Familie stirbt im Gaza-Krieg: Warten auf Gerechtigkeit
Im Juli 2014 stirbt eine deutsch-palästinensische Familie bei einem israelischen Luftschlag in Gaza. Ein Kriegsverbrechen?
K urz vor dessen Tod telefoniert Ramsy Kilani ein letztes Mal mit seinem Vater. Während Kilani im beschaulichen Siegen sitzt, ruft der aus Gaza an. Der schmale Küstenstreifen ist von Israel und Ägypten begrenzt und Teil der Palästinensischen Autonomiegebiete. „Damals hat es sich so angehört, als seien sie an einem sicheren Ort“, erinnert sich Kilani, „obwohl es in Gaza zu dieser Zeit keinen wirklich sicheren Ort gab.“
Sein Vater lebte lange in Deutschland und kehrte nach der Scheidung von Kilanis Mutter in seine Heimat Gaza zurück. Als Kilani mit ihm spricht, geht gerade der dreizehnte Tag des Krieges zu Ende, der im Sommer 2014 zwischen Israel und der Terrororganisation Hamas ausgebrochen ist.
Am Tag darauf – dem 21. Juli 2014 – trifft ein israelischer Luftschlag das Gebäude, in dem der Vater, seine Ehefrau, Kilanis fünf Halbgeschwister und weitere Verwandte zu Abend essen. Alle elf Mitglieder der Familie sterben.
Am 22. Juli melden die Nachrichtenagenturen, und dann auch deutsche Medien: Eine deutsch-palästinensische Familie wurde in Gaza getötet.
Wenn die Staatsanwaltschaft von einer Straftat gegen einen deutschen Staatsbürger erfährt, etwa durch Medienberichte, muss sie eine Untersuchung einleiten – auch dann, wenn die Tat selbst im Ausland passiert. In ähnlicher Weise ist das israelische Militär verpflichtet, jedem „außergewöhnlichen Vorfall“ während eines Einsatzes nachzugehen. Der Tod von Zivilisten ist ein solcher Vorfall.
Auch die Hinterbliebenen – Kilani und seine Familie in Deutschland, sowie die Angehörigen in Gaza – wollen Aufklärung und reichen Anzeigen bei den jeweiligen Strafverfolgungsbehörden ein – eine in Israel, eine in Deutschland.
Elf Menschen werden bei einem Militäreinsatz getötet. War es ein Kriegsverbrechen? Von den vier dazu angestellten Ermittlungen wird keine mit einer Verurteilung enden – sie werden nicht einmal vor Gericht landen. Warum liegen im Fall der Familie Kilani Recht und Gerechtigkeit so weit auseinander?
Im Jahr 2007 übernimmt die Terrororganisation Hamas die Kontrolle über den Gazastreifen. Seitdem wird er von Ägypten und Israel abgeriegelt. Die Aus- und Einreise ist nur mit speziellen Genehmigungen möglich, die schwer zu bekommen sind. Der Vater und die Kinder hätten als deutsche Staatsbürger Gaza verlassen können. Doch der Rest der Familie hatte lediglich palästinensische Pässe.
Die Hamas hat die Einwohner Gazas bereits in mehrere Kriege mit Israel gezerrt, so auch 2014: Nachdem militante Palästinenser drei jüdische Teenager entführen und töten, ereilt einen palästinensischen Jungen durch die Hand jüdischer Extremisten dasselbe Schicksal. Die Hamas schießt über 200 Raketen auf israelisches Gebiet, kurz darauf steigt Israel in den Konflikt ein.
Zu diesem Zeitpunkt lebt die Familie Kilani in Beit Lahiya, einer Kleinstadt im Norden des Gazastreifens nahe der israelischen Grenze. Bald wirft die israelische Armee dort Flugblätter ab, die die Bewohner auffordern, das Gebiet zu verlassen.
Die Familie zieht also um – zuletzt in das Büro eines Verwandten, im fünften Stock eines Bürogebäudes in al-Remal, einem zentralen und als sicher geltenden Viertel von Gaza-Stadt. „Wir waren erst mal verwirrt, wo sie denn nun sind“, erinnert sich Kilani. „Es war ja der dritte Wohnortwechsel innerhalb weniger Tage.“
Eine Etage unter der Familie befindet sich an diesem Abend Shaban Dahdoh, ein ranghoher Kommandant der Terrororganisation Palästinensischer Islamischer Dschihad, der sich ebenfalls im Büro eines Verwandten aufhält. Er ist das eigentliche Ziel des israelischen Militärs. Während die Familie versucht, dem Krieg zu entkommen, bewegt sie sich direkt in ihn hinein.
Ein Video, aufgenommen kurz nach dem Einschlag der Rakete, zeigt, erst dunkel und wacklig, dann immer deutlicher – die zerrissenen Körper der Kinder, grau vom Staub der zerstörten Wände. Ein weiteres Foto zeigt einen Leichnam, der aus den Trümmern der eingestürzten oberen Stockwerke über die Kante des Gebäudes hinausragt.
Acht Jahre nach dem Tod seines Vaters sitzt Kilani, der mittlerweile in Berlin lebt, auf der Dachterrasse des taz-Gebäudes, in der Hand eine Flasche Biolimonade. „Wie alle Palästinenser in Gaza wollte mein Vater ein Ende der Blockade und ein Ende der Besatzung – aber er war nicht politisch aktiv“, sagt er.
Ramsy Kilani bekommt Hilfe von Menschenrechtsorganisation
„Nach seinem Tod haben wir mit allen Medien gesprochen, die wir erreichen konnten“, erzählt er. „So ist das ECCHR auf uns aufmerksam geworden.“ Hinter dem langen Akronym verbirgt sich ein noch längerer Name: Das European Center for Constitutional and Human Rights – eine Nichtregierungsorganisation, die es sich zur Aufgabe gemacht hat, „Unrecht mit Recht zu begegnen“. Es strengt für Opfer von möglichen Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen Ermittlungen und Verfahren an und vertritt diese auch, unter anderem gegen die Bundeswehr.
Im Dezember 2014 – die Toten sind längst begraben, der Krieg beendet – reicht das ECCHR im Namen Ramsy Kilanis eine Anzeige bei der deutschen Bundesanwaltschaft – der Staatsanwaltschaft des Bundes – ein.
Darin schlägt die Organisation vor, den Tod der Familie als Kriegsverbrechen zu verfolgen.
Ein Kriegsverbrechen zu belegen ist schwierig – dass Menschen sterben, ist juristisch gesehen im Krieg nicht per se ein Verbrechen. Aus der Ferne Beweise zu sammeln – eine Situation, in der sich die deutschen Staatsanwälte, wie auch das ECCHR befinden – ist ebenso schwierig.
Eine Nichtregierungsorganisation, die eine ähnliche Arbeit macht und einen ähnlichen Namen trägt, hilft ihnen dabei: PCHR – das Palestinian Center of Human Rights. Es befindet sich direkt im Gazastreifen. Auch sie reichen Anzeigen ein, vertreten von möglichen Völkerrechtsverletzungen Betroffene vor Gericht. Viele der vom ECCHR angeführten Informationen, die es auch an die Bundesanwaltschaft übermittelt, tragen die Anwälte des PCHR zusammen.
Die gesammelten Belege sendet das PCHR auch an den obersten israelischen Militärgeneralanwalt, bei dem es im Namen der Kilanis Anzeige erstattet. Eine Anwältin des PCHR sagt: „Sie behaupten immer, sie würden ermitteln, aber wir hören nie etwas von ihnen – bis wir selbst Anzeige erstatten.“
Der Militärgeneralanwalt ist es auch, der über die vom israelischen Militär zusammengetragenen Fakten zu den „außergewöhnlichen Vorfällen“ entscheidet. Er bestimmt, ob eine offizielle Ermittlung oder ein Verfahren eröffnet wird.
Während in Deutschland die beiden Ermittlungen anlaufen, weist der israelische Militärgeneralanwalt im Juni 2015 die Anzeige des PCHR ab. Die israelische Armee, so die Begründung, habe alles in ihrer Macht Stehende getan, um zivile Opfer zu vermeiden. Sie habe das Gebäude absichtlich in den Abendstunden angegriffen, da man zu diesem Zeitpunkt keine Zivilisten mehr in dem Bürokomplex erwartet habe. Das PCHR, mit der Begründung nicht einverstanden, legt daraufhin beim zivilen Generalstaatsanwalt Israels Widerspruch ein.
Die Darstellung, dass das Militär von den Zivilisten im Gebäude nichts gewusst haben könne, zweifeln sowohl das ECCHR als auch das PCHR an. Der für das Bürogebäude verantwortliche Sicherheitsmann sagt im Rahmen der Ermittlungen aus: Die Familie sei mit einer Matratze und anderen persönlichen Gegenständen eingezogen, sie habe mehrfach das Gebäude betreten und wieder verlassen.
Roy Schöndorf war zum Zeitpunkt des Angriffs stellvertretender Generalstaatsanwalt Israels. Die Geschichte der Kilanis kennt er: „Ich habe viele Stunden mit diesem Fall verbracht.“ Auf die Frage, ob die israelischen Streitkräfte die Situation nicht besser hätten einschätzen können, von der Anwesenheit der Familie nicht hätten wissen müssen, entgegnet er im Gespräch mit der taz: „Es gibt zwei Millionen Menschen im Gazastreifen. Wir können nicht jeden von ihnen beobachten.“
Zu Beginn der Ermittlungen ist Andreas Schüller, Anwalt beim ECCHR und Betreuer des Falls, noch guten Mutes. Die Bundesanwaltschaft hat damals zwar nur eine Vorermittlung – keine offizielle Untersuchung – eröffnet. „Doch es sah so aus, als könnte es eine werden“, sagt er. „Der Staatsanwalt schien wirklich hinter dem Fall zu stehen.“
Ob eine offizielle Untersuchung oder eine Vorermittlung eingeleitet wird, mache einen Unterschied, so Schüller. Bei einer offiziellen Untersuchung könne die deutsche Justiz auf die Kooperation Israels bestehen.
Der bearbeitende deutsche Staatsanwalt richtet im Laufe der Ermittlungen mehrere Auskunftsersuche an die israelischen Behörden – mit dem Hinweis, dass ihre Mitarbeit freiwillig sei. Deren Antworten sind freundlich, aber bestimmt: Sie verweisen darauf, dass der Fall in Israel bereits gründliche juristische Verfahren durchlaufen habe – mit dem von dem Militärgeneralanwalt ermittelten Ergebnis.
Hagai El-Ad leitet B’Tselem, eine israelische Nichtregierungsorganisation, die Menschenrechtsverletzungen an Palästinensern dokumentiert und Israel einen Apartheidstaat nennt. Seiner Meinung nach sei das israelische Justizsystem eben nicht gründlich und vor allem nicht fair. Die Ermittlungen des Militärs bezeichnet er als „juristischen Iron Dome“. Das sei kein Zitat von ihm, betont er, sondern von der ehemaligen israelischen Justizministerin Ayelet Shaked.
Der Iron Dome ist ein Raketenabwehrsystem, das Israel etwa vor Attacken der Hamas schützt. Daher der Vergleich: Israel schotte sich auch juristisch ab, wolle nicht wirklich ermitteln, sondern sich vor allem vor ausländischen Untersuchungen schützen, so El-Ad.
Im internationalen Recht gilt: Der Staat, in dem eine Straftat geschieht, hat das Vorrecht dazu zu ermitteln – und zu urteilen.
In einem Bericht aus dem Jahr 2016 schreibt B’Tselem, dass von den 360 Beschwerden, die im Rahmen der Militärkampagne im Juli 2014 beim Militärgeneralanwalt eingereicht wurden, nur knapp über 60 Prozent untersucht wurden. Drei Fälle seien letztlich vor Gericht gelandet.
Für denselben Zeitraum hatte das PCHR 246 Beschwerden beim Militärgeneralanwalt eingereicht. Davon seien 36 gleich wieder fallen gelassen worden, 8 würden derzeit noch untersucht.
Erneute Absage durch israelische Justiz
Im März 2019 lehnt der israelische Generalstaatsanwalt den Einspruch des PCHR ab und wiederholt dazu die Begründung des Militärgeneralanwalts aus dem Jahr 2015.
Schöndorf, der mit sanfter Stimme spricht, betont, dass er mit der Familie fühle. Ihr Tod sei „ein schrecklicher Verlust“. Der israelische Jurist erklärt: „Auch wenn es für viele schwer zu verstehen ist – der Tod von Zivilisten in einem Krieg ist nicht unbedingt ein Kriegsverbrechen. Erst wenn diese gezielt angegriffen werden, wird es eines.“
Für die Kilanis bliebe nach der zweiten Ablehnung im israelischen Rechtssystem noch eine Option: der Gang zum obersten Gericht Israels. Das PCHR entscheidet sich dagegen. Schüller, betreuender Anwalt des ECCHR, sagt: „Sie waren sich sicher, dass dabei auch kein anderes Ergebnis herausgekommen wäre.“
Das PCHR berichtet von einem anderen Fall, den sie vor das oberste Gericht gebracht hatten: Den der Bakr-Kinder – vier palästinensische Jungen, die beim Spielen am Strand von Gaza durch einen israelischen Luftschlag getötet wurden. Das Verfahren wurde abgewiesen.
Ramsy Kilani hat mittlerweile seinen Bachelor abgeschlossen – seit sieben Jahren wird nun ermittelt. Ein Dokumentarfilm wurde über den Fall seiner Familie gedreht. Er hat einen Master begonnen, angefangen zu arbeiten. Einen großen Teil seiner Energie stecke er aber in seinen Aktivismus, erzählt er. Er ist beim propalästinensischen Kollektiv „Palästina spricht“ aktiv, organisiert Demonstrationen mit. Immer wieder werden bei den Protesten antisemitische Parolen gerufen, von denen Kilani sich aber distanziert. Man könne nicht jeden kontrollieren, der die Demonstrationen besuche, sagt er.
Im Frühjahr und Sommer 2021 ist nur noch die Ermittlung der Bundesanwaltschaft offen sowie die Anzeige des ECCHR. Dann geht alles ganz schnell.
Schöndorf, in seiner damaligen Funktion als stellvertretender Generalstaatsanwalt Israels, schickt einen Brief an die Bundesanwaltschaft. Die Tötung der Kilanis sei kein Kriegsverbrechen, führt er aus.
Auch Kriege haben Regeln. Die erste und wohl wichtigste: Zivilisten dürfen nicht gezielt angegriffen werden – Betonung auf gezielt. Dass sich die angenommenen Informationen im Nachhinein als falsch erwiesen hätten, so Schöndorf, ändere nichts an der Rechtmäßigkeit des Angriffs selbst.
Dass die israelische Justiz so argumentieren würde, habe das ECCHR bereits geahnt, sagt der Völkerrechtler Schüller.
Die Argumentation, die Schöndorf anführt, ist nicht neu – sie findet sich auch bei anderen Militäroperationen, bei denen wider Erwarten Zivilisten sterben. Ein bekanntes Beispiel aus den Einsätzen der Bundeswehr in Afghanistan ist der Luftangriff von Kundus: Ein deutscher Oberst befahl im Jahr 2009 die Bombardierung zweier Tankwagen, rund 100 afghanische Zivilisten starben. In einem Schriftsatz zu dem Fall verweist das Bundesverfassungsgericht auf dasselbe Prinzip: Zum Zeitpunkt des Angriffs sei nicht zu erwarten gewesen, dass Zivilisten betroffen sein könnten.
Unterschied zwischen Recht und Gerechtigkeit
Liron Libman, ehemaliger Chefankläger des israelischen Militärs, kennt das System gut. Er sagt: „Es gibt einen Unterschied zwischen Recht und Gerechtigkeit. Das Recht will gerecht sein, hat aber seine Grenzen.“
Im August 2021 stellt die Bundesanwaltschaft ihre Vorermittlungen ebenfalls ein. In ihrer Begründung greift sie das Argument der israelischen Justiz zwar auf, lässt aber offen, ob sie dem zustimmt. Stattdessen argumentiert sie, dass die gesammelten Informationen nicht ausreichen würden, um eine mögliche Strafbarkeit des Falls abschließend zu bewerten. Schüller hält ihr das zugute.
In seinem Schreiben an die deutsche Bundesanwaltschaft erklärt Schöndorf: Im Einklang mit militärischen Geheimhaltungsvorschriften könne das israelische Militär selbst bei einer offiziellen Ermittlung nicht mehr Informationen an die deutsche Justiz weitergeben, als es bereits getan habe.
Die Entscheidungsfindung der Militärs und die Informationen, auf der sie beruht, kann – wie im Fall der Familie Kilani – ausländischen Justizbehörden nicht offengelegt werden. Sie sind von außen also grundsätzlich kaum anzufechten. Innerhalb eines Justizsystems dagegen schon, sagt der ehemalige Chefankläger Libman. Hätte die Familie beim obersten Gericht Israels Widerspruch eingelegt, hätte das Gericht Einblick in den gesamten Fall gehabt und damit dann auch in die militärischen Details.
Schöndorf sieht das anders: Der Fall der Kilanis sei recht eindeutig kein Kriegsverbrechen gewesen, der Tod der Zivilisten nicht Ziel, sondern Zufall. Die Wahrscheinlichkeit, dass eine Berufung vor dem obersten Gericht das Ergebnis geändert hätte, hält er für gering.
Auf Anfrage weist die Bundesanwaltschaft darauf hin, dass sie einzelne Fälle generell nicht öffentlich kommentiert. Der amtierende israelische Militärgeneralanwalt sowie der zivile Generalstaatsanwalt Israels können für eine Stellungnahme nicht erreicht werden.
Kilani hat Vertrauen in deutschen Staat verloren
Das wenige Vertrauen, das er in den deutschen Staat hatte, sei weg, so Kilani. Groß war es sowieso nie, sagt er: „Deutschlands bedingungslose Unterstützung Israels und unser untergeordneter Platz wird uns als Palästinensern schon seit früher Kindheit eingeprägt.“
Elf Menschen – Vater, Mutter, Schwestern, Brüder – sind tot. In Deutschland wie Israel hat ihr Tod keine rechtlichen Konsequenzen.
Doch den Hinterbliebenen bleibt noch eine Option: der Internationale Strafgerichtshof. Bereits 2015 hatte das PCHR eine Reihe an Fällen, darunter auch den der Kilanis, dort eingereicht. Die Ermittlungen laufen.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Internationaler Strafgerichtshof
Ein Haftbefehl und seine Folgen
Nan Goldin in Neuer Nationalgalerie
Claudia Roth entsetzt über Proteste
Warnung vor „bestimmten Quartieren“
Eine alarmistische Debatte in Berlin
Haftbefehl gegen Benjamin Netanjahu
Er wird nicht mehr kommen
Umgang mit der AfD
Sollen wir AfD-Stimmen im Blatt wiedergeben?
Krieg in der Ukraine
Kein Frieden mit Putin