Klimaaktivist gewinnt vor Gericht: Polizei muss Räumung selbst zahlen

Die Polizei Berlin will für das Ablösen von der Straße Geld von der Letzten Generation. Geht nicht, finden Rich­te­r*in­nen in mindestens einem Fall.

Eine Hand klebt auf Asphalt.

Kleben gegen die Klimakrise: Protest der Letzten Generation Foto: Lennart Preiss/dpa

Berlin taz | Erst kleben, dann zahlen? Ein Aktivist der Klimaschutzgruppe Letzte Generation hat dagegen geklagt, dass die Polizei Berlin ihm das Ablösen von der Straße bei einer Sitzblockade mit festgeklebter Hand in Rechnung gestellt hat – und hatte Erfolg.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gab ihm recht, wie der Verein Rückendeckung für eine aktive Zivilgesellschaft, der die Letzte Generation rechtlich berät, am Freitag mitteilte. Das Gericht bestätigte die Entscheidung gegenüber der taz.

Das Land Berlin muss den Gebührenbescheid über 241 Euro nun zurückziehen. Bei der Letzten Generation gibt es Jubel. Denn: 1.300 solcher Gebührenbescheide gebe es insgesamt, hieß es. Die Ak­ti­vis­t*in­nen sehen sich darin bestätigt, dass die Polizei durch die Weitergabe der Kosten die Versammlungsfreiheit beschneide. Sie hoffen, dass es nicht nur bei der einen Rückzahlung bleibt.

Bekommt die Letzte Generation 300.000 Euro zurück?

„Das Gericht befasste sich mit einem Präzedenzfall, der jedoch auf alle weiteren Straßenblockaden der Letzten Generation in Berlin übertragbar ist“, heißt es in einer Mitteilung von Rückendeckung für eine aktive Zivilgesellschaft. Sie ist mit „Berlin muss 300.000 Euro an Letzte Generation zurückzahlen“ betitelt.

Aber: Längst nicht alle Ak­ti­vis­t*in­nen sind formal gegen den Gebührenbescheid vorgegangen. „Die vorangegangene Beschwerde ist jedoch die Voraussetzung dafür, nun das Geld rückerstattet zu bekommen“, räumt der Verein ein.

Beim Gericht heißt es sogar, die Entscheidung gelte nur für den Einzelfall. „Andere Bescheide können ja auf einer ganz anderen Rechtsgrundlage aufbauen“, sagte eine Sprecherin der taz. Dass wirklich 300.000 Euro an die Letzte Generation oder ihre Mitglieder zurückfließen, ist also unwahrscheinlich.

Der Streit vor Gericht zieht sich schon über mehr als ein Jahr. Schon im vergangenen September entschied das Verwaltungsgericht Berlin, dass die Polizei die Gebühren zu Unrecht erhoben habe. Die legte dagegen Beschwerde ein, aber kassierte nun die finale Absage vom Oberverwaltungsgericht.

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