Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf: Bald mehr schlaue Stromzähler
Für mehr Haushalte als bislang soll es nach dem Willen der Bundesregierung die Pflicht zu Smart Metern geben – und für alle das Recht darauf.
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne), aus dessen Haus der Gesetzentwurf stammt, sieht Smart Meter als wichtigen Baustein für die Energiewende: „Unser zukünftiges Energiesystem wird wesentlich flexibler und damit auch komplexer werden, und dafür brauchen wir Smart Meter und eine Digitalisierung der Energiewende.“
Die vernetzten Stromzähler erfassen den Stromverbrauch meist im minutengenauen Bereich. Ein „Gateway“ leitet die Daten an Netzbetreiber und Stromanbieter weiter – und kann auch Daten von diesen empfangen, etwa über den aktuellen Strompreis. Auf dem Markt sind die Geräte schon seit Jahren. Doch durchgesetzt haben sie sich bislang nicht. Für Verbraucher:innen sind sie auch nicht unbedingt attraktiv: Merkbar profitiert nur, wer einen Großverbraucher nutzt, etwa ein E-Auto oder eine Wärmepumpe. Und wer zusätzlich einen dynamischen Stromtarif hat, bei dem das Laden des Autos etwa nachts oder an einem windigen und sonnigen Tag günstiger ist, wenn also mehr Strom verfügbar ist, als gebraucht wird.
Mit einer neuen gesetzlichen Regelung sollen nun bis zum Jahr 2030 die Zähler weitgehend auf digital umgestellt sein. Dafür sollen die Stromversorger verpflichtet werden, unabhängig von ihrer Kund:innenzahl, ab 2025 dynamische Tarife anzubieten. Auch soll der Zertifizierungsprozess für die Geräte vereinfacht und damit beschleunigt werden.
Für Verbraucher:innen sollen die Kosten für die Technik leicht sinken: Wer bis 3.000 Kilowattstunden jährlich verbraucht, soll zunächst 20 Euro im Jahr zahlen – für höhere Verbräuche sind auch die Kosten gestaffelt höher. Ab 2025 dürfen die Beträge erhöht werden. Insgesamt sollen die Netzbetreiber stärker an den Kosten beteiligt werden. Verpflichtend sind die Geräte laut dem Entwurf aber erst ab einem Verbrauch von über 6.000 Kilowattstunden jährlich. Bislang liegt diese Grenze bei 100.000 Kilowattstunden. Haushalte, die weniger Strom verbrauchen, haben aber ebenfalls das Recht, ein Smart Meter zu bekommen, wenn sie das wollen.
Konfliktpunkt Datenschutz
Einer der Kritikpunkte am Einsatz der vernetzten Zähler ist auch der Umgang mit den persönlichen Daten: So konnten Forscher:innen bereits vor zehn Jahren anhand des Verbrauchsprofils detaillierte Informationen über das Nutzungsverhalten gewinnen – etwa wann Geräte wie Kaffee- oder Waschmaschine ein- und ausgeschaltet werden und auch, welches Fernsehprogramm lief. Für eine derartig detailtiefe Auswertung braucht es allerdings eine sekundengenaue Erhebung der Messwerte. Das sieht der Gesetzentwurf nicht vor. Die Verbrauchswerte sollten viertelstundengenau erhoben werden, heißt es.
Während der IT-Verband Bitkom den Gesetzentwurf begrüßte, kommt vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft auch Kritik: Denn der Gesetzentwurf sieht vor, dass jeder Haushalt auf Antrag einen vernetzten Zähler eingebaut bekommen kann. „Aus Sicht der Energiewirtschaft ist das in der Hochlaufphase ineffizient, weil alle Kundenwünsche vorzuziehen wären, unabhängig von ihrem Nutzen für das Gesamtsystem“, sagt die Verbandsvorsitzende Kerstin Andreae.
Grundsätzlich sei aber eine schnellere Nutzung der Technologie zu begrüßen. Nicht nur, weil das Stromnetz damit flexibler sei, sondern auch, weil Verbraucher:innen so einen besseren Überblick über ihren Stromverbrauch erhielten.
„Es kommt jetzt darauf an, zu welchen Konditionen die dynamischen Stromtarife angeboten werden“, sagt Thomas Engelke, Leiter des Teams Energie und Bauen des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Nur wenn private Haushalte mit diesen Tarifen unter dem Strich, also nach Abzug der Kosten für Einbau und Betrieb der Smart Meter, Geld sparen könnten, sei der Einbau für sie sinnvoll.
Laut den Plänen der Bundesregierung soll der Gesetzentwurf noch in diesem Frühjahr in Kraft treten.
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