Diskussion in Bundestagsfraktionen: Ringen um den AfD-Verbotsantrag
Eine Gruppe um CDU-Mann Marco Wanderwitz will im Bundestag ein AfD-Verbot beantragen. Doch der Widerstand in den Fraktionen wächst.
Berlin taz | Es ist eines der strittigsten Themen im Bundestag momentan: ein AfD-Verbotsantrag. Schon seit Monaten wirbt eine überfraktionelle Gruppe um den CDU-Abgeordneten Marco Wanderwitz, einst Ostbeauftragter der Bundesregierung, für einen solchen Gruppenantrag und will ihn schnellstmöglich in den Bundestag einbringen. Doch nun wächst der Widerstand.
Die FDP- und BSW-Fraktion waren von Beginn an gegen das Vorhaben. BSW-Chefin Sahra Wagenknecht sprach vom „dümmsten Antrag des Jahres“. Man könne einen unliebsamen Konkurrenten nicht mit der Verbotskeule erledigen.
Auch in der Union ist der Widerstand groß. Ursprünglich war dort geplant, das Thema am Dienstag in der Fraktion zu besprechen – doch der Tagesordnungspunkt wurde um eine Woche verschoben. Laut dem Parlamentarischen Geschäftsführer Thorsten Frei stehen nur 7 der 196 Unions-Abgeordneten hinter dem Antrag – einer von ihnen ist Wanderwitz. In der Fraktion herrsche „maximale Zurückhaltung“, sagte Frei am Dienstag. Im Laufe der Woche solle es ein Gespräch der sieben Abgeordneten mit Partei- und Fraktionschef Friedrich Merz geben. Er gehe nicht davon aus, dass die Zustimmung über die Siebener-Gruppe hinausgehe, so Frei.
Merz und Frei haben sich bereits mehrfach gegen den Verbotsantrag ausgesprochen. CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt sagte am Dienstag, er gehe davon aus, dass es unter den CSU-Abgeordneten gar keine Unterstützung für den Antrag gibt. Er habe zwar keine Zweifel, dass es in der AfD radikale und extremistische Kräfte gebe. Doch die Partei müsse politisch bekämpft werden, so Dobrindt. „Man muss die AfD wegregieren.“ Ein Verbotsantrag sei „vollkommen falsch und kontraproduktiv“. Alle „Gedankenspiele“ eines gemeinsamen Antrags von Ampel-Abgeordneten und der Union könne er „eine klare Absage erteilen“, so Dobrindt – Wanderwitz und die anderen sechs Christdemokraten ließ er dabei unter den Tisch fallen. Merz pflichtete dem CSU-Mann am Dienstag bei: Er sehe es ganz genau so.
Grüne zeigen sich ambivalent
Ambivalent äußerte sich auch Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge. Am Dienstagnachmittag wollte ihre Fraktion über den Antrag beraten. „Wir Grünen sagen ganz klar, die AfD ist eine brandgefährliche Partei“, sagte Dröge zwar. Überall da, wo sie Einfluss bekomme, nutze sie diesen „um die Demokratie in Frage zu stellen, den Parlamentarismus zu zerstören und das freiheitliche Leben in diesem Land zu gefährden“. Das habe sich in Thüringen gerade eindrucksvoll gezeigt. „Die AfD ist so gefährlich, dass man ein AfD-Verbotsverfahren prüfen muss“, sagte Dröge.
Prüfen aber ist etwas anderes, als ein AfD-Verbot zu beantragen, wie es der Antrag vorsieht. Und Dröge forderte erstmal die Innen- und Justizminister von Bund und Ländern auf, „endlich“ eine Beweissammlung zu erstellen, auf deren Grundlage der Bundestag eine „fundierte Entscheidung“ treffen könne.
Und Dröge gab zu bedenken, dass ein Antrag im Bundestag nun einmal eine Mehrheit brauche, mit Blick auf die ablehnende Haltung der Union. An deren Fraktion richte sich nun die Frage, ob es „eine Möglichkeit gebe, dass die demokratischen Fraktionen zusammenkommen und einen gemeinsamen Weg beschreiten“. Das soll wohl heißen: Lieber noch eine Runde mit der CDU hinter verschlossenen Türen verhandeln als schnell einen Antrag einbringen.
Wanderwitz-Gruppe bleibt „zuversichtlich“
Doch die Gruppe um Wanderwitz gibt sich weiter entschlossen. Sie umfasst inzwischen rund 50 Abgeordnete von CDU, SPD, Grünen und der Linken. Für die Einbringung des Antrags im Bundestag braucht es 37 Parlamentarier*innen, 5 Prozent des Parlaments. Schon im Juni hatte Wanderwitz der taz gesagt, dass er diese Zahl beisammen hat.
Am Dienstag sagte Wanderwitz, dass es momentan „viel Bewegung und Diskussionen“ in den Fraktionen in Sachen Verbotsantrag gebe. Aber: „Wir sind weiter zuversichtlich, von unserem Vorhaben überzeugt und entschlossen, den Antrag im Bundestag einzubringen“, so Wanderwitz zur taz. „Die Gefahr der AfD für diese Demokratie ist akut, eine baldige Verbotsprüfung durch das Bundesverfassungsgericht dringend.“
So sieht das auch Befürworterin Martina Renner (Linke). „Wir brauchen jetzt Klarheit und zügig eine Einbringung des AfD-Verbotsantrag in den Bundestag.“ Eine in den Fraktionen diskutierte Abschwächung des Antrags, ein Verbot nur zu prüfen, lehnt sie ab. „Wir können da keine Lightvariante machen. Die verfassungsfeindlichen Ziele der AfD sind unbestreitbar“, sagte sie der taz. „Es braucht jetzt eine zeitnahe Prüfung des Bundesverfassungsgerichts.“
Auch die SPD-Abgeordnete Carmen Wegge betonte, die AfD sei „keine Partei, die ein bisschen rechts steht“. „Das sind Verfassungsfeinde, das sind Feinde der Demokratie. Wir erleben es jeden Tag in den Parlamenten und den sozialen Medien.“ Das Grundgesetz biete aus gutem Grund die Möglichkeit, die Verfassungswidrigkeit von Parteien prüfen zu lassen, so Wegge zur taz.
Wann es konkret zur Einbringung des Antrags kommt, hängt nun von der Unions-Fraktionssitzung am Dienstag ab. Kommt es tatsächlich zu einer Abstimmung im Bundestag, bräuchte der Antrag eine einfache Mehrheit für einen Erfolg. Es wird mit vielen Enthaltungen gerechnet. In dem Antrag wird ersatzweise auch ein Verbot einzelner Landesverbände gefordert oder ein Entzug der Parteienfinanzierung.
Leser*innenkommentare
Hannah Remark
Wer A sagt, muss auch B sagen. Die KPD wurde zurecht verboten. Eine faschistische Partei muss dann auch verboten werden und zwar umgehend! Dieses Land hat aus seiner Geschichte das Wesentliche ganz offensichtlich nicht gelernt, wenn kein Verbot der AfD erfolgt!
Bartleby208
Alles was die CDU dieses Jahr geleistet hat, war die AfD weiter zu legitimieren siehe Hetze gegen Flüchtlinge und Bürgergeldempfänger. Und da soll man denen abkaufen die könnten diese verfassungsfeindlichen Partei mit "guter Politik" schlagen? Die Strategie, die da verfochten wird, funktioniert schon seit 10 Jahren nicht. Die Möglichkeit eines Verbotsverfahrens ist nicht nur ein nettes optionales Feature zum Schutz unserer Demokratie. Wenn eine Partei so offensichtlich verfassungsfeindlich ist, ist es Pflicht dieses einzusetzen
Monomi
Kann es sein, daß man in Bayern Sorge hat, die Aiwanger Jünger könnten ihren Guru wechseln und zum Höcke Kult überlaufen?
Und es bliebe für die CSU kein akzeptabler rechter Mehrheitsbeschaffer übrig?
Bolzkopf
Die Frage wäre, was dem Verfassungsschutz da so an belastbaren Erkenntnissen vorliegen.
Ich glaube das wäre ein entscheidendes Kriterium.
Bambus05
„Man muss die Partei wegregieren“, also ist natürlich wieder mal (alleine) die Ampel schuld. Die Union mit ihrer 1a-Oppositionspolitik also keineswegs.
Unfassbar, dass man die Verfassungsfeinde weiter gewähren lassen will, absolut fahrlässig. Es geht gerade nicht darum, wie Wagenknecht behauptet, einen unliebsamen Konkurrenten loszuwerden, sondern um eine faschistische, sich immer weiter radikalisierende Partei, die die Axt an den liberalen Rechtsstaat legen wird, wenn sie kann.
Insbesondere die Linke, die Grünen, auch die SPD müssten geschlossen hinter dem Antrag stehen. Die Verweigerung der Antrags wäre ein massives Staatsversagen. Spätere Schäden für die Demokratie, die die AfD anrichtet, wären den anderen Parteien anzulasten.
Jalella
"Merz und Frei haben sich bereits mehrfach gegen den Verbotsantrag ausgesprochen."
Das ist eigentlich schon das Zünglein an der Waage. Wenn diese beiden Rechtspopulisten dagegen sind, sollte man dafür sein. Sie wollen sich nur nicht ihre in der spätestens übernächsten Legislaturperiode anstehende Koalition mit der AfD verbauen.
"Spaß" beiseite. Natürlich kann man den Rechtsextremismus mit einem Verbot nicht wegbekommen. Aber die AfD dekonstruiert inzwischen den Rechtsstaat; das sollten alleine die Vorkommnisse in Thüringen gezeigt haben. Darum muss man sie verbieten.
Leider tut keine der etablierten Parteien etwas gegen die Gründe des anwachsenden Rechtsextremismus, besonders im Osten. Es gibt dazu inzwischen reichlich Studien und Bücher, aber lesen ist offenbar keine Kernkompetenz im Bundestag.
Martin Rees
Bei bundesverfassungsgericht.de steht.
"Antragsberechtigt sind Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung.
Zunächst prüft das Bundesverfassungsgericht in einem Vorverfahren, ob das Hauptverfahren eröffnet wird oder der Antrag als unzulässig bzw. als nicht hinreichend begründet zurückzuweisen ist. Hierfür wird eine vorläufige Bewertung der Erfolgsaussichten nach Aktenlage vorgenommen.
Erweist sich der Antrag im Hauptverfahren als begründet, stellt das Bundesverfassungsgericht fest, dass die politische Partei verfassungswidrig ist, erklärt die Auflösung der Partei und das Verbot, eine Ersatzorganisation zu schaffen."
So die Theorie...
PeerTuba
Es braucht nicht alle CDU Stimmen. SPD, Grüne, Linke und eben ein paar CDUler noch reichen aus.
Was soll das Gehampel?
drafi
@PeerTuba Die genannten Parteien sind aber auch in Mehrheit skeptisch bis ablehnend.
denkenmachtschön
Dobrindt: „Man muss die AfD wegregieren.“
Jaja. "In zwei Monaten haben wir die afd in die Ecke regiert, dass sie quietscht"
Was für ein feiges, rückgratloses Spektakel. Dass es aber immer noch keinen Antrag auf Ausschluss von der staatlichen Finanzierung nach Art. 21 Abs. 3 GG gibt, grenzt an Arbeitsverweigerung und macht die diesem Antrag nicht klar zustimmenden Damen und Herren Abgeordneten bei der nächsten Bundestagswahlerstimmenabgabe unwählbar.
"Seit der Neuregelung des Art. 21 Abs. 3 GG im Jahr 2017 besteht zudem die Möglichkeit, Parteien von der staatlichen Finanzierung auszuschließen...
Anders als das Parteiverbot setzt der Ausschluss von der staatlichen Finanzierung nicht voraus, dass die Partei ihre verfassungsfeindlichen Ziele potentiell auch erreichen kann."
www.bundesverfassu...erfahren_node.html
Erfahrungssammler
@denkenmachtschön Die AfD wurde doch durch die aktuelle Politik, und zwar nicht nur durch die der letzten 3 Jahre, erst
hochregiert - gerade Dobrindt sollte das wissen!
Das Problem liegt aber nicht nur in der Politik, sondern auch an den Veränderungen in der Mentalität der Bürger und deren Empfänglichkeit für Hetze und Fake-News in der seichten Oberflächlichkeit der Medien, hauptsächlich der "Siewissenschon".
Sam Spade
@denkenmachtschön Beim Ausschluss von der staatlichen Finanzierung wie auch im Verbotsverfahren gelten die gleichen Anforderungen (abgesehen von der Potenzialität) an die materielle Verfassungsfeindlichkeit der Partei.
Der Art. 21 Abs. 3 GG wurde aufgrund der Erfahrungen im NPD Verfahren eingeführt, um die rechtlich Grundlage zu schaffen, auch kleinere Parteien die nur eine geringe Potenzialität aufweisen von der Parteienfinanzierung auszuschließen, wie es zuletzt bei "Der Heimat" geschehen ist.
Für Grossparteien ist dieser Artikel im Grundgesetz eigentlich nicht von Belang, da bei solchen Parteien ausreichend Potenzialität vorhanden ist. In einem solchen Fall würde gleich ein Parteiverbot erfolgen.
denkenmachtschön
@Sam Spade Aber viele Abgeordnete haben doch offensichtlich Angst, dass das BVerfG die Potentialität nicht erkennen würde. Und warum wird dann "In dem Antrag ... ersatzweise ... ein Entzug der Parteienfinanzierung" gefordert, wenn das "nicht von Belang" ist ?
Arne Babenhauserheide
Frei gehört mit Merz und Linnemann zur extremen Trinität der CDU ☹
⇒ wichtige Einordnung.
Kohlrabi
1998 wurde in der Türkei die islamistische Wohlfahrtspartei verboten. Deren Mitglieder gründeten daraufhin die Tugendpartei, welche drei Jahre später auch verboten wurde. Wiederum wurde eine neue Partei gegründet: die AKP. Diese regiert die Türkei seit mittlerweile 20 Jahren.
Allein das sollte den Befürwortern eines AfD-Verbotsverfahrens doch arg zu denken geben.
Und Bismarcks polizeistaatliches Vorgehen gegen die SPD war seinerzeit ja auch nicht so der Bringer.
Axel Schäfer
@Kohlrabi Die haben daraufhin den Staat unterwandert und komplett umgekrempelt, so dass jetzt dort eine nationalistisch-islamisch verbrämte Familieclique herrscht. Das kann ja jetzt kein Vorbild sein.
Der Vergleich mit den Sozialistengesetzen läuft auch ins Leere, man hat damals versucht Demokratie und Fortschritt aufzuhalten, die Opposition hatte damals konstruktive Pläne für Staat und Gesellschaft. Das Programm der AgD ist eine Art Morgenthauplan gegen Deutschland und ein Weg in einen antidemokratischen Vasallenstaat von Autokratens Gnaden.
Sam Spade
@Kohlrabi Die Gerichtsurteile zum Verbot der türkischen Wohlfahrtspartei sind ein viel zitiertes Beispiel dafür, wie es nach einem erfolgten AfD Verbot durch das Bundesverfassungsgericht auch verlaufen könnte.
Die Verbote der Ersatzorganisationen der türkischen Wohlfahrtspartei wurden jedesmal nach der Prüfung der Angessenheitsentscheidung durch den Europäischen Gerichtshofs (EGMR) für Menschenrechte in Straßburg einkassiert.
Zu einer derartigen Prüfung ist auch das Bundesverfassungsgericht nach Art 21 Abs 2 GG nicht verpflichtet. Daher wäre es im Bereich des möglichen, dass der EGMR bei einer Prüfung die Rechtsfolgen gemäß § 32 Parteiengesetz (Verbot von Ersatzorganisationen) als zu hart empfindet und Ersatzorganisationen zulässt.
Zangler
@Sam Spade Es ist doch absurd, die türkischen Verfahren mit dem deutschen zu vergleichen (von Bismarck 2024 mal ganz zu schweigen). Das türkische Recht kennt kein Verbotsverfahren durch das Verfassungsgericht, sondern durch einfaches Parlamentsgesetz. Natürlich musste man da korrigierend eingreifen!
Das Problem ist das von 1932: Die Konservativen wollen erstmal die Rechtsradikalen benutzen, um die Sozialdemokraten und Liberalen aus der Regierung zu entfernen, weshalb ein Verbot zu Zeiten der Ampel nicht kommen wird, da Merz und Co. machtgeil und verantwortungslos sind.
Mouse
Ich hoffe doch sehr, dass man noch einmal nachdenkt. Es ist ein unsinniger Antrag mit der Aussicht nicht erfolgreich zu sein. Macht liebet gute Politik, der beste Weg die AfD klein zu halten.
Encantado
@Mouse " Es ist ein unsinniger Antrag mit der Aussicht nicht erfolgreich zu sein."
Ich kontere mit einem anderen Spruch von einem theoretischen AfD-Wähler:
'Wenn die AfD so schlimm wäre, würde man sie doch zu verbieten suchen.'
"Macht lieber gute Politik..."
Darum geht es doch eigentlich nur am Rande. Die AfD will keine 'gute Politik', sondern eine andere Gesellschaft.
Zangler
@Mouse Ernsthaft? Dobrindt und gute Politik? Ihren Glauben möchte ich haben!
Monomi
@Mouse Es ist ja nicht mal so, dass sooo grottenschlechte Politik gemacht würde - wenn man mal von der FDP absieht, die dafür ja auch abgestraft wird.
AfD mit "guter Politik" klein halten setzt voraus, dass die Leute, die's betrifft Fakten wahrnehmen. Dem ist aber nicht so. Man kann der AfD-Klientel jeden Mist erzählen (Höcke macht es vor) - die Leute jubeln und wählen. Es funzt wie jener Milliardär, der sich als Advokat der kleinen Leute darstellt...
Gerald Müller
Wanderwitz und die anderen scheinen nicht begreifen zu können dass sie (1) keine Chancen haben und (2) der AfD nutzen und nicht schaden, Soviel media coverage können die garnicht kaufen. Aber, macht einfach so weiter...
Monomi
@Gerald Müller Vielleicht kämpfen wir mit Gegenargumenten zum Verbotsantrag ja gegen Windmühlen....: Was, wenn es genau das Ziel ist: der AfD vom Verfassungsgericht den Persilschein ausstellen zu lassen, damit man mit den so normalisierten auch Zusammenarbeit und Koalitionen machen kann - eben weil die Mediencoverage für einen weiteren Push gesorgt hat. Weil die CDUCSU inzwischen heimlich lieber mit den Rechtsaußen als den achso verhaßten Grünen rummachen möchte. ...?
Tino Winkler
Die afd mit ihren absurden Anträgen, Behauptungen, Lügen und künftig unmenschlichen Vorgehensweisen gehört verboten.