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Nach dem Totschlag-UrteilKeine Ruhe für Chemnitz

Trotz dünner Beweislage wird der Angeklagte zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Verteidiger kritisieren die sächsische Justiz scharf.

Transparent gegen Rechts unter der Statue von Karl Marx Foto: imago images/Xinhua

Dresden taz | Am Mittag unternimmt Alaa S. einen letzten Versuch. Er bricht sein Schweigen. „Ich kann nur hoffen, dass hier die Wahrheit ans Licht gebracht wird“, sagt der junge Syrer in den letzten Worten vor dem Urteil. „Ich hoffe auf ein gerechtes Urteil.“ Er wolle nicht „das zweite Opfer des eigentlichen Täters sein müssen“. Das erste Opfer, das sei Daniel H. gewesen. Das zweite Opfer aber, das drohe nun er zu werden.

Alaa S. hatte es schon vor den Ermittlern beteuert, bevor er seitdem schwieg: Er sei unschuldig, der falsche Angeklagte. Auch am Donnerstag kommt der 24-Jährige selbstbewusst ins Gericht; hellbeiges Jackett, weißes Hemd, die Haare sorgsam gegelt, der Bart gestutzt. Er wirkt angespannt, aber Alaa S. versteckt sein Gesicht nicht vor den Kameras, er tat es nie in diesem Prozess. Auch das soll wohl das Bild vermitteln: Hier steht ein Unschuldiger.

Aber das Chemnitzer Landgericht kommt an diesem Nachmittag zu einem anderen Schluss: Alaa S. sei sehr wohl schuldig, mit einem Komplizen Ende August 2018 in Chemnitz den 35-jährigen Daniel H. erstochen zu haben. Einem weiteren Mann, Dimitri M., habe er mit dem Messer in den Rücken gestochen. Ein gemeinschaftlicher Totschlag und eine gefährliche Körperverletzung – neuneinhalb Jahre Haft. „Es gibt keinen Zweifel an der Schuld des Angeklagten“, sagt Richterin Simone Herberger.

Das, was hier vor Gericht verhandelt wurde, war Auslöser für Vorgänge, die vor fast genau einem Jahr über Wochen die ganze Republik aufwühlten. In der Nacht auf den 26. August klang in Chemnitz das Stadtfest aus – am Ende lag ein Mensch tot auf dem Bürgersteig: Daniel H., 35 Jahre, Tischler, gebürtiger Chemnitzer. Getötet mit fünf Messerstichen. Die Tatverdächtigen: zwei Geflüchtete. Einer von ihnen ist Alaa S.

Richterbund verwahrt sich gegen Einflussnahme

Was nun in Chemnitz einsetzte, war eine beispiellose Welle an rechten Demonstrationen. Neonazis aus der ganzen Republik reisten an, die AfD auch. Hitlergrüße wurden gezeigt, Migranten wurden attackiert, auch ein jüdisches und persisches Restaurant. Ein Ausnahmezustand, der eine Debatte entfachte, die Verfassungsschutzchef Hans-Georg Maaßen sein Amt kostete und für schärfere Abschiebegesetze sorgte.

Seit März nun wurde vor dem Landgericht über die Tat verhandelt, mit der alles begann. Aus Sicherheitsgründen wurde nicht in Chemnitz verhandelt, sondern in Dresden, in einem Hochsicherheitssaal am Stadtrand – die Verteidiger wollten überhaupt nicht in Sachsen verhandeln. Noch vor Prozessbeginn sagte die Chemnitzer SPD-Bürgermeisterin Barbara Ludwig der taz, sie hoffe auf eine Verurteilung, damit die Angehörigen „Ruhe finden“. Ein Freispruch wäre „schwierig“ für Chemnitz. Der Richterbund verwahrte sich gegen eine Einflussnahme auf die Justiz. Die Verteidiger wiederum forderten gleich zu Prozessstart, die Richter müssten offenlegen, ob sie nicht selbst rechtes Gedankengut teilten – man wisse ja nie in Sachsen. Die Anträge scheiterten. Aber all das legte offen, wie viel Druck auf diesem Verfahren lastete.

Aus Sicht des Gerichts war Daniel H. in der August-Nacht mit Freunden unterwegs, dann traf er gegen 3 Uhr auf den Iraker Farhad R. Der sei vorher schon als aggressiv aufgefallen, nun soll er Daniel H. nach einer „Karte“ gefragt haben, offenbar um damit Kokain zu schnupfen. H. habe ihn abgewiesen, es kam zum Handgemenge. Nun sei auch Alaa S. aus einem nahe gelegenen Döner-Imbiss herausgestürmt, ist Richterin Herberger überzeugt. Er habe kurz mit Farhad R. gesprochen, dann sei er mit einem Messer auf den Chemnitzer losgegangen. Ein Stich traf dessen Herz, einer die Lunge. Daniel H. starb noch vor Ort.

Das Problem nur: Farhad R. ist bis heute flüchtig. Und gegen Alaa S. blieb die Beweislage bis zum Schluss dünn. DNA-Spuren von ihm am Tatmesser oder der Kleidung von Daniel H. gab es nicht. Im Grunde fußte die Anklage auf den Aussagen eines Verkäufers aus dem Döner-Imbiss, der gesehen haben will, wie Alaa S. Stichbewegungen gegen Daniel H. ausführte. Vor Gericht äußerte sich der Mann indes nicht mehr so deutlich, sprach nun von Schlagbewegungen. Auch andere Zeugen berichteten nur, dass Alaa S. im Getümmel dabei gewesen sei. Aber Messerstiche von ihm? Das konnte niemand so direkt sagen.

Die Anklage ergehe sich in „Missinterpretationen“

Alaa S. bestritt eine Tatbeteiligung vehement. Er sei damals nur wegen des Lärms aus dem Döner-Imbiss gekommen, habe einen Bekannten weggezogen und sei dann aus Angst vor der Polizei weggerannt, sagte der gelernte Friseur, der 2015 nach Deutschland kam, den Ermittlern. Polizisten hatten ihn unweit des Tatorts festgenommen. Noch diese Woche erklärte Alaa S. in einem ZDF-Interview, er habe nichts gemacht, „ich schwöre bei meiner Mutter“. Dem wahren Täter „wünsche ich lebenslang“.

Auch die beiden Verteidiger von Alaa S. kritisieren in ihren Plädoyers noch einmal scharf das Gericht und den Ankläger. Der Prozess sei „von Anfang an politisch überformt worden und deshalb in seinem Ablauf determiniert“, klagt Anwalt Frank Drücke. Die Anklage ergehe sich in „Missinterpretationen“, der Staatsanwalt in „schmutziger Rhetorik“. Mitverteidigerin Ricarda Lang sekundiert: „Man brauchte einen Schuldigen, damit in Chemnitz Ruhe herrscht.“

Lang verweist auf die fehlenden DNA-Spuren. Alle Zeugenaussagen, auch die des Döner-Verkäufers, seien widersprüchlich, jeder habe etwas anderes gesehen. Lang fuchtelt mit den Händen wild in der Luft: So habe der Hauptzeuge die Stiche beschrieben. Das solle realistisch sein? Vor Ort habe Chaos geherrscht, eine Massenschlägerei, es war dunkel, man wisse nicht mal, ob ein oder zwei Messer im Spiel waren. Auch Drücke schüttelt den Kopf: „Die Anklage ist ein Versuch, uns einen viel zu einfachen Film vorspielen.“ Es dürfe nur eines geben: einen Freispruch.

Allein: Die Richter folgen ihren Worten nicht. „Jegliche Zweifel an der Schuld des Angeklagten wurden ausgeräumt“, behauptet Richterin Herberger. Die Aussagen der Zeugen würden sich sehr wohl „wie ein Puzzle stimmig zusammenfügen“. Übereinstimmend hätten sie Alaa S. als Teil der Auseinandersetzung benannt, hätten teils seine Kleidung beschrieben. Auch der Hauptzeuge, der Döner-Verkäufer, habe seine Kernaussage stets gleich beschrieben. Er habe Farhad R. und Alaa S. als Kunden gekannt – und sie deshalb zuordnen können. Auch gebe es keinerlei Motiv, warum er Alaa S. fälschlich belasten sollte. Seine späteren Relativierungen rührten von Bedrohungen, die er erhalten habe, und vom öffentlichen Druck.

In Chemnitz ist noch wenig bewältigt

Und noch eines betont Herberger: Ein politisches Motiv habe diese Tat nie gehabt. Und auch das Gericht habe „unbeeindruckt von politischen und medialen Einflüssen“ entschieden. Und noch ein Seitenhieb: Es sei nicht die Aufgabe von Politik oder Medien, Straftaten aufzuklären – sondern von der Justiz.

Alaa S. streift sich mit der Hand übers Gesicht, als Herberger ihr Urteil beginnt. Er schließt die Augen, dann starrt er ins Leere. Als Herberger ihn direkt anspricht, schaut er demonstrativ weg. Da haben die wenigen Rechten, die ins Gericht gekommen sind, bereits zufrieden den Saal verlassen. Herbergers Begründung interessiert sie nicht mehr. In der letzten Zuhörerreihe sitzen dafür Bekannte von Alaa S., die ihrem Freund am Morgen noch aufmunternd zugewunken hatten. Nun scheinen sie fassungslos.

Vorne im Verhandlungsraum sitzen auch die Mutter und Schwester von Daniel H., wie jeden Prozesstag. Die beiden Frauen tragen schwarze Blazer; als das Urteil fällt, bricht sich Erleichterung Bahn, die Schwester wischt Tränen aus den Augen. Auch die beiden Frauen seien von der Schuld des Syrers überzeugt, sagt Uwe Lang, Anwalt der Mutter. Elf Jahre hatten er und die anderen Opferanwälte gefordert – etwas mehr noch als die zehn Jahre, auf die die Staatsanwaltschaft plädierte. Zuvor hatte Opferanwalt Uwe Lang beschrieben, wie der Tod von Daniel H. ein „tiefes Loch in das Leben der Familie gerissen“ habe. „Kein Tag ist mehr wie früher. Es ist unerträglich, wenn man das eigene Kind zu Grabe tragen muss.“ Aber auch eines wolle die Familie betonen, sagt Lang: „Es ist unerträglich, dass diese Tat von rechten Kräften derart instrumentalisiert wurde.“ Es sei egal, dass Alaa S. Ausländer sei. Es gehe schlicht um eine „sinnlose, brutale Tat.“ Mit dem Urteil werde diese nicht ungeschehen, so Lang. „Aber den Hinterbliebenen hilft es, ihre Trauer zu bewältigen.“

In Chemnitz aber ist noch wenig bewältigt. Es gebe weiter Gräben in der Stadt, räumt dort Bürgermeisterin Ludwig ein. Dieses Wochenende sollte eigentlich wieder das Stadtfest stattfinden. Es wurde schon vor Monaten abgesagt, aus Sicherheitsgründen und weil alles von dem Tod Daniel H.s überlagert gewesen wäre. Und bereits am Sonntag will das rechtsextreme „Pro Chemnitz“ wieder in der Stadt aufmarschieren. „Chemnitz ist der Ort, von dem die falsche Asylpolitik beendet werden soll“, tönt das Bündnis.

Das letzte Wort gegen Alaa S. ist noch nicht gesprochen. Noch im Gerichtssaal kündigen die Verteidiger Revision an. „Das ist ein trauriger Tag für den Rechtsstaat“, klagt Verteidigerin Lang. „Das Urteil stand seit dem ersten Tag an fest. In einem anderen Bundesland wäre es nicht zu einer Verurteilung gekommen.“ Man rechne sich „große Erfolgsaussichten“ für die Revision aus.

Ruhe für Chemnitz? Vorerst weiter nicht.

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57 Kommentare

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  • Unseren Wahrnehmungen ist oftmals nicht zu trauen. Um wirklich festzustellen, ob der Zeuge sich korrekt erinnert, müsste ein ähnlicher Tathergang mehrmals nachgestellt werden, um beurteilen zu können, ob er in der Lage ist, wirklich die behaupteten Dinge zu sehen. Ich glaube, bei Untersuchungen hat sich gezeigt, dass selbst, wenn Probanden vorbereitet sind, die Fehlerquote bei über 40 %,. oftmals in wesentlichen Teilen, befindet. Bei unvorbereiteten Test lag sie bei über 50%.



    Insofern ist das ganze etwas sonderbar, wenn nicht auch Gutachten zur Wahrnehmungsfähigkeit eines Zeugen vorliegen.

    Verdient hat der Angeklagte btw eine Strafe auf jeden Fall, sofern es zutreffen sollte, dass versucht wurde, den Zeugen zu beeinflußen.

    • @Age Krüger:

      "Verdient hat der Angeklagte btw eine Strafe auf jeden Fall, sofern es zutreffen sollte, dass versucht wurde, den Zeugen zu beeinflußen." Ich hoffe doch, Sie meinen, dass er belangt werden sollte, falls er selbst versucht hat, den Zeugen zu beeinflussen, oder jemanden dazu angestiftet hat - und nicht pauschal, nur weil irgendwer den Zeugen beeinflussen wollte oder beeinflusst hat.

      • @Frida Gold:

        Natürlich muss ihm zumindest eine Mitschuld nachgewiesen werden. Wenn irgendjemand, zu dem er keinerlei Verbindung hat, das aus irgendwelchen unbekannten Gründen gemacht hat, kann er ja nix dafür.

        Aber man muss schon ziemlich absurde Gedanken nachvollziehen können, wenn man sich das so vorstellen will.

        • @Age Krüger:

          Auch wenn jemand den er kennt etwas getan hat, ist er nicht grundsätzlich zu belangen, sondern nur wenn er selbst zu einer Straftat angestiftet hat. Man sollte sich bei solchen Angelegenheiten deutlich ausdrücken.

          • @Hampelstielz:

            Um es ganz klar zu sagen:



            Ich halte von jeder Form von Gefängnisstrafen nix, aber ich bin aus der sozialen Branche und kein Jurist. Der Jurist, das hat mir mal @LAWANDORDER ganz nett erklärt, muss eben noch andere Aspekte berücksichtigen bei der Strafmaßfindung als das, was das Beste für das Individuum ist.



            Ich denke, wer sich solche Freunde anschafft, die andere bedrohen, sollte schon in irgendeiner Weise klar gemacht bekommen, dass die nicht korrekt handeln. (Ebenso wie eine Richterin, die wirklich meint, aufgrund einer Zeugenaussage sich 100%ig sicher sein zu können, was da abgelaufen ist.) Ich bezweifle aber eben stark, dass man solche Lernerfolge durch Knast bekommt.

            • @Age Krüger:

              „aufgrund einer Zeugenaussage“?

              Wie kommen sie auf einen Zeugen?

              Süddeutsche Zeitung ( www.sueddeutsche.d...rattacke-1.4572001 ): „An der Glaubhaftigkeit der Aussagen gebe es keine Zweifel. Aus den Schilderungen von al-N. und weiteren Zeugen ergebe sich ein klares Bild, sagte Herberger. “

            • @Age Krüger:

              Also eine Art Sippenhaftung, gegen die man zwar eigentlich ist, für die man sich dann aber trotzdem ausspricht.



              Ich bin immer wieder verblüfft, wieviel Syntax Error das vernunftbegabte Wesen Mensch so aushält.

              • @Hampelstielz:

                Es gibt einen Unterschied zwischen einer Sippe (einer Familie, einer Verwandtschaft). in die man hineingeboren wird und einem Freundeskreis, den man sich aussucht.

                Viele Menschen wären froh, wenn sie nicht nach Hautfarbe und Abstammung beurteilt würden, sondern nach dem, wo sie sich selbst einordnen.

            • @Age Krüger:

              "Ebenso wie eine Richterin, die wirklich meint, aufgrund einer Zeugenaussage sich 100%ig sicher sein zu können, was da abgelaufen ist."

              Es gibt bei Indizienprozessen keinen 100%igen Schuldnachweis. Irgendwann muss halt verurteilt werden. Bei 99%, 99,5% oder 99,9%. Ein Rest Zweifel bleibt bei einem nicht gestehenden Angeklagten aber immer.

  • Ich habe inzwischen einen Blog gelesen, der über die jeweiligen Verhandlungstage detailliert berichtet. Demnach hat der einzige Belastungszeuge mehrfach in sich widersprüchliche Aussagen zum angeblichen Tathergang abgegeben. So habe der Zeuge, anderes als bei seiner polizeilichen Vernehmung, ausgesagt, dass er den Tathergang von ca. 50 Meter Entfernung bei Nacht und Dunkelheit nicht beobachten konnte. Anderes dann in seiner Vernehmung d.d. Vorsitzende.

    Auf Frage der Verteidigung „ wie kommen ihre verschiedenen Wahrnehmung zustande?“



    Zeuge: „keine Ahnung“



    Vorsitzende Richterin: „Zeuge war sehr glaubhaft“

    Bei dem durch Messerstiche getötetem Opfer, drangen lt. d.Gerichtsmediziner ca. zwei Liter Blut aus, so dass der Verurteilte Alaa S. mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit mit DNA Spuren des Opfer überseht hätte sein müssen. DNA-Spuren des Opfer konnten aber beim Verurteiltem Alaa S. nicht festgestellt werden.

    Die Vorsitzende Richterin argumentierte dennoch, die Aussagen mehrerer Zeugen hätten sich als subjektive "Sequenzen" wie ein passendes Puzzle zusammensetzen lassen. Aber welche Teile der Aussagen, die jeweiligen Puzzlestücke sein sollen, die sich zu einem Ganzen zusammenfügen, bleibt offensichtlich das Geheimnis der Richterin. Die Vorsitzende wird sich sehr anstrengen müssen, um in ihrer schriftlichen Urteilsbegründung, um das Geheimnis ihrer Beweiswürdigung schlüssig darzulegen.

    Fachleute gehen davon aus, dass in Deutschland jedes Jahr 5% bis 15% aller Angeklagten unschuldig verurteilt werden. Es kann jeden treffen in unserem Staat, unschuldig im Gefängnis zu laden, bis man versauert.

    • @Nico Frank:

      Was Sie als widersprüchliche Aussage bezeichnen, ist typisch für Zeugen, die bedroht worden sind.

      Warum sollte der Zeuge beim ersten Mal gelogen haben?

      • @rero:

        Bedroht von wem denn? Etwa von dem flüchtigen Farhad R, oder gar von der Neonazi-Szene in Chemnitz?

        • @Rainer B.:

          „Nach Informationen von NDR, WDR, MDR und SZ hat der Zeuge bereits im September Anzeige bei der Polizei erstattet. Bekannte des inzwischen angeklagten Verdächtigen hätten ihn an seiner Arbeitsstelle aufgesucht und ihm ausgerichtet, dass er im Sarg in seine Heimat zurück geschickt werde. Unter anderem sei er mit einem Stuhl geschlagen worden, wie er gegenüber den Ermittlungsbeamten angab. Auch habe er einen Faustschlag gegen den Kopf erhalten. Gegenüber der Polizei gab er an, dass er große Angst habe und in Panik lebe.“ www.mdr.de/investi...e-bedroht-100.html

          • @Rudolf Fissner:

            Interessant! Der Zeuge will also „Stichbewegungen gegen das Opfer“ durch Alaa S. gesehen haben, jedoch kein Messer bei ihm. Dies alles, nachdem spurentechnisch feststeht, dass Alaa S. die Tatwaffe gar nicht berührt hat und weder seine DNA am Messer noch Blutspuren vom Opfer an Alaa S. zu finden waren. Parallel dazu gibt ein zunächst Mitverdächtiger (Yousif A.) an, „dass Farhad R. ihm gegenüber eingeräumt hatte, mit einen Messer zugestochen zu haben.“



            Stellt sich mir nur die Frage, warum dann überhaupt ein Verfahren gegen Alaa S. eingeleitet wurde - weil Farhad R. grad gar nicht mehr aufgreifbar ist, oder weil man dem Zeugen Yousif A. von Anfang an nicht glauben mochte?

            • @Rainer B.:

              Sie haben gefragt nach der Bedrohung "von wem" und eine Antwort bekommen, die Sie sich auch selber hätten erarbeiten können.



              Die Antwort scheinen Sie schlicht zu ignoriere.

              • @Rudolf Fissner:

                Na, schönen Dank auch. Ich hab Ihnen doch darauf geantwortet. Wenn Sie meine Antwort nun als Ignoranz deuten, dann ist es wohl besser, man antwortet Ihnen erst gar nicht.

  • Ein Gutachten eröffnete die Möglichkeit, dass es nur EIN Messer gegeben habe, mit dem gestochen wurde - also nur einen Täter. Der Hauptbeschuldigte ist nicht vernommen, aber eine Tatbeteilung sehr wahrscheinlich. Aufklärung dazu gibt es null, aber einer muss ja büßen. Es ist schlicht eine Schande.

    • @raph raph:

      Der Hauptbeschuldigte wäre dumm, wenn er in der Vernehmung etwas sagen würde. Und dann?

      • @rero:

        Und dann zumindest "In dubio pro reo".

        • @Hampelstielz:

          Sie meinen "In dubio Hampelstielz pro reo". Die Richterin hatte keine Zweifel.

          • @Rudolf Fissner:

            Kommentar entfernt. Bitte halten Sie sich an die Netiquette.

            Die Moderation

            • @Hampelstielz:

              Ach Gottchen mehr dubio können Sie nicht liefern?

              Süddeutsche ( www.sueddeutsche.d...rattacke-1.4572001 ): "Dieser Darstellung widersprach das Gericht in der Urteilsbegründung. An der Glaubhaftigkeit der Aussagen gebe es keine Zweifel. Aus den Schilderungen von al-N. und weiteren Zeugen ergebe sich ein klares Bild, sagte Herberger. Der Hauptbelastungszeuge habe Alaa S. und Farhad A. als Täter bei seiner polizeilichen Vernehmung klar benennen können. Die anschließenden widersprüchlichen Aussagen vor Gericht begründete sie mit der Bedrohung, der al-N. durch Bekannte des Angeklagten ausgesetzt gewesen sei. Mittlerweile befindet er sich in einem Zeugenschutzprogramm. Den Gerichtssaal betrat der Koch nur mit Personenschützern."

              • @Rudolf Fissner:

                Ein Fehlurteil als Beleg für die Richtigkeit des Fehlurteils heranzuziehen. Dafür dem Forentroll ein Applaus.

                • @Hampelstielz:

                  Ich staune immer über die Arroganz mancher Forist_innen, die meinen Straftaten besser beurteilen zu können, als der Richter, der sich wochenlang mit den verschiedenen Aussagen und Ermittlungsergebnissen beschäftigt hat.

                  Dabei schließe ich nicht mal aus, dass sich Richter im allgemein und die Richterin hier im besonderen irren können.

                  Sie sind damit natürlich überhaupt nicht gemeint ... ;-)

  • 9G
    91491 (Profil gelöscht)

    Die Bürgermeisterin von Chemnitz sollte sofort zurücktreten !

    • @91491 (Profil gelöscht):

      Die Bürgermeisterin kann auch gemeint haben, sie hoffe, dass die Beweislage für eine zu Recht erfolgende Verurteilung ausreicht.



      Einen Aufruf zur Rechtsbeugung muss man da nicht hereinlesen.

    • @91491 (Profil gelöscht):

      Ja, das scheint alles fraglich, nach allem, was man so liest. Ohne aber den Prozess direkt verfolgt zu haben, allein auf Basis solcher Zeitungslektüren, wäre ich mit solchen radikalen Forderungen sehr vorsichtig.

    • @91491 (Profil gelöscht):

      Die Bürgermeisterin hat doch damit nichts zu tun! Vermutlich wird dieses Urteil in der Revision aufgehoben. Denn die Beweislage ist extrem dünn.

      • 9G
        91491 (Profil gelöscht)
        @Monika Frommel :

        Die Bürgermeisterin hat in einem Interview, die Verurteilung gefordert ,bevor das Urteil gesprochen war .

    • @91491 (Profil gelöscht):

      SPD Politiker soll von gut bezahltem Posten freiwillig zurück treten. Ist das ernst?



      Ich wäre beinahe vom Stuhl gefallen, als ich ihren Kommentar gelesen habe. Bevor ein SPD Politiker von einem gut bezahltem Posten freiwillig geht, muss ein Wunder geschehen.

      • @Nico Frank:

        Das kann man so pauschal nicht sagen. Unser Bundestagsabgeordnete ist im Rahmen der VW/Brasilien-Affäre damals zurückgetreten.

        Kommentar gekürzt. Bitte halten Sie sich an unsere Netiquette.

        Die Moderation

      • 9G
        91491 (Profil gelöscht)
        @Nico Frank:

        Stimmt auch wieder!!!!!!

  • 0G
    06678 (Profil gelöscht)

    Nach Aussagen einer Frau, die bei einer Unteilbar-Veranstaltung sprach einen Migrationshintergrund hat und in Chemnitz lebt, ist am Wochende in Chemnitz für Leute die "ausländisch" sind oder so aussehen am Wochende Sperrstunde, weil sie sonst mit Prügel zu rechnen haben, in einem Bundesland, wo sich Bürger ihre eigenen Regeln machen und mitunter Selbstjustiz herrscht, wo Leute des Wochende im Alkoholrausch offen ihren Aversionen gegen Fremde oder denen die sie als solches wahrnehmen, freien Lauf lassen können und das im Konsens der öffentlichen Ordnung tun, muss man davon ausgehen, dass auch die Justiz nicht frei davon ist.

    • 0G
      06678 (Profil gelöscht)
      @06678 (Profil gelöscht):

      Zusätzlich erzählte mir ein Geflüchteter am Bahnhof Westkreuz, dass er in Chemnitz gelebt habe nun in Spandau lebe und das eine unheimliche Erleischterung für ihn sei, Spandau ist nicht dafür bekannt linksliberal zu sein.

  • "Seine späteren Relativierungen rührten von Bedrohungen, die er erhalten habe, und vom öffentlichen Druck."



    Die Bedrohungen gegen den Zeugen waren real.



    www.mdr.de/investi...e-bedroht-100.html



    Der Hauptzeuge befindet sich übrigens deshalb im Zeugenschutzprogramm.



    www.sueddeutsche.d...rattacke-1.4572001

    Wieso schreibt Ihr nicht, welche Personen den Hauptzeugen aus welchen Gründen bedroht haben?

    • @marxscheEffizienz:

      Kann der Verurteilte was dafür, wenn seine Kumpels einen Zeugen bedrohen? Gibt es etwa Beweise dafür, dass er selbst aus dem Gefängnis heraus versucht hat, den Zeugen zu beeinflussen oder was?

      • @Artur Möff:

        Ja, er kann mäßigend auf sein Umfeld einwirken.



        Für den Prozessverlauf senkt dies seine Glaubwürdigkeit erheblich, wenn er das nicht macht.



        Wie heftig das war, können Sie mal hier nachlesen:



        www.focus.de/polit...t_id_10572594.html

    • @marxscheEffizienz:

      Ist den Links nicht zu entnehmen, wer da was gemacht haben soll.

    • @marxscheEffizienz:

      Les doch die Links mal genau: "Tatsächlich gab es im Prozess keine objektiven Beweise, die eine Schuld von Alaa S. eindeutig belegen konnten." Darin liegt der Skandal! Zumal die Aussage mit "blutigen Händen" offenbar Unfug ist, wenn keine DNA-Spuren nachgewiesen werden können! Das macht den Zeugen unglaubwürdig, unabhängig der Bedrohung. Allein dadurch ist diese zweitrangig! Auch wenn die Bedrohungen scheiße sind! Deine Fragen sind daher nicht nur zweitrangig, sondern auch an der Sache vorbei. Klar, eine eigene Strafsache, bei der aber dem Angeklagten selbst noch nichts nachgewiesen werden konnte - sonst wäre es Teil der Anklage.

      • @raph raph:

        Die Behauptung der fehlenden objektiven Beweise wurden nicht entsprechend dargelegt bzw. verlinkt.

        Da eine Einschüchterung vorlag, sollte die zuerst geäußerte Vernehmung maßgeblich sein, was nicht entsprechend beachtet wurde.



        [So gut wie in keinem linken Medium und von geringer Qualität der anderen Medien.]



        Könnten Sie entsprechende inhaltliche Berichte der Erstvernehmung (also vor den erheblichen Bedrohungen) verlinken?

      • @raph raph:

        Es ist kein Skandal, dass eine Verurteilung nur aufgrund von Zeugenaussagen zustande kommt.



        Das ist sogar relativ häufig so.

        • @rero:

          Doch, in der Aufhebung der Unschuldsvermutung und Bewertung von Aussagen nach Sympathiepunkten und Antipathiepunkten liegt ein Skandal. Befriedigt dich das Urteil eigentlich in irgendeiner Weise, dass du jede noch so berechtigte Kritik am Zustandekommen ohne wirkliches Argument angehst?