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Urteil nach Angriff auf EssenslieferantPommes oder Prügel

Ein Rettungssanitäter brach einem McDonald's-Fahrer brutal den Arm. Nun wurde der Mann verurteilt.

Einmal Pommes und Mayo mit einem Schlag Rassismus, bitte Foto: imago

Brandenburg/Havel taz | Der Sitzungssaal 4 im Brandenburger Amtsgericht ist am Mittwochmorgen so voll, dass zusätzliche Stühle geholt werden müssen. Rund 30 Zu­schaue­r*in­nen sind gekommen, um den Prozess zu einer Straftat zu verfolgen, die die kleine Stadt an der Havel aufgerüttelt hat.

Angeklagt ist Florian P., 42 Jahre, ein kräftiger Mann mit Halbglatze. Er ist Rettungssanitäter, bis vergangenes Jahr war er bei der Johanniter-Unfall-Hilfe angestellt, hat den Katastrophenschutz geleitet und junge Leute ausgebildet. Er ist angeklagt wegen vorsätzlicher Körperverletzung.

Im September 2022 hat er einem Lieferfahrer von McDonald’s den Arm gebrochen – angeblich, weil der Lieferfahrer ein paar Pommes vergessen hatte. Das zumindest glauben der Lieferfahrer und die Staatsanwaltschaft. Die taz hatte den Fall bundesweit bekannt gemacht.

Florian P. leitete damals eine Fortbildung bei den Johannitern. Am Abend bestellen die Teilnehmenden beim nahegelegenen McDonald’s. Knapp eine Stunde später bringt der Fahrer Nelson Mbugu in einem kleinen Lieferauto Burgermenüs, Getränke und Pommes. Mbugu ist gebürtiger Kenianer, seit 2017 lebt er in Deutschland.

Ein Schmerz, so schlimm wie noch nie

Er liefert die Bestellung an der Tür ab, aber offenbar ist sie nicht vollständig. Florian P. läuft Mbugu hinterher. Der sitzt schon im Auto, ist angeschnallt und will zum nächsten Kunden fahren. Doch bevor er losfahren kann, kommt es zur Diskussion. Am Ende hat Mbugu einen gebrochenen Oberarm, er schreit vor Schmerz, hupt unaufhörlich. Florian P. geht zurück ins Johanniter-Haus. Den Rettungswagen und die Polizei ruft ein Kollege von Mbugu. So weit ist der Ablauf unstrittig. Vor Gericht geht es um die Frage, ob Florian P. den Arm von Nelson Mbugu vorsätzlich gebrochen hat oder fahrlässig, also mit Absicht oder aus Versehen.

Der Verteidiger von P. kündigt an, dass sich sein Mandant nicht äußern wird. In seinem „opening statement“ fordert er, dass es in der Verhandlung weder um Hautfarbe, noch um Weltanschauung gehen solle. Weil Mbugu schwarz ist, hatten er und seine Un­ter­stüt­ze­r*in­nen Rassismus als mögliches Motiv für die Tat gesehen.

Der Verteidiger bestreitet nicht, dass sein Mandant Nelson Mbugu verletzt hat. Aber er bestreitet, dass er dies vorsätzlich getan hat. Vielmehr habe sein Mandant „vor Schreck“ nach dem Oberarm gegriffen, weil Mbugu mit dem Auto losfahren wollte und Florian P. über den Fuß gefahren sei. Dabei sei der Arm gebrochen.

Nelson Mbugu schildert die Tat anders, viel drastischer. Florian P. habe aggressiv gewirkt, sei mit seinem Oberkörper durch die heruntergelassene Scheibe in sein Auto gekommen, um den Schlüssel abzuziehen. Mbugu habe seine Arme hochgenommen, um zu signalisieren, dass er keine Auseinandersetzung wolle. Daraufhin habe Florian B. sich mit seinem ganzen Gewicht gegen den Arm gestemmt, der aus dem Autofenster ragte und habe den gegen die B-Säule des Wagens gedrückt. Mbugu habe ein Krachen gehört und danach einen Schmerz gespürt, der schlimmer gewesen sei, als alles was er bis dahin kannte.

Zeugen wollen nichts mitbekommen haben

Das Gericht hat auch drei Johanniter geladen, die während der Tat in dem Raum waren, vor dessen Fenster die Auseinandersetzung passiert ist. Sie alle sind sichtlich nervös. Sie winden sich zu beschreiben, was passiert ist. Sie wollen nichts Entscheidendes gehört oder gesehen haben, sprechen von „dem Unfall“.

Der Erste erzählt, Florian P. habe nach der Tat nervös gewirkt und sinngemäß gesagt: Es sei nichts Schlimmes passiert. Wenn der Lieferant Pech habe, „hab ich ihm maximal das Handgelenk ausgekugelt oder den Finger gebrochen“. Keiner der Teilnehmer, so sagt der Zeuge, habe darauf reagiert. Niemand habe Florian P. zur Rede gestellt. Niemand will den hupenden und schreienden Lieferfahrer gesehen haben, niemand ging ihm helfen. „Wir haben uns darauf verlassen, dass nichts Schlimmes passiert sei“, sagt der Zeuge. Dann habe man gegessen.

Der Zeuge war so sehr auf seinen Burger konzentriert, dass er nichts mitbekam

Die zweite Zeugin sagt, sie habe am Fenster gestanden, aber die Tat nicht gesehen. Sie habe nur gehört, dass der Lieferfahrer Florian P. als „Nazi“ beschimpft habe. Und eines erinnert sie: Das Auto des Lieferfahrers sei nicht gerollt. Das widerlegt die Darstellung des Verteidigers, Mbugu sei P. über den Fuß gefahren.

Der dritte Zeuge will so sehr auf seinen Burger konzentriert gewesen sein, dass er gar nichts mitbekommen habe.

„Haben Sie vor etwas Angst?“

Adelheid van Lessen, die Richterin und Direktorin des Amtsgerichts kann ihre Fassungslosigkeit kaum verbergen. Immer wieder ermahnt sie die Zeugen, die Wahrheit zu sagen. Sagt, sie glaube nicht, dass sie sich nicht erinnern könnten. „Haben sie vor irgendetwas Angst?“, fragt sie einen Zeugen.

Auch der Staatsanwalt, der selbst einmal ehrenamtlicher Johanniter war, ermahnt einen Zeugen: „So eine Körperverletzung kann nicht dazu führen, dass sie als Katastrophenschützer ihr Hirn ausschalten.“ Florian P. sitzt während den Vernehmungen gut einen Meter entfernt von den Zeugen, die mal seine Auszubildenden waren.

Die Richterin zitiert aus der Krankenakte von Nelson Mbugu: Er musste operiert werden, bekam eine Platte in den Arm eingesetzt. Bis heute könne er seinen Arm nur eingeschränkt bewegen, schreibt ein Arzt im Mai. Mbugu leide seit dem an einer posttraumatischen Belastungsstörung, Schlaflosigkeit und einer Angststörung. Er treffe nur noch selten Freunde und habe den Job gewechselt. Das Schlimmste sei für ihn, dass das alles an einem Ort passiert ist, an dem Menschen arbeiten, die darauf spezialisiert sind, anderen zu helfen. Doch niemand hat ihm geholfen.

Schließlich gibt ein Rechtsmediziner seine Einschätzung ab. Um einen Oberarm so zu brechen wie den von Nelson Mbugu, brauche es viel Kraft. Allein mit den Händen ginge das nicht, dafür bräuchte es schon Bein- oder Körperkraft. Er sehe nicht den leisesten Widerspruch zwischen den Schilderungen von Nelson Mbugu und den Verletzungen, sagt er.

Zehn Monate Haft auf Bewährung

Nach fast sieben Stunden Verhandlung fordert die Staatsanwaltschaft sechs Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung, da der Angeklagte noch nicht vorbestraft ist. Der Verteidiger von Florian P. fordert einen Freispruch.

Die Richterin geht schließlich sogar über die Forderung des Staatsanwalts hinaus. Sie verurteilt Florian P. zu zehn Monaten Haft auf Bewährung wegen vorsätzlicher Körperverletzung. Außerdem muss er 3.600 Euro an die Opferhilfeorganisation Weißer Ring zahlen.

Florian P. wolle gegen das Urteil in Berufung gehen, kündigte sein Verteidiger am Tag nach der Verhandlung gegenüber der taz am Telefon an.

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33 Kommentare

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  • Das stinkt gehörig nach Rassismus.

  • Ach wie süß...

    Da ist der Leiter von Helfern in einen handfesten Streit verwickelt, und seine Schützlinge kriegen nix mit.



    Wie lautete die Schulung dieser Helfer - "professionelles wegsehen"?

    Besser noch:



    Eine "Helferin" sah aus dem Fenster und bekam trotz Streit (ok, vielleicht lief der ja im Flüsterton), Handgreiflichkeiten und Hupkonzert nur das Wort "Nazi" mit...

    Also von selektiver Wahrnehmung habe ich schon gehört - aber bei dem Streit nur ein einziges Wort klar rauszufiltern, ist irgendwas zwischen neurologischem Wunder und unterschwelligem Wunsch. Aber auf keinen Fall eine glaubwürdige Zeugenaussage.

    Also warum? Ja, warum nur dieses eine Wort? Sie hätte doch einfach sagen können, dass sie kurzsichtig und praktisch taub ist, oder dass sie vor Burgergier - wie ihr Kollege - den Kopf direkt so tief zwischen die Buns gesteckt hat, dass sie Salat in den Ohren und Tomaten auf den Augen hatte und nichts mitbekam...

    ... etwa weil es dem Kläger von vorne weg unterstellen soll, er wolle die Nazi-Keule schwingen, um den armen Fritten-Ritter zu beschmutzen?

    Wer's glaubt, der mag diese Lücken-Version offenbar. Und warum? Tja...

    Der Antrag der Staatsanwaltschaft ist unverständlich. Gut, dass die Strafe härter ausfällt - denn ob Fritte oder nicht, das ist kein Anlass für Handgreiflichkeiten.



    Dass die Strafe allerdings Bewährung lautet, aber nicht mal eine Aggressionstherapie beinhaltet, ist wiederum bedrückend.

  • Man kann hier in der TAZ gerne die Recherche über Sanitäter und Rassismus lesen...



    taz.de/Rechte-Rett...nitäter+rassismus/

  • Zunächst einmal: Niemand von uns war dabei und hat gesehen und/oder gehört, was geschah.

    Aus den Schilderungen eines Zeitungsartikels gehen zwei gegensätzliche Darstellungen eines Sachverhalts hervor. Welche der Darstellungen nun am ehesten den Tatsachen entspricht, kann nur der Richter entscheiden, der sich eingehend mit der Beweisführung der Staatsanwaltschaft und den Einwänden und Gegendarstellungen der Verteidigung beschäftigt hat.

    Am Ende fällte der Richter eine Entscheidung und die fiel so aus, dass der Angeklagte wegen Körperverletzung gem. § 223 StGB schuldig gesprochen wurde. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, denn der Angeklagte hat Berufung eingelegt, d. h. das Berufungsverfahren wird vor dem zuständigen Landgericht stattfinden.

    Ob der Angeklagte dort auf verständnisvollere Richter treffen wird, darf zumindest nach dem bisher bekannten Sachverhalt wohl bezweifelt werden.

    • @Olli P.:

      Die Physik war dabei. Und die lügt nicht.

      "Um einen Oberarm so zu brechen wie den von Nelson Mbugu, brauche es viel Kraft. Allein mit den Händen ginge das nicht, dafür bräuchte es schon Bein- oder Körperkraft."

      Der Humerus ist der zweitrobusteste Langknochen im menschlichen Körper. Der bricht nur bei wirklich massiver Gewalteinwirkung, also auch wenn das ganze Körpergewicht eines ausgewachsenen Menschen zum Tragen kommt selten ohne dass eine Hebelwirkung eine Rolle spielt.



      Und normalerweise sind Humerusfrakturen so gut behandelbar, dass man heutzutage vom Einsetzen einer Stützplatte wegen der Gefahr dauerhafter Muskel- und Nervenschäden absieht, wenn es nicht unbedingt notwendig ist.

      Allein das Verletzungsbild ist also schon ein überdeutlicher Beweis - also, im wissenschaftlichen Sinne; nicht im juristischen. Herr Mbugu hat Glück gehabt, dass da kein Schwurbelrichter saß.

      Das Opfer wäre gut beraten, hier eine zivilrechtliche Entschädigung anzustreben (www.n-tv.de/ratgeb...ticle5201371.html). Bei den von ihm erlittenen Schäden kann man schon mal in den Grenzbereich zur Schwerbehinderung kommen, und selbst wenn nicht ist man vermutlich schon tief im fünfstelligen Bereich.

      Und wenn's den Täter finanziell ruiniert, und er sein restliches Leben den Schadensersatz von der Stütze abstottern muss - um so besser! Solche Brutalos haben im Rettungsdienst nichts zu suchen.

    • @Olli P.:

      Natürlich waren "wir" nicht dabei. Wenn aber eine Zeugin sagt, dass das Auto nicht gerollt sei, wenn der medizinische Sachverständige aussagt, es gäbe nicht den leisesten Zweifel an der Aussage des Opfers, dann kann darf und sollte schon eine Position bezogen werden und zwar genau auf Grundlage dieser Sachlage. Insofern ist deine einleitende Einlassung "wir" wären nicht dabei gewesen, völlig unpassend und relativierend. Abgesehen davon HAT die Richterin eine solche Entscheidung getroffen und das von der StA geforderte Strafmaß sogar noch deutlich überschritten - auch dies macht sie sicherlich nicht aus der Luft gegriffen.



      Ja, natürlich steht es dem Angeklagten frei, Rechtsmittel einzulegen, ob dies aber an der Sachlage (Zeugin, Sachverständiger usw.) etwas grundlegend ändert, darf bezweifelt werden.

      • @White_Chocobo:

        Zudem haben die drei Zeugen - die Johanniter-Kolleg*innen des Angeklagten - alles andere als eine überzeugende Performance hingelegt, jedenfalls keine, die den Angeklagten irgendwie hätte entlasten können.



        Vielmehr musste das Gericht den Eindruck gewinnen, dass hier Zeugenbeeinflussung, möglicherweise sogar Einschüchterung im Spiel war. Ein weiterer Straftatbestand, der vielleicht das hohe Strafmaß erklärt?



        Dann wäre der Angeklagte aus meiner Sicht sogar noch gut dabei weggekommen.

  • Wieso bekommt der Weisse Ring 3600 Euro, und nicht das Opfer ?

    • @Stoffel:

      weil es ein strafprozess ist, Schmerzensgeld muss zivilrechtlich eingeklagt werden ... natürlich fraglich ob bei nem Rettungssanitäter ohne Impulskontrolle was zu holen ist, zumindest falls dessen Umgang mit liquiden Mitteln ebenso impulsiv gesteuert ist.



      Aber eine so klare Verurteilung des Täters wie hier im Strafprozess geschehen wird wohl im Zivilprozess auch ebenso klar Schmerzensgeld Ansprüche stützen.

      • @LuckyLulu :

        Und wenn das Opfer nicht genug Geld für einen Anwalt hat, schaut er in die Röhre. Oder der Täter ist pleite, da der Staat zuerst kassiert.

        • @Stoffel:

          Zum Einen gibt es für aussichtsreiche Zivilklagen Prozesskostenhilfe, zum Zweiten kann der Täter speziell SO einen Schadenersatzanspruch (wegen vorsätzlicher unerlaubter Handlung) auch selbst über eine Privatinsolvenz nicht einfach abschütteln.

  • Deshalb muss der Rassismus-Konsens durchbrochen werden. Die "Zeugen" haben Angst vor ihrem Obermacker, dem hier angeklagten.



    Wie überall in diesen Provinzen.



    We'll come united!

    • @Land of plenty:

      Kann sein. Kann aber auch Korpsgeist sein. Einen Kameraden verpfeift man nicht usw...

  • Ich verstehe den Hashtag #Alltagsrassismus nicht 🤷‍♂️.



    Habe ich im Text eine Information diesbezüglich überlesen oder woher rührt diese Einordnung?



    Ein Mann verletzt einen anderen brutal wegen einer Nichtigkeit. Das die Richterin die Forderung der Staatsanwaltschaft übertroffen hat finde ich gut. Ein Berufsverbot ähnlich wie bei Ärzten wäre überdies wünschenswert.



    Aber Rassismus?



    Der Täter ist weiß, ja - und das Opfer schwarz, ja. Aber das konnte der Täter vorher ja nicht wissen, oder? Er hat sich ja nicht explizit einen schwarzen Fahrer bestellt. Er hat einfach Essen bestellt, der Kurier kam und brachte es. Das Herr Mbugu an diesem Tag Schicht hatte und der Fahrer war konnte er vorher nicht wissen, oder fehlt diese Information?



    Dann fehlte anscheinend ein Artikel woraufhin beim Täter alle Sicherungen durchbrannten.



    Das ist für mich eine Zufallsbegegnungen, kein Rassismus.

    • @Farang:

      Woher entnehmen sie, dass er das Opfer vorher nicht sehen konnte? Steht doch im Text, dass er das sehr wahrscheinlich konnte:

      "Er liefert die Bestellung an der Tür ab, aber offenbar ist sie nicht vollständig. Florian P. läuft Mbugu hinterher."

      Ist aber auch irrelevant.

      Rassismus kann genauso problemlos spontane Entscheidungen beeinflussen wie planvolle. Wäre es jetzt auch kein Rassismus, wenn ein Nazi-Mob einen dunkelhäutigen Passanten verprügelt, weil sie ja nicht vorher wissen konnten, dass gerade ein dunkelhäutiger Passant vorbeikommen würde?

      Selten eine so damliche Argumentation gelesen.

    • @Farang:

      Das konnte er vorher nicht wissen, aber bei Ankunft am Auto dann schon. Und es kann damit durchaus den weiteren Verlauf beeinflusst haben...



      Wie wollen Sie denn wissen, ob er genauso cholerisch und brutal gewesen wäre, wäre der Fahrer weiß gewesen?

      • @blutorange:

        Das weiß ich nicht. Woher auch?



        Aber wenn es so klar ein rassistisches Motiv war, wieso wurde dies dann nicht so auch von der Richterin oder Herr Mbugu benannt?



        Deshalb fragte ich ja, ob eventuell Informationen diesbezüglich es warum auch immer nicht in den Artikel geschafft haben.



        Ich will den Täter hier nicht in Schutz nehmen - er hat brutal und grundlos einen anderen Menschen verletzt. Aber dem Artikel nach hat er ihn doch ob der Nichtigkeit von fehlenden Pommes den Arm gebrochen - und nicht weil er schwarz ist.



        Die Behauptung anderer hier im Chat er hatte einen weißen Fahrer körperlich nicht angegangen ist doch reine Spekulation - ansonsten bitte die Information nachreichen.

    • @Farang:

      Nunja den Zusammenhang zu Rassismus nicht sehen zu wollen, braucht schon viel Anstrengung. Nicht nur in einer Hangrysituation entscheidet sich nicht nur in Brandenburg tendenziell dann wohl doch Hautfarbe und gelesene Landsmannschaft darüber, ob man nur beschimpft wird weil die Pommes fehlen oder ob man vollen Körpereinsatz gezeigt bekommt um hier mal seinem Ärger Luft zu machen

      • @outsourced:

        Alltagsrassismus? Also es sieht schon sehr nach Rassismus aus, aber eher nicht sehr nach Alltag -- oder kommt so etwas Krasses bei euch täglich vor? Für mich ist es ne brutale Ausnahme.

        • @miri:

          Das stimmt das ist schon eine besonders konsequente Form von Rassismus die ja aber aus der salonfähigkeit des Alltagsrassismus erwächst. Anyway der:die Kolleg:in oben hat ja aber nicht den Begriff des Alltagsrassismus hinterfragt sondern ja komplett ein rassistisches Motiv verwerfen wollen, deshalb die Ausführung.

          • @outsourced:

            Das Gericht hat das Motiv auch verworfen. Es gibt dafür keinen Anhaltspunkt außer die Aussage des Täters, dass die Hautfarbe keine Rolle spielte (warum auch immer er das gesagt hat).

  • gibts ein spendenkonto für nelson mbugu?

  • Die Strafe klingt irgendwie klein im Vergleich zur Tat. Er muss nicht ins Gefängnis und muss nur 3600 Euro zahlen. Und die Staatsanwaltschaft hatte ernsthaft noch weniger gefordert?

    • @Arne Babenhauserheide:

      Ja sehe ich auch so. Allein die OP hat die Kasse gewiss deutlich mehr gekostet.



      Also für diese Kosten müsste er schon mindestens aufkommen finde ich.

    • @Arne Babenhauserheide:

      Klingt vielleicht wenig, wenn man es so in der Zeitung liest.



      Aber 3.600,00 sind für so einen Mann sicher viel Geld - daran wird er sich noch lange erinnern.



      Und: er ist nun vorbestraft. Auch das wird ihn sehr lange begleiten und bei Jobsuche, Wohnung sehr beeinträchtigen.



      Und nicht zu vergessen: lässt er sich etwas zuschulden kommen, ist die Bewährung futsch.



      Daher zielt eine Erstverurteilung in der Regel auf Resozialisierung ab.

      Auch wenn ich die Tat abscheulich finde und es nicht fassen kann, wie ein Mensch einem anderen so etwas antun. kann...

      • @Oliver Korn-Choodee:

        Das schöne an der Kommentar-Funktion ist, dass man immer wieder lesenswerte Hinweise findet.



        In dem Sinne: danke für Ihren Beitrag @Oliver Korn-Choodee.

        Wobei ich auch darauf hinweisen möchte, dass das Verhalten der "Zeugen" schon ein Armutszeugnis für einen Rechtsstaat ist.

        Und ich hoffe, dass ein weiteres Schmerzensgeld dem Täter nochmal was zum Denken gibt. Allerdings könnte es die zu vermutenden Ressentiments auch nur bestärken - denn Hass beruht nicht auf Logik, und schon gar nicht auf Lerneffekten...

    • @Arne Babenhauserheide:

      Finde ich auch.



      Und wenn die Zeugen offensichtlich Angst haben, möchte ich mal wissen, was das da überhaupt für eine Atmosphäre bei den (Brandenburger) Johannitern ist. Werden die gerade von Rassisten und Deutschnationalen unterwandert?



      taz.de/taz-Recherc...e-Retter/!5901817/



      "Auch in der Jugendarbeit werden die Johanniter zunehmend aktiv. 2010 unterhielten sie bundesweit mehr als 200 Kindergärten und über 30 Jugend- und Schülertreffs." Da sollte man den Gruppenleitern vielleicht mal auf die Finger gucken ...

      • @Christian Lange:

        Es ist immer wieder bemerkenswert, wie schnell sich bei solchen Sachen ein Lynchmob-Effekt bildet und Alle die Strafen für viel zu milde halten. Wenn man nur genug gelesen hat, was er Täter für ein Schweinchen sein könnte(!), passen alle möglichen Leute auf einmal prima in die CSU. So ein Urteil sollte aber auf dem basieren, was handfest nachgewiesen und nicht was das "gesunde Volksempfinden" noch alles in die verbliebenen Lücken reinunterstellt.

        Im Übrigen: Ob die Zeugen Angst hatten oder z. B. einfach nur nicht gegen ihren Kollegen aussagen wollten (oder sich vielleicht WIRKLICH nicht erinnern), ist - zumindest von hier aus - komplett willkürliche Interpretationsfrage. Dass die Richterin ihnen von der "Haben Sie Angst"-Seite aus ins Gewissen redete, sag in dieser Hinsicht auch nichts aus. Das ist lediglich die dem Zeugen gegenüber am wenigsten "aggressive" Art anzudeuten, dass man ihm seine Einlassung nicht abkauft.

        Zehn Monate erscheinen mir für die Tat nicht unangemessen, zumal wenig dazu gesagt wurde, inwieweit der Verurteilte wirklich eine derart schwere Verletzung verursachen wollte. Dass bei nicht Vorbestraften jede Strafe bis zu zwei Jahren erstmal zur Bewährung ausgesetzt wird, ist allgemeine Praxis.

        • @Normalo:

          @Normalo

          "... zumal wenig dazu gesagt wurde, inwieweit der Verurteilte wirklich eine derart schwere Verletzung verursachen wollte. ..."

          Nun ja, wir haben die Aussage des Sachverständigeen und die Tatsache, daß der Täter Rettungssanitäter sei, also von Berufs wegen ein Mensch, dem grundlegende Kenntnisse der Anatomie nicht abgehen dürften, sollte er den Abschluß nicht im Lotto gewonnen haben. Er hat eine Verlettzung verursacht, die man nicht ohne weiteres zuwege bringt - zumindestens nicht, ohne zu wissen, wie man das anstellen müßte. Also wäre "Affekt" oder "fahrlässig" schwer nachzuvollziehen.

          Ein anderer Aspekt kommt mir hier aber etwas zu kurz. Der Daseinszec eines Strafverteidigers besteht nicht darin, jeden Mandanten auf Teufel komm raus "rauszuhauen". Wer etwas verbockt hat, soll bestraft werden - freilich nicht härter als angemessen - und daraus etwas lernen. Ds hheißt, es ist durchaus auch Sache des Verteidigers, zur Resozialisierung des Mandanten seinen Teil beizutragen. Man bricht sich nichts aus der Krone, wenn man dem Mandanten bei derart klarer Sachlage empfiehlt, so ein Urteil anzunehmen.



          In der Beziehung scheint der hier eine Fehlbesetzung. Da bleibt nur der fade Beigeschmack, daß mit der nächsten Instanz ein weiterer Honoraranspruch entsteht.

    • @Arne Babenhauserheide:

      Sehe ich auch so - entsetzt mich immer wieder auch bei Fahrerflucht-Delikten - das ist quasi wie eine Aufforderung: Passiert ja nichts. Kannste ruhig machen.

  • Eindeutig Rassismus. Die vergessenen Pommes waren nur ein Grund, endlich zuzuschlagen.

    • @Troll Eulenspiegel:

      Das können Sie nicht wissen. Das vermuten Sie nur. Ich übrigens auch, aber eindeutig ist das nicht.

    • @Troll Eulenspiegel:

      ...vergessene Pommes sind kein Grund & es gibt keinen Grund zu schlagen, ausser zur Selbstverteidigung....