Ampel-Streit ums Klimageld: Die große Preisfrage
Arbeitsminister Heil will der Inflation mit einem „sozialen Klimageld“ begegnen. Finanzminister Lindner hat da eine ganz andere Idee. Und nun?
Ursprünglich war dies dazu gedacht, die steigenden CO2-Kosten für alle Bürger:innen teilweise oder komplett auszugleichen. Nun kommt als zusätzliche Begründung die hohe Inflation bei den Energiepreisen hinzu. Wobei die Koalition aus SPD, Grünen und FDP bereits eine Reihe von Entlastungen auf den Weg gebracht hat. Energiepauschale, Tankrabatt, Heizkostenzuschuss, Abschaffung der Ökostrom-Umlage: Manche Privathaushalte kommen zusammengerechnet auf 500 oder 600 Euro Vergünstigung in diesem Jahr.
Mit Heils Vorschlag des „sozialen Klimagelds“ steht der Regierung nun ein Konflikt ins Haus. Mit ironischem Unterton zeigte sich Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) zuerst „beeindruckt“ von dem Milliardenplan. Dann behauptete er, das Klimageld sei „nicht vom Koalitionsvertrag gedeckt“, und brachte als Alternative eine Steuersenkung ins Gespräch. Wo liegen die Vor- und Nachteile der beiden Vorschläge? Wichtige Details seines Konzepts ist Heil bisher schuldig geblieben, in einem Interview nannte er allerdings zwei Zahlen.
Profitieren vom neuen Klimageld sollen Singles mit einem Einkommen von bis zu 4.000 Euro brutto monatlich. Für „Verheiratete“ würde die Grenze bei 8.000 Euro brutto pro Monat liegen. Weil der Arbeits- und Sozialminister „Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Rentnerinnen und Rentner, Studierende und Auszubildende“ erwähnte, sollen wohl alle Bürger:innen bis zu den jeweiligen Grenzwerten in den Genuss kommen – nicht nur diejenigen, die Steuern zahlen. Heil stellt sich vor, dass die entsprechende Zahlung regelmäßig einmal pro Jahr auf den Konten ankommt.
Hohe Kosten für Geringverdiener
Wer mehr als 4.000 oder 8.000 Euro monatlich zur Verfügung hat, würde das Klimageld nicht erhalten. Die wohlhabendsten Privathaushalte blieben also ausgeschlossen. Wird Heils Vorschlag Realität, geht der Zuschuss an etwa 70 bis 80 Prozent der Bevölkerung. Die übrigen Bürger:innen mit hohen Einkommen profitieren nicht.
Zu den Begünstigten würden auch Arbeitnehmer:innen mit Nettoeinkommen (nach Steuern) von etwa 2.500 Euro monatlich und Paare, die um die 5.000 Euro netto zur Verfügung haben, gehören. Diese Mittelschichthaushalte sind von der Inflation der Energie- und Konsumgüterpreise ebenfalls betroffen, dürften oft allerdings wenig Probleme mit den zusätzlichen Kosten haben. In existenzielle Nöte stürzt sie der Preisauftrieb eher nicht – im Gegensatz zu Geringverdienern. Man kann sich also fragen, ob die Entlastung für diese Bevölkerungsgruppen sein muss.
Wie hoch der Zuschuss sein soll, erklärte der SPD-Politiker bisher nicht. Erhielten beispielsweise 25 Millionen Personen, etwa drei Viertel der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten, 100 Euro monatlich (1.200 Euro pro Jahr), entstünden Kosten für den Staat von 30 Milliarden Euro. Bei 50 Euro monatlich (600 jährlich) wären es 15 Milliarden Euro. 20 Euro monatlich (240 im Jahr) schlügen im Bundeshaushalt noch mit 6 Milliarden zu Buche.
Angesichts solcher Größenordnungen stellte Finanzminister Lindner die Frage, woher im Bundeshaushalt des Jahres 2023 die Mittel dafür kommen sollen. Der FDP-Politiker will dann die Schuldenbremse wieder einhalten, ein für ihn zentrales Versprechen. Dies, die Folgekosten des russischen Angriffs auf die Ukraine und die wirtschaftlichen Probleme im Nachklang der Coronapandemie, werden den finanziellen Spielraum im Budget stark verringern.
Insgesamt sieht Lindner den Heil-Vorschlag skeptisch. Er setzte ihm die traditionell liberale Idee einer Steuersenkung entgegen. Der Staat solle „weniger Lohn- und Einkommensteuer“ kassieren und die Bürger:innen auf diese Art entlasten. Argumentativ kommt dem Finanzminister gelegen, dass die individuelle Steuerbelastung auch durch die Inflation steigen kann. „Kalte Progression“ heißt der Effekt. Lindner will den Leuten dieses Geld zurückgeben.
Die Entlastung à la FDP könnte sich aber in zwei wichtigen Punkten vom Klimageld unterscheiden. Von einer Steuerreform profitieren erstens nur Leute, die Steuern zahlen. Große Gruppen am unteren Rand der Einkommensskala wie viele Rentner:innen, Transferempfänger:innen und Geringverdiener hätten keinen Vorteil. Anders die Wohlhabenden und Reichen: Würde der Steuertarif insgesamt verändert, könnten in diesem Zuge auch die Privathaushalte mit viel und sehr viel Geld in den Genuss kommen.
Klimageld steht im Koalitionsvertrag
So weit, so nachvollziehbar – was jedoch nicht für Lindners Argument gilt, das Klimageld sei „nicht vom Koalitionsvertrag gedeckt“. Das ist falsch. Der Begriff findet sich auf Seite 63 des von SPD, Grünen und FDP 2021 beschlossenen Textes – freilich ohne Details. Der Interpretationsspielraum ist damit weit.
Der grüne Koalitionspartner verhielt sich zunächst unentschlossen. „Es ist gut, dass Hubertus Heil nun Vorschläge macht, wie wir Geringverdienern und Grundsicherungsempfängern beistehen können“, sagte Parteichefin Ricarda Lang. Grünen-Fraktionsvize Andreas Audretsch erklärte: „Wenn Christian Lindner und Hubertus Heil jetzt konkrete Vorschläge zur Entlastung machen, ist das gut.“ Dabei gehe es „um Anpassungen der Regelsätze in der Grundsicherung, direkte Zahlungen oder auch den Tarifverlauf in der Einkommensteuer“, fügte Audretsch hinzu.
Ursprünglich plädierten die Grünen für ein Energie- oder Klimageld, das allen Bürger:innen in gleicher Höhe zur Entlastung zugute kommen sollte. Angesichts der komplizierten Koalitions- und Inflationslage müssen sie sich vielleicht neu sortieren.
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