsere gut verdienenden "Sozial"-Politiker aus der SPD ohnehin nicht vorstellen können.

    • @Uranus:

      Ja, so ist es.



      Ich finde es wirklich skandalös, dass die Regelsätze seit Beginn ALG II unterhalb der Armutsgrenze liegen. Hoffentlich ändert sich das noch.

      • @Fallmanagerin:

        Die Hartz IV Regelsätze werden seit Jahren von der Regierung heruntergerechnet, weil man damit viel Geld einsparen kann. Aber nicht nur bei den ALG II Beziehern (ca. 10 Milliarden Euro im Jahr), sondern auch bei den Einkommenssteuerzahlern (15 Milliarden Euro im Jahr). Je höher der Hartz IV Regelsatz nämlich ist, um so höher ist der Freibetrag für die Einkommenssteuerzahler. Da man aber die Hartz IV Sätze nicht anhebt, wird natürlich auch der Freibetrag nicht angehoben und so spart der Staat noch einmal 15 Milliarden Euro beim Einkommenssteuerzahler. Etwa 25 Milliarden Euro spart der Staat so im Jahr an seine Bürger, wie das Fernsehmagazin 'Monitor' der ARD 2018 berichtete. www.youtube.com/watch?v=Ml_cVzQccEk

    • @Uranus:

      *und diese wird geachtet oder nicht.

  • Es ist doch erbärmlich, dass das es erst der Anrufung des BVerfG bedurfte um festzustellen, dass eine Sanktion, welche zu einer Unterschreitung des gewährten Existenzminimums führt (so wie bislang) nicht zulässig ist, UND dass, i.R.e. Einzelfall-Härteprüfung zudem zu prüfen ist, ob die Sanktion wirtschaftlich vertretbar ist.

    Wieviel Jahre hat nun die SPD das Arbeitsministerium und Sozialressort auf Bundesebene inne?

    DANKE SPD! :-(

    Und: CumEx-Betrüger verschont unser Staat tausendfach und vereitelt vorsätzlich dessen Rückzahlungspflicht, indem unser Staat diese Verfahren verjähren lässt (, nachdem er 14 Jahre brauchte um den Warnungen der Finanzbranche nachzukommen, welcher CumEx-Betrug da in MILLIARDENHöhe seit Jahren läuft). Aber diese "HartzIV-Schmarotzer" werden unerbittlich sanktioniert und drangsaliert.

    Leider konnte und kann das BVerfG nur im angerufenen Rahmen urteilen. Wünschenswert wäre, wenn das BVerfG auch hinsichtlich der vorstehend skizzierten Fälle die Verfassungsmäßigkeit überprüfen würde und könnte. Denn die gefährden nachhaltig den Zusammenhalt der Gesellschaft und damit unsere Demokratie!

    • @tazeline:

      Japp, die wahren Schmarotzer*innen sind jene, die viel Kapital anhäufen und andere für sich arbeiten lassen - genauer: ausbeuten.

  • "....diese Sanktionen kommen ja nur zum Zug, wenn Mensch nicht aktiv dazu beiträgt, bzw. aktiv dagegen arbeitet, seine Situation zu verbessern."

    Achja, ist das so? Ich kann da nur aus eigener Erfahrung sprechen. Vor einigen Jahren ist mir mein Hauptauftraggeber völlig unerwartet von heut auf morgen durch Insolvenz weggebrochen. Ich selbst hatte noch ausstehende Rechnungen in nicht unwesentlicher Höhe. Um nicht selbst in Insolvenznot zu geraten, hab ich AlG2 zur Aufstockung beantragt.

    Nach nur etwa einem Monat hatte ich das erste Stellenangebot der ARGE im Briefkasten. Ich sollte mich rund 600 km von meinem Wohn- und Geschäftsort als Verpackungsgehilfe (!) in einer Polsterfirma bewerben. Die Höhe des Gehalts war so niedrig, dass ich ebenfalls aufstockend AlG2 hätte beantragen können. Mein langjähriges Gewerbe solle ich niederlegen, ein Umzug wäre mir zuzumuten und würde vom Amt bezuschußt.

    Auf meine schriftlich begründete Ablehnung gabs promt den Sanktionsbescheid. Dagegen hab ich dann erfolgreich geklagt, was ohne meine Rechtsschutzversicherung sicher ungleich schwerer gewesen wäre.

    Das ausgezahlte AlG2 hab ich dann nach einem halben Jahr komplett zurückgezahlt. Wie hoch die Kosten für die Allgemeinheit gewesen wären, hätte ich mir einen Umzug bezahlen lassen und an meinem neuen (Zwangs-) Wohnort wieder AlG2 beantragt, hat für die ARGE damals keine Rolle gespielt.

    • @Deep South:

      ich las mal irgendwo: 50% der Widersprüche und Klagen gegen Sanktionen waren erfolgreich. Also 50% der beklagten Sanktionen waren rechtswidrig- schon nach dem SGB.



      Und: Viele Leute legen ja gar nicht erst Widerspruch gegen eine Sanktion ein-Es hätte sich gelohnt, zu klagen. Schon hieran sieht man die Willkür und die Tendenz zur Rechtsbeugung auf den Jobcentern.

    • @Deep South:

      Krasse Geschichte! Dazu fällt mir ein Zitat von Martin Luther King ein:



      "I say: I have no more love to give. I have only anger in my heart today and I want you to be angry with me."



      Gut, dass Sie diese Drangsalierung abwenden konnten!



      Als allgemeine Info für Erwerbslose/Menschen mit geringem Einkommen:



      Beim Amtsgericht lassen sich Rechtsberatungsscheine für das Einschalten einer Rechtsanwält*in beantragen. Wird ein Verfahren aufgenommen, so kann die beauftragte Rechtsanwält*in Prozesskostenhilfe beantragen.

      • @Uranus:

        Ich war schon ziemlich verblüfft, mit wieviel Arroganz und Willkür einem da begenet werden kann. Da lernt man sogar das Finanzamt zu schätzen.

        Das mit der Beratungsbeihilfe is richtig und gut. Kommts aber zum Prozess und man benötigt Prozesskostenhilfe, wirds schon schwieriger. Die gibts nämlich nur bei sehr guten Aussichten auf Erfolg der Klage. Außerdem sichert die, glaube ich zumindest, nur die reinen Prozesskosten und den Anwaltskosten des Klägers ab. Die Anwaltskosten der Gegenseite aber nicht. Geht der Prozess verloren oder endet in einem Vergleich, wirds teuer.

        Das größte Problem dürfte sein, dass es nicht wenige, gerade ältere Leistungsempfänger ihre rechtlichen Mittel nicht kennen bzw. sich nicht trauen dagegen vorzugehen.

        • @Deep South:

          Auch die unter-25 Jährigen, die von Sanktionen am allerhärtesten betroffen waren-und sind, gehören-so fürchte ich-zu denen, die eher nicht den Klageweg beschreiten.

          • @Yvonne 33:

            Wenn das Bundesverfassungsgericht Sanktionen über 30% bei über 25-Jährigen als 'verfassungswidrig' erklärt, dann wird jeder Sozialrichter jetzt auch berechtigte Zweifel an höheren Sanktionen bei unter 25-Jährigen sehen, und diese Zweifel dem Bundesverfassungsgericht vorlegen. Die unter 25-Jährigen sollten also auf jeden Fall den Klageweg bestreiten, damit dieses Hartz IV System endlich in den Mülleimer kommt.

        • @Deep South:

          Da mögen Sie recht haben. Über die von Ihnen genannte Einschränkungen weiß ich ehrlich gesagt nichts. Also dann doch/auch Vereine wie Sanktionsfrei e.V. kontaktieren ...



          Wobei wenn eine "Rückzahlungsforderung" "Langzeit-Hartzer*innen treffen sollte, dürften diese doch mangels Einkommen und Rückzahlungspotenzial doch nicht hoch ausfallen, oder?

          • @Uranus:

            Kredite durch das Jobcenter z.B. müssen ALG II-Bezieher mit 30% ihres Regelsatzes zurückzahlen. Das sind 127,20 € von 424 €. Das trifft einen hart.

    • @Deep South:

      Antwort @ Hannskanns 13:17

  • Prekär am vorliegenden BVG Urteil ist n. m. E., dass die Vereinheitlichung von Sozial- und zuvor höherer Arbeitslosenhilfe mit anderer Rechtsnorm im Wege der Arbeitsmarktreform Agenda2010/Hartz4 Gesetze seit 2003 en passant einmal mehr als verfassungskonform hingenommen wird.

    Zur Erinnerung, der Bezug von Arbeitslosenhilfe ging bis 2003, anders als bei Sozialhilfe, ohne Bedürftigkeitsprüfung vonstatten löste automatisch befristetes Arbeitslosengeld unbefristet ab.

    Dabei waren zuvor Arbeitslosenhilfe Sanktionen nur deshalb verfassungskonform, weil in Härtefällen Sozialhilfe Leistungen beantragt werden konnten. Dieses nicht durch das BVG Urteil zu problematisieren, eine Veränderung auch nur mahnend zu erwägen, Handlungsbedarf an den Bundestag zu verweisen, halte ich für einen verfassungsrechtlichen Mangel, der politisch schleunigst geheilt gehört.

    Als Handreichung den MdBs die Frage, kann das, was vor 2003 nach SBG III verfassungswidrig galt, nach 2003 verfassungskonform sein?





    Unklar bleibt auch, ob das BVG Urteil Rechtstitel auslöst für Entschädigungsansprüche bei administriert verfassungswidrigen Sanktionen, wenn ja, wieweit rückwirkend

  • Ein insgesamt gutes Urteil, finde ich. Auf der einen Seite hat das BVerfG das Prinzip der Eigenverantwortung hochgehalten und klargestellt, dass sanktionsbewehrte Mitwirkungspflichten auch im Bereich der Grundsicherung zulässig sind. Auf der anderen Seite hat es unangemessen drastische Sanktionen verworfen, was auch nicht ganz überraschend ist.

    • @Lockenkopf:

      Oh ja! Die Eigenverantwortung. Hääte ich trotz aller Eintrichterung fast vergessen, dass alle, die erwerbslos sind selbst Schuld daran sind. Es sind mehr Stellen frei als es Erwerbslose gibtt--ähhh umgekehrt! Und sowieso- Jeder ist nur für sich selbst verantwortlich und keiner für den Anderen und jeder sich selbst der Nächste...Das gehört sich so im Kapitalismus! Und rechtswidrige, sadistische Sanktionen - die gab es nie.

    • @Lockenkopf:

      Haben Sie schon einmal HartzIV bezogen und wurden sanktioniert?

      • @Uranus:

        Nein. Aber wenn Sie diesen Maßstab anlegen, dürften sich mindestens 90 % der hiesigen Foristen nicht zu dem Thema äußern. Und hierbei sind eben auch nicht ausschließlich die Perspektive der Leistungsempfänger, sondern auch gesamtwirtschaftliche und arbeitsmarktpolitische Gesichtspunkte zu berücksichtigen.

        • @Lockenkopf:

          Das habe ich vermutet. Wenigstens eine ehrliche Antwort. ;)



          Es geht mir nicht darum, wer sich äußern dürfte, sondern wie sich, aus welcher Position heraus geäußert wird. Klar, darf sich jede*r äußern, allerdings dann auch entsprechende Reaktionen erwarten. Es kommt bei der Vertretung eines Standpunktes durchaus auf die Betroffenheit an, finde ich. Davon ab ist es m.E. generell scheiße, für eine Politik einzutreten, die Mitmenschen sogar ihr Existenzminimum abspricht. So wie Sie das aber machen, ist das dazu noch verlogen, auf eine schräge Art missgünstig ... naja, moralisch scheiße halt. Wer würde denn, wenn mensch sich in einer Situation wiederfände, die das Amt für sanktionierwürdig hält, konsequenterweise die Sanktionierung des eigenen Existenzminimums begrüßen? Wer würde das Elternteilen mit Kind wünschen? Zumal u.a. die TAZ, wie auch Forist*innen wie Deep South, ja über Schikanen des "Jobcenters" berichten. Sollten Sie eine sanktionierte Person mal treffen, können Sie ihr ja mal Ihre menschenverachtende Haltung diesbezüglich ins Gesicht sagen ...



          Zu arbeitsmarktpolitischen Gesichtspunkten - unangenehme Arbeit müsste bspw. besser bezahlt und auch immateriell aufgewertet werden. Dann würden auch mehr Menschen diese Arbeit machen wollen.



          Zu den gesamtwirtschaftlichen Gesichtspunkten - Wohlstand in dieser Gesellschaft ist ungleich verteilt. Damit Menschen nicht länger Teilhabe verwehrt wird, müsste das Geld von den Menschen genommen werden, die mehr als genug davon haben und den gegeben werden, die davon viel zu wenig haben. Konsequenterweise sollte m.E. nicht bloß die Verteilungsfrage gestellt werden, sondern darüberhinaus die Systemfrage. Dafür gibt es nicht nur gute soziale(thische) Gründe sondern auch ökologische.

    • @Lockenkopf:

      Ah! - das „Prinzip der Eigenverantwortung“. Für alle, die ihren Arbeitsplatz verlieren ist es immer wieder schön zu wissen, dass nur sie selbst dafür verantwortlich sein können.

  • Viele Bälle werden hier für mich zu ideologisch gespielt. Wir haben kein bedingungsloses Grundeinkommen daher ist mit Alg2 ein Regelwerk verbunden. Wenige Alg2 Empfänger verstoßen - in eigener Entscheidung-gegen diese Regeln, noch weniger erhalten Sanktionen- damit ist die Dimension (nicht Intensität) des Problems überschaubar - auch wenn der Einzelfall nicht ignoriert werden soll. Der Fokus sollte doch eher darauf liegen den Alg2 Empfängern beim Einstieg in ein Arbeitsverhältnis zu helfen.



    Die Idee des bedingungslosen Einkommen würde natürlich diese Diskussion erübrigen, aber der Weg muss noch überzeugend ausgearbeitet werden...

    • @alterego:

      Volle Zustimmung meinerseits.

      • @Fallmanagerin:

        Viele Ihrer Kollegen sowie auch Amtsärzte werfen ALG-II Berechtigten nur Knüppel zwischen die Beine, Förderung esistiert fast nur theoretisch. Sie betreiben täglich Rechtsbeugungen gegen Hilfesuchende, sanktionieren selbst noch krankgeschriebene Schwerbehinderte, immer wieder gehen Briefe und Unterlagen auf den Jobcentern auf mysteriöse Weise verloren, Antragsannahmen-und Bearbeitungen werden verschleppt durch Abwimmelung, immer wieder neuen Nachforderungen, angeblich nicht angekommene Unterlagen- Ich halte das Konstrukt Jobcenter für einen kriminellen Verein. [...]

        Kommentar bearbeitet. Bitte kommentieren Sie respektvoll.

      • @Fallmanagerin:

        Das ist wirklich alles ganz lieb und nett von Ihnen, aber die Sichtweise der BA ist hinlänglich bekannt und muss hier auch nicht zusätzlich mit ihren Posts supported werden - oder doch?

        • @Rainer B.:

          Ich beteilige mich als Privatperson während meiner Freizeit hier im Forum. Dabei versuche ich, mich konstruktiv einzubringen und in diesem speziellen Artikel, der konkret meinen Arbeitsplatz betrifft, meine persönliche Ansicht und Erfahrungen zu teilen.

          • @Fallmanagerin:

            Wie schon gesagt - alles ganz lieb und nett von Ihnen (;-))

    • @alterego:

      Ich lese fast jeden Tag davon, dass irgendwelche Konzernleitungen beschlossen haben, hier und da mal wieder tausende Arbeitsplätze wegfallen zu lassen. Vielfach handelt es sich dabei um durchaus „gesunde“ Unternehmen, die aber lediglich die Renditewünsche der Anteilseigner nicht mehr voll erfüllen können und/oder mit maximalem Gewinn verkauft werden sollen. Gleichzeitig soll angeblich die Arbeitslosigkeit immer neue Tiefstände erreicht haben. Nun muss man doch gar kein Ideologe sein, um da gewisse Ungereimtheiten zu erkennen.



      Selbst wenn das alles mit Ideologie gar nichts zu tun hätte, so würde es doch an ein Wunder grenzen, wenn ausgerechnet die BA in der Lage sein sollte, all diesen Leuten wieder „beim Einstieg in ein Arbeitsverhältnis zu helfen“. Das kann man doch getrost vergessen. Bei den „offenen Stellen“ im elektronischen Katalog der BA stimmt seit Jahrzehnten so einiges nicht, wie Nachprüfungen mehrfach ergeben haben und z.T. handelt es sich da sogar um gesetzlich nicht erlaubte Tätigkeiten. Jeder Zuhälter mit Gewerbeschein kann sich da als vermeintlicher Arbeitgeber einloggen und seiner Phantasie freien Lauf lassen.



      Ich sach's mal so: Wer einer Behörde, die den vorgeblichen Zweck ihres Daseins nachweislich seit vielen Jahren gar nicht erfüllt bzw. gar nicht erfüllen kann, trotzdem existenzielle Eingriffe in das Leben anderer Menschen erlaubt, der ist entweder ein übler Nepper, oder hat tatsächlich einen grottenschlechten Job gemacht.

      • @Rainer B.:

        JO!

      • @Rainer B.:

        Lesen Sie nur die Schlagzeile oder auch den Inhalt? Die meisten Massenentlassungen derzeit sind sozialverträglich. In der Regel gibt es keine betriebsbedingten Kündigung, sondern Frühverrentungen der älteren Belegschaft oder noch häufiger einfach Nichtneubesetzung von Stellen, deren vorherigen Inhaber in Rente gehen. Und diese Behöre, die sie kritisieren, ist sofort vor Ort, wenn tatsächlich mal Menschen entlassen werden. Dass nicht alle davon so leicht in den Arbeitsmarkt integrierbar sind, ist eher selten die Schuld des Jobcenters. Natürlich gibt es da aber auch Menschen, die einen Job ohne Kundenkontakt bräuchten.

        • @Devil's Advocate:

          Oh ja! und die Leute freuen sich wahnsinnig über Ihre frühverrentungen! Die paar Abzüge, weil sie früher in Rente gehen, geben sie doch gern!

        • @Devil's Advocate:

          In all diesen Fällen ist die Schlagzeile doch für alle, die einen Arbeitsplatz suchen der einzig wesentliche Inhalt - die Arbeitsplätze sind weg und kommen auch nicht wieder.

          • @Rainer B.:

            Es entstehen in der Regel gleichzeiig höher qualifizierte Jobs, wenn auch weniger. Man braucht z.B. weniger Leute an den Fließbändern und mehr Programmierer und Controller. Insgesamt sind durch die Digitalisierung mehr Jobs entstanden als weggefallen. In 30-50 Jahren ändert sich das vielleicht, aber wer jetzt keinen Job findet, obwohl er einen will, hat zu hohe Ansprüche (man denke an die hohen Löhne, die Leute in der Autoproduktion gewohnt waren, für die kaum Qualifikationen nötig waren) oder die falschen Qualifikationen. Mismatch, statt Mangel.

            • @Devil's Advocate:

              Ist ein völlig anderes Thema. Die Bundesregierung quatscht hier auch immer regelmäßig von „Digitalisierung“ und „Neuland“ und so, wenn ihr gar nichts anderes mehr einfällt, dabei sind die Arbeitsplätze, die derzeit zu Tausenden wegbrechen durchaus schon hoch-digitalisierte Arbeitsplätze. Die wenigen Arbeitsplätze, die neu entstehen, sind keineswegs „höher qualifizierte Jobs“, werden aber zunehmend als solche für die „Kunden“ aufbereitet. Im übrigen gibt es nicht erst seit gestern einen „mismatch“, der Leute, die sehr viel Geld verdienen, Glauben lässt, sie seien besonders qualifiziert. Das kann hier und da so sein, muss aber gar nicht.

          • @Rainer B.:

            "... die Arbeitsplätze sind weg und kommen auch nicht wieder."

            Ja, das hat der 'Advocatus Diaboli' nicht gemerkt, oder er hat gehofft, dass der Bürger das nicht merkt.

        • @Devil's Advocate:

          Genau so ist es. Ich stimme Ihnen vollumfänglich zu.

    • @alterego:

      "Der Fokus sollte doch eher darauf liegen den Alg2 Empfängern beim Einstieg in ein Arbeitsverhältnis zu helfen." - Wird hier wieder das Märchen von genügend Jobs erzählt, von dem ein Mensch auch existieren kann, ohne gleich wieder beim Amt anstehen zu müssen, weil der Lohn nicht reicht?

      "Die Politiker glauben immer noch an den Mythos der Vollbeschäftigung. Sie sind ganz benebelt davon. Aber Vollbeschäftigung ist eine Lüge. Die alten politischen Parolen haben mit der Welt, in der die Menschen leben, nichts mehr zu tun. Trotz temporärer Erfolgsmeldungen wächst die Arbeitslosigkeit, das ungebremste Wachstum schädigt unsere Ressourcen. Selbst wenn Angela Merkel jeden Morgen riefe "Vollbeschäftigung ist machbar" - niemand würde ihr mehr glauben." [Götz Werner, Interview in der taz, 27. November 2006]

      Das hat Götz Werner - übrigens ein Befürworter des BGE und selbst Multimilliardär - schon vor 13 Jahren gesagt, und alles ist eingetroffen. Die Arbeitslosigkeit steigt von Jahr zu Jahr, auch wenn gut bezahlte Statistiker der BA alles daran setzen, dass die Arbeitslosenquote für unsere Politiker noch einigermaßen "vorzeigbar" ist und das ungebremste Wirtschaftswachstum hat den CO2-Gehalt in der Atmosphäre schon auf 415 ppm ansteigen lassen.

      Eine Abhilfe könnte hier endlich einmal "Ehrlichkeit" von Politikern schaffen, die zugeben, dass man in dieser hochtechnisierten Welt nicht mehr genügend Jobs für alle erwerbsfähigen Menschen hat. Was wir brauchen ist zunächst einmal eine Arbeitszeitverkürzung auf 30 Stunden die Woche, wie sie der Wirtschaftswissenschaftler Prof. Dr. Bontrup fordert und danach das Bedingungslose Grundeinkommen (BGE), wie Götz Werner und andere es seit Jahren fordern.

      PS: Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts hatte ich mich weiter unten schon geäußert.

      • @Ricky-13:

        „Die Arbeitslosigkeit steigt von Jahr zu Jahr, auch wenn gut bezahlte Statistiker der BA alles daran setzen, dass die Arbeitslosenquote für unsere Politiker noch einigermaßen "vorzeigbar" ist und das ungebremste Wirtschaftswachstum hat den CO2-Gehalt in der Atmosphäre schon auf 415 ppm ansteigen lassen.„

        Auch die Statistiken der Linkspartei zeigen eine Reduzierung der Arbeitslosigkeit auf und Sie können außer ihrem faltenlosen Geraune keine anderen Zahlen vorweisen.

      • @Ricky-13:

        Mit Götz Werners Modell würden die Lohnkosten für den Arbeitgeber um rund 80 Prozent sinken. Deshalb sind Leiharbeitsunternehmen große Freunde des Götz-Werner-BGE-Modells. Der Niedriglohnsektor und Leiharbeit würden damit boomen. Ganz im Sinne der Linken: Alle werden kollektiv ausgebeutet. Außer den Arbeitgebern natürlich. Hätte Götz Werner so viel Interesse am BGE, würde er sein Geld in PR dafür stecken, statt in eine Stiftung, über die nichts bekannt ist.

        Das ist das Problem aller BGE-Modelle: Sie sind unfinanzierbar oder stürzen Leute in die Armut. Schlimmer als ALG II es je könnte. Das größere Problem sind aber ihre Verfechter: Keiner ist bereit über Nachteile oder Modifizieurgen am Modell zu sprechen. Alle predigen ihr Modell wie eine neue Religion. Treten verschiedene BGE-Modellvertreter aufeinander, gibt es nur Streit. Oder Gesprächsabbrüche.

        Viele Linke hören "BGE" und setzen die rosarote Brille auf. Finanzierung? Egal. Nachhaltigkeit? Passt schon. Hauptsache Geld für alle für nichts.

        • @Devil's Advocate:

          Wie man das BGE finanzieren soll? Da gibt es einige Möglichkeiten, eine davon wäre z.B. die *Finanztransaktionssteuer* www.youtube.com/watch?v=X2Kb1En2fVs

          • @Ricky-13:

            „ Auch die EthikBank fordert die Einführung einer Finanztransaktionssteuer und die Verwendung dieser Steuereinnahmen für die Bekämpfung der weltweiten Armut!“ ist dort zu lesen.

            DAS wäre eine gute Maßnahme. Das Geld aus dem internationalen Finanzverkehr darf nicht abgesaugt werden aus anderen Ländern um im Kartoffelland Puffer draus zu braten.

          • @Ricky-13:

            Dann handelt man auf französischen Indizes. Wenn es EU-weit ist, nehmen wir London. Wenn die bleiben, dann handeln eben alle auf amerikanischen Indizes. Wenn selbst die mitmachen, geht man zu Offshore-Konten über. Der einzige, dem das schadet, ist der Kleinanleger, der sich etwas dazu verdienen will. Und die Summen für ein deutsches - geschweige denn gesamteuropäisches - BGE kommen, selbst wenn man das alles außer Acht lässt, ebenfalls bei weitem nicht rum.

      • @Ricky-13:

        Hi



        Ich sehe den Widerspruch nicht, denn das BGE ist eine andere Diskussion.

        Vollbeschäftigung ist auch für mich ein hohler Begriff - aber offene Arbeitsplätze gibt es sehr wohl, wie schon die Bemühungen nach Personal aus dem Ausland zeigt.

        • @alterego:

          "... aber offene Arbeitsplätze gibt es sehr wohl, wie schon die Bemühungen nach Personal aus dem Ausland zeigt."

          Sie meinen wahrscheinlich den Engpass in den Pflegeberufen, wo man keine deutschen Pflegekräfte "findet", weil man keine anständigen Löhne zahlen will. Da wird dann schon mal auf den Philippinen nach billigen Pflegekräften gesucht, damit sich das Geschäft mit 'Alter und Krankheit' auch für die Betreiber dieser "Anstalten" lohnt.

          Vielleicht meinen Sie aber auch den "Engpass" bei den Ingenieuren - und das obwohl der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) von über 25.000 arbeitslosen Ingenieuren in Deutschland ausgeht. Die Ausbildung eines Ingenieurs kostet dem Staat etwa 50 Tausend Euro (50.000 €). Wenn man "nur" 20.000 arbeitslose Ingenieure zugrunde legt, dann sind das eine Milliarde Euro (1.000.000.000 €) die der Staat ausgegeben hat, damit Jobcenter-Mitarbeiter diese hochqualifizierten studierten Menschen anschließend in sinnlose Kurse stecken oder sie mit § 10 SGB II sogar zum Hilfsarbeiter umwandeln dürfen. Seit Jahren holt man ausländische Ingenieure ins Land, die oft für einen Gesellenlohn arbeiten. Wie gut, dass die Wirtschaft immer nur ihre Märchenerzähler aus dem Kasten ziehen müssen, um irgendeinen Fachkräftemangel dem naiven Volk zu erzählen. In diesem Kasperle-Theater hat das Krokodil leider schon seit Jahren die Überhand gewonnen, es wird Zeit, dass der Kasper mit seiner Kasperklatsche diesem kapitalistischen Krokodil endlich mal eine überzieht. Das Bundesverfassungsgericht hätte jetzt die Chance gehabt, sich auf die Seite der Bürger zu stellen, aber leider hat man nur wieder ein Urteil herausgegeben, was wohl auch mit juristischer Hermeneutik wieder so ausgelegt werden kann, wie schon das Urteil des Ersten Senats des BVerfG vom 9.2.2010 – 1 BvL 1/09.

          • @Ricky-13:

            Wie zu der "Flüchtlingswelle" schon ein -ich meine- hohes "Tier" eines Autokonzerns sagte: "Wir freuen uns auf willige Arbeitskräfte". Willig reimt sich auf billig. Ich ziele hier nicht gegen Flüchtlinge, die sind mir willkommen. Ich ziele gegen diese Konzern-Leute.

        • @alterego:

          Naja, in Bezug auf z.B. Pflegekräfte wird Personal aus ärmeren Ländern gesucht. Löhne und Arbeitsbedingungen sind so schlecht das es hier kaum einer machen will. Anstatt gegen diese Misstände anzugehen, wird in Ländern mit niedrigen Lebenstandard Personal rekrutiert.

          • @Andreas J:

            Es ist auch einfach Fakt, dass Deutschland als Einwandeurngsland auf Arbeitsmigration angewiesen ist, um alle Stellen zu besetzen. Da einige Deutsche zu hohe Ansprüche haben und zu wenig gegen prekäre Beschäftigung gemacht wird, sind zusätzliche Probleme.

            • @Devil's Advocate:

              "... dass Deutschland als Einwanderungsland auf Arbeitsmigration angewiesen ist."

              Meine Güte, dass wird ja immer besser mit Ihnen. Obwohl Deutschland Millionen Arbeitslose hat, sind wir also auf Arbeitnehmer aus dem Ausland angewiesen, um alle "Stellen" zu besetzen - weil unsere Arbeitslosen wohl "ungebildete Säufer" sind. Von den Mainstreammedien wird weiterhin das Märchen verbreitet, es gäbe genügend Jobs für alle Bürger, aber einige Menschen, sogenannte „Hartz-IV-Sozialschmarotzer“, sind faul und wollen gar nicht arbeiten, deshalb muss man sie zum Wohl der Allgemeinheit durch Sanktionen wieder auf den richtigen Weg bringen. Gleichzeitig wird aus Deutschland ein Land von Lohnsklaven bzw. ein Land von Obdachlosen gemacht. Wer bereit ist für ein paar Euro zu arbeiten, der darf noch einige Zeit in der Gesellschaft leben, aber derjenige, der sich nicht mit § 10 SGB II versklaven lassen möchte, wird in die "Wildnis" ausgesetzt und bekommt die Chance beim nächsten kalten Winter durch Erfrieren in eine bessere Welt zu gelangen. Das ist also Deutschland im 21. Jahrhundert, das sich immer noch mit Art. 20 GG schmückt.

              Was hat es denn jetzt eigentlich wirklich mit dem Fachkräftemangel auf sich? Hierzu hat die WirtschaftsWoche vor einiger Zeit geschrieben: „Der Fachkräftemangel-Alarmismus, den die Wirtschaftsverbände schüren, und der in Ministerien und Parteien unkritisch übernommen wird, ist reine Propaganda. Die Frage ist nur, zu welchem Zweck? Denn schließlich ist die Frage des Fachkräftemangels keine neutrale, objektiv zu beantwortende, sondern immer von Interessen beeinflusst. Dass Arbeitgeber immer ein großes Interesse an einem großen Angebot des Arbeitsmarktes haben, nicht zuletzt um die Entlohnung niedrig halten zu können, hat sich mittlerweile ebenfalls herumgesprochen. Ebenso die Tatsache, dass es für Arbeitgeber in jedem Fall sinnvoll ist, einen Fachkräftemangel zu behaupten und den Staat dazu zu veranlassen, das Arbeitskräfteangebot möglichst groß zu machen.“

  • Prekär am vorliegenden BVG Urteil ist n. m. E., die Vereinheitlichung von Sozial- und zuvor höherer Arbeitslosenhilfe im Wege der Arbeitsmarktreform Agenda2010/Hartz4 Gesetze seit 2003 wird en passant einmal mehr als verfassungskonform hingenommen.

    Dabei waren zuvor Arbeitslosenhilfe Sanktionen nur deshalb verfassungskonform, weil in Härtefällen Sozialhilfe Leistungen beantragt werden konnten. Dieses nicht durch das BVG Urteil zu problematisieren, eine Veränderung auch nur mahnend zu erwägen, Handlungsbedarf an den Bundestag zu verweisen, halte ich für einen verfassungsrechtlichen Mangel, der politisch schleunigst geheilt gehört.

    Unklar bleibt auch, ob das BVG Urteil Rechtstitel auslöst für Entschädigungsansprüche bei administriert verfassungswidrigen Sanktionen, wenn ja, wie weit rückwirkend?

  • „Der Gesetzgeber muss das Sanktionssystem nun neu regeln.“



    Eben - es bleibt definitiv beim Sanktionssystem. Wer auf Hartz-IV angewiesen ist, darf grundsätzlich Verfügungsmasse behördlicher Willkür bleiben. So hatte es die Bertelsmann-Stiftung seinerzeit bestellt und so wird es seitdem geliefert.



    Vom Bundesverfassungsgericht, das ja letztlich nur an oberster Stelle dieser - politisch so gewollten - Zwei-Klassen-Gesellschaft steht, war da auch nichts anderes zu erwarten. Die BA wird sich jetzt recht schnell darauf einstellen und in Zukunft noch häufiger zur Teilnahme an sinnlosen Maßnahmen einladen, damit die Mitarbeiter im Job-Center ihre behördeninternen Kürzungsquoten auch weiterhin problemlos erfüllen können. Alles „zur vollsten Zufriedenheit“.

    • @Rainer B.:

      Ich arbeite seit mittlerweile über 13 Jahren in verschiedenen Jobcentern in SH sowie NRW und ich habe noch NIE von einer “behördeninternen Kürzungsquote“ gehört.

      Im Gegenteil, ist die Anzahl an Sanktionen seit Jahren konstant auf einem sehr niedrigen Niveau (für 2018 lediglich 3,8%).

      • @Fallmanagerin:

        „ich habe noch NIE von einer behördeninternen Kürzungsquote gehört“

        Das beweist nur, dass Sie entweder sehr schlecht hören, oder nur das aufnehmen, was Sie auch hören wollen.

        „Im Gegenteil, ist die Anzahl an Sanktionen seit Jahren konstant auf einem sehr niedrigen Niveau (für 2018 lediglich 3,8%).“

        Das erklärt wahrscheinlich auch die sehr hohe Anzahl von Klagen, die gegen Kürzungsbescheide vor den Sozialgerichten geführt werden und die von den Klägern überwiegend auch gewonnen werden.

    • @Rainer B.:

      ..."Verfügungsmasse behördlicher Willkür bleiben." NEIN! Er bleibt weiterhin Teilnehmer im Solidarsystem unserer Gesellschaft! Darüber, wie sich einzelne Teilnehmer innerhalb dieses Systems danebenbenehmen (sowohl Antragsteller als auch Entscheider), darf und soll innerhalb dieser Gesellschaft auch diskutiert werden. Das höchste Gericht hat dem Gesetzgeber mal wieder aufgezeigt, wo er über's Ziel hinausgeschossen ist. Ärgerlich ist nur, dass es eines Instanzenlaufs bedurfte, um Klarstellung zu erlangen. Wäre schon schön, wenn es regelmässig handwerklich gut gemachte Gesetze gäbe.

      • @Edward:

        „Er bleibt weiterhin Teilnehmer im Solidarsystem unserer Gesellschaft!“

        Ein „Solidarsystem“, in dem ein Mitarbeiter einer Behörde mal eben entscheiden kann, wer weiterhin Teilnehmer bleibt und wer nicht, bloß weil er zufällig auf der „richtigen“ Seite des Schreibtischs sitzt, mag ja alles Mögliche sein, aber gewiss nicht solidarisch. Da müsste dann der „Teilnehmer“ auch schon die Chance haben, das System von sich aus zu verlassen. Nach SGB ist das für Leute mit wenig Geld und Vermögen aber doch praktisch gar nicht möglich.

        • @Rainer B.:

          Möchten Sie, dass über jeden Fall mit einer Abstimmung aller Netto- Einzahler entschieden wird?? Ich als Einzahler habe ein berechtigtes Interesse, dass das Geld denjenigen zugute kommt, die es tatsächlich benötigen und dass Missbrauch vermieden wird. Genauso habe ich ein Interesse, dass Fallmanager/ Entscheider nicht zu machtgeilen Despoten degenerieren, weil man im Leben nie weiss, was noch kommt. Vielleicht muss ich selber einmal Unterstützung in Anspruch nehmen.

          • @Edward:

            Wir haben doch hier mit Absicht keine Verfassung, wir haben nur ein Grundgesetz.



            Das Grundgesetz heißt so, weil es ein Kahn für Gesetze ist, in den jeder Hans und Franz seine Löcher schlagen kann, bis der Kahn auf Grund gesetzt ist. «(º¿º)»

            • @Rainer B.:

              Sorry! War hier gar nicht als Antwort gedacht, sondern als neuer Kommentar für oben.

          • @Edward:

            „Ich als Einzahler habe ein berechtigtes Interesse, dass das Geld denjenigen zugute kommt, die es tatsächlich benötigen und dass Missbrauch vermieden wird.“

            Ja gut - und warum tragen Sie dann seit mindestens 8 Jahren so gar nichts dazu bei und warten lieber ab bis ein Bundesverfassungsgericht über die Teilhabe von Menschen am Leben in diesem Land entscheiden darf, als wären das hier mal wieder so seltene Einzelfälle von Zeitgenossen, die sich irgendwie „danebenbenommen“ hätten? Warum setzen Sie und andere da ausgerechnet auf Gerichte und Regierungen, die mit Leuten besetzt sind, die das Leben eines Arbeitnehmers selbst meist aus eigener Erfahrung gar nicht kennengelernt haben, die selbst gar keine Arbeitslosenversicherungsbeiträge u.a. zahlen müssen und die deshalb auch praktisch niemals in die Verlegenheit geraten werden, von Hartz-IV leben zu müssen? Halten Sie es für eine gute Idee, dass jemand, der nach 33 Jahren - warum und wieso auch immer - seinen Arbeitsplatz verloren hat, sich von einer 23-jährigen Sachbearbeiterin im Job-Center, die vom Arbeitsleben soviel kennt, wie die Kuh vom Buchdruck, mehrfach sagen lassen muss, dass Sie für eine richtige Neuanstellung eigentlich schon viel zu alt sind, aber es sicher nochmal klappen könnte, wenn Sie nur immer und immer wieder üben, wie man einen Computer einschaltet und ein Bewerbungsschreiben nach dem jeweils angesagtesten Style und der aktuellsten DIN-Norm verfasst und die diese Absurdität dann auch noch von Rechts wegen mit einer Drohung versehen darf, dass es ansonsten kein Geld mehr für Sie geben werde? Als Satire könnte man sowas ja noch durchgehen lassen, aber ansonsten - komplett inakzeptabel.

            • @Rainer B.:

              Erstens kennen Sie nicht meine Wahl- Entscheidungen (vllt. spielte diese Frage für mich eine Rolle bei der Bundestagswahl) und zweitens zurückgefragt: wie intensiv haben Sie sich mit Harz IV befasst, bevor Ihr Arbeitsplatz verloren war?



              Wenn Sie nicht EU-Rentner sind, dann haben Sie nach 33 Berufsjahren noch einige Jahre vor sich, die Sie nutzen können. Wieso müssen Sie das "Einschalten eines Computers" üben? Wo leben Sie denn?? Ich habe nach 20 Jahren im Beruf auf eigene Kosten eine zusätzliche Ausbildung absolviert um meine Existenz zu sichern - ja, das war hart - aber es war die richtige Entscheidung. Es brummt. Wenn Sie nicht aus gesundheitlichen Gründen erwerbsmäßig eingeschränkt sind, habe ich für Ihr Gejammer absolut kein Verständnis. Ich kann einige Berufsfelder - Handwerk bis Ingenieurwesen- überblicken und höre dauernd, dass Mitarbeiter händeringend gesucht werden. Arsch hoch und anpacken.

              • @Edward:

                Bin inzwischen Rentner, nachdem ich vier abgeschlossene Berufsausbildungen, zwei Konkurse, zwei Unternehmensverkäufe, vier EDV-Schulungen und mindestens acht Bewerbungstrainings absolviert habe. Hartz-IV war für mich seit Einführung immer ein heißes Thema. Damit wurde ja defacto die Versicherungsleistung, auf die man früher einmal eingezahlt hat für den Fall der Arbeitslosigkeit, abgeschafft. Nur die Beiträge werden weiterhin erhoben und auch den ganzen Verwaltungsapparat gibt es ja immer noch. Ich kenne das System gut. Wenn ich dereinst einmal wieder-geboren werden sollte, dann werde ich mit Sicherheit eines nicht nochmal tun - Geld in dieses System einzahlen.

                • @Rainer B.:

                  Offenbar kennen Sie das System doch nicht so gut. Für ihre eingezahlten Beiträge haben Sie mit Sicherheit ALG I erhalten, bis zu 24 Monaten. Haben Sie die drei zusätzlichen Berufsabschlüsse und die EDV- Kurse selbst finanziert? Vermutlich nicht.



                  Nach Ihrer Wiedergeburt können Sie ja gern mal als Freiberufler arbeiten. Da müssen Sie keine Arbeitslosenversich.- Beiträge einzahlen, bekommen dafür aber auch keinen Cent, wenn es mal nicht läuft. Für meine Höherqualifizierung habe ich eine 80%- Förderung der Ausbildungskosten über den ESF erhalten - diese für mich einzige mögliche Unterstützung musste ich aber erst mal selbst "entdecken" und dann trotzdem 20% der Kosten tragen. Und zudem 2 Jahre ohne regelmässiges Einkommen überbrücken, bei laufenden Betriebskosten. Ich bin trotzdem froh, diesen Schritt gewagt zu haben, weil es für mich rundherum eine Bereicherung war.



                  Heute zahle ich Steuern und davon profitieren auch die Hartz-IV-Empfänger.

                  • @Edward:

                    Da machen Sie sich mal keinen Kopf, wie gut ich das System kenne und welche Leistungen ich wie lange erhalten habe. Auch in diesem System ist Theorie doch die eine Sache und Praxis eine ganz andere. Also, wenn Sie schon so fragen, genaugenommen hab ich immer für alles selbst bezahlt.



                    Wenigstens haben Sie dann aber mal alles richtig gemacht. Herzlichen Glückwunsch! Hätte tatsächlich nie geglaubt, dass sowas überhaupt möglich sein könnte. Vielleicht stimmt dann die Geschichte von dem Millionär, der seine erste Millionen mit Tellerwaschen und Rasenmähen gemacht hat, ja doch. Schön wär's jedenfalls (;-))

                    • @Rainer B.:

                      Was heisst denn "genaugenommen"? Haben Sie Ihre zusätzlichen Ausbildungen vollständig selber bezahlt oder hat Ihnen das die Solidargemeinschaft mitfinanziert?



                      Wer redet hier von Millionären? Was haben Sie denn für Vorstellungen?? Ich kann gut selbstbestimmt leben - nicht mehr und nicht weniger.

                      • @Edward:

                        s.o.

  • Hat das BVG immer noch nicht gerafft, dass das Existenzminimum nicht verfügbar ist?



    Auch nicht zu 30%.



    Die Aufgabe des BVG ist es, die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes zu überprüfen. Die Kürzung eines soziokulturellen Existenzminimums mit 30%iger Quote ist ein Kompromiss, den die Verfassung nicht hergibt.

    • @Der Duderich:

      Korrekt! Alles kein Grund zur Beruhigung.

  • Dass überhaupt sanktioniert werden kann, sehe ich gar nicht als das eigentliche Problem. Natürlich nicht zu 100%, unglaublich, dass es dafür erst das BVerfG brauch. Die Frage nach der Höhe des Satzes und wann sanktioniert werden kann, halte ich für weitaus wichtiger. Wann ist eine Arbeit wirklich zumutbar, welche Maßnahmen machen wirklich Sinn, wann kann wirklich behauptet werden, jemand verweigert die Zusammenarbeit mit der Agentur. Da wird viel zu schnell und zu hart sanktioniert. Alles Fragen und Probleme, die man mit einem bedingungslosen Grundeinkommen und einem vernünftigen Mindestlohn verschwinden lassen könnte.

  • Ich bin wirklich froh, dass das Urteil so ausgefallen ist. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Hoffentlich wird es irgendwann so sein, dass die Sätze für die Regelleistung um wenigstens 200,- Euro angehoben werden, der Mindestlohn für alle Branchen bei mindestens 15,- Euro liegt und die ganzen unsäglichen Minijobs wieder abgeschafft werden.

    • @Fallmanagerin:

      Niedriglohn und Minijobs gibt es nur, /weil/ den Menschen auf der anderen Seite Harz4 und die Pflicht-Krankenversicherung mit ewigen Beitrags-Nachforderungen drohen.

      • @Wagenbär:

        Niedriglohn und Minijobs gibt es nur in der Masse, weil die Hrtz-Gesetze geschaffen wurden.

  • Ich verstehe das Problem nicht, Sanktionen werden ausgesprochen, wenn Bezieher von Arbeitslosengeld II ihren Verpflichtungen gegenüber dem Staat nicht nachkommen. Diese Verpflichtungen entstehen durch das Beantragen und Genehmigen von finanziellen Leistungen.



    Wenn ich nicht von Sanktionen betroffen sein möchte und niemandem Rechenschaft über meine Zeit schuldig sein möchte, dann steht es mir frei, keinerlei Leistungen vom Staat zu beziehen.



    Woher wird das Recht auf gegenleistungslose finanzielle Unterstützung abgeleitet?

    Wenn mein Arbeitgeber mir einen Termin nennt und ich diesem ohne Entschuldigung fern bleibe, also schwänze, habe ich auch mit Sanktionen zu rechnen. Sogar bis zum Verlust der Stelle.

    • @Hanskanns:

      Sie haben die menschenverachtende, neoliberale Ideologie gut verinnerlicht, Glückwunsch!



      Vielleicht probieren Sie mal HatzIV aus oder verzichten sämtlich auf Sozialleistungen ohne dabei Rückgriff auf andere Finanzen zu haben und gucken dann mal, wie weit Sie kommen und wie sich Zwangsräumung, zur Tafel gehen, betteln, Pfandflaschen sammeln ... so anfühlt.

    • @Hanskanns:

      Es geht auch um die vollkommen unangemessenen Repressalien, um die Grundsatzvermutung, dass der Geldempfänger ein Sozialbetrüger ist, um die oft uneingeschränkte Allmacht der Behörden.



      Wenn ich als Architektin arbeitslos werde, mich dann auf eigene Faust weiterbilde, um meine Chancen am Markt zu verbessern, der freundliche "Jobvermittler" mich jedoch Tüten kleben lassen will, da hilft kein Betteln und kein Flehen. Ich muss ihm gehorchen, sonst sitze ich bald auf der Straße.



      Aber um Himmels Willen, das alles wissen Sie eigentlich selbst, kam schon 1000 x in allen Medien.



      Warum schreibe ich das also?



      Weil Sie auch schreiben und gegen die schwächsten der Gesellschaft sticheln.

    • @Hanskanns:

      »Woher wird das Recht auf gegenleistungslose finanzielle Unterstützung abgeleitet?«

      Ganz einfach aus Art. 1 GG i.V.m. Art. 20 GG. Nicht von ungefähr sind diese auch mit Ewigkeitsgarantie versehen, da sollte(!) also kein Stück dran zu rütteln sein.

      »Wenn mein Arbeitgeber mir einen Termin nennt und ich diesem ohne Entschuldigung fern bleibe, also schwänze, habe ich auch mit Sanktionen zu rechnen. Sogar bis zum Verlust der Stelle.«

      Aber in diesem Fall greift der Sozialstaat. Ach so, hups: Der ist ja damit befasst, die Automobilindustrie und weitere Wirtschaftszweige zu fördern. Gegenleistungslos.

      Im übrigen lohn auch ein Blick in Art. 12: Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. … Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.

      Die übliche Antwort für den Grundrechteträger, der auf Wahrung seiner Grundrechte pocht: Es herrscht ja kein Zwang. Man kann sich schließlich sanktionieren lassen. Oder auf die Sozialleistungen ganz verzichten. Ich vermag hier eher Zynismus als soziale Verantwortung zu erkennen.

      • @BvW:

        "Der ist ja damit befasst, die Automobilindustrie und weitere Wirtschaftszweige zu fördern. Gegenleistungslos."

        Die Automobilindustrie und weitere Wirtschaftszweige beschäftigten nicht gerade wenige Menschen und trägt auch nicht nur in geringem Ausmaß zur deuschen Wirtschaft und den Staatseinnahmen bei. Verzichten Sie darauf, haben wir mehr Arbeitslose und weniger Geld, um diese zu versorgen. Das sollte man zumindest bedenken.

    • @Hanskanns:

      Es geht darum, dass der Sozialstaat jedem Bürger das Existenzminimum garantieren muss. Zumindest aus der Perspektive vieler, inkl. dem BVerfG.

      Was für die meisten Kommentatoren hier das Problem ist: ALG II wird als Verletzung der Menschenwürde betrachtet, da 1. die Leistungen zu niedrig sind und 2. Menschen zu (teilweise sinnlosen) Maßnahmen/Angeboten müssen und ansonsten sanktioniert werden. Dies entspricht - so der Tenor hier - keinem menschenwürdigen Leben.

      Dieser Meinug dürfen Sie natürlich widersprechen, tu ich teilweise auch, aber in der Mehrheit werden Sie hier damit nicht sein. Das sind grundlegende Wertekonflikte, darüber, wie der Staat Eigenverantwortung und Solidarität bei und gegenüber Arbeitslosen gewichten soll, also wie viel, falls überhaupt, gefordert werden soll und wie viel gefördert. Da viele hier ein bedingungsloses Grundeinkommen befürworten, können Sie sich denken, wohin der Trend geht. Leistungsgedanke und Äquivalenzprinzip sind weiter links nicht ganz so beliebt.

    • @Hanskanns:

      Vielen Menschen steht es eben nicht frei, dann keine Leistungen zu beziehen. Sie brauchen das Geld zum Überleben.

      Gleichwohl stimme ich Ihnen insofern zu, dass für Zahlungen Gegenleistungen gefordert werden sollten - jedenfalls im jetzigen System. Vielleicht kommt es ja irgendwann zum BGE, aber ob ich das wirklich gut finde, weiß ich noch nicht.

    • @Hanskanns:

      Das Problem besteht vor allem darin, dass der Regelsatz des ALG II als Existenzminimum zum menschenwürdigen Leben gilt.



      Von einem solchen Minimum etwas abzuziehen bedeutet dementsprechend, die Menschenwürde einer Gefahr auszusetzen, welche der staatlichen Schutzfunktion eben dieser Würde widerspricht.

      • @pitpit pat:

        Sie dürfen nicht den weiteren Wortlaut der Aussagen zum staatlich garantierten Existenzminimum vergessen: dass der Staat sehr wohl von seinen Bürgern erwarten kann, aktiv an der Erlangung/ Wiederherstellung der eigenen Existenzsicherung mitzuwirken, sofern sie dazu in der Lage sind. Dazu dürfen eben auch Sanktionen verhängt werden.



        Grundsätzlich finde ich das gut, nur scheint das System nicht rund zu laufen.

        • @Edward:

          Das habe ich nicht vergessen. Ich habe weiter unten dargelegt, warum ich unabhängig von der Mitwirkungspflicht der Meinung bin, dass die Sanktionen nicht zumutbar und damit verfassungswidrig sind.



          Letztlich sieht das BVerfG diese Gefahr auch, macht bloß leider auf halber Strecke schlapp:



          Die 30% Kürzung ist dann unzumutbar, wenn sie eine außerordentliche Härte darstellt.



          Meine Gegenfrage wäre: Für welchen ALG II Empfänger stellt die Kürzung von 424 auf 297 Euro keine außerordentliche Härte dar?

      • @pitpit pat:

        Das habe ich schon verstanden.

        Jedoch wird diese Situation ja nicht von einer staatlichen Stelle verursacht. Jeder ALGII Empfänger wird darauf hingewiesen welche Konsequenzen sein Verstoß gegen die Regeln hat.



        Die Regeln sind nunmal "Erscheine zu Terminen oder melde dich ab, nimm eine zumutbare Arbeit an, such nach Arbeit". Kurz, versuche deinen Mitmenschen so wenig wie möglich auf der Tasche zu liegen, versuche dein Leben durch Arbeit selbst zu finanzieren.

        Wenn ich also denke, ICH suche mir die für mich zumutbare Arbeit aus, und ich will nunmal Astronaut sein, und sonst geh ich gar nicht arbeiten, dann bin ich an meinem Elend selber Schuld. Die Allgemeinheit, also die gesamte Gesellschaft, soll dann dafür aufkommen?

        Denn nochmal, diese Sanktionen kommen ja nur zum Zug, wenn Mensch nicht aktiv dazu beiträgt, bzw. aktiv dagegen arbeitet, seine Situation zu verbessern.

        • @Hanskanns:

          Natürlich wird diese Situation von staatlicher Stelle verursacht. Wer, glauben Sie, beschließt Gesetze? Doch nicht der Bürger, sondern das Parlament.

          Ganz grundsätzlich:

          Die Grundrechte des GG sind u.a. Schutz- und Abwehrrechte des Einzelnen gegenüber dem Staat. Der Staat ist bspw. verpflichtet, die Menschenwürde nicht anzutasten. Tut er es doch, muss es dafür einen sachlichen Grund geben und die Folgen müssen zumutbar, erforderlich und immernoch mit der Menschenwürde in Einklang zu bringen sein.



          Freiheitsstrafen sind ein Beispiel, wo aus sachlichen Gründen zumutbar die Grundrechte eingeschränkt werden.



          Sanktionen zum Arbeitslosengeld wären zumutbar, wenn sie das Arbeitslosengeld nicht unter das Minimum des menschenwürdigen Lebens drücken würden.

          Deshalb argumentiere ich an dieser Stelle gar nicht gegen die Mitwirkungspflicht (obwohl ich davon nicht allzuviel halte), sondern gegen diese Unredlichkeit.



          Läge ALG II 30 % über dem Existenzminimum könnte man grundgesetzkonform 30% sanktionieren. Das wäre zumutbar.



          Da dies möglich ist, ist eine Kürzung in den roten Bereich hinein nicht zumutbar.

  • >>Bundesverfassungsgericht schreibt Zwei-Klassen-Gesellschaft im Grundsatz weiterhin fest

  • 0G
    05699 (Profil gelöscht)

    Ich halte mittlerweile die Deutsche Justiz- und allen voran das BVerG, als die grösste Gefahr für unsere Demokratie. Dieser 'Kasperletheater-Verein' in Karlsruhe hat sich unter Voßkuhle zum verlängerten Arm der Politik entwickelt, mit seinen ständigen JA-ABER Urteilen. Getreu dem Motto: Ein bißchen schwanger geht immer...

    Dieses Urteil ist daher eine Farce und entbehrt jeglicher Logik. Ein Existenzminimum ist eine Untergrenze die verfassungsrechtlich nicht zu unterschreiten ist. Punkt.

    Ich werde das Gefühl nicht los, das Karlsruhe hier der Politik/Jobcenter eine Hintertür öffnet, um die Hartz 4-Sätze wieder dauerhaft abzusenken. Eine quasi höchstrichterlich legitimierte unterschwellige Aufforderung. Und die Jobcenter werden es jetzt skrupellos im grossen Stil nutzen. Versprochen!

    • @05699 (Profil gelöscht):

      Skrupellos in großem Stil nutzen?



      Das halte ich für absurd.



      Schon jetzt werden in 96,2 % der Fälle KEINE Sanktionen verhängt. Von den verhängten Sanktionen wiederum sind mehr als dreiviertel 10%-Kürzungen wegen Meldeversäumnissen.

  • Wie jetzt? Das Existenzminimum darf um 30 Prozent gekürzt werden?! Dann ist das Existenzminimum doch gar kein Existenzminimum. Wenn die Sanktionen um 30 Prozent weiter bestehen sollen, müsste der Regelsatz um 30 Prozent erhöht werden. Der neue Regelsatz müsste demnach bei etwa 560 Euro liegen. Ansonsten ergibt das Gerichtsurteil überhaupt keinen Sinn. Und warum wird zwischen U und Ü 25 unterschieden? Auch mit 24 ist ein Mensch schon ein Mensch. Das Menschsein fängt nicht erst mit 26 an.

  • 9G
    99140 (Profil gelöscht)

    Ein durch politischen Druck, Stichwort Freibeträge, mit ganz bewusst falschen Ausgangsdaten von vornherein zu niedrig angesetztes Existenzminimum(!) darf laut Verfassungsrichtern(!!) anhand von Sanktionen unterschritten werden?



    Und weiterhin schichtet die BfA uber eine Milliarde Euro aus dem Budget für Langzeitarbeitslose in ihr Verwaltungsbudget um und zahlt den Jobcenter Kadern ab Teamleiter aufwärts satte Boni für eingespartes Budget. Was null Einfluss auf die angesprochenen Sanktionen hat, nicht wahr?



    Dieser Staat hat sich abgeschafft.

    • @99140 (Profil gelöscht):

      Aus dem Budget für "Langzeitarbeitslose" werden seit diesem Jahr nun auch zu 100% Löhne für Arbeitgeber des ersten Arbeitsmarktes subventioniert, den sie dann an ehemals Erwerbslose nun bei ihnen tätige Arbeitnehmer zahlen. Zwangscoaching und Entrechtung (keine Arbeitslosenversicherung wahrscheinlich auch kein Streikrecht) inbegriffen.- Man kann das auch 1€-Job im freien, ersten Arbeitsmarkt nennen. -Es gab keinen Aufschrei.

      • @Yvonne 33:

        "Aus dem Budget für "Langzeitarbeitslose" werden seit diesem Jahr nun auch zu 100% Löhne für Arbeitgeber des ersten Arbeitsmarktes subventioniert, …"

        Richtig, denn jetzt hat sich die GroKo (CDU/CSU und SPD) auch noch das Teilhabechancengesetz ausgedacht. Arbeitgeber zahlen keinen Lohn mehr, denn das übernimmt jetzt der Bürger mit seinen Steuergeldern. In den ersten beiden Jahren gibt es vom Staat für Arbeitgeber einen Zuschuss von 100 Prozent zum Mindestlohn oder für tarifgebundene Arbeitgeber bzw. Arbeitergeber mit Entlohnung nach kirchlichen Arbeitsregelungen, das zu zahlende Arbeitsentgelt; in jedem weiteren Jahr wird dieser Zuschuss um 10 Prozentpunkte gekürzt bei einer maximalen Förderdauer von fünf Jahren.

        Hurra, die Steuerzahler bezahlen jetzt sogar noch die Löhne und "entlasten" damit die Arbeitgeber von ihrer eigentlichen Pflicht. Aber die monatliche Arbeitslosenstatistik sieht dann bestimmt noch "hübscher" aus.

    • @99140 (Profil gelöscht):

      Die Bfa schichtet gar nichts um, was mit SGB II Mitteln zu tun hat. Umschichtungen können nur die Jobcenter und gemeinsamen Einrichtungen machen.

      Boni gibt es grundsätzlich keine, für nicht ausgegebene Haushaltsmittel.

      Bleiben Sie bitte bei der Wahrheit.

      • 9G
        99140 (Profil gelöscht)
        @Fallmanagerin:

        "Bleiben Sie bitte bei der Wahrheit."



        Gerne.



        - www.tagesspiegel.d...osen/20800654.html



        - www.tagesspiegel.d...nung/21115066.html



        - www.bz-berlin.de/a...te-jobcenter-chefs



        - www.focus.de/finan...ro_id_7922593.html



        - www.spiegel.de/wir...ung-a-1181199.html



        - www.faz.net/aktuel...lose-14899514.html

        Sollten Sie im Anschluss der Lektüre weiteren Bedarf an "Wahrheit" haben, ich habe noch eine mittel-dreistellige Linksammlung zu dem Komplex.



        Oder einfach googlen.

        • @99140 (Profil gelöscht):

          Ich habe alle Links gelesen. Nichts darin bestätigt Ihre Aussage, dass die Vorgesetzten satte Boni wegen Einsparungen im Haushalt erhielten. Weil es nämlich schlicht nicht so ist. Also, bleiben Sie bitte bei der Wahrheit.

          • 9G
            99140 (Profil gelöscht)
            @Fallmanagerin:

            Werte Fallmanagerin



            Ihr insistieren ich würde lügen, bei zeitgleichem Beleg das ihre Einlassungen zumindest zur Hälfte - Umschichtung von Budgets innerhalb ihrer Behörde - unwahr sind, grenzt nun doch bereits etwas an Impertinenz. Zu ihrer eigenen individuellen Anstrengung ihre Wahrnehmung einer Faktenprüfung zu unterziehen, möchte ich Ihnen abschliessend zu unserem zeitintensiven Plausch - nicht alle von uns dürfen dem Luxus frönen während der Arbeitszeit in Foren zu stöbern - noch einen kleinen Einstieg schenken.



            www.bz-berlin.de/a...te-jobcenter-chefs



            Ihnen nun einen entspannten Feierabend...

            • @99140 (Profil gelöscht):

              Ich habe nie bestritten, dass es Umschichtungen gibt. Aber eben nicht durch das BfA, wie Sie schrieben, sondern durch die Jobcenter selber.

              Und es ist eine Lüge, dass es Boni für nicht ausgegebene Haushaltsmittel gibt.

              Es gibt Boni, wie die von Ihnen verlinkten Artikel ja auch korrekt ausführen, wenn zuvor vereinbarte Zielerreichungszahlen erreicht wurden.

          • @Fallmanagerin:

            "... dass die Vorgesetzten satte Boni ..."

            Dann schauen Sie sich mal den Artikel im SPIEGEL 26/2013 an.

            "Befeuert wird die Ziel- und Zahlenhörigkeit mit Druck in den unteren Etagen und Prämien in den oberen: Im aktuellen Haushalt der Bundesagentur stehen 452 Stellen für Mitarbeiter, die über Tarif verdienen - und insgesamt 6,2 Millionen Euro extra kassieren, wenn Leistung und Ergebnis stimmen. Macht im Schnitt gut 13 700 Euro im Jahr obendrauf. Auch im mittleren Management winken Boni, bis zum Teamleiter herunter. Hier sind bis zu 20 Prozent zusätzlich möglich, wenn die Ziele erreicht werden. Für die Mannschaft unter den Teamleitern gibt es keine Prämien, dafür Druck. Jeden Tag dieselben Fragen, so schildert es Müller: Wie viele Vermittlungen habt ihr gemacht? Und wenn es zu wenige waren: Was treibt ihr eigentlich den ganzen Tag? [...] Der wahre Sinn der sinnlosen Kurse: "Es geht darum, so viele wie möglich aus der Berechnung zu bekommen, mit allen Mitteln, denn wir haben zum Jahresende ganz viele mit Arbeitslosengeldanspruch 720 Tage; die alle zusammen können unsere gute Arbeit zunichte machen."

            www.spiegel.de/spi...nt/d-99311751.html

            • @Ricky-13:

              Ich verweise auf meine Antwort an Funxx

  • Grundrente, Hartz4, Sanktionen - das alles kann man sich schenken, wenn man das Bedingungslose Grundeinkommen endlich einführt. Die Gesellschaft wäre stressfreier, und die Umverteiler können nach Hause gehen.

  • 0G
    07400 (Profil gelöscht)

    Wenn das Schreiben zum Urteil fertig ist.

    Da 30% der Leistung Hartz 4 möglich wären zu kürzen?

    Nicht möglich sind.



    Weil der Hartz 4 Satz nicht dem Exitenzminimum genügt.



    Vermutlich die Politik Verbände Agentur Jobcenter die Menschen betrügt.



    Nur das Verfassungsgericht niemanden rügt.



    Muss jeder weiter klagen. Und sich Plagen.

    Wer das ändern wöllte. Sich nicht mehr mit Klagen sollte plagen.

    Eine eigene Partei gründen. Das hilft vermutlich mehr.....

  • taz: "Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Kürzungen von mehr als 30 Prozent seien beim Arbeitslosengeld II nicht verhältnismäßig."

    Das bedeutet ja, dass die Jobcenter mit § 10 SGB II und dem Disziplinierungsinstrument "Hartz IV" weiterhin der Industrie Niedriglohnsklaven bereitstellen kann, damit Deutschland Exportweltmeister von Europa bleibt. Letztendlich hat sich also nichts geändert. Dass ein Staat, der sich in seiner Verfassung mit Art. 1 GG und Art. 20 Abs. 1 GG schmückt, sich überhaupt die Frechheit herausnimmt, seine eigenen Bürger zu sanktionieren, ist schon ein starkes Stück.

    Die Arbeitsagenturen, die mit einem unglaublichen Bürokratismus und fast 100.000 Mitarbeitern einen egozentrischen Aufwand betreiben, der in gar keinem Verhältnis zu den Vermittlungserfolgen steht, werden sich aber freuen, denn die 'Idiotie' darf weitergehen. Wer noch sehen und auch denken kann, der weiß aber: Wenn es in dieser hochtechnisierten Welt tatsächlich noch Jobs zu verteilen gäbe, von dem ein Mensch auch existieren kann, dann könnte der Staat sich doch eine Behörde, wie die Bundesagentur für Arbeit/Jobcenter, mit 100.000 Mitarbeitern sparen. Worum es wirklich in Hartz IV geht, das hat Schröder (SPD) schon 2005 in Davos gesagt: "Wir haben einen der besten Niedriglohnsektoren aufgebaut, den es in Europa gibt."

    • @Ricky-13:

      Das sehe ich ähnlich. Man muss aber fairerweise festhalten, dass das BVerfG wahrscheinlich nie die Sanktionen grundsätzlich unmöglich gemacht hätte, da dies ein zu großer Eingriff in die Freiheit des Parlaments und der Regierung gewesen wäre.

      Letztlich führt die Frage, wie eine Gesellschaft mit ihren Arbeitslosen umgeht, immer zu der Frage, wie sie mit Arbeit umgeht.



      Das ist tatsächlich eine politische und keine rechtliche Frage.

      Möglich wäre bspw. gewesen, die Sanktionen unter Bedingung zu gestatten, dass der Hartz IV Satz deutlich über dem Existenzminimum steht.

      • @pitpit pat:

        Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 09.02.2010 („Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdiges Existenzminimum ergibt sich aus Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 1 GG.“ (Urteil des Ersten Senats des BVerfG vom 9.2.2010 – 1 BvL 1/09)) wonach das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums – so ähnlich wird es auch in § 1 Abs. 1 SGB II beschrieben – für unverfügbar erklärt und der Bundesagentur für Arbeit eine Gewährleistungspflicht auferlegt wurde, ist doch schon lange im Papierkorb der Jobcenter verschwunden. Auch die Sozialgerichte haben sich nie um dieses Urteil des BVerfG gescherrt.

        Das BMAS, die BA und auch die Sozialgerichte bedienen sich der juristischen Hermeneutik und legen die Urteile des BVerfG seit Jahren so aus, wie die wahren Machthaber es in diesem Land gerne möchten. Es geht um den Abbau des Sozialstaats und dem Ausbau eines Niedriglohnlandes. "Wir haben einen der besten Niedriglohnsektoren aufgebaut, den es in Europa gibt." sagte Schröder (SPD) 2005 in Davos. "Fordern und Fördern" heißt es in der BA. Mit der Schröder/Bertelsmann/Hartz-Reform wurde allerdings nur der Ausbau des Niedriglohnsektors gefördert. Der Spruch der BA "Fördern und Fordern" heißt doch nur: "Entweder fügst du dich oder du hungerst". Egal ob Menschen oder Tiere, man beherrscht sie am besten mit Nahrung, und das hat unsere Regierung sehr gut erkannt - und hat daraufhin, trotz des Art. 1 GG und Art. 20 GG, Sanktionen gegen die eigenen Bürger eingesetzt - und darf es "Dank" des heutigen Urteils des Bundesverfassungsgericht wohl noch die nächsten Jahre tun.

  • "Als unvereinbar mit dem Grundgesetz stuften sie es allerdings auch in dieser Sanktionsstufe ein, dass die Leistung selbst bei Härtefällen zwingend verringert werden muss." Hat über den Satz mal ein Redakteur geschaut?

    Im Original ist es verständlicher: " Zumutbar ist eine Leistungsminderung in Höhe von 30 % des maßgebenden Regelbedarfs jedoch nur, wenn in einem Fall außergewöhnlicher Härte von der Sanktion abgesehen werden kann und wenn die Minderung nicht unabhängig von der Mitwirkung der Betroffenen starr drei Monate andauert."

    Das ist vielleicht gut gemeint, aber definitiv schlecht gedacht: Von 424 auf 282 Euro runter ist meines Erachtens immer eine außergewöhnliche Härte.

    Leider hat das BVerG nichts zu der Problematik der Kürzung vom Existienzminimum allgemein gesagt, sondern dies als eine unausgesprochene Folge der gesetzeskonformen Mitwirkungspflicht gesehen, die im Streitfall zu erzwingen sei. Es hätte wahrscheinlich die Möglichkeit gegeben, die Sanktionen zu gestatten, wenn der Regelsatz soweit erhöht wird, das selbst bei einer stärkeren Sanktion das Existenzminimum erhalten bleibt.

    Schade!

    • @pitpit pat:

      "Es hätte wahrscheinlich die Möglichkeit gegeben, die Sanktionen zu gestatten, wenn der Regelsatz soweit erhöht wird, das selbst bei einer stärkeren Sanktion das Existenzminimum erhalten bleibt."

      Das Gericht beurteilt keine Wunschvorstellungen, sondern die vorliegende Realität.

      • @LennyZ:

        nichts anderes hatte ich erwartet.