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Umstrittene WahlrechtsreformKarlsruhe, bitte korrigieren!

Sabine am Orde
Kommentar von Sabine am Orde

Der eilig geänderte neue Wahlrecht der Ampelkoalition soll offenbar der Opposition schaden. Das Bundesverfassungsgericht sollte es deshalb korrigieren.

Mitglieder der Linken im Bundestag – geht die Wahlrechtreform durch, würde das für Die Linke bedrohlich Foto: Frederic Kern/imago

E s ist gut, dass die CSU am Wochenende beschlossen hat, gegen die Wahlrechtsreform vor dem Bundesverfassungsgericht zu klagen. Zwar hat die Partei jahrelang aus Eigennutz jede sinnvolle Reform verhindert und keinen einzigen vernünftigen Vorschlag vorgelegt, so dass man reflexhaft denken könnte: Geschieht ihnen doch recht! Zumal der Sonderstatus der CSU immer wieder ein Ärgernis ist. Doch dass das Gesetz nun in Karlsruhe überprüft werden wird, könnte nicht nur der CSU nutzen. Es ist gut für die Demokratie. Noch besser wäre es, wenn die Ampel es nachbessern müsste.

Ursprünglich hatten SPD, Grüne und FDP – nach langen Jahren erfolgloser Diskussion – einen vernünftigen Entwurf vorgelegt. Er hätte das Verhältniswahlrecht gestärkt, die Wahlkreise beibehalten und den Bundestag verkleinert. Und er war für alle im Bundestag vertretenen Parteien verhältnismäßig fair. Das ist angesichts des komplexen Problems eine ganze Menge. Dass dafür der Sieg in einem Wahlkreis nicht mehr zwingend zu einem Bundestagsmandat führt, sondern nach der neuen Logik nur die Chancen dafür erhöht, hätte man hinnehmen können. Einen Parameter muss man ändern, soll das Wachstum des Bundestags wirklich begrenzt werden, was richtig ist.

Am Ende aber ist die Ampel falsch abgebogen. Mit der plötzlichen Streichung der sogenannten Grundmandatsklausel bei Beibehaltung der Fünfprozentregel wendet sich das neue Wahlrecht gegen Teile der Opposition. Die Linke wäre nach diesen Regeln schon 2021 gar nicht mehr in den Bundestag eingezogen; auch für die CSU könnte es künftig eng werden. Zwar ist bislang nicht bekannt, warum die Ampel wirklich zu dieser Verschärfung gegriffen hat – von der sie noch Wochen zuvor nichts wissen wollte. Klar aber ist: Sie setzt sich damit dem Vorwurf aus, der Opposition schaden und die eigene Machtstellung erhalten zu wollen.

Das Wahlrecht allein mit der Regierungsmehrheit zu ändern, ist nicht gut. Es so zu machen, ist höchst problematisch. Wenn die Ampel selbst nicht merkt, dass hier Nachbesserungen nötig sind, kann man nur auf das Verfassungsgericht hoffen.

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Sabine am Orde
Innenpolitik
Jahrgang 1966, Politikwissenschaftlerin und Journalistin. Seit 1998 bei der taz - in der Berlin-Redaktion, im Inland, in der Chefredaktion, jetzt als innenpolitische Korrespondentin. Inhaltliche Schwerpunkte: Union und Kanzleramt, Rechtspopulismus und die AfD, Islamismus, Terrorismus und Innere Sicherheit, Migration und Flüchtlingspolitik.
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51 Kommentare

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  • 9G
    95820 (Profil gelöscht)

    „Union (lateinisch unio ‚Einheit‘, ‚Vereinigung‘)“ - aus Wikipedia.



    Wäre doch ein Grund, die „Christlich“ „Demokratische“ und „Soziale“ Union zusammenzuführen. Dann werden aus Bayern plötzlich Deutsche. 😇



    Frei Statt Bayern.

  • Leider ist das Grundgesetz sehr vage mit seinen Aussagen zur Bundestagswahl. Dort steht zum Wahlvorgang nur:



    " Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. "

    Aber schon diese geringe Hürde reißt die "Reform" der Ampel locker.



    Wenn in einem Wahlkreis schon 25% genügt, um ein Mandat zu bekommen, und im Nachbarwahlkreis fällt der Sieger mit 30% raus, kann von gleicher Wahl nicht mehr die Rede sein.



    Und wenn der Einzug von 45 direkt gewählten Abgeordneten aus Bayern davon abhängt, ob das CSU-Ergebnis aufgrund der Wahlbeteiligung im Rest des Landes für 5,00% oder nur 4,99% ausreicht, kann von einer unmittelbaren Wahl der Walkreiswähler oder der bayrischen Wähler auch nicht die Rede sein.



    Man kann nur hoffen, daß das BuVerfG diesen Irrsinn stoppt. Aber angesichts der unsinnigen Urteile in den letzten Jahren ist das nicht sicher.

  • Die Selbstbeschränkung der CSU auf Bayern ist mitnichten eine Entscheidung allein der CSU. Sie steht und fällt mit der Entscheidung der CDU NICHT in Bayern anzutreten.



    Sich auf diese Weise an der 5% Hürde vorbei zu mogeln, ist unsauber. Und muss nicht durch das Wahlgesetz gestützt werden. Wer in den Bundestag will, braucht 5% der BUNDEStagswahlstimmen. Wer nur lokal antritt, hats halt schwerer. Selbst schuld.

    • @Monomi:

      Wenn man sich Bayern so anguckt, wünsche ich mir noch mehr Regionalparteien.

  • Die Ampel hat sich vielleicht eine alte Waigel-Schäuble-Kohl-Strategie abgeguckt: Versuch mal ein grenzwertiges Gesetz durch den Bundestag zu bringen, egal ob es vor dem Verfassungericht landet - dann bekommst Du vom Gericht die weitestmögliche Variante in den gerade noch grauen Verfassungsbereich aufgeschrieben. Das ist besser, als sich selbst zu bescheiden und etwaiges "Potential" im Graubereich ungenutzt zu lassen...

  • Groß von "Demokratieförderungsgesetz" reden, aber einiges tun, um die klitzekleine Macht des Souveräns noch mehr zu schwächen. Dasselbe gilt für den Wunsch Bas, die Wahlperiode auf 5 Jahre zu verlängern.

    • @resto:

      Auch die von Bas geforderte Parität nimmt dem Wähler, und der Wählerin, ein Stück Soveränität. Angesichts des Scheiterns der Parität in der Bundesregierung ein starkes Stück.

  • Warum geht es bei der Grundmandatsklausel immer um genau 3 Direktmandate? Warum nicht 2, 4 oder 7? Eine überzeugende Antwort erwarte ich nicht.



    Wenn ich Wikipedia Glauben schenken darf, lag sie sogar mal bei einer Stimme (Zentrumspartei 1953).



    Ein 'konstruktives' Gehacke mit vielen 'guten' Anfeindungen wünsche ich. Dobrindt wird's schon richten.

  • Die ganze 5%-Sperrklausel schadet letztlich der Repräsentanz, wenn Parteien diese knapp verfehlen. Beispiel Bundestagswahl 2013: AfD und FDP scheitern hauchdünn, die Piraten bleiben mit immerhin 2,2% ebenfalls ohne Mandat. Am Ende fielen über 15% der Stimmen unter den Tisch, und die Union hatte mit knapp 42% fast die absolute Mehrheit erlangt.

    Warum zäumt man das Pferd nicht von hinten auf? Es kommen so lange Parteien in den Bundestag, bis mindestens 95% der Stimmen im Bundestag vertreten sind. 2013 wären dadurch die oben genannten drei Parteien eingezogen. Das hätte an der GroKo nichts geändert - aber der Bundestag wäre deutlich repräsentativer ,die Debatten breiter gewesen.

    Bei so einer Regelung hätten die Wähler eine hohe Gewissheit, dass ihre Stimme wirklich einen Einfluß hat, gerade bei der Wahl einer kleineren Partei.

    • @Phili:

      👍👍

    • @Phili:

      Das Problem könnte mMn vermieden werden, wenn man eine Ersatzpartei angeben könnte für den Fall, dass die erstgewählte die Hürde nicht überwindet.



      So könnte man zuerst nach Inhalten wählen und dann erst taktisch und müsste ggf. viel weniger befürchten, dass die eigene Stimme komplett hinten runterfällt.

    • @Phili:

      Exakt mein Vorschlag, aber nicht abgesprochen! Vielen Dank!

      • @Gorres:

        Tatsächlich ^^



        Zwei Dumme ein Gedanke ;-)

    • @Phili:

      Dann gründen interessierte Kreise jede Menge Kleinparteien, vielleicht gibt es Ausgründungen aus Linken, FDP und anderen, die jeweils dann ein paar Prozente abgreifen - und schwupps hat man im Bundestag 3 mittlere und 7 Kleinstfraktionen - aber auch ganz schnell Mehrheitskonstruktionen wie neulich in Israel. Und einen skrupellosen Machtmenschen, der mit ganz-weit-draußen eine Koalitionsmehrheit zusammenklebt findet man hier auch.

      • @Monomi:

        Das Problem sehe ich ehrlich gesagt nicht. Schon bei den letzten Bundestagswahlen traten 30-40 Parteien an. Wir hätten mit der 95% Prozent Regel jeweils 2-3 Parteien mehr im Bundestag gehabt.

        Klar, das Wahlverhalten wäre nicht exakt das gleiche gewesen, weil mehr Menschen Kleinparteien gewählt hätten aufgrund gröẞerer Erfolgsaussichten. Aber 0,2% Parteien hätten trotzdem keine Chance gehabt.

        Und wenn die Parteienlandschaft pluralistischer wird, weil die Menschen individuellere Wahlentscheidungen treffen, dann bildet das am Ende ja nur den Wählerwillen ab. Und das sollte bei einer Bundestagswahl ja das Ziel sein, eine möglichst hohe Repräsentanz aller relevanten Gruppen im Parlament. Das stellt dann auch eine hohe Legitimation sicher.

        Was wäre denn, wenn bei der nöchsten Wahl CSU, FDP und Linke alle knapp an der 5% Hürde scheitern und mit den Sonstigen 21% aller Stimmen unter den Tisch fallen. Eine Regierung bildet sich dann mit 40% Stimmenmehrheit und 52% Sitzmehrheit. Diese würde von Beginn an unter Legitimationsproblemen leiden.

    • @Phili:

      Bezogen auf das jetzt geänderte Wahlrecht könnte man statt dem Grundmandat zusätzlich eine Sperrklausel nach Bundesland hinzufügen. Eine Partei-/Landesliste, die (z.B.) 25% der Zweitstimmen in einem Bundesland erringt, zieht unabhängig von der bundesweiten Sperrklausel in den Bundestag ein. Man muss die CSU weiß Gott nicht mögen, aber ihr bei der regionalen Bedeutung in Bayern die Repräsentanz im Bundestag zu verwehren bei einem bundesweiten Ergebnis unter 5%, wenn sie gleichzeitig stärkste Partei in Bayern ist, das widerstrebt einfach meinem Gerechtigkeitsgefühl.

      • @Phili:

        Die CSU kann bundesweit antreten, dann ist 5% wohl kaum noch ein Problem. Wenn sie ihre Wahlchancen in einer BUNDES-tagswahl selbst und ohne Not begrenzt, dann kann sie dafür keine Sonderregelungen zum Schutz erwarten.

  • 2013 hat die 5%-Klausel 7 Millionen Wählerstimmen, ca 15% der abgegebenen Stimmen, ungültig gemacht. Wir erinnern uns: Allein FDP und AfD hatten jeweils 4,5% und kamen nicht in den Bundestag. Eine Mehrheit rechts der Mitte an der Urne wurde zu einer Mehrheit links der Mitte im Parlament.

    Ich hätte mir eine Wahlrechtsänderung gewünscht, die eine derart hohe Vernichtung gültiger Stimmen vermeidet. Etwa dadurch, dass so lange Parteien unterhalb 5% in das Parlament einziehen, bis mindestens 90% aller abgegebenen Stimmen auch gewertet sind.

    Theoretisch könnte das Parlament leer bleiben - bei 21 Parteien mit je 4,9%. Das ist zwar ein sehr unwahrscheinlicher Grenzfall, aber Mathematiker haben so etwas immer im Blick. Vielleicht hätte man das Wahlrecht "grenzwertsicher" machen sollen. 15% verfallende Stimmen sind jedenfalls nicht akzeptabel.

    • @Gorres:

      Anschließe mich. Je mehr Stimmen an diverse Kleinparteien gehen und die dann doch unter 5% bleiben, desto kleiner wird die Legitimität der Parteien im BT - deren Wähler:innenschaft wird kleiner. Ähnliche Probleme haben wir schon mit der steigenden Anzahl von Stimmenthaltungen.

  • Nein, Frau am Orde, es ist nicht falsch, dass die Regierung mit der vorhandenen Mehrheit gehandelt hat. Die Union hat seit mindestens 10 Jahren alles verhindert, was in eine -für sie möglicherweise!!!- ungünstige Richtung läuft. Zwar ist das Unionsmodell mit Bayern legal - ungerecht ist es allemal. Wieso kann eine regionale Partei einen derartigen Einfluß auf die Gesamtpolitik er(be)halten, der ihr mitnichten zusteht? Ich kann nicht erkennen, dass dieser Zustand irgendeinen Sinn für das Gemeinwohl hätte und -wie man sieht- von den Vorteilsnehmer*innen gar nicht geändert werden will....

    • @Perkele:

      Das G'schäckle ist halt blöd: Da sitzen die SPD (heutzutage zwar auch Überhangmandate gewohnt, aber viel weniger davon als die schwarze Hauptkonkurrenz) und zwei ganz klare Erststimmen-Underperformer in einer Koalition und beschließen heldenhaft (und ziemlich überfallartig), das Direktmandat zu entwerten. Und das auch noch so drastisch, dass allein dadurch von den vier die Opposition bildenden Parteien möglicherweise zwei aus dem BT fliegen.

      Es ist der klassische Kompromiss "Vorschlag zur Güte: Wir machen es so, wie es MIR am besten passt...". Überall sonst ihr gutes Recht als gewählte Regierung und BT-Mehrheit, aber beim Wahlrecht sollte ein Stückchen mehr Neutralität zu erkennen sein.

      (Wenn sie es wenigstens hingekriegt hätten, dass eine von den Leidtragenden die AfD ist... ;-))

      • @Normalo:

        Und genau deshalb wundere ich mich, warum eine Wahlrechtsänderung keine Zweidrittelmehrheit braucht.

  • Entweder gilt die 5% Klausel oder nicht. Die Grundmandatsklausel ist dein Ticket über die Hintertür. Wenn der Gewinner eines solchen Tickets nun an der allgemeingültigen 5% Hürde scheitert, wüsste ich nicht, warum vor allem der Opposition damit geschadet werden sollte. Es ist nicht einzuehen, warum Trittbrettfahrer einer Kleinstpartei an der 5% Hürde der Demokratie förderlich sein sollten.

    • @Rinaldo:

      Genau so schwarz-weiß war eben das bisherige Wahlrecht mit den beiden wesentlichen Einschränkungen der 5%-Hürde - Direktmandatsgarantie und Grundmandatsklausel - dann doch nicht, und das auch nicht ohne Sinn. Denn die 5%-Klausel stellt nunmal eine eindeutige Aufweichung des Grundsatzes der "gleichen" Wahl dar: Wer für eine Unter-5%-Partei stimmt, fällt aus der Repräsentation im Bundestag raus - zu 100%. Das können Millionen ganz legitime abgegebene Stimmen sein, die einfach nicht zählen.

      Das mag vor dem Hintergrund der chaotischen Zustände im Reichstag der Weimarer Republik erklärbar sein, aber verfassungsrechtlich unproblematisch ist deshalb noch lange nicht. Und so ganz knallhart schematisch, wie die Koalition es jetzt ins Gesetz geschrieben hat, funktioniert die Hürde nunmal als Besitzstandswahrung der 5%+-Parteien und ihrer Apparate.

      Das bisherige Wahlrecht stellte dem mit dem Direktmandat eine NICHT nur im Parteienproporz, sondern an der Basis verankerte Machtquelle entgegen, die eben auch die 5%-Klausel mal aushebeln konnte. Diese Aufweichung fällt jetzt weg, und das Verfassungericht wird sehen müssen, ob es die knallharte Hürde noch durchgehen lassen kann (abgesehen von dem ins Auge springenden Problem, dass das neue Wahlrecht für parteiLOSE Direktkandidaten dann doch wieder eine Lücke bietet, die sich auch nicht wirklich rechtfertigen lässt).

    • @Rinaldo:

      Die Antwort ist Föderalismus. Es gibt einen Unterschied zwischen einer Partei, die bundesweit gleichmäßig bedeutungslose 2% erreicht, und einer regional starken Partei, die offenbar in bestimmten Gegenden den Volkswillen repräsentiert.

      Im ersten Fall reinigt die 5%-Hürde das Parlament von Außenseitern, im zweiten Fall nimmt die Hürde einer Region die Stimme.

  • Vielleicht sollte die arme Opposition einfach Politik machen, für die jeder 20. Bürger seine Stimme abgibt? Das bverfg sollte sich heraushalten - eine demokratische Entscheidung ist nur dann angreifbar, wenn sie gegen die Verfassung verstößt und das sehe ich nicht.

  • 4G
    49242 (Profil gelöscht)

    Die Neuregelung wird vor dem BVG keinen Bestand haben. Und das ist gut so! Kandidaten mit starken Rückhalt im Wahlkreis - parteigebunden oder parteiunabhängig - müssen über ein Direktmandat in den Bundestag einziehen können - unabhängig von Parteilisten und 5% Klausel. Warum gerade Grünen aktiv helfen, diese zutiefst basisdemokratische Option zu versperren, bleibt wahrlich schleierhaft. Ist man inzwischen vielleicht auch bei den Grünen zur Ansicht gelangt, dass sich zu viel Demokratie dann doch nicht mit dem Bestreben nach Parteidisziplin und Machterhalt verträgt? Alle Parteien sollten sich an vielleicht einmal an Artikel 21 GG erinnern, der da ausführt : "... besitzen Parteien die Funktion, an der politischen Willensbildung des Volks mitzuwirken". Es geht als nur um eine Mitwirkung der Parteien und um nicht mehr.

    • @49242 (Profil gelöscht):

      BVG ist falsch, definitiv. Genau so falsch, wie Kohlen aus dem Feuer holen oder Flüssiggas für LNG.

    • @49242 (Profil gelöscht):

      Wenn Sie den "starken Rückhalt" an einem Erststimmenanteil von mind. ca. 40% festmachen, bin ich ganz Ihrer Meinung:



      "Kandidaten mit starken Rückhalt im Wahlkreis ... müssen über ein Direktmandat in den Bundestag einziehen können"

      Für Kandidaten, die z.B. von 70% der Wähler im Wahlkreis abgelehnt worden sind, braucht es hingegen keine Überhangmandate und erst recht nicht eine große Zahl von Ausgleichsmandaten.

    • @49242 (Profil gelöscht):

      Das leitende Prinzip bei der Bundestagswahl ist die Verhältniswahl, also das Zweitstimmenergebnis. Dieses ist im Übrigen auch wesentlich gerechter und repräsentativer als das Mehrheitswahlrecht der Erststimme, nach dem auch ein:e Kandidat:in ein Wahlkreismandat selbst mit 20,04 Prozent der Erststimmen gewinnen kann, wenn die anderen Bewerber:innen gleichauf bei 19,99 Prozent liegen.



      Wahlkreise können grundsätzlich auch durch Listenkandidat:innen repräsentiert werden.



      Insofern steht Ihre Argumentation, die die Wahlkreis-bezogene Mehrheitswahl zur basisdemokratischen Leitfigur macht, verfassungsrechtlich auf tönernden Füßen. Und Ihr Grünen-Bashing: geschenkt.



      Interessant fände ich eine modifizierte Grundmandatsklausel, wie Phili sie oben vorschlägt, um regional starke Parteien besser zu repräsentieren: "Eine Partei-/Landesliste, die (z.B.) 25% der Zweitstimmen in einem Bundesland erringt, zieht unabhängig von der bundesweiten Sperrklausel in den Bundestag ein." Da könnte der Bundestag das Gesetz entsprechend nachbessern. Vielleicht schreibt das BVerfG dies dem BT auch ins Stammbuch... aber ich bin mir anders als Sie sicher, dass es die Neuregelung im Grundsatz nicht kippt.

      • @MeinerHeiner:

        In der Weimarer Republik gab es nur -im Gegensatz zum Kaiserreich - die ach so gerechte Verhältniswahl. Das Ergebnis sollte bekannt sein.



        In Großbritannien gibt es traditionell nur die ungerechte Direktwahl im Wahlkreis. Hitlers britisches Pedant Mosley konnte genausoviele Leute auf der Straße mobilisieren wie Hitler.



        Ins Parlament hat es nie auch nur einer aus seiner Partei geschafft.

        • @Don Geraldo:

          Die Mehrheitswahl fördert ein System, in dem zwei große Parteien Parteien auf unterschiedlichen Seiten des politischen Spektrums und ein kompetititver, polarisierender Politikstil dominieren. Der Weg für die Radikalen ins Parlament führt dabei vor allem über eine der großen Parteien. Das können Sie in den beiden großen angelsächsischen Demokratien schön beobachten. Ausgang offen - in den USA meines Erachtens mehr als im UK. Ihr Argument funktioniert daher nur in der Retrospektive.

      • @MeinerHeiner:

        "Das leitende Prinzip bei der Bundestagswahl ist die Verhältniswahl, also das Zweitstimmenergebnis. Dieses ist im Übrigen auch wesentlich gerechter und repräsentativer als das Mehrheitswahlrecht "

        Das habe ich auch mal geglaubt. Seit einiger Zeit haben wir aber ein Parlament aus Mittelparteien, auf deren Koalitionsbildung der Wähler keinerlei Einfluss mehr hat.

        Bis in die 2000er Jahre hinein wählte man ein Lager und konnte sich ziemlich sicher sein, was man bekommt, sollte das eigene Lager siegen. Es war de facto ein Mehrheitswahlrecht zwischen rotgrün und schwarzgelb.

        Heute weiß der Grünwähler nicht, ob er Rotrotgrün oder Jamaika bekommt, der Unionswähler nicht, ob er Schwarzgrün, Schwarzgelb oder Große bekommt und bei der SPD ist auch nichts sicher, wie die letzte Berlinwahl gezeigt hat.

        Hier wird quasi der Wähler teilweise aus der Verantwortung genommen. Ich kann mich erinnern, dass ich 2017 ziemlich verzweifelt war, weil es nicht möglich war, demokratisch zu wählen und dabei eine Stimme gegen Merkel abzugeben. Tatsächlich waren dann alle demokratischen Parteien bereit, Merkel zur Kanzlerin zu machen. Sie war unvermeidbar.

        Ein Mehrheitswahlrecht, bei dem die aktuelle Regierung eine Partei ist, die auch verlieren kann, wäre da demokratischer gewesen.

        • @Gorres:

          Für mich ist der Zweck der Wahl zuvörderst, die Zusammensetzung des Parlaments zu bestimmen und jener Partei zum Wahlerfolg zu verhelfen, mit der ich persönlich die größten inhaltlichen Schnittmengen sehe.



          Sie können den alten Zeiten gerne nachtrauern, aber diese über das Mehrheitswahlrecht restaurieren zu wollen, naja... Dann wäre die Direktwahl der Regierungschefin schon die naheliegendere Variante. Was allerdings passieren kann, wenn dies rein nach Mehrheitswahl in Wahlkreisen und nicht einfach nach popular vote, vulgo: Verhältniswahlrecht geschieht, hat man anderswo beobachten können. Und wenn Sie Pech haben, haben Sie in der Stichwahl dann auch nur die Wahl zwischen Pest und Cholera. Das dürften jedenfalls viele unserer französischen Nachbarn neulich so empfunden haben...

        • @Gorres:

          Für mich ist der Zweck der Wahl zuvörderst, die Zusammensetzung des Parlaments zu bestimmen und jener Partei zum Wahlerfolg zu verhelfen, mit der ich persönlich die größten inhaltlichen Schnittmengen sehe.



          Sie können den alten Zeiten gerne nachtrauern, aber diese über das Mehrheitswahlrecht restaurieren zu wollen, naja... Dann wäre die Direktwahl der Regierungschefin schon die naheliegendere Variante. Was allerdings passieren kann, wenn dies rein nach Mehrheitswahl in Wahlkreisen und nicht einfach nach popular vote, vulgo: Verhältniswahlrecht geschieht, hat man anderswo beobachten können. Und wenn Sie Pech haben, haben Sie in der Stichwahl dann auch nur die Wahl zwischen Pest und Cholera. Das dürften jedenfalls viele unserer französischen Nachbarn neulich so empfunden haben...

  • Bei den Direktmandate fehlt so etwas wie eine Stichwahl, wodurch jemand schon mit weniger als 30% der Wählerstimmen gewählt werden kann. Gäbe es eine Stichwahl dann hätten etwa in Bayern SPD und Grüne höhere Chancen ein Direktmandat zu erringen. Die CSU hätte nicht mehr eine derartig hohe Menge an Direktmandate. Es bräuchte weniger Ausgleichsmandate, wodurch der Bundestag kleiner würde. Eine weitergehende Reform wäre nicht notwendig. Die Direktmandate würden aufgewertet, statt abgewertet.



    Statt einer Stichwahl könnte man dem Wähler alternativ schon im ersten Wahlgang die Möglichkeit geben, sich dafür zu entscheiden, welcher Kandidat seine zweite Wahl wäre.

  • Und das ist auch gut so.



    Es ist gut, dass endlich was passiert.



    Die CDU/CSU hatte es jahrelang in der Hand, eine ständige Vergrößerung des Bundestages durch eine Reform zu verhindern.



    Außer viel heißer Luft hat sie aber nichts zustande gebracht.



    Die SPD konnte in der GroKo nur ein Reförmchen durchsetzen.



    Dass nun gefordert wird, die anderen Parteien mit einzubeziehen ist Lachhaft.



    Dann würde in 100 Jahren nichts reformiert.



    Es ist gut, dass die Ampel auf Worte auch Taten folgen läßt. Jährlich ein paar Millionen mehr für die vielfältigen Aufgaben des Staates zu haben, ust sicher kein Fehler.



    Wenn das Bundesverfassungsgericht das Gesetz korrigiert, machen Alle Ihre Aufgaben.



    Aber ein Gesetz nicht zu verabschieden, aus Bedenken, es könnte zu einer Änderung kommen, ist absurd.



    Legislative und Judikative arbeiten in diesem Staat unabhängig und das ist auch gut so.

  • Die Grundmandatsklausel scheint mir tatsächlich entbehrlich im Vergleich zum Verlust, daß Wahlkreissieger nicht mehr in den Bundestag einziehen dürften. Eine Streichung der Zweitwahlstimme wäre ein besserer Ansatz gewesen. Da hätten wir auch den Beruf Politiker eindämmen können.

    • @Zuversicht:

      Problem dann: Mehrheitswahlrecht. Vgl. USA, GB, ... ein Zweiparteiensystem (in GB plus einige Dekoratiönchen extra). Nich so toll, im Ergebnis.

  • Dasselbe Bundesverfassungsgericht, das schon die Parität gekippt hat.

    Wie lange wollen wir uns eigentlich noch Verfassungsfeinde als Bundestagspräsidentinnen leisten?

    • @Gorres:

      Das frage ich mich auch. Siehe auch ihr Wunsch, die Wahlperiode auf 5 Jahre zu verlängern, d.h. noch weniger Demokratie zu wagen.

  • Für die CSU ist es doch einfach ihre Mandate zu bekommen. Sie muss mit der CDU eine gemeinsame Liste erstellen , zumal sie ja eben eine Fraktionsgemeinschaft haben und auch gemeinsam antreten. Für die Linke sieht es anders aus, die darf jetzt nicht noch durch eine Spaltung geschwächt werden.

    • @Präziosa:

      Ganz so einfach scheint es nicht zu sein. Und das aendert auch nichts an der Berechtigung des Artikels.

      Vereinfachtes Überwinden einer Sperrklausel



      In Deutschland ist dies allerdings nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verfassungswidrig.



      Ein Wahlgesetz, das es Parteien ermöglicht, ihre Landeslisten zu verbinden, um als bloße Zählgemeinschaft die 5 v. H.-Klausel zu überwinden (Listenverbindung), gewichtet – anders als eine Regelung, die es Parteien erlaubt, eine gemeinsame Liste aufzustellen Listenvereinigung) –, den Erfolg von Wählerstimmen ohne zwingenden Grund ungleich und verstößt daher gegen den Grundsatz der Wahl- und Chancengleichheit. (BVerfGE 82, 322)

      www.wahlrecht.de/l...tenverbindung.html

  • RESSOURCENSCHONUNG



    taz.de/picture/615...24/32408369-1.jpeg



    Statt überall Mülleimer für unsre Erststimmen aufzustellen: Nur einen links in den Karlsruher Schlossgarten. Können die Richter das Gesetz entsorgen. Und einen in die Nymphenburger Straße. Kann die CSU ihre jahrzehntealte Blockadehaltung zum Wahlsystem loswerden..



    Und wie wärs mit ner LÖSUNG ? Löst alles, noch besser als Kriechöl oder Gallseife: HALBE ZAHL an Wahlkreisen! Holen z.B. dann ZWEI Parteien 80 Prozent der Wahlkreise, aber nur 40 Prozent der Zweitstimmen (ungefähr dahin marschieren wir grad mit S und C), so kriegen sie 120 Direktsitze. Die andern Parteien kriegen 30 direkt und obendrauf 150, um auf ihre 60 Prozent zu kommen, macht 180. Ohne irgendwelche Verdrehungen am bisherigen Wahlmodus, mit Erhalt von dessen Grundgerüst, kommen wir so auf nur 300 Volksvertreter (Feinheiten der Länder-Balance hier mal nicht gerechnet). Und wenn die Diskrepanz WK-Gewinne /Zweitstimmen NOCH größer ausfiele, wärens halt evtl. paar mehr. Jetzt mit 299 WK basteln wir uns nach der gleichen vereinfachten Rechnung ein nächstes Parlament von 600.



    Heute sind wir, auch durch ein sehr komplexes Überhang/Ausgleichs-System mit zusätzlichen Berechnungsfeinheiten (Länder-Balance) schon über 700. S plus C haben 88 % Prozent der Wahlkreise, bei ziemlich genau 50% der Zweitstimmen. Falls die Zahlen der Zweitstimmen künftig schneller sinken als die der (wenn auch knapp) gewonnenen Wahlkreise, wirds noch schlimmer (s.o.) Lassen wir dem Volkskongress der VR China seinen Massen-Rekord. Brauchen wir nicht.

  • Machterhalt ist Alles!



    RGG sieht sehr genau dass die Wählenden zu tiefst enttäuscht sind.



    Aber Einsicht ? Fehlanzeige !



    Dann muss man halt versuchen sich die Macht auf andere Weise zu erhalten.

    • @Bolzkopf:

      👍👍

    • @Bolzkopf:

      RGG? Wer soll das sein? Und im Ernst? Die Union hatte 16 Jahre Zeit. Und hat selber wegen der drei Direktmandatsregel mit Klage gedroht...Informationsdefizite allerorten, scheints...

    • @Bolzkopf:

      Aha?!



      Wie erhält dass denn die Macht?



      Ich hatte nicht den Eindruck, dass die Wahrscheinlichkeit , dass CSU oder die Linke in der nächsten Bundestagswahl die Regierung übernehmen.



      Dass wäre Machtverlust. Wenn das aber wahrscheinlich wäre, wo ist dann das Problem?



      Dann ist die 5Prozenthürde doch keine.



      Die CDU? Für Überhangmandate gibt es Ausgleichsmandate. Was ändert das an den Prozenten?

    • @Bolzkopf:

      ganz so einfach ist es nicht, wenn mer mal verfassungsblog.de...-ohne-tranen/liest.

      • @christine rölke-sommer:

        Dieser Text ist eine juristisch äußerst schwache, weil lächerlich enge Befassung mit dem Thema. Er tut so, als habe die Koalition nur isoliert die Grundmandatsklausel entfernt und sonst nix am Zugang zum BT geändert. Dass die 5%-Hürde, die durch die gleichzeitige Abschaffung der Garantie des errungenen Direktmandates zu einer regelrechten Betonmauer für kleinere Parteien wird, verfassungrechtlich hochproblematisch und nun ihrer wesentlichen Korrektive beraubt ist, lässt er außen vor.