Bundesregierung in der Kritik: Empörung über Klimaschutzgesetz
Verbände und Opposition kritisieren die Abschwächung des Entwurfs. Das Umweltministerium betont hingegen, dass nichts Wichtiges fehlt.
Im von Svenja Schulze (SPD) geführten Bundesumweltministerium, das den Entwurf vorgelegt hat, kann man diese Kritik nicht nachvollziehen. „Die Kritik, dass dieser Gesetzentwurf substanzielle Abschwächungen enthält, ist unzutreffend“, sagte Staatssekretär Jochen Flasbarth am Montag. „Er enthält alles, was man benötigt, um guten Klimaschutz in Deutschland zu machen und die Ziele zu erreichen.“
Wie ist diese gegensätzliche Einschätzung zustande gekommen? Die Kritiker stützen sich vor allem auf einen Bericht des Spiegels, in dem der aktuelle Entwurf des Klimaschutzgesetzes mit einer Fassung vom Frühjahr verglichen wird.
Im Vergleich dazu sind tatsächlich einige Veränderungen zu sehen: So enthält die aktuelle Fassung nur noch ein Ziel für 2030, nicht aber für 2040. Und das Ziel, bis 2050 komplette Klimaneutralität zu erreichen – also den Ausstoß von Treibhausgasen fast auf null zu senken und die verbliebenen Emissionen durch zusätzliche Speicherung von CO2 zu kompensieren – findet sich nicht mehr als eigener Punkt, sondern nur als „Bekenntnis“ im Zweck des Gesetzes.
Keine Expert*innen-Vorschläge mehr
Zudem wird die Rolle einer neu geschaffenen Expert*innenkommission verändert; die Wissenschaftler*innen dürfen nur noch die Zahlen und Pläne der Regierung überprüfen, aber keine eigenen Vorschläge machen. Und auch ein Paragraf, der den Bund verpflichtet hätte, sein Kapital künftig klimafreundlich anzulegen, wurde gestrichen. Während aus Sicht von Christoph Bals von der Organisation Germanwatch damit ein „Kernelement“ des Gesetzes fehlt, sind diese Punkte aus Sicht des Umweltministeriums nicht entscheidend. Die Kapitalanlage etwa solle später in einem gesonderten Gesetz geregelt werden.
Im Haus von Svenja Schulze hält man etwas anderes für den Kern des Gesetzes: die auf einzelne Jahre heruntergebrochenen Emissionsmengen für jeden Sektor, die im Gesetz erstmals festgeschrieben werden.
Werden diese konkreten Werte überschritten, muss das zuständige Ministerium innerhalb von drei Monaten Gegenmaßnahmen präsentieren, über die die Regierung dann „schnellstmöglich“ entscheidet. Zudem werden die zulässigen Emissionsmengen für die folgenden Jahre entsprechend abgesenkt, damit die Gesamtmenge im betroffenen Sektor nicht überschritten wird.
Ein Verfehlen der Vorgaben soll – anders als vom Umweltministerium ursprünglich gefordert – zwar keine unmittelbaren finanziellen Folgen für die betroffenen Ressorts mehr haben. Trotzdem sind diese jahresscharfen Sektorziele, gegen die sich die Union lange gewehrt hatte, aus Sicht von Umwelt-Staatsskeretär Flasbarth „der essenzielle und absolut unverzichtbare Teil“ des Gesetzes.
Dass dieser Punkt in den Eckpunkten zum Klimaschutzprogramm, auf die sich die Regierungsparteien in ihrer Nachtsitzung am 20. September geeinigt hatten, enthalten war, ist aus Sicht der Sozialdemokraten ein zentraler Erfolg der Verhandlungen. Völlige Einigkeit scheint darüber aber noch immer nicht zu bestehen. Ob der Entwurf des Klimaschutzgesetzes tatsächlich an diesem Mittwoch vom Kabinett verabschiedet wird, war nach Angaben aus Regierungskreisen am Montag noch nicht ganz sicher.
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