Aufweichung des Klimaschutzgesetzes: Grüne drohen mit Blockade
Ende März hat sich die Ampelkoalition auf eine Änderung des Klimaschutzgesetzes geeinigt. Nach der Warnung des Expertenrats rudern die Grünen zurück.
Foto: Bernd Weißbrod/dpa
afp | Nach der Warnung des Expertenrats für Klimafragen vor einer Aufweichung des Klimaschutzgesetzes durch die Ampelkoalition drohen die Grünen mit einer Blockade des Reformvorhabens im Bundestag. „Der Expertenrat verweist zu Recht darauf, dass bei der im Koalitionsausschuss vereinbarten Änderung des Klimaschutzgesetzes strikte Vorgaben einzuhalten sind“, sagte der verkehrspolitische Sprecher der Grünen, Stephan Gelbhaar, dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).
Deutschland dürfe nicht „sehenden Auges die gesetzlich verbindlichen Pariser Klimavorgaben verletzen oder sogar das Grundgesetz brechen“, fügte der Grünen-Politiker unter Verweis auf das Pariser Klimaabkommen hinzu.
Keine Zustimmung zu verfassungswidriger Reform
Die Koalitionsspitzen von SPD, Grünen und FDP hatten sich Ende März in einer Marathonsitzung auf eine Änderung des Klimaschutzgesetzes geeinigt. Demnach sollen die strikten jährlichen Sektorziele zum Treibhausgasausstoß etwa für den Verkehr und den Gebäudesektor aufgeweicht werden. Künftig soll es möglich sein, Zielverfehlungen durch Übererfüllung in einem Sektor in einem anderen auszugleichen.
„Das Bundesverfassungsgericht hat sehr deutlich gemacht, dass zu vage Sektorziele oder unklare CO2-Reduktionsvorgaben verfassungswidrig sind“, betonte Gelbhaar nun. Einer Reform des Klimaschutzgesetzes, „die gleich wieder in Karlsruhe kassiert wird“, werde seine Partei nicht zustimmen.
Der Vorsitzende des Klima-Expertenrats, Hans-Martin Henning, hatte am Montag ausdrücklich dafür plädiert, wie bisher „jahresscharfe Ziele für jeden Sektor“ für die erlaubte Menge an Emissionen festzulegen. Die Vize-Vorsitzende Brigitte Knopf betonte, ohne konkrete Ziele habe die Politik ein „Glaubwürdigkeitsproblem“. Eine Änderung verstieße aus Expertensicht wohl auch gegen das wegweisende Klimaschutzurteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2021.
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