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Equal-Pay-GerichtsprozessFrau verklagt Daimler

Eine Abteilungsleiterin bekommt 20 Prozent weniger Gehalt als ihr direkter Kollege im gleichen Betrieb. Jetzt wehrt sie sich vor Gericht.

Der Gehaltsunterschied zwischen Männern und Frauen ist oft noch eklatant Foto: imago

Berlin taz | Fast 30 Jahre ist sie bei Daimler angestellt, inzwischen Abteilungsleiterin, zwei Mal war sie in Elternzeit. Ihr Monatsgehalt liegt fast 20 Prozent unter dem Durchschnittsgehalt der männlichen Vergleichsgruppe des Unternehmens. Das ist über die Frau bekannt, deren Klage gegen ihren Arbeitgeber am Dienstag vor dem Stuttgarter Landes­arbeitsgericht verhandelt wird.

Denn die Frau, die bis zu Prozessbeginn öffentlich nicht identifizierbar sein möchte, will diese Gehaltsunterschiede nicht hinnehmen. Seit 2017 gilt hierzulande das Entgelttransparenzgesetz, das im Kern verspricht, was selbstverständlich klingt: gleiches Gehalt für gleiche Arbeit. Trotzdem ist es bis heute üblich, dass Frauen und Männer für gleiche oder gleich­wertige Arbeit verschieden bezahlt werden. Der bundesweite Unterschied zwischen den Geschlechtern liegt bei rund 7 Prozent – für dieselben Jobs, bei demselben Arbeitsumfang, derselben Qualifikation.

Die ehemalige Daimler AG spaltete sich 2021 in Daimler Truck und Mercedes-Benz, die Klägerin arbeitet seitdem bei Daimler Truck. In keinem der beiden Unternehmen existiere ein transparentes und objektiv nachvollziehbares Entgeltsystem für Führungskräfte auf der Stufe der Klägerin, so die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), die die Klage der Frau unterstützt. „Die Vorgesetzten entscheiden frei darüber, wie das vorhandene Budget auf die Ab­tei­lungs­lei­te­r*in­nen verteilt wird“, sagt Sarah Lincoln, die Verfahrenskoordinatorin der GFF.

Unterschiede von fast 70 Prozent

Dadurch wiesen die Gehälter der mehr als 200 Ab­tei­lungs­leiter*innen, die auf der Stufe der Klägerin beschäftigt seien, im Jahr 2022 Unterschiede von fast 70 Prozent auf. Neben der Klägerin gegen Daimler Truck gebe es derzeit sechs weitere Klagen von Frauen aufgrund von Gehaltsdiskriminierung gegen den Konzern, so die GFF. „Lohndiskriminierung ist beim Daimler-Konzern ein strukturelles Problem in allen Entgeltgruppen.“

Das Entgelttransparenzgesetz besagt, dass Beschäftigte in Unternehmen mit mehr als 200 Mitarbeitenden Anspruch darauf haben, den Medianwert des Entgelts der männlichen Vergleichsgruppe zu erfahren. Der Median liegt in der Mitte einer nach Größe sortierten Zahlenreihe. Die Daimler AG ging bei der Veröffentlichung mit gutem Beispiel voran, so die GFF: 2018 richtete das Unternehmen ein Tool ein, mit dem jedeR Beschäftigte das Gehalt der jeweiligen Vergleichsgruppe einsehen kann.

Bei der Klägerin zeigte sich sogar, dass ihr Gehalt, wenn weitere Bezüge wie virtuelle Aktien einberechnet wurden, zum Teil sogar bis fast 40 Prozent unterhalb dem ihrer männlichen Vergleichsgruppe lag. Zudem bestätigte sich, dass sie auch weniger als ihr direkter, gleich qualifizierter Kollege verdient, der noch dazu gleich lang im Unternehmen arbeitet wie sie selbst.

Ein fünfstelliger Betrag

Seit 2021 nun klagt die Frau auf gleiche Entlohnung wie der Kollege, mittlerweile in zweiter Instanz. Im November 2023 verurteilte das Stuttgarter Arbeitsgericht in erster Instanz zwar Daimler Truck: darauf, der Klägerin die Differenz zum Median­entgelt der männlichen Vergleichsgruppe zu zahlen – einen fünfstelligen Betrag für einen Zeitraum von fünf Jahren.

Die Differenz zum Gehalt ihres direkten Kollegen sprach das Gericht ihr jedoch nicht zu. Der Grund: Von Lohndiskriminierung betroffene Frauen könnten höchstens eine Anpassung an das Medianentgelt der männlichen Vergleichsgruppe fordern, jedoch kein konkretes Gehalt, so das Gericht. Sowohl die Klägerin als auch Daimler Truck hatten gegen dieses Urteil Berufung eingereicht. Seitdem war auch die GFF mit ins Verfahren eingestiegen.

„Daimler gelingt es nicht, die Gehaltsdifferenz stichhaltig zu begründen“, sagt Anwältin Sarah Lincoln. Unter anderem wird der Klägerin schlechte Leistung vorgeworfen. Allerdings wurde ihre Arbeit sowohl im internen Feedbacksystem wie auch von ihren Vorgesetzten immer als gut bis sehr gut bewertet.“ Erst seitdem die Klägerin versuche, ihren Anspruch auf Lohngleichheit durchzusetzen, stelle das Unternehmen ihre Leistungen infrage, so Lincoln.

Objektiv und nachvollziehbar

Aus Sicht der GFF ist sowohl durch das Entgelttransparenzgesetz als auch durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz klar, dass Gehaltsunterschiede durch objektive und nachvollziehbare Kriterien wie Berufserfahrung begründet sein müssen. „Es ist am Arbeitgeber, zu beweisen, dass es für diese Ungleichbehandlung sachliche Gründe gibt, die nicht ans Geschlecht anknüpfen“, sagt Lincoln. Verhandlungsgeschick oder höhere Lohnforderungen seien dabei keine gültigen Kriterien, ebenso wenig wie eine Beschäftigung in Teilzeit.

Es überrasche sie deshalb nicht, dass die Begründungen von Daimler zum konkreten Fall sehr vage blieben, so Lincoln. So trage das Unternehmen etwa vor, dass das mittlere Entgelt der männlichen Vergleichsgruppe deshalb generell höher sei, weil Frauen bei Daimler schneller aufstiegen und damit kürzer auf den einzelnen Leitungsebenen verbleiben würden. Allerdings könne Daimler nicht belegen, dass es eine besonders hohe Quote von Frauen auf Leitungspositionen gebe – und ebenso wenig, dass die männlichen Vergleichspersonen länger auf Führungspositionen beschäftigt seien als die Klägerin, die seit mehr als 15 Jahren Abteilungsleiterin sei.

Der GFF zufolge steht die bisherige Rechtssprechung des Stuttgarter Arbeitsgerichts nicht in Einklang mit der des Bundesarbeitsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs. Beide hätten bereits dargelegt, dass der Arbeitgeber konkrete Gehaltsunterschiede bei Vergleichspersonen begründen müsse. „Wir streiten hier für die wichtige Klarstellung, dass Frauen sich beim Gehalt nicht mit Mittelmaß zufriedengeben müssen“, so Lincoln. Es brauche eine Klarstellung, dass Gehaltsunterschiede nur mit gerichtlich überprüfbaren Kriterien begründet werden können – auch auf Leitungsebene.

Was sagt Daimler Truck?

Die Daimler Truck AG erklärte auf Anfrage, das Unternehmen äußere sich nicht zu laufenden Verfahren. Generell aber gelte: Die individuelle Bezahlung für außertariflich Beschäftigte richte sich nach „objektiven Kriterien wie zum Beispiel der jeweiligen Ebene und der Aufgabenschwierigkeit“. Damit werde die „Angemessenheit der Vergütung im Marktvergleich“ dargestellt.

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33 Kommentare

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  • Verständnisfrage: Ein Unternehmen hat 200 Mitarbeiter*innen in gleicher Position. Und jetzt haben die 99 Arbeitnehmer mit dem geringsten Gehalt einen Rechtsanspruch soviel zu verdienen wie Person 100? Und falls jetzt eine 201. Person mit hohem Gehalt angestellt wird, haben die 100 Personen einen Anspruch so viel zu verdienen wie Person 101?

  • Normalerweise löst sich das gender pay gap bei Betrachtung aller einkommensrelevanten Faktoren bis auf ca. 2% auf, für die dann keine eindeutige Ursache feststellbar ist.

    Aber 20%? Das ist schon echt ein ziemlicher Hammer. Allerdings ist bei unterstellt außertariflicher Festlegung der Gehälter auf der hier gegebenen Ebene schon fraglich, ob die Männer vielleicht einfach nur dreister verhandelt und sich teurer verkauft haben könnten.

    Was dann aber bedeuten würde, dass nicht die Frau zuwenig bekommt, sondern die Männer zuviel...

  • So ein großer Konzern und bekommt so etwas nicht regelkonform hin?



    Die deutsche Autoindustire braucht sich nicht zu wundern, dass man sich immer mehr von ihr abwendet. Es sind die Zeichen, die die Unternehmen geben, die beim Kunden ankommen. Auch solche Dinge gehören dazu. Es wäre einfacher, wenn Benz sich fügen würde und hier einen positiven Schlussstrich zieht, statt weiter so ein schlechtes Bild abzugeben.

  • "So trage das Unternehmen etwa vor, dass das mittlere Entgelt der männlichen Vergleichsgruppe deshalb generell höher sei, weil Frauen bei Daimler schneller aufstiegen und damit kürzer auf den einzelnen Leitungsebenen verbleiben würden. Allerdings könne Daimler nicht belegen, dass es eine besonders hohe Quote von Frauen auf Leitungspositionen gebe – und ebenso wenig, dass die männlichen Vergleichspersonen länger auf Führungspositionen beschäftigt seien als die Klägerin, die seit mehr als 15 Jahren Abteilungsleiterin sei."



    Das muss jetzt nicht falsch sein, sollte auf der anderen Seite nicht schwer nachzuweisen sein. Ich meine, wenn die Quote an Frauen sowieso schon eher überschaubar sein, dann muss sich das nicht zwangsläufig in einer hohen Quote in Führungspositionen niederschlagen, selbst wenn die wenigen die da sind zügig durchbefördert wären. Auf der anderen Seite müsste man halt einfach auswerten, was so die durchschnittliche Dauer auf einem Posten abhängig vom Geschlecht ist und die relative Verteilung von Frauen über die Stufen hinweg ist, und schon könnte man damit argumentieren.

    • @Hoehlenmensch:

      Was mir noch auffällt: Klar sind Leistungsbewertungen immer nach objektiven Kriterien schwierig. Sie schreiben ja auch selber, dass sie Aufgabenschwierigkeit mit einfließen lassen. Wie wird sichergestellt, dass dabei nicht die Auftreten der Person eine große Rolle spielt? Mal überspitzt gesagt, werden Aufgaben von Leuten die sich ständig über ihre Aufgaben jammern, schwieriger bewertet als die von Personen die still und effizient ihre Aufgaben erfüllen?



      Auch sticht beim konkreten Fall das interne Feedbacksystem ins Auge. Also entweder sind die Informationen über die Abteilungsleiterin aus dem System richtig und Daimler redet vor Gericht Müll, oder die Informationen in dem System sind falsch. Das würde allerdings bedeuten, dass sämtliche Leistungseinschätzungen die darauf basierend getroffen werden, nicht stichhaltig sind und die Gehälter aller willkührlich.



      Alles in Allem wirkt Daimler dadurch nicht sehr glaubhaft. Wenn jemand 15 Jahre auf einer Position ist und dann wesentlich weniger als eine vergleichbare Position verdient muss einem eigentlich auffallen, dass da was im Argen liegt und das nicht gerecht ist. Als Frau würde mich da nach nem anderen Arbeitgeber umschauen...

      • @Hoehlenmensch:

        Das Problem ist nur, bei anderen Arbeitgebern ist es oft nicht viel anders...

  • Was mir nicht ganz klar ist: Ich gehe davon aus, dass auf Abteilungsleiterebene AT Gehälter gezahlt werden, nicht nach Tarif. Als ATler verhandelt jeder selbst sein Gehalt und Zusatzleistungen aus.



    Schlecht verhandelt?

  • Gerade auf Managementebene, die Dame ist ja offensichtlich Abteilungsleiterin, spielen die abgelieferten Ergebnisse eine weit größere Rolle als die 20%. Es ist ein leistungsverhindernder Denkfehler würde man diese Komponente nicht berücksichtigen. Was daraus wird kann man bei VW deutlich sehen. Alleine die Angabe "bei gleicher Arbeit-(sbeschreibung)" reicht nicht aus. Eine Volkswirtschaft funktioniert nachhaltig nur dann, wenn Leistung belohnt wird.

  • Ich dachte, bei Daimler wären sie mittlerweile in der Istzeit angekommen. Sehr merkwürdig, dass sich so ein antiquiertes Denken in einem großen Konzern immer noch halten kann.

    • @vieldenker:

      Es geht um AT-Gehalt. Hat also mit antiquiertem Denken nichts zu tun.

  • Spannender Fall. Mal sehen, was da am Ende rauskommt. Ich hoffe die Betroffene zieht das bis zum BAG oder sogar EuGH durch.

    • @Gnutellabrot Merz:

      Warum soll Sie so weit ziehen? Wegen medialer Aufmerksamkeit in der linken Community?

      Und was daran spannend ist wenn eine ATlerin oder ein ATeler anders bezahlt wird als der Kollege, oder Kollegin, nun ja.

  • Ich würde einfach das Gehalt der männlichen Kollegen auf das der klagenden Abteilungsleiterin senken. Dann stimmt's wieder.

    • @Aurego:

      Da anscheinend viele (männliche) Mitarbeiter in Führungsposition auch Aktien am Unternehmen halten werden die sich also über den zu erwartenden Kurssprung an der Börse freuen.

    • @Aurego:

      Warum die Kollegen bestrafen anstatt Ihr Gehalt anzuheben?



      Sitzt der Männerhass so tief?

      • @Abraham Abrahamovic:

        Ihr Gehalt anheben? Offensichtlich war Daimler Truck dazu nicht bereit.

  • Zur vollständigen Schilderung des Sachverhalts gehört zumindest die Angabe, dass die betroffene Klägerin seit ihrer Rückkehr aus der Elternzeit 2018 nur noch in Teilzeit arbeitet. Der Konzern hatte daraufhin versucht sie zu "degradieren" und ihr einen neuen Tätigkeitsbereich zugewiesen. Das hat die Klägerin zurückgewiesen und auf eine Fortführung ihrer bisherigen Leitungsfunktion in Teilzeit bestanden.



    Ob der Fall jetzt so unbedingt für eine Paygap-Diskussion taugt, finde ich etwas fraglich. Vermutlich hätte der Arbeitgeber das auch bei einem Mann so versucht. Führungspositionen im Management und Teilzeit gehen eher nicht so zusammen.

    • @Šarru-kīnu:

      Doch, Teilzeit und Führung "gehen zusammen". Dafür gibt es eine Menge konkreter, positive Fälle - auch beim Daimler!

      • @Diplom-Psychologe:

        OK, aber auch genug negative Fälle.



        Und nun?

    • @Šarru-kīnu:

      Ich denke da liegt ein Trugschluss vor. Das was sie schreiben impliziert für mich ein bisschen, dass sie den gleichen Nettolohn bei Teilzeitbeschäftigung wie ihr Kollege bei vollzeit möchte. Das wäre dann doch etwas absurd. Ich gehe eher davon aus, dass sich das auf den Stundenlohn bezieht.



      Klar wird sich hier auch gerne auf den Genderpaygap bezogen. So wie ich den verstanden habe, setzt der sich allerdings aus mehreren Effekten/Problemen zusammen. Einer davon ist halt dann doch, dass Frauen, die eine Babypause machen, das ihre Karriere behindert. Hier geht es genau darum, ob es sich um Diskriminierung handelt.



      Um den Punkt aufzugreifen, Daimler würde das auch bei Männern so machen. Kein Grund dagegen nicht vorzugehen. Das führt dazu, dass Männer eben keinen Erziehungsurlaub nehmen, weil sie dann die gleiche Behandlung fürchten müssen.



      Und zum letzten Punkt, ich kann verstehen, dass Leitungspositionen mit einem gewissen Mehraufwand verbunden sind. Aber als Dogma rauszugeben, dass das grundsätzlich Teilzeit nicht funktioniert, würde ich nichtvollends unterschreiben.

      • @Hoehlenmensch:

        Die Tarifgruppen und Regelungen bei Daimler sind offen zugänglich. Die Klägerin war in E3 eingruppiert und der Arbeitgeber wollte sie nach der Teilzeit in E4 degradieren wegen der nun geringeren Verantwortung. In den Gruppen gibt es keine Stundenlöhne. Der Unterschied zwischen Abteilungsleiter und Tesmleiter ist wohl so etwa 130000 vs 110000 Brutto beim Festgehalt. Genau in diesen Gehaltsklassen wird hier ja jetzt meistens für Gleichberechtigung gekämpft. Das ist ja auch was mich stört. Früher hätten wir wenn jemand in diesen Sphären Benachteiligung geltend macht einfach mit den Achseln gezuckt.

      • @Hoehlenmensch:

        "Ich gehe eher davon aus, dass sich das auf den Stundenlohn bezieht."



        Ich halte mich lieber etwas zurück, weil hier offensichtlich einige Informationen fehlen...



        Aber dazu dann doch was. Stundenlohn? Bei Führungskräften? Wo deren Arbeitszeit in der Regel nicht mal erfasst wird, Stichwort 'Vertrauensarbeitszeit'? Nee, das halte ich für unwahrscheinlich.



        Insofern eine interessante Frage. Worauf genau bezieht sich nun der Gehaltsunterschied?

  • Ich wünsche der Klägerin viel Erfolg. Mit den Schwächen des Macht gestaltenden Privatrechts wird sie zu rechnen haben.

  • Beim besten Willen und allem Verständnis für das Anliegen:



    Es ist heute nicht "üblich", dass Frauen und Männer für gleiche oder gleichwertige Tätigkeit unterschiedlich bezahlt werden.

    Bei einem Unterschied von 7 %, den der Artikel nennt, trifft die Aussage in dieser allgemeinen Formulierung einfach nicht zu.

  • Bei Führungskräften weit jenseits von Tarifgehältern eine objektive Vergleichsbasis für Leistung einzuführen, halte ich für nicht machbar. So richtig diese bei Tarifgehältern ist, so wenig wird sie bei Führungskräften funktionieren. Für Führungskräfte gilt meines Erachtens, dass sie ihren Wert selbst verhandeln und verkaufen müssen. Denn sind sie wirklich gut, steht ihnen die Welt für einen besser bezahlten Job eh offen.



    Das ändert aber trotzdem nichts an der Richtigkeit von gleiches Geld für gleich gute Arbeit.

    • @Rudi Hamm:

      Abteilungsleiter/innen bei Daimler Trucks sind nicht "weit jenseits von Tarifgehältern", sondern nur eine (bis zwei je nach Teamleiter) Hierarchiestufe darüber. Und es existiert ein Zielvereinbarungssystem für sie, also warum sollte diese Ziele (alle) nicht objektivierbar sein?

      • @Diplom-Psychologe:

        Weil die Ziele immer individuell ausgelegt werden.



        Denn wenn allen die gleichen Ziele in den gleichen Bereichen vorgegeben werden würden, sollte sich Daimler Truck, ganz schnell von der Person trennen, die die gemeinsamen Ziele vorgibt.



        Scheinbar kennen Sie das Zielvereinbarungssystem nur vom Hörensagen.



        Oder kennen Sie alle Ziele, aller Abteilungsleiter, dass Sie hier so argumentieren können?

  • ".... „Die Vorgesetzten entscheiden frei darüber, wie das vorhandene Budget auf die Ab­tei­lungs­lei­te­r*in­nen verteilt wird“, sagt Sarah Lincoln, die Verfahrenskoordinatorin der GFF. ..."



    Das es in dem Laden etwas seltsam zuging habe ich schon vor über 20 Jahren von Bekannten erfahren die dort arbeiteten, ich dachte jetzt, die hätten im Zuge von Umstrukturierungen, Compliance etc. den Weg in die moderne Geschäftswelt gefunden. Aber scheinbar wird da immer noch nach Gutsherrenart gearbeitet. Wie man damit heute noch bestehen kann.

  • Leider nichts neues.



    Ist in vielen Branchen so und wird sich hier in Deutschland nicht ändern.



    Frauen die erfolgreich sind gelten als Mansbilder.



    Sind Sie dann noch ledig und ohne Kind ist das Vorurteil perfekt.

    • @Keine Sonne:

      Wer überall Ungerechtigkeit wittert,



      findet diese auch immer für sich.

      Egal ob schon ein Urteil gesprochen wurde oder nicht.

      Es lebe das eigene Vorurteil

      • @Whatever1984:

        Und genau solche Aussagen wie Ihre bestätigen, was ich geschrieben habe.



        Sie schreiben "Ungerechtigkeit wittert", obwohl es bewiesen IST das Frauen in der Regel weniger verdienen.



        Sie schreiben "das eigene Vorurteil" ohne meine Aussage auch nur in Keim mit Gegenargumente zu wiederlegen.



        Es ist alleine Ihre eigene Meinung (welche Sie haben dürfen) und Ihr eigenes "Vorurteil" welche da sprechen.

        • @Keine Sonne:

          Ja, Frauen verdienen in der Regel weniger als Männer. Das liegt aber weitaus weniger oft daran, dass ein infames Patriarchat Frauen benachteiligt, sondern vielmehr daran, dass Frauen und Männer in der Arbeitswelt teilweise radikal unterschiedliche Prioritäten setzen.

          Während Männer sehr viel mehr Überstunden machen als Frauen, die auch nicht immer durch Freizeit abgegolten werden, arbeiten auch nach wie vor Frauen tendenziell mehr in Branchen, die geringere Gehälter aufweisen als andere. Das mag auch mit überkommenen Rollenbildern zu tun haben, die Männern immer noch die Funktion des Familienernährers zuschreiben, ist aber eben gerade keine gezielte Diskriminierung von Frauen.

          Das bedeutet natürlich nicht, dass ein gpg nicht existiert, aber es ist bei weitem nicht so groß, wie häufig kolportiert.

          Und: Wären Frauen wirklich signifikant günstigere Arbeitskräfte, dann müsste für wirtschaftlich operierende Betriebe eigentlich ein Anreiz bestehen, möglichst viele geringer verdienende Frauen als Ingenieurinnen einzustellen... Merkwürdigerweise passiert aber genau das nicht.

          Das Problem ist folglich vielschichtiger.

      • @Whatever1984:

        Ist ja nicht so, dass es Studien gibt, die Vorurteile gegen Frauen belegen. Hauptsache Probleme runter spielen die einen nicht selbst betreffen.