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Antrag für eine Auslieferung PuigdemontsDie Bundesregierung ist am Zug

Die deutsche Justiz beantragt Auslieferungshaft. Doch ob Puigdemont nach Spanien überstellt wird, entscheidet letztlich jemand anderes.

Ungewisse Zukunft: Carles Puigdemont Foto: reuters

Berlin/Madrid taz | Ferran Cornella hält das Prinzip der Gewaltenteilung hoch. Die Justiz entscheide über Rechtsfragen – die Politik über politische Fragestellungen. „Das muss man respektieren“, sagte der in Berlin lebende katalanische Unabhängigkeitsbefürworter der taz,kurz nachdem am Dienstag die Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein einen Antrag auf Auslieferungshaft gegen Carles Puigdemont gestellt hatte. Insofern sei nichts gegen die Auffassung der deutschen Juristen einzuwenden. „Das Problem ist nur: In Spanien gibt es diese Gewaltentrennung nicht“, so Cornella.

Deshalb dürfe man den katalanischen Exregierungschef auch nicht dorthin ausliefern. In Spanien erwarte ihn einfach kein fairer Prozess. „Die Entscheidung über eine Auslieferung liegt bei der Bundesregierung. Wenn sie sich dafür entscheidet, muss sie das auch eigenständig begründen“, fordert der Aktivist des Komitees zur Verteidigung der Republik (CDR). Die Justiz könne nun mal kein politisches Problem lösen.

Und ein politisches Problem ist der Fall Puigdemont in der Tat. Sonntag vor einer Woche war der katalanische Politiker in Schleswig-Holstein festgenommen worden, kurz nachdem er aus Dänemark eingereist war. Die Behörden handelten auf Grundlage eines Europäischen Haftbefehls, den Spanien angestrengt hatte. Vergangenen Oktober hatte Puigdemont als Regierungschef in Katalonien ein Referendum über die Unabhängigkeit der Region von Spanien durchführen lassen. Die Regierung in Madrid setzte ihn daraufhin ab und warf ihm Rebellion und Veruntreuung vor. Doch bevor es zu einem Verfahren kam, setzte Puigdemont sich nach Belgien ab.

Puigdemonts Anwalt reagiert erstaunlich gelassen

Nun ist er in Deutschland in Haft, und das könnte für die Bundesregierung noch unangenehm werden. Denn die Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein hat mit ihrem Antrag den Weg für eine Auslieferung Puigdemonts geebnet. Wenn das Oberlandesgericht Schleswig dem folgt, könnte sich nur noch die Bundesregierung einer Überstellung nach Spanien in den Weg stellen. Man würde tief in den Katalonien-Konflikt hineingezogen, aus dem man sich eigentlich heraushalten will. Der Spiegel mutmaßt schon, dass Berlin sich nicht gegen die Entscheidung der norddeutschen Behörden stellen werde.

Eben das, ein entschiedenes Entgegenstellen, fordern hierzulande manche in der Linkspartei. Eine ihrer Bundestagsabgeordneten, Zaklin Nastic, hatte Puigdemont am Sonntag in der Justizvollzugsanstalt Neumünster besucht und sagte der taz: „Die Bundesregierung darf ihn nicht ausliefern.“ Aus einem Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags geht laut Nastic hervor, „dass politische Verfolgte nach deutschem Recht trotz Europäischem Haftbefehl nicht ausgeliefert werden müssen“.

Die deutschen Verteidiger des ehemaligen katalanischen Regierungschefs haben das Oberlandesgericht von Schleswig-Holstein direkt um die Zurückweisung des Antrags der Staatsanwaltschaft ersucht. „Die Durchführung des Referendums war grundsätzlich nicht strafbar“, sagte Puigdemonts Anwalt Till Dunckel am Dienstag. Der spanische Anwalt Puigdemonts reagierte zunächst erstaunlich gelassen: „Es wäre verwunderlich gewesen, wenn die Staatsanwaltschaft den Europäischen Haftbefehl nicht anerkannt und die Auslieferungsantrag nicht zugelassen hätte“, sagte Gonzalo Boye der taz.

Die spanische Regierung wiederum ließ bislang kaum mehr verlauten, als dass sie die Vorgänge in Deutschland zur Kenntnis genommen habe. „Spanien und Deutschland sind demokratische Rechtsstaaten, und wir müssen in beiden Ländern die Regeln, die wir uns gegeben haben, sowie die Arbeit der Richter und Staatsanwälte respektieren“, erklärte die stellvertretende spanische Regierungschefin Soraya Sáenz de Santamarí von der konservativen Partido Popular (PP).

Neue Eskalation befürchtet

Carles Campuzano, Sprecher der katalanischen PdeCAT, der auch Puig­demont angehört, zeigte sich am Dienstag allerdings überzeugt davon, dass die deutschen Richter die Auslieferung letztlich ablehnen würden. Der Vorwurf der Rebellion und der Gewalt sei „ganz einfach fehl am Platz“.

Tatsächlich hatten verschiedene Politiker der PP von Ministerpräsident Mariano Rajoy und der rechtsliberalen Partei Ciudadanos (Cs) die katalanische Unabhängigkeitsbewegung in den vergangenen Tagen verstärkt der Gewalt bezichtigt. Dabei ging es um Sprühereien am Haus eines Ermittlungsrichters im katalanischen Girona, um Solidaritätsparolen mit den „politischen Gefangenen“ an der Fassade eines Parteibüros der Cs in Tarragona und um unblutige Straßenblockaden.

„In Katalonien gibt es keine Gewalt. Schlagen wir nicht dort Alarm, wo nichts passiert“: Mit diesen Worten warnte die Bürgermeisterin von Barcelona, Ada Colau, vor einer weiteren, auch verbalen Eskalation. Colau gehört zur basisdemokratischen Plattform Barcelona En Comú, sie regiert mit Unterstützung von Parteien der Befürworter der Unabhängigkeit und solchen, die sie ablehnen. Sowohl in Spanien als auch in Deutschland haben Aktivisten jetzt weitere Demonstrationen gegen die Inhaftierung beziehungsweise Auslieferung Puigdemonts geplant.

Am kommenden Samstag will Ferran Cornella mit dem CDR eine Demonstration vor der Justizvollzugsanstalt Neumünster organisieren. Mit Bussen sollen Unabhängigkeitsbefürworter aus ganz Deutschland kommen, auch Politiker aus Katalonien werden erwartet. In Barcelona hat ein Bündnis aus Unabhängigkeitsbewegung, Gewerkschaften und Organisationen aus der Kultur für den 15. April zu einer Großdemonstration zur Verteidigung demokratischer Rechte aufgerufen.

Was alle, quer durch die Lager befürchten: Eine Auslieferung Puig­demonts aus Deutschland nach Spanien könnte den Zorn und die Auseinandersetzungen dort gehörig anheizen.

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25 Kommentare

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  • „Die Bundesregierung ist am Zug“

     

    Dann möge sie bitte geschlossen einsteigen und ganz schnell abdampfen. Ich kann diese reanimierte Gurkentruppe jetzt schon nicht mehr sehen.

  • 6G
    60440 (Profil gelöscht)

    Nicht die Bundesregierung ist am Zug, sondern die Justiz. Die Inhaftnahme und die Durchführung eines Strafverfahrens gegen einen mutmasslichen Kriminellen ist allein deren Sache.

    Es wird höchste Zeit, dass die ganze lächerliche Chose beendet und alles vom Kopf auf die Füße gestellt wird.

    • 8G
      82236 (Profil gelöscht)
      @60440 (Profil gelöscht):

      Das OLG Schleswig hat ja ganz in Ihrem Sinne entschieden, unabhängig von der Politik. Oder etwa doch nicht? Da Sie in ihren Beiträgen ja Puigdemont in allen Anklagepunkten bereits für schuldig eklärt haben.

  • "Tatsächlich hatten verschiedene Politiker der PP von Ministerpräsident Mariano Rajoy und der rechtsliberalen Partei Ciudadanos (Cs) die katalanische Unabhängigkeitsbewegung in den vergangenen Tagen verstärkt der Gewalt bezichtigt. Dabei ging es um Sprühereien..."

     

    Gewaltsame Sprühereien. Das lässt tief blicken.

  • Ich hätte da mal eine Frage. Wenn das Bundesverfassungsgericht etwas für ungesetzlich erklärt und ein Regierungschef eines deutschen Bundeslandes trotz explizitem Verbot dem BVG zuwider handelt, wäre das in Deutschland keine Straftat? Oder doch? Welcher Straftatbestand läge hier vor?

    • @andrés iniesta:

      Ich glaube, das Recht der deutschen Regierung, sich über den Europäischen Haftbefehl hinweg zusetzen (womit Spanien das Recht hätte ihn seinerseits im anderen Fällen auszusetzen) , liegt nur im Vetobereich. Wenn das Bundesverfassungsgericht entscheidet, dass der Auslieferung rechtlich etwas entgegen steht, dann ist der Fall gelaufen und der Beklagte bleibt hier (glaube ich) . Entscheidet das BVerfG, dass der Auslieferung rechtlich nichts entgegen steht, greift automatisch der Europäische Haftbefehl - es sei denn, die Regierung schaltet sich ein und verweigert aus politischen Gründen die Auslieferung. Das kann sie tun. Nur wird Spanien sich vielleicht rächen und dann Z.B. den nächsten deutschen Drogendealer nicht an Deutschland ausliefern o. ä. Die europäische Zusammenarbeit würde leiden. Andererseits: beide Länder sind auf Kooperation angewiesen und so würden sich die Gemüter auch bald wieder beruhigen.

       

      Leider wird in den Medien der Spielraum der Regierung nicht sachlich dargestellt. Je nach Haltung des Autors zur Auslieferung Puigdemonts variiert die Darstellung.

      • @JuR:

        "Nur wird Spanien sich vielleicht rächen und dann Z.B. den nächsten deutschen Drogendealer nicht an Deutschland ausliefern o. ä."

         

        Das wären ja die geringsten Probleme.

        Entscheidend wird es sein, welche ökonomischen Probleme damit auf die Handelsbeziehungen Spanien-Deutschland zukommen. In der BRD hat bestimmt die Industrie kein Interesse auf Aufträge aus Spanien, aber auch aus Katalonien, zu verzichten, wie auch Spanien und Katalonien kaum auf deutsche Touristen verzichten wollen.

        Ich denke, letztendlich entscheidet der Mammon darüber, was gemacht wird.

    • @andrés iniesta:

      Wenn nichts weiter hinzutritt (z.B. Ausgabe von staatlichen Finanzen) dann wäre damit kein Straftatbestanf erfüllt.

  • 9G
    95823 (Profil gelöscht)

    Das Rajoy Poigdemont wegen Rebellion einknasten will ist klar, aber irgendwie verstehe ich nicht so ganz woher der Vorwurf der Untreue kommt.

    • @95823 (Profil gelöscht):

      Ganz einfach, nachdem das Referendum vom Madrid für ungültig erklärt wurde, aber dennoch durchgeführt wurde, sind eben die Gelder die für's Referendum ausgegeben wurden veruntreut worden.

  • Ich hoffe, dass sich unsere Regierung hier schön raushalten wird. Innerspanischen Angelegenheiten sollten vor innerspanischen Gerichten entschieden werden.

    • 6G
      60440 (Profil gelöscht)
      @Sven :

      So.

      Ist.

      Es.

  • Von DIESER Groko erwarte ich nicht, dass sie einen politisch Verfolgten politisch begründet schützt, der an ein Land ausgeliefert werden soll, das eine Gerichtsbarkeit hat, die den politischen Vorgaben der Franquisten in aller Härte Folge leistet. In Spanien sitzen viele Menschen schon deshalb im Knast, weil sie ihre Meinung geäußert haben. Und in der Regel gefällt das auch der Mehrheit der Spanier. Sonst hätten sie nicht diese Regierung.

    • 8G
      82236 (Profil gelöscht)
      @Rolf B.:

      Es haben aber nur 1/3 der Spanier für die frankistische PP gestimmt, das ist nur eine relative Mehrheit, und obendrein eine kleine. Die Mehrheit der Spanier ist resigniert, genau wie die Mehrheit der Deutschen oder Franzosen. Politikverdrossenheit ist auch in Spanien die Mehrheit. Das nutzen die reaktionären Kräfte aus, je weniger Menschen wählen gehen, weil sie finden, dass es Wagenknecht, Mélenchon und Iglesias auch nicht bringen desto fester sitzen die Kapitalisten, Steuerbetrüger, Bestecher, Ausbeuter im Sattel. Und eine Krähe kratzt der anderen nicht das Auge aus, deswegen wird Puidgedemont, der ja eigentlich auch zum Klub gehört ausgeliefert.

  • Toll - sogar Deutschland (wir, das Volk) kann sich eine Meinung über den Zustand der Demokratie in Europa oder den einzelnen Ländern machen.

    Das ARTE Video empfehle ich dringen vorher anzusehen:

    Katalonien: Spanien am Rande des Nervenzusammenbruchs https://www.arte.tv/de/videos/079502-000-A/katalonien-spanien-am-rande-des-nervenzusammenbruchs/

     

    56 Min.

    Verfügbar von 25.03.2018 bis 25.04.2018

    Live verfügbar: ja

    Der Dokumentarfilm begleitet die Protagonisten der Katalonien-Krise in den Tagen vor den Neuwahlen im vergangenen Dezember. Vor dem Hintergrund der Festnahme des katalanischen Ex-Präsidenten, Carles Puigdemont, in Deutschland wiederholt ARTE den Dokumentarfilm mit Einschätzungen und Analysen zur Krise.

    Der Dokumentarfilm begleitet die Protagonisten der Katalonien-Krise in den Tagen vor dem 21. Dezember, darunter, aus seinem Brüsseler Exil, Carles Puigdemont, abgesetzter Präsident der Katalonischen Regierung, aber auch Ada Colau, die kompromissbereite Bürgermeisterin von Barcelona. Ergänzend dazu liefern Katalonien-Experten ihre Einschätzungen und Analysen – Paul Preston, Experte für die Geschichte des Franquismus; Josep Borrell, ehemaliger Präsident des Europäischen Parlaments (2004-2007) und ehemaliger Minister unter Felipe González; Josep Ramoneda, Philosoph und Journalist; Jean Quatremer, Journalist, Blogger und Brüsselkorrespondent der französischen Tageszeitung Libération, und der ehemalige Europaabgeordnete Daniel Cohn-Bendig.

     

    Laut Aristoteles ist eine Demokratie die beste Staatsform, wenn die Besten des Landes gewählt werden und es nach dem Gesetze zugeht! Sonst herrschen die Demagogen.

  • Der genannte Aktivist übersieht, dass im Rahmen der Prüfung der Voraussetzungen des Europäischen Haftbefehls Fragen zum Justizsystem des anfragenden Landes gerade nicht zu prüfen sind.

     

    Die gesamte politische Argumentation geht daher vollkommen ins Leere. Liegen die Voraussetzungen nicht vor, wird freigelassen, andernfalls wird ausgeliefert und der Rest ist innerspanische Angelegenheit.

     

    Die deutsche Staatsanwaltschaft, das beteiligte Gericht und vor allem die Bundesregierung haben das spanische Justizsystem garnicht zu bewerten. Gerade aus diesem Grund wurde ja der Europäische Haftbefehl eingeführt.

  • Wer hat recht, die taz oder die Zeit? Die Zeit schreibt in einem ausführlichen Artikel zu dem Thema:

    "Hinsichtlich des Europäischen Haftbefehls ist die Regierung aber nur Zaungast: Das Auslieferungsverfahren innerhalb der EU liegt seit 2004 allein in der Hand der Gerichte. "

    [//http://www.zeit.de/politik/ausland/2018-03/carles-puigdemont-auslieferung-spanien-katalonien/komplettansicht]

    • @Martin74:

      Der Absatz in dem Artikel der Zeit ist ziemlich eindeutig:

       

       

       

      "Grundsätzlich kann die Bundesregierung eine Auslieferung stoppen; diese Entscheidung liegt in ihrem Ermessen, und manchmal mögen übergeordnete politische Gründe dafür sprechen. Hinsichtlich des Europäischen Haftbefehls ist die Regierung aber nur Zaungast: Das Auslieferungsverfahren innerhalb der EU liegt seit 2004 allein in der Hand der Gerichte.

       

      Es war das ausdrückliche Ziel dieses Europäischen Haftbefehls, die einzelnen nationalen Regierungen zu entlasten. Sie sollten nicht mehr in diese oft sehr heiklen und politisch aufgeladenen Vorgänge hineingezogen werden. Europäische Auslieferungsverfahren sind allein die Aufgabe der Justiz. Deshalb haben die meisten Parlamente diese Entscheidungen auch bei den oberen Gerichten angesiedelt: in Deutschland bei den Oberlandesgerichten, in Großbritannien beim High Court, in Frankreich beim Cour d’appel."

       

       

       

      An einem normalen Auslieferungsverfahren wird die Bundesregierung nicht beteiligt. Das ganze läuft routinemäßig über die Justiz ab.

       

      ABER die Bundesregierung kann eine Auslieferung stoppen; diese Entscheidung liegt in ihrem Ermessen, und manchmal mögen übergeordnete politische Gründe dafür sprechen.

       

      Und auch das erklärt der Artikel der Zeit:

       

       

       

      "Hält das OLG die Auslieferung des Katalanen nach Spanien für zulässig, muss Schleswig-Holsteins Generalstaatsanwalt in einem zweiten Schritt seine Bewilligung erteilen. Das ist in aller Regel eine reine Formsache."

       

       

       

      Der Generalstaatsanwalt gehört nicht zur Judikative, sondern zur Exekutive.

       

      Das heißt, dass ihm Weisungen durch den Justizminister der jeweiligen Landesregierung erteilt werden können.

       

      Letztendlich kann die Politik also sehr wohl die Auslieferung selbst dann verhindern, wenn das OLG entschieden hat, dass eine Auslieferung rechtens wäre.

      • @Michael Laube:

        Der Generalstaatsanwalt mag ein weisungsgebundenes Mitglied der Exekutive sein. Er untersteht jedoch der jeweiligen Landesregierung und nicht der Bundesregierung. Die Bundesregierung kann daher nicht wie von Ihnen aufgezeigt handeln.

        • @DiMa:

          Ich empfehle Ihnen, erst einmal zu lesen, was ich geschrieben habe, bevor Sie darauf antworten.

           

          Hätte Sie gelesen, was ich geschrieben habe, wäre Ihnen aufgefallen, dass ich schrieb:

           

           

           

          "Der Generalstaatsanwalt gehört nicht zur Judikative, sondern zur Exekutive.

           

          Das heißt, dass ihm Weisungen durch den Justizminister der jeweiligen Landesregierung erteilt werden können."

           

           

           

          Dann mich darauf hinzuweisen, dass er der jeweiligen Landesregierung und nicht der Bundesregierung untersteht, zeugt davon, dass Sie gar nicht gelesen haben, was ich geschrieben habe - oder es nicht verstanden haben.

           

           

           

          Und was die Möglichkeiten der Bundesregierung betrifft, ist Ihre Ansicht, dass, weil der Generalstaatsanwalt des Landes Schleswig-Holstein nur unmittelbar der Regierung von Schleswig-Holstein untersteht, die Bundesregierung keine Handlungsmöglichkeiten hätte, ein wenig naiv.

           

          Natürlich hat die Bundesregierung keine unmittelbare Einflussmöglichkeit auf den Generalstaatsanwalt des Landes Schleswig-Holstein oder die Regierung von Schleswig-Holstein.

           

          Das braucht man in der Politik aber auch nicht.

           

          Der Landtagspräsident von Schleswig-Holstein, Klaus Schlie, ist Mitglied der CDU.

           

          Der Ministerpräsident von Schleswig-Holstein, Daniel Günther, ist Mitglied der CDU.

           

          Der Minister für Inneres, ländliche Räume und Integration, Hans-Joachim Grote, ist Mitglied der CDU.

           

          Der Minister für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung, Sabine Sütterlin-Waack, ist Mitglied der CDU.

           

          Somit kann alles, was der Bundesvorsitzende der CDU, Angela Merkel, die zugleich Bundeskanzler ist, alles informell regeln.

           

          Da braucht es keine förmliche Weisung.

           

          Das ist Politik.

      • @Michael Laube:

        Damit würde der Generalstaatsanwalt gegen § 79 IRG und das damit im Zusammenhang stehende europäische Recht verstoßen. Liegen die Voraussetzungen des Europäischen Haftbefehls vor, ist auszuliefern. Ist also erstmal festgestellt, dass die Voraussetzungen vorliegen bleibt kein Ermessenspielraum.

         

        Eine entsprechende Weisung der Regierung würde zu einem Eklat mit der spanischen Regierung führen. Vollkommen zurecht würde die spanische Regierung den Bruch europäischer Verträge durch Deutschland monieren.

         

        Nach bisherigen Äußerungen der Regierung ist diese offensichtlich nicht gewillt, den von Ihnen aufgezeigten Weg zu gehen.

  • Ganz so einfach sollte man es sich auch mit dem Europäischen Haftbefehl nicht machen.

     

    Das zuerst vom Bundestag verabschiedete Gesetz über den Europäischen Haftbefehl war nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2005 verfassungswidrig und nichtig.

     

    Das Gesetz greife unverhältnismäßig in das Grundrecht auf Auslieferungsfreiheit und die Rechtsweggarantie ein.

     

    Deutschland habe die EU-Vorgabe nicht grundrechtsschonend umgesetzt, so die Urteilsbegründung.

     

    Bundestag und Bundesrat reagierten darauf mit einem Gesetzgebungsverfahren für eine erneute Auflage des EuHbG.

     

    Dabei wurden die vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig monierten Punkte überarbeitet, die übrigen Regelungen weitgehend aus dem ursprünglichen Gesetz übernommen.

     

    Das neue Umsetzungsgesetz wurde am 20. Juli 2006 vom Bundespräsidenten Horst Köhler unterschrieben und trat am 2. August 2006 in Kraft.

     

    Im Beschluss vom 15. Dezember 2015 hob dann das Bundesverfassungsgericht einen auf Grundlage des Gesetzes über den Europäischen Haftbefehl ergangenen Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf auf.

     

    Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte beschlossen, dass der Beschwerdeführers nach Italien auf der Grundlage eines Europäischen Haftbefehls ausgeliefert werden kann.

     

    Das Bundesverfassungsgericht stellte jedoch fest, dass die Entscheidung den Beschwerdeführer in seinem Recht aus Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 23 Abs. 1 Satz 3 und Art. 79 Abs. 3 GG verletzt.

     

    Das Bundesverfassungsgericht bringt in der Begründung seiner Entscheidung u.a. zum Ausdruck, dass auch nach dem Recht über den Europäischen Haftbefehl das mit der Auslieferung befasste Gericht zu einer eine angemessenen Sachverhaltsaufklärung verpflichtet ist.

     

    Quelle:

     

    - https://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ischer_Haftbefehl

     

    - //http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2015/12/rs20151215_2bvr273514.html

    • @Michael Laube:

      Für die umfassende Sachverhaltsaufklärung stimmt das alles soweit.

       

      Nur ist im Rahmen der Prüfung nicht das Justizsystem des antragstellenden Landes durch die zuständigen Stellen des auszuliefernden Landes zu überprüfen. Gerade dies soll durch das Übereinkommen des Europäischen Haftbefehls ja vermieden werden. Die vom Aktivisten behaupteten angeblichen Mängel des spanischen Justizsystems sind bei einer Prüfung des Europäischen Haftbefehls daher nicht mit zu berücksichtigen. Die mögliche Anklage hat letztlich erst in Spanien zu erfolgen. Sollte das Justizsystem dann nicht den Anforderungen der EU genügen, kann das vor EU Gerichten geklärt werden. Dies ist nicht die Angelegenheit Deutschlands. Auch auf die Frage des möglichen Willens der Mehrheit der Bürger kommt es bei der Umsetzung internationaler Verträge nicht an. Für Deutschland unbeachtlich sind auch die möglichen Folgen in den Straßen Kataloniens.

       

      Wenn die zuständigen Stellen zu dem Ergebnis kommen, dass nach deutschem Recht ein Straftatbestand erfüllt wäre, wäre im Übrigen im Weiteren fraglich, gegen welches Grundrecht die Auslieferung eines spanischen Bürgers nach Spanien verstoßen sollte. Ihm droht schließlich keine Todesstrafe (was ein Auslieferungsverbot zur Folge hätte).

  • Was mich an der Diskussion stört: es ist nicht Aufgabe der deutschen Justiz zu prüfen, ob der Straftatbestand wirklich erfüllt wurde, sondern die vorgeworfene Straftat ein deutsches Äquivalent hat. So haben sich die Belgier aus der Affäre gezogen . Und da am Ende auch der EUGH zur Prüfung von Urteilen zur Verfügung steht, Zweifel ich mal pauschal den Vorwurf der fehlenden Rechtsstaatlichkeit in Spanien an. Wir können doch nicht nach Gutdünken entscheiden, an welche europäische Vereinbarung wir uns halten und welche nicht.

    • @Andi S:

      Vll heißt das Gutdünken GG.