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E-Scooter kriegen neue VorschriftenRiskante Regeln für Roller

Der Lobbyverband Fuss warnt: Neue Vorschriften für E-Scooter sind eine Gefahr für Fußgänger:innen. Doch auch Scooter-Fahrer:innen leben gefährlich.

Stolperfalle: herumliegende E-Scooter auf Gehwegen Foto: Imago/Michael Gstettenbauer

Berlin taz/rtr | Die Ampel steht auf Rot. Radfahrende rollen trotzdem rechts um die Kurve, ein kleiner grüner Pfeil erlaubt es ihnen – nur ihnen, bisher zumindest. Jetzt plant das Bundesverkehrsministerium, die Regel in Zukunft auch für E-Scooter-Fahrer:innen gelten zu lassen. Doch der Fußverkehrsverband (Fuss) schlägt Alarm: Das gehe auf Kosten der Sicherheit von Fußgänger:innen.

Das Haus unter Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) will die Vorschriften für elektrische Tretroller insgesamt neu auflegen. Dafür hat es einen Referentenentwurf vorgelegt, den die Bundesländer und Verbände wie Fuss Mitte Juli zugeschickt bekommen haben. Bis jetzt regelt die sogenannte Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung des Bundes aus dem Jahr 2019 weite Teile des E-Scooter-Verkehrs, einige Rechte sind auch in der Straßenverkehrsordnung (StVO) festgeschrieben.

Rol­ler­fah­re­r:in­nen dürfen in Ortschaften Radfahrstreifen auf Straßen, Radwege, Fahrradstraßen und geteilte Geh- und Radwege nutzen. Abgesehen von der neuen Regel fürs Rechtsabbiegen bei einem grünen Pfeil für Radfahrende sieht der Referentenentwurf nun vor, dass E-Scooter generell öfter das dürfen, was auch Fahrrädern erlaubt ist. Vorschriften, die in der Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge stehen, sollen in die StVO überführt werden.

So sollen dort, wo das Schild „Rad frei“ bisher nur Rad­le­r:in­nen das Recht gibt, auf Gehwegen zu fahren, laut dem Papier bald auch Roller unterwegs sein dürfen. Das betreffe zahlreiche Gehwege und Fußgängerzonen, sagt Fuss-Vorstand Roland Stimpel und nennt den Entwurf eine „grobe Attacke auf die Menschen zu Fuß“. Er gibt zu bedenken, dass Menschen vor allem auf geliehenen E-Scootern oft gefährlich und chaotisch führen. „Wo Kinder, Ältere, Menschen mit Behinderungen und viele andere unterwegs sind, haben sie nichts verloren“, meint der Fußverkehrslobbyist.

Müssen E-Scooter bald keinen Abstand mehr halten?

Noch gefährlicher, laut Stimpel: Das Ministerium sieht vor, den Mindestabstand von 1,50 Metern explizit für E-Scooter zu streichen, wenn sie Fuß­gän­ge­r:in­nen überholen. Außerdem kritisiert Fuss, dass der Entwurf keine wirklich hohen Strafen enthält: Bußgelder für illegale Rollerfahrten auf Gehwegen würden zwar auf 25 Euro, für riskantes Slalomfahren in Menschenmengen auf 35 Euro erhöht. Stimpel fordert mindestens 55 Euro.

Und: Wissing wolle in der StVO verankern, dass E-Scooter genau wie Fahrräder auf Gehwegen abgestellt werden dürfen. Fuss hingegen schlägt vor, Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge ab 2026 auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen nur noch auf markierten Parkflächen zum Verleih anzubieten.

Dass wild abgestellte Roller ein Problem sein können, unterschreibt auch Ragnhild Sørensen, Sprecherin des Vereins Changing Cities. „Viele Menschen mit Seheinschränkungen melden sich bei uns“, erklärt sie. „Für sie sind E-Scooter auf dem Fußweg extrem gefährlich.“ Es brauche sichere Abstellmöglichkeiten neben dem Gehweg.

Vor allem jüngere Menschen verunglücken auf E-Scootern Infografik: Statistisches Bundesamt (Destatis)

2023 hat die Zahl der E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden im Vergleich zum Vorjahr stark zugenommen, das zeigte am Freitag eine Erhebung des Statistischen Bundesamtes (Destatis). Demnach registrierte die Polizei im letzten Jahr 9.425 dieser Unfälle, 14,1 Prozent mehr als 2022. 22 Menschen seien dabei gestorben – das sind doppelt so viele Todesopfer wie im vorherigen Jahr. 1.220 Menschen wurden 2023 schwer verletzt. 83 Prozent der Verunglückten waren selbst mit den Rollern unterwegs.

Vor allem E-Scooter-Fahrer:innen verletzt

Gleichzeitig waren die Schäden, die entstanden sind, wenn andere Menschen durch E-Scooter verletzt wurden, laut der Versicherungsbranche vergleichsweise hoch: „Jeder Unfall mit Personenschaden kostet im Schnitt über 13.000 Euro“, sagt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Diese Kosten fielen etwa für Behandlungskosten, Arbeitsausfall und Schmerzensgeld an.

E-Scooter haben auf Fußwegen nichts zu suchen

Jörg Asmussen, Gesamtverband der Versicherer

Ähnlich wie Roland Stimpel hält er deshalb nicht viel davon, E-Scootern dort mehr Platz zu geben, wo Menschen zu Fuß gehen. „E-Scooter haben auf Fußwegen nichts zu suchen“, sagt Asmussen. Schon Radfahrende erhöhten in Fußgängerzonen die Unfallgefahr. „Statt das Problem mit E-Scootern noch zu verschärfen, sollten Rad- und Gehwege strikt getrennt werden.“

Ragnhild Sørensen von Changing Cities ergänzt, dass sich das Problem ohne breite Radwege nicht lösen lässt. „Die Geschwindigkeit von Rad- und E-Scooter-Fahrenden ist recht ähnlich, aber wenn es sich auch hier knubbelt, dann passieren Unfälle.“

Das Bundesverkehrsministerium teilt auf Anfrage der taz mit, dass es noch bis zum 9. August auf Stellungnahmen der Länder und Verbände zum Referentenentwurf warte. Für die geplanten neuen Regeln gelte eine Übergangsfrist von einem Jahr. In dieser Zeit könnten Kommunen prüfen, ob sich mehr Freiheit für Rol­ler­fah­re­r:in­nen bewährt – oder ob sie für Elektrokleinstfahrzeuge doch wieder Verbote in Fußgängerzonen oder auf Gehwegen aussprechen.

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59 Kommentare

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  • Die Erfindung dieser Dinger (einschließlich Abstell- und Benutzungswildwuchs) war eine der unsinnigsten „Geburten der Neuzeit“.



    Umweltfaktor gleich null (allein schon das Einsammeln durch Lieferwagen), Regeln werden (logischerweise, da ohne Kennzeichnung - wie bei Fahrrädern) selten eingehalten ….



    In meiner Jugend mussten Fahrräder mit Motor eine Zulassung mit Verkehrszeichnung kaufen/anbringen.



    Vielleicht sollte man für Nutzer von Fahrrädern und E-Rollern eine Personen gebundene Verkehrsnummer (incl. Versicherung) einführen, die bei Einsatz sichtbar angebracht sein muss.

    • @snowgoose:

      "da ohne Kennzeichnung..."

      Lustig. Sie regen sich über E-Roller auf, die Sie offenbar noch nie gesehen haben. Hätten sie mal einen gesehen, wäre Ihnen aufgefallen, dass die ausnahmslos ALLE ein Kennzeichen haben.

      • @Murad Hal:

        Dieses Kennzeichen ist bei geliehenen E-Rollern Schall und Rauch, da nicht dem Benutzer zugeordnet.

  • Faß mal zusammen: diese losgerissenen



    Kanonen hätten - insbesondere in dieser Nacktarschversion - schlicht nicht zugelassen werden dürfen •

    kurz - op jot kölsch -



    Wieviel Fässer Kölsch die Zulassung wohl gekostet het?



    Ja wie?! Na aber Si‘cher dat.



    Dat wüßt ich ever. Da mähtste nix.



    Normal

  • Ändert für mich wenig bis nichts. Es fährt in Potsdam und Berlin ohnehin schon ein guter Teil der Fahrradfahrer oder Rollerfahrer wo und wie sie wollen, d.h. kreuz und quer und schnell auf den Fussgängerwegen. Jetzt also in Zukunft legal. Da bewahrheitet sich für mich der alte Satz von "legal, illegal, scheissegal". Ich fühle mich seit Jahren auf den Fussgängerwegen nicht sicher. Keinen Schritt zur Seite ohne sich gründlich umzusehen, kein spontanes Stehenbleiben, letztens in Berlin, kein Auto auf der (ruhigen Neben-)strasse aber die junge Dame auf ihrem Rad fährt trotzdem fast frontal in mich rein. Sonst surrt und flitzt es allerorten von hinten und von allen Seiten, bis ich froh bin, irgendwo drin zu sein. Das war aber das erste Mal, dass mich eine(r) von vorne fast platt fährt. Ging davon aus, dass ich schon auf die Seite gehen würde. Ich hatte mich aber gerade mal umgeschaut und sie nicht kommen sehen. Sie sagt genervt Tschuldigung, grinst blöd+fährt weiter - auf dem Bürgersteig. Ich mache in Potsdam schon ständig Umwege, Nebenstrassen usw. Nutzt immer weniger, weil's überall flitzt+surrt. Es hilft nur zuhausebleiben o. selber kampfradeln. Regeln zählen überhaupt nicht mehr.

    • @Fossibaerin:

      Sie sprechen mir aus der Seele.

      Ich hätte noch einen Punkt: Fahrräder gehören nicht in Parks, bzw. dürfen Fahrradwege allenfalls an deren Rand entlangführen. Es gibt ja tatsächlich Überlegungen, Fahrrad-Schnellwege mitten durch Parks zu führen. Das darf nicht sein. Parks sind keine Verkehrsflächen, sondern der Erholung und den Fußgängern vorbehalten.

  • E-Rollerverbot, bitte!

  • "Das Ministerium sieht vor, den Mindestabstand von 1,50 Metern explizit für E-Scooter zu streichen, wenn sie Fuß­gän­ge­r:in­nen überholen. "



    Wo ist denn so ein Mindestabstand vorgeschrieben?

    • @Francesco:

      In der Straßenverkehrsordnung. Scooter sind Kraftfahrzeuge, für die 1,5 Meter Sicherheitsabstand innerorts und 2 Meter außerorts vorgeschrieben sind.

    • @Francesco:

      "Noch gefährlicher soll es werden, weil Wissing Drängeln erlauben will: Wer mit E-Scootern Fußgänger überholt, muss bisher laut § 5 Abs. 4 Satz 2 StVO einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten."



      www.fuss-ev.de/?vi...n-zu-fuss&catid=83

      • @Brot&Rosen:

        Ok. Danke.

  • bestehende regelungen anzupassen ist sicherlich nötig. z.b. eine für fahrräder freigegebene busspur darf nicht mit einen e-scooter befahren werden, der muss sich bisher auf der rechten fahrbahn zwischen bussen und überholenden kfz bewegen.



    und natürlich kann sich auch jeder vernünftig mit kfz, motorrad, fahrrad, e-scooter, zu fuss usw. im strassenverkehr bewegen....wird aber nicht gemacht. meinetwegen gerne, kontrolliere, sanktionieren, bis sichtbar und fühlbar eine besserung eintritt.

  • Roller müssen Sensoren haben um zu Prüfen ob eine oder zwei Personen da drauf sind. Alles schon machbar.



    Roller sollten nur in einem klar definierten Bereich abstellbar sein, sonst kein "stop the clock".



    Wie die Roller in die Gesellschaft gebracht zeigt direkt wie wir uns in unserer Gesellschaft bewegen, rücksichtslos, empathielos gegenüber anderen und völlig egoistisch. Das gehört bestraft und ubgeschafft.



    Was nicht heiß das es sie nicht geben darf, aber reguliert!

    • @Chris Ehl:

      Dem schließe ich mich als Radfahrerin und Fußgängerin an!

  • Anekdotisch, nicht gemessen: E-Scooter-Fahrer in Städten halte ich für gefährlicher als Fußgänger, Radfahrer. Weniger berechenbar vor allem.



    (Autos und Lastwagen bleiben wegen ihre arg großen bewegten Masse gefährlicher.)



    Da die Scooter anscheinend nicht das Auto ersetzen, sondern das Rad oder den Spaziergang, würde ich bei einem Verbot der Mietroller keine Träne weinen.

    • @Janix:

      Richtig. Die Dinger simulieren sportliche Betätigung, dabei ersparen sie den ganz Gehfaulen jetzt auch noch, auch nur 50 Meter zu Fuß zu gehen.

  • Für mich ist dieser ganze Verkehrssektor ein Paradebeispiel für Willkür und politisches Gutsherrengehabe.

    Für ein benzingetriebenes Langsamfahrzeug (vulgo: MoFa) braucht es einen Führerschein. Und einen fetten Helm.

    Für's S-Pedelec nicht. Für's E-Bike nicht, für'n E-Scooter nicht.



    An der Geschwindigkeit kann es nicht liegen denn alle "können" 25km/h. (das S-Pedelec ja sogar mehr)

    Hinzu kommen völlig willkürliche Gewindigkeitsschilder und die zutiefst umweltfeindlichen Verkehswegweiser die einem einen Umweg empfehlen. Vermutlich weil der Umweg an einer Tankstelle eines Cxx-Mitglieds vorbei führt. Wer weiß.

    Und das (fehlende) Autobahntempolimit füllt Jahr für Jahr die Friedhöfe.



    Brööööm Brööööm ...

    Aber ein (Klein-)Roller darf in der Stadt nicht so schnell fahren wie alle anderen auf der Straße. Die dürfen nämlich 50 und der Kleinroller ausgerechet 45.



    Da musst du Angst haben, dass dich die genervten Autofahrer an der nächsten Ampel aus dem Helm kloppen.

    Aber bitte.



    Die Politik hat es ja so gewollt.

    • @Bolzkopf:

      Für S-Pedelecs und E-Bikes ohne Tretunterstützung gibt es eine Helmpflicht. Für Scooter nicht, weil sie nicht schneller als 20 km/h fahren.



      Bei S-Pedelecs braucht man einen Führerschein.

    • @Bolzkopf:

      Für S-Pedelecs ist ein Führerschein Pflicht!

    • @Bolzkopf:

      "Für ein benzingetriebenes Langsamfahrzeug (vulgo: MoFa) braucht es einen Führerschein. Und einen fetten Helm.

      Für's S-Pedelec nicht. Für's E-Bike nicht, für'n E-Scooter nicht."



      Meines Wissens ist das falsch. S-Pedelecs und E-Bikes (nicht Pedelecs) gelten rechtlich als Kleinkrafträder bzw. Mofas. Für erstere braucht man einen Führerschein, für Mofas eine Prüfbescheinigung.

      • @Francesco:

        @GAGMAN

        Stimmt. Klasse "AM" ist erforderlich.

  • Dass Regeln - wie mit Mietrollern umgegangen wird - endlich aus einem Graubereich herauskommen, finde ich gut. Bei einem recht neuen Thema, gibt es natürlich unterschiedliche Ansichten über diese Regeln.

    Manche Städte gehen den Weg, dass Mietroller nicht mehr erlaubt sind. Dies ist ja weiterhin unbenommen

  • Verbietet die Miet-Scooter. Wenn etwas mehr Probleme schafft, als es löst, dann ist das die einzige richtige Konsequenz. Wer unbedingt so ein Ding fahren will, soll sich eben eins kaufen. Derjenige stellt das Fahrzeug dann wenigstens korrekt ab und wirft es nicht in den nächsten Fluss oder so.

    • @Suryo:

      Das wäre ein Anfang, das „verschmutzende“ Einsammeln in der ganzen Stadt entfiele auch.

  • Leider ist das so wo Menschen zusammenleben.

    Wenn viele Leute sich ihre Regeln selbst machen muß irgendwann der Staat eingreifen.

    Bei den Drohnen ist es schon passiert. Bei den Rollern wird es jetzt kommen müssen. Prizipiell ist ein auf dem Gehweg liegender Roller nichts anderes als ein geparktes Auto auf dem Gehweg. Kommt nun ein Rollifahrer oder eine Mutter mit Kinderwagen vorbei ist Schluß mit lustig.



    Die Roller einsammeln und entsprechend "Abschleppgebühren" einziehen wäre durchaus denkbar.



    250€ Gebühr tun im Geldbeutel weh.

    Handynutzung auf dem Roller sieht man ebenfalls oft.



    Die Multitaskingfähigkeit der Roller*Innen ist manchmal beeindruckend, aber auch saugefährlich. Im Auto macht das einen Punkt und mindestens 100€.

    Die Verstöße würden vermutlich damit nicht komplett aufhören, aber das ist mit dem Falschparken ja auch nicht anders. Trotzdem wird der ein oder andere doch einmal ,mehr darüber nachdenken wie und wo er seinen Roller abstellt oder nutzt.

    Wenn man das jetzt alles mit einer Kennzeichnungspflicht verbindet wäre die Sache schon runder.

    • @Tom Lehner:

      Es würde schon viel erreichen, wenn die Verleihunternehmen das ihre täten. Die wissen schließlich, wer einen Roller zuletzt gefahren hat. Steht dann ein Roller falsch, werden eben automatisch 50 Euro Strafe abgebucht. Oder man muss eben bei der Erstanmeldung 300 Euro Kaution zahlen. Das würde dann auch die Zahl jugendlicher Spaßfahrer reduzieren.

      • @Suryo:

        Dann müsste man aber nachweisen können, dass der letzte Nutzer die auch tatsächlich so abgestellt hat und nicht irgendeiner die nachträglich auf dem Gehweg umgestellt hat.

        Denn bei Jugendlichen dürfte das Umstellen dann Volkssport werden..

        • @Walterismus:

          Dann wird das Geld eben tatsächlich automatisch abgebucht, und zwar fünf Minuten nach der letzten Benutzung, wenn der Scooter diese Zeit lang außerhalb einer Parkzone stand.

          Es gibt Lösungen. Die Verleiher wollen nur nicht, weil es sie Umsatz kosten könnte.

  • Die vielen Rücktrittsforderungen an Wissing kommen nicht von ungefähr.

    Seit Beginn der Legislaturperiode nichts Vernünftiges von ihm gehört.

    Bin, wenn es das Wetter erlaubt, täglich 24 Kilometer mit dem Fahrrad zur Arbeit und zurück unterwegs.

    Soll ich mal protokollieren wie viele völlig idiotisch abgestellte Roller mir täglich auf dem Radweg im Weg stehen?

    Wer brutal und ohne Abstand überholt, abbiegt und sich um gar nichts schert?

    Noch schlimmer auf den Gehwegen.

    Der Lobbyverband Fuss hat vollkommen Recht.

    Der ADFC sollte es ihm gleichtun.

    Wissing lebt in einer Traumwelt.

    Wird Zeit für ein Rollerverbot wie es längst viele intelligente Stadtverwaltungen durchgesetzt haben.

    • @shantivanille:

      Hat man von den Verkehrsministern allesamt in den letzten Jahren vernünftiges Handeln gesehen (anstatt Geldverschwendung ohne Haftung)?

    • @shantivanille:

      Was hat Wissing denn mit ihren Beispielen (Falschparken, Überholen, Abbiegen, Mietroller-Verbot) zu tun?

      Für die Durchsetzung sind Land und Kommune zuständig und nicht die Bundesverwaltung.

      • @eicke81:

        Text tatsächlich lesen kann helfen.



        Kleiner Tip:



        "Das Haus unter Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) will die Vorschriften für elektrische Tretroller insgesamt neu auflegen." Etc. etc.

        Greenpeace zu Wissing: "1000 Kilometer weitere Autobahnen will das Ministerium von Volker Wissing bis 2030 durchs Land walzen lassen, durch Wälder, Felder und über Moore. Dabei durchzieht das Land bereits heute eines der dichtesten Autobahnnetze Europas, mit gut 13.000 Kilometern ist es heute mehr als dreimal so lang wie noch 1960. Das deutsche Bahnnetz ist hingegen ein Sanierungsfall: Strecken und Bahnhöfe wurden geschlossen, Weichen zurückgebaut, nötige Sanierungen verschleppt."

        www.greenpeace.de/...taet/bahn-autobahn

  • Solange die jetzigen Regeln nicht von den ordnungsbehörden durchgesetzt werden brauchen wir keine Änderung denn sie fahren jetzt schon wo und wie sie wollen und stellen die Dinger kreuz und quer auf den Fußweg ab.

    • @pablo:

      Das funktioniert in manchen Teilen Deutschlands ganz gut. Im Sauladen Berlin eher nicht

  • Der Kompromiss ist ganz einfach, Du bleibst auf der Fahrbahn. Radfahrer haben auf dem Fußweg nichts verloren. Das erzählen dir nur die Grünen, die auch kein Geld in Radwege investieren.

    • @Wee:

      Ich kenne jemanden der das Zusatzschild "Fahrräder frei" auf dem Fußweg so interpretiert, dass dieser frei von Fahrrädern sein soll und pöbelt dort Radfahrer an.

      • @Axel Schäfer:

        Das Zusatzschild Fahrräder frei bedeutet: Der Radverkehr muss in diesem Fall mit Schrittgeschwindigkeit fahren.

        Auf gut deutsch, er darf den Fußgänger nicht überholen. Wer sich nicht daran hält wird völlig zurecht angepöbelt.

    • @Wee:

      Eher die F.D.P. - damit die Autos auf der Straße freie Fahrt (für freie Bürger) haben. Niemand, dem Radverkehr wichtig ist, will etwas anderes als eine designierte, getrennte Fahrradinfrastruktur.

    • @Wee:

      Was erzählen die Grünen? Dass man auf dem Gehweg radfahren soll? Das halte ich für ein Gerücht.

  • Die Verleiher sollten ihre Kund*innen besser mal - und wiederholt - auf den Schulterblick aufmerksam machen. Überholen ist für solche Verkehrsteilnehmer*innen in der Regel ein verträumtes links Ausscheren. Was hinter einem kommt, interessiert nicht. Und wenn man dann was sagt, wird man angepflaumt dass man ja auch klingeln könnte. Genau mein Humor.

  • Als überzeugter Radfahrer finde ich es richtig, e-Scooter und Fahrräder gleichzustellen. Ich kann auch verstehen, dass Fußgänger:innen sich gestört fühlen, wenn es um sie herum ständig radelt und surrt (auch, wenn das lange nicht so gefährlich ist, wie sie gerne behaupten). Ein schöner Kompromiss wäre ja, dass der steigende Platzbedarf für Fahrräder und e-Scooter auf Kosten von Autos geht, nicht auf Kosten der Fußwege.

    Das Problem dabei wird Folgendes sein: Die meisten der angeblichen Fußgänger:innen sind gerade auf dem Weg zum oder vom Parkplatz ihres Autos…

    • @Wonko the Sane:

      E-Scooter mit Fahrrädern gleichzustellen widerspricht der Logik. Der Scooter ist ein Kraftfahrzeug. Er wird ausschließlich durch einen Elektromotor angetrieben. Beim Fahrrad muss ich strampeln (auch beim Pedelec). Logisch sind also Scooter auf der Fahrbahn. Auf Gehwegen haben Scooter nichts verloren.



      Die Mofas mit Benzinmotor dürfen übrigens auch nicht auf Gehwegen mit Zusatzschild "Radfahrer frei fahren". Das war schon vor fünfzig Jahren so und ist es immer noch. Daran hat sich niemand gestört. Die Zweitaktstinker behindern Autofahrer anscheinend subjektiv weniger als ein elektrisch betriebenes Zweirad mit der gleichen Geschwindigkeit.

    • @Wonko the Sane:

      „… (auch, wenn das lange nicht so gefährlich ist, wie sie gerne behaupten)…“ Sie behaupten nicht, sie erleben.



      „… Die meisten der angeblichen Fußgänger:innen sind gerade auf dem Weg zum oder vom Parkplatz ihres Autos …“ Ne, die sind auf dem Weg zu den Öffis - zur Schule -Kindergarten - Spielplatz usw.

    • @Wonko the Sane:

      "Das Problem dabei wird Folgendes sein: Die meisten der angeblichen Fußgänger:innen sind gerade auf dem Weg zum oder vom Parkplatz ihres Autos…"



      Häh? Solange man sich zu Fuß fortbewegt ist man nicht "angeblich", sondern faktisch Fußgänger! Sonst könnte man auch von angeblichen Radfahrern sprechen. Schließlich bewegt man sich ja auch irgendwann zu Fuß. Bspw. auf dem Weg zum oder vom Parkplatz des Rades!

    • @Wonko the Sane:

      Ich sehe schon erhebliche Unterschiede zwischen Fahrrädern und E-Scootern. Fahrräder werden zB eher nicht dazu benutzt, um drei kichernde 14jährige auf einmal oder eine Gruppe angetrunkener Jungmänner zu befördern.

    • @Wonko the Sane:

      Ein überzeugter Radfahrer können Sie nicht sein.

      Rollerfahrer nerven derart, dass man sich nur noch wünscht, diese würden auf Nimmerwiedersehen verschieden.

      Sharing ist das Gegenteil von Caring.

      • @shantivanille:

        Die BVG titelte mal auf einem Werbeplakat für ihr "jelbi"-Mietangebot mit "sharing statt caring". Das war treffender als beabsichtigt :)

        • @blutorange:

          Ist doch immer wieder schön, wenn beabsichtigtes denglisches Dummdeutsch von Werbefritzen sich als sinnvolle Aussage auf Englisch entpuppt.

    • @Wonko the Sane:

      Das stimmt so nicht. Ich gehe viel zu Fuss, bin aber hörgeschädigt.



      Ich höre nicht, wenn sich hinter mir ein Radfahrer oder E-Roller nähert. Das gab schon sehr gefährliche Situationen. Ich erschrecke sehr, wenn so jemand an mir vorbei rauscht. Dann.mache ich vor Schreck einen Schritt in die falsche Richtung. Bin auch schon gestürzt. Die Fahrenden sind unter wüsten Beschimpfungen weitergefahren.



      Wie soll ich den Fahrer ausfindig machen?



      Was da geplant ist, ist lebensgefährlich nicht nur für mich.

      • @D. MEIN:

        Obwohl ich gut höre, war ich auch des öfteren schon heftig erschrocken, ganz einfach weil Sie als Gehender das schwächste Glied der kette darstellen.

        Am Autoverkehr hat sich nicht viel geändert, wird sogar immer weiter eingeschränkt und reglementiert.

        Der normale Radfahrer mit Durchschnittsgeschwindigkeit wird terrorisiert durch viele Rennräder, die hart unterwegs sind, E-Bikes, die meisten können damit nicht umgehen, E-Scooter, deren Fahrer man nicht beschreiben möchte, sonst kommt mein Kommentar nicht durch.

        Und dann natürlich Lastenräder, deren Durchschnittsfahrer:in mir grundwegs sympathisch ist, die Mama mit den zwei Kindern und Hund vorne im Lastenteil. Meistens jedoch mit Motor unterwegs. Und zwar heftig unterwegs. Da bleibt nur die Flucht.

        Vieles davon weicht auf den Gehweg aus, da die Radwege längst nicht mehr ausreichen.

        Fußgänger sind in einer miserablen und am meisten gefährdeten Situation.

        Es ist hart, das kriege ich auch von anderen mit.

        Leider haben Fußgänger keine politische Lobby.

      • @D. MEIN:

        Und wenn ein Jogger an Ihnen vorbeiläuft?



        Aber zum Verständnis: Es geht bei der Neuregelung nicht darum, dass Radfahrer zukünftig auf Fußwegen fahren sollen. Es geht nur darum, dass dort, wo auch heute schon Radfahrer auf Fußwegen fahren dürfen, dies künftig auch für E- Scooter erlaubt sein soll.

      • @D. MEIN:

        Dank Lobby gibt es weiterhin keine Nummernschilder bei Rädern und Mietrollern

        • @eicke81:

          Die Mietroller um die es geht haben allesamt ein Kennzeichen, weil es sich um zulassungspflichtige Fahrzeuge handelt 🤔

        • @eicke81:

          Nummernschilder bei Fahrrädern - wie viele Verwaltungsstellen wollen sie schaffen (und bezahlen) um das umzusetzen? Jeder, der per Kleinanzeige ein Fahrrad verhökert/kauft muss dann erstmal einen Termin auf dem Amt machen? Solange die Difitalisierung in D grundsätzlich nicht funktioniert ist das eine völlig absurde Idee. Von vielen anderen Gründen abgesehen...

          • @Gagman:

            Wieso?? Das Versicherungskennzeichen für Mofas und E- Roller sind nicht zulassungspflichtig sondfern nur Versicherungspflichtig. Da ist keine Zulassung und Ummeldung nötig. Nur ein 3 Zeiler an die Vericherung und es haat sich.

            • @Bernd Simon:

              Und da es es keine Versicherungspflicht für Fahrräder gibt, ist ein Versicherungskennzeichen auch keine Option für Fahrräder.

        • @eicke81:

          Ich weiß nicht, welche gemeinsame Lobby Mietrollervermieter und d:i:e:R gemeine Radfahrer:In hat. Auch weiß ich nicht, wie die Rechtslage bei Mietrollern ist, elektrische Mietroller haben jedenfalls Nummernschilder.

  • In der Praxis dürfe dies nicht soviel verändern. Die Rollerer:Innen fahren doch eh schon wo und wie sie wollen.