Arbeiten bei Rekordhitze: Die Fenster besser geöffnet lassen
Hitzefrei, Homeoffice und feuchte Handtücher: Welche Rechte gelten, was hilft bei den Temperaturen? Fragen und Antworten zum Umgang in diesem Sommer.
Der Klimawandel klopft ans Fenster: Der Deutsche Wetterdienst erwartete am Dienstag einen neuen Hitzerekord mit Temperaturen von mehr als 40 Grad entlang des Rheins. Auch in anderen Teilen des Landes sollte sich das Thermometer der 40-Grad-Marke nähern.
Wie sieht es da mit Hitzefrei bei der Arbeit aus?
Das ist leider aktuell nicht vorgesehen. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) erklärt, dass es dafür keine Vorschriften gibt.
Kriegen wenigstens Kinder Hitzefrei, wenn sie noch keine Schulferien haben?
Auch hier gibt es keinen Anspruch. Bildung ist Ländersache, daher gibt es keine einheitlichen Regeln. In vielen Ländern entscheidet die Schulleitung, ob es Hitzefrei gibt.
Ich möchte nicht durch die Hitze ins Büro fahren. Darf ich von zu Hause aus arbeiten?
Dafür gibt es ebenfalls keine einheitliche Regelung. Im Fall von Telearbeitsplätzen, in der Arbeitgeber:innen feste Bildschirmarbeitsplätze bei ihren Angestellten zu Hause eingerichtet haben, gelten strengere Regeln. Hier müssen Arbeitgeber:innen für ein angemessenes Arbeitsumfeld sogen. Alle anderen, die keinen festen Telearbeitsplatz haben, sondern gelegentlich Homeoffice machen, sind selbst für den Schutz vor Hitze zuständig.
Okay, also ab ins Büro. Was gibt es da für Regeln?
Der BAuA zufolge soll der Arbeitgeber bei Raumtemperaturen zwischen 26 Grad und 30 Grad Maßnahmen ergreifen, zwischen 30 und 35 Grad muss der Arbeitgeber wirksame Maßnahmen ergreifen. Bei einer Lufttemperatur über 35 Grad eignet sich ein Raum ohne entsprechende Maßnahmen demnach nicht als Arbeitsraum. Zu entsprechenden Schutzmaßnahmen zählen Sonnenschutz wie Jalousien oder auch die Bereitstellung von Getränken.
Was kann ich außerdem noch tun?
Dafür hat die BAuA auch einige Tipps: luftdurchlässige Kleidung tragen, viel Wasser trinken und Körperteile wie Handgelenke mit kaltem Wasser kühlen.
Ich arbeite nicht im Büro, sondern im Freien. Wie bin ich da geschützt?
Arbeitgeber:innen sind laut Arbeitsschutzgesetz zum Schutz ihrer Arbeitnehmer:innen vor UV-Strahlung verpflichtet. Um Belastung und Sonnenbrandrisiko zu vermeiden, sollten Sonnencreme und Wasser zur Verfügung gestellt werden. Außerdem rät die BAuA zu flexibleren Arbeitszeiten, Sonnenschirmen und Erholungspausen unter UV-absorbierenden Abdeckungen – also zu Möglichkeiten, sich zu schützen.
Der Meteorologe Jörg Kachelmann dreht wieder einmal in den sozialen Medien auf. Was hat er zu dem Thema zu sagen?
Nichts zum Büro, aber Ratschläge für daheim: Auf keinen Fall tagsüber die Fenster schließen, rät Kachelmann auf Twitter. In mehreren Beiträgen kritisiert er dort, wie Nachrichtenagenturen solcherlei Tipps auf Social Media verbreiten. Kachelmann schreibt, Tipps wie diese seien „aktive Sterbehilfe“.
Und was rät er stattdessen?
Kachelmann betonte im Radio beim Deutschlandfunk und auf Twitter, dass es wichtig sei, die Luftfeuchtigkeit in Räumen niedrig zu halten und stehende Luft zu vermeiden. Ratschläge, wie nasse Handtücher aufzuhängen oder die Fenster zu schließen, könnten für ältere Menschen oder Menschen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen besonders gefährlich werden, erklärt der Meteorologe. Draußen joggen ist laut Kachelmann vergleichbar wie „eine Stange Zigaretten rauchen an einem Tag.“ Außerdem sollten sich besonders Kinder und Jugendliche draußen nicht zu sehr körperlich anstrengen.
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