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Inhaftierte Antifa-PersonLinke besuchen Maja T.

Die antifaschistische Person sitzt seit Juni in Haft in Budapest. Dort kritisierten Martin Schirdewan und Martina Renner die Haftbedingungen.

Im Juli versammelten sich in Bremen etwa 200 Demonstranten, um gegen die Inhaftierung in Ungarn zu protestieren Foto: Golejewski/Adora Press

Budapest taz | Zu wenig Essen, Zellendurchsuchungen, Kakerlaken: Maja T.’s Haftbedingungen in der Justizvollzugsanstalt in Budapest scheinen katastrophal. Seit Ende Juni ist die antifaschistische Person aus Thüringen in Untersuchungshaft in Budapest. Das heißt: in einer Einzelzelle mit konstanter Videoüberwachung. Am Mittwoch haben Martin Schirdewan, Vorsitzender der Partei Die Linke, und Martina Renner, innenpolitische Sprecherin der Linken-Gruppe im Bundestag, Maja T. in Budapest besucht.

Im Gespräch danach berichten sie, dass T. in einer acht Quadratmeter kleinen Zelle mit Bettwanzen und Kakerlaken eingesperrt lebt und tagelang mit niemandem sprechen kann. Regelmäßige Zellendurchsuchungen seien an der Tagesordnung, nach Kontakt mit Angehörigen auch mit Komplett­entkleidung. Maja T. bekomme nicht genug Essen, werde vom Personal angebrüllt und beleidigt, zum Beispiel als „Terrorist*in“.

Im Februar 2023 soll Maja T. mit weiteren An­ti­fa­schis­t*in­nen aus der Autonomen Linken ungarische Neonazis auf dem Gedenkmarsch zum „Tag der Ehre“ angegriffen haben. Dieser ist vergleichbar mit dem höchsten Feiertag für die extreme Rechte in Ungarn. Die Teilnehmenden gedenken jedes Jahr eines Ausbruchsversuch ungarischer, mit den Nazis verbündeter, Truppen aus einem Kessel der Roten Armee im Jahr 1945. Maja T. und weiteren An­ti­fa­schis­t*in­nen aus dem Ausland wird schwere Körperverletzung vorgeworfen. Sie sollen die Demonstrierenden mit Metallstangen, Gummihämmern und Pfefferspray angegriffen haben. Die ungarischen Behörden werfen T. vor, Mitglied einer kriminellen Vereinigung zu sein. Deren Ziel soll es gewesen sein, Rechtsextreme anzugreifen.

Im Dezember war Maja T. In Berlin festgenommen worden und ein halbes Jahr in Dresden in Haft. Im Juni hat das Berliner Kammergericht dem Gesuch der ungarischen Behörden, Maja T. nach Budapest auszuliefern, stattgegeben. Noch in der Nacht war T. vom sächsischen Landeskriminalamt nach Ungarn gefahren worden – beziehungsweise zunächst mit einem Helikopter nach Passau geflogen. Renner berichtet, dass Maja T. auf der Durchreise in Österreich ein Sack über den Kopf gezogen wurde. „Die Auslieferung muss abgelaufen sein wie ein Anti-Terroreinsatz“, sagt sie. „Mit schwer bewaffneten Polizist*innen, Blaulicht und gesperrten Straßen.“

Auch Amnesty International schaltet sich ein

T.’s Anwälte Sven Richwin und Maik Elster stellten damals zwar noch am Morgen einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht. Die Anweisung aus Karlsruhe, die Auslieferung zu verhindern, kam dreieinhalb Stunden später und damit 50 Minuten zu spät. Maja T. war bereits um 10 Uhr den ungarischen Behörden übergeben worden. Richwin sprach von einer „Nacht- und Nebelaktion.“

Kritik am Vorgehen der deutschen Behörden kam auch aus Solidaritätsbündnissen um Maja T. sowie der Politik. „Es gibt keine faktische oder juristische Grundlage dafür, das Verfahren nicht in Deutschland zu führen“, sagt Renner in Budapest. Sie kritisiert die Auslieferung als politische Entscheidung des LKA Sachsen und des sächsischen Innenministeriums, „um die vermeintliche Gefahr von linksradikalem Terrorismus hochzureden und von der realen Gefahr des Rechtsextremismus abzulenken.“

„Uns geht es jetzt darum, dass das Verfahren unter rechtsstaatlichen Bedingungen stattfinden kann“, sagt Schirdewan. „Wir fordern den Bundesjustizminister auf, tätig zu werden, um Maja nach Deutschland zurückzuholen.“

Menschenrechtsorganisationen wie Helsinki Comittee for Human Rights haben die Haftbedingungen in ungarischen Gefängnissen kritisiert. Amnesty International kritisierte auf der Plattform X das Vorgehen der deutschen Behörden als „unverständlich & rechtstaatlich bedenklich.“

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24 Kommentare

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  • Die Abgeordneten werden kaum in der Zelle gewesen sein; jedenfalls haben sie das in ihrem Bericht, den sie im Internet veröffentlicht haben, nicht behauptet. Sie geben lediglich wieder, was T. ihnen bei ihrem Besuch erzählt hat. Da hätten sie sich auch schriftlich von T. informieren lassen können. Stattdessen reisen sie mit großem Aufwand nach Ungarn und zeigen der Wählerschaft deutlich, wo die Linkspartei ihre Prioritäten setzt.

  • Ja, sie muss zurück gebracht werden. Und zwar sofort.

    Die Haftbedingungen müssen thematisiert werden.

  • Menschen sollte in dem Land der Prozess gemacht werden in dem sie das Verbrechen begangen haben.

    • @Abraham Abrahamovic:

      ja den ungarn in ungarn.denn die haben ihren faschismus nicht aufgearbeitet.



      können so gesehengar nicht mit derartigenfeiern menschenrechtsintern sein.bzw. zur eu gehören.

    • @Abraham Abrahamovic:

      Richtig.

      Blöd nur, dass bei Migranten, weil das offenbar Menschen zweiter Klasse sind, anders verfahren wird. Zum Beispiel mit einer Abschiebung.

      • @Troll Eulenspiegel:

        Das ist faktisch falsch!



        Kein Krimineller wird abgeschoben, bevor ihm der Prozess gemacht wurde.



        Manchmal danach schon, und das ist völlig in Ordnung. Schließlich will man denen, die hier anständig leben und arbeiten, ein schönes Zuhause bieten.



        Ohne Prozess wird hier nur abgeschoben, wer sich nichts hat zuschulden kommen lassen oder dessen Vergehen keinen Prozess rechtfertigt!

  • Die Gründe, warum Maja T. nicht in Dtl. der Prozess gemacht wird, liegen u.a. auch in den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), die konstatierten, dass deutsche Staatsanwaltschaften nicht hinreichend unabhängig gegenüber der Exekutive sind. Deutsche Staatsanwaltschaften dürfen seitdem keinen Europäischen Haftbefehl mehr ausstellen, da die Gefahr einer Einflussnahme durch die Exekutive bestehe, etwa durch ein Justizministerium. Das spielt Ungarn hier in die Karten...

    • @Heike 1975:

      dieses abfeiern von faschistischen heldengedenktagen ist eine menschenrechtsexterne handlung und



      hätte und hat in keinem eu-staat zu gschehen. sonst könntenda noch dieitalienischen und spanischenfaschisten ebenfalls solche mr.externen feiern in den eu-mr u. v.r. prioritären ländern durchziehen wollen.



      sowas geht auch nicht in der brd.der sachverhalt hätte gar nicht stattfinden dürfen. und das hättedie bundesstaatsanwaltschaft erkennen müssen. sie hätte das auslieferugsvgesuch durch den eu.haftbefehl mr.intern zurückweisen müssen.denn logisch gesehen wurde hier von seiten derantifaschisten gegen einmenschenrechtswidriges gedenken



      angegangen,welches gar nicht mr.intern zu befeiern sein kann. nur weil der ungarischestaat seine zulassungsbedingen zur eu nicht erfüllt bzw. veruntreut hat ,in kontinuität,ist es ja zu diesem eingreifenden angriff der antifas gekommen.folglich hatte der ungarische staat gar kein recht einen euhaftbefehl auszustellen.und die bundesstaatsanwaltschaft nicht das rechtdiesem nach zukomen.man kann auch sagen hier wird amtmißbräuchlich eine erhebliche straftat gegen die menschenrechte vertuscht. strafvereitelungsverdächtig.

    • @Heike 1975:

      Deutsche Gerichte sind für Straftaten deutscher Staatsangehöriger, die im Ausland begangen wurden, nicht zuständig. Dies kann dem anderen Staat zwar angeboten, aber nicht verlangt werden.

    • @Heike 1975:

      Ansatzpunkt für die Entscheidung des EuGH (Urt. v. 27.05.2019, Az. C-508/18) ist eine Formulierung in Art. 6 Abs. 1 des entsprechenden EU-Rahmenbeschlusses zum Haftbefehl. Der EuGH hat klar formuliert, dass eine Weisungsgebundenheit, wie sie § 146 GVG festgelegt ist, nicht zu der Formulierung „ausstellende Justizbehörde“ im EU Rahmenbeschluss passt. In Deutschland stellte bisher die Staatsanwaltschaft auf Grundlage der Entscheidung (richterlicher Haftbefehl oder vollstreckbares Urteil) den EuHB aus. Aufgrund des Urteils des EuGH wird dieser Haftbefehl jetzt von einem Richter ausgestellt. Der Unterschied bedeutet lediglich einen Mehraufwand auf Seiten der Justiz.

      Auch hat sich nach dem Urteil die Praxis durchgesetzt, dass bei bestimmten Fällen der Richter direkt mit dem Erlass des nationalen Untersuchungshaftbefehls bereits einen Europäischen Haftbefehl mitbeantragt

      Die Nichtzuständigkeit der Staatsanwaltschaft in diesem Fall ist daher kein Grund den Prozess nicht in Deutschland durchzuführen. Jedoch ist eine von der deutschen Justiz angeordnete Rückführung nicht möglich, da deutsche Urteile nicht in Ungarn vollstreckt werden können.

  • > „Es gibt keine faktische oder juristische Grundlage dafür, das Verfahren nicht in Deutschland zu führen“, sagt Renner in Budapest.

    Was für ein Quatsch. Nennt sich Tatortprinzip in Deutschland und ist in der Strafprozessordnung geregelt. Die existiert auch in Ungarn, dort gelten quasi die gleichen Grundsätze (Büntetőeljárásról szóló törvény §16, gerne googeln und translate nutzen).

    • @Chris12:

      Die Anwendung des deutschen Strafrechts für Auslandsdelikte ergeben sich aus § 6 Nr. 1 und § 7 Abs. 2 Nr. 2 StGB. 2. In § 6 Nr. 2 StGB ist geregelt für welche im Ausland begangen Taten das deutsche Strafrecht weiter gilt, unabhängig vom Recht des Tatorts.

      Nach § 6 Nr. 1 StGB kann kraft des Weltrechtsprinzips deutsches Strafrecht für ein im Ausland begangenes Verbrechen gelten. Voraussetzung der Begründung der deutschen Gerichtsbarkeit für die Verfolgung von Straftaten, die im Ausland an Ausländern verübt worden sind, ist ferner, daß der Anwendung deutschen Strafrechts ein völkerrechtliches Verbot nicht entgegensteht. Desweiteren bedarf es eines legitimierenden Anknüpfungspunktes im Einzelfall, der einen unmittelbaren Bezug der Strafverfolgung zum Inland herstellt, nur dann ist die Anwendung deutscher Strafgewalt auf die Auslandstat eines Ausländers gerechtfertigt. Fehlt ein derartiger Inlandsbezug, verstößt die Strafverfolgung gegen das Nichteinmischungsprinzip, das aus der völkerrechtlich gebotenen Beachtung der Souveränität anderer Staaten folgt.

    • @Chris12:

      Angesichts der Schwere der in Betracht kommenden zur Last gelegten Straftaten hätte es durchaus die Möglichkeit gegeben, hier in Deutschland einen Strafprozess zu führen. Da sich die Tat im Ausland ereignet hat bestehen faktische Beweisschwierigkeiten. En vollumfängliches Geständnis hätte dem abhelfen können.

      • @DiMa:

        auch hier wird von der straftat der antifaschisten geschrieben.



        diese ist aber auf grund derstraftat des ungarischen orbanregimes erfolgt.faschisten als helden zufeiern



        ist immer ene menschenrechtsexterne handlung.eben weil die befeierten menschenrechtswidrige existenzen



        waren,die einen ,die anderen weil sie solche sind..



        wie kann es da wo die brd völker.-u. menschenrechtsprioritär verfasst ist,zu auslieferungenan ein menschenrechtssuspendierendes regime kommen..???

    • @Chris12:

      Wäre mal auf die Reaktion gespannt wenn ungarische Rechtsradikale in Berlin linke Demonstranten verprügeln würden und Orban das Verfahren gern im eigenen Land durchführen wollen würde.

      • @Šarru-kīnu:

        Zur Beurteilung eines Sachverhalts ist es grundsätzlich vorteilhaft, sich die Angelegenheit mit entgegengesetzten Vorzeichen anzusehen.

  • Auch Terroristinnen wie Maja T. haben Anspruch auf ein rechtsstaatliches Verfahren. Man muss aber nicht so weit gehen, ihre Taten gutzuheißen.

    • @Kurt Kraus:

      der behaupete sachverhalt ist nicht erwiesen...daher wäre gewalttäter erst einmal sachlich richtig.anderes sind spekulative vorverurteilungen.auch dann wen die gruppe organisiert war.



      terrorismus ist dann doch noch etwas ganz anderes....oder war da von den antifaschisten wer mit einem mg oder mp unterwegs..? MAN HATTE SELBST DIESE BASEBALLSCHLÄGER NAZIS NICHT ALS TERRORISTEN DEKLARIERT.



      sondern als rechtsradikale.d.h. man nahm an sie hatten parlamentarische verbindungen..und wie ich schon oft versuche zu verdeutlichen,warn sie nicht dadikal,sondern extremistisch,nicht andersalsheuteauch.



      nur das sieden extremismus in die gesellschaft u. die parlamente, als völlig normal und mr.intern , infizieren.



      es braucht den antifschistischen und den menschenrechtstag am 10.12 als gesetzlichen feiertag.als staat u. gesellschaft verpflichtenden gesetzlichen feiertag,ebenso wie den weltfrauentag.3 wesentliche grundsteine einer real anzunehmenden m.r. prioritären demokratie.es braucht nicht die bevorzugung absolutistischer religiöser herschaftsansprüche..es braucht keine eiligen 3 könige u. andere derartigkeiten



      es braucht in der brd eine hinreichend prioritärrechtliche kontextuelle justiz

    • @Kurt Kraus:

      solange kein prozess mit ordentlicher beweisaufnahme geführt worden ist, gilt die unschuldsvermutung. maja t. hat also nicht nur anspruch auf ein rechtsstaatliches verfahren, sondern auch darauf, nicht von Dir oder anderen als „terroristin“ vorverurteilt zu werden und irgendwelche taten zugeschrieben zu bekommen.

      • @Pflasterstrand:

        die sache ist zu dem nicht kontextfrei.



        dieser prioritäre kausale kontext ist nicht zu mißachten.sonst müßte das verfahren sofort beendet werden.



        ein recht aus ein rechtsstaatliches verfahren,d.h. ein menschenrechtsstaatliches verfahren..



        und nur in diesem kontext kann die morphologie der sachverhalte ,die dann zu dervermeindlichen straftat geführthaben..zureichend beleuchtende aufklärung erfahren.die kausalkette ist hier im rahmen der prioritären rechtsverpflichtungen auch des ungarischen staates zu beurteilen.



        was die fragederzuverlässigen mitgliedschaft ungarns aufwerfen muss.



        da hier die grundvoraussetzungen nicht



        eingehalten ,nichtgewährleistet sind.



        insofern und weil die richter anzunehmender weise orbanparteigänger sind,ist ein mr. statliches verfahrenweniger gewährleistt udder gesamte fall gehört voll umfänglich zwingend notwendig vor den eughfmr.das sollte den vertidigern ebenso notwendig klar sein.



        denn es stecken eine menge untragbare rechtswidrige sachverhalte in dem ganzen fall.auch die bemessungsgröße u.hygene der zellen.die mr. widrige einzelhaft..die der folter nahe kommt und unbegründet.ebenso also generell die zellen größe.



        humane bedingungen ,keine neuen knäste

      • @Pflasterstrand:

        Korrekt, dieses rechtsstaatliche Verfahren bekommt Sie in Ungarn nach ungarischem Recht, weil der Tatort in Ungarn liegt.

        • @Walterismus:

          @walterismus



          falsch .nicht der tatort,sondern beide tatorte und viele andere auch.liegen in ungarn.das verstehst du doch sicher....



          und daher ist deine spekulation,daß das



          ungarische recht menschenrechtsintern eben nur eine spekulation. es kann es gar nicht sein.denn sonst wären derartige veranstaltungen als kausale ursache ,gar nicht möglich.



          d.h. konkrekt ..weil d. orbanregime den ungarischen faschismus nicht menschenrechtshinreichend aufgearbeitet hat.....müssen nun antifaschisten das aussitzen. der schwurvon buchenwald war nie mehr.



          nie wieder.niewieder ist jetzt.egal wo.



          daher auch nicht in ungarn oderder brd.nicht in italien frankreich auchnicht oder spanien,portugal nicht und griechenland auch nicht. in der gesamten eu nicht mehr.das ist europäisches recht und selbsverständniss.und wenn da noch so viele ratten dran nagen.und wenn auch mancher wieder mit nagt...



          menschenrechtsprioritär heißt realexistierende menschenrechtspriorität. da hat es keine suspendierungen zu geben,keine alternativen,keine spekulationen,keine amtsmißbräuche..keine nacht u.nebelaktion.



          daher i. d. bundesstaatsanwaltschaft,d. d. auslieferungsantr. per euhaftbefehl statt gegeben hat,nicht unbeteiligt.

        • @Walterismus:

          da in ungarn rechtsstaatliche prinzipien mit den füßen getreten werden, dürfte es mit dem rechtsstattlichen verfahren dort nicht ganz so einfach werden.

        • @Walterismus:

          "Die Haftbedingungen in Ungarn werden etwa von der Menschenrechtsorganisation Helsinki Committee for Human Rights deutlich kritisiert. Das EU-Parlament beklagte zuletzt einen Zerfall der Rechtsstaatlichkeit im von Ministerpräsident Viktor Orbán regierten Land."



          Das sind Gründe, warum man sie mglw nicht hätte ausliefern dürfen. Das BVerfG verfügte über den Stop der Auslieferung, die StA hatte aber alles dafür getan, dass sie möglichst schnell deutschen Boden verlässt. Das ist der Skandal, dass hier willentlich einer Person zugesprochene Rechtsmittel entzogen wurden.