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Ungleichbehandlung von Geflüchteten„Das ist Rassismus“

Ukrainische Geflüchtete haben viel mehr Rechte als andere Flüchtlinge. Die feministischen Zentren Berlins fordern ein Ende dieser Ungleichbehandlung.

Ukraine-Flüchltinge an einer Anlaufstelle am Berliner Hauptbahnhof für kostenlose Bahntickets Foto: dpa
Interview von Susanne Memarnia

taz: Frau Diallo, Frau Drakos, die feministischen Zentren des Berliner Frauennetzwerks, wovon Sie ein Teil sind, fordern ein Ende der Ungleichbehandlung von Geflüchteten aus der Ukraine im Unterschied zu solchen aus anderen Ländern. Wie kommen Sie dazu?

Niki Drakos: Die feministischen Zentren arbeiten schon lange mit Geflüchteten Frauen*, Familien und Migrant*innen. Wir kennen ihre Bedürfnisse und die Hürden und Widerstände, die ihnen überall begegnen. All das war auf einmal weg, als die Ukrai­ne­r*in­nen kamen.

Was meinen Sie konkret?

Niki Drakos: Es fing damit an, dass Menschen mit einem ukrainischen Pass ungehindert und sicher einreisen konnten. Die Züge waren umsonst, es wurde abgeholt und empfangen, ohne dass Frontex versucht hat die Menschen abzuhalten. Danach gab es sehr schnell die Zusicherung einer Aufenthaltserlaubnis, es gab Zugang zu Sozialleistungen, zu Arbeit, Anerkennung von Abschlüssen, Zugänge zu allen Bildungsinstitutionen etc. Bei Geflüchteten aus dem so genannten globalen Süden – etwa aus Syrien, Irak, den afrikanischen Ländern – ist es ganz anders: Da gibt es bei allem Widerstände auf Seiten der Behörden – es wird hingehalten, verweigert, erschwert, wo es nur geht. Es ist schmerzvoll zu sehen, welche Unterstützung und persönliche Freiheit möglich wären, wenn es politisch gewollt wäre.

Forderungen an die Innenministerkonferenz

Die Konferenz Von Mittwoch bis Freitag tagt turnusmäßig die Innenministerkonferenz (IMK), die unter anderem eine Regelung finden soll für die „Drittstaatler“ aus der Ukraine. Das sind ein paar zehntausend Menschen, zumeist aus afrikanischen Ländern und Indien, die in der Ukraine studiert haben. Anders als U­krai­ne­r*in­nen bekommen sie Schutz nach der EU-Massenstromrichtlinie in der Regel nur, „wenn die Ausreise ins Heimatland unmöglich ist. Daher haben sie nur für eine Übergangsphase - diese gilt noch bis 31.8. - Schutz in Deutschland bekommen. Was danach kommt, ist völlig unklar.

Die Forderung Zahlreiche Organisationen, darunter der Berliner Flüchtlingsrat, fordern von der IMK, diese Ungleichbehandlung zu beenden und eine bundesweite Regelung zum Schutz aller vor dem Ukraine-Krieg geflohenen Menschen. Wiebke Judith von Pro Asyl kritisiert: „Drittstaatsangehörige und Staatenlose werden trotz vorläufig legalem Aufenthalt von Ausländerbehörden zum Teil unter Druck gesetzt auszureisen. Anträge auf den vorübergehenden Schutz werden oft nicht einmal angenommen.“ Als erstes Bundesland hat Hamburg den Drittstaatlern kürzlich angeboten, dass sie ihr Studium dort fortsetzen können. (sum)

Aber ist das nicht verständlich? Die Ukraine ist fast direkter Nachbar von Deutschland, die Ukrai­ne­r*in­nen sind uns einfach näher als Syrer*innen…

Niki Drakos: Nein. Das ist absolut nicht legitimierbar. Warum kann oder sollte die eine geflüchtete Person anders behandelt werden als die andere – nur weil sie aus Europa kommt? Die feministischen Zentren haben noch vor kurzem gegen die Streichung der Mittel für die Arbeit mit Geflüchteten mit dem Senat ringen müssen. Für Ukrai­ne­r*in­nen wurden nun Sonderförderpläne aufgestellt. Wir begrüßen dies! Dennoch zeigt sich jetzt, was alles möglich wäre, wenn es politisch gewollt ist. Was wir hier beobachten, ist eine rassistische Ungleichbehandlung.

Sie meinen, Ukrai­ne­r*in­nen werden nicht besser behandelt, weil sie Nachbarn sind, sondern weil sie weiß sind?

Niki Drakos: Genau. Das wurde und wird uns auch medial so präsentiert. Die Rhetorik lautet: „Da kommen Leute, die sind uns ähnlich, sie gehören vermeintlich auch dem christlichen Kulturkreis an, da kommen zivilisierte Menschen, etc.“. Das ist sozusagen der Gegenentwurf zu den rassistischen Narrativen, die Flucht und Geflüchtete bisher begleitet haben. Diese Ungleichbehandlung steht übrigens auch gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes und gegen die UN-Menschenrechtskonvention und die UN-Konvention zur Abschaffung rassistischer Diskriminierung. Das ist menschenrechts- und gesetzwidrig, es ist hochgradig illegal.

Im Interview: Kadiatou Diallo

28, ist Leiterin von „space2grow“, einem bei Frauenkreise angesiedelten Beratungsprojekt für geflüchtete Frauen.

Was ist die Alternative: Sollen wir sagen, alle Menschen, in deren Land gerade Krieg ist, dürfen herkommen? Oder gleich: Grenzen auf für alle?

Im Interview: Niki Drakos

50, ist Programmkoordinatorin bei Frauenkreise, dem feministischen Zentrum in Prenzlauer Berg (Choriner Str. 10).

Niki Drakos: Ja, Grenzen sind konstruiert. Geld und Kapital bewegen sich frei, aber Menschen nicht? Ich sage es mal so: Deutschland hat jetzt einen guten Präzedenzfall geschaffen. Bisher hat Deutschland gebremst und abgeschottet, und auf einmal kommen weiße Personen aus der Ukraine und ihnen wird vieles sehr unkompliziert möglich gemacht. Was super ist! Das ist nicht zu kritisieren, im Gegenteil, wir finden das richtig und wichtig! Jetzt kann man sagen: Nach dem Gleichbehandlungsprinzip müssen alle anderen Geflüchteten auch genauso so gut behandelt werden.

Frau Diallo, in Ihrem Projekt space2grow beraten und begleiten Sie geflüchtete Frauen aus allen möglichen Ländern. Wie reagieren andere Geflüchtete auf den Umgang mit Ukrainer*innen?

Kadiatou Diallo: Für andere Geflüchtete ist diese neue Offenheit sehr erstaunlich. Sie müssen sich diesem ungerechten und teils sehr langatmigen Asylverfahren stellen. Sie wohnen in Gemeinschaftsunterkünften, haben keine Privatsphäre, leben manchmal jahrelang in Angst vor Abschiebung, haben über viele Jahre Kettenduldung, dürfen nicht arbeiten. Jetzt kommen die Ukrai­ne­r*in­nen und dürfen sofort arbeiten! Das ist menschlich und gut. Und wir wünschen uns das für ALLE geflüchteten Menschen.

Was, glauben Sie, steckt hinter dieser Ungleichbehandlung?

Kadiatou Diallo: Für mich ist das Rassismus. Nehmen Sie das Beispiel Afghanistan: Die Regierungsübernahme durch die Taliban ist ebenfalls noch nicht lange her, und wir haben im Fernsehen gesehen, wie sich die Menschen an Flugzeuge klammerten, um zu überleben. War die Fluchtnot nicht genauso real wie in der Ukraine, aber was wurde für sie getan? Selbst die lokalen afghanischen Kräfte, die mit den europäischen Kräften zusammengearbeitet haben, konnten nur schwer evakuiert werden oder warten noch immer! Das ist wieder eine Ungleichbehandlung.

Niki Drakos: Ein weiteres Argument, warum Leistungen für Geflüchtete, egal woher sie kommen, keine Sache von Großzügigkeit und Nettigkeit ist: Wir tragen globale Verantwortung, weil wir kolonial wirtschaften. Es gibt koloniale Strukturen in unserem Wirtschaftssystem, unserem politischen System. Unser ganzer Wohlstand basiert auf der Ausbeutung und Verarmung des globalen Südens. Es geht also auch um die Anerkennung von Fluchtursachen: die ganzen Klima-Auswirkungen, vor denen Menschen fliehen, oder die Vertreibung aus Gebieten, wo irgendwelche Rohstoffe gefördert oder Staudämme gebaut werden sollen. All das ist zutiefst kolonial, immer noch. Und deswegen ist es rassistisch, wenn Menschen aus diesen Ländern, anders behandelt werden als unsere „Nachbarn“.

Was fordern Sie konkret?

Niki Drakos: Dass diese ganzen Hürden, die für die Ukrai­ne­r*in­nen plötzlich weggefallen sind, für immer abgebaut werden. Alle Geflüchteten sollen diese Rechte und Vorteile haben.

Bei der Innenministerkonferenz ab Mittwoch soll es auch um die „Drittstaatler“ gehen, also die Nicht-Ukrainer*innen, die aus der Ukraine geflohen sind. Die sind auch schlechter gestellt als Ukrainer*innen…

Kadiatou Diallo: Ja, deren Situation ist wirklich sehr ungerecht. Sie fliehen aus dem gleichen Krieg, vor den gleichen Bomben – müssen aber Angst haben zurückgeschickt zu werden, weil sie meist aus so genannten „sicheren Herkunftsländern“ kommen. Oft haben sie viel auf sich genommen, um in der Ukraine zu studieren, ihre Familien haben sich zum Beispiel verschuldet, um das zu ermöglichen. Jetzt stehen sie mit nichts da.

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32 Kommentare

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  • "Dass diese ganzen Hürden, die für die Ukrai­ne­r*in­nen plötzlich weggefallen sind, ..."

    Wieso "plötzlich" ?

    Die Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Ukraine snd schon etwas älter als 2022 und aktuell laufen Beitrittsverhandlungen zur EU. ( de.wikipedia.org/w...on_und_der_Ukraine )

    Da ist nichts "plötzlich" entstanden zwischen den Beziehungen der EU/DE und der Ukraine. ich Das sollte eigentlich bekannt sein.

  • Dass im Jemen Krieg herrscht, kann auch jeder wissen, aber trotzdem ist es für Jemeniten schwer, hier Aufnahme zu finden.

    Und "Das ist bei den meisten anderen Ländern anders und es war bei den Syrern auch nicht anders, als dort 2015 der Krieg das ganze Land ergriffen hatte - nur musste man damals nachweisen, dass man aus Syrien kam (was vermutlich für Ukrainer jetzt auch gilt)."

    Das ist schlicht nicht wahr. Der Nachweis, dass jemand aus Syrien kam, genügte vielleicht, um hier subsidiären Schutz zu bekommen. Aber ganz sicher nicht, um in die EU einzureisen. Sonst wären die syrischen Flüchtlinge nicht auf Booten über die Ägäis gekommen, sondern hätten die türkisch-griechische Grenze bequem mit Bussen oder Zügen auf dem Landweg überquert.

  • Ohne die Problematik zu relativieren: Die "Ausgangslage" der in die EU-Staaten flüchtenden ukrainischen Staatsbürgerinnen/Staatsbürger gegenüber den in D. lebenden Flüchtlingen aus anderen Ländern ist eine andere, bzw. war.



    Natürlich sind die Ukrainer:innen in D. de facto Kriegsflüchtline. Aufgrund eines Abkommens der EU mit der Ukraine kamen sie aber sozusagen mit einem anderen Status. Sie haben das Recht auf eine Visa freie Einreise, Aufenthalt für drei Monate in einem EU-Staat, dürfen Arbeit suchen und Arbeit aufnehmen, müssen sich nicht einer Registrierung unterziehen, können den Wohnort frei wählen. Soweit mir bekannt, die Medien berichteten. D. h. in meinem Verständnis, sie haben "zunächst" den Status von "Einreisenden", wie es die Vereinbarung vorsieht. Wie gesagt, de facto sind sie es und, da dürften sich alle einig sein, es muss ihnen auch "als Flüchtlingen" geholfen werden.

    Aufgrund des Geschehens wurde die Massenzustrom-Richtlinie der EU aktiviert. (1) "Mit dieser Richtlinie soll die temporäre Aufnahme von Flüchtlingen, bis zu drei Jahren, ermöglicht werden, ohne dabei ein Asylverfahren durchlaufen zu müssen. In ihr wurden bestimmte Mindestnormen festgehalten. Hierzu zählen eine angemessene Unterbringung, eine Arbeitserlaubnis, Zugang zu Sozialleistungen und medizinischer Versorgung sowie zum Bildungssystem und die Möglichkeit der Familienzusammenführung. Die Flüchtenden sollen laut der Richtlinie ausgewogen auf die einzelnen EU-Staaten verteilt werden."



    Dies, um einen Hintergrund zu geben, worauf sich Fragen nach einer Gleichbehandlung konkret beziehen könnten, bzw. wo daran Ungleichbehandlung erkennbar wird.



    Nur wie gesagt, die Ausgangslage stellt sich für die Ukraineflüchtlinge zuerst anders dar und beeinflusst(e) "zwingend" das weitere Vorgehen bei der Hilfe der EU-Staaten ihnen gegenüber, z. B. Wahl des EU-Landes, Wohnaort etc.



    (1) Richtlinie: www.iab-forum.de/g...enzustrom-richtlin

  • Das liegt an der Massenzustromrichtlinie der EU.



    Die wurde noch nie in Kraft gesetzt. Erstmals im März 2022.



    Alles weitere ist Regierungspolitik der Länder und der Bundesländer.



    Aber sicher ist diese Ungleichbehandlung unmöglich.



    Ohne Vorwissen kann ich mich auch in die Lage von Menschen in Afghanistan hineinversetzen.



    Nein "Wirtschafts-Flüchtlinge" ist ein Assilabel! Alle Flüchtenden haben auch ökonomische Probleme, nicht nur politische etc. Verfolgung. - an Rinaldo

  • "Aber ist das nicht verständlich? Die Ukraine ist fast direkter Nachbar von Deutschland, die Ukrai­ne­r*in­nen sind uns einfach näher als Syrer*innen…"

    Was soll denn die Frage?!



    Flüchtling ist der, der vor Krieg, Verfolgung, Rassismus etc fliehen und um sein Leben fürchten muss. Da spielt bei mir die geographische oder kulturelle Nähe überhaupt keine Rolle.



    Aber heute scheint die Frage wieder salonfähig. Nur gut, dass es in Chile oder Südafrika keinen Pinochet oder die Apartheid mehr gibt! Da bleibt uns das Metermaß erspart.

  • Da sprechen mir zwei Frauen aus dem Herzen! Einfach: DANKE!

  • Die Ukrainer fliehen in ein Nachbarland und befinden sich dann in der Europäischen Union, so einfach ist es. Syrische Flüchtlinge sind über die Türkei, Libanon oder Jordanien bereits in sicheren Staaten gewesen. In Afrika sieht die Situation ähnlich aus. Und wenn ein Asylantrag gestellt wird, was gemacht wird, wenn keine Flüchtlingsstatus vorliegt, so muss dies ganz normal geprüft werden. Diese grundlegenden Unterschiede zwischen Asyl und Flucht sollten Frau Drakos bekannt sein.

    • @Puky:

      Türkei, Libanon und Jordanien sind sichere Staaten für Flüchtlinge aus Syrien, aber Polen, Slowakei, Ungarn, Moldau sind das nicht für Flüchtlinge aus Syrien? Oder seit wann ist es üblich, dass sich Flüchtlinge innerhalb der EU aussuchen dürfen, wohin sie gehen?

    • @Puky:

      Ich würde davon ausgehen, dass Frau Drakos ziemlich gut Bescheid weiß.



      Laut Dublin-Abkommen muss ein Flüchtling in dem Staat um Asyl bitten, in dem er den EU-Raum erstmals betreten hat. Und das ist nunmal sehr selten die Bundesrepublik, wenn der Flüchtling nicht gerade weit fliegen, schwimmen oder paddeln will.

      • @Nansen:

        "Und das ist nunmal sehr selten die Bundesrepublik"

        DE ist das Aufnahmeland mit den meisten Flüchtlingen weltweit nach der Türkei. de.wikipedia.org/w...hteter_Bevölkerung

        Wie kommen Sie also zu der Behauptung dass es "selten die Bundesrepublik" sei?

      • @Nansen:

        Leider muss ich bei meiner Meinung bleiben. Die Ukrainer beantragen kein Asyl, sondern fallen unter den Flüchtlingsschutz. Und Jemand, der für sich in Anspruch nimmt, sollte nicht die verschieden Schutzgründe in einen Topf werfen und diese dann nach eigenem Gusto gleichzusetzen.

        Zitat:

        Neben dem Grundrecht auf Asyl gemäß Artikel 16a Grundgesetz gibt es gemäß den Vorschriften der Qualifikations-Richtlinie, des AsylG und des AufenthG drei weitere Schutzformen: Flüchtlingsschutz gemäß § 3 AsylG, subsidiären Schutz gemäß § 4 AsylG und Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 5 und Abs. 7 AufenthG. Kann weder Asyl noch Flüchtlingsschutz gewährt werden, prüft das BAMF im Asylverfahren stets, ob subsidiärer Schutz im Sinne des § 4 AsylG gewährt wird oder ein Abschiebungsverbot vorliegt.

    • @Puky:

      Für andere Flüchtlinge gilt die Drittstaatenregelung. Polen oder Ungarn über die die Ukrainischen Flüchtlinge kommen sind sichere Drittstaaten. Also wird hier ganz klar mit zweierlei Maß gemessen.

      • @Andreas J:

        Für die Flüchtlinge der Ukraine gilt die "Massenzustromrichtlinie der EU"

        Zitat:

        Die Richtlinie bietet einen Mechanismus einer EU-weit koordinierten Aufnahme einer großen Zahl von Flüchtlingen jenseits des individuellen Asylverfahrens und jenseits des Dublin-Systems.[1] Zuständig dafür, einen Massenzustrom festzustellen, ist der Rat der Europäischen Union. "

        Wenn die Drittstaatenregelung wirklich als geltendes Recht angewendet würde, dann müsste sicherlich der größte Teil der syrischen, afghanischen und afrikanischen Schutzsuchenden zurück in das Land abgeschoben werden, von wo aus sie in die EU eingereist sind .

        • @Puky:

          Die Drittstaatenregelung bezieht sich auf das erste Land innerhalb der EU. Asylsuchende sind dazu verpflichtet, dort ihren Asylantrag zu stellen, wo sie in die EU eingereist sind. Deshalb sind viele Flüchtlinge in den Camps an den Europäischen Außengrenzen. Nach Deutschland kommen nur noch wenige durch, um hier einen Asylantrag zu stellen.

  • Die Ungleichbehandlung hat gar nichts mit Hautfarbe oder Glauben zu tun, sondern damit, dass jeder in den Nachrichten sehen kann, dass in der Ukraine derzeit Krieg herrscht und daher niemand mehr nachweisen muss, warum er flieht - es wird unterstellt, dass der Krieg der Grund ist.



    Das ist bei den meisten anderen Ländern anders und es war bei den Syrern auch nicht anders, als dort 2015 der Krieg das ganze Land ergriffen hatte - nur musste man damals nachweisen, dass man aus Syrien kam (was vermutlich für Ukrainer jetzt auch gilt).

    Wer sich dagegen auf politische Verfolgung oder sonstige Fluchtgründe beruft - dessen Antrag wird natürlich weiterhin geprüft.

    • @Dr. McSchreck:

      Aus der Ukraine sind auch Afrikaner und Asiaten geflohen. Die sind hier nicht so nett empfangen worden.

      • @Andreas J:

        Weil man eben nicht auf Anhieb erkennt, ob sie aus der Ukraine oder sonst woher geflohen sind. Bei Männern im wehrfähigen Alter ist man eben vorsichtig, weil die in der Regel die Ukraine nicht verlassen dürfen.

    • @Dr. McSchreck:

      In Syrien ist immer noch Krieg und die Syrer wurden auch nie so aufgenommen, wie jetzt die Menschen aus der Ukraine. Es gibt ganz real Flüchtlinge 1. und 2. Klasse.

      • @warum_denkt_keiner_nach?:

        Ja, in Teilen Syriens ist immer noch Krieg. Und 2015 im Sommer waren die Bilder sehr ähnlich wie bei den Ukrainern.

        • @Dr. McSchreck:

          Aber sie wurden eben nicht so einfach aufgenommen. Darum geht es im Artikel.

          • @warum_denkt_keiner_nach?:

            Wo waren Sie im Sommer 2015? Natürlich wurden sie einfach so aufgenommen. Es waren nur sehr sehr viele, dass man schnell an die Grenze der Möglichkeiten kam.

  • In der Debatte muss zwischen politischen und Wirtschafts-Flüchtlingen differenziert werden. Hier generell von Rassismus zu reden, halte ich für falsch und zu kurz gegriffen. Es ist nun mal nicht das gleiche, ob jemand zur Verbesserung seines Lebensstandards von der Dorfgemeinschaft gen Norden losgeschickt wird, oder ob ich vor einem Vernichtungskrieg , wie in der Ukraine, fliehen muss. Natürlich hat der Norden koloniale Schuld am Globalen Süden und muss dafür sog. politische Weichen stellen (Handelsabkommen, EZ, Technologietransfer, Patentschutz, usw), d.h. aber nicht, dass jeder Wirtschaftsflüchtling, der eben nicht politisch verfolgt wird oder vor einem Krieg flieht, in der BRD aufgenommen werden kann. Dazu fehlt in der Tat die Aufnahmekapazität der EU-Länder, die ansonsten Gefahr einer rechtsextremen Destabilisierung oder von rechten Regierungen, wie in Ungarn und Polen, laufen.

    • @Rinaldo:

      "...Es ist nun mal nicht das gleiche, ob jemand zur Verbesserung seines Lebensstandards von der Dorfgemeinschaft gen Norden losgeschickt wird..."

      Wow! Einfach nur: Wow!

      Fehlt nur noch: Die Afrikaner sind fröhlich, sympathisch, sie tanzen super.

    • @Rinaldo:

      Da ist er wieder. Der gute alte Wirtschaftsflüchtling. Er taucht immer auf, wenn eine Ausrede gesucht wird, Menschenrechte mit Füßen zu treten.

  • Die Kritik ist verständlich!



    Vor allem die Menschen auf Lesbos in den Flüchtlingslagern werden kein Verständnis dafür haben.



    Das muss europaweit geregelt werden.

    • @cuba libre:

      Wenn Sie das europaweit regeln wollen, wird in dem Kompromiss nicht der deutsche Maßstab gelten.

      Dann wird es restriktiver gehandhabt werden als es derzeit in Deutschland geschieht.

  • Der Begriff und die Einstufung als "sicheres Herkunftsland" ist umstritten. Es gibt bei manchen Ländern berechtigte Zweifel, wie sicher sie wirklich sind. Bei anderen aber nicht. Eine Rückkehr dorthin ist für mich das Normalste auf der Welt. Wohl dem Ukraine-Flüchtling, der in eine sichere Heimat zurückkehren kann. Dem geht es doch um Längen besser als den Ukrainern, deren Heimat von den Russen in Schutt und Asche gelegt wird.

    • @Winnetaz:

      "Dem geht es doch um Längen besser als den Ukrainern ..".



      Sorry, aber das ist absoluter Blödsinn und Relativierung rassistischer Asylpolitik. Z.B. die Heimat der Syrer wurde auch von den Russen in Schutt und Asche gelegt und den Afghanen scheint auch nicht die Sonne aus dem Arsch. Einige von denen hocken seit Monaten im Niemandsland zwischen Belarus und Polen unter menschenunwürdigen Bedingungen.

      • @Andreas J:

        Umstritten ist nicht, dass Menschen aus Kriegsgebieten flüchten dürfen. Da gibt es zwischen Syrien und der Ukraine keinen Unterschied. Umstritten ist schon, wo sie aufgenommen werden sollten. Wenn z.B. ukrainisch-ungarische Doppelstaatler nach Deutschland fliehen statt nach Ungarn, dann ist das einfach nur absurd.

  • Es ist schlimm das Menschen ihre Heimat verlassen müssen.



    Ukrainer haben das Glück von ihren Nachbarn bevorzugt behandelt zu werden.



    Wenn es sauer aufstößt, dass sie besser behandelt werden, müssen sie demnach gleich schlecht verwahrt, oder abgewiesen werden?



    Dann ist die Welt wieder ein Stück gerechter



    Warum dem Nachbarn Helfen wenn man sich Syrern gegenüber unmenschlich verhält?

    • @Ramaz:

      Es stößt niemanden sauer auf was für die Ukrainer gemacht wird. Es geht um die ungleiche Behandlung. Was für die Ukrainer gilt soll auch für alle anderen gelten. Darum geht es!

    • @Ramaz:

      "Wenn es sauer aufstößt, dass sie besser behandelt werden, müssen sie demnach gleich schlecht verwahrt, oder abgewiesen werden?"

      Haben Sie das Interview gelesen? Das hat da ausdrücklich - 》Niki Drakos:Dass diese ganzen Hürden, die für die Ukrai­ne­r*in­nen plötzlich weggefallen sind, für immer abgebaut werden. Alle Geflüchteten sollen diese Rechte und Vorteile haben.《 - niewand gesagt!

      Was tatsächlich stattfindet, ist dies hier:

      》Wohin? Obwohl sie feste Jobs in Feuchtwangen haben, sollen die Bewohner der Flüchtlingsunterkunft in der Ringstraße (hier mit einer Helferin) ausziehen.

      (Foto: Privat)

      Weil ihre Unterkünfte für Ukrainer benötigt werden, sollen in der Gemeinde Feuchtwangen Flüchtlinge umziehen. Auch andernorts kommt es zu Verlegungen und Konkurrenz um billige Wohnungen - die schon vorher knapp waren in Deutschland《 www.sueddeutsche.d...z-machen-1.5555534

      Und es ist ein Skandal!