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Pro und Contra zur Causa BöhmermannKnickt die Regierung vor Erdoğan ein?

Daniel Bax
Johanna Roth
Kommentar von Daniel Bax und Johanna Roth

Berlin will auf Wunsch der Türkei schnell prüfen, ob gegen Moderator Jan Böhmermann ein Verfahren zu eröffnen ist. Ist das falsch?

Whaaat? Ich glaub', ich hab mich verhört Foto: ap

**JA***

„Bewusst verletzend“ nannte Kanzlerin Merkel Jan Böhmermanns Schmähgedicht. Das ist in der Sache richtig und strategisch zunächst geschickt: Das Wort „bewusst“ schafft eine bequeme Distanz zu Böhmermann. Es bewegt den Sachverhalt weg vom sakrosankt Satirischen – hin zum individuell Justiziablen. Letzteres hat Merkel aber wohl nicht genug durchdacht. Indem sie Böhmermann öffentlich verurteilte, hat sie quasi abgesegnet, was die Türkei jetzt offiziell verlangt: Die Verfolgung eines Strafverfahrens gegen Böhmermann.

Die Bundesregierung ist nun in der unbequemen Position, eine politische Entscheidung zu einem juristischen Verfahren treffen zu müssen. Die Frage der Verfolgungsermächtigung führt in ein fieses Dilemma: Wie auch immer die Entscheidung ausfällt, sie erscheint wie eine Anmaßung der Politik, über einen juristischen Sachverhalt zu urteilen. Das ist in Deutschland eigentlich lange vorbei. In der Türkei erlebt diese Haltung unter Erdoğan gerade ein unglückliches Revival.

Indem sie dessen Verständnis von Satire bedient und sich in der Folge der Ausübung eines völlig veralteten Gesetzes widmen muss, begibt sich die Bundesregierung auch hierzulande auf Erdoğans Niveau. Der wird ja gern mäßig elegant als „Kalif“ bezeichnet, um zu unterstreichen, dass er, nett gesagt, eine antiquierte Vorstellung von Moral und Demokratie hat. Dass ausgerechnet Deutschland einen Paragrafen hat, der seinem Verständnis von der Gottgleichheit eines Staatsoberhaupts derart entgegenkommt, dürfte Erdoğan freuen. Zumal die Bundesregierung mangels Praxis merklich Probleme hat, zu erklären, wie da denn überhaupt vorgegangen wird.

Für Merkel, die am Montag kratzfüßig eine zügige Prüfung des Anliegens ankündigen ließ, ist der Umgang mit der Causa Böhmermann der Gipfel der Peinlichkeit. Wäre die Meinungsfreiheit für die Kanzlerin tatsächlich „allerhöchstes Gut“, wie ihr Sprecher unermüdlich sagte, hätte sie sich besser gleich hinter Böhmermann gestellt – komme, was wolle. JOHANNA ROTH

***NEIN***

Eine Beleidigung deutscher Politiker sei „mit der europäischen Rechtskultur nicht zu vereinbaren“, ermahnte Otto Schily 2005 die Türkei. Nachdem er den Vertrieb der türkischen Zeitung Vakit in Deutschland untersagt hatte, wurde der damalige Innenminister auf dessen Titelseite tagelang als Nazi-Wiedergänger denunziert und mit Hakenkreuz und Hitler-Bärtchen abgebildet. Schily drängte seinen türkischen Amtskollegen, gegen das islamistische Hetzblatt vorzugehen. Sogar die CDU sprang ihm bei. „Wenn wir sehen, wie sie in türkischen Medien beschimpft werden, wie sie als Adolf Hitler dargestellt werden, dann fühlen wir uns mit beleidigt“, sagte Wolfgang Bosbach im Bundestag.

Nun stellt sich die Frage: Ist es Satire, wenn man den türkischen Präsidenten als „Ziegenficker“ tituliert und ihm perverse Sexualpraktiken andichtet? Oder ist das unverblümter Rassismus, der sich nur ein prominentes Ziel gesucht hat? Dabei geht es nur am Rande um Erdoğan. Es geht um die Frage: Sollte es erlaubt sein, ausländische Politiker im deutschen Fernsehen rassistisch zu beschimpfen – mit einem Augenzwinkern, damit es als Satire durchgeht? Oder gibt es Grenzen des guten Geschmacks, die auch für solche Politiker gelten, die es mit der Meinungsfreiheit nicht so genau nehmen?

Um solche Fragen zu klären gibt es Gerichte. Die Bundesregierung sollte deshalb einem Verfahren gegen Jan Böhmermann nicht im Weg stehen, wenn sie die eigenen Gesetze ernst nimmt. Dem kann der TV-Satiriker ohnehin ganz gelassen entgegensehen. Denn selbst wenn er zu einer Strafe verurteilt werden würde, was noch lange nicht klar ist: Karrieretechnisch hat sich die bewusste Grenzverletzung für ihn schon jetzt ausgezahlt. Allenthalben wird die angebliche „Genialität“ seines Pippi-Kacka-Gedichts gelobt. Sollte es zu einem Verfahren kommen, würde er hierzulande vermutlich heilig gesprochen.

Vor wenigen Tagen wurde ein Arbeitsloser zu 2.000 Euro Strafe verurteilt, weil er die Kanzlerin beleidigt hatte. Und wo war der Aufschrei, als Berlins Bürgermeister Klaus Wowereit gegen den Rapper Bushido klagte, weil dieser ihn in seinem Song „Stress ohne Grund“ homophob beleidigt hatte? Bushido hat recht, wenn er auf Twitter Doppelmoral beklagt. „Ist man ein Böhmermann, ist es Kunst, ist man Rapper, landet es auf dem Index“. DANIEL BAX

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Daniel Bax
Redakteur
Daniel Bax ist Redakteur im Regieressort der taz. Er schreibt über Politik und Popkultur – inbesondere über die deutsche Innen- und Außenpolitik, die Migrations- und Kulturpolitik sowie über Nahost-Debatten und andere Kulturkämpfe, Muslime und andere Minderheiten sowie über die Linkspartei und das neue "Bündnis Sahra Wagenknecht" (BSW). 2015 erschien sein Buch “Angst ums Abendland” über antimuslimischen Rassismus. 2018 folgte das Buch “Die Volksverführer. Warum Rechtspopulisten so erfolgreich sind.”
Johanna Roth
Redakteurin Meinung
taz-Redakteurin im Ressort Meinung+Diskussion. Davor: Deutsche Journalistenschule, Wissenschaftliche Mitarbeiterin im Bundestag, Literatur- und Politikstudium in Bamberg, Paris und Berlin, längerer Aufenthalt in Istanbul. Schreibt am liebsten über Innenpolitik und Abseitiges.
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100 Kommentare

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  • für zum nachdenken https://dieausrufer.wordpress.com/2016/04/07/was-ist-satire-dario-fo-im-interview/

    worin mir besonders gut gefiel

    "Die reaktionäre Seite des komischen Diskurses ist der Spott. Der Unterschied zwischen einem spottenden Theater und dem der Satire ist groß. Das satirische Theater ist immer moralisch. Tatsächlich hießen die Stücke “Moralien”. Das ist ein Theater, das eine tückische oder dumme Situation in ihr Gegenteil verkehrt. Und das ist in einem positiven Sinn befreiend.

    (...)

    Vorhin sprach ich vom Unterschied zwischen der Satire und dem Spott. Also kann ich einem jungen Menschen sagen: Pass auf! Ausschließlich mit der reinen Karikatur zu spielen, die sich auf die Person bezieht, mag es auch ein Politiker sein, weil die Person dick, klein, mager ist, vielleicht einen Buckel hat oder stottert, schmutzig ist oder ekelerregend – das führt zu nichts. Das Ergebnis ist ein Lacherfolg, der sich selbst genügt. Wenn es aber nicht die moralische Ebene gibt, wenn du mit dem Mittel der Satire nicht das Gegenteil der Banalität, des Offensichtlichen, der Heuchelei, vor allem der Gewalt verständlich machst, die jeder Macht zu eigen ist und die sich bis zu den Kindern auswirkt, dann ist dein Lachen leer. Es ist dann nur ein höhnisches Grinsen aus dem Bauch heraus und nicht das Lachen aus dem Magen und den Lungen."

    woraus folgt: streicht die PKK von der terror-liste!

    • @christine rölke-sommer:

      Der die Person Erdogan betreffende Spott bezieht sich nicht annähernd auf erkennbare Merkmale seines Habitus. Das ist der Unterschied. Die Charakterisierung ist so hanebüchen, dass die geschilderte richtige Abgrenzung zur billigen Komik hier nicht anzuwenden ist. Die Moral des Satirikers ist darin erkennbar, dass dieser ganz offensichtlich die Umschreibung Erdogans an den Haaren herbeigezogen hat, er sich also damit selbst und einkalkuliert zum Gespött macht.

      • @lions:

        Wer weiß, vielleicht gibt es ja wirklich Leute, die denken das gehört alles zum normalen muslimischen Habitus.?

        • @Artur Möff:

          So isses !Die Causa Böhmermann legt weniger die Denke von Erdogan und Böhmermann selbst offen, als vielmehr von den Kritikern, die das für keine Satire halten. Ihre Reaktion darauf ist ein Teil der Satire, da diese offenbar einen Ziegenficker Erdogan u.ä. tatsächlich für möglich halten; Es hat schon etwas von Demaskierung. Der Böhmermann ist der Till Eulenspiegel der Gegenwart.

        • @Artur Möff:

          Homosexualität fällt mir auch gleich als erstes ein, wenn ich an muslimischen Habitus denke.

  • 6G
    6020 (Profil gelöscht)

    Denjenigen die meinen, das ganze wäre primär juristisch zu erörtern, denen empfehle ich den weiter unten schon genannten Link:

     

    (das ausgerechnet „christine rölke-sommer“ dies verlinkte kann mE wohl nur bedeuten, dass Sie den Text nicht verstanden hat)

    http://verfassungsblog.de/erlaubte-schmaehkritik-die-verfassungsrechtliche-dimension-der-causa-jan-boehmermann/

     

    Des Autors (Alexander Thiele, Uni Göttingen, Institut für Allgemeine Staatslehre ) Rechtsauffassung in diesem Fall entspricht ziemlich genau auch der meinigen, Zitat:

     

    „Entscheidend ist vielmehr der Umstand, dass Böhmermann dieses Gedicht in einen quasi-edukatorischen Gesamtkontext einbettet ..“

     

    Dies, auf das in der Sendung ja auch x-mal AUSDRÜCKLICH verwiesen wurde, und der Zusammenhang mit der Extra3 Satire ist demnach NICHT strafbar!

     

    Sicher gibt’s auch Leute, die dass juristisch anders einschätzen, aber erschreckend ist allemal, das die meisten den Gesamtzusammenhang dieses „Schmähgedichtes“ nicht sehen (wollen oder können?):

     

    u.a. die von Merkel erfolgte Wahlkampfhilfe für den türk. Autokraten,

    in Reaktion auch darauf das Extra3 „Erdowie, Erdowo, Erdogan“ Liedchen, die übertriebene und skandalöse Einbestellung des dt. Botschafters,

    der Versuch Merkels das unter den Teppich zu kehren, also die versuchte Einflussnahme eines ausländischen Staatschefs auf die Grundrechte der Meinungs- & Pressefreiheit hier nicht offensiv zu verteidigen,

    dann die ja so gut wie allerorts geäußerte Befürchtung, dass über den „EU-Türkei-Deal“ eine verstärkte unerwünschte Einflussnahme der Türkei auf die EU erfolgen könnte, dazu die Tatsache dass i.d. Türkei zunehmend massiv gegen Kritiker vorgegangen wird, Oppositions-Zeitungen geschlossen, Journalisten bedroht, angeklagt, inhaftiert werden etc. pp. (weiteres s.u.)

     

    In diesem Gesamtzusammenhang war und ist die Böhmermann Satire eingebettet, ein Weckruf für die im GG und von der UN garantierten Rechte der Meinungsfreiheit einzustehen ...

    • @6020 (Profil gelöscht):

      erstens: verfassungsrechtliche fragen lassen sich nicht per kopf oder zahl entscheiden.

      dazu muß mensch sich schon mal in die juristische bib bemühen. jedenfalls dann wenn dabei mehr herauskommen soll als juristischer urin im mittelstrahl.

       

      zweitens: wer sich an diesem deal nur deshalb stört, weil "eine verstärkte unerwünschte Einflussnahme der Türkei auf die EU erfolgen könnte", der-die-das sollte von menschenrechten (AEMR mitsamt folgekonventionen) besser schweigen und erst mal menschenrecht+GFK lernen gehen.

      • 6G
        6020 (Profil gelöscht)
        @christine rölke-sommer:

        [...]







        2. Verdrehen Sie nicht meine Aussagen, indem Sie mir das entscheidende Wort "nur" hier einfach andichten und damit meinen Aussagen einen ganz anderen Inhalt geben. Solcherlei erbärmlicher Tricks haben sich deutsche Juristen mit Sicherheit im "1000jährigen" Unrechtsstaat ausgiebig bemüßigt. Falls Sie auch im Gericht tätig sein sollten, und dies dort Ihre Praxis sein sollte, dann sollten Sie im Sinne Erdogans am besten auch über den Fall Böhmermann entscheiden, eine lange Haftstrafe wäre da sicher garantiert!







        3. Es gibt weder ein bisschen Schwanger, noch ein bisschen Schuldig gesprochen, entweder ist ein Gerichtsurteil „schuldig“, oder „nicht schuldig“, und die Konsequenzen sind dann mitunter Haft, oder keine Haft! Genau so ist das, „kopf oder zahl“ Knast oder Freiheit! Und da sieht man auch, das Sie den von mir verlinkten Artikel nicht gelesen, oder nicht verstanden haben, denn da geht es primär überhaupt nicht um Staatsrecht, sondern ums StGB!

         

        Die Moderation: Bitte halten Sie sich an die Netiquette.

        • @6020 (Profil gelöscht):

          lustig!

          1. der juristische urin im mittelstrahl bezog sich auf den herrn Thiele und dessen vorschlag, die prüfung der causa durch die hüter der verfassung garnicht erst zuzulassen. was darauf hinausläuft, dass jedes gottesgnadentum seinen hofnarren vorm anderen schützt.

          2. das "nur" bezieht sich darauf, dass Sie über den angedealten (Erdogan, Türkei) herfallen, dass es eine wahre pracht ist - aber den dealer (Merkel, 'schland, EU) und dessen ware völlig ungeschoren lassen. bedeutet: wie so viele andere finden wohl auch Sie ein eindeutig konventionswidriges vertragsangebot völlig ok, Ihnen behagt nur nicht, dass der partner dieses schmutzigen deals für seine mitwirkung mehr haben will als dreckiges geld. - dumm gelaufen, kann ich da nur sagen. wer ganz honorig menschenhandel betreibt/gutheißt, darf sich nicht wundern, wenn der handelspartner an der honorigkeit partizipieren will. oder anders gesagt: die Türkei paßt hervorragend in die EU! und Merkel mitsamt knappe Thomas+Walter++ in die zelle mit "Assad, Putin, G.W. Bush u.a.".

          3. amüsiere ich mich immer köstlich, wenn die vorn noch verachteten rechtsverdreher hinten auf einmal dazu gut sein sollen, einem angeschuldigten den arsch zu retten. zumal dann, wenn mann auch einen "furchtbaren juristen" in dienst nimmt, hauptsache, der eigene arsch ist gerettet.

          • 6G
            6020 (Profil gelöscht)
            @christine rölke-sommer:

            Sie haben auch hier entweder meine Beiträge nicht gelesen, oder nicht verstanden, nichts was Sie mir ankreiden trift so zu, NICHTS!

    • 6G
      6020 (Profil gelöscht)
      @6020 (Profil gelöscht):

      ... und einem anscheinend nicht nur intellektuell zu kurz gekommenen Autokraten dies einmal ganz deutlich und exemplarisch vor zu führen, was nämlich wirklich eine ehrverletzende verbotene Beleidigung darstellen würde!

      Und zwar keinesfalls die Veräppelung eines Möchtegern-Führers oder/und gar schon nur die Äußerung einer politisch konträren Kritik, welches im Erdo-Reich mit einer terroristischen (!!!) Tätigkeit gleichgesetzt wird und entsprechend hart menschenrechtswidrig verfolgt wird!

       

      Wer diesen Gesamt-Kontext nicht begreift und eine Eröffnung eines Strafverfahrens nach §103 gegen Böhmermann fordert, der sollte doch vielleicht mal die türkische Staatsbürgerschaft beantragen (falls er/sie sie noch nicht hat)

       

      Das ZDF kommt nun wohl im End-Erbgenbiss zu einer ähnlichen juristischen Bewertung, unverständlich ist für mich aber nach wie vor, dass die entsprechenden Passagen aus der Mediathek gestrichen wurden, und auch etwa auf Youtube nicht verfügbar sind.

       

      Das finde ich falsch!

      Genauso wie die entsprechende Vorverurteilung Merkels … i.ü., Juncker, der Böhmermann wohl den Rücken stärken wollte, sprach dabei aber von dem geschmacklosen (o.s.ähnlich) Liedchen, hat er da nicht was verwechselt?

       

      Eins nervt mich in dem Zusammenhang auch:

      Die Bezeichnung von Erdogan und Konsorten als „demokratisch gewählte Staatschefs“!

       

      Von der Logik her kann nur jemand „demokratisch gewählt“ sein, wenn dies in einer Demokratie stattfand!

      Mir ist es nicht bekannt, das irgendein demokratisches Staatsgebilde denkbar wäre in dem nicht auch Gewaltenteilung und Meinungsfreiheit etwa gemäß der UN Menschenrechtserklärung vorhanden wäre!

       

      Erdogan ist kein Demokrat, und gehört mMn zusammen mit solchen Verbrechern wie etwa Syriens Assad, Putin, G.W. Bush u.a. lange eingesperrt, am besten schön in eine Gemeinschaftszelle!

       

      (Ist das nun eine Beleidigung? Zieht dies nun für mich eine evtl. Haftstrafe nach sich, oder ist die Grenze nur überschritten, wenn ich von „Ziegenfickern“ etc. spreche?)

  • Die Meinungsfreiheit ist mit das Wichtigste unserer Demokratie!! Zu Böhmermann muss ich bemerken. Satire sollte nicht im Klotür- Niveau daher kommen. Das sagt einiges über den Autor aus.

    Wenn der Sultan klagen will, dann soll er das als Privatmann tun. Hat er jetzt auch gemacht. Frau Merkel aber hätte sich in jedem Fall heraushalten müssen. Aber so ist das mit unserer Kanzlerin. Unüberlegt und sprunghaft, wenn sie denn mal meint, was sagen zu müssen, dann geht es meist schief ...

  • Warum beruft Angela Merkel Jan Böhmermann nicht zu ihrem Medienberater? Warum tauschen Erdogan und Merkel nicht ihre Ämter? Ein kleiner Wechsel der Perspektive hat schon manches Problem gelöst.

  • Man stelle sich vor, Böhmermann wird aufgrund Erdogans Zivilklage rechtmäßig wegen Beleidigung verurteilt, die Bundesregierung aber hätte dem verschärften Verfahren wegen §103 nicht zugestimmt. Ich sehe nicht, wie die Merkel dem nicht zustimmen könnte – Eine politische Vorverurteilung ist das noch nicht. Und erhöht im Übrigen Böhmis streetcreditability, ist also win-win.

  • Kunst? Meinung? Was Herr Böhmermann da absonderte war einfach unsäglicher, beleidigender Mist. Kulturbeflissene Wichtigtuer sehen da die Meinungsfreiheit in Gefahr. Falls das nach rechtlicher Prüfung "durchgehen" sollte, wird das tolle Schmähgedicht sicherlich in eine Version für Gauck, Merkel und Co umgeschrieben...

    • 6G
      6474 (Profil gelöscht)
      @Andreas Bitz:

      es ist wirklich unglaublich was die leute hier absondern.

      es gibt hunderte beleidigungen und schmähungen gegen merkel, gauck und co. die allesamt als freie meinungsäusserung oder eben satire durchgehen.

      hierzu ist mir gerade meine zeit zu schade. einfach mal im netz irgendeinen erdenklichen schmähbegriff von "tötet merkel", "merkel du F...." bis "ein stinkstiefel namens gauck"(taz) eingeben.

      • @6474 (Profil gelöscht):

        habibi, ein (1!) blick ins StGB zeigt, dass gegen alle möglichen verunglimpfungen vorgegangen werden kann. es bleibt bis auf weiteres das geheimnis der justizverwaltungen wie oft dies tatsächlich geschieht - es gelingt schließlich nicht einer jedem den schmäh in einen quasi-edukatorischen kontext einzubetten.

        ich hoffe ja der gemeine schmäher lernt aus der causa böhmermann wie er-sie-es es besser machen kann.... vielleicht immer für den fall der phälle eine clownsnase mit sich führen?

        und nun dürfen Sie weiter absondern.

  • 6G
    6474 (Profil gelöscht)

    es ist wirklich traurig und ein armutszeugnis für die linken in deutschland, das die metaebene von böhmermanns satire nicht verstanden wird und alle gleich rassismus brüllen und eine meinung, aber anscheinend noch nie eine sendung von böhmermann gesehen haben.

    es ist einfach nur traurig, das einer der angagiertesten kämpfer gegen rechts in der deutschen öffentlichkeit zum teeren und federn preisgegeben wird, weil dem ein oder anderen der stil nicht zusagt.

     

    nochmal gaanz, gaanz einfach erklärt: es ging in diesem gedicht genau darum die niveaulosesten, krassesten, am meisten beleidigenden dinge zu sagen um unmissverständlich und zweifelsfrei eine beleidigung von einer meinungsäusserung bzw. satire zu unterscheiden.

    jetzt kommen irgendwelche kleingeister mit gebrüll "rassismus" und übersehen dabei das böhmerann auch homophob und in jeder anderen richtung beleidigend war.

     

    -ist böhmermann homophob?-ein mann der schon in seiner sendung oli schulz auf den mund geküsst hat?

    -ist böhmermann rassist?-und macht mit serdar somuncu zusammen ein lied gegen rechts?https://www.youtube.com/watch?v=PtKJFmypYJ4

     

    böhmermann hat in so ziemlich jeder sendung von ihm einen seitenhieb gegen rechts und sagt in einem interview von sich selbst, das seine alten kumpels in bremen so "antifamäßig drauf sind"

    und jetzt wird er von verbohrten linken spiessern zum justiz-fraß vorgeworfen, weil diese seinen stil nicht mögen und es lieber schöngeistig haben? wie arm, wie kleingeistig, wie traurig.....

    • @6474 (Profil gelöscht):

      mir ist wurscht ob Böhmermann ein "charaktervoller Künstler" (Tucholsky) ist oder nicht.

      nicht wurscht ist mir, mit welchen argumenten einer angegangen wird, der etwas selbstverständliches in anspruch nimmt: das recht, gegen subjektiv empfundenes unrecht - beleidigung - die möglichen rechtsmittel zu ergreifen.

      und da gibt's nun mal außer dem strafantrag wg. §185 das straverlangen gem. §104a wg. §103.

      find ich überhaupt nicht aufregend. schließlich kann nur über anträge entschieden werden die gestellt wurden.

      was das mit einknicken zu tun haben soll - da lächelt die volljuristin milde.

      sollte der Steinmeier auch tun - und die ermächtigung erteilen.

      nach dem gang durch die instanzen werden alle - auch herr Erdogan auch Sie - klüger sein. hoff' ich doch.

      • 6G
        6474 (Profil gelöscht)
        @christine rölke-sommer:

        im paragraphen hin und her schubsen sind sie mir bestimmt um ein vielfaches überlegen. mir geht es nicht um gesetz, sondern um recht.

        wie kann es recht sein, das die bundeskanzlerin merkel erdogan auf dieses gedicht hinweist und die vorveruteilung mit ihrer aussage gleich mitliefert?

        ob es zudem gesetz ist, dieses gedicht frei von jedem kontext zu betrachten, ist ausserdem die frage die hier aussteht.

        • @6474 (Profil gelöscht):

          tja, det is wohl realsatire...

          Sie hätten gern, dass die kanzlerin ihre telefonate vorab mit Ihnen abstimmt?

          ich auch!

          vielleicht wär uns dann der konventionswidrige deal (und etliches andere) ja erspart geblieben...

      • @christine rölke-sommer:

        Im Focus steht bei ROI aber nicht der Erdogan, sondern alle, die Einfluss auf die Entscheidung haben könnten, ob einer Klage überhaupt entsprochen wird. Es hängt zur Zeit nur von der Bundesregierung ab, ob die Justiz in Anspruch genommen werden kann.

        Ihre Fürsprache für das Recht eines Erdogan ist hier irrelevant, solang sich die Sache noch auf politischer Ebene abspielt.

        • @lions:

          wenn schon, dann geht's um eine anklage durch die StA. wir bewegen uns nämlich im strafrecht.

          und da denk ich mal so vor mich hin, dass ie justiz vielleicht selbst gern eine höchstrichterliche entscheidung zu der frage hätte, womit man es bei edukativ eingebetteter schmähkritik generell und im einzelfall zu tun hat.

          weshalb die frage ist: trauen Sie und Böhmermann dem rechtsstaat - oder lieber doch nicht. und das finde ich eminent politisch.

          • @christine rölke-sommer:

            Die StA wir aber keinen weiteren Finger krumm tun, wenn nicht von Bundesreg. gewollt.

            • @lions:

              wird sie doch.

              denn Erdogan hat über seinen prozessbevollmächtigten strafantrag gestellt.

              und wenn dazu die BuReg eine weisung erteilt, dann sind wir endgültig im nachtwächterstaat um im gottesgnadentum angekommen.

              • @christine rölke-sommer:

                Ja, für die Klage des Privatmannes Erdogan, aber die ist politisch gesehen lächerlich.

    • @6474 (Profil gelöscht):

      Danke für diese klaren Worte. "Verbohrte linke Spiesser", genau, außerdem völlig humorlos, könnte man noch ergänzen. Und dass diese "Linken" jetzt ihr Herz für einen ziemlich rechten Autokraten entdecken, lässt einen fassungslos staunen.

      • @kdw59:

        wo bliebe Ihr humor, tät sich wer edukativ eingebettet über Netanyahus geschlechtsteile und sexuelle praktiken beömmeln?

        der wäre schlagartig verschwunden - da verwett' ich meinen tuches drauf!

        • 6G
          6474 (Profil gelöscht)
          @christine rölke-sommer:

          "wo bliebe Ihr humor, tät sich wer edukativ eingebettet über Netanyahus geschlechtsteile und sexuelle praktiken beömmeln?

          der wäre schlagartig verschwunden - da verwett' ich meinen tuches drauf!"

           

          -so? dann googeln sie mal "netanyahu jude" und gucken sich dann die bilder an die so im netz kursieren.

          und weil es ihnen vermutlich nicht um erdogan oder netanyahu geht, sondern anscheinend in dem angriff gegenüber erdogan eine islamfeindlichkeit erkennen wollen, hier mal ein titanic-cover:http://www.titanic-magazin.de/fileadmin/_migrated/pics/01-U1-Titel-201205-Juden_02.jpg

          ^^ich kann mich nicht erinnern das dies irgendwer frei vom kontext betrachtet hätte, oder zum skandal gemacht wurde.

          • @6474 (Profil gelöscht):

            ich ziehe https://www.facebook.com/myshillustration/

            vor.

            • @christine rölke-sommer:

              Das ist also Satire, die Ihnen gefällt...

              Leider kann ich kein Hebräisch, aber visuell erinnert das sehr an Latuff. Finden Sie den auch toll?

              • @kdw59:

                da geht sie hin, die freiheit ....

                • @christine rölke-sommer:

                  Soll das eine Antwort auf meine Frage sein?

        • @christine rölke-sommer:

          Dass Sie irgendwann Netanyahu in die Debatte werfen, ist bei Ihnen wohl unvermeidlich. Mir ist allerdings nicht bekannt, dass Netanyahu - auch wenn es dazu sicher reichlich Anlässe gäbe - mal versucht hätte, gegen ausländische Satiriker juristisch vorzugehen. Insofern weiß ich nicht, was Ihr Kommentar mit dem Thema zu tun hat.

  • Ich rate dringend dazu, den zur Zeit ziemlich inflationären Gebrauch des Rassismus-Verdiktes einzuschränken.

     

    Die Kritik an Erdogan richtet sich ja gegen ihn als selbstherrliche Person, die offenbar Kritik nicht anders denn als Majestätsbeleidigung wahrnehmen kann, und die außerdem die Macht hat, Kritik zu sanktionieren. Sie richtet sich nicht gegen ihn als Türken oder gar gegen alle Türken. Nur dann wäre ein Rassismusvorwurf gerechtfertigt, so aber ist dieser Vorwurf völlig abwegig.

    • @kdw59:

      und rate dringend, erst zu denken...

       

      die aufregung darüber, dass Erdogan privat wie qua amt zu rechtsmitteln greift, hat einen rassisierenden unterton.

      und die aufregung darüber, dass dieBuReg eine ermächtigung zur strafverfolgung wg. 103 erteilen könnte, dito.

       

      von den rückfällen in vordemokratische vorstellungen über die pflichten des absoluten herrscherin unsriges nicht zu reden...

      • @christine rölke-sommer:

        Finden Sie es eigentlich auch rassistisch, wenn man sich darüber aufregt, dass Erdogan zu Rechtsmitteln greift, um seine eigenen Landsleute zu zensieren?

  • Es ist unwichtig, ob ich Herrn Böhmermann "mag" oder auch nicht.

    Es lebe die Pressefreiheit - oder sind wir schon wieder so weit ?

    • 6G
      6020 (Profil gelöscht)
      @Pink:

      Genau dass habe ich doch geschrieben!

       

      Das ich Böhmermann nicht mag, auch die Verleihung des Grimmepreises nicht nachvollziehen kann, ändert nichts an seiner Freihei zur Satire und an §5 GG!

       

      Dieser gilt aber auch für mich, incl. meiner subjektiven Einstellungen zu einem mE recht großspurigen Entertainer!

       

      Nochmal:

      GG §5 (2) „Diese Rechte finden ihre Schranken ... in dem Recht der persönlichen Ehre.“

       

      Wo keine Ehre, da auch keine Verurteilung! (zumindest moralisch gesehen)

       

      Erdogan ist kein Ehrenmann (um es mal altmodisch auszudrücken) und hat abstruse, abartige Vorstellungen vom Recht (nicht nur davon)!

       

      Daher stimme ich auch dem CHP Oppositionsführer zu, der Erdogan folglich treffend als „Pervers“ titulierte (und sich daher prompt eine Klage einheimste)!

       

      Das diese pathologische Wut des türkischen Staatschefs sich jetzt auch über die Grenzen der Türkei auf Deutschland ausweiten soll, finde ich unerträglich!

      (Wann bekommen dann Leute wie ich eine Anzeige seiner Majestät Kritisiermichnix?)

       

      Mit einer deutschen, aufgeklärten Vorstellung von Stolz und Ehre, erst Recht gerade nach „südländischer“ Vorstellung ist dies unvereinbar, man kann nicht nur hierbei den Eindruck bekommen, das bestimmte türkische Tendenzen vorhanden sind unser Land hier als eine Provinz und Einflusssphäre der Türkei zu betrachten!

       

      Und um mal den großen Bogen anzudeuten:

       

      Dies ganze „Affäre“ verdanken wir dem dumpfen Mob der da allmontags mit handfesten(!) Rassismus Dresden und Deutschland verunsicherte, den rechtspopulistischen /-nationalistischen Leuten, Parteien und Ländern wie Orban, Seehofer, der AfD, Polen, Ungarn usw. und auch dt. Medien die diese rechte Stimmung zum monatelangen Tagesthema erhoben haben ..

       

      Aus diesem bräunlichen, Hass getränktem Sumpf ist erst der EU-Türkei Deal „notwendig“ geworden und aus Merkels dümmlichen Versuch diese „Causa“ Böhmerman/Extra3 (man MUSS diese immer im Zusammenhang sehen) unter den Teppich zu kehren leitet sich eine zunehmende Brisanz ab!

      • 6G
        6020 (Profil gelöscht)
        @6020 (Profil gelöscht):

        Begonnen hat dies alles spätestens mit dem Irak-Krieg und auch Merkels speichelleckendem Kniefall vor G.W.Bush mit Ihrer Zusage zur Unterstützung dieses völkerrechtswidrigen Krieges ganz entgegen der Meinung von ca. 80% der dt. Bevölkerung seinerzeit!

         

        Die Folge:

        Eine destabilisierte nordafrikanische Region, „IS“, Syrien-Krieg, Aber-Millionen Flüchtlinge und schlussendlich nun als zudem völkerrechtswidrigen „Abwehrakt“ eine unsägliche Anbiederung gerade Merkels an einer sich zunehmend zur Diktatur entwickelnden Türkei und einem sich selbst inthronisierenden Präsidenten zunehmend absolutistischer, putinscher Prägung!

         

        Sollten wir nicht daraus unsere Lehren ziehen, vielleicht auch mal gerade die fehlgeleiteten angeblichen „Protestwähler“ brauner Bauernfänger?!

  • 6G
    6020 (Profil gelöscht)

    Ich mag Böhmermann nicht ..

     

    Das sog. „Schmähgedicht“ (soweit man das noch sehen kann) war niveaulos, ABER, man muss das Ganze im Zusammenhang sehen, und dies war gedacht als eine POLITISCHE Aussage vor allem an Erdogan & Merkel, dass man sich, wie im Fall der Versuchten Zensur bei Extra3, solidarisch hinter die Presse-, Kunst- & Meinungsfreiheit stellt und solche Zustände wie in der Türkei zutiefst verabscheut!

     

    Erdogan selbst hat zahlreiche systematische Verstöße gegen die Menschenrechte begangen, in der Türkei sitzen anteilig mehr Journalisten im Gefängnis als irgendwo sonst (außer evtl. in Ägypten)!

    Die Reporter ohne Grenzen bezeichneten 2012 die Türkei als das „weltweit größte Gefängnis für Journalisten“, dort sitzen mehr in Haft als jemals zuvor!

     

    Ganz zu schweigen von der Unterstützung des IS, den neu angefachten Krieg gegen die Kurden!

     

    Wer wie Erdogan Gewalt und Unterdrückung verbreitet hat mE das Recht verloren sich über verbale „Schmähungen“ jedweder Art zu echauffieren, erst recht nicht, seine angeblich besudelte Ehre mit Hilfe des Strafrechts wieder herstellen zu lassen, denn dieses ist gar nicht mehr möglich:

     

    Erdogan selbst hat seine Ehre, sein Ansehen zerstört, lange bevor es hier die Causa Extra3/Böhmermann gab, daher kann er sich auch nicht mehr selbst auf seine dies bzgl. Rechte, auf seine Würde berufen.

     

    Mal als Gedanke: würde Adolf Hitler noch leben, wäre es da denkbar, dass dieser mich verklagen könnte in unserem heutigen Rechtsstaat, wenn ich Ihn öffentlich in einer Satire-Sendung der Sodomie bezichtigen würde, und Adolf als Hurensohn etc. titulieren würde?

     

    Auch wenn man Erdogan nicht mit Hitler gleichsetzen kann, so macht dies doch deutlich, dass diejenigen die massenhaft Menschen & -Rechte mit Füßen treten gewisse Rechte verlieren!

     

    Böhmermann konnte Erdogan gar nicht beleidigen, denn dies beinhaltet die Vorstellung, das die so „geschmähte“ Person überhaupt so etwas wie „Ehre“ besitzt, diese hat Erdogann schon längst selber zerstört!

    • 6G
      6020 (Profil gelöscht)
      @6020 (Profil gelöscht):

      Ich kann dem TAZ-Artikel nicht viel abgewinnen .., auch nicht Prantl der eine Freigabe von Merkel fordert!

       

      Wo soll das Dilemma Merkels denn sein, dass sie wg. §103 nun einer Strafverfolgung zustimmen solle oder nicht?

      Wo soll die Parallele zur (antidemokratischen) Türkei sein?

       

      1. Laut Gesetzestext kann §103 gar NICHT zur Anwendung kommen, denn wo bitte hat „sich [Erdogan] in amtlicher Eigenschaft im Inland aufgehalten“?

       

      2. Wenn Merkel wie Fr. Roth §103 als undemokratisch und vergleichsweise Anstößig wie die Gegebenheiten unter Erdogan in der Türkei sehen würde, was würde Sie daran hindern den in naher Zukunft zu entfernen und dies jetzt anzukündigen?

       

      3. Wenn es denn ganz außergewöhnlich in diesem Fall juristisch so ist, dass die Bundesregierung einer Strafverfolgung zustimmen müsste, dann wäre es auch keine Anmaßung der Politik dieses Recht in Anspruch zu nehmen, vor allem dann, wenn die Entscheidung Ablehnend ausfällt!

      Vor allem wenn im Anschluss Punkt 2. in Angriff genommen würde, dies wäre ein wirkliches demokratisches Statement zudem entgegen der dies bzgl. Entrechtung etwa in der Türkei!

       

      4. Erdogan kann ganz unabhängig davon eine Anzeige gemäß §186+188 (Üble Nachrede, bis zu 5J Haft) anstreben (wie geschehen)

      Warum sollte da Merkel Erdogan noch eine zusätzliche Genugtuung verschaffen und sich da bzgl. §103 einschalten?

       

      5. Böhmermann als Rassist?

      Versucht sich jetzt Hr. Bax als Satiriker?

      ME hat Böhmermann versucht eine maximale Schmähung Erdogans zu Demonstrieren, als anschauliches Beispiel dafür, was wirklich anstößig wäre, und nicht etwa das ursprüngl. Extra3 Liedchen!

      Und hat natürlich seinen Spaß dabei gehabt .. völlig zu Recht, denn in diesem Umfeld, wozu auch die Entwürdigung und Entrechtung tausender Flüchtlinge durch eine von wirklichen Rassisten getriebene dt. Innenpolitik und auch von großen Teilen der Medien gehört, da muss ein echter Satiriker seinen Bleistift spitzen .. soviel Ehrerweisung möchte ich hier Hr. Böhmermann schon bekunden!

      • @6020 (Profil gelöscht):

        Das mit dem Dilemma kann ich Ihnen erklären:

         

        Trifft Faru Merkel irgendwann mal eine Entscheidung - was selten genug vorkommt - zeigt sich im nachhinein üblicherweise, dass diese Entscheidung falsch war.

         

        Sobald irgendeine Entscheidung ansteht ergibt sich für sie ein Dilemma, denn wer trifft schon gerne falsche Entscheidungen... Konsequenz üblicherweise: Aussitzen.

      • @6020 (Profil gelöscht):

        Zu 1.: §103 StGB ist bei ausländischen Staatschef immer anzuwenden. Die Einschränkung des Aufenthalts in amtlicher Eigenschaft in Deutschland bezieht sich nur auf Riegierungsmitglieder.

      • @6020 (Profil gelöscht):

        "Wo soll die Parallele zur (antidemokratischen) Türkei sein?"

         

        Die wird Erdogan einfach herstellen. Wenn in D ein solches Verfahren läuft, wird er damit innenpolitisch seine 2000 anderen Verfahren rechtfertigen. Ein Verfahren (und eine Verurteilung) in D wäre also ein Bärendienst für seine Kritiker in der Türkei.

        • 6G
          6020 (Profil gelöscht)
          @warum_denkt_keiner_nach?:

          Meine Aussage dazu bezog sich hierrauf:

           

          TAZ, Fr. Roth: „begibt sich die Bundesregierung auch hierzulande auf Erdoğans Niveau ... Dass ausgerechnet Deutschland einen Paragrafen hat, der seinem Verständnis von der Gottgleichheit eines Staatsoberhaupts derart entgegenkommt, dürfte Erdoğan freuen. Zumal die Bundesregierung mangels Praxis merklich Probleme hat, zu erklären, wie da denn überhaupt vorgegangen wird.“

           

          Dazu meine Entgegnung in den Punkten 2 und 3

           

          warum_denkt_keiner_nach?: „Ein Verfahren (und eine Verurteilung) in D wäre also ein Bärendienst für seine Kritiker in der Türkei.“

           

          Daher ja meine Forderung an Merkel, dem Ansinnen Erdogans zu widersprechen!

           

          Und in der „Privat-Klage“ Erdogans, vertreten zudem von einem höchst zweifelhaften Advokaten, könnte er ja auch scheitern! (was zu hoffen wäre)

           

          Argumente für Merkels Absage lieferte ja auch Fr. Roth („mangels Praxis ..“ etc.), die Bundesregierung hat da also sehr großen Handlungsspielraum, der allerdings vermutlich einzig durch die Erpressbarkeit in der Flüchtlingsfrage mehr als tangiert sein dürfte.

           

          Und das genau ist ja das eigentliche Kernthema des ganzen Falls Böhmermann/Extra3 und der entsprechenden Satire, womit sich diese ja wirklich geradezu genial von dem virtuellen Raum der Bühne auf den harten Boden der politischen Realität wiederfindet!

           

          Man könnte auch sagen, Merkel hat jetzt gerade dadurch die Chance, diese satirischen Anfeindungen gegenüber ihrem Duckmäusertum zu entkräften, oder diese zu untermauern … wir können gespannt sein!

  • 6G
    6474 (Profil gelöscht)

    "Oder ist das unverblümter Rassismus, der sich nur ein prominentes Ziel gesucht hat? "

     

    kurt tucholsky:"Die Satire eines charaktervollen Künstlers, der um des Guten willen kämpft, verdient also nicht diese bürgerliche Nichtachtung und das empörte Fauchen, mit dem hierzulande diese Kunst abgetan wird.

     

    Vor allem macht der Deutsche einen Fehler: er verwechselt das Dargestellte mit dem Darstellenden. Wenn ich die Folgen der Trunksucht aufzeigen will, also dieses Laster bekämpfe, so kann ich das nicht mit frommen Bibelsprüchen, sondern ich werde es am wirksamsten durch die packende Darstellung eines Mannes tun, der hoffnungslos betrunken ist. Ich hebe den Vorhang auf, der schonend über die Fäulnis gebreitet war, und sage: »Seht!« – In Deutschland nennt man dergleichen »Kraßheit»."

     

    wo sieht sich die taz da? böhmermann ein rassist?

    böhmermann und seradr somuncu:https://www.youtube.com/watch?v=PtKJFmypYJ4

    böhmermann:https://www.youtube.com/watch?v=eA1MVS4Wya0

    • 6G
      6474 (Profil gelöscht)
      @6474 (Profil gelöscht):

      Kurt Tucholsky:

       

      "Übertreibt die Satire? Die Satire muß übertreiben und ist ihrem tiefsten Wesen nach ungerecht. Sie bläst die Wahrheit auf, damit sie deutlicher wird, und sie kann gar nicht anders arbeiten als nach dem Bibelwort: Es leiden die Gerechten mit den Ungerechten.

       

      Aber nun sitzt zutiefst im Deutschen die leidige Angewohnheit, nicht in Individuen, sondern in Ständen, in Korporationen zu denken und aufzutreten, und wehe, wenn du einer dieser zu nahe trittst. Warum sind unsere Witzblätter, unsere Lustspiele, unsere Komödien und unsere Filme so mager? Weil keiner wagt, dem dicken Kraken an den Leib zu gehen, der das ganze Land bedrückt und dahockt: fett, faul und lebenstötend."

      https://www.youtube.com/watch?v=NeWupM-mljs

  • Je länger diese Affäre dauert, umso mehr zeigt sich, dass Böhmermanns Schmähgedicht ein absoluter Geniestreich war. Er hat damit bloßgestellt:

     

    - die Feigheit und den vorauseilenden Gehorsam des ZDF,

    - die Engstirnigkeit und Selbstherrlichkeit der türkischen Regierung,

    - den Opportunismus der deutschen Regierung, der es offenkundig nicht um die Abwägung konkurrierender Rechtsgüter geht, sondern darum, ob sie es sich lieber mit der deutschen Öffentlichkeit oder mit der türkischen Regierung verdirbt, und die vermutlich verzweifelt nach einem Weg sucht, beides zu umschiffen,

    - die Dummheit mancher Kommentatoren, die tatsächlich meinen, in dem Schmähgedicht Rassismus erkennen zu müssen, und also offensichtlich überhaupt nichts von Satire verstehen.

     

    Und das war bestimmt noch nicht alles, aber mehr fällt mir im Moment nicht ein. Ich beglückwünsche Herrn Böhmermann zu diesem Volltreffer.

    • @kdw59:

      mir fällt noch was ein:

      die feigheit zumindest des publikums wenn nicht gar des herrn Böhmermann höchstselbst, welches/welcher die strafgerichtsbarkeit bis hoch zum BGH (BVerfG? EuGH?) nicht entscheiden/bestätigen lassen mag, ob/dass satire alles darf oder ob/dass es da nicht vielleicht doch von fall zu phall eine grenze gäbe.

       

      als weiteres fällt mir ein:

      offensichtlich bedarf es besonderen mutes, das selbstverständliche anzuerkennen, nämlich dass auch herr Erdogan als person und als staatsoberhaupt das recht hat, im wege des strafantrags/strafverlangens die rechtsfrage klären zu lassen, ob er im "edukatorischen Zusammenhang" (siehe dazu http://verfassungsblog.de/erlaubte-schmaehkritik-die-verfassungsrechtliche-dimension-der-causa-jan-boehmermann/ )

      straflos geschmäht werden darf oder ausnahmsweise doch nicht.

       

      mir zeigt das: die schenkelklopfer, eierschaukler und hühnerficker hängen am privileg und sind nicht bereit, rechtsstaat mit allen zu teilen.

      das, kdw59, darf auch rassismus etc.pp. genannt werden.

  • Im Internet findet man jede Menge Pornoseiten, Seitensprungportale, Witze über Türken, Griechen, Franzosen, Spanier usw. usw. kirchliche Seiten buhlen um Mitglieder, da wird gelogen und betrogen und kein einziger Staatsanwalt schreitet ein. Und der Vatikan? Der schweigt und der oberste Boss lässt sich auch nicht blicken.

    Also wieder einmal viel Lärm um nichts.

  • ein wunderbares Beispiel, wie in die Menschen und medien ticken anstatt einfach das Ganze laufewn zu lassen scheints nur ein Thema zu geben, wie mit der Geschichte dieses Superschauspielerrs, de aus eine Kaserne ein Asylheim machen wollte, hauptsache man macht Schlagzeilen hat AUftritte im TV usw, dass das Ganze nur Verarsche ist und dass die Herren morgen ihr Geschwätz von gestern wieder vregessen haben, was solls die Kommentare dazu , kann man in die Tonne kloppen!

  • "Oder gibt es Grenzen des guten Geschmacks,.." Sehr geehrter Herr Bax. Trotz anderslautender Nachrichten, geht es bei Satire eigentlich nicht um guten Geschmack.

  • Deutschland ist so sehr um "Political Correctness" bemüht, dass es dabei ist, die Presse- und Meinungsfreiheit aufzugeben.

  • 'Jeder weiß, der Erdogan fickt keine Ziegen und guckt keine KInderpornos',

    entschuldigen Sie, aber wie wissen Sie das?

    • @Muff Potter:

      Ging sicher an mich. Wenn die Wahrscheinlichkeit auch gen Null tendiert, der Haarspalter hat seine helle Freude daran.

  • Besonders spitze in dem NDR3-Clip fand ich die Szene in der Erdowahn vom Pferd fällt.

    Es gibt keine Causa Böhmermann, nur eine

    Stoppt Erdogans Krieg gegen die KurdInnen und gegen die kritische und linke Öffentlichkeit der Türkei.

    Stoppt die Diktatur!

  • Es ist für mich schwer verständlich, warum die Schmähschrift nicht als Satire begriffen wird. Satire grenzt sich von Ernstem durch Übertreibung, in dem Fall sehr heftig und gut erkennbar ab. Jeder weiß, der Erdogan fickt keine Ziegen und guckt keine KInderpornos. Wäre es eine Äußerung gewesen, die nahe am möglichen ist, würde daraus eine Verleumdung.

    Satire, wenn diese die haltlose Übertreibung enthält, wird offenbar nur von Menschen wirklich ernst genommen, bei denen im Oberstübchen etwas fehlt.

    • 5G
      571 (Profil gelöscht)
      @lions:

      Erklären Sie das mal dem Sultan.

      • @571 (Profil gelöscht):

        Sinnlos, doch bei Herrn Bax soll nicht´s unversucht bleiben.

  • Auch an dieser Stelle nochmal die Meta-Ebene der Böhmermann-Inszenierung, die viele, die sich zu Wort melden überhaupt noch nicht gesehen bzw. gelesen haben:

    https://justpaste.it/svdv

  • Das Ersuchen aus der Türkei wird zeigen, ob die deutsche Justiz in der Lage ist, die Tragweite der "satirischen" Grenzüberschreitung zu erkennen. Denn das Gericht wird entscheiden ob im selben „Schmähgedicht“ der Name „Erdoğan“ durch „Gauck“, „Merkel“ oder „Wagenknecht“ ausgetauscht und verbreitet werden darf.

  • 5G
    571 (Profil gelöscht)

    Wie viel einfacher wäre jetzt der Umgang mit dieser Frage (s. o.), wenn es den EU-TR-Migrationsdeal nicht gäbe?

     

    Die Fessel sprengen und den Deal aufkündigen, möglichst noch heute!

  • Die Klage wird m.W. von der Staatsanwaltschaft erhoben, der die Bundesregierung vorsteht. Die kann eine Einschätzung vornehmen, welches Gut das höhere ist: Die Pressefreiheit bzw. Kunstfreiheit oder die Quasi-Immunität eines Staatsoberhauptes. Erstere sind für mich schützenswerter und so sollte die Bundesregierung dabei auch abwägen.

    • @lions:

      Ach so, kann sie nach §104 StGB machen. Der Ball liegt folglich nur bei Angie.

  • Selbstverständlich muss durch die Staatsanwaltschaft geprüft werden, ob eine Straftat - Beleidigung - vorliegt.

     

    Eine Beleidigung liegt wahrscheinlich nicht vor. Erdogan is kein Ziegenficker. Er darf als solcher nicht bezeichnet werden. Berechtigtes Anliegen Böhmermanns war es, Erdogan und die Öffentlichkeit darauf hinzuweisen, dass der Extra3-Erdogan-Song in zulässiger Weise Erdogan kritisiert. Diese Belehrung muss Erdogan hinnehmen, denn sein Vorgehen gegen die türkische Presse ist nach unserem BRD-Verständnis ein zu brandmarkender Angriff auf die Pressefreiheit.

     

    Wie die Reaktion von Erdogan zeigt, war das Vorgehen von Böhmermann durchaus berechtigt, denn Erdogan hat den Unterschied zwischen unzulässigen Schmähungen und berechtigter Kritik immer noch nicht verstanden. Also nochmal:

     

    Als Ziegenficker darf man Erdogan nicht bezeichnen - als Despot und Kriegstreiber schon.

  • Wieso muß die Bundesregierung überhaupt zustimmen? Der §103 trifft doch sowieso nicht zu, da Erdogan zum Zeitpunkt der Ausstrahlung nicht in Deutschland war. Was bleibt also juristisch? Eine normale Beleidigung? Höchststrafe?

  • Wir haben doch Gewaltenteilung. Das ist Sache der Justiz

  • Das Gedicht ist zwar nicht besonders niveauvoll, allerdings wird das Ganze auch enorm aufgeblasen. Vielleicht sollte es vor der Kommentierung auch mal gelesen werden. Ich konnte z.B. das Wort „Ziegenficker“ nicht darin finden.

     

    Es bewegt sich auch durchaus im Rahmen dessen, was so an „Satire“ in Deutschland veröffentlicht wird. Ein Blick in die „Titanic“ zeigt z.B., dass die katholische Kirche permanent klagen könnte.

     

    Am meisten ärgert mich aber, dass die Bundesregierung hier wieder mal mit zweierlei Maß misst. Wenn man es sich nicht gerade flüchtlingstechnisch im Hintern des türkischen Präsidenten bequem gemacht hätte, würde sein Strafansinnen erbost abgelehnt. Man stelle sich nur vor, die Geschichte würde einen Präsidenten betreffen, der weit im Osten sitzt…

  • Für mich stellt sich die Frage "Knickt die Regierung vor Erdogan ein?" gar nicht, denn das hat sie meiner Meinung nach längst getan.

     

    Frau Merkel ist aufgrund ihres Türkei-Deals erpressbar geworden, das zeigt sich an der fehlenden Kritik auf Angriffe der Pressefreiheit in der Türkei und auch jetzt beim Fall Böhmermann.

  • Es ist die Aufgabe der Kunst, Despoten und andere Untäter vorzuführen, und das hat der Harr Satiriker hingekriegt. Er hat sie alle vorgeführt - das ist supercool !!! So erbärmlich wie jetzt reagiert werden muss. Letztlich haben alle ihr Gesicht verloren, und das ist gut and diesem doch recht widerlichen Schmähvorgang, den ich persönlich etwas zu ekelig finde.

    Ich finde es aber auch ekelhaft wie dieser sich jetzt beleidigt fühlende (fühlt der echt?) in seinem Protzbau residiert und sich generell aufführt - deswegen musste der mal vorgeführt werden, das war echt an der Zeit ..

    • @bloggerlogger:

      In jedem Krimi gibt es Tote, obwohl Töten etwas "Widerliches" ist. Das genehmigen wir uns quasi zur Unterhaltung. Und Majestätsbeleidigung nicht mehr?

       

      Majestätsbeleidigung sollte Bürgerflicht sein und der unausgesprochene Wunsch von Frau Merkel nach diktatorischer Autorität vehement verurteilt werden. Unsere Herrin agiert nämlich unterschwellig sehr ähnlich dem Türkischen Sultan.

      • @TazTiz:

        Hängen bleiben wird in diesem Zusammenhang wohl nur die immer wieder in den Medien so süffisant erinnerte Szene, die Merkel zeigt, als sie sich anlässlich ihrer Türkeivisite i.S. Flüchtlinge auf dem Prunksessel niederlässt und dabei die beharrlich ausgestreckte Hand von Erdogan übersieht, um Sekunden später erschrocken aufzuspringen und ziemlich verlegen seine Hand erwartungsgemäß zu schütteln. Allerdings verstehe ich nicht was unsere Medien uns in dem Zusammenhang zu verstehen geben wollen.

         

        Vielleicht will ich es aber auch nicht verstehen.

  • Böhmermann sollte nicht wegen "Majestätsbeleidigung", sondern wegen rassistischer Äußerungen strafrechtlich angegangen werden - da werden alle Vorurteile gegen Türken bedient. Und dass er sich darauf beruft, er habe nur mal sagen wollen, was man nicht darf, ist lächerlich: Demnächst fahre ich mit 120 durch eine Ortschaft, um meinem Sohn zu zeigen, was man nicht darf und gehe deshalb straffrei aus?

  • 1G
    1393 (Profil gelöscht)

    Daaaanke Herr Bax !!!

     

    Satire von Schmähung unterscheiden zu können, das scheint ein großes intellektuelles Problem hier in Deutschland zu sein. So wenige scheinen zu kapieren, dass es nur eine Satire gewesen wäre, wenn Böhmermann erklärt hätte, man darf nicht sagen: "Person X wäre ein ..."

    Aber als er Namentlich Erdogan geschmäht hat, hilft auch ein "zwinkern" nicht, dass es keine Schmähung sei.

    Natürlich, ob absichtlich oder nicht von Böhmermann, auch wenn Erdogan ein Verbrecher gegen Menschenrechte in und um die Türkei ist, repräsentiert er in den Augen der Mehrheit in Deutschland die Türken. Somit wird seine Schmähung nichts anderes, als das, was er Bax klar ausspricht, nämlich ein doch recht schäbiges Schmähgedicht gegen alle Türken, welches erschreckende Toleranz eben hier in Deutschland genießt.

     

    Man stelle sich vor, er hätte das Gedicht an Netanjahu gerichtet!

     

    Dann würden wohl nicht mehr so viele sich verweigern, den Rassismus darin zu erkennen.

    • @1393 (Profil gelöscht):

      "Man stelle sich vor, er hätte das Gedicht an Netanjahu gerichtet!"

       

      Er hat's aber an Erdogan gerichtet und zwar aus gutem Grund. Nun hätte er natürlich einfach einen beliebigen Namen einsetzen können, z.B. Ömer, oder Hassen oder auch Karl-Heinz oder Peter. Hat er aber sehr bewusst nicht getan, würde ich einfach mal so behaupten, weil es sich ja wirklich nur an Erdogan und genau diesen Recep Tayyin Erdogan richtet, und zwar aus gutem Grund.

    • @1393 (Profil gelöscht):

      "...Ist man ein Böhmermann, ist es Kunst, ist man Rapper, landet es auf dem Index“. Ist ein rap-song vielleicht gar keine Satire? Und eine Beleidigung ebenfalls nicht?

    • @1393 (Profil gelöscht):

      Loben Sie nicht zu heftig. Jede Satire ist für den Adressaten eine Schmähung. Und stellen SWie sich einmal vor, er hätte allgemein von türkischen Zigenf... gesprochen.

      • 1G
        1393 (Profil gelöscht)
        @Jürgen Matoni:

        Auch wenn Böhmermann seine Schmähung gegen Erdogan gerichtet haben will, dem ich auch jede Schmähung gönne, aber inmitten des weit verbreiteten immer weiter zunehmenden Rassismus gegen Moslems in Deutschland, ist der Fall Böhmermann längst ein Kampf der Rassisten geworden, Türken/Moslems ungestraft trotz existierender Gesetze schmähen zu dürfen. Am liebsten wohl mehr zu entrechten.

  • Der tükische Herrscher ist für mich ein schwer erträglicher Despot. Um so schlimmer empfinde ich die Entgleisung des Herrn Böhmermann. Diese Menschenverachtung empfinde ich als unerträglich.

    Oder ist Waterbording jetzt auch in Deutschland akzeptabel?

  • Nun hab' ich mehrere Male (als schwerkranker Sozialhilfeempfänger etc.) der taz € 50 überwiesen. Und dann empfangen Sie mich heute mit Buchstabenzirkus und Mottenlöchern, die mich an eine tödliche PC-Infektion glauben machen ...

    Was soll das? Muß das sein? Mehr zahlen kann ich nicht, und trotzdem ...

    • @Offizinus:

      Einfach JavaScript blockieren, dann funktioniert die Seite auch wieder. Zum Schreiben dieser Antwort muss ich es aber wieder einschalten.

    • @Offizinus:

      Sie sprechen mir aus dem Herzen.

  • Und wo war der Aufschrei, als Berlins Bürgermeister Klaus Wowereit gegen den Rapper Bushido klagte, weil dieser ihn in seinem Song „Stress ohne Grund“ homophob beleidigt hatte?

     

    Nur weil es andere Beispiele gibt, macht es diesen Fall nicht richtiger!

  • Es kann sein, dass der Sender ZDF eine Geldstrafe zahlen müssen wird. Es kann auch sein, dass dieser Fall viele Zeitungen und Fernsehsender dazu anregt, viel mehr über Menschenrechtsverletzungen in der Türkei zu berichten. Das Land Türkei will in die EU, das ist aber auch mit vielen Pflichten und Schranken verbunden, - auch auf der nationalen Ebene.

  • Hier muss vor allem abgewogen werden:

     

    1. Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten…

     

    2. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

     

    3. Diese Rechte finden ihre Schranken … in dem Recht der persönlichen Ehre.

  • Herr Böhmermann muss nicht eine Freiheitsstrafe erwarten, sollte er angeklagt werden und das Gerichtsprozess verlieren. Er ist bei ZDF eingestellt. Den Sender ZDF kann man nicht ins Gefängnis stecken. ZDF muss und auch soll für Herrn Böhmermann die Strafe also reine Geldstrafe tragen, sollte es dazu kommen. Die Geldstrafe muss auch insoweit angemessen sein, dass es die Pressefreiheit nicht einschränkt, also den Sender ZDF nicht in eine wirtschaftliche Not bringt.

     

    Die schuldhafte Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts begründet einen Anspruch auf eine Geldentschädigung, wenn es sich um einen schwerwiegenden Eingriff handelt und die Beeinträchtigung nicht in anderer Weise befriedigend aufgefangen werden kann.

     

    Abgesehen vom Strafgesetz müssen natürlich auch das Grundgesetz und die Menschenrechtkonvention - und zwar vorrangig berücksichtigt werden. Fairerweise müsste gleich das Bundesverfassungsgericht die ganze Angelegenheit prüfen. Schließlich ist das Bundesverfassungsgericht allein dazu befugt, in Bezug auf das Grundgesetz Entscheidungen zu fällen.

  • nee lieber daniel, bushido hat nicht recht. er landet nicht auf irgendwelchen indezes, oder wird veklagt weil er ein rapper ist. das ist deswegen so, weil er ein reaktionäres, schwulen- und frauenfeindliches arschloch ist. nichts davon trifft auf böhmermann zu soweit ich weiss. was erdogan in dieser hinsicht betrifft, naja... und ich vermisse bei all der jurishudelei und angestrengten bespielsuchei ihrerseits jegliche inhaltliche wertung, abgesehen von abwertung, aber passt schon.

    • 3G
      33324 (Profil gelöscht)
      @Mickey Fenske:

      Sind wir denn nun schon soweit, dass jemand aufgrund seiner Gesinnung verklagt werden soll ? Auch wenn diese reaktionär, schwulen- und frauenfeindlich sein sollte, halte ich dies für nicht angebracht. Jedoch sollte eine Klage bei persönlicher Beleidigung oder persönlicher Verunglimpfung erfolgen können.

    • @Mickey Fenske:

      "... er wird verklagt (...) weil er ein reaktionäres, schwulen- und frauenfeindliches arschloch ist."

       

      Ist das nicht schon ein Widerspruch zum in den vergangenen Tagen so hochgejubelten Satz, Satire dürfe "alles"?

       

      Wie es auch kommt, die Regierung kann nur verlieren. Wird Böhmermann angeklagt und verurteilt, geht die Welt unter weil die Kunst- und Meinungsfreiheit nicht mehr gewährleistet zu sein scheint. Wird er nicht angeklagt kann die Türkei mit guten Argumenten behaupten, dass für einen türkischstämmigen Sänger in Deutschland andere Regeln gelten als für "eingeborene" Künstler. Institutioneller Rassismus at it's best. Wie soll die Kanzlerin da gewinnen?

    • @Mickey Fenske:

      Bushido wurde nicht verklagt, weil er ein reaktionäres, schwulen- und frauenfeindliches Arschloch ist, sondern weil er sich homophob geäußert hat. Denn wegen seiner Gesinnung allein kann nunmal niemand verklagt werden.

       

      Und wenn Böhmermann eigentlich auch noch so wenig rassistisch sein mag, wenn er sich entsprechend beleidgend äußert, muss er mit den juristischen Konsequenzen leben.

       

      @Johanna Roth: Das Gesetz mag veraltet sein, aber es besteht nunmal und muss angewendet werden, wenn ein entsprechendes Verfahren eingeleitet wird. Würde Merkel einfach so darüber hinweggehen, weil es ihr gerade nicht passt, DANN wäre sie wirklich mit Erdogan vergleichbar.

       

      Und dass das Gedicht bewusst beleidgend sein sollte, kann ja wohl niemand bestreiten. Ansonsten sind wir auf "Wenn ich unverschämt wäre, würde ich sagen, dass Sie ein verficktes Arschloch sind, aber ich bin nicht unverschämt, also sage ich es nicht."

      • @sart:

        Moinmoin - mal pro&contra

         

        Für letzteres mal Dieter Hildebrandt - Klar Jurist wie Ol Tegtmeier et al -

        Sich zu Gemüte führen:

        Genauso macht es der kluge Jurist - & Kommt damit durch!!;)

        Unvergessen - Die Flickenschild -

        "Wenn ich nicht so eine vornehme Gräfin wäre - würde ich Sie in den

        Arsch beißen!"

        Zu Mephisto Gustaf Gründgens;()

        Ansonsten ist es hübsch - daß

        Daniel Bax mal wieder beflissen die Fragestellung erst gar nicht auf dem Schirm hat. Eier mit Birnen verwechselt.

        Vor allem aber - passenderweise -

        Otto I. Fürst von Schily zu Veleda

        Als sinnfreien Entsatzbeleg für

        Sultan Recep I. Tayyip Erdogan

        In huldvolle Stellung bringt.

        Daß dieser unser Ottomane für die

        Türkische Ottomane bekanntlich

        nicht zitierfähig ist wg Ekelfaltor stört Den N&Z-Wortjäger du taz - klar -

        Nicht die Bohne!

        Woher denn! - da - jauff!!

        Schlägt er sich glatt zwei Eier drauf;))

        (nur am Rande - Strategie&Taktik -

        Das lernen wir noch - gell -

        Johanna Roth¿

        Am besten mit unser aller - gewiß!

        KM-Praktikantin La Tuffa v.d. Lie-ing.

        Mein ich doch - die hat's auch selten klar. Klar!;))

        • @Lowandorder:

          "KM-Praktikantin La Tuffa v.d. Lie-ing."

           

          Vorsicht ! Vll. Staatsoberhaupt in spe oder nee...... schnell noch paar Schüsse abfeuern, bis es dann nicht mehr geht.

          • @lions:

            Danke für den Tipp!

            Bin gerührt;) - but -

            …als melatenblonder Fähnrich d.R.

            Seh ich das unlie-ing - gelassen;)

            Unsereins hat es schließlich - doch doch

            Schon schriftlich - "verdient gemacht"

            Da is Uschi v.d. Lie-ing noch all lang nicht!

          • 5G
            571 (Profil gelöscht)
            @lions:

            Die?

            Niemals! Hat sich ja schon beinahe selbst mittels 62 Seiten Diss. abgeschossen.

            • @571 (Profil gelöscht):

              Ist doch rehabilitiert; Alles bestens.