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Querdenker an der Uni BielefeldDer abgedriftete Professor

Martin Schwab ist ein beliebter Juraprofessor – und tritt in NRW für „Die Basis“ an. Die Uni fragt sich: Wie umgehen mit dem Querdenker-Prof?

Wieso hat er sich so radikalisiert? Schwab auf einer Demo gegen die Coronamaßnahmen in Düsseldorf Foto: Piero Nigro/imago

Berlin taz | Martin Schwab steht auf einer Bühne auf dem Kesselbrink in Bielefeld, er trägt einen schwarzen Anorak, hält in der einen Hand ein paar Zettel und in der anderen ein Mikrofon. „Meine heutige Ansprache“, sagt er, „steht unter dem Thema Propagandanarrative“. Das „i“ zieht er dabei sehr in die Länge.

Schwab ist Spitzenkandidat der Querdenken-Partei „Die Basis“ für die Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen. Eine gute halbe Stunde wettert er an diesem Freitag Mitte März gegen „die Scharfmacher der Lockdown- und Impfzwangpropaganda“ und beschuldigt Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) der Volksverhetzung. Zusammen mit der jubelnden Menge, das belegt ein Video des Auftritts, skandiert Schwab: „Widerstand, Widerstand, Widerstand!“

Dass ein Vertreter einer Querdenken-Partei auf einer Querdenken-Demo Querdenken-Parolen von sich gibt, ist nicht überraschend. Doch der Redner wurde nicht als Politiker angekündigt, sondern als Juraprofessor. Schwab ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Verfahrens- und Unternehmensrecht an der Universität Bielefeld. Und das macht sein Auftreten relevant, über Nordrhein-Westfalen hinaus.

Nahbar und engagiert

Schwab steht im Zentrum einer Auseinandersetzung, bei der es darum geht, wo die Grenzen der Freiheit von Forschung und Lehre liegen. Was eine Universität auszuhalten hat und wo die Meinungsfreiheit eines Hochschullehrers endet.

Martin Schwab, 54, war jahrelang ein ausgesprochen beliebter Hochschullehrer. An der FU Berlin schon und nun seit sechs Jahren in Bielefeld, nahbar und äußerst engagiert. Er war im Irish Pub oder Rock Café bei den Kennlerntreffen von Studierenden dabei, sang Karaoke mit ihnen und bereitete sie besonders intensiv aufs Examen vor.

Die taz hat im Zuge dieser Recherche mit vielen Angehörigen der Universität gesprochen, mit Pro­fes­so­r:in­nen und Studierenden. Die meisten wollen sich nicht zitieren lassen. Auf Grundlage der Gespräche, Videos, schriftlichen Veröffentlichungen und interner Kommunikation lässt sich Schwabs Radikalisierung nachvollziehen – und die Herausforderungen, die sich daraus ergeben.

Schwab hat sich in der Pandemie früh auf die Seite der radikalen Coronamaßnahmen-Kritiker:innen gestellt. Zu Beginn argumentiere er noch juristisch. Allerdings beschrieb der Zivilrechtler dabei auch Sachverhalte, die außerhalb seines Bereiches liegen. Er veröffentlichte etwa Musterschreiben zur „Impfung im Gesundheitswesen“, um die einrichtungsbezogene Impfpflicht zu umgehen.

Oder eine mehr als 180 Seiten lange Verteidigungsschrift für Wolfgang Wodarg, einer Ikone der Querdenker-Bewegung. Das Dokument ist auf seiner Uni-Webseite verlinkt. Darin enthalten sind gängige Falschbehauptungen, was die Gefährlichkeit von Corona und die Pandemiebekämpfung angeht. Auch sonst trifft Schwab viele Äußerungen, für die er fachlich eher keine Kompetenz hat. So behauptet er etwa in einem Musterschreiben gegen die Maskenpflicht in Schulen, dass das Tragen einer Maske genauso schlimm sei wie das Einleiten von CO2 ins Klassenzimmer.

Schwab spricht von Diffamierung

Mit der Zeit wird Schwab immer politischer. Zusammen mit führenden Corona-Leugner:innen gründet er Anfang 2021 das „Team Freiheit“, eine Gruppe, die mit als Parteisitzung getarnten Zusammenkünften in Kneipen Coronabeschränkungen umgehen wollte. Er tritt fast zwei Dutzend Mal im selbsternannten „Corona Ausschuss“ auf, der von einem seiner wissenschaftlichen Mitarbeiter geleitet wird. Zu Streams dieser Coronaleugner-Vereinigung, an denen unter anderem die Verschwörungsideologen Ken Jebsen und Sucharit Bhakdi mitwirken, schaltet er sich aus seinem Unibüro zu. Schon bei der Bundestagswahl im vergangenen Jahr kandidiert er für „Die Basis“. Die Kleinstpartei ist aus den Demos gegen die Coronamaßnahmen entstanden und bekam 1,4 Prozent der Stimmen.

Fast immer gingen Streits zugunsten der Professoren aus

An der Uni gibt es erste Konsequenzen: Schwab wird aus der Band der Juristischen Fakultät geworfen, der er als Keyboarder angehörte. Es geht um die Infektionsgefahr, weil er nicht geimpft ist. Und die Band will nicht mehr mit ihm in Verbindung gebracht werden.

Die meisten Studierenden hatten Anfang 2021 von Schwabs neuen Aktivitäten erfahren. Nach der Veröffentlichung eines Antifa-Rechercheblogs kommt die Sache auch in seiner Vorlesung zur Sprache. Er habe von Diffamierung gesprochen, so erinnern sich Studierende. Und was manche als Drohung empfanden: Er habe angekündigt, gegen solche Berichte vorzugehen. Mit der taz will Schwab nicht sprechen. In einer Mail beklagt er „Rufmord“ und schreibt, dass die Zeit noch nicht reif sei für rechtliche Schritte: „Im Moment lässt die deutsche Justiz jenen, die Nazi-Framing betreiben, viel zu viel durchgehen. Aber das wird sich eines Tages ändern.“

Währenddessen berichtete die Lokalpresse, dass er Kontakt zu einer rechtsextremen Impfgegnerin pflege. Als die Runde macht, dass Schwab bei der Querdenken-Demo im März auftrat, wird die Kritik lauter. Muss die Lehre wirklich einen solchen Querdenker-Prof aushalten?

Asta fordert Distanzierung

Der Asta der Uni Bielefeld fordert die Universitätsleitung auf, sich von Schwab zu distanzieren. „Mit seiner vor verschwörungsideologischen Narrativen triefenden Rede hat Schwab endgültig Grenzen überschritten.“ Die jüdische Hochschulgruppe schreibt in einer Rundmail an Verantwortliche der Universität Bielefeld von Angst und Wut: „Die Beweislage, dass Schwab bewusst in antisemitischen bzw. verschwörungsideologischen und neonazistischen Kreisen unterwegs ist, diesbezügliche Aktivitäten aus seiner Professur heraus […] betreibt, ist erdrückend.“ Die Gruppe bezieht sich darauf, dass auf seinen Demos auch Reichs­bür­ge­r*in­nen und Mitglieder der Identitären Bewegung oder der AfD anwesend sind. Verbal distanziert sich Schwab von Rechtsextremismus.

Die Universität reagiert mit einer knappen Stellungnahme. „Die Mitglieder des Rektorats und die Fakultät für Rechtswissenschaft haben in Hinblick auf die Einschätzung der Pandemie und der notwendigen Maßnahmen eine dezidiert andere Meinung“, heißt es darin. Aber Schwab engagiere sich als Privatperson politisch und die Meinungsfreiheit sei „eines der wichtigsten Grundrechte in einer Demokratie“.

Immer wieder gab es in den vergangenen Jahren an deutschen Unis ähnliche Streitfälle, etwa um Professor:innen, die sich in der AfD engagieren. Fast immer gingen sie zugunsten der Professoren aus. Anders als zuvor argumentiert die Uni Bielefeld nun nicht mehr mit Wissenschaftsfreiheit. Es sei ein großes Problem, sagt ein Professor der Jurafakultät, dass Schwab als vom Staat bezahlter Rechtswissenschaftler mit Wissenschaftsfeinden auf die Straße gehe. Ein Reputationsverlust für die Uni.

Geht es im Fall Schwab also wirklich um Meinungsäußerungen? Sind Schwabs Äußerungen nicht auch schlicht falsche Tatsachenbehauptungen, vorgetragen mit der Autorität eines Professors? Und was ist an seinem Wirken noch privat?

Die Universitätsleitung prüft beamtenrechtliche Konsequenzen, schließlich hat ein Professor einen Eid auf das Grundgesetz geschworen und unterliegt dem Mäßigungsgebot. Die Uni hat einen externen Verwaltungsrechtler mit einer Expertise beauftragt, bestätigt ein Unisprecher der taz.

Sachte Maßnahmen der Uni

Wieso hat sich Schwab so radikalisiert? Manche sehen ihn auch als Protagonisten einer tragischen Geschichte. Er lebe für seinen Beruf, die Uni sei eine Ersatzfamilie für ihn gewesen und wegen Corona sei für ihn da viel weggebrochen. Schwab widerspricht: Ihn treibe eine „tiefe innere Überzeugung“ an, dass die Coronamaßnahmen schwerstes Unrecht repräsentierten.

Schwab distanziert sich zwar von Gewalt. Aber er behauptet auch, dass ein „Pogrom gegen Ungeimpfte“ vorbereitet werde. Und weiter sagt er im April in einem Interview mit dem Demokratischen Widerstand, dem publizistischen Zentralorgan der Corona-Leugner:innen: „Wenn die Hetze in der Politik und den Altmedien nicht aufhört, schlittern wir in einen Bürgerkrieg.“

So heftig Schwabs Wortwahl ist, so sachte sind bislang die Maßnahmen der Uni gegen ihn. Es gab den Wunsch an ihn, bestimmte Inhalte von der Seite seines Lehrstuhls zu nehmen. Eine Verlinkung entfernte er. Die Dekanin hat Schwab auch gebeten, für seine politische Arbeit nicht mehr aus seinem Büro zu streamen, denn das sei eine private Nutzung dienstlicher Ressourcen.

Daran hält er sich. In einer Stellungnahme schreibt er: „Wenn ich von meinem Büro aus der Tagesschau ein regierungsfreundliches Interview geben würde, würde sich niemand daran stoßen.“ Schwab beschwert sich auch, dass sich Kri­ti­ke­r:in­nen nicht bei ihm direkt meldeten. „Den Mut, den direkten Austausch mir zu suchen, haben offenbar nur die wenigsten“, schreibt er. Auf die Gesprächsanfrage der taz schickt er als Erstes den Brief einer Organisation, der nach eigenen Angaben unter anderem Holocaust-Überlebende angehören und die sich mit ihm solidarisiert. Die Organisation relativiert den Holocaust, indem sie Corona-Impfungen damit gleichsetzt.

Schwab ist „kooperativ“

Juradekanin Angelika Siehr wählt im taz-Gespräch ihre Worte sorgfältig. Professor Schwab sei prinzipiell kooperativ. „Er will der Fakultät erkennbar nicht schaden.“ Die Meinungsfreiheit schließe grundsätzlich ein Recht auf Irrtum ein, es werde aber schwierig, „wenn Meinungsäußerungen auf eklatant falschen Tatsachenbehauptungen beruhen“. Siehr betont: „Schwab müsste viel deutlicher machen, dass er seine Äußerungen als Privatmann tätigt und nicht als Juraprofessor.“

Bei der Examensfeier der Juristischen Fakultät vor zwei Woche trat nach langer pandemiebedingter Pause auch die Juraband wieder auf. Professor Schwab verfolgte den Auftritt als Zuschauer. Der Student, der als einer der besten Ab­sol­ven­t:in­nen eine Rede hielt, erwähnte ihn dann namentlich. Er dankte ihm für die Unterstützung in den vergangenen Jahren.

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30 Kommentare

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  • Seine private Meinung vermischt er nicht mit seinem Beruf. Und sein Einwand ist berechtigt: Niemand hätte etwas gegen ein Tagesschau-Interview in seinem universitären Büro.

    Der Professor vertritt offenbar abseitige aber durchaus demokratische Positionen.

    Selbst deutlich radikale Ansichten wären von der Meinungsfreiheit gedeckt, sonst ist sie keine Freiheit mehr.

    • @Alexander Schmidt:

      „Wenn ich von meinem Büro aus der Tagesschau ein !regierungsfreundliches! Interview geben würde, würde sich niemand daran stoßen.“



      Sowas nennt mensch wohl "Strohmann-Argumennt".



      Und die in seinen (privaten) Kreisen beliebte "Staatsfunk"-Schwurbelei hatter auch noch mit untergebracht, ganz großes Kino *gähn*.



      Als alter Anarchist ist mir die Bundesrepublik auch zuviel Staat und zuwenig (basis-)demokratisch. Wenn sich eine, ähm, Interessenvereinigung "Basis" nennt, aber die Demokratie überwinden will, isse eher an den Zielen des Namensvetters "Al Quaida" orientiert als am GG, der AEMR usw. usf. .

  • Ich gebe es zu, Juristen braucht man.



    Aber all das Juristen-xxxx, dass sich in den hochprofitgeilen Konzernen tummelt, die sollte man in die Wüste schicken.



    Und immer daran denken. Auch im größten Unrechtsstaat gab es namhafte Juristen, die sich wichtig getan haben. Das Schlimme ist, nach 1945 hat man viele von denen übernommen - dank Adenauer.



    Da redet man nicht gerne darüber.

    Es kann nicht sein, dass schlechte Gesetze die Mehrheit der Bürger im Schwitzkasten hält.

  • Ich habe mich durch die 30-Minuten-Rede gequält und auch die Stellungnahme gelesen. Beides hat nichts mit "rechtsextrem" zu tun, im Gegenteil plädiert er explizit gegen den Versuch, an die Kritik an den Corona-Maßnahmen lauter andere Label zu pappen, um sie zu diskreditieren, eines davon Nazi, eines davon Klimawandelleugner, eines davon Putin-Freund. Mit Sicherheit gibt es Leute, bei denen diese "zusätzlichen" Eigenschaften zutreffen - aber eben nicht pauschal. Ich kenne genau 2 Impfgegner, für die keiner dieser Frames passt.

    Weiter plädiert er sehr eindringlich, dass der Protest friedlich bleiben müsse und hat jedenfalls in einem Punkt Recht: es ersetzt keine Argumente, mit solchen Mitteln andere zu diskreditieren. Ich habe viele Corona-Maßnahmen auch kritisch gesehen, bin allerdings aus Überzeugung geimpft und trage bei passender Gelegenheit auch aus Überzeugung Maske.

    Einen Grund, gegen den Mann wegen seiner Rede disziplinarisch vorzugehen, sehe ich nicht. Der Duktus ist unangenehm, aber der Inhalt könnte genauso gut von einem Linken kommen (gegen Banken, gegen Pharma, gegen Sündenböcke).

  • Sogenannte "Falschbehauptungen" können schon bald gar nicht mehr so falsch sein: argonerd.com/wenn-...erchen-wahr-werden

    • @Lumpenpazifist:

      "Argo versucht, die Ereignisse und wie darüber medial berichtet wird in einem etwas anderen Licht darzustellen, indem er ihre energetische Essenz in Collagen gießt. "



      Allerdings hab ich den Gag in Bezug auf die Frau Pastorin ned kapiert, "Argonerd" und ich sind wohl ned im gleichen "energetischen flow".



      Toller Typ, genau wie der Herr Juraprof: "Aber er behauptet auch, dass ein „Pogrom gegen Ungeimpfte“ vorbereitet werde."



      Der als Fachmann hätte die (potentielle) Repressionsfähigkeit" des Staates schon früher auffallen können und von Pogromen zu sprechen ist ja nun mehr als unsachlich (diplomatisch formuliert). Und vermutlich ned mehr von der Redefreiheit gedeckt. Kapiert aber kaum einer der, äh, "Impfskeptiker" und Konsorten, also den Unterschied zwischen us-amerikanischer "freedom of speech" und deutscher "Rede(un)freiheit". Theoretisch bin ich bei der USA, praktisch verschont mich die deutsche vermutlich vor noch mehr rassistischem, antijüdischem etc.pp. geistigen, immer mit dystopischem und spalterischem Unterton.



      Den "Bürgerkrieg" wünschen sich eh eher die, die den immer bei den anderen als Antreiber*innen verorten...



      Und dieses menschelnde "eigentlich isser ja ein netter Kerl" @Schwab ist dann eher ne Fehleinschätzung.

  • „…Muss Lehre wirklich einen solchen Querdenker-Prof. aushalten?…“ was ist ein Querdenker-Prof.?



    Vielleicht jemand, der frühzeitig nach Informationen gesucht hat wie und womit er sich eigenverantwortlich vor einem Virusinfekt bestmöglich schützen kann? Einer der für sich entschieden hat, dass sein Risiko schwer an Covid zu erkranken oder zu versterben nicht so groß ist, dass er sich nicht für eine in kürzester Zeit entwickelte Impfung mit einer Technik, die noch nie vorher zum Erfolg geführt hat und bis heute nur eine bedingte (Notfall) Zulassung hat, entschied? Aus heutiger Sicht vermutlich für ihn und viele Andere eine gute Entscheidung.

    Sicher beabsichtigt die taz die auch die Stellungnahme von Prof. Dr. Martin Schwab zu dem angesprochenen Text des AStA’s zeitnah zu veröffentlichen. Für die, die nicht darauf warten wollen hier schon mal ein Link zur „Persönliche Erklärung von Prof. Dr. Martin Schwab zur Stellungnahme des AStA vom 28.3.2022 und zum Beitrag vom WDR“ nrw.diebasis.nrw/s...chwab-wdr-beitrag/

    • @Juedoe:

      …“ was ist ein Querdenker-Prof.?

      Was wir benötigen sind Professoren mit Ideen. Einen kenne ich. Den hat man in Potsdam eiskalt abblitzen lassen.



      Auf der anderen Seite gibt es von der EU-Kommission sogar Programme, die "disruption", wie es auf Neudeutsch heißt, mit hohen Summen fördert.



      Einige Ideen, die zu Papier gebracht wurden, sind allerdings kompletter Schwachsinn - andere recht gut.

    • @Juedoe:

      Zitat: "Sicher beabsichtigt die taz, auch die Stellungnahme von Prof. Dr. Martin Schwab ..." Wie ich anders als JUEDOE im Artikel gelesen habe, hat Herr Schwab sich geweigert, mit der taz zu sprechen - Chance vertan.

  • Es handelt sich vermutlich, wie so oft bei der Querdenkerei, um oberflächliche Phämomene. Nur so ergibt die Trennung von Berufs- und Privatmensch einen Sinn. Ginge es um originäre Aspekte des Wesens von Prof. M.S., könnte nur eine gespaltene Persönlichkeit diese während der Ausübung seines Amtes ablegen. Was schließen lässt, dass es sich wie o.a. entweder um querdenkerische und rein äußerliche Belanglosigkeiten, oder aber, bei seriöser persönlichkeitsimmanenter Veranlagung, um ganz gewöhnliche Persönlichkeitsspaltung, wenn nicht gar Schizophrenie, handelt (only the doctor knows). Die mutmaßlich mit dem Öffentlichen Dienstrecht/Beamtenrecht vereinbar wären.

  • Die Universitätsleitung prüft beamtenrechtliche Konsequenzen, schließlich hat ein Professor einen Eid auf das Grundgesetz geschworen und unterliegt dem Mäßigungsgebot.



    Auch mMn. der einzige Weg. Meinungs- Lehr- & Forschungsfreiheit in allen Ehren, aber so ein "rechts drehender Jura-Prof" (der forscht & lehrt ja nicht über Yogurt) ist mMn. an dem Platz nicht mehr zu halten.



    .



    Wie will die UNI sicher stellen, das weder in der "Lehre", oder in Prüfungssituationen usw. "politische & fachliche Einstellungen" miteinander kollidieren.



    Ist schon "bemerkenswert" wie "unverbindlich" nicht nur die UNI in Bilefeld um akad. Rahmen auf solche Gefahren reagiert wird. Weckt wenigstens bei mir "unangenehme Gedanken" an DE Geschichte!



    .



    Brummt Sikasuu

  • Die besondere Aufnahme der Freiheit von Forschung, Wissenschaft und Lehre NEBEN der Meinungsfreiheit im Grundgesetz spiegelt wider, welch großes Risiko für eine Demokratie damit verbunden ist, ausgerechnet ihren Professoren den Mund zu verbieten. Das muss auch und gerade für Professoren gelten, die nach Meinung der Mehrheitsgesellschaft manifesten Blödsinn verbreiten.

    Es tut auch den Studis nicht gut, wenn man repressiv gerade gegen engagiertes Lehrpersonal vorgeht. Man fordert damit eher "Oh Captain, mein Captain!"-Momente heraus, die eigentlich mehr mit persönlicher Solidarität als mit inhaltlicher Übereinstimmung zu tun haben, aber letztlich eine Loyalität produzieren, die beides vermischt.

    Und wenn ein Juraprofessor brieflich medizinische "Weisheiten" von sich gibt, kann jeder Leser selbst erkennen, dass da ein Blinder über Farben dozieren will. Dafür braucht es nicht die wachsame Obrigkeit, die ihm dafür die "irreführenden" akademischen Würden entzieht.

    • RS
      Ria Sauter
      @Normalo:

      Schliesse mich an!

    • @Normalo:

      anschließe mich cum grano salis -



      & btw



      (der BFW - Bund Freiheit der Wissenschaft - hatte anders gewendet aber auch n Rad ab => zB Hess. HochschulG! Gelle.



      de.wikipedia.org/w...t_der_Wissenschaft

      unterm—— auch wie so freiheitlich - wa



      Remember. Kein Prof wollte die hessische Landesregierung vor Gericht vertreten. Zwei Assis machtens.



      & Däh - hör den Pfeifenkopp noch tönen



      “Diese Herren gehen ja wohl nicht davon aus - daß sie an dieser Universität (Mbg/L;) habilitiert werden!“



      Nicht wahr Herr Prof. Dr. Dr. Dr. hc Ekkehard Kaufmann - fragt mal sein Glitschies Christean Wagner - Bubi Bohl & Co. Viel Glück. Herr Christe(!)an Wagner (“e - ja wissen wir“;)) ist ja für seine Aussetzer bekannt & taz-abgefeierter Bubi Bohl?



      (“Der ist nur strohdumm! Ich kann das beurteilen. Hab Referendariat mit ihm gemacht!“ a friend of mine - anschließe mich! 🤫 entre nous only! Gelle. - 🙀🥳)

  • "...wo die Meinungsfreiheit eines Hochschullehrers endet", wer stellt ernsthaft eine solche Frage? Entscheidend dabei kann doch nur sein, was von dem von ihm gasagten keine Meinungsäußerung, sondern Falschbehauptung und Diffamierung, oder was strafrechtlich relevant ist.

    • @AusBerlin:

      Kommt drauf an. (BGB & Öff.R. kl. Schein;)

      Aber Danke for assist.



      Will sagen - zwei verschiedene Ansätze:



      Grundrechte des GG - ins Kalkül zu ziehen! Gellewelle.



      1. von “innen“ dh hier vom Gehalt der Meinungsfreiheit her - denken interpretieren subsumieren anwenden



      2. von “außen“ dh von den Grenzen her denken …s.o.

      kurz - der eine Ansatz ist staatstragend reaktionär - der andere freiheitlich demokratisch. Get it? Fein.



      Eins rauf mit Mappe (Harry Rowohlt;)



      &



      Die Ironie der Verfassungsgeschichte & Karlsruhe folgt ihm weitgehend - daß ausgerechnet einer “ …erlebte das Kriegsende als Rittmeister in der Division „Großdeutschland“ verwundet im Lazarett.“ - Günter Dürig - die Grundlagen ua zu so einer Entscheidung “Meinungs&Versammlungsfreiheit - Unterpfand der Demokratie nach dem Grundgesetz“ - Karlsruhe geschaffen hat.



      (& selbst der Rucker der Nation - Roman Herzog - war da KA-Präsi - & högte sich später nicht schlecht - daß die FAZ (Fromme - na logo) verstört ablehnend (Ach was!;) reagierte.*



      de.wikipedia.org/w...%BCnter_D%C3%BCrig



      & Däh *



      Hautnah. Indiskrete Gespräche, Econ Verlag, 1994 Wolfgang Korruhn



      & empfehle - unerreicht -



      Konrad Hesse (mit dabei;) immer bescheiden - klar - Grundzüge des Verfassungsrechts der Bundesrepublik Deutschland - ( entre nous but not only - ohne nicht ins Examen • ;)



      & ooch wieder klar - wa.



      Leider von den Politikastern der Exekutive & der Medien bis hin zum Bayernkurier Immergriiens di taz - durchweg ein Buch mit sieben Siegeln!



      Bitter - aber - So isset •. servíce



      Gern&Dannichfür



      & Schlagobers - el classico - Leseversion



      www.uni-trier.de/f...dorf-Beschluss.pdf



      1. Das Recht des Bürgers, durch Ausübung der Versammlungsfreiheit aktiv am politischen Meinungsbildungsprozess und Willensbildungsprozess teilzunehmen, gehört zu den unentbehrlichen Funktionselementen eines demokratischen Gemeinwesens.… “=> lesen zB Oil of Olaf I.

      • @Lowandorder:

        "Will sagen"



        Ja, was denn eigentlich?

    • @AusBerlin:

      Auch hier ist es - wie meist - sinnvoll, zumindest Basiskenntnisse von Vorgängen zu haben, die man kommentiert. Hier das Bundesbeamtengesetz, u.a. §60 oder auch § 41 Satz 2 TVöD.



      Oder mal ganz flach über den Tisch: Als Privatmann kann er (im Rahmen der Gesetze) sagen was er will. Tritt er als Hochschullehrer auf, sieht das anders aus.

      • @Kaboom:

        Ein Professor an einer Uni in Bielefeld ist natürlich kein Bundesbeamter, deshalb gilt für ihn das BBG nicht.

        Das Landesbeamtengesetz von NRW wird aber etwas Vergleichbares drin haben.

        (Ich staune, dass Lowandorder da nichts zu gesagt hat.)

        Ein solcher Paragraph gilt immer auch für den verbeamteten Privatmann.

        Insofern kann er auch dann nicht sagen, was er will.

        Das weiß natürlich auch die Juradekanin.

        Der Artikel ist leider nicht sehr präzise. (Juristische Sachen sind - abgesehen von Herrn Rath - oft nicht die große Stärke der Taz.)

        Offenbar gibt Herr Schwab quasi nichts von sich, was gegen die Grundpflichten eines Beamten verstößt.

        Sonst würde die Dekanin anders argumentiert haben.

      • @Kaboom:

        Auch hier ist es - wie meist - sinnvoll, zumindest die Kommentare aufmerksam zu lesen, die man beantwortet. Mir war auch nicht bekannt, dass ich das BundesbeamtenG kennen muss, um mir eine Meinung zu bilden. Gehören Sie etwa zur Juristen-Bourgeoisie oder arbeiten Sie bei Google?

        • @AusBerlin:

          Jung - nun werden dir hier - auf dem silbernen Tablett & mehrfach - kluge Handreichungen serviert - wa.



          &



          “Was machte der König? Er pfiff darauf!“ - Oskar Wild

          Na Mahlzeit

          • @Lowandorder:

            Kluge Handreichungen vielleicht, aber nicht klug serviert - wa.

            • @AusBerlin:

              May be. Fehleinschätzung im Empfängerhorizont - klar - geht auf meine Kappe. Das ist halt schon immer die Krux mit der Binnendifferenz der Dörferansammlung am Rande der Streusandbüchse.



              Musikalisch früh erfaßt - in der Reis na Helgoland - 🎶🎶🎶 - Bitte Herr Germer



              m.youtube.com/watch?v=EvhZF_Any2Y



              Nischt for unjut & damit zurück an die ehemalige Sektorenstadt - wa. - 🙀🥳 -

        • @AusBerlin:

          Ich kann eine Suchmaschine bedienen, und neige dazu, mich über Sachverhalte zu informieren. Beides ist - zugegeben - nicht jedem gegeben.

          • @Kaboom:

            Was für ein Held des Alltags!

  • Langsam wird das wirklich schwierig. Wir können die Meinungsfreiheit nicht weiter einschränken. Letztendlich sind wir da in Deutschland sowieso nicht auf dem höchsten Niveau, wenn wir uns zB mit den USA vergleichen. Als Demokratie müssen wir solche Deppen eigentlich aushalten können ohne Berufsverbote oder Ähnliches.

    • @Vincent Braun:

      Wo erkennen Sie hier eigentlich eine Einschränkung der Meinungsfreiheit? Es wird sich nur mit diesem Fall auseinandergesetzt und es werden verschiedene Sichtweise berücksichtigt. Nirgendwo sehe ich die klare Forderung den Professor kalt zu stellen.



      In der Arbeit hat man keine Meinungsfreiheit, ich weiß nicht ob Ihnen das noch nie aufgefallen ist, aber da gelten Regeln und wer den Chef vergräzt fliegt. Von daher sehe ich nicht warum die Forderung er solle sein Privatleben und Arbeit klar trennen jetzt außergewöhnlich ist.



      Zudem wurde auch nirgendwo etwas gegen die freie Meinungsäußerung des Professors in seinem Privatleben getan, er hat da offensichtlich alle Freiheiten.

  • Ja wie? Voll daneben - eben. Denn.

    Merke: “Wenn etwas nicht gelingt auf dieser Welt.



    Dann gelingt‘s auch nicht in Bielefeld!“ - 🎏 -

    kurz - Volkers 👄 tut Wahrheit kund.



    & Däh =>



    “OWL - Biste da - Willste wech!“ - 🙀🥳 -

    unterm—— &mehr aus dieser Oetker-Welt —



    hauchdünn in bielefeld von WIGLAF DROSTE



    taz.de/!493451/



    “Harry Rowohlt - Ostwestfalen ein Unsinns(w)ort.“



    Ost & West hebe sich auf. Übrig bleibe - falen!“



    Näheres hier: “Tünseliges Ostwestfalen“



    m.youtube.com/watch?v=8mfL_spC1fQ

    Conclusio - Stupidia(Dummheit) after the 2. Examen -



    Non nocet! Will sagen: Schadet nicht.



    Brodfresser? für Zivilrecht? Nunja.



    “Er war Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand.“



    © Ludwig Thoma & Näheres=>



    efarbeitsrecht.net...aessigem-verstand/



    “ „Er war Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand“ – Wie man mit einem falschen Zitat einen Rechtsanwalt beleidigt“ - 21. Juli 2017 |



    Prof. Dr. Arnd Diringer - 🧐 -



    & - wie passend -



    “ Diringer studierte 1992 bis 1996 Rechtswissenschaften in Bayreuth und Erlangen und war wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Steuerrecht, Arbeits- und Sozialrecht an der Universität Bayreuth. In seiner Dissertation an der Universität Erlangen 1999 schrieb er über verfassungsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Scientology-Organisation.“



    & Däh - derselbe => grad jetzt -



    "Offenheit für das Argument ist die Moral der Demokratie"



    Schlagobers & Fein gesagt - wa.

  • 9G
    93851 (Profil gelöscht)

    Tja, dann kann man wohl nur froh sein, dass der sich nicht in eine der großen Parteien verirrt (hat). Tunichtgute gibt's überall, auch an Unis. Und ein Professoren-Titel? Vielleicht auch noch "per Ghostwriter"...?

    Ich werd' auch bald adelig ! Geht ganz einfach....;-))

  • Das alte Leiden: Wer angibt, hat mehr vom Leben.....und Frechheit siegt. Und ein gekränktes EGO, bei Professores absolut keine Seltenheit. Offensichtlich agiert er an der Grenze der Zulässigkeit sehr geschickt, hat sich ja schon viele Meriten erworben. Mal Vorpreschen, dann wieder ein wenig zurück. Clevere Juristen sind klar im Vorteil. Nicht umsonst verdienen manche dieser Spezies Millionen.