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Manifest des Amokläufers von HamburgPolizei muss googeln lernen

Hätte Hamburgs Polizei das Attentat auf Zeu­g:in­nen Jehovas verhindern können? Vielleicht, mit besserer Internetrecherche über mögliche Gefährder.

Viele Fragen an Innensenator Grote (SPD) und Polizeichef Meyer: Hamburger Landespressekonferenz Foto: Marcus Brandt/dpa

Hamburg taz | Die Polizei hat das Vermächtnis des Hamburger Amokläufers nicht zur Kenntnis genommen, obwohl sie einen Hinweis auf dessen Existenz hatte.

Philipp F., ehemaliges Gemeindemitglied der Zeugen Jehovas in Winterhude, hatte am Donnerstag nach einer Zusammenkunft in den Gemeinderäumen sieben Menschen und sich selbst erschossen. Vorher, am 24. Januar, war bei der Polizei ein anonymes Schreiben eingegangen, das warnte, Philipp F. habe möglicherweise eine nicht diagnostizierte psychische Erkrankung und weigere sich, einen Arzt aufzusuchen. Die Polizei solle seine Eignung zum Führen einer Waffe überprüfen. F. hege Hass auf die Zeugen Jehovas und auf einen früheren Arbeitgeber.

Auch auf das von F. im Selbstverlag publizierte Buch „The truth about God, Jesus Christ and Satan“ wurde in dem Brief explizit hingewiesen. In dem wirren Text, der versucht, Geschichte auf einer religiösen Matrix neu zu deuten, wird die Frage erörtert, wer legitimiert sei zu töten. Selbst wenn man die zahlreichen frauenfeindlichen, antisemitischen sowie Hitler und Putin verherrlichenden Passagen nicht für extremistisch hält, wecken die kruden religiösen Deutungen darin erhebliche Zweifel am Geisteszustand des Autors.

Die Polizei nahm den Brief zwar ernst, sah sich aber in ihren Handlungsmöglichkeiten beschränkt: Ein Entzug der waffenrechtlichen Erlaubnis sei nur aufgrund von handfesten Tatsachen möglich, sagten Innensenator Andy Grote (SPD) und Polizeipräsident Ralf Martin Meyer auf der Landespressekonferenz am Dienstag ein ums andere Mal. Sei die Erlaubnis einmal erteilt, sei es schwer, sie zu widerrufen. Grote argumentierte deshalb für eine Verschärfung des Waffenrechts, nach der künftig auch Antragsteller über 25 Jahren ein amtsärztliches oder psychiatrisches Gutachten vorlegen müssten und schon Anhaltspunkte und nicht nur Beweise ausreichen würden, um ein Widerrufsverfahren zu beginnen.

Bei Kontrolle: Fast alles in Ordnung

Hamburgs Polizei behalf sich mit einem Trick: Am 7. Februar statteten zwei Beamte der Waffenbehörde F. in seiner Wohnung einen auch anlasslos möglichen, unangemeldeten Kontrollbesuch ab. Vordergründig ging es dabei um die Frage, ob F. die Waffe vorschriftsmäßig in einem abgeschlossenen Tresor verwahrte. Das tat er, samt „zwei bis drei“ Magazinen mit Munition – bis auf eine Patrone. Die lag lose auf dem Waffenschrank. Dafür fing er sich eine Verwarnung ein. Aber eigentlich wollten die Beamten ausloten, ob F. psychisch auffällig war. Das Ergebnis: alles in Ordnung.

Im Vorfeld hatten die Beamten im Internet über F. recherchiert. Dabei sei ihnen seine Website als Unternehmensberater „seriös“ vorgekommen, sagte Polizeipräsident Meyer. Sie waren nicht darüber gestolpert, dass F. Geschäftliches auf bizarre Weise mit Religiösem verquickte, von ihm gestellte Strafanzeigen gegen Firmen als ehrenamtliches Engagement darstellte – und einen selbst in der gelegentlich überhitzten Berater-Branche astronomischen Tagessatz von 250.000 Euro ansetzte.

Auf F.s Buch waren sie nicht gestoßen, obwohl er es einen Monat vorher veröffentlicht und über Amazon zum Kauf angeboten hatte. „Die Beamten haben seinen Namen und ‚Buch‘ bei Google eingegeben“, sagte Meyer, „und das Ergebnis war negativ.“ Was daran liegen könnte, dass in den Amazon-Verkaufsanzeigen das Wort „Buch“ in der Regel nicht vorkommt. Schon gar nicht, wenn es sich wie im Fall von F. um eine englischsprachige Veröffentlichung handelt.

Auf die Idee, direkt beim Onlineversandhändler Amazon nach dem Buch zu suchen, waren die Beamten offenbar nicht gekommen. Auf die Frage, ob die betreffenden Beamten des Englischen mächtig seien, antwortete Meyer mit leiser Stimme: „Ich hoffe ja.“ Bei ihrem Kontrollbesuch hatten die Beamten F. nicht auf sein Buch angesprochen, wie Meyer sagte. Die Begründung dafür klingt kurios: In dem anonymen Schreiben sei darum gebeten worden, alles wie eine Routinekontrolle aussehen zu lassen, sagte Meyer – um F. nicht „aufzuregen“. Dabei hätte gerade eine solche „Aufregung“ Anhaltspunkte für eine psychische Erkrankung zutage fördern können.

Das Buch ist eine Tatsache. Nach der Lektüre hätte man ein psychiatrisches Gutachten verlangen können

Ralf Martin Meyer, Polizeipräsident

Hätte es überhaupt etwas geholfen, wenn die Beamten F.s Machwerk zur Kenntnis genommen hätten? „Das Buch ist eine Tatsache“, sagte Meyer am Dienstag. „Nach der Lektüre hätte man ein psychiatrisches Gutachten verlangen können, das zum Entzug der Waffenbesitzerlaubnis hätte führen können.“

Anders als der anonyme Brief: Der sei zwar gut gemeint, aber „wenig tauglich“ als Beweismittel. Fast flehentlich appellierte Meyer an die Hamburger:innen, sich bei Gefahrenlagen grundsätzlich mit Namen an die Behörden zu wenden, damit auch Rückfragen möglich sind.

Hätte Polizei die Gemeinde warnen müssen – oder umgekehrt?

Noch ein weiteres Fass machte Meyer auf: Vage deutete er an, die Polizei ermittele nach „weiteren Quellen“, bei denen vor der Amoktat Hinweise auf eine Gefährdung vorgelegen haben könnten. „Ich muss Ihnen nicht sagen, dass wir es mit dem Umfeld der Zeugen Jehovas zu tun haben“, deutete Meyer auf Nachfrage mangelnde Kooperationsbereitschaft der Glaubensgemeinschaft an.

Die können das nicht nachvollziehen. „Sie können sicher sein, dass die Gemeindemitglieder alles in ihrer Macht Stehende tun werden, um an der Aufklärung mitzuwirken“, sagte Michael Tsifidaris, Sprecher der Zeugen Jehovas in Norddeutschland. In der Gemeinschaft wisse man aber wenig über Philipp F., weil er nur kurze Zeit Mitglied in der Gemeinde gewesen sei. Im Gegenteil hätten sich die Zeugen Jehovas gewünscht, sie wären von der Hamburger Polizei vorgewarnt worden, nachdem die den anonymen Brief erhalten hatte, in dem konkrete Adressaten von F.s Hass genannt wurden. „Das wünscht man sich als Gemeinde, das wünscht man sich als Arbeitgeber“, sagte Tsifidaris.

Die Polizei habe nach Erhalt des Briefs weder mit den Zeugen Jehovas noch mit früheren Arbeitgebern von F. Kontakt aufgenommen, sagte Meyer.

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19 Kommentare

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  • Komplett lächerlich. Es gab auf seiner Website, die sie angeblich für unauffällig hielten, einen Hauptmenüpunkt "Publications", wo direkt alles zu seinem Buch zu finden war. Laut den Wordpress-Veröffentlichungsdaten und Google-Cache auch schon genauso als die Polizei geguckt hat. Ich hab den ganzen Rotz innerhalb von so kurzer Zeit gefunden und für höchstproblematisch gehalten noch bevor ich davon wusste, dass sie einen Hinweis auf psychische Krankheit und sogar explizit ein Buch hatten – noch vor der ersten Pressekonferenz der Polizei, zu der sie einen halben Tag nach dem Amoklauf (der ja den Rest des Tipps bestätigte) auch noch nicht auf die Idee gekommen waren, vielleicht nochmal nachzuschauen, ob sie nicht doch etwas übersehen haben. Stattdessen schieben sie die Schuld auch noch ausgerechnet dem Hinweisgeber zu, faseln davon, dass ja allerhöchstens Spezialexperten das Buch hätten finden können und selbst Psychologen ihn bestimmt nicht für auffällig gehalten hätten. Solchen Profis würde ich sicherlich auch nicht meinen Namen geben, wenn die Gefahr besteht, dass er versehentlich an einen völlig durchgeknallten, hasserfüllter mit 700 Schuss Munition durchsickert, der aber ja zum Glück ja für völlig harmlos gehalten wird. Für 'ne dumme Beleidigung auf Twitter werden alle Hebel in Bewegung gesetzt aber bei jemandem, dem man gerade erst die Waffenerlaubnis erteilt hat, findet P.andi es nicht komisch, dass sein Lebenslauf in den letzten 3 Jahren eher etwas lost aussieht, er selber davon schreibt, den Bezug zur Realität verloren zu haben und als "Investigator" mehrere weirde Dinge zur Anzeige gebracht hat? Dass sein letztes Anstellungsverhältnis nur zwei Monate dauerte und er laut Hinweis einen Hass auf seinen Arbeitgeber hat passt auch nicht zusammen? Genauso wenig wie der ganze absurde religiöse Unsinn auf seiner "ganz normalen Businesswebsite" irgendwie zu dem Hinweis passen könnte, dass er auf die Zeugen Jehovas besonders wütend ist? Selbst ohne Buch merkwürdig

    • @abcddcba:

      Und was konkret von dem was sie gefunden haben hätte ermöglicht gerichtsfest gegen den Mann vorzugehen und/oder die Waffe einzuziehen? Schräges Zeug zu veröffentlichen und abseitige Positionen zu vertreten wird wohl kaum genügen damit Sicherheitsbehörden aktiv werden dürfen, die Meinungsfreiheit gilt eben sogar für Spinner, Rechte und Fanatiker.

      • @Ingo Bernable:

        Es mag die Meinungsfreiheit für Spinner, Rechte & Fanatiker gelten, allerdings genügen nach geltendem Waffenrecht bereits Tatsachen, die die Annahmen rechtfertigen, dass der Inhaber oder Antragssteller einer Waffenbesitzkarte nicht (oder nicht mehr) über die ausreichende Zuverlässigkeit im Umgang und der Verwahrung der Waffen verfügt, um die WBK und die zugehörigen Waffen zu entziehen! Spätestens die Veröffentlichung des Täters hätte dazu führen müssen (so denn die Waffenbehörde diese gefunden hätte). Nach dem Entzug der WBK & Waffen müsste dann der Täter erst mittels eines psychologischen Gutachtens seine "Harmlosigkeit" beweisen; ich zweifle, dass er dies geschafft hätte.

      • @Ingo Bernable:

        Die genauen Wortlaute müssen hier nicht reproduziert werden und rechtlich beurteilen kann ich das ganze nicht. Es ging dabei ja ohnehin nicht um eine Frage der Meinungsfreiheit, sondern in Anbetracht seiner Aussagen und der gegebenen Hinweise festzustellen, dass ein psychologisches Gutachten o.Ä. zur Überprüfung seiner gesundheitlichen Eignung zum Waffenbesitz notwendig ist.

  • des englischen mächtig ...

    um die geschäftliche website einigermaßen zu vetrstehen ?



    wohl eher nicht.

    ich hatte sie mir aufgerufen.



    und mußte manches zweimal lesen, obwohl der sprache mächtig.

    mittlerweile ist die website nicht mehr öffentlich.

    allerdings weiterhin amazon anzeigen für das buch. jedoch ohne weiterführenden link.

    • @adagiobarber:

      Ok Ok. Däh&Zisch - Mailtütenfrisch - Suchmaschin - schlenzt ein:

      “Gibt es doch dumme Fragen? Wenn ich weiß, was ich suche, findet Suchmaschine das.



      Die/der Anzeigende hätte ja auch gleich einen Link mitliefern können.







      Ich weiß nicht mehr, ob ich sarkastisch bin oder schon zynisch.“

      kurz - Alte Försterweisheit =>



      “Du siehst nur - was du kennst!“



      Nicht nur deswegen ist “Polizei muß Googlen lernen“ - so wohlfeil!



      ( Mal davon ab - daß ja der folgende Schritt bei diesen 👮‍♀️👮‍♀️👮‍♀️ mit Hang zur losgerissenen Kanone das eigentliche Problem ist! Woll.)

  • Das sage ich immer, wenn jemand vom "Polizei- und Überwachungsstaat Deutschland" anfängt - die dt. Sicherheitsbehörden sind doch in der Regel ein Witz.

  • Ja wie? “: Polizei muss googeln lernen“



    Wie genau soll sojet als weiterer Schlagobers - über den Tag hinaus!! -denn aussehen? Herr Autor?



    & zwarDäh - bei solch “Spitzenpersonal“



    “In Meyers Verantwortung fiel der Polizeieinsatz während des umstrittenen G20-Gipfels in Hamburg 2017. Seit Januar 2016 untersteht er dem Hamburger Innensenator Andy Grote, in dessen Skandale er teilweise mit hineingezogen wurde.“



    & zu meinem Vertrauen in 👮‍♀️ 👮‍♀️👮‍♀️👮‍♀️



    Jahrelange illegale Überwachung weiße Kugeln Meckenheim - remember? Fein



    LKH-Mann auf Patty: “Und haste diese Kollegen darauf angesprochen “Hömma - ihr greift da in Grundrechte ein!“ -



    “Wieso ich darf das. Ich bin ja 👮‍♀️👮‍♀️👮‍♀️!“



    & Sie sagen es: “Hamburgs Polizei behalf sich mit einem Trick:…“



    Liggers. Hier ok - aber im gern über die Zäune fressen - sind die 👮‍♀️👮‍♀️👮‍♀️ findig - abgebrüht & höheren Orts durch die Bank gedeckt & in Schutz genommen! Woll. Oil of Olaf I. zu HH & G 20 hat ja auch keine 👮‍♀️👮‍♀️👮‍♀️Gewalt gesehen!



    Naja bei dem Gedächtnis ja vllt auch kein Wunder! Newahr.



    Normal •

    unterm——servíce —-



    de.wikipedia.org/wiki/Ralf_Martin_Meyer

  • „Polizei muss googeln lernen“ ist leicht dahingesagt. Aber auch wer „googeln kann“ weiß aus Erfahrung, dass die gesuchte Information nicht auf dem Silbertablett daherkommt. Meist sind es mehrere Treffer, von denen einige genauerer Betrachtung bedürfen. Und selbst wenn nur ein Treffer kommt, ist keineswegs sicher, dass es der beabsichtigte ist – Irrtum nicht ausgeschlossen. Blöd nur, wenn dieser „Treffer“ eine Person ist, die womöglich fälschlich verdächtigt wird und nicht weiß, wieso.



    Bin froh, dass ich nicht Polizist geworden bin. Meine „Google-Treffer“ schaden niemand.

    • @Pfanni:

      - anschließe mich “„Polizei muss googeln lernen“ ist leicht (fahrlässig ahnungslos) dahingesagt.“ Indeed.



      Journaille’ismus

  • Erfolgreiche Suche im Internet will gelernt sein und nicht jeder beherrscht das Spiel mit den richtigen Suchbegriffen (und der richtigen Suchmaschine).

    Es würde die Qualität sicher deutlich steigern, wenn in der Polizei solche Aufgaben überwiegend von Personen gemacht werden, die das auch "gut können". (und das nicht jeder zufällig diensthabende Polizist machen muss.)

    Dummerweise wird in einer deutschen Behörde aus dieser Erkenntnis vermutlich eine Fortbildung mit Zertifikat geschnitzt.

  • Hinterher ist man halt immer schlau. Aber damit nun darüber zu raunen was denn alles falsch gelaufen sei ist eben auch reichlich billig. Wo genau werden also religiöse Ansichten hinreichend 'krude' um eine behördliche Intervention oder gar eine psychiatrische Begutachtung zu rechtfertigen? Will man nun die Waffen all jener einziehen die an Engel, Gott und Teufel glauben wird auf die Behörden wohl ebenso viel Arbeit zukommen wie auf die Gerichte wegen der Klärung wie sich ein solches Vorgehen mit der Religionsfreiheit vertragen würde. Ebenso sind Misogynie, die Forderung absurd hoher Gehälter oder die Verehrung Putins oder gar Hitlers iA noch kein Grund Leuten die Zurechnungsfähigkeit absprechen zu könnne; auch hier gäbe es andernfalls wohl in der 'Friedensbewegung', dem konservativen und rechten Spektrum, im Spitzensport und den Vorstandsetagen recht viele Geisteszustände zu überprüfen. Zumal eine psychische Erkrankung F.s mittlerweile allgemein als gesetzt gilt, aber tatsächlich niemand mit Sicherheit sagen kann ob eine Begutachtung, wäre sie angeordnet worden, letztlich nicht ebenso unauffällig verlaufen wäre wie jener unangemeldete Kontrollbesuch der bei ihm stattgefunden hat.

    • @Ingo Bernable:

      Ich hoffe doch sehr, "tauglich zum führen einer Waffe" ist eine höhere Anforderung als "nicht zurechnungsfähig".

  • "Fast flehentlich appellierte Meyer an die Hamburger:innen, sich bei Gefahrenlagen grundsätzlich mit Namen an die Behörden zu wenden... "

    versus

    "Im Gegenteil hätten sich die Zeugen Jehovas gewünscht, sie wären von der Hamburger Polizei vorgewarnt worden ..."

    Also: "vertraut uns, aber wir vertrauen Euch nicht".

    Neben IT-Kompetenz scheint es bei der Behörde auch an sozialer Kompetenz zu fehlen.

    Wie wär's mit einer "Offensive Kompetenz bei der Polizei"? Inklusive mehr (Fach-) Personal, besserer Bezahlung?

    Statt immer mehr Rambo-Spielzeug?

    Aber ja. Auch ein Taser-Lobbyist will leben können. Sonst muss der auf Hartz V.

  • Sollte man bei einem Anonymen Brief tatsächlich zukünftig das Umfeld und den Arbeitgeber informieren? Was wohl vom Sozialen Leben eines Menschen übrig ist, nachdem die Polizei einmal alle Kontakte durchtelefoniert und auf einen möglichen Kindesmißbrauch o.ä. hingewiesen hat.

    Auch dass das Buch bei der Kontrolle nicht angesprochen wurde erscheint mir vernünftig. Ein anlassloser Kontrollbesuch ist unverdächtig, eine Thematisierung des Buches hätte klar gemacht, dass da gar nichts anlasslos ist und die Karten wären aufgedeckt.

    Um zu beurteilen in welchem Maße nach anonymen Briefen ermittelt werden sollte bräuchte es mehr Daten: Wieviele derartige Briefe (oder Mails) gehen ein und wieviele davon erweisen sich als anlasslos?

    Die Frage ob derartige Warnungen anonym oder unterzeichnet erfolgen sollten ist hingegen eine spannende. Anonyme Warnungen mögen wenig wert sein, aber sobald der eigene Name erstmal im Spiel ist verliert man die Kontrolle. Können Behörden sicherstellen dass der Name unter absolut keinen Umständen (Akteneinsicht,...) offengelegt wird? Gerade wenn dem Beschuldigten nichts nachzuweisen ist würde ich mich ungerne darauf verlassen, dass das Gericht in meinem Sinne urteilt

  • 3G
    31841 (Profil gelöscht)

    Gedanke: Könnte der anonyme Hinweisgeber der Täter selbst gewesen sein?

  • Unfassbar! Ich schäme mich für diesen Andy und seine Hamburger Polizei. Pimmel verfolgen, aber Hitler-Fans laufen lassen.

    • @VivaHamburgo:

      Das wollte ich auch grade schreiben. Der Fisch stinkt vom Pimmel-Kopf.

    • @VivaHamburgo:

      Naja,

      anonyme Briefe sind prinzipiell eine sehr dubioser Quelle. Es gibt da viele "anonyme" Verleumdungen.

      Man kann der Polizei keinen großen Vorwurf machen, wenn sie solche Briefe eben nicht zum Anlass nimmt, Panik zu verbreiten.

      Der Pimmel war offiziell verbreitet, der Urheber also klar. Den Hitler Fan musste man erst einmal beweisen.

      Übrigens: Beim Pimmel hat der Senstor Anzeige erstattet. Die Pimmel-Hausdurchsuchung geht wohl eher auf den Staatsanwalt zurück, der das beantragt hat.



      Meines Wissens ist die Hamburgter Polizei da nur ausführendes Organ gewesen. Die Polizei muss generell oft den Kopf für Entscheidungen hinhalten, welche die politische Führung ausgespuckt hat.