Flüchtlings-Bürgen zur Kasse gebeten: Helfer in Not
Jonny Neumann soll 14.000 Euro bezahlen, weil er Hanna Aljarada geholfen hat. Das Geld verlangt das Jobcenter. Er ist nicht der einzige Betroffene.
Der Berliner Apotheker Jonny Neumann wollte Aljarada helfen. Damit der junge Mann nach Beirut reisen und sich dort mit einem Studentenvisum in der Tasche in das Flugzeug nach Berlin setzen konnte, unterschrieb Neumann im Juni 2015 eine Bürgschaft für Aljarada. So, wie auch Tausende andere es in dieser Zeit getan haben, um Menschen aus Syrien legal nach Deutschland zu holen. Und wie viele andere auch hat Neumann nun Post vom Jobcenter bekommen: Er soll etwa 14.000 Euro zurückzahlen.
Im Jahr 2015 hatte Aljarada gerade sein Pharmaziestudium in der syrischen Stadt Homs abgeschlossen und jobbte als Pharmakurier. Die Stadt, die damals den Ruf der „Hauptstadt der Revolution“ hatte, war heftig umkämpft. Als „total kaputt“ beschreibt Aljarada sie. Regierungstruppen belagerten und bombardierten Homs, in der verschiedene Rebellengruppen die Stellung hielten – darunter auch die Terrormiliz Islamischer Staat und der syrische Ableger von al-Qaida.
„Mein Beruf war sehr gefährlich, ich musste viel draußen unterwegs sein. Manchmal konnte ich abends nicht nach Hause zurück“, erzählt Aljarada. Seine Nachbarschaft sei vollkommen zerstört gewesen, viermal sei er umgezogen. Bald war für ihn klar, dass er in Syrien nicht bleiben konnte. „Als junger Mann kann man sich dort kein Leben aufbauen“, sagt er. „Es gibt keine Perspektive.“
Apotheker Neumann ermöglicht Aljarada die Reise
Sein Onkel lebt schon seit etwa 30 Jahren in Berlin. Er ist Stammkunde in der Apotheke mit der alten grünen Kinobank im Verkaufsraum, die im Berliner Stadtteil Hellersdorf zwischen vielgeschossigen Plattenbauten liegt. Er bat Neumann um Hilfe.
Die Idee: Aljarada sollte als Gastwissenschaftler zum Promovieren nach Deutschland kommen, mit einem Studentenvisum. Dafür musste aber jemand versichern, für die Kosten des Lebensunterhalts aufzukommen – und im Fall der Fälle gezahlte staatliche Mittel zu erstatten. Neumann unterschrieb diese Verpflichtungserklärung im Juni 2015, im März darauf reiste Aljarada ein.
Nun sitzen Aljarada und Neumann im Hinterzimmer der Apotheke, beide Männer haben sich weiße Apothekerkittel übergestreift. Die Augen hinter seiner blassrosa gerahmten Brille zusammengekniffen, sucht der 59-Jährige in einem Stapel Papieren nach einem Schreiben des Jobcenters Berlin Friedrichshain-Kreuzberg. Die Behörde habe, so steht da, von Juni 2017 bis Ende September 2018 insgesamt 14.049,27 Euro an Sozialleistungen für Aljarada erbracht. Und die habe Neumann „aufgrund der von Ihnen abgegebenen Verpflichtungserklärung“ zu erstatten.
In Deutschland sollen Bürgen 21 Millionen Euro zurückzahlen
Etwas mehr 2.500 solcher Bescheide haben Jobcenter in allen Bundesländern Deutschlands in den vergangenen zwei Jahren verschickt, insgesamt geht es um eine Summe von mehr als 21 Millionen Euro. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion vom Dezember hervor. Die tatsächlichen Zahlen dürften noch deutlich höher sein, da der Bund keine Aussagen über die von rein kommunalen Trägern betriebenen Einrichtungen treffen kann. Hier liege die Aufsicht bei den Ländern.
Wie viel Geld die Behörden von Einzelpersonen und Einrichtungen wie etwa Kirchengemeinden zurückfordern, variiert stark, es gibt Einzelbescheide über etwa 1.700 Euro genauso wie solche über 61.757 Euro. Das dürfte nicht zuletzt daran liegen, dass manche Menschen für ganze Familien gebürgt haben.
Als Aljarada nach Deutschland kam, hatte er kein Anrecht auf Sozialleistungen. Die Doktorandenstelle war nicht bezahlt, sein Onkel sowie Neumann und der Doktorvater halfen ihm, über die Runden zu kommen. Im September 2016 beantragte der junge Mann Asyl. „Ich wollte einen sicheren Aufenthaltstitel, wollte selbstständiger sein“, sagt er. Im Sommer 2017 bekam er den positiven Bescheid, er hatte damit Anspruch auf Sozialleistungen. Er besuchte seitdem mehrere Deutschkurse, zog in eine Wohngemeinschaft, will in Zukunft als Apotheker arbeiten.
Ein Antrag auf Asyl und die Folgen
„Ich stelle mir ja eigentlich vor, dass er mal mein Nachfolger hier in der Apotheke wird“, sagt Neumann mit gerunzelter Stirn. Zumindest einen kleinen Nebenjob will er Aljarada bald geben. Doch bis der tatsächlich als Apotheker arbeiten darf, muss er noch mehrere Prüfungen ablegen, um seine Berufsausbildung anerkennen zu lassen. „Das kann noch zwei Jahre dauern“, sagt Aljarada. Deswegen beschloss er nach Anerkennung seines Asylantrags, sich beim Jobcenter anzumelden.
„Ich habe zweimal beim Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten gefragt, ob das mit der Verpflichtungserklärung ein Problem wäre“, sagt Aljarada. „Die haben gesagt, nein, das sei mit dem neuen Status alles erledigt.“ Eine solche Beratung halte man „für unwahrscheinlich“, heißt es auf Nachfrage aus der Berliner Innenverwaltung.
„Selbst den verschiedenen Behörden war nicht ganz klar, wie lange die Verpflichtungserklärungen gelten“, sagt Jenny Fleischer, Neumanns Rechtsanwältin. Sie hat Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt und vertritt weitere Personen, die gebürgt haben. Die meisten unterschrieben, damit Syrer*innen aus humanitären Gründen über Landesaufnahmeprogramme nach Deutschland kommen können – also über Maßnahmen, die die Länder extra geschaffen hatten, um Menschen aus dem Bürgerkriegsland zu helfen. Der Weg über ein Studentenvisum sei ein anderer, sagt Fleischer. In der Konsequenz sitzen Neumann und die anderen Bürg*innen nun aber im gleichen Boot.
Einen Unterschied gibt es aber, und der ist zum Vorteil des Apothekers. Neumann deutet auf das Dokument vor ihm. Dort heißt es, die Verpflichtung gelte vom Tag der voraussichtlichen Einreise „bis zur Beendigung des Aufenthalts“ oder „bis zur Erteilung eines Aufenthaltstitels zu einem anderen Aufenthaltszweck“.
Bei den Landesaufnahmeprogrammen sind die Menschen aus humanitären Gründen gekommen, was das Aufenthaltsgesetz in Abschnitt 5 regelt – dem gleichen Abschnitt, der auch den Aufenthalt von Menschen mit Asyl und anderen Schutztiteln beschreibt. Damit habe sich der Aufenthaltszweck nicht geändert, hatte das Bundesverwaltungsgericht 2017 erklärt – Sozialleistungen seien also weiterhin zu erstatten.
Aljarada hingegen kam als Student. Die Regelungen dafür finden sich in Abschnitt 3 des Aufenthaltsgesetzes. Als Flüchtling wird sein Aufenthalt nun in Abschnitt 5 geregelt. „Hier ist der Fall viel klarer: Das ist definitiv ein anderer Aufenthaltszweck“, sagt Rechtsanwältin Fleischer. Neumann hätte also niemals einen Bescheid bekommen sollen.
Die Zahlungsaufforderung liegt nun aber vor Neumann auf dem Tisch. Und das ist nicht die einzige Verwirrung, die bei diesem Thema in den Behörden zu herrschen scheint. „Die Ausländerbehörden haben es oftmals unterlassen, die Verpflichtungsgeber bei Unterzeichnung über die rechtlich bedeutsamen Folgen zu informieren“, sagt Fleischer. Teils sei sogar falsch beraten worden – die Unterzeichner*innen seien der Meinung gewesen, ab dem Moment eines positiven Asylbescheids aus dem Schneider zu sein.
Viele Bürgen bleiben im Paragrafendschungel hängen
Tatsächlich war die Rechtslage bis zum Sommer 2016 unklar, verschiedene Behörden interpretierten sie unterschiedlich. So heißt es in einem Erlass des Innenministeriums von Nordrhein-Westfalen vom April 2015 ausdrücklich: „Mit der Titelerteilung nach erfolgreichem Asylverfahren wird der neue Aufenthaltszweck aufenthaltsrechtlich anerkannt, so dass die Geltung einer im Zusammenhang mit der Landesaufnahmeanordnung abgegebenen Verpflichtungserklärung endet.“
Ähnliche Erlasse gab es aus Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen und Hessen. Folglich entschieden sich in diesen Ländern besonders viele Menschen, eine Bürgschaft zu unterschreiben. In der Konsequenz werden dort nun auch die meisten Kostenbescheide verschickt: Etwa 2.000 Bescheide kommen aus diesen Ländern, die Forderungen machen rund 80 Prozent der Gesamtsumme bundesweit aus.
Denn der Bund war anderer Meinung als die entsprechenden Länder. Im August 2016 schuf der Bundestag Klarheit: Das Integrationsgesetz legt fest, dass Verpflichtungserklärungen für fünf Jahre gelten und auch ein positiver Asylbescheid daran nichts ändert. Das gilt auch für bereits unterzeichnete Erklärungen – bloß, dass diese nur für einen Erstattungszeitraum von drei statt von fünf Jahren herangezogen werden sollen.
Neumann will nicht zahlen
„Ich bezahle das auf keinen Fall“, sagt Apotheker Jonny Neumann. „Das ist doch existenzbedrohend, gerade für Leute, die für mehrere Menschen gebürgt haben.“ Einer dieser Leute ist Jan Schmidt aus Essen. Zusammen mit einer zweiten Person hat er für eine sechsköpfige Familie gebürgt, seinen richtigen Namen will er wegen der ungeklärten Situation nicht in der Zeitung lesen. „Es war klar, dass die Familie aus dieser lebensbedrohlichen Situation abhauen wird“, sagt er.
Die Frage sei nur das „Wie“ gewesen – mit Visum oder über das Mittelmeer und den Balkan. „Und das mit vier Kindern“, sagt Schmidt. Einige Bekannte hätten ihm damals abgeraten. Aber es gab ja den Erlass des Landesinnenministeriums, und auch bei der Ausländerbehörde habe man ihm damals gesagt: „Keine Sorge, sobald der Asylantrag gestellt ist, seid ihr raus aus der Nummer.“ „Darauf haben wir uns verlassen“, sagt Schmidt.
Viele Bürg*innen wehren sich. Allein in Niedersachsen laufen derzeit nach Recherchen des Evangelischen Pressedienstes 482 Verfahren vor Gerichten. Erste Urteile fallen unterschiedlich aus, was teils auch an den jeweiligen Einzelfällen liegt. So gab das Verwaltungsgericht Köln mehreren Bürg*innen recht und erklärte, ihre finanzielle Leistungsfähigkeit sei nicht ausreichend geprüft worden; in Gießen wiederum milderte das Gericht im Dezember die Forderung lediglich um die Kosten für Kranken- und Pflegeversicherung ab.
Rechtsanwältin Fleischer sieht die Politik in der Pflicht. „Bund und Länder müssen sich jetzt zusammentun, um diejenigen unbürokratisch zu entlasten, die sich während unklarer Rechtslage verpflichtet haben“, fordert sie – „zum Beispiel über einen Erlass oder einen Nothilfefonds“. So sieht es auch die Essener Anwältin Nizaqete Bislimi-Hošo, die in Nordrhein-Westfalen Bürg*innen vertritt. „Diesen politischen Streit auf dem Rücken der Bürgen auszutragen, ist nicht richtig“, sagt sie. Für viele Betroffene stehe ihre Existenz auf dem Spiel.
Die „Verantwortung zur Lösung der Probleme“ liege auf Bundesebene, erklären auf taz-Anfrage die zuständigen Ministerien für Arbeit und für Integration in Nordrhein-Westfalen. Mehrfach hätten die Minister in dieser Angelegenheit die Bundesregierung kontaktiert und auf eine bundeseinheitliche Lösung gedrängt, zuletzt sei das Thema im Herbst auf der Innenministerkonferenz besprochen worden.
„Nach langem Zögern hat der Bund nunmehr die Bereitschaft signalisiert, zur Entlastung der Bürgen einen gemeinsamen Lösungsvorschlag zu entwickeln“, heißt es aus dem nordrhein-westfälischen Ministerium für Flüchtlinge und Integration. Konkrete Vorschläge dafür gebe es allerdings noch nicht. Vom Bundesarbeitsministerium wird dazu erklärt, es sei Anliegen der Bundesregierung, „zeitnah sachgerechte Lösungen zu finden“. Die dazu erforderlichen Gespräche seien noch nicht abgeschlossen.
Gelder werden vorläufig nicht eingetrieben
Für die Bürg*innen heißt das: weiter bangen. Viele der Forderungen für Menschen, die vor der neuen Rechtslage gebürgt haben, wurden wegen entsprechender Verjährungsfristen zwar schon versandt. Sie werden aber bisher nicht eingetrieben – darauf hatten sich die Bundesministerien für Arbeit und Inneres, das Bundeskanzleramt sowie die Länder Niedersachsen und Hessen wegen der Rechtsunsicherheiten im März geeinigt.
Nicht für alle Betroffenen ist das gleich ersichtlich – ein Problem, das auch das Ministerium anerkennt. Man prüfe derzeit gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit, „inwieweit die entsprechenden Erstattungsbescheide so umformuliert werden können, dass einerseits Missverständnisse auf Seiten der Verpflichtungsgeber vermieden werden, andererseits aber die rechtlichen Wirkungen – Verhinderung der Verjährung – weiterhin sichergestellt sind“, teilt ein Sprecher auf Anfrage mit.
Neumann bereut nicht, damals unterschrieben zu haben. „Was wäre denn die Alternative gewesen“, fragt er. „Hanna in Syrien zu lassen?“ Auch für Jan Schmidt aus Essen geht es um mehr als nur die Zahlungsaufforderungen. „Warum schafft ein Land wie Deutschland nicht sichere Fluchtwege“, fragt er. Derzeit zwinge man die Menschen, ihr Leben zu riskieren, Kinder gingen jahrelang nicht zur Schule. „Damit jemand doch legal herkommen kann, müssen Privatleute mit ihrem Vermögen in die Bresche springen“, sagt Schmidt. „Das ist doch total absurd.“
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Hoffnung und Klimakrise
Was wir meinen, wenn wir Hoffnung sagen
Rechte Gewalt in Görlitz
Mutmaßliche Neonazis greifen linke Aktivist*innen an
Nachhaltige Elektronik
Ein blauer Engel für die faire Maus
Nach dem Anschlag in Magdeburg
Das Weihnachten danach
James Bond
Schluss mit Empfindsamkeit und Selbstzweifeln!
Bodycams bei Polizei und Feuerwehr
Ungeliebte Spielzeuge