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Familienrechtlerin für klare Absprachen„Ehevertrag muss Pflicht werden“

Partner sollten vor der Heirat vereinbaren, wer wie viel erwerbstätig ist. Dafür spricht sich Melanie Ulbrich vom Familienrechtsverband Isuv aus.

Unterhaltsfragen sollten Paare lieber klären, solange sie sich noch zugetan sind Foto: Karsten Thielker
Jost Maurin
Interview von Jost Maurin

taz: Frau Ulbrich, zur Midlife-Crisis gehört bei vielen Paaren die Scheidung, und dann geht es oft ans Ersparte: Ohne Ehevertrag muss der reichere Partner dem anderen die Hälfte des Vermögens und der Rentenansprüche geben, die er während der Ehe erwirtschaftet hat. Dieser Zugewinn- und Versorgungsausgleich stammt aus der Zeit, als es Standard war, dass nur der Mann Geld verdient und nur die Frau die Kinder betreut. Sind diese Ausgleichsregeln noch gerecht?

Melanie Ulbrich: Dieses System kann immer noch gerecht sein, weil Frauen im Schnitt immer noch weniger arbeiten als Männer, und die Erziehungszeiten nicht paritätisch verteilt sind. Wenn sich die Frauen um die Kinder kümmern, haben sie weniger Gelegenheit zu sparen. Das heißt, sie kommen tendenziell schlechter aus so einer Ehe raus. Vermeiden können wir das etwa durch eine gesetzliche Pflicht, vor der Heirat einen Ehevertrag abzuschließen. Darin können die Partner festlegen, wie sie ihre Erziehungszeiten verteilen. Ein Ehevertrag muss für alle Paare Pflicht sein.

Es gibt doch schon die Möglichkeit, einen Ehevertrag abzuschließen.

Die Möglichkeit besteht, aber die wenigsten Menschen machen das. Die wenigsten sehen, worauf sie sich einlassen, wenn sie die Ehe schließen. Dass die Paare sich dann in einer sogenannten Zugewinngemeinschaft befinden, wissen die meisten Leute einfach nicht. Da braucht es mehr Transparenz und vielleicht auch Beratung vor einer Ehe, dass man gesagt bekommt: Sie können eine Zugewinngemeinschaft sein, sie können aber auch Gütertrennung vereinbaren. Dann ist jeder für sein Vermögen selbst verantwortlich. Dann hat aber der Partner, der weniger verdient, auch sehenden Auges entschieden zu sagen: Ich verdiene weniger, ist mein eigenes Pech.

Wäre so eine Pflicht zum Ehevertrag auch im Interesse der Kinder?

privat
Im Interview: Melanie Ulbrich

Die 51-Jährige ist Bundesvorsitzende des Interessenverbands Unterhalt und Familienrecht (ISUV). Der gemeinnützige Verein ist mit nach eigenen Angaben etwa 5.000 Mitgliedern der größte Familienrechtsverband in Deutschland.

Ja, in einem Ehevertrag könnten Sie beispielsweise festlegen, wie die Kinderbetreuung im Falle einer Scheidung geregelt werden soll. Sie können auch den Unterhalt für die Kinder festlegen. Es ist besser, dass die Eltern sich darüber einigen, so lange sie sich einander zugetan sind. Wenn das nicht mehr der Fall ist, können diese Themen viel Streit auf dem Rücken der Kinder verursachen. Gerade im Interesse der Kinder wäre es auch vorzuschreiben, dass die Eltern bei einer Trennung zuerst in einer Mediation versuchen, sich zum Beispiel über den Vermögensausgleich zu einigen, bevor sie vor das Familiengericht ziehen. Denn ein Rechtsstreit kostet die Eltern viel mehr Geld und Nerven als ein Vermittlungsverfahren.

Wie könnte der Staat beim Versorgungsrecht Anreize dafür setzen, dass die Partner die Care-Arbeit gleichmäßiger aufteilen?

Während der Ehe sollte in der jährlichen Renteninformation auch stehen, wie hoch die Rente nach einer Scheidung sein würde. Das könnte ein großer Anreiz sein, seinem Partner zu sagen: Du könntest arbeiten gehen, dann würde ich weniger Rentenpunkte verlieren, und du würdest mehr Punkte dazugewinnen. Man könnte auch selber auf die Idee kommen: Oh mein Gott, ich verdiene total wenig Rentenpunkte; was mache ich dagegen? Dann muss man sich überlegen, ob man seine Stunden aufstockt und der andere die Stunden reduziert.

Mit welcher Rechtfertigung gibt es die Zugewinn- und Rentenausgleiche selbst in kinderlosen Ehen?

Beim Versorgungsausgleich ist die Rechtfertigung einfach: Der Staat möchte nicht, dass ihm später jemand auf der Tasche liegt, weil er mangels ausreichender Rente in die Grundsicherung rutscht. Das ist die einzige Rechtfertigung in kinderlosen Ehen, denn da hatte ja jeder die Chance, Geld zu verdienen. Das gilt auch für den Zugewinnausgleich. Der hat bei kinderlosen Ehen genauso wenig Berechtigung.

Ihr Verein ist bei manchen umstritten, vor allem weil Ihr Ehrenvorsitzender Josef Linsler 1992 eine Schrift mitherausgegeben habe, in der einer der Autoren Sex mit Kindern gerechtfertigt habe. Was sagen Sie dazu?

Herr Linsler hat sich von den pädosexuellen Inhalten in dem Band distanziert, und in einer späteren Auflage war dieser Aufsatz nicht mehr enthalten. In den letzten 20 Jahren hat sich unser Verein extrem verändert, wir helfen sowohl Männern als auch Frauen bei Trennungen und Scheidungen. Mittlerweile sind 40 Prozent unserer Mitglieder weiblich. In unserem Bundesvorstand herrscht jetzt Parität.

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31 Kommentare

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  • Na viel Spaß beim Antizipieren der nächsten 20 Jahre. Als ob immer alles nach Plan läuft. Die Pflicht zum Ehevertrag würde Frauen benachteiligen, davon bin ich überzeugt. Es hört sich nämlich äußerst fair an, wenn man sagt, jeder behält sein eigenes Geld, da kann doch niemand dagegen sein?! Die Frau, die durch das Kinderkriegen in der Karriere erst mal benachteiligt ist, zieht damit im Zweifel den kürzeren. Wenn keine Kinder kommen, mag es ok sein.

  • Wenn man so die Kommentare liest, könnte man fast auf die Idee kommen, dass das wichtigste an der Ehe Geld ist 😁

  • Über die Nummer freuen sich ausschließlich die Notare.

  • Die Zugewinngemeinschaft ist die fairste eheliche Güterverteilung. Sie schützt die Ehepartner während der Ehe vor etwaigem anderweitigem Zugriff etwa durch Gläubiger des einen Ehegatten beim anderen Ehegatten (anders als die Gütergemeinschaft), führt aber nach der Ehe zu einem Ausgleich der Ehepartner untereinander für das was man gemeinsam erarbeitet hat.

    Die Gütertrennung benachteiligt einseitig den Ehepartner, der beruflich zugunsten der Familie kürzer tritt.

  • Statt einer Pflicht zu Verträgen, die ja für die zukünftigen Ehepartner auch wieder mit Kosten verbunden sein dürften für einen Notar o.ä., wieso keine (verbindliche) kostenlose Beratung?! Frau Ulbrich hat ja selbst gesag,t das dies fehlt. Und dann können die Partner ja selbst entscheiden ob sie einen Vertrag machen oder nicht.

  • Woher sollen die Eheschließenden wissen, wie die Welt in 20 Jahren aussieht? Und woher, welche Ansichten sie in 20 Jahren haben?

    Der Vorschlag ist etwas weltfremd.

  • Das Unterhaltsrecht des geschiedenen Ehegatten hat mit dem Güterrecht während der Ehe herzlich wenig zu tun. Richtig ist, dass in einem Ehevertrag sowohl ein vom gesetzlichen Grundsatz abweichender Güterstand gewählt werden kann als auch auf Unterhalt aus verschiedenen Berechtigungsgründen verzichtet werden kann. Letzteres unterliegt aber immer der inhaltlichen Kontrolle durch das Familiengericht, ist also nicht garantiert durch einen Ehevertrag.



    Die Gütertrennung ist übrigens in den wenigsten Fällen ratsam, weil es im Todesfall erhebliche erbrechtliche Folgen gibt. Besser ist oft die Modifikation der Zugewinngemeinschaft durch Ehevertrag. Auch wenn es unromantisch erscheint: Ein guter Ehevertrag ist für beide Ehegatten in dem Augenblick von Vorteil, indem es überhaupt ein bisschen Vermögen zu verteilen gibt, gerade auch, wenn mindestens ein Ehegatte Grundbesitz erben kann.



    @FVADERNO: In Deutschland ist das deutsche Güterrecht nur dann nicht anzuwenden, wenn Sie entweder den gemeinsamen Lebensmittelpunkt unmittelbar nach Eheschließung ins Ausland verlegen oder in einem Ehevertrag eine Rechtswahl getroffen haben; die Ansprüche auf Unterhalt können Sie nur durch Ehevertrag oder Scheidung vor einem ausländischen Gericht umgehen. Heißt in der Praxis: Auswandern und wegbleiben, wenn Sie partout keinen Ehevertrag wollen.



    @MEERWIND7: An der gesellschaftlichen Anstößigkeit des Ehevertrags verdienen noch viel mehr Stellen: Das eheliche Vermögen muss jedenfalls bei Grundbesitz notariell auseinandergesetzt oder von Anwälten vor Gericht erstritten werden, meistens verdienen dann auch Makler:innen und Banken mit. Die Notar:innen kassieren übrigens nach Geschäftswert gestaffelt, also meistens bei Scheidung viel mehr als bei Eheschließung. Insofern ist der Ehevertrag die günstigere Lösung. Was die Kinder angeht: Vaterschaftsanerkennung nebst Sorgeerklärung sind deutlich billiger als Ehe nebst Scheidung; Unterhalt gibt's trotzdem.

    • @Zangler:

      Die Gütertrennung ist übrigens in den wenigsten Fällen ratsam, weil es im Todesfall erhebliche erbrechtliche Folgen gibt.



      .....



      Was hindert der Vertragspartner sich im Erbfall als wechselseitig als Alleinerben einzusetzen?



      Eheverträge sind frei verhandelbar und ein sorgfältiger Notar, wird auch den "Erbfall" in 1, Ebene, MIT regeln! :-)



      Btw. Zum Beispiel bei der Kombination "BeamterIn/Beruftätige/r" Selbstständige/rFreiberuflerIn ist ein Ehevertrag überlebenswichtig!



      Ps. Meiner, besser UNSER Notar(1) machte das, fair & ohne einen Partner zu bevorzugen! Es war unwichtig, das wir uns seit dem "Sandkasten" kannten! DER nahm einfach seine Rolle & Arbeit sehr ernst!



      (1) Der auch den "Trauzeugen" machte & die Standesbeamtin hat nie begriffen, warum bei Ihren Speech über "Sorge, für einander "DA" sein uvam" 4 Leute "grinsten".



      Wir hatten eine Woche vorher eine GmbH & Co. KG zur "Aufzucht unseres Kindes" gegründet & ALLE "Ehe-Rechtsfolgen des BGB's" absolut ausgeschlossen! -)



      .



      Ps, Freue mich immer noch, das die "Lady an meiner Seite" jeden Morgen mit mir einen Tag weiter verbringen will, denn scheiden lassen kosten s.o. nicht viel & geht kurzfristig "über die Bühne"! Wenn ein Termin zu bekommen ist! :-)

      • @Sikasuu:

        „Was hindert die Vertragspartner sich im Erbfall wechselseitig als Erben einzusetzen?“



        Nichts, aber wenn es Pflichtteilsberechtigte gibt, ist die Gütertrennung bis zu einem Achtel des Nachlasswertes teurer als die Zugewinngemeinschaft. Es gibt im Güterrecht einen Typenzwang, da ist nichts mit völliger Freiheit. Und Unterhalt ist nochmal eine ganz andere Frage und unterliegt wie gesagt der gerichtlichen Kontrolle. Gerade Selbständigen, aber auch Beamt:innen, traut man da vergleichsweise viel zu.



        Ich drücke Ihnen jedenfalls beide Daumen, dass das für Sie nie relevant wird. Immerhin haben Sie offenbar eine Beziehung, in der sie auch über wichtige und schwierige Themen rechtzeitig reden. (Weil sie das tun, lassen sich wahrscheinlich auch so wenige Paare mit Ehevertrag scheiden.)

        • @Zangler:

          Gerade Selbständigen, aber auch Beamt:innen, traut man da vergleichsweise viel zu.



          ---



          Na ja, aber doch wohl NUR wenn einer der Beiden Partner den "Ehevertrag" anficht! Oder?



          Und warum sollte jemand nach "einiger Zeit" das o.a. TUN, wenn er darüber ausführlich geredet hat! :-)



          Btw. Ja, lanf lebe der "Rosenkrieg" & der Nachlassstreit, richtig gute "Umsätze" können Juristen damit machen, aber.... wenn vorher klar ist, das BEIDE dies nach Möglichkeit verhindern wollen, "Ehe & Beziehung" sich, sowohl aus "Rechtsgeschäft & Gefühl", zusammensetzen, werden einige "Stud-JUS" sich wohl auf AGB, Abmahnungen uvam, umstellen müssen.



          Das Geschäftsfeld "Einwanderung" das ein paar aus der Innung entdeckten, scheint ja, ähnlich wie CUM-CUM, EX auch nicht langfristig zu funktionieren! :-)



          .



          Ps, Ich fürchte, wenn es eine "Aufklärungs- & Beratungspflicht" vor der "Eheschließung" geben würde, könnte es sein, das die Zahl der "Ehen" wohl sehr abnimmt.



          Nach heutiger Rechtslage scheint "Zusammenleben" selbst mit Kindern, mit ein paar "notariellen Vereinbarungen" wohl für VIELE die bessere, elegantere Lösung zu sein! :-)

  • Man könnte die Ehe vor dem Notar schließen, der alles erklärt. Ist auch spaghettimonsterlos.

    Erst mal das Splitting beenden, egal was halbfrustige Gatten dazu sagen. Andere Länder konnten das auch.

  • Die Regelungen des BGB sind bereits ein Ehevertrag. Daher ist die Forderung nach einer Verpflichtung zum Ehevetrag nicht nachvollziehbar.

    • @DiMa:

      Die Regelungen des BGB sind bereits ein Ehevertrag. Daher ist die Forderung nach einer Verpflichtung zum Ehevetrag nicht nachvollziehbar.



      ---



      Das ist ja gerade DER "Knackpunkt"!



      Der Ehe nach BGB ist für viele erst dann als VERTRAG"akut" wenn die scheiter!



      Eine vorherige Auseinandersetzung & Beratung darüber erscheint mir bei dem "Nicht-Wissen" vieler doch sehr notwendig!



      .



      Ps. Schreib mal unter eine Kaufvertrag:



      "Für diesen Vertrag gellten ausschließlich die AGB's des BGB's!



      Den Handels- Vetragspartner springt im "Dreieck" wenn er das mit bekommt!"



      Oft bemerken DIE das nicht & dann brennt später die Hütte! :-)

      • @Sikasuu:

        Auch beim Kaufvertrag braucht es weder gesonderte Regeln, noch einen Hinweis auf das BGB.

        Es heiraten erwachsene Personen, die sich vorher gerne vom Anwalt beraten lassen können. Eine fakultative Beratung oder einen darüber hinausgehenden zwangsweisen Vertag braucht es dagegen nicht.

        • @DiMa:

          Auch beim Kaufvertrag braucht es weder gesonderte Regeln, noch einen Hinweis auf das BGB.



          ----



          Hast Du mal die AGB's der Verkäufer gelesen? Wenn die die unterschreibst verzichtest Du aus sehr viel. Als "Erwachsene/r"!



          Im BGB sins allgemeine AGB's wie auch "AGB's für eine EHE" vorgegeben!



          Die kann jeder akzeptieren, sind aber dem MEISTEN nicht bekannt!



          Ich fände es gut, wenn z.B. "vier einer Eheschließung" vergeleichbar jedme anderen "Notarvertrag" eine Beratung BEIDER Parteien, obligatorisch wäre!



          Btw. Selbst ein Pfarrer/Im "macht KEINE "kirchliche Trauung" (die zivilrechtlich ja nichts bedeutet) ohne ein "Trau(ungs)gespräch"über die Beututung dieser "Handlung" VORHER! :-)

  • Es gibt so viele Dinge über die man in diesem Land ungern spricht, obwohl sie essentiell sind.



    Man muss diese Themen: Einkommen, Scheidung, Pflegebedürftigkeit, Demenz, Tod und die damit verbundenen Fragen der Versorgung und Vorsorge offen ansprechen und es ist richtig, dass es hierzu sachliche Informationen und Beratung gibt, die es einem ermöglichen individuelle Vereinbarungen zu treffen.



    Bei einem ausgewogenen Vertrag lebt es sich für alle Vertragspartner viel entspannter.

    • @Axel Schäfer:

      Wie wahr, es gibt viel zu viele unangetastete Themen, die aber einen enormen Einfluss auf das Leben der meisten Menschen haben.

  • Soll der Staat sich denn in alles einmischen?



    Wenn ein Partner auf eine vertragliche Regelung besteht, dann soll er/sie dies vor der Heirat machen. Wenn der/die andere sich verweigert, platzt halt die Hochzeit.



    Pflicht zum Ehevertrag: Nein!

    • @Rudi Hamm:

      Die Ehe ist bereits ein Vertrag, und wenn man nicht zur Kirche rennt auch nur das. Wenn man nicht extra einen erstellt gilt einfach der Standardvertrag, der als Güterstand die Zugewinngemeinschaft festlegt. Wegen Menschen wie dir, die sich nicht informieren gibt es diese Forderung nur.

  • „Ehevertrag muss Pflicht werden“



    Partner sollten vor der Heirat vereinbaren, wer



    wie viel erwerbstätig ist.



    ----



    DAS ist der einzige Punkt, der sich einem Vertrag, der für die Zukunft abgeschlossen wird, nicht abzusichern ist.



    WER kann den Arbeitsmarkt & dessen Möglichkeiten denn so langfristig voraussehen! :-)



    Doch der Rest, Zugewinn, Versorgungsuasgleich, Sorgerecht füt evtl. Kinder usw. ist planbar!



    MMn. ein "guter Nachdenk-Ansatz", für Menschen, die im Überschwang der Gefühle eine EHE eingehen wollen, die letztlich ein Rechtsgeschäft ist.



    Klingt BÖSE? Fragt mal einen Juristen, der erklärt jedem der das wissen will, das "Gefühl & Zusammenleben" das eine, zum Standesamt zu gehen & dort etwas unterchreiben" was ganz anderes ist!



    Btw. Ein Freund, RA, hat mir mal gesagt:



    "Bei mir wollte noch niemand eine Scheidung, Die/der einen Ehevertrag hat, aber x-Leute, sich sich in so einem Fall um jeden "Teelöffel" teuer gestritten haben!

  • Das stellt nur für Menschen kein Problem dar, für die das Private auch politisch ist. Mithin die meisten Linken, für die (Achtung! Verallgemeinerung) ja ohnehin alles ein gesellschaftliches Thema ist, bis hin zum Fleisch, welches ich auf meinen Grill lege.

    Für Menschen, welche allerdings der Ansicht sind, dass ihr Privatleben weitestgehend Angelegenheit von zwei erwachsenen Menschen ist, sind solche Vorschläge nur eines übergriffig!

    • @insLot:

      Naja, das ist ja letztlich so auch Quatsch (tschuldigung) denn eine Eheschließung beim Standesamt _ist_ nicht rein privat, sondern eine rechtliche Angelegenheit, die auf den Gesetzen des Landes fußt und allerhand Konsequenzen hat, die weder nur 2 Personen allein betreffen noch nur von diesen wieder allein gelöst werden können.

      Und zusätzliche Vereinbarungen, also Verträge, werden in vielen anderen Ländern sehr selbstverständlich geschlossen, was auch hier noch üblich war, solange das Verfahren der Eheanbahnung nebst familiärer Einbidung und Aushandlung der einzubringenden Güter gesellschaftlich standardisiert war und da stand/steht dann selbstverständlich drin, wer welche Güter erhält, sofern die Ehegatten sich zu einer Scheidung entschließen sollten.

      (Hätte ich das mal selbst beherzigt, würde ich meine kleinen Rentenpünktchen nicht auch noch mit dem Ex teilen müssen... seufz)

      • @hierbamala:

        Bei dem Vorschlag geht es allerdings ausschließlich darum, das interne Verständnis der zwei Ehepartner über ihre Lebensführung zwangsweise vertraglich festzuhalten. @inslot hat völlig Recht.

      • @hierbamala:

        Wie die das ausgestaltet ist Sache der Vertragsparteien und das sind die Ehepartner. Die wesentlichen Regelungen zur Ehe stehen im BGB.

  • Solange keine Kinder da sind, ist der Ehevertrag sinnvoll. Wie will man aber vor Beginn einer Ehe schon festlegen, was passiert, wenn ein oder mehrere Kinder zu versorgen sind und was passieren soll, wenn diese Kinder mehr oder weniger Unterstützung als im Ehevertrag geplant benötigen? Genauso ist die Einkommenssituation in 10 Jahren oder mehr nicht planbar (es sei denn, man hat eine Stelle als Beamte oder als Beamter).

  • Ein MUSS zum Ehevertrag: Dann heirate ich lieber im Ausland und pfeife auf solche in meinen Augen abwegige Vorschläge.

    • @fvaderno:

      Das würde aber doch nichts an der ggfs. ungeklärten Versorgung im Falle der Scheidung ändern.

  • In der familienrechtlichen Praxis werden die Inhalte von Eheverträgen besonders dann im Scheidungsfall in Frage gestellt, wenn sie vor der Ehe geschlossen worden sind, weil dann die These gilt, ohne den Vertrag wäre die Ehe womöglich nicht geschlossen worden, und derjenige, der den Ehevertrag wollte, habe den anderen, der die Ehe wollte, über den Tisch gezogen. So jedenfalls meine Erinnerung an die Rechtsberatung. Ausgeprägter noch im Fall einer Schwangerschaft.

    Dieses Problem, dass eine Seite den Ehevertrag in Frage stellt, wenn dieser ihr nicht mehr so in den Kram passt, müsste zuallererst ausgeräumt werden. In der Praxis verdienen die Juristen allerdings gut daran.

    • @meerwind7:

      ...werden die Inhalte von Eheverträgen besonders dann im Scheidungsfall in Frage gestellt....



      ----



      Meiner beginnt:... die Erschienenen zu 1 & 2 sind vom Notar vor dem Abschluss ausführlich auf die Tragweite dieses Vertrags hingewiesen & beraten worden. Sie erklären jetzt gemeinsam...."



      Da ist nicht mehr VIEL mit infrage stellen!



      Denn wenn DU so einen Vertrag "knicken" kannst, ist jeder Kauf-, Darlehns- usw Vertrag anfecht- & widerrufbar.



      Voll geschäftsfähig, beraten, belehrt usw. sein & hinterher sagen das habe ich nicht so gemeint?



      Irgendwas stimmt da aber nicht :-)



      .



      Ps. Die Unterschrift beim Standesamt hat genau den gleichen Stellenwert. nur beraten wirst Du da nicht!



      Dee/die BeamtIn dort sind die EINZIGEN, die in der Verwaltung richtig Geld verdienen, öftl Mittel einsparen, in dem sie die allgemeine Fürsorgepflicht der Gesellschaft für Ihre/einen BürgerIn, auf eine Privatperson übertragen! :-)



      Standesamt müsste "kostenfrei" sein, wenn dort eine transparente Einnahmen-, Überschuss-Rechnung gemacht werden würde! :-)

  • Nichts gegen vernünftige Verträge, aber wenn der Staat jetzt auch noch detailliert Eheverträge zwingend vorschreiben soll, gibt es bestimmt auch bald einen Ruf nach der Scheidungsvorsorgepflichtversicherung. Sehr seltsame Forderung für einen vorgeblichen Familienverband.

    • @vieldenker:

      ....aber wenn der Staat jetzt auch noch detailliert Eheverträge zwingend vorschreiben soll,....



      ----



      Das Rechtsgeschäft der bürgerlichen Ehe nach BGB usw. ist ein Vetrag den unser "Staat" vorgibt!



      Du musst den nicht machen, ... kannst auch mit jemanden, jeder, jedem zusammenleben mit dem DIR das passt.



      Zum Standesamt gehen alle FREIWILLIG!



      Lies mal, da steht nix von Gefühl oder Liebe:



      jurawelt.com/recht...tliche-definition/