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Horrorfilm „Day of the Dead“ auf ArteZombie zurück im Giftschrank

Auf Arte lief Ende Januar ein in Deutschland verbotener Zombiefilm. Nun entfernte der Sender die Untoten aus der Mediathek, man bedauere den Vorfall.

Zombie „Bub“ aus dem in Deutschland verbotenen Film „Day of the Dead“ Foto: United Archives/imago

Berlin taz | Für Horrorfilmfans war es ein kleines Wunder. Am 28. Januar zeigte der deutsch-französische Kultursender Arte um 0.20 Uhr den Klassiker „Zombie 2 – Das letzte Kapitel“ (Originaltitel „Day of the Dead“) in Frankreich und Deutschland in seiner ungeschnittenen Form. Einen Tag zuvor war er bereits über die Arte-Mediathek abrufbar.

Im Zombiefilm des Regisseurs George A. Romero („Night of the Living Dead“, „Dawn of the Dead“) von 1985 wurde die Welt von einer Seuche dahingerafft und ein Großteil der Menschheit wandelt als lebende Tote durch verwüstete Städte. Militärs und Wissenschaftler haben sich in einem unterirdischen Bunker in Florida verschanzt, letztere wollen mit Experimenten einen Ausweg aus der Katastrophe finden. Besonders das angespannte Verhältnis zwischen den Überlebenden, das letztlich in die eigene Katastrophe mündet, wird von Fans als Gesellschaftskritik verstanden.

Eine düstere Atmosphäre und explizite Gewaltdarstellungen – die Make-up-Effekte stammen von Genre-Legende Tom Savini – wurden dem Film in Deutschland zum Verhängnis. Seit 1988 ist er hierzulande indiziert, darf also nicht beworben werden. Doch der Film erfüllt laut den Behörden sogar einen Straftatbestand. Seit 1990 ist der Film bundesweit beschlagnahmt.

Laut dem Portal „schnittberichte.com“ wurde die Version erstmals auf Videokassette 1990 vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten beschlagnahmt, weil der Film gewaltverherrlichend sei und gegen den §131 des Strafgesetzbuches verstoße. Mehrere Indizierungen und Beschlagnahmen anderer Versionen folgten.

Strenges Werbe- und Verbreitungsverbot

Filme, die in Deutschland beschlagnahmt sind, unterliegen einem strengen Werbe- und Verbreitungsverbot. Wer den Film trotzdem der Öffentlichkeit zugänglich macht oder verbreitet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft oder muss eine Geldstrafe zahlen.

Viele Fans von „Day of the Dead“ fragten sich deshalb zu Recht: Wieso strahlt Arte ihn trotzdem aus und bietet ihn in der Mediathek an? Lediglich eine um mehrere Minuten geschnittene Fassung existiert offiziell in Deutschland, die „ab 16 Jahren“ eingestuft wurde. Im September 2007 hatte Arte „Day of the Dead“ schon einmal ausgestrahlt in jener geschnittenen Fassung. Diesmal schwang leise die Hoffnung mit, dass das Verbot womöglich mittlerweile aufgehoben worden war.

Auf Nachfrage beim Sender antwortete eine Sprecherin, dass der Film nicht mehr indiziert sei, weil er von der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) ein „Ab-18-Logo“ erhalten habe, wie es auch auf einer im Netz angebotenen DVD zu sehen sei. Allerdings hat die FSK niemals ein „Ab-18-Logo“ für den Film vergeben.

Keine Zombies in der Mediathek

Bei der im Netz auf DVD angebotenen Fassung handele sich um eine Fehlkennzeichnung, teilte eine FSK-Sprecherin auf Anfrage der taz mit. Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (die frühere Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien), die für Indizierungen zuständig ist, erklärte auf Nachfrage, dass „Day of the Dead“ sehr wohl noch indiziert und beschlagnahmt sei. Arte hat sich mit dem Senden des Films sowie der Verbreitung in der Mediathek also strafbar gemacht.

Normalerweise ergreift die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) Maßnahmen gegen Anbieter, wenn sie gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag verstoßen. Bei den öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten gestaltet es sich jedoch anders – die jeweiligen Aufsichtsgremien sind dann verantwortlich, sagte eine KJM-Sprecherin der taz. Man wolle jedoch mit dem Sender in Kontakt treten.

Seit Mittwoch, 2. Februar, ist „Day of the Dead“ nicht mehr in der deutschen Mediathek zu finden, zuvor war nur noch ein Ausschnitt des Films zu sehen. Nach einer erneuten Anfrage bei Arte sagte eine Sprecherin, dass es „nach eingehender Recherche zur Ausstrahlung des Films aufgrund der komplexen unterschiedlichen Rechtelage in Frankreich und Deutschland zu einer Ausstrahlung einer nur in Frankreich, aber leider nicht in Deutschland freigegebenen Version des Films kam“.

Daraufhin habe Arte den Film aus der Mediathek genommen. Man bedauere diesen seltenen Vorfall und werde alle nötigen Maßnahmen ergreifen, damit er sich in Zukunft nicht wiederhole. Auch die KJM bestätigt, dass in der Arte-Mediathek „diesbezüglich nachgebessert wurde“.

Schon „Suspiria“ lief auf Arte

Arte hatte sich in der Vergangenheit bei Horrorfans bereits beliebt gemacht. 2008 hatte der Sender etwa den indizierten Splatterfilm „Street Trash“ gezeigt. Zuvor kam Dario Argentos damals noch indizierter Horrorklassiker „Suspiria“, der allerdings nur in Frankreich ungeschnitten gesendet wurde. Sondergenehmigungen für indizierte Filmfassungen gibt es in Einzelfällen.

Vielleicht nimmt sich ja bald ein Filmlabel des Klassikers „Day of the Dead“ an, um ihn aus dem Giftschrank zu holen. So hat etwa das Label Turbine Medien 2008 die deutschsprachigen Rechte des Horrorfilms „The Texas Chainsaw Massacre“ erworben, der seit 1985 beschlagnahmt war. Dagegen legte Turbine offiziell Beschwerde ein. Mithilfe mehrerer Gutachten und Juristen sprach das Landgericht Frankfurt am Main den Film vom Vorwurf der Gewaltverherrlichung 2011 frei.

Mithilfe eines Labels könnte „Day of the Dead“ dann wieder legal in Mediatheken laufen. Überfällig wäre es.

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16 Kommentare

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  • Ein absolutes Meisterwerk, nur noch übertroffen durch seine Vorgänger "Night of the living Dead" und "Dawn of the Dead". Es ist wirklich eine Schande, dass nicht über die wenigen blutigen Effekte zum Schluss des Films hinausgeschaut wird und mal versucht wird die Handlung tiefer zu analysieren, denn was Romero uns hier abliefert ist kein 0815 Splatter, sondern eine sehr feine Gesellschaftskritik und psychologische Studie.



    Ich finde es schade dass Arte den "Vorfall bedauert", als ob irgendwer durch die Ausstrahlung Schaden genommen hat - Kinder dürften zu der Zeit eh keine vor dem TV gewesen sein, außerdem kennen die inzwischen ganz andere Wege um an ähnliche Werke zu kommen.



    Ich hatte die Ausstrahlung als Zeichen verstanden, dass man es als Kunstwerk anerkennt das es ist.



    Nun ja ... bei mir braucht ihr euch nicht entschuldigen liebes Arte-Team, nur für eure Entschuldigung, denn die ist absolut unnötig. Egal wie es zu der Ausstrahlung kam, aber sie war richtig.

  • Ist "River Raid" eigentlich noch auf dem Index? Gerade in jetzigen Zeiten sollten wir gegen solche Formen von Gewaltverherrlichung und Erziehung zum Angriffskrieg dringend verbieten!

    en.wikipedia.org/wiki/River_Raid

    • Denis Giessler , des Artikels,
      @Kawabunga:

      seit 2002 vom Index gestrichen ;-)

  • Ich habe den Film seinerzeit gesehen. Ob man das Verbot nun begrüßt oder nicht, ob man ihn für künstlerisch wertvoll hält oder nicht, er gehört jedenfalls nicht ins Free-TV. Das gilt auch für andere Filme des Genres. Vor Jahren bin ich bein Zappen versehentlich in einen Folterfilm (ich glaube: Hostel auf ProSieben) geraten - die wenigen Sekunden waren mir schon zu viel und spuken mir heute noch im Kopf herum.

    • @Jochen Laun:

      Vielleicht sollten Sie sich mal ihren Dämonen stellen und den ganzen Film ansehen - im Allgemeinen ist nichts erschreckender als die eigene Vorstellungskraft und wenn diese durch kurze Filmschnipsel entfacht wird, verstärkt es sich oft zunehmens im Kopf. Wenn sie dann das eigentliche, gesamte Werk sehen, stellen sie vermutlich fest, dass es gar nicht so schlimm ist.



      Bedenken sie außerdem, all das sind nur (fiktive) Filme, keine Dokumentationen - da wartet oft der wahre Horror.

  • Jaja, good old germany:

    §131 StGB versus Art 5 GG - möge der Stärkere gewinnen !

    Ist der Film ehrverletzend? Jugendgefährdend ist es sicher - daher wäre FSK18 angemessen.



    Aber ehrverletzend ?

    Ich würde gerne zum Zwecke der Lehre und Ausbildung die Visagisteneffekte und die Spezialeffekte anschauen ... aber da könnte ich sicher klagen bis zum BGH - mit einer gefühlten Verfahrensdauer von 100 Jahren. Und bis dahin ist mein Grabstein schon fünfmal untergepflügt.

  • Das typische Szenario: fast alle Menschen sind Zombies, eine kleine Gruppe in einem Bunker versucht zu überleben. In der Gruppe bricht Streit aus, bis auf 2 Mann und eine Frau (gebär bzw. zeugungsfähig) bringen sie sich um oder werden von Zombies gefressen. Die drei Überlebenden fliehen auf eine einsame Insel und gründen eine neue Menschheit. Soweit, so langweilig.

    Neu ist die Idee, Zombies zu resozialisieren. Der Mad Scientist, genannt Frankenstein, erzieht den Zombie Bub mit Erfolg. Aber die hysterischen Militärs erschlagen Frankenstein. Sein Monster bleibt Zombie, trotz humaner Ansätze.

    Daraus ergeben sich spannende Ideen: wenn Zombiismus heilbar wäre, könnte das auch schon spontan in der Vergangenheit geschehen sein. Z.B. könnte der Homo Sapiens eine Zombie-Pandemie erlitten haben, die Neandertaler totgebissen, dann bis heute immun geworden sein. Erklärt, warum Zombiismus seitdem nicht mehr aufgetreten ist. Oder war's umgekehrt?

  • Keiner hier im Forum hat den Film gesehen, trotzdem hat jeder eine Meinung dazu.

    • @Diogeno:

      Warum sollte man den Film nicht gesehen haben? Es gab und gibt immer die Möglichkeit diesen oder andere Filme zu sehen. Also gibt es hier aufjdnfall Personen die den Film gesehen haben.

    • @Diogeno:

      Suspiria sah ich vor einigen Jahren, natürlich ganz legal im Ausland. Würde der Film heute erscheinen würde er vermutlich nicht als Horror- sondern als Art House- oder Kunstfilm vermarktet, die dargestellte Gewalt nimmt sich gegenüber dem was aktuelle USK-16 Mainstreamfilme zeigen ausgesprochen harmlos aus. Und George Romero gilt längst als Großmeister des Genres, es geht hier also durchaus um Werke denen man ihre kulturelle Relevanz nicht absprechen kann. Gleichzeitig stehen hier Verbote aus einer Zeit im Raum als man etwa auch Spiele wie River Raid [1] indizierte, während heute photorealistische Titel wie zB Battlefield V [2] ab 16 verkauft werden.



      [1] www.youtube.com/watch?v=zYLA_uO-XH0



      [2] www.youtube.com/watch?v=a7ZpQadiyqs

  • Ich vermute, dass der FIlm an negativen Wirkungen nicht annährend so schlimm ist wie das Fernsehprogramm der sog. Privaten aus dem Dunstkreis Kohls!

    Mich interessieren solche Horrorfilme nicht, aber mich stört, was alles in Deutschland unnötigerweise verboten ist.

  • So ein Mist. Ich kannte den Film nicht.

    Und jetzt muss ich umständlich im Netz suchen, wo ich ihn mir anschauen kann.

  • 0G
    06792 (Profil gelöscht)

    Da werden die Millionen Menschen die um 0:20 Arte schauen wirklich einen Schock bekommen haben.

  • i love FSK: youtu.be/DZuHwLopFLo

  • Seit über 30 Jahren beschlagnahmt. Evtl. sollte man das wirklich mal "anpassen"..

    • Denis Giessler , des Artikels,
      @Bunte Kuh:

      müsste sich halt ein Label dessen annehmen, sonst verschimmelt er da weiter