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Debatte SchulpolitikPrivatschulen fördern die Spaltung

Kommentar von Marcel Helbig

Sie entsprechen oft nicht dem Geist des Grundgesetzes. Das Beste für das eigene Kind ist nicht das Beste für die Gesellschaft.

Die Freiheit des Einzelnen bei der Schulwahl ist ein Gut. Ein anderes ist die Chancengleichheit Foto: Mark Rabe/Unsplash

I st Elternschaft schwieriger geworden? Eltern-Kind-Sport, sobald das Kind laufen kann, Theaterbesuche, nachdem die Windeln nicht mehr nötig sind, musische Früherziehung im Kindergartenalter, Schwimmen mit fünf, Vereinssport mit dem Schulstart und ein schlechtes Gewissen, dass man noch keinen Klavierunterricht organisiert hat. Essen aus dem Biomarkt, genügend ungesättigte Omega-3-Fettsäuren auf dem Essensplan und dann natürlich noch: die richtige Schule wählen. Welche Pädagogik ist die beste? Waldorf, Montessori, oder ist es nicht ebenso wichtig, dass dem Kind christliche Werte vermittelt werden? Oder braucht das Kind in der globalisierten Arbeitswelt nicht von Beginn an bilingualen Unterricht in kleinen Klassen?

Wahrscheinlich war die Frage nach der richtigen Schule noch nie so schwer zu beantworten wie heute. Und wahrscheinlich war die Situation noch nie so unübersichtlich. Nicht nur die Privatschulen werben um möglichst viele Kinder. Auch die öffentlichen Schulen müssen ein besonderes Schulprofil und außercurriculare Angebote anpreisen – immer besser, immer ausgefallener –, und das in Zeiten klammer Kassen.

Ohne pauschalisieren zu wollen: Es sind doch vor allem Eltern aus Mittel- und oberer Mittelschicht, die an der Vielzahl von Wahlmöglichkeiten erst verzweifeln, um dann gezwungenermaßen eine Wahl zu treffen, die dann bitte die „richtige“ sein soll. Es sind doch vor allem die Akademiker, die Wahlfreiheiten für sich einfordern und ausleben. Und das heißt auch: Flucht in die Privatschulen. Was aber folgt daraus, wenn diese Eltern bei der Schulwahl nur das Beste für ihr Kind wollen? Ist das Beste für den Einzelnen auch das Beste für die Gesellschaft? Ein Blick ins Grundgesetz deutet an: Die Freiheit des Einzelnen soll dem Besten für die Gesellschaft wohl nicht zuwiderlaufen. Die Freiheit des Einzelnen bei der Schulwahl ist ein Gut, das nicht absolut gilt, sondern abgewogen werden muss gegen ein anderes Gut, nämlich das der Gleichheit der Chancen.

Privatschulen sollen nur dann genehmigt und staatlich gefördert werden, wenn sie die „Sonderung“ der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht fördern (Art 7. Abs. 4 Grundgesetz). Die Realität aber sieht anders aus. Auch wenn die Datenlage besser sein könnte, haben mittlerweile einige Studien gezeigt, dass private Schulen nach den Besitzverhältnissen der Eltern „sondern“. An privaten Schulen befindet sich ein deutlich höherer Anteil von sozial privilegierten Schülern und ein deutlich geringerer Anteil armer Kinder. Dies liegt auch daran, dass einige Privatschulen es wenig begüterten Kindern nicht erlauben, diese unentgeltlich oder mit ermäßigten Schulgeldsätzen zu besuchen.

Nur sind es nicht nur die Schulgelder

Bevor ein Sturm der Entrüstung seitens der Privatschulen über diese Aussage entbrennt: Ja, natürlich ermöglichen viele der Privatschulen Kindern aus weniger begüterten Familien den Zugang oder bieten eine Ermäßigung des Schulgeldsatzes an. Nur sind es nicht nur die Schulgelder, die Kinder beim Zugang zu Privatschulen sozial trennen. Es sind Eltern, die nur das Beste für ihr Kind wollen, die zu einer „Sonderung“ beitragen. Dies gilt zum Beispiel allein schon für die bevorzugte Pädagogik oder das soziale Umfeld einer Schule. Auch in Rheinland-Pfalz, wo Privatschulen keine Schulgelder erheben dürfen, ist die soziale Spaltung zwischen privaten und öffentlichen Grundschulen in den größeren Städten genau so groß wie in Berlin.

Elternabende werden soziale Monokulturen, bei denen die Nöte anderer Schichten nicht mehr vorkommen

Die soziale Spaltung von privaten und öffentlichen Grundschulen in größeren Städten ist besorgniserregend. Die Grundschulzeit ist in einem früh trennenden Schulsystem die einzige Lebensphase, in dem eigentlich alle sozialen und ethnischen Gruppen zusammenkommen sollen. Danach geschieht die meritokratisch legitimierte soziale Spaltung der Gesellschaft in Gymnasien und Nichtgymnasien. Genau deshalb wurden für die Errichtung privater Grundschulen besonders hohe Hürden errichtet. Sie soll es nur geben, wenn die Unterrichtsverwaltung ein besonderes pädagogisches Interesse für diese anerkennt (Art. 7 Abs. 5 GG). Dieses „pädagogische Interesse“ ist in Deutschland allerdings höchst ungleich verteilt. In Schwerin sind 40 Prozent aller Grundschulen in privater Hand, in Potsdam, Speyer und Rostock rund 30 Prozent und in den Universitätsstädten Freiburg, Darmstadt, Heidelberg und Regensburg rund 25 Prozent. Auch die Großstädte Berlin, München und Frankfurt am Main haben alle einen Anteil von 15 Prozent privater Grundschulen – Tendenz steigend.

Das Verständnis füreinander schwindet

Die spezielle Situation in Mecklenburg-Vorpommern ausgenommen, ist es fast schon klischeehaft: Je mehr Akademikereltern in einer Stadt, desto mehr private Schulen. Man will halt das Beste für sein Kind. Was ist aber die Folge dieser Entwicklung? Den öffentlichen Grundschulen wird ein immer größerer Teil seiner sozial privilegierten Schülerschaft entzogen, die oft auch die leistungsstärksten Schüler sind. Die Lernumgebung an öffentlichen Schulen wird dadurch ungünstiger. Auch das Verständnis füreinander leidet, viele Kindern lernen nie Kinder aus Familien mit einem anderen sozialen oder ethnischen Hintergrund kennen. Auch die Elternabende sind soziale Monokulturen, bei denen die Ängste und Nöte der anderen sozialen Schichten nicht mehr gehört werden.

Sind eine besondere Pädagogik oder spezielle Erziehungsmethoden, die oft mehr Ideologie als empirisch abgesichert sind, in der Primarschulzeit das Beste für unsere Kinder? Ich kann diese Frage nicht beantworten. Ich weiß nur, dass es nicht das Beste für unsere Gesellschaft sein kann, immer stärker auf soziale Monokulturen im Primarschulbereich zu setzen.

Die soziale Spaltung unseres öffentlichen wie privaten Sekundarschulsystems kommt ohnehin schon früh genug. Es wird Zeit, zumindest die Grundschulen wieder als Institution für alle sozialen Schichten zu stärken und den Geist des Grundgesetzes zu verteidigen.

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151 Kommentare

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  • Zum Artikel, Zitat: "Auch in Rheinland-Pfalz, wo Privatschulen keine Schulgelder erheben dürfen, ist die soziale Spaltung zwischen privaten und öffentlichen Grundschulen in den größeren Städten genau so groß wie in Berlin."

     

    muss ergänzt werden, dass das Schulgeldverbot NICHT für Waldorfschulen gilt.

     

    Siehe Antwort v. 19.12.2008 des Landtages Drs. 15/2971 Rheinland-Pfalz

    https://www.google.de/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.landtag.rlp.de/landtag/drucksachen/2971-15.pdf&ved=2ahUKEwj9lauzlqDaAhVoKpoKHR6sCioQFjAAegQIARAB&usg=AOvVaw1EKg-ZDvgy9d5J3hNRpgMd

     

    Warum gilt für Waldorfschulen diese Ausnahme?

    • @anders1:

      Auch in NRW sollte es eigentlich keine Schulgeldforderungen geben;

       

      Privatschulträger können in NRW entscheiden, Ob sie Schulgelder ODER staatliche Finanzhilfen verlangen.

       

      Aber, solange Behörden wegschauen, ist es lukrativ, auch mehr zu fordern:

       

      Rheine: Privatschule kassierte trotz Schulgeld Zuschüsse - WELT

       

      Privatschulen: Wie freiwillig sind Elternbeiträge wirklich? - Nachrichten ... https://www1.wdr.de › nachrichten

  • Zitat eines Privatschulvertreters, mit dem die Forderung nach einer noch höheren staatlichen Förderung begründet wird:

    „Er [der Staat] spart jedes Jahr an einem Kind, das eine Schule in freier Trägerschaft besucht, 2000 Euro“,

    30.3.2018 http://www.ostsee-zeitung.de/Vorpommern/Greifswald/Schulleiter-fordert-Abschaffung-von-Schulgeld-an-Privatschulen

     

    Den staatlichen Schulen (und der verbleibenden Schülerschaft) werden die finanziellen Mittel, mit jedem Schüler der auf eine Privatschule wechselt, um 2.000 Euro gekürzt.

     

    Ich empfinde es als zynisch und pervers, mit diesem Argument auch noch weitere Finanzhilfen von denen zu fordern, die zu 90 % die Schulen nutzen, denen dafür die Mittel gekürzt werden.

    • @anders1:

      Wichtige Korrektur:

       

      Den staatlichen Schulen, werden die Mittel natürlich nicht 'nur' um die eingesparten 2.000 Euro gekürzt.

       

      An der staatlichen Schulen fehlt mit dem Fehlen des Schülers natürlich dessen kompletter Schülerkostensatz .

       

      D.h. an staatlichen Grundschulen wird um ca. 5.000 Euro, bei Gymnasien um ca. 7.000 Euro gekürzt.

       

      Die 2.000 Euro sind nur der eingesparte Betrag, den der Staat durch die Förderung* der Privatschulen erwirtschaftet.

       

      Zu den Finanzhilfen für Privatschulen siehe Lt-Anfrage vom 23.8.2017 //http://www.dokumentation.landtag-mv.de/Parldok/dokument/39674/ermittlung-der-kostensätze-für-die-allgemeinbildenden-und-beruflichen-schulen-in-freier-trägerschaft.pdf

       

      zu den derzeit geltenden Finanzhilfen in Mecklenburg- Vorp.:

      https://www.regierung-mv.de/serviceassistent/download?id=24711

      • @anders1:

        "An der staatlichen Schulen fehlt mit dem Fehlen des Schülers natürlich dessen kompletter Schülerkostensatz."

         

        Naja, aber die Kosten für die Unterrichtung des Schülers fallen eben auch weg. Wenn der Schülerkostensatz einigermaßen realistisch angesetzt ist, sollte das für die jeweilige Schule ein Nullsummenspiel sein, während die finanzierende Staatskasse entsprechend mehr Geld im Säckel hat, das sie - zumindest theoretisch - auch wieder im Schulsystem investieren kann, z. B. um Löcher zu stopfen. Davon profitieren dann wieder die Schüler an den öffentlichen Schulen.

         

        Der Nettoeffekt von Privatschulenfinaznierung bleibt, dass der Staat zwar Geld dazugibt, aber eben ein ganz erheblicher Teil der Kosten, die der Staat sonst noch zusätzlich zu tragen hätte, stattdessen außerbudgetär aufgebracht wird. Daraus ergibt sich zwangsläufig eine Einsparung.

        • @Normalo:

          "Naja, aber die Kosten für die Unterrichtung des Schülers fallen eben auch weg."

           

          Wie kann die Schule denn den Einnahmenverlust von je 5.000 € bis 7.000 € einsparen, ohne dass dies zu Lasten der verbleibenden SCHÜLERSCHAFT geht?

          • @anders1:

            Sie haben es weiter unten richti beschrieben, gebe ich zu: Solange sich Privatschulen nur theoretisch auf den Unterrichtsaufwand auswirken, weil sie nicht "genug" Schüler aus dem öffentlichen Schulsystem abziehen, um wirklich die Stundenlast des Lehrkörpers zu reduzieren, ist der finanzielle Einspareffekt nahe null. Das ist aber kein Problem der Privatschulen sondern der fortgesetzten Dominanz des öffentlichen Schulwesens. Gäbe es mehr Privatschulen, könnten auch Klassen wegfallen.

             

            Auf der anderen Seite sind Schüler nicht nur Zahlvieh sondern Menschen, die Zeit und Zuwendung brauchen. Jeder Schüler weniger bedeutet ein mehr an Zuwendung für die Verbliebenen. Es würde sich lohnen, diesen Effekt zu nutzen: Wenn Privatschulen bewirken, dass sich das Betreuungsverhältnis auch an den öffentlichen Schulen verbessert, dann ist das eine gute Entwicklung, für deren Unterstützung man auch ruhig mit mehr Mittel fordern kann.

        • @Normalo:

          Solange aus jeder Klassenstufe 'nur' ein bis zwei Schüler gehen, reduzieren sich nur deren Einnahmen.

           

          Das ändert sich erst, sobald eine Klasse komplett aufgelöst werden kann.

  • Die Fragestellung ist überholt. Privatschulen fördern nicht die Spaltung, sondern sind die Manifestation einer Spaltung.

    Die richtigen Fragen wären stattdessen:

    - Hat diese Spaltung Sinn - und welchen - und für wen?

    - Profitiert also Jemand an dieser Spaltung - und wer ist das?

    - Wer finanziert diese Spaltung - und wer sollte sie finanzieren?

    - Welche gesamtgesellschaftlichen Folgen sind zu beobachten?

    - Brauchen wir Maßnahmen um diese Spaltung zu überwinden - und welche wären dies?

    • @LittleRedRooster:

      Der Staat kontrolliert natürlich nicht, ob Privatschulen ihr Personal (Lehrer,.. ) und Schüler/Eltern nach einer bestimmten, z. B. links-/rechts oder extremen religiösen Weltanschauung auswählen.

       

      Wie die an solchen Privatschulen erzogenen und ausgebildeten (Elite-) Schüler später die Gesellschaft beeinflussen, wird sich dann zeigen.

    • @LittleRedRooster:

      zu Frage

      1. Spaltung f. die Gesellschaft negativ

      Spaltung f. den einzelnen teilweise positiv, für die anderen negativ

      2: Profit: Staat gibt weniger Geld für die Bildung der Masse aus.

      Für eine ausgewählte Minderheit bleibt mehr für eine bessere Bildung übrig.

      Unkontrollierte Privatschulträger können die überschüssigen Mittel für andere - ggf. schulfremde - Zwecke verwenden.

      Ein privater Wunsch, sollte wie andere Privatwünsche PRIVAT finanziert werden.

      4. Siehe Artikel

      5.. Notwendig wären staatliche Vorgaben und ein Ende der Missachtung des GG und der Rechtsprechung.

  • Könnte ich in Privatschulen investieren würde ich dies tun. Das wird die nächsten Jahre durch die Decke gehen.

    Wenn man schon gegen die linksgrüne Migrationspolitik tun konnte dann ist das noch eine Möglichkeit mit den Füßen abzustimmen.

    Und wenn man will findet man immer einen Weg seine Kinder an Schulen mit möglichst geringer Migrationsquote zu schicken.

    • @Horst Leverkusen:

      In welchem Bundesland würden Sie das machen wollen?

       

      Finanziell würde es sich dort am meisten lohnen, wo die staatlichen Finanzhilfen besonders hoch sind.

      (Z.B. in NRW, HH, Hessen, Baden-Württemberg, ....)

       

      Dort liegen sie bei mindestens 80 % der Schülerkosten staatlicher Schulen.

       

      Wenn Sie eine private Förderschule gründen, erhalten Sie z.B. in HH 100 % der Schülerkosten staatlicher Schulen als Finanzhilfe.

       

      Solange die Schulaufsicht bleibt, wie sie ist, 'können' Sie Eltern zu hohen Schulgelder, Vereinsbeiträgen, ... , verpflichten.

       

      So können Sie nicht nur die Kosten für den "normalen" Schulunterricht decken, sondern auch noch andere Ziele finanzieren.

       

      Das ist effektiver, als wenn Sie - wie es die Rechtsprechung* - fordert, zwischen Schulgeld und anderen Eigenleistungen abgrenzen würden, und zur Finanzierung von Zusatzangebote um freiwillige Spenden bitten müssen.

       

      Wäre allerdings schön, Sie würden Wert auf GG und Rechtsprechung legen; Dann würde ich Ihnen von rechtswidrigen Forderungen abraten.

       

      *https://www.brennecke-rechtsanwaelte.de/Abgrenzung-Schulgeld-und-Spenden_77683

  • Weil es passt, hier ein ein Zitat aus einem DIE ZEIT -Artikel zur Wirkung und Umgang mit Fake-News:

     

    "Wer also wissen will, wie man Fake-News bekämpft, findet hier eine mögliche Antwort: Die Grundlagen der Immunisierung müssen in der Schule gelegt werden. Höchste Zeit, damit zu beginnen." http://www.zeit.de/2017/40/fake-news-falsche-informationen-verstaerkung-umgang

     

    Nun kann man noch diskutieren, welche Schulen und Lehrer den Schülern "die Grundlagen der Immunisierung" am ehesten vermitteln werden.

     

    Da Privatschulen, sich das Recht nehmen, bei "Störungen" des Schulfriedens den Schulvertrag zu kündigen, und so auch 'Eltern, die Kritik üben, besser disziplinieren' können, habe ich da Bedenken. https://www.berliner-zeitung.de/berlin/evangelische-grundschule-friedrichshain-berlinerin-fliegt-grundlos-von-der-schule-22572706

    • @anders1:

      Und? Staatliche Schulen haben sogar eine gesetzliche Regelung, die einen Schulverweis ermöglicht. Sie selber haben sogar auch Rechte, die es ihnen ermöglichen beispielsweise gegen die völlige Zerstörung ihrer Wohnung einzuschreiten.

      • @Rudolf Fissner:

        Wieso "sogar"?

        Der Schulverweis erfordert viel höhere Voraussetzungen. Eine öffentliche Schule wäre das Kind nie losgeworden.

         

        Auch dieses Kind wäre an einer öffentlichen Schule geblieben:

        https://www.taz.de/Archiv-Suche/!5492923&s=lehrer+nazi/

         

        Dass man Kinder wegen des Verhaltens oder der Politischen Meinung ihrer Eltern an die Luft setzt, scheint eindeutig ein Privileg privater Schulen zu sein. Das diszipliniert die Eltern natürlich.

         

        Wozu der Verweis auf eine Straftat (=Sachbeschädigung)? Ist ja irgendwie eine andere Schublade.

        • @rero:

          Vielleicht besucht das von der Waldorfschule "aussortierte" Kind jetzt eine staatliche Schule?

           

          Oder eher eine andere Privatschule, wo die rechte Gesinnung auch solange kein Problem ist, wie sie nicht öffentlich bekannt wird?

           

          Siehe div. TAZ-Artikel von Andreas Speit über den Völkischen Aktivisten an einer anderen Waldorfschule.

  • Ich möchte gerne nochmal darauf hinweisen, dass es in D einen Unterschied macht, ob man von "privater" Schule spricht oder von "freier" Schule. Ebenso ist bei den Kindergärten.

     

    Siehe z.B. auch hier die Unterscheidung von privaten Kindergärten und denen in freier oder in städtischerTrägerschaft. Private bekommen keine finanzielle Unterstützung, müssen sich aber auch nicht an die Gesetze zu Öffnungszeiten etc. halten:

     

    "Privat, städtisch oder ein freier Träger – in der Stadt gibt es viele verschiedene Einrichtungen. Was wer anbietet." http://www.sz-online.de/nachrichten/welche-kita-fuer-mein-kind-3909241.html

    • @Hanne:

      Sie verweisen auf die Niederlande und auf einen Link zum sz-online-Artikel:

      "Welche Kita für mein Kind?"

       

      Möchten Sie das Thema der Diskussion ausweiten?

    • @Hanne:

      Richtig. Wir sprechen hier nicht über private Tanz-, oder Schulen, die zur Kosmetikerin ausbilden.

       

      Hier geht es um die Privatschulen, die staatliche Unterstützung erhalten und staatliche Schulen ersetzen können. (= Ersatzschulen)

      D.h. private Grund,...-Gesamtschulen, ...., Gymnasien, Förderschulen und Berufsfachschulen,)

       

      Nur für diese Ersatzschulen gelten die Genehmigungsbedingungen lt. GG Art. 7 IV 3. (Sonderungsverbot).

       

      Für die Ergänzungsschulen (Ausnahme NRW) gilt das GG Art. 7 nicht.

       

      Aber auch an Ergänzungsschulen wird ausgenutzt, dass es an staatlichen Kontrollen fehlt, wer diese Schulen besucht:

       

      Siehe Frankfurter Rundschau v. 9.3.2011 "Thema Privatschule Außer Kontrolle .." //http://www.fr.de/rhein-main/thema-privatschule-ausser-kontrolle-a-935252

      • @anders1:

        Wie oft möchten Sie das hier eigentlich noch kopieren und einfügen?

         

        Vielleicht wäre ein Kommunikationskurs mal was für Sie, nur so als Anregung, wird sicher aber privat bezahlt werden müssen.

  • Mein Vorschlag für eine bessere Bildung wäre:

     

    Da die Parteien stets die Wichtigkeit der Bildung betonen, schauen sich ihre Behörden an, welche Schule am besten ist und die größten Lernerfolge und zufriedene Schüler vorweisen kann.

     

    Deren Schülerkosten werden festgestellt und gelten für die vergleichbaren staatlichen/privaten Schulen mit vergleichbarer Schüler-/Elternschaft und bei gleicher Lehrerqualifikation als angemessen.

     

    Für Privatschulen legen die Behörden nun fest, wie die - z.B. jährlich 8.000 oder .... Euro - aufgebracht werden können:

     

    Welche Eigenleistungen kann der Schulträger aufbringen?

    Welche Eigenleistungen sind den jeweiligen Nutzern zuzumuten?

     

    Können die Kosten gedeckt werden, oder müssten Schulträger und Eltern und Lehrer dafür unzumutbare Opfer aufbringen?

    (Als Anhaltspunkt: Berlin vertritt die Auffassung, dass Hartz-IV-Empfängern ein monatliches Schulgeld von 100 Euro zugemutet werden kann.

    Millionäre können daher wahrscheinlich das Schulgeld für ganze Klassen übernehmen, bevor sie eine vergleichbare Opferbereitschaft zeigen.)

     

    Steht fest, wo die Grenzen der zumutbaren Opferbereitschaft liegen, wissen Eltern/Schulträger auch, wann sie staatliche Unterstützung beantragen/erhalten können, um die Schülerkosten zu decken.

     

    Auch die staatliche Schulen würden 8.000 Euro oder ... erhalten.

    Sind deren Lehrer anders qualifiziert, und unterscheiden sich daher die Personalkosten oder unterscheidet sich die Schüler-/Elternschaft, wird das entsprechend berücksichtigt.

     

    Viele staatlichen Schulen würden dann wohl finanzielle Aufschläge erhalten, damit sie einen den gewünschten gleichwertigen Pflichtschulbetrieb anbieten können.

     

    Denn das ist lt. GG 7 IV entscheidend: Der Unterricht darf anders sein, (z.B. mit /ohne weltanschauliche Ausrichtung) , er muss aber gleichwertig sein.

    Lt. BVerfGE (90, 107) zeigt sich die Gleichwertigkeit auch in der Anzahl der erreichten Bildungsabschlüsse und in der Ausstattung der Klassenräume, ...

    • @anders1:

      Die Frage ist nicht, wieviel den Eltern einer freien Schule zuzumuten ist. Da kann es der Staat mit der Fnanzierng auch soweit treiben, dass nur noch Millionärskids freie Schulen besuchen können. Beispiele dafür aus dem Ausland gbt es ja.

      Die Frage ist, ob Kindern auf freien Schulen den gleichen Förderbetrag wie auf staatlichen Schulen bekommen sollen, damit das Schulgeld eine solche Höhe/Staffelung hat bzw ganz wegfällt, so dass auch Kinder armer Eltern sich andere Schulkonzepte leisten können

  • Bezüglich der Schulwahl gibt es leider nicht die reine Lehre. Oft sind Privatschulen für Eltern der einzige Ausweg, ihren Kindern eine einigermaßen qualitative Bildung angedeihen zu lassen, wenn öffentliche Schulsysteme wie etwa in Bremen oder NRW hier versagen.

    • @Nikolai Nikitin:

      Es geht nicht nur um einzelne Bundesländer, Schulen in freier Trägerschaft gibt es überall in Deutschland. Auch dort, wo manche ein vermeintlich gutes Schulsystem verorten.

  • Wir haben 3 Kinder und die beiden Jüngeren gehen auf eine private Montessori-Schule. Einer von den beiden hat ein motorische Behinderung und wir haben nachdem er dem Leistungsdruck in einer normalen Schule nicht mehr Stand halten konnte ihn auf eine private Montessori-Schule geschickt. Er wäre ein weiteres Kind gewesen, das an unserem engen deutschen Schulsystem gescheitert wäre. Kinder die ich jeden Tag in meinem Beruf als Schulsozialarbeiterin sehe. Resourcen werden nicht gesehen, sie werden bewertet, allein gelassen mit zum Teil überforderten Lehrern. Solange es nicht möglich ist Schulen zu entwickeln, sondern nur zu verwalten werden wir das Problem das Eltern in den Privatschulbereich flüchten nicht lösen. Sondern lösen tun wir das Problem nur wenn alle Schulen staatlich finanziert werden und die Vorschriften nicht alle 4 Jahre wechseln und Schulen unterschiedlich sein dürfen. Dann haben alle Eltern die Möglichkeit fair zu entscheiden. Aber solange das nicht so ist, werden wir lieber unseren Jahresurlaub ausgeben und zusehen wie unsere Kinder an ihren Stärken wachsen anstatt uns erzählen zu lassen das sie normativ nicht im Mittelfeld liegen.

    In der Schule meiner kleineren Kinder brennen die Lehrer für ihre Lerngruppen und begegnen auch uns Eltern auf Augenhöhe. Das ist etwas was im staatlich finanzierten Bereich fehlt. Auch da gibt es Lehrer die für ihre Kinder in der Klasse brennen, doch zu große Klassen und eine Systemunterfinanzierung lassen diesen Enthusiasmus irgendwann versiegen. Und übrigens wir wollten an unserer Schule Plätze für Flüchtlinge bereitstellen. Wir durften für das Schulamt in unserer Stadt nicht, weil die Flüchtlingskinder dann nicht alle gleich behandelt werden würden. Meine Kinder haben sich über diese Entscheidung sehr geärgert.

    Und Herr Mustermann: Ich möchte nicht in die rechte Ecke gestellt werden, weil ich mich dafür einsetze Privatschulen nicht zu verteufeln sondern als Bereicherung von Schul- undGesellschaftsentwicklung zu sehen.

    • @Nicolette Heller-Dibbern:

      In den Niederlanden gibt es schon fast 100 Jahre staatlich finanzierte Montessori-Schulen.

       

      "Wie unterrichtet wird, ist also eine freie Entscheidung der Schulen, lediglich was unterrichtet wird, ist in Richtlinien der Regierung festgelegt und unumstößlich für alle Schulen in den Niederlanden. Voraussetzung für private Schulen ist, dass sie ausgebildete Lehrer beschäftigen und ein Schulprogramm haben, das dem niederländischen Bildungsplan entspricht und die Schulbehörde ihr Einverständnis gibt. Landesweit besuchen sieben von zehn Grundschülern eine private Einrichtung, sechs von zehn Oberschülern.

       

      Die starke Position der Privatschulen schlägt sich auch in deren Finanzierung nieder: Anders als in Deutschland werden niederländische Privatschulen zu hundert Prozent staatlich subventioniert; auch die Lehrer erhalten so dieselben Gehälter. Allerdings wird die Wahl der Lehrmittel an besonderen Schulen nicht vom Staat getragen, sondern ist Aufgabe der Schulverwaltung, also des Gründungsvereins oder der Stiftung. Dadurch kann es sein, dass die Eltern höhere Kosten aufbringen müssen als jene Eltern, die ihre Kinder auf einer öffentlichen Schule unterbringen und nur einen bestimmten festgesetzten Betrag ab dem 16. Lebensjahr erbringen müssen."

      https://www.uni-muenster.de/NiederlandeNet/nl-wissen/bildungforschung/vertiefung/bildungforschung/privatundstaatlich.html

      • @Hanne:

        Und vor allem: gemäß Pisa Rangliste liegt NL auf Platz 11. 5 Plätze noch vor the Federal Republik of Potatoes.

        • @Rudolf Fissner:

          Und wieder mal keine Quellenangabe, die Ihre Behauptung belegt.

           

          Hier ist die aktuellste Pisa-Studie (Stand 3.11.2016) https://www.pisa.tum.de/fileadmin/w00bgi/www/Berichtsbaende_und_Zusammenfassungungen/PISA_2015_eBook.pdf

           

          Wo kann man Ihre Behauptung bestätigt sehen?

          • @anders1:

            Schaun se in die Wikipedia. Stichwort Pisa-Studien. Dort finden se eine Zusammenfassung, Quellen und natürlich auch die weiterführenden Belege und Quellen.

             

            Gibt es noch Hoffnung für einen Beleg dafür dass an staatlichen niederländischen Schulen Schulgeld ab dem 16 Lebensjahr gezahlt werden muss?

            • @Rudolf Fissner:

              Den Hinweis zum Schulgeld an staatlichen Schulen finden Sie am Ende des 2. Absatzes im Artikel "III. Private und staatliche Schulen"

               

              "...Dadurch kann es sein, dass die Eltern höhere Kosten aufbringen müssen als jene Eltern, die ihre Kinder auf einer öffentlichen Schule unterbringen und nur einen bestimmten festgesetzten Betrag ab dem 16. Lebensjahr erbringen müssen." (Ende des 2. Absatzes) https://www.uni-muenster.de/NiederlandeNet/nl-wissen/bildungforschung/vertiefung/bildungforschung/privatundstaatlich.html

               

              Auf deren Homepage finden Sie auch Infos zu den Niederländischen "Probleme und Herausforderungen" im Schulsystem

              Stichwort: "Schwarze Schulen und weiße Schulen", ...

            • @Rudolf Fissner:

              Wikipedia ist nun ganz sicher für die hier diskutierten Themen KEINE seriöse Quelle!

               

              Ich werde auf Ihre Post's mit Behauptungen, zu denen Sie keine seriösen nachprüfbaren Quellenangaben nennen, nicht mehr

              reagieren.

               

              Die Info zum "Schulgeld ab 16 Jahre" können Sie meinem ggf. bald freigeschalteten anderen Post oder dem Post von "Hanne" u. d. dort genannten Quelle entnehmen: https://www.uni-muenster.de/NiederlandeNet/nl-wissen/bildungforschung/vertiefung/bildungforschung/privatundstaatlich.html

              • @anders1:

                Wie ich schon schrieb, schauen Sie sich die dort aufgeführten Quellen an. Die schaffen das!

      • @Hanne:

        Lt. dem o.g. Artikel über das Schulsystem der Niederlande, besuchen 7 von 10 Schülern eine Privatschule.

         

        Für Schüler ab 16 Jahren muss auch an staatlichen Schulen Schulgeld gezahlt werden.

         

        Wissen Sie, wie viele niederländische Schüler, die sich das Schulgeld (ab 16 J.) nicht leisten können, mit 15 Jahren die Schulen verlassen müssen?

         

        Gab es sowas nicht auch schon mal in Deutschland.

        • @anders1:

          Wissen Sie was, Geld für einen Führerschein und Urlaub haben ab 16 Jahren auch fast alle (GroßEltern), vom jährlichen Smartphone samt Vertrag mal abgesehen. Und sicherlich gibt es in den Niederlanden auch Stiftungen, die eine weitere Schulbildung ab 16 Jahren mit Stipendium bzw. Schulkredit möglich macht.

           

          Man muss es nicht gut finden, aber Schulbildung sollte auch geschätzt werden.

           

          Und: Andere Länder, andere Systeme und Erfahrungen.

           

          In den NL gibt es auch eine Grundrente, da ist D auch noch weit von entfernt. Die NL können es wiederum gar nicht fasssen, dass in D viele Rentner_innen Flaschen sammeln gehen (müssen).

           

          Vielleicht mal den Blickwinkel etwas ändern, dann könnten Sie sicher auch andere Sachen und Punkte sehen und kreativ werden.

          • @Hanne:

            "Man muss es nicht gut finden, aber Schulbildung sollte auch geschätzt werden."

             

            Das ausgerechnet Sie das sagen.

             

            Dann schätzen Sie doch bitte auch das im GG Art. 7 IV 3 befindliche Recht, Privatschulen zu gründen und zu besuchen.

             

            Schulgelder an staatliche Schulen in NL finden Sie ok?

            Gleichzeitig fordern Sie, dass die Steuerzahler die Kosten zu 100 % für Privatschüler in D übernehmen.

            Ist das nicht absurd?

        • @anders1:

          „Für Schüler ab 16 Jahren muss auch an staatlichen Schulen Schulgeld gezahlt werden.“

           

          Gibt es für so etwas auch ne Quelle oder ist das eine Fake News?

  • Wir haben 3 Kinder und die beiden Jüngeren gehen auf eine private Montessori-Schule. Einer von den beiden hat ein motorische Behinderung und wir haben nachdem er dem Leistungsdruck in einer normalen Schule nicht mehr Stand halten konnte ihn auf eine private Montessori-Schule geschickt. Er wäre ein weiteres Kind gewesen, das an unserem engen deutschen Schulsystem gescheitert wäre. Kinder die ich jeden Tag in meinem Beruf als Schulsozialarbeiterin sehe. Resourcen werden nicht gesehen, sie werden bewertet, allein gelassen mit zum Teil überforderten Lehrern. Solange es nicht möglich ist Schulen zu entwickeln, sondern nur zu verwalten werden wir das Problem das Eltern in den Privatschulbereich flüchten nicht lösen. Sondern lösen tun wir das Problem nur wenn alle Schulen staatlich finanziert werden und die Vorschriften nicht alle 4 Jahre wechseln und Schulen unterschiedlich sein dürfen. Dann haben alle Eltern die Möglichkeit fair zu entscheiden. Aber solange das nicht so ist, werden wir lieber unseren Jahresurlaub ausgeben und zusehen wie unsere Kinder an ihren Stärken wachsen anstatt uns erzählen zu lassen das sie normativ nicht im Mittelfeld liegen.

    In der Schule meiner kleineren Kinder brennen die Lehrer für ihre Lerngruppen und begegnen auch uns Eltern auf Augenhöhe. Das ist etwas was im staatlich finanzierten Bereich fehlt. Auch da gibt es Lehrer die für ihre Kinder in der Klasse brennen, doch zu große Klassen und eine Systemunterfinanzierung lassen diesen Enthusiasmus irgendwann versiegen.

    • @Nicolette Heller-Dibbern:

      Deswegen lautet die Aufgabe - staatliche Schulen qualitativ besser und inklusiv zu machen. Wie die Einstellung dazu war konnte man im Vorfeld der Wahlen in NRW sehen.

      • @agerwiese:

        Nein. Auch Privatschulen brauchen die finanziellen Voraussetzungen, um Inklusion stemmen zu können.

         

        Inklusion darf keine Einbahnstraße nur für staatliche Schulen darstellen. Es müssen ebenso auch finanzielle Mittel für Privatschulen bereit gestellt werden.

         

        Diese müssen jetzt schon mit weniger staatlichen Mitteln auskommen. Alles andere ist staatlich gesteuerte Seggregation.

  • Man kann ein Experiment durchführen, um Menschen besser einzuschätzen, die an private Schulen und Unis gehen beziehungsweise gegangen sind!

     

    Bei Menschen die in Beiträgen zu diesem Artikel der taz Konzepte der Privatschulen stark verteidigen und die taz selbst oder den Autor des Artikels kritisieren, soll man nachlesen:

    was sie über Flüchtlinge, Muslime, Migranten, obdachlose Menschen, arbeitslose Menschenin den Kommentaren bei taz schreiben!

    • @Stefan Mustermann:

      Keine Ahnung was dieser billige nicht argumentative Schachzug "Verteidiger der Privatschulen sind immer auch Feinde von Migranten, Obdachlosen, Flüchtlingen, Muslimen" hier soll.

       

      Er beantwortet nicht die Frage wieso das Land Berlin die privat betriebene Quinoa-Schule in Berlin-Wedding, deren Schüler zu über 80 Prozent aus armen Familien kommen, nicht in gleichem Maße pro Kind fördert wie auf Privatschulen. //taz.de/Debatte-Privatschulen/!5491326/. Er beantwortet nicht nur warum der Staat selbst Kindern aus gleichen sozialen Verhältnissen nicht gleichermaßen finanziell unterstützt unabhängig davon ob es eine Privatschule ist oder nicht. Er beantwortet auch nicht wieseo der Staat auch bei den staatlichen Schulen einen fetten finanziellen Unterschied macht und Kindern auf Gymnasien einen wesentlich höheren Geldbetrag zukommen lässt als auf allen anderen staatlichen Schulen. Segregation ist ein Thema, welches vor allem auch durch die staatliche unterschiedliche Finanzierung von Schulformen aufrechterhalten wird.

       

      Er beantwortet auch nicht wieso staatliche Schulen nicht Konzepte wie z.B. den sich seit Jahrzehnten bewährten gemeinsamen Klassenverband bis zur 10. Klasse wie auf den Waldorfschulen verfolgt und stattdessen mit den Gymnasien eine Segregation der Kinder betreibt.

       

      Neue "Experimente", wie Sie sie anregen, braucht es für eine Beurteilung nicht. Die Erfahrungen und bewährte, erprobte und immer wieder verbesserte Konzepte liegen seit Jahrzehnten vor und finden auch immer mehr Einzug in die staatlichen Schulen.

      • @Rudolf Fissner:

        "Verteidiger der Privatschulen sind immer auch Feinde von Migranten, Obdachlosen, Flüchtlingen, Muslimen"

         

        So wardas überhaupt nicht geschrieben. Es bezog sich auf mehrere taz Nutzer, wie Sie. Und Sie haben sich zurück gemeldet. Also hatte ich recht.

        • @Stefan Mustermann:

          Das ist eine Unverschämtheit, die Sie mit keinem Satz belegen können.

           

          Nur ein paar Beispiel, wie sie diese Themen populistisch missbrauchen: die Obdachlosen. Die Zunahme der Obdachlosen in Deutschland ist vor allem darin begründet, das es einen Zuzug aus Osteuropa gab, das es für Obdachlose wesentlich besser aussieht als das in Osteuropa. Sie instrumentalisieren diese Zunahme für ihre Politische Agenda.

           

          Die Migranten: Ich bin ein Verfechter offener Grenzen. Ihre Position ist mir da nicht so klar. Sie argumentieren immer wieder mit den Wahlerfolgen der AfD. Ich vermute sie liegen auf Wagenknecht-Linie.

           

          Muslime. Sie opponieren gegen Religionen, insbesondere auch gegen das Christentum. Ich vermute Sie sind grundsätzlich gegen Religionen die nd spielen das Schneewittchen-Spiel, wer die schönste Weltanschauung hat. Religionen oder Atheisten. Für Sie gehört der Islam allenfalls brechnend zu Deutschland.

           

          Arbeitslosigkeit: Arbeitsplätze ist nicht hr Ding. Sie sorgen sich vordringlich um Arbeitslose. Die geringste Arbeitslosigkeit in deutschland können Sie nich positv gutheissen. Sie vermögen nicht beide Notwendgkeiten gleichzeitig zu sehen: Sicherheit in der Arbeitslosigkeit und Schaffung von Abeitsplätzen. Erkennbar ist dies nicht in dieser Diskussion an ihren Beiträgen, dass Sie Hartz IV dafür verantwortlich machen, dass Menschen in Deutschland verhungert sind. Ein Evangelikaler mit eine Bibel in der Hand verfährt ähnlich inhaltslos.

          • @Rudolf Fissner:

            Bevor Sie über Christliche Werte reden sollten Sie woissen, was die sind.

          • @Rudolf Fissner:

            So war es nicht gemeint und nicht geschrieben. Entweder verstehen Sie nicht Deutsch, oder lügen einfach. Die Tatsache, das Sie "Deutschland" klein schreiben zeigt ihre wirkliche Stellung zu Deutschland!

            • @Stefan Mustermann:

              LoL. Besser als mit solchem Unsinn könnte eine Kartoffel sich nich selber pellen.

  • Große Unterschiede, privat oder öffentlich? Wie wirkt sich das auf die betroffenen Menschen aus?

     

    Harvard. Grob gesagt, 1-2 Studenten haben einen Dozenten. Keine Schwierigkeiten im Studium und keine wirklichen Anstrengungen (mit öffentlichen Universitäten verglichen), um sehr gute Abschlusse zu bekommen.

     

    Viele öffentliche Hochschulen. Überfüllte Hörsäle, auf den Treppen stehende Studenten – keine Seltenheit. Viele arbeiten nebenbei und haben trotzdem finanzielle Schwierigkeiten, das Studium, die Wohnung und das Essen zu finanzieren.

     

    So wurde in einem Gespräch von einer Managerin, die zeitweise in Harvard studierte, einer Ihrer Kollegen mit einem „Behinderten“ vergleichen. Warum hat sie so über ihn gesprochen, abgesehen davon, dass sie Menschen mit Behinderungen in ihrem Vergleich beleidigte und diskriminierte? Der angesprochene Mensch hat sämtliche Versuche der Geschäftsführung abgewendet, ihm zu kündigen. Ja, der war alt und hätte wahrscheinlich keinen anderen Job gefunden.

     

    Fachlich gesehen ist diese Managerin sehr gut, aber nur im Allgemein-Englisch. Selbst an Fachausdrücken in englischer Sprache mangelt es bei ihr. Und ihre Arbeitsweise ging nach dem Motto, andere arbeiten lassen und Ergebnisse für sich eigennützig verwenden.

     

    Viele von solche „Sondermenschen“, die an Eliteunis studieren, machen sich mehr Sorgen um eigene Schuhe als um ihre Mitmenschen. Beim Sprechen oder Schreiben verwenden sie das Wort „ich“ viel zu oft.

    • @Stefan Mustermann:

      Was haben amerikanische Universitäten, die als Wirtschaftsunternehem organisiert sind, mit deutschen Privatschulen zu tun die oftmals als Verein der sie tragenden Eltern organisiert sind, zu tun? Wollen Sie deren Ziel der Gewinnmaximierung mit der Solidarität innerhalb eines vereins vergleichen.

       

      Frau Lehmann hat in der taz vor ein paar Tagen einen guten Beitrag geschrieben, in der u.a. von der Quinona Privatschule in Berlin berichtet wurde, wo 80 Prozent der Kinder aus armen Familien kommen

       

      Auf der Seite der Schule heißt es. ""Allerdings erhalten wir vom Land Berlin zu wenig Geld, um alle Schulkosten zu bezahlen. Förderer*innen helfen uns die Finanzierungslücke der Schule zu schließen."

       

      Das Beispiel der Quinona Schule & Berlin zeigt: es sind nicht die betuchten Eltern die den Besuch von Privatschulen durch Kinder aus armen Familien behindern. Es ist das Land Berlin, welches dieser Schule wie auch allen anderen Privatschulen Steine in den Weg legt.

      • @Rudolf Fissner:

        Dann müssen alle Privatschulen für alle offen sein. Das ist nicht der Fall. Ihr Beispiel kann man nicht allgemein gelten lassen.

        • @Stefan Mustermann:

          Woher sollen die restlichen Gelder für die Quinona Schule kommen, wenn das Geld von den Förderen nicht mehr reicht und sich der Staat verkrümmelt hat?

           

          Von Ihnen vielleicht, der andere gerne andere am christlichen Schlawitchen packt, dessen pseudolinke Überzeugung aber voll hinter einer Minderförderung selbst solcher Privatschulen steht? Privatschulen, auf denen 80% der Kinder aus armen Familien kommen?

          • @Rudolf Fissner:

            Ihre Statistik ist falsch und nicht belegbar!

            • @Stefan Mustermann:

              Das sind nd nicht meine Statistiken, sondern entstammt der Feder von Frau Lehmann aus der taz vm 30.3.2018 http://taz.de/Debatte-Privatschulen/!5491326/

              Bevor Sie also die Statistik von Frau Lehmann als falsvh abcanceln bemühen Sie sich doch bitte auch darzustellen woher Sie die Erkenntnis haben. Ihre Aussage bewegt sich sonst noch unter dem Niveau von Fake News.

            • @Stefan Mustermann:

              Lt. Berliner Zeitung beträgt der Anteil armer Schüler in Berlin bei ca. 3,7 % und nicht bei den 80 %, von denen "Rudolf Fissner" für die Privatschulen spricht.

               

              Ob die Quinoa-Privatschule zu den 44 berücksichtigten befragten Privatschulen gehört, ist nicht bekannt.

               

              Auszug aus der Berliner Zeitung, vom 10.9.2017:

              "Demnach liegt der Anteil der armen Schüler an den 44 besonders beliebten allgemeinbildenden Privatschulen bei lediglich 3,7 Prozent, wie Bildungsstaatssekretär Mark Rackles (SPD) mitteilte. ... Zum Vergleich: An den staatlichen Schulen ist der Anteil der armen Schüler gut zehnmal so hoch." https://www.berliner-zeitung.de/berlin/neue-zahlen-nur-drei-prozent-arme-schueler-an-berliner-privatschulen-28394146?view=fragmentPreview

              • @anders1:

                Für Sie noch einmal als Zitat von weiter oben „Frau Lehmann hat in der taz vor ein paar Tagen einen guten Beitrag geschrieben, in der u.a. von der Quinona Privatschule in Berlin berichtet wurde, wo 80 Prozent der Kinder aus armen Familien kommen“

                Sie kennen sowohl diesen Satz wie auch den Artikel von Frau Lehmann zur Genüge. Warum also verdrehen Sie nun Aussagen?

                • @Rudolf Fissner:

                  Für Sie hier ein Zitat aus der HP der privaten Quinoa-Schule in Berlin:

                   

                  "Wir haben eine Schule gegründet, um sozial benachteiligten Jugendlichen mehr Chancengerechtigkeit durch eine Aussicht auf Ausbildung und Bildungsaufstieg zu bieten. ..."

                  //http://www.quinoa-bildung.de/index.php/ueber-uns.html

                   

                  Die Quinoa-Privatschule (für Klasse 7 - 10) spricht also eine ganz andere Zielgruppe an, als andere Privatschulen.

                • @Rudolf Fissner:

                  Sie verdrehen die Fakten?

                   

                  Sie (RF) sprechen von Privatschulen (Plural!), auf denen - Zitat: "80 % der Kinder aus armen Familien kommen"

                   

                  Wenn die private Quinoa-Privatschule zu 80 % Kinder aus armen Familien aufnimmt, dann ist diese Privatschule eine Ausnahme.

                   

                  Andere Privatschulen haben eine andere Zielgruppe.

                   

                  Und Segregation ist beides.

    • @Stefan Mustermann:

      Sprechen Sie da vielleicht eine z.B. auf Eliteschulen erlernte Charaktereigenschaft an, die als "oiling" bezeichnet wird?

       

      Zitat, Soziologe Sam Friedmann: "Einige Eton-Absolventen haben über ein Phänomen geschrieben, das als "oiling" bezeichnet wird: also, wie man einen anderen Menschen "einölt". Dabei gibt man sich im Umgang mit einer anderen Person betont nett und schmeichelt sich ein, verfolgt aber eine eigene Agenda - und zwar ohne, dass die andere Person das weiß. Das ist eine extreme Version dieser sehr speziellen Form von Selbstdarstellung, die bei privilegierten Familien eingeprägt zu sein scheint, und das vor allem bei Absolventen von Eliteschulen."

      Quelle: SPIEGEL am 31.3.2018 "So funktioniert das Netzwerk der Eliten" http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/privatschule-eton-der-einfluss-dieser-schulen-ist-irrsinnig-ueberzogen-a-1200183.html

      • @anders1:

        Zum Beispiel in Harvard, wie an vielen Eliteschulen, muss man üblicherweise viel Geld bezahlen, um dort studieren zu dürfen. An Privatschulen und Privatunis muss man auch viel Geld zahlen, was unterhalb der Mittelschicht, Menschen sich nicht leisten können.

      • @anders1:

        Eliteschulen sind mit Privatschulen durchaus zu vergleichen. Die beiden stehen lassen nicht alle Bevölkerungsschichten rein. Die Armen kommen nicht rein.

        • @Stefan Mustermann:

          Stimmt.

          Es gibt in Deutschland allerdings noch den Unterschied zwischen Privatschulen, die staatlich gefördert werden und jenen, die sich ausschließlich über Schulgeld u.ä. finanzieren.

           

          Die Schulgeldforderungen der staatlich geförderten Privatschulen (Ersatzschulen in freier Trägerschaft) sind ebenfalls sehr unterschiedlich, so dass sie manchmal eben den besonderen Charakter einer Eliteschule haben.

           

          Für die staatlich geförderten ERSATZSCHULEN gilt, dass die Behörden sie (eigentlich) nur dann genehmigen dürfen, wenn eine "Sonderung der Schüler nicht gefördert wird." (GG Art. 7 IV 3).

           

          Dieses Sonderungsverbot wird aber lt. aktueller Studien des WZB (Mitautor Marcel Helbig) von den Bundesländern missachtet und lt. Richter des FG Köln von den Bundesländern "nicht ernst genommen". (Quelle Rn.47 Urteil 10 K 7404/01 v. 14.2.2008).

           

          Es gibt sehr unterschiedliche Ansichten, wie die Genehmigungsvorgaben (d.h. das GG Art. 7 IV 3) auszulegen und zu beachten ist.

          Leider haben die Bundesländer dies noch nicht gerichtlich feststellen lassen, bzw. ihre jeweiligen unterschiedlichen Rechtsauffassungen bisher nicht gerichtlich überprüfen lassen.

           

          Letztlich überlassen die Behörden die GG-Auslegung den Privatschulträgern, daher unterscheiden sich selbst deren Schulgeldforderungen und Regelungen.

           

          Auf die WZB-Studie reagierte die FDP-nahe Friedrich-Naumann-Stiftung mit dem Gegengutachten "Das missverstandene Sonderungsverbot ..." https://www.freiheit.org/sonderungsverbot

           

          Natürlich gibt es auch Stellungnahmen der Privatschulträger.

          Z.B. von den Waldorfschulen "Die Mär von den konsolidierten Schulgeldhöhen" //http://www.waldorf.net/die-maer-von-den-konsolidierten-schulgeldhoehen/

           

          Was leider - zu Lasten aller Nutzer von privaten oder staatlichen Schulen - fehlt, ist eine gerichtliche Feststellung, welche der unterschiedlichen (!!) Auffassungen der vielen Privatschulen in den 16 Bundesländern verfassungskonform ist!!

          • @anders1:

            Die entscheidende Frage ist und bleibt, ob alle Schulen einschl. priv. Schulen für alle Kinder, unabhängig von deren sozialen Lage, zugänglich sind!

            • @Stefan Mustermann:

              Kurz gesagt, sie sollen es sein.

              Das den Privatschulen gewährte "Recht auf freie Schülerwahl" wird nur durch das Sonderungsverbot begrenzt.

               

              Da das Sonderungsverbot aber missachtet wird, ...

            • @Stefan Mustermann:

              "Das Grundgesetz wollte eine Entwicklung der privaten Ersatzschulen in Richtung auf eine Art von "Standes- oder Plutokratenschulen" vermeiden ..."

              und

              "Die Privatschule muß allgemein zugänglich sein, zwar nicht in dem Sinne, daß sie wie die öffentliche Schule jeden Schüler bei Erfüllung allgemeiner Voraussetzungen aufnehmen muß, wohl aber in dem Sinne, daß sie grundsätzlich ohne Rücksicht auf deren Wirtschaftslage besucht werden kann." Urteilsbegründung, Bundesverfassungsgericht, 75, 40 Randnr. 92.

               

              Die Schule muss nicht jeden aufnehmen. Eine Schule für Hochbegabte oder für Behinderte darf Schüler ablehnen, wenn diese nicht zum "Profil" passen.

              Katholische Schulen müssen keine Andersgläubigen aufnehmen,

              "ein Kirchenaustritt kann Grundlage für eine Kündigung des Schulvertrages sein. – Quelle: https://www.berliner-zeitung.de/22572706 ©2018

  • Der Artikel hat eine paternalistische Sich auf Menschen der „Unterschicht“. Es werden insbesondere „Eltern aus Mittel- und oberer Mittelschicht“ identifiziert, die ein besonderes Interesse zeigen an der „besten“ Schule für ihr Kind.

     

    Kommt da wider dieses Menschenbild von Eltern der „Unterschicht“ hoch, die kein Interesse zeigen an der Bildung ihrer Kinder, sie vielleicht gar verwahrlosen lassen? Schiebt man sich deshalb

     

    Nicht mal im Ansatz werden die Interessen von Eltern aus ärmeren Gruppen die im Artikel vermittelt. Was ist z.B. deren Meinung zur staatlichen Geringerförderung ihrer Kinder auf Privatschulen im Vergleich zu staatlichen Schulen ?

    • @Rudolf Fissner:

      In diversen Bundesländern erhalten Privatschulen staatliche Finanzhilfen, mit denen die Kosten für mindestens 80 % oder 90 % Schüler gedeckt wären, die gar keine Eigenleistungen zahlen können.

       

      Trotzdem ist der Anteil "armer" Privatschüler in diesen Bundesländern ebenso gering, wie in den Bundesländern, in denen die Finanzhilfen noch nicht 80 % oder mehr der Schülerkosten staatlicher Schulen entsprechen.

       

      Wie erklären Sie sich das?

      Wem kommen die staatlichen Finanzhilfen tatsächlich zugute?

       

      Glauben Sie weiterhin, dass sich das ändert, sobald die Privatschulen Finanzhilfen erhalten, die 100 % der Schülerkosten staatlicher Schulen entsprechen.

       

      S.a. TAZ v. 30.3.2018: http://www.taz.de/!5491326/

      • @anders1:

        Lesen Sie zur Finanzierung doch bitte die Kommentare weiter unten.

         

        90% sind nicht 100%.

         

        Und ich kann Ihnen auch nochmals sagen: Ja, es gibt auch "Hartz"-Familien an Schulen in freier Trägerschaft. Manche müssen dann mehr Elternstunden leisten, denn Geld braucht die Schule natürlich trotzdem.

        • @Hanne:

          lt. BVerfGE-Rechtsprechung darf der Staat ja auch nicht nur von den Eltern Eigenleistungen erwarten, sondern auch vom Schulträger, der eigene bildungspolitische Ziele verwirklichen will.

           

          Die Bewilligung staatlicher Finanzhilfen setzt eigentlich nicht nur bei armen/alten/arbeitslosen Bürgern voraus, dass diese ihre Notlage/Bedürftigkeit nachweisen können, sondern auch bei Privatschulträgern bzw. deren Nutzern.

          Letzteres wird leider "vergessen".

           

          Der Staat vergisst bei der Berechnung der Schülerkosten und Finanzhilfen, die zumutbaren Eigenleistungen des Schulträgers vorhandene Schulgebäude, ...Kredite, ..) und der Eltern (Schulgeld, Mitarbeit, ...) zu bestimmen und finanziell zu berücksichtigen.

           

          Welche Privatschulen sind Ihnen denn bekannt, wo Eltern aus Kostengründen zur Mitarbeit verpflichtet werden?

           

          Im Internet findet man dazu nur diesen Artikel: "Bezahlen oder arbeiten?

          Überlegungen zu veränderten Beitragsformen von

          Johannes Schnepel-Boomgaarden"

           

          Quelle: Erziehungskunst (Waldorfschule) https://www.erziehungskunst.de/fileadmin/archiv_alt/2005/0105p003Schnepel-Boomgaarden.pdf

        • @Hanne:

          Ihnen und "Rudolf Fissner" ist entweder die höchstrichterliche Rechtsprechung* nicht bekannt, oder Sie und RF wollen diese nicht akzeptieren. (siehe Leitsatz 1 des Bundesverfassungsgerichts v. 23.11.2004, 1 Bvl 6/99, s.a. mein Kommentar vor 1,5 Std. an R.F.)

           

          Es mag auch sein, dass Sie ein Opfer der gehirnwäschenartig wiederholten Forderungen wurden und tatsächlich glauben, die Allgemeinheit wäre verpflichtet denjenigen einen Schulbesuch zu finanzieren, die das staatliche kostenlose Angebot (warum auch immer) nicht nutzen wollen, sondern sich lieber den PRIVATEN Wunsch erfüllen wollen, eine Privatschule zu besuchen.

           

          Sie haben bloß Glück, dass sich auch viele Entscheidungsträger aus Politik (und andere Staatsdiener) diesen Wunsch - zu Lasten der staatlichen Schulen und deren Schüler - erfüllen möchten und sich dies auch gerne von der Gesellschaft, von der sie sich abgrenzen möchten, finanzieren lassen.

          Was glauben Sie denn, warum die verantwortlichen Behörden ihre unterschiedlichen Rechtsauffassungen vom GG noch nicht gerichtlich überprüfen ließen?

           

          Was glauben Sie, warum transparente Informationen fehlen, Schulgelder nicht abgefragt, kontrolliert werden?

           

          Was glauben Sie, warum man es den Schulträgern überlässt, das GG auszulegen und zu entscheiden, wem man welche Opferbereitschaft (Schulgeld) zumutet?

           

          Transparente Informationen fehlen, damit das Ausmaß der Missachtung des GG und der Rechtsprechung nicht öffentlich wird.

           

          Wüssten Sie, welche Eigenleistungen man von jährlichen Brutto-Familien-Einkommen v. z.B. 30.000 Euro, 60.000 Euro, 120.000 Euro, ... 200.000 Euro verlangen dürfte?

           

          Wüssten Sie, für welche Kosten die Schulträger Schulgeld (Entgelt für Unterricht u. Lehrmittel) verlangen dürfen und welche Angebote mit Vereinsbeiträgen, Spenden etc. zu finanzieren sind?

          Wüssten Sie, wann die Forderungen zu hoch sind, und sie sich bei wem (Schulaufsicht, Gericht) beschweren könnten?

           

          Sehen Sie!

          • @anders1:

            Keine Gehirnwäsche, nur andere Meinung. Das soll es auch geben.

             

            Und natürlich kann und soll alles besser und möglichst gerecht sein und werden, das geht aber auch mit unterschiedlichen Schulträgern.

             

            Siehe z.B. das Schulsystem in den Niederlanden. Da gibt es überwiegend Schulen in freier Trägerschaft, die werden aber auch zu 100% (ohne speziellen päd. Sonderbedarf) staatlich finanziert.

             

            Und die Niederländer sind nun wirklich tendenziell sparsam und gerecht - und auch gebildet.

            • @Hanne:

              Natürlich dürfen Sie eine andere Meinung haben. Sie sollten aber wissen, ob diese dem GG oder der Rechtsprechung widerspricht.

               

              Ich habe den Eindruck, Sie meinen, die Privatschulen hätten ein RECHT auf die staatlichen Finanzhilfen. Und das ist eben falsch.

               

              Vielleicht haben Sie diese Behauptung aber so oft gehört, dass Sie irgendwann an dessen Wahrheitsgehalt glauben.

               

              Siehe dazu, DIE ZEIT zur Wirkung v. Fake-News

              http://www.zeit.de/2017/40/fake-news-falsche-informationen-verstaerkung-umgang

            • @Hanne:

              Von Gerechtigkeit hat jeder eine individuelle Vorstellung.

               

              Bei unterschiedlichen Ansichten muss das Gericht entscheiden.

               

              Danach wird die unterlegene Partei behaupten, das Urteil sei nicht gerecht.

               

              Trotzdem müssen sich beide Parteien an die Rechtsprechung halten.

               

              Das Problem bei der Privatschulfinanzierung ist, dass zu Gunsten einer Minderheit (Privatschulträger und deren Nutzer) nicht nur die Rechtsprechungen nicht ernst genommen werden, sondern auch noch das Grundgesetz missachtet wird.

               

              Dass ausgerechnet der Staat so handelt, als wenn die Interessen der Privatschulträger/-Nutzer ÜBER dem GG und der Rechtsprechung stehen, empfinde ich als sehr sehr ungerecht.

               

              Sie und "Rudolf Fissner" sehen das scheinbar anders.

               

              "R...Fissner" findet es sogar "blöde", wenn der an Privatschulen stattgefundene sexuelle Missbrauch benannt wird.

            • @Hanne:

              Oben weisen Sie "Nikolai Nikitin" darauf hin, dass es nicht um einzelne Bundesländer geht.

               

              Und hier verweisen Sie auf das Schulsystem in den Niederlanden?

               

              Müssen sich die Niederlande dabei an das Deutsche Grundgesetz und die Deutsche Rechtsprechung halten???

      • @anders1:

        Ihre Frage "Wem kommen die staatlichen Finanzhilfen tatsächlich zugute?" verstehe ich nicht.

         

        Der Staat hat einen Bildungsauftrag und jedes Kind hat ein Recht auf Bildung. Es sind keine staatlichen "Finanzhilfen" die in Kinder hineingesteckt werden, egal ob staatlich oder Privat.

         

        Sie scheinen bei Privarschulen von Wirtschaftsunternehmen auszugehen, die zwecks Profitmaximierung gegründet werden. Ihr Wording zeigt, dass sie von der Materie eigentlich keine Ahnung haben.

         

        Waldorfschulen beispielsweise sind als Verein organisiert. Die Vereinsmitglieder müssen für den Fehlbetrag aufkommen, den der Staat ihre Kinder minder finanziert.

         

        Der Solidarbeitrag für Kinder aus ärmeren Familien wird nicht vom Staat getragen sondern muss ebenfalls von den anderen Eltern getragen werden.

        • @Rudolf Fissner:

          Sind Sie eigentlich der Ansicht, dass die Gesellschaft auch den reichen Eltern oder reichen Schulträgern den privaten !!! Wunsch bezahlen soll, keine kostenlose staatliche Variante, sondern eine Privatschule zu nutzen oder zu betreiben?

           

          Die Schüler staatlicher Schulen müssen doch schon darauf verzichten, mit deren Kindern (meist aus gebildeten, tw. einflussreichen Familien) gemeinsam zur Schule zu gehen und können sie nicht in ihr (Karriere-)Netzwerk aufnehmen.

           

          Die staatlichen Finanzhilfen sind natürlich nur für diejenigen, die sich ihren Wunsch NICHT aus eigener Tasche bezahlen können.

           

          Die Finanzhilfen sind auch nicht dafür da, andere Ziele, als einen NORMALEN gleichwertigen Unterricht zu finanzieren.

           

          Deswegen reichen die Finanzhilfen längst aus.

          Würde der Staat 100 % der Kosten übernehmen, würde da ja bedeuten, dass Privatschulen zu 100 % aus armen Schüler bestehen könnten.

           

          Finanzhilfen, mit denen 20 % - 30 % Schülern ein kostenloser Privatschulbesuch ermöglicht werden kann, würden doch ausreichen.

           

          Das entspricht doch wahrscheinlich auch dem durchschnittliche Anteil der lernmittelbefreiten (=armen) Kinder an vielen staatlichen Schulen.

        • @Rudolf Fissner:

          Auf die Frage: "Wem kommen die staatlichen Finanzhilfen tatsächlich zugute?"

          könnte man antworten:

          Diese Steuergelder kommen den Privatschulträgern zugute.

          Darunter auch vielen, von denen viele so reich sind (z.B. die Kirchen) , dass sie - auch ohne staatlichen Finanzhilfen !!- ihre privaten Ziele und Wünsche verfolgen/verwirklichen könnten. (z.B. Verbreitung ihrer Ideologien, Werte, religiöse Erziehung, ... oder eigene Vorstellungen im schulischen Bereich umzusetzen, Lernen innerhalb von Gleichgesinnten, oder einer ausgewählte Schülerschaft (Netzwerkbildung), ....) .

           

          Da viele Eltern Schulgeld zahlen, mit dem sie die eventuellen Kostenlücken decken können, um einen anderen, aber "gleichwertigen" Pflichtschulbetrieb zu finanzieren, werden die staatlichen Finanzhilfen wohl auch verwendet, um - unabhängig vom Einkommen - die Eigenleistungen für Geschwisterkinder zu reduzieren, und/oder

          um Zusatzangebote oder eine bessere Ausstattung zu finanzieren.

           

          Für eine genaue Antwort wären natürlich auch genaue Zahlen zu den Einnahmen und Ausgaben notwendig, die jedoch fehlen. Z.B. weil Behörden sie nicht abfragen, oder Schulträger die Antworten verweigern.)

           

          Meiner Ansicht nach ist das eine ungeheure Steuerverschwendung.

           

          Diese Steuerverschwendung wird m.A.n. auch nicht wiedergutgemacht, weil gleichzeitig Steuer 'eingespart werden, indem den staatlichen Schulen mit jedem zusätzlichen Privatschüler die Mittel gekürzt werden.

          Aber das sehen andere wahrscheinlich anders.

        • @Rudolf Fissner:

          Sie möchten offensichtlich nicht akzeptieren, dass der Wunsch auf Privatschule eine Privatangelegenheit ist.

          Dieser Wunsch ist daher wie jeder andere private Wunsch auch so zu finanzieren: PRIVAT.

           

          Die Verantwortung des Staates begrenzt sich darauf, die Einhaltung der Genehmigungsvorschriften (GG Art. 7 IV3) zu gewährleisten.

          Dafür würde es ausreichen, Vorgaben zur Staffelung der Schulgelder vorzugeben und Vorgaben zur Schülerauswahl, ggf. Quoten für den Anteil armer/reicher Schüler mit/ohne Förderbedarf.

          Zusätzlich könnte er den Eltern, die nachweislich (!) die Kosten für den Schulbesuch nicht aufbringen können, Finanzhilfen zahlen.

           

          Der Staat darf d. Sonderung d. Schüler nach den Besitzverhältnissen nicht fördern, will er Ersatzschulen genehmigen.

          Er müsste also feststellen, welche Schülerkosten erforderlich sind u festlegen wie diese von wem zu finanzieren sind.

          Bisher hat der Gesetzgeber die Schülerkosten der Privatschulen noch nicht konkretisiert.

          Gehen wir vom damaligen BVerfGE-Urteil, 90, 107 v. 9.3.1994 aus:

          Damals hat eine priv. Waldorfschule gegen die lange Wartezeit auf Finanzhilfen geklagt. Das Gericht stellte damals fest, dass - ohne staatliche Finanzhilfen - monatliche Eigenleistungen von 170 - 190 DM (ca. 90 Euro) erforderlich seien, um die Schulkosten zu decken.

          Lt. Richter konnten damals NICHT ALLE Eltern solche Beiträge zahlen.

          Die Gesetzgeber müssten also prüfen, ob die Eltern HEUTE solche Beiträge (90 Euro) zahlen könnten. (Natürlich werden sich die Kosten seit damals erhöht haben, aber viele Privatschul-Eltern können und zahlen ja auch viel höhere Beiträge.

          (siehe z.B. Landtagsanfrage Drs. 19/1632 zu Hessens Ersatzschulen ).

           

          Solche Privatschulen würden also gar keine Finanzhilfen benötigen. Es sei denn, man will annehmen, dass sich die Privatschulkosten (z.B. beim Privatschultyp Waldorfschule, Bayern) jährlich um ca. 20 % erhöht hätten, während sich die Kosten an staatlichen Schulen lediglich um ca. 2 % erhöhen konnten.

          • @anders1:

            Sie wollen offensichtlich nicht verstehen, dass das fehlenden Geld, welches durch eine staatliche Minderfinanzierung von Kindern auf Privatschulen bedingt ist, immer noch irgendwo herkommen muss und dass Schulgelder darin ihren Grund haben.

             

            Sie sind ein Befürworter dieses Konzepts, dass habe ich schon verstanden, auch dass das staatliche Handeln gesetzlich abgesichert ist.

             

            Die Befürworter und Verantwortlichen dieses Konzepts sind aber damit auch die Verantwortlichen für eine Segregation die auf Schulgeld beruht. Diese sollten sich an die eigene Nase fassen.

            • @Rudolf Fissner:

              Klar, man muss die eigenen Wünsche selbst finanzieren, wenn die Allgemeinheit das - siehe Rechtsprechung - nicht tun muss.

               

              Dass niemand, (egal ob arm oder reich) etwas dagegen hat, wenn andere die Kosten tragen, ist auch klar.

               

              Aber reichen Schulträgern und reichen Eltern ist es eben auch zuzumuten, eigenen Wünsche durch Eigenleistungen zu finanzieren.

               

              Der Staat muss nur gewährleisten, dass die Eigenleistungen so erhoben werden, dass sie für alle keine unzumutbare Opferbereitschaft bedeuten.

               

              Diese Grenzen muss er festlegen, werden die Grenzen überschritten, kann er Finanzhilfen zahlen.

               

              Das Problem ist, dass diese Grenzen bisher nicht gerichtlich festgelegt wurden.

               

              Natürlich wird auch danach jeder die eigenen Grenzen individuell woanders sehen.

               

              Das ist aber immer so.

            • @Rudolf Fissner:

              Zitat: "Die Befürworter und Verantwortlichen dieses Konzepts sind aber damit auch die Verantwortlichen für eine Segregation die auf Schulgeld beruht. Diese sollten sich an die eigene Nase fassen."

               

              Sie haben Recht, WENN Sie damit beklagen, dass der Staat den Privatschulen nicht vorschreibt, wie sie die Schulgelder staffeln müssten und vorgibt, wofür welche Schulgelder verlangt werden dürften UND vorgibt, dass und wie das Recht auf freie Schülerwahl genutzt werden darf.

              Dürfte eine Waldorschule also nur Schüler aufnehmen, die zu ihr passen, d.h. überzeugte Rudolf-Steiner-Anhänger sind, dann müssten viele Eltern die FWS verlassen, da das auf sie nicht zutrifft.

              Das gleiche gilt natürlich für alle anderen Bekenntnisschulen. Viele Eltern sind nicht so strenggläubig, dass sie aus diesem Grund eine entsprechende Privatschule auswählen.

              Siehe dazu TAZ-Artikel

              und der begehrten Schüler-Mischung mit weniger benachteiligten Kindern und weniger Ausländern, Zitat "In Elternbefragungen ist die soziale Mischung mit über 40 Prozent der häufigste Grund für die Wahl einer privaten Schule." http://www.taz.de/!5491326/

               

              Glauben Sie, dass die wegen dieser Mischung begehrten Privatschule dieses Profil bei ihrem Antrag auf Genehmigung angaben, und deswegen genehmigt wurden?

               

              Vergleiche dazu GG Art. 7 V: "(5) Eine private Volksschule ist nur zuzulassen, wenn die Unterrichtsverwaltung ein besonderes pädagogisches Interesse anerkennt oder, auf Antrag von Erziehungsberechtigten, wenn sie als Gemeinschaftsschule, als Bekenntnis- oder Weltanschauungsschule errichtet werden soll und eine öffentliche Volksschule dieser Art in der Gemeinde nicht besteht."

            • @Rudolf Fissner:

              Sie sind offensichtlich nicht mit dem Grundgesetz und der Rechtsprechung einverstanden.

              Davon gibt es viele.

              Auch an den Waldorfschulen. Siehe aktuelle TAZ-Artikel https://www.taz.de/Archiv-Suche/!5492858&s=&SuchRahmen=Print/ und https://www.taz.de/Archiv-Suche/!5492905&s=/

               

              Ich kritisiere aber nicht den Inhalt des GG oder der Rechtsprechung.

              Ich kritisiere, dass das GG und die Rechtsprechung von den Behörden missachtet und nicht ernst genommen wird.

               

              Ich finde es außerdem bedenklich, dass diejenigen, die dafür zuständig sind, das das GG geschützt und die Rechtsprechung beachtet wird, der Missachtung tatenlos gegenüberstehen.

              Die Missachtung des GG (Art. 7 IV 3) und das Wegschauen der Schulbehörden, wenn an Privatschulen Schüler und Eltern von unzulässigen - finanziellen und sexuellen Forderungen betroffen sind, ist ja seit vielen Jahren bekannt.

              • @anders1:

                Das Grundgesetz schafft Spielräume, die von der Politik gestaltet werden. Man kann also durchaus mit dem Grundgesetz einverstanden sein, eine Ungleichbehandlung von Kindern durch die Politik als ungerecht ansehen und Ursache für Seggregation an Schulen.

                 

                Ich verstehe ehrlich gesagt ihre sich immer wiederholende Zitation des GG auch nicht. Niemand hier hat dort irgend etwas in Frage gestellt. Das ist allein ihre Baustelle.

                • @Rudolf Fissner:

                  Hallo,

                   

                  das Grundgesetz stellt alle Menschen vor dem Gesetz gleicht.

                  • @Stefan Mustermann:

                    Richtig. Das GG läßt aber bei der Ausgestaltung von Leistungen Raum, weshalb es doch tatsächlich Menschen gibt, die gewisse Ausgestaltungen, beispielsweise Hartz IV oder eben die staatliche Ungleichbehandlung der finanziellen Förderung von Kindern als ungerecht empfinden. Wenn Sie mit dem GG hier also den Status Quo einfrieren wollen, dann können Sie auch gleich die Politik mit abschaffen.

                • @Rudolf Fissner:

                  Sie meinen, die bisher nicht widerlegte Missachtung des Grundgesetzes interessiert hier niemanden?

                   

                  Es geht hier nicht darum, dass irgendeine belanglose Behördenregel umgangen wird.

                  Es geht darum, dass das Grundgesetz missachtet wird, d.h. dass die Behörden gegen die Verfassung verstoßen!

                  Das hat weitreichende Folgen für die ganze Gesellschaft.

                  Das ist ganz bestimmt nicht nur MEINE Baustelle.

                  Selbst dann nicht, wenn nur ich hier meinen Unmut darüber äußere. Schließlich habe ich etliche Staatsdiener gewählt oder finanziere diese, damit diese meine berechtigten Interessen vertreten.

                  Das Problem ist, dass diese entweder schlafen oder noch nichts begriffen haben.

                  Die Hinweise auf die Rechtsprechung sollen helfen, das zu ändern.

  • – „Die teuren Schulen seien für die betreffende Bevölkerungsschicht nur ein Mittel zum Zweck, unter sich zu bleiben.“ „Berliner Privatschulstudie: Freie Schulen sind zu teuer – und zu elitär“, Susanne Vieth-Entus, Tagesspiegel, 13.07.2017 – http://www.tagesspiegel.de/berlin/berliner-privatschulstudie-kaum-schueler-aus-armen-familien/20055828.html

     

    – „«Man bleibt gern unter sich» – Besserverdienende wollen eine Schule ohne Kinder aus sozial schwachen Verhältnissen und ohne Ausländer.“ „Drei Gründe für die Waldorfschule“, Andreas Lichte, Ruhrbarone, 19. Mai 2010 – https://www.ruhrbarone.de/drei-grunde-fur-die-waldorfschule/11459

  • Die Entscheidung, unser Kind auf eine private Montessorischulee zu schicken, hatte bei uns eher pragmatische Gründe: 1. gab es das Versprechen eines innovativen Schulkonzeptes, das sich an dem aktuellen Stand der Wissenschaft orientiert, 2. eine hausaufgabenfreie Schule (warum eigentlich müssen Eltern zu Hause nach Feierabend Hauslehrer spielen wenn die Schule es nicht schafft, in der verfügbaren Unterrichtszeit den Stoff für alle verständlich zu vermitteln??) und 3. keinen Unterrichtsausfall. Alle 3 Versprechen wurden - neben anderen - zu 100% erfüllt. Unsere Tochter ging auch in Jahrgangsstufe 9 und 10 noch gern zur Schule. Als reich würde ich uns - Hebamme und IT-Angestellter, keine Akademiker - auch nicht bezeichnen. Die Finanzierung des Schulgeldes - sicherlich kein Pappenstiel - wurde unter anderem durch den Verzicht auf ein 2. Auto gewährleistet. Wege wurden stattdessen mit dem Fahrrad zurückgelegt. (im Winter eben bei Eis und Schnee mit Spikes)

    • @Nordlicht99:

      Bei 2. bin ich hundertpro einer Meinung, Hausaufgaben sind so ein Anachronismus aus der Zeit als die meisten Kinder quasi Halbtagsarbeitskräfte waren und auf den Acker mussten und deswegen erst abends noch Zeit für etwas mehr Beschäftigung mit Lesen, Schreiben, Rechnen hatten. Heutzutage lernen die Eltern mit nicht ganz so Blitzdenkerkindern spätestens ab der sechsten Klasse nochmal das, was sie in ihrem weiteren Leben eher weniger brauchten oder können sich Nachhilfe leisten oder das Kind geht halt unter lerntechnisch...

  • "Das Verständnis füreinander schwindet" Dabei haben wir ein Grundgesetz seit 1949 noch einmal die ersten 4 Artikel zu wiederholen!

    Bei Extra 3 vom 28.03.2018 wird vom NDR die WELT zitiert:

    "Als eine Religion (...) gehört der Islam ebenso wenig zu Europa, wie er zu Deutschland gehört."

    Zitiert werden 4 (vier) in Amt (ohne Würde) sich befindende "Christlich Soziale Politiker!

    Deren Verständnis stammt wohl aus dem 13. Jahrhundert? Der Staufer Friedrich II, König von Sizilien, Kaiser des Rösch Deutschen Reiches, König von Jerusalem erlässt 1232 die Ketzerordnung: das Verbot der Hetze gegen Andersgläubige und sicherte die Glaubensfreiheit der Christen, Juden und Muslime.

    Der letzte Staufer, Konrad von Hohenstaufen wird1267 vom Papst exkommuniziert und am 29. Oktober 1268 in Neapel hingerichtet.

    Die Frage ist berechtigt: "Wahrscheinlich war die Frage nach der richtigen Schule noch nie so schwer zu beantworten wie heute."

    Selbst den Reichen fehlt es an Bildung oder sie verstecken diese nur hinter ihren Egoismus?

    Die Bildunterschrift sagt: "Die Freiheit des Einzelnen bei der Schulwahl ist ein Gut. Ein anderes ist die Info über unser Grundgesetz, das würde schon helfen" Es beginnt mit der Präambel und die Diskussion der ersten 4 Artikel GG würde viel helfen! Warum gibt es so viele Glaubenskriege? Warum feiern die Christen Ostern? Andersgläubige zu töten steht nicht im Koran, sondern im 5. Mose 20 ! Unsere Gebildeten lesen wohl nicht einmal die Bibel und wie 1945 behauten sie, "Das haben wir nicht gewusst"

  • Das Konzept der staatlichen Schulen heißt/hieß Aufreissen des Klassenverbands und soziale Trennung der Schüler in Gymnasium für Reiche und Hauptschulen für Arme.

     

    Einen konstanten Klassenverband bis zur 10. Klasse findet man nur auf Privatschulen

    • @Rudolf Fissner:

      Auf den Privatschulen ist die Wahrscheinlichkeit und Gefahr aber auch viel größer, von Lehrern sexuell missbraucht zu werden.

       

      Diese Gefahr wächst, je mehr Privatschulen, die meisten kaum bis gar nicht kontrolliert, gegründet werden.

      http://www.spiegel.de/lebenundlernen/schule/missbrauch-an-privatschulen-im-toten-winkel-der-schulaufsicht-a-682413.html

       

      u.v.a. Berichte in den Medien, die über die jahrelang totgeschwiegenen und jahrzehntelangen Gewalt-/Missbräuche an Privatschulen berichten.

      • @anders1:

        Och Gottchen. Nun fangen Sie an mit „Kinderficker“ Nö. Das wird mir zu blöde.

        • @Rudolf Fissner:

          Sie nehmen Worte in den Mund, die nicht nur peinlich sind sondern zum Nachdenken über Ihre Person anregen. Es gibt eine Wissenschaft, die besagt, dass ein Mensch, bevor er peinliche oder schlimme Worte zu jemand anderen sagt, zuerst sich selbst an seinen Platz stellt.

        • @Rudolf Fissner:

          Was finden Sie blöde?

    • @Rudolf Fissner:

      Sie haben aber schon eine sehr idealisierte Vorstellung von Privatschulen.

       

      In Berlin gibt es an staatlichen Schulen kaum ein pädagogisches Konzept, das es nicht gibt. Wer ein traditionelles Schulsystem sucht, ist dagegen bei Privatschulen an der richtigen Adresse.

       

      In Berlin erfolgt die Trennung erst nach der 6. Klasse. Als erstes haben Privatschulen grundständige Gymnasien angeboten.

       

      Gemeinschaftsschulen gibt es in Berlin übrigens auch als öffentliche Schule. Jedoch sind nicht alle Privatschulen sind Waldorfschulen.

      • @rero:

        Das Konzept des gemeinsamen Klassenverbandes bis zur 10. Klasse an den Waldorfschulen scheint ihnen nicht bekannt zu sein.

         

        Und das Berlin nach der 6. Klasse seggregiert schreiben Sie doch nun selber.

        • @Rudolf Fissner:

          Nach der 6., aber nicht nach der 4. Klasse. Die ersten, die das in Berlin erfolgreich angeboten haben, waren Privatschulen.

           

          Die Privatschulen waren Vorreiter der grundständigen Gymnasien. Wegen des Erfolges haben manche öffentlichen Schulen schließlich nachgezogen.

           

          Einen konstanten Klassenverband finden Sie auch an öffentlichen Schulen. Das wird in Berlin Gemeinschaftsschule genannt.

           

          Ihr Schwarz-Weiß-Schema existiert in der Realität so nicht.

          • @rero:

            Ja aber es ist ein Konzept, welches man sich von den Privatschulen abgeschaut hat. Für die Freunde der Gymnasien werden zudem weiterhin auch diese angeboten.

             

            Aber wir fangen hier an Schwarz/Weiß zu argumentieren. Ich hoffe aber ihnen klar gemacht zu haben, was meine Argumente sind und das mein Thema nicht Eton oder irgend eine vereinzelte Eliteschule ist, sondern das gross der Privatschulen.

            • @Rudolf Fissner:

              Sorry, aber Ihre Argumente kann man überhaupt nicht verstehen. Zum Beispiel Mediziner drücken sich zu fachlich aus, und es gibt deswegen zu viele Missverständnisse. Auch Menschen aus Schweden beispielsweise haben Besonderheiten.

  • Wieso die „Reichen“? Es ist doch der Staat der, der durch die relative staatliche Unterfinanzierung je Kind im Vergleich zu staatlichen Schulen die Schulgelder erst notwendig macht.

    • @Rudolf Fissner:

      Nein, die Privatschulen entscheiden selbst und unkontrolliert, wie sie die staatlichen Finanzhilfen verwenden und welche Schüler sie aufnehmen und welche Lehrer sie einstellen.

      • @anders1:

        Ich denke mal, Herr Fissner meint, dass der Staat durch Privatschulen Geld spart.

        Eine öffentliche Schule ist je Kind teurer als eine private, für öffentliche Schulen wird je Kind mehr Geld ausgegeben als je Kind als staatliche Finanzhilfe fließt.

        Wenn der Staat an Finanzhilfe dasselbe Geld wie für öffentliche Schulen zahlen würde, bräuchte es keine Schulgelder.

        • @Peterbausv:

          Zitat: "Wenn der Staat an Finanzhilfe dasselbe Geld wie für öffentliche Schulen zahlen würde, bräuchte es keine Schulgelder."

           

          Mag sein. Und da die Privatschulen auch Lehrpersonal (ohne Staatsexamen) einstellen dürfen, zahlen sie z.B. geringer Gehälter. (Beamtengehälter ohnehin nicht.) Sie sind auch nicht an eine bestimmte Klassengröße gebunden und können diese aus Kostengründen größer machen, ...

           

          Privatschulträger könnten also mit Finanzhilfen in Höhe von 100 % der Schülerkosten staatlicher Schulen, einen anderen aber gleichwertigen Pflichtschulbetrieb anbieten, ohne dafür eigene Eigenleistungen zu erbringen, oder von Schuleltern (Schulgeld, ...) zu verlangen.

           

          Glauben Sie das das der Wunsch der Gesellschaft ist?

          Meinen Sie, das diejenigen die zu 90 % staatliche Schulen nutzen, die Kosten für diejenigen tragen, die nicht mit ihren Kindern die kostenlosen staatlichen Schulen besuchen möchten und derentwegen der staatlichen Schule die Mittel gekürzt werden?

           

          Selbst wenn die Privatschulträger heute behaupten, sie würden keine Schulgelder verlangen, wenn sie genauso viel Geld wie staatliche Schulen erhalten, ist es unwahrscheinlich, dass diese Zusage eingehalten wird.

           

          Bisher haben sich die Schulgelder noch nie reduziert, nachdem die Finanzhilfen erhöht wurden.

           

          Mit höheren Finanzhilfen und hohen Schulgeldern kann man u.a. ein besseres Angebot, eine bessere Ausstattung oder andere Ziele finanzieren.

          • @anders1:

            Die Verantwortung dafür, dass es Schulgeld gibt, liegt beim Staat, nirgendwo sonst.

            Wenn er Privatschüler mit demselben Geld beglücken würde wie die staatlichen Schulen, würde es kein Schulgeld geben, und damit eine freie Wahlmöglichkeit geben.

            Wie es jetzt ist, gibt es keine freie Wahlmöglichkeit, sondern sie ist vom Einkommen der Eltern abhängig.

            Und genau das fördert Segregation, und diese automatisch folgende Segregation ist auch genauso so gewollt.

             

            Eine freie Wahlmöglichkeit gäbe es nur, wenn es kein Schulgeld geben würde UND eine auskömmliche Finanzierung (= je Kind dasselbe Geld wie an staatlichen Schulen).

             

            Es ist bigott, etwas durch seine Politik zu befeuern und es gleichzeitig zu beklagen, dass ist der Punkt.

            Dass sich die Schulen ihre Kinder selber aussuchen (dürfen) ist ein anderer, finde ich auch nicht gut.

        • @Peterbausv:

          Auch der Landesrechnungshof (z.B. Schleswig-Holstein) meint - wie ggf. RF - dass der Staat durch Privatschulen Geld spart.

           

          "

           

          Wenn es allein darum gehen soll, die Bildungsausgaben zu reduzieren, dann gibt es bestimmt noch viele andere irre Ideen, mit hohen Einsparpotenzialen.

           

          Mehr, als 'bloß' die staatlichen Schulen verwahrlosen zu lassen und dadurch die Nachfrage nach Privatschulen zu fördern, die der Staat dann "nur" noch mit 80% - 90 % der ehemaligen Schülerkostenbeiträge finanziert.

           

          Eigentlich ist es doch nicht unwahrscheinlich, dass sich der Staat irgendwann (z.B. bei einem Privatschulanteil von 50 - 80 %) daran erinnert, das er den Privatschulen - siehe BVerfGE - ja eigentlich gar keine Finanzhilfen zahlen muss, solange das Existenzminimum des Ersatzschulwesens nicht gefährdet ist.

  • Die in der Vergangenheit eingeführten Konzepte auf staatlichen Schulen haben ihren Ursprung in den Privatschulen. Staatliche Schulen sind - das zeigt der Wiederstand gegen Privatschulen - viel zu unbeweglich elterliches Engagemant einzubinden, Ideen der Lehrern Raum zu geben und neue Konzepte zuzulassen.

    • @Rudolf Fissner:

      "Die in der Vergangenheit eingeführten Konzepte auf staatlichen Schulen haben ihren Ursprung in den Privatschulen."

       

      Sind Sie da sicher? Man möchte sich immer wieder weiterentwickeln. Wo haben Sie die se Information her?

  • solange es in den öffentlichen Schulen kein besseres pädagogisches Konzept gibt als den Kindern nach Lehrplan in möglichst kurzer Zeit möglichst viel Stoff ins Hirn zu hämmern, solange bedarf es dringend der Privatschulen, die oftmals zeigen, daß gerade auch schwächere Schüler einen hohen Bildungsabschluß erreichen können, wenn das primäre Bildungsziel darauf ausgerichtet wird Persönlichkeit der Kinder zu stärken, statt fortwährend mit schlechten Bewertungen zu demontieren.

    • @noncarnnever:

      In Berlin sind gerade die Privatschulen diejenigen, die das Hämmern noch betreiben.

      • @rero:

        Da erzählen Sie etwas Neues.

      • @rero:

        eine 6 spaltet jedenfalls mehr als keine Note

  • Um es mal ganz ehrlich zu sagen: mein Kind geht auf eine Privatschule, weil dort noch ein ordentliches Niveau gepflegt wird und ein bestimmtes Klientel nur wenig vorhanden . Auch werden Werte gepflegt die ich gut finde und es gibt keine Toleranz bis zur selbstaufgabe, sondern klare Ansagen und auch Konsequenzen.

    • @Bert 23:

      Damit sind Sie nicht allein.

       

      Zitat: "In Elternbefragungen ist die soziale Mischung mit über 40 Prozent der häufigste Grund für die Wahl einer privaten Schule."

       

      Quelle: TAZ am 30.3.2018 "Privatschulen: der falsche Gegner", Autorin A. Lehmann.

       

      Obwohl "Mischung" wohl nicht der richtige Begriff ist.

      Es gibt Privatschulen, wie z.B. die Quinoa-Schule in Berlin, an der 80 % der Schüler aus armen Familien sind.

       

      Und es gibt Privatschulen, wo die Mehrheit zu den Gutverdienern gehört.

  • Welchen Beleg hat der Autor dafür, dass Privatschulen mindestens im Primarbereich tatsächlich “soziale Monokulturen” ausbilden bzw. fördern..."?

     

    Da haben Sie ganz offensichtlich etwas übersehen. Entsprechende Statistiken gibt es aus Berlin und Hessen. Wegen der Berliner Abgeordnetenanfrage hat doch die Taz das Thema genau auf dem Schirm. https://www.taz.de/!5484809/

     

    //http://www.gew-hessen.de/fileadmin/user_upload/themen/finanzpol_arbeitspapiere/arbeitspapier_nr3.pdf

     

    Sie argumentieren schon spaßig. Erst zweifeln Sie an, ob es überhaupt ein Problem gibt und fordern Statistiken.

     

    Dann geben Sie selbst zu, es gibt "nicht wenige der ... beschriebenen Probleme". Dann verstehen Sie doch, weshalb die Entwicklung aus gesellschaftlicher Sicht nicht wünschenswert ist.

     

    Die Verantwortung für die Entwicklung schiebt Herr Helbig den Privatschulen doch gar nicht zu. Die Privatschulen fördern aber die Entwicklung.

    • @rero:

      Ging an Steftack.

  • Was ist daran verwerflich, wenn Eltern, die tatsächlich noch ein religiöses Bekenntnis haben und auch leben, sich im Zweifel eher dafür entscheiden, ihr Kind auf eine christliche oder von mir aus auch auf eine andere Bekenntnisschule als auf die Gemeinschafts(grund)schule zu schicken, weil an ersterer die Werte, auf die es ihnen ankommt, vergleichsweise stärker im Zentrum stehen und deutlicher bzw. überhaupt gelebt werden?

    Was ist daran verwerflich, wenn Eltern sich ob der an einer bestimmten (Privat)Schule praktizierten Pädagogik dafür entscheiden, ihr Kind lieber nach dieser Pädagogik als nach einer Alternative beschulen zu lassen, von der sie wenig bis gar nichts außerhalb dessen wissen, was im (staatlichen) Wettbewerb der Schulen gerade an Projekten, Preisen und Siegeln en vogue ist und darum fleißig ins (Internet)Schaufenster gestellt wird?

    Welchen Beleg hat der Autor dafür, dass Privatschulen mindestens im Primarbereich tatsächlich “soziale Monokulturen” ausbilden bzw. fördern, wie er dies im vorletzten Absatz seines Beitrags behauptet? Habe ich da etwas übersehen? Oder gibt es den halt auch nur in der Fantasie von Herrn Helbig?

    Fazit: Natürlich gibt es nicht wenige der von Herrn Helbig beschriebenen Probleme. Aber es ist blauäugig bis albern, Privatschulen für deren Existenz (allein)verantwortlich zu machen oder Privatschulen auch nur als wesentlichen diesbezüglichen Faktor anzusehen. Hier hätte, wie schon LeserIn „Leser“ schreibt, in der Tat ein wenig mehr Differenzierung gut und auch Not getan!

    • @StefTack:

      Als Christ halte ich wenig von christlich geprägten Privatschulen. Wenn mein Glaube der Richtige ist, hat dessen Werte-mitteilung von Zuhause aus auch bestand in einer öffentlichen Schule. In solchen Privatschulen (...und das sehe ich oft bei Mit-Studierenden) werden die christlichen Werte wohl selten auf die Probe gestellt. Später im Studium, wenn man auch mehr mit Nicht-Gläubigen zutun hat, kommt es dann oft zu unnötigen Glaubenskrisen. Das kann ja nicht im Interesse christlicher Eltern liegen.

      • @Sven Svarson:

        Nun lassen Sie den einzelnen Schulen doch ihr Leitbild, auch staatliche Schulen haben eines. Das darf gerne auch christlich, islamisch oder atheistisch geprägt sein. Wichtig ist allein das dies von der Lehrerschaft, bei der Gestaltung des Curiculums und der Bildung der Kinder außen vor gelassen wird und deren eigene Indivudualität als maßgeblicher Punkt berücksichtigt wird. Die Waldorfschulen bekommen das m.E. ganz gut hin.

        • @Rudolf Fissner:

          Lieber Rodolf, schreib doch bitte Trennung und Lehrplan anstatt die Fremdwörter falsch geschrieben zu benutzen ;) !

           

          Ansonsten geb ich Sven Recht, weil es gibt die Trennung von Staat und Kirche; welche pädagogischen Konzepte (Montessori, Anthropodingsbums nach Deinem Vornamensvetter, Jenaplan etc. ) wie verwandt werden, kann natürlich den Schulen in (außer-)staatlicher Trägerschaft überlassen werden.

           

          Für die meisten nichtgeldigen Eltern stellt sich die Frage nach außerstaatlichen Schulen eh nicht, weil grade auf dem Lande der Schulbus nur bis zur nächsten staatlichen Bildungseinrichtung fährt.

          • @Hugo:

            Wenn Sie wüssten in welchem Unternehmen Her Fissner arbeitet oder gearbeitet hat (?) würden Sie umfallen. Von solchen Unternehmen erwartet man überhaupt keine diskriminierenden Äußerungen.

        • @Rudolf Fissner:

          Hier noch ein Zitat aus der Begründung einer Rechtsprechung. (VGH Ba-Wü, 9 S 47/03 (33):

           

          Daseinsberechtigung der Privatschule ist deren "andere" (z.B. religiös, weltanschaulich, ...) geprägte Unterrichtsgestaltung.

          Passend zu diesem "Leitbild" dürfen sich Privatschule auch bei der Auswahl ihrer Schüler und Lehrer orientieren.

           

          Dass Privatschulen oft eher auf den Geldbeutel der Eltern achten, ist ein anders Thema.

           

          Zitat, VGH Urteil: "Ebenfalls geschützt ist das Recht, Prägung und Ausgestaltung des in der Privatschule erteilten Unterrichts - insbesondere im Hinblick auf die Erziehungsziele, die weltanschauliche Basis, die Lehrmethode und die Lehrinhalte - eigenverantwortlich zu bestimmen (vgl. BVerfGE 75, 40 ... 90, 107 ..). Damit verbunden ist die Freiheit des Privatschulträgers, für seine Schule die Schüler so auszuwählen, dass ein seinen Vorstellungen entsprechender Unterricht durchgeführt werden kann. Mit der Gründungsfreiheit und dem Recht, private Schulen nach den Erziehungszielen und dem darauf ausgerichteten Unterrichtsprogramm des jeweiligen Schulträgers zu betreiben, garantiert Art. 7 Abs. 4 Satz 1 GG zugleich die Privatschule als Institution ..." https://openjur.de/u/571555.html

        • @Rudolf Fissner:

          Zitat: "...Leitbild ....Wichtig ist allein das dies von der Lehrerschaft bei der ... Bildung der Kinder außen vor gelassen wird. ... Die Waldorfschulen bekommen das m.E. ganz gut hin."

           

          ???

          Siehe dazu die TAZ-Artikel vom 30.3.2018 "Rechtsdrehend an der Waldorfschule

          Das autoritäre Erbe

          Die Rendsburger Waldorfschule hatte einen Geschäftsführer, der den Reichsbürgern nahe stand. Ein Einzelfall – oder strukturell bedingt? ..."

           

          //http://www.taz.de/!5492905/

           

          und vom 31.3.2018:

          "Alles ganz harmlos?

          Waldorfschulen stehen in dem Ruf, ein Hort der Kreativität und des alternativ-ökologischen Denkens zu sein. Doch manchmal fühlen sich auch Rechte dort wohl, wie das Beispiel eines Reichsbürgers in Rendsburg zeigt. Zufall? Oder bedient die Lehre Rudolf Steiners Sehnsüchte rechten Denkens? ..." https://www.taz.de/Archiv-Suche/!5492858&s=&SuchRahmen=Print/ Autor: Andreas Speit

           

          Nebenbei gemerkt. Eigentlich solle die besondere Prägung, Weltanschauung und der daran ausgerichtete Unterricht, der alleinige Grund sein, sich für eine Privatschule zu entscheiden.

           

          Das es heute vielmehr das dort gebotene Netzwerk aus ausgewählter Schüler-/Elternschaft ist, UND die ggf. teureren Unterrichtsangebote u. Ausstattung sind, die für eine Privatschule sprechen, ist eigentlich paradox. Denn diese Wettbewerbsvorteile sind nur durch die Missachtung des GG und der Rechtsprechung möglich.

  • „Privatschulen sollen nur dann genehmigt und staatlich gefördert werden, wenn sie die „Sonderung“ der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht fördern (Art 7. Abs. 4 Grundgesetz). “

     

    Scön wärs, wenn das die korrekte Interpretation des GG wäre. Schulgeld hat seinen Grund in der staatlichen Minderfonanzierung von Kindern auf Privatschulen, welche durch Schulgeld ausgeglichen werden muss.

    • @Rudolf Fissner:

      Um GG interpretieren zu können, muss man mindestens studiert haben mit Schwerpunkten in Recht. Darf ich raten? Sie haben an keiner Hochschule/Uni studiert? Denn allein Ihr Zitatverweis ist nicht richtig.

    • @Rudolf Fissner:

      Schön wäre, wenn Sie das GG Art. 7 richtig zitieren würden, z.B. so:

       

      "(4) Das Recht zur Errichtung von privaten Schulen wird gewährleistet. Private Schulen als Ersatz für öffentliche Schulen bedürfen der Genehmigung des Staates und unterstehen den Landesgesetzen. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn die privaten Schulen in ihren Lehrzielen und Einrichtungen sowie in der wissenschaftlichen Ausbildung ihrer Lehrkräfte nicht hinter den öffentlichen Schulen zurückstehen und eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird. Die Genehmigung ist zu versagen, wenn die wirtschaftliche und rechtliche Stellung der Lehrkräfte nicht genügend gesichert ist."

       

      Wie Sie sehen, fordert weder das GG noch die Rechtsprechung, dass Privatschulen staatlich gefördert werden.

       

      Zur Rechtsprechung siehe Leitsatz 1 des Bundesverfassungsgericht 1 BVL 6/99: "Art. 7 Abs. 4 GG verpflichtet den Staat nur dann zur finanziellen Förderung privater Ersatzschulen, wenn ohne eine solche Förderung der Bestand des Ersatzschulwesens als Institution evident gefährdet wäre (Fortführung von BVerfGE 75, 40; 90, 107)." http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2004/11/ls20041123_1bvl000699.html

      • @anders1:

        Ich halte es nicht mal für eine Förderung, wenn das Geld, dass je Schüler ausgegeben wird, auch an eine private Schule fließt.

        Das ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit.

        • @Peterbausv:

          Das wäre eine Selbstverständlichkeit, wenn das sich das Recht darauf aus dem GG oder Rechtsprechung ergeben wird.

           

          Tut es aber nicht. Im Gegenteil!

           

          Deshalb ist es eher unverständlich, dass Privatschulen aktuell überhaupt Finanzhilfen erhalten.

        • @Peterbausv:

          Das mögen Sie und andere so sehen.

           

          Aber bisher konnten die Richter der Bundesverwaltungs- und Bundesverfassungsgerichte nicht davon überzeugt werden, dass die Allgemeinheit einer Minderheit diesen (oder auch andere) PRIVATE Wünsche finanzieren muss.

           

          Auch wenn das (die Richter zu überzeugen) regelmäßig versucht wurde, bleibt nach deren Ansicht die Finanzierung des privaten Wunsches "Privatschule" zuvörderst privat.

           

          Auch zuletzt - d.h. im Prozess vor dem Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg 1 VB 130/13 v. 6.7.2015 war das nicht anders. https://openjur.de/u/857446.html

           

          Dass der Gesetzgeber die Finanzhilfen auf 80 % der Schülerkosten staatlicher Schulen erhöht, war KEINE Forderung der Verfassungsrichter!! *

           

          Die Richter verlangten eine Konketisierung der Schülerkosten und eine Abgrenzung zwischen Schulgeld und anderen Eigenleistungen UND erwarten lt. Urteil, dass die Schulgelder geprüft werden.

          Letzteres ist bis heute nicht erfolgt, das andere eher schlecht als recht.

           

          Vom Fehlen einer transparenten Information der Bevölkerung mal abgesehen.

           

          *Siehe auch Auszug aus dem Gesetzentwurf, Vorblatt D: "Die im Gesetzentwurf vorgesehene Zuschusserhöhung sichert zudem die finanzielle Ausstattung der Ersatzschulen verlässlich über das verfassungsrechtliche Existenzminimum hinaus ab." https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/beteiligungsportal/KM/Dokumente/170523_Gesetzentwurf-zur-Aenderung-des-Privatschulgesetzes.pdf

           

          Es bleibt den Privatschulen auch weiterhin überlassen, wie Sie das den Baden-Württembergischen Schülerhaushalten durchschnittlich (!) mögliche Schulgeld von 160 Euro staffeln. D.h. von welchen Einkommen darf man mehr/weniger als 160 Euro verlangen.

          Es ist auch nicht ersichtlich, warum der Gesetzgeber die Finanzhilfen auf 80 % der Schülerkosten staatlicher Schulen erhöhte. Schließlich verbleiben den Privatschulen gar keine Deckungslücken von 160 Euro.

          Wundert sich jemand über das Fehlen transp. Infos?

          • @anders1:

            Wir drehen uns da im Kreis,

            Ich sehe die soziale Trennung auf Privatschulen als Folge des Schulgeldes, und das Schulgeld als Folge der politisch gewollten geringeren Förderung von Privatschülern im Vergleich zu Schülern öffentlicher Schulen.

            Logische Folgerung ist also, die soziale Trennung ist ebenfalls politisch gewollt.

            Unter freier Schulwahl stelle ich mir jedenfalls etwas anderes vor.

            • @Peterbausv:

              Zitat: "Wir drehen uns da im Kreis,"

               

              Da stimme ich Ihnen zu.

               

              Ich möchte, dass Behörden das GG und die Rechtsprechung nicht mehr miss-, sondern beachten.

               

              Sie möchten, dass das GG und die Rechtsprechung Ihre Wünsche noch mehr beachten.

              Richtig?

  • Und so geht die Schere zwischen Arm und Reich immer weiter auf. Die Reichen kennen das Leben der Armen immer weniger und ihnen ist es auch egal, oder sie behaupten, wie Frau Merkel, “uns geht es gut” oder wie Herr Spahn, dass man von Hartz 4 gut leben kann.

    • @Nada:

      Diejenigen, die von staatlichen Hilfen zur Grundsicherung leben, haben Pech, dass sie keine starke Lobby haben.

       

      Anderen Empfängern staatlicher finanzieller Unterstützung ist es viel besser gelungen, ihre Forderungen nach mehr Geldern durchzusetzen.

       

      Zwar erhalten die Privatschulträger in allen Bundesländern unterschiedlich hohe Finanzhilfen.

       

      Aber diese Finanzhilfen sichern in allen Bundesländern mehr ab, als zur Absicherung des Existenzminimums des ErsatzschulWESENS (Überleben EINER Privatschule) notwendig wäre.

       

      Zudem genießen und nutzen viele Privatschulträger den Vorteil, dass sie von Behörden kaum bis gar nicht überprüft oder gar sanktioniert werden.

  • Sorry, es maht einfach keinen Sinn, Kinder bis zum Vorschulter nur das Beste zu geben, um Sie dann in der staatlichen Schule zum sozialen Versuchsobjekt zu degradieren. Eine Lehrmittelbefreiungs-, Migrationshintergrund- und Quereinsterquoten sind zu hoch, um sich einen geordneten und qualitativ guten Unterrecht vorstellen zu können. Am Ende konkurrieren alle Abgänger um Jobs, Studien- und Ausbildungsplätze.

  • Ach Gottchen, da sind sie nun wieder die Bildungsexperten. Einziges pädagogisches Fundament: man hat mal eine Schule besucht.

     

    Der Artikel ist allerdings nicht hilfreich. Zusammengestückelt mit Wiederholungen und wenig konkreten Aussagen.

     

    Selbstverständlich gilt für Privatschulen derselbe Lehrplan wie für normale Schulen. Privatschulen können für Schüler geeignet sein, wenn sie bestimmte Schwerpunkte haben. Da wäre zum Beispiel die Förderung musischer Fähigkeiten zu nennen, wenn der Schüler sich bereits frühzeitig auf ein Berufsfeld festgelegt hat.

     

    Waldorfschulen sind eine wichtige Stütze der national-konservativen Bürgerschicht, die in den letzten hundertdreißig Jahren erfolgreich sehr viel Unheil anrichtete.

     

    Ein sehr schönes Beispiel ist die Klosterschule in Roßleben (Thüringen). Zu DDR-Zeiten eine normale Schule, nach der Wende ein Gymnasium in evangelischer Trägerschaft, heute eine feudale Ausbildungsstätte. Die Konzessionsschüler, welche aus dem Umland stammen und aufgenommen werden müssen, haben dort vielfältige Aufgaben. Sie sorgen bei Veranstaltungen für das Aufstellen der Stühle, machen sich als Domestiken nützlich und können dadurch ihren Dank gegenüber ihren blaublütigen Schulkameraden ausdrücken. Denn hier lernen sie, was die BRD so stark macht: das "oben" und das "unten". Insofern muss man dem "Leser" recht geben. Es gehört sich nicht deutsche Leidkultur durch den Dreck zu ziehen.

     

    Vor allen Dingen ist das pädagogische Personal an den Privatschulen besonders hervorzuheben. Wer zwei Mal durch das 2. Staatsexamen gerauscht ist, der geht an eine Privatschule. Woanders darf er nämlich nicht mehr unterrichten.

     

    In einem berühmten Harzburger Internat meinte der Informatiklehrer>: "Wenn ich den PC anmache, dann ist für mich die wichtigste Taste F1".

     

    Andere Privatschulen dieser Prägung erlauben Kinderstars und ähnlichen Quälgeistern großzügige Beurlaubungen vom Unterricht.

     

    Privatschulen wollen die Spaltung der Gesellschaft, wie ihre Klientel.

  • Nach dem durch Nichtrecherche "glänzenden" Artikel von Frau Lehmann ("Der falsche Gegner") nun das nächste "Privatschulbashing" in (leider) bester TAZ-Tradition. Auch der Herr Helbig verwechselt Ursache mit Wirkung.

    Herr Helbig, auch für Sie noch einmal: Wenn der Bestandsschutz der Schulen in privater Trägerschaft, den das Grundgesetz aus guten Gründen garantiert, auch in finanzieller Hinsicht gewährleistet würde, also Schulen in privater denen in öffentlicher Trägerschaft gleichgestellt würden, gäbe es nichts abzuwägen. Freiheit ist ohne Gleichheit nicht denkbar - und umgekehrt.

    Auch "Privatschulen" sind öffentlich, müssen es sein. Sie sind halt in anderer Trägerschaft - und frei(er).

    Den Schulen in öffentlicher Trägerschaft wird nichts "entzogen". Eventuell werden dort auch manchmal Eltern, die denken und mitgestalten können und wollen, herausgeekelt?

    Glauben Sie im Ernst, Herr Helbig, die Qualität (und damit die Gleichheit der Chancen) des deutschen Schulsystems könne verbessert werden, indem Sie den Freien Schulen das Leben und Wachsen erschweren? Glauben Sie wirklich, die Anmeldungen an Freien Schulen nehmen zu, weil die Eltern Segregation in reich-arm und akademisch-"ungebildet" wollen?

    Sprechen Sie doch ´mal mit diesen Eltern, recherchieren Sie doch´mal! Oder ist Ihr Diskussionsbeitrag nur eine Meinung, die ja auch ´mal gesagt werden darf? Da hätte der Beitrag von der Frau Lehmann ausgereicht.

    Was kommt wohl noch, wenn die TAZ gerade ´mal wieder ihre Privatschulbashing-Phase hat?

    Recherche würde helfen.

    • @Leser:

      Zu 100 % liegen Sie nicht richtig. Ich hatte vor zwei Wochen ein Gespräch mit einer Arbeitskollegin, die sagte, sie habe für ihr Kind die Privatschulle wegen der sozialen Segregation gewählt.

       

      Ich kenne übrigens erstaunlich viele Eltern, die auch bei Wahl der öffentlichen Schule eine soziale Segregation wünschen.

       

      Ich wüsste keinen Grund, warum das bei Privatschulen anders sein sollte

       

      Und Privatschulen sind vielleicht für jeden zugänglich und müssen den Lehrplan einhalten, sie sind aber definitiv nicht öffentlich.

      • @rero:

        Erstens: Privatschulen haben das Recht auf freie Schülerwahl.

         

        Zitat: "Damit verbunden ist die Freiheit des Privatschulträgers, für seine Schule die Schüler so auszuwählen, dass ein seinen Vorstellungen entsprechender Unterricht durchgeführt werden kann." Zitat aus Randnr- 33 aus Urteil VGH Baden-Wü. 9 S 47/03 https://openjur.de/u/571555.html )

         

        Da Richter und wissenschaftliche Studien (z.B. v. WZB Helbig u. Wrase) bewiesen, dass an Privatschulen Schüler auch nach den Besitzverhältnissen der Eltern gesondert wird, sind diese nicht für jeden zugänglich.

        Auch wenn die Rechtsprechung das leider vergeblich fordert.

        • @anders1:

          Sie wissen aber schon, dass es bei dem von ihnen zitierten Urteil um ein Berufskolleg handelte, und nicht um eine allgemeinbildende Schule, oder?

           

          Aber ich kenne die Rechtslage da nicht, wenn eine Schule Schüler ablehnen darf, hat auch das mit der freien Schulwahl eher wenig zu tun.

          • @Peterbausv:

            Im Urteil wird das Recht (der Schulträger) betont, sich seine Schüler frei auszuwählen.

            (z.B. danach, ob die Schüler zum Konzept, Profil, usw.....passen.)

             

            Allerdings darf der Schulträger sich die Schüler NICHT nach den Besitzverhältnisssen auswählen. (Sonderungsverbot!)

            S.a. S. 13 oben in den "Informationen

            zu Inhalt und Grenzen der staatlichen Schulaufsicht über private Ersatzschulen" der Bezirksreg. Düsseld. https://www.brd.nrw.de/schule/privatschulen_sonstiges/pdf/AufsichtErsatzschulen.pdf

             

            Das Recht sich die Schüler auszuwählen gilt für alle Ersatzschulen, das können private Grundschulen, ..., Gymnasien, Förderschulen und private Berufkollegs/Berufsfachschulen (z.B. Altenpflegeschulen*) sein.

             

            *23.1.2018: "NEUN MILLIONEN EURO FÜR UMSTELLUNG DER PFLEGEBERUFE-AUSBILDUNG IN SACHEN-ANHALT" https://hallelife.de/nachrichten/aktuelles/details/444468.html

      • @rero:

        Richtig.

         

        lt. TAZ v. 30.3.2018 ist die Zusammensetzung der Schüler für 40 % der Privatschulnutzer das wichtigste Kriterium.

         

        Durch die Schließung der Förderschulen hat sich die Zusammensetzung der Schüler hauptsächlich an den staatlichen Grund- und Gemeinschaftsschulen (Gesamtschulen) verändert.

        Da die Inklusion (mangels Geld, mangels Lehrer und ausreichender Qualifikation der Lehrer) nicht so gut funktioniert, wie die Politiker und die Betroffenen sich das wünschen, steigt auch dort der Wunsch nach Segregation.

  • Der SPIEGEL berichtet aktuell über eine Studie, mit der der Soziologe Sam Friedmann u.a. den Einfluss der britischen Elite-Schule 'Eton' auf die Gesellschaft untersucht hat.

     

    "Britische Kaderschmiede Eton So funktioniert das Netzwerk der Eliten" //http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/privatschule-eton-der-einfluss-dieser-schulen-ist-irrsinnig-ueberzogen-a-1200183.html

     

    Studie: "The Decline and Persistence of the Old Boy: Private Schools and Elite Recruitment 1897 to 2016" //journals.sagepub.com/doi/abs/10.1177/0003122417735742 )

     

    Ob die Privatschulnutzer ihren Wunsch nach Segregation und teurer Bildung wenigstens komplett allein zahlen, oder ebenfalls mit hohen staatlichen Finanzhilfen unterstützt werden?

     

    Jedenfalls wird zu Lasten der Gesellschaft viel Potenzial vergeudet, wenn künftige Entscheidungsträger nur aus dem Pool der Privatschul-Abgänger (in Deutschland 10 % ) rekrutiert werden.

     

    Für Deutschland, ggf. aus dem Pool dieser "Eliteschulen"?

    //http://www.3sat.de/mediathek/?mode=play&obj=66367

     

    Für Frankreich, siehe 3-Sat-Kulturzeit am 3.5.2017:

    //http://www.3sat.de/mediathek/?mode=play&obj=66368 und

    "Gespräch mit Michael Hartmann zum Kampfbegriff Elite"

    //http://www.3sat.de/mediathek/?mode=play&obj=66369

     

    Welche Schulen werden die Präsidenten Donald Trump und Wladimir Putin besucht haben?

  • Ich bin mit dieser Aufspaltung und der Ausrichtung mancher privater Schulen auch nicht so glücklich. Aber evtl. gibt es einen Zwischenweg. Wie wäre es wenn man Schulgebühren und Zuzahlungen jeder Art verbietet und Schulen, egal ob nun Regelschulen oder Privatschulen komplett vom Staat bezahlt werden. Dazu bekommen sie je nach Größe einen Sockelbeitrag und darüber hinaus Geld pro Schüler. Sprich die Schulen sind gezwungen etwas zu bieten damit sie genügend Schüler haben und entsprechende Mittel bekommen. Natürlich würde man bei so einen Ansatz nicht umhin kommen gewisse Grundsätzliche Sachen vorzugeben und die wollen gut abgewogen sein. Schulen die dabei nicht mitmachen wollen bekommen ihre 'Lizenz' entzogen bzw. bekommen gar nicht erst eine solche. Nur mal so als grundsätzlicher recht experimenteller Gedanke.

    • @Ravenbird:

      Was schlagen Sie vor?

       

      Viele Privatschulen verfügen durch ihre Eigenleistungen, die staatlichen Finanzhilfen und die Eigenleistungen der Eltern (Schulgeld, ...) über deutlich mehr Geld, als staatliche Schulen.

       

      Welche Schülerkosten sollen die Behörden dann bei den verschiedenen Privatschulen als erforderlich anerkennen und finanzieren?

       

      Würde es nicht gegen GG Art. 3 verstoßen, wenn Behörden für Privatschülern, die sich z.B. religiös oder ... erziehen lassen oder aufgrund ihrer Herkunft, ... von einer entsprechend geprägten Privatschule ausgewählt wurden, eine teurere Bildung als erforderlich anerkennen und daher staatlich finanzieren würden?

  • Weise Worte. Unglaublich, dass bei der Diskussion über Privatschulen (siehe Artikel "Der falsche Gegner") mit Begriffen wie "Gleichmacherei" argumentiert wird. Wollen wir etwa von gleichen Chancen reden und qualitative Bildungsdifferenzierung betreiben? Dazu vielleicht noch im zarten Alter von 6 Jahren?