EU-Abschiebezentren in Drittstaaten: Maximale Ungewissheit in schwarzen Löchern des Rechts
Die EU hat sich darauf geeinigt, Abschiebezentren in Drittstaaten zu errichten – ohne klare Standards. Für die Betroffenen ist das katastrophal.
L ängst nicht alle, die die EU gern wieder loswerden würde, kann sie abschieben. Gründe dafür gibt es viele: keine Papiere oder Krieg im Herkunftsland etwa. Seit Jahren suchen Innenminister nach Möglichkeiten, Menschen trotz solcher Hürden abzuschieben. Nun einigte die EU sich auf ein Konzept, das das ermöglichen soll: die „Return Hubs“ genannten Abschiebezentren in Drittstaaten.
Wer nicht in sein Herkunftsland zurückgeschickt werden kann, soll in von der EU finanzierte Lager in anderen Teilen der Welt gebracht werden. Oft werden diese in Ländern sein, zu denen die Betroffenen keinerlei Bezug haben – und die teils eine katastrophale Menschenrechtsbilanz haben. Im Gespräch sind etwa Mauretanien, Tunesien, Libyen, Ägypten, Äthiopien und Usbekistan.
Fast alle entscheidenden Fragen sind offen: Werden die Menschen in diesen Zentren eingesperrt sein oder sich frei bewegen können? Welches Recht greift dort, welche Standards, welche Versorgung gibt es? Welche Verantwortung übernimmt die EU dort noch? Wo können die Betroffenen klagen, wenn ihre Rechte verletzt werden? Wie lange sollen sie dort maximal bleiben? Was passiert, wenn sie nach Ablauf dieser Zeit immer noch nicht abgeschoben werden können?
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Denn die Hindernisse für eine Rückführung ins Herkunftsland werden sich meist kaum auflösen, nachdem sie in einen „Return Hub“ verfrachtet wurden. So wird der Aufenthalt dort für die Betroffenen wohl maximale Ungewissheit in schwarzen Löchern des Rechts bedeuten.
Umso wichtiger wäre es gewesen, Standards und klare rechtliche Zuständigkeiten festzuschreiben. Die EU-Kommission hatte wenigstens vor, die Abschiebezentren zentral verwaltet und nach europäischen Mindeststandards aufzubauen. Doch nicht einmal das ist gewahrt: Die konservative EVP hatte eine entsprechende Einigung mit den anderen Parteien der Mitte Ende März gekippt. Stattdessen übernahm sie Änderungswünsche der Rechtsextremen, darunter der AfD. Nun haben die Mitgliedstaaten weitgehend freie Hand, nach eigenen Vorstellungen „Return Hubs“ aufzubauen.
Wie es endet, wenn Rechtsextreme dabei bestimmen können, zeigt die US-Regierung: Trump bezahlt Länder wie Eswatini (früher Swasiland) und El Salvador dafür, Drittstaatler aufzunehmen – und die stecken sie direkt in den Knast. Im Fall von El Salvador handelt es sich dabei bekanntermaßen um den Hightech-Gulag des Diktators Nayib Bukele – obwohl die Betroffenen in vielen Fällen vollkommen unbescholten sind. Und erst am Wochenende hatte die AfD bei der „Remigrations“-Konferenz in Portugal den Ex-Kommandanten der US-Migrationspolizei ICE, Greg Bovino, gefragt, ob sich in Deutschland Abschiebungen à la ICE umsetzen ließen. Bovinos Antwort lautete: „Absolutely!“
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