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Abschiebepläne der AfD Abschiebeflüge bleiben leer

Gastkommentar von

Niklas Cuno

Die AfD will massenhaft abschieben. So leicht, wie sich die rechtsextreme Partei das vorstellt, ist das nicht. Aber das Narrativ wirkt.

D ie AfD in Sachsen-Anhalt hat gewonnen. Was passieren soll, wenn sie tatsächlich regiert, erklärt die rechtsextreme Partei seit Monaten genau. Spitzenkandidat Ulrich Siegmund will „abschieben, bis die Landebahn glüht“. Um diese „Abschiebeoffensive“ einzuleiten, will die AfD laut Wahlprogramm 100 Millionen Euro in den Landeshaushalt einstellen. Damit sollen die Zahl der Abschiebehaftplätze verzehnfacht und Abschiebeflüge gechartert werden. Rechtlich ist das denkbar – nur werden die Sitze in den Fliegern fast leer bleiben.

Niklas Cuno

ist Jurist und Doktorand am Max-Planck-Institut für ethnologische Forschung und Dozent für Migrationsrecht an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.

In Sachsen-Anhalt sind etwa 4.700 Personen ausreisepflichtig. Die weit überwiegende Mehrzahl dieser Menschen kann aber nicht abgeschoben werden. Etwa 80 Prozent der ausreisepflichtigen Menschen sind geduldet, ihre Abschiebung ist also unmöglich. Alle diese Menschen sind in Ausbildung, Mütter und Väter kleiner Kinder oder so schwer krank, dass die Abschiebung irreversible Folgen für ihre Gesundheit hätte. Auch Schutzsuchende, die keinen Pass haben, werden regelmäßig geduldet.

Damit versucht die Politik – anders als die AfD es suggeriert – keine „Anreize“ zu setzen, sondern die Herkunftsstaaten der passlosen Personen verweigern schlicht deren Aufnahme. An all dem kann eine AfD-Landesregierung nichts ändern. Diese Duldungssituationen ergeben sich aus Bundesrecht. Übrig bleiben wenige Menschen, die ausreisepflichtig und nicht geduldet sind.

Wetten, die Demokratie gewinnt? ​

Nach den Wahlen in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern droht erstmals eine AfD-Regierung. Die taz berichtet, was auf dem Spiel steht – und wer jetzt die Demokratie verteidigt. Alle Texte zur Serie finden Sie hier.

Für sie sind die 100 Millionen Euro gedacht. Die Summe ist nicht der Preis, der nötig wäre, um Geflüchtete abzuschieben. Die 100 Millionen Euro sind der Preis, der nötig ist, um aus ihren Abschiebungen eine Botschaft zu machen. Mit neuen Abschiebehaftanstalten, einer eigens gecharterten „Abschiebe-Airline“ oder einer möglichen landeseigenen Abschiebepolizei lassen sich gewaltsame Bilder erzeugen, die als Beleg für die versprochene Härte in der Asylpolitik dienen. Die Landtagswahl am Sonntag mit dem hohen Ergebnis für die AfD hat das bitter bestätigt.

Nach dem Erfolg der AfD bei den Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt bangen viele Menschen um die Zukunft, es droht die erste AfD-Regierung. Das wäre eine (weitere) Zäsur für Deutschland. Gerade jetzt braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit "Alles beginnt im Zentrum". Die Kampagne unterstützt bundesweit linke, selbstverwaltete Orte und baut einen solidarischen Fonds für deren Schutz und Erhalt auf. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Jetzt unterstützen

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24 Kommentare

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  • LeKikerikrit

    Macht Euch mal mehr Gedanken darüber, wie wir Menschen helfen können, anstatt darüber, wie wir Ihnen ihr eh beschissenes Leben noch beschissener machen können. Straftäter? Strafe absitzen! Unser Steuergeld? Ja, natürlich! Wir sind (noch) ein Rechtsstaat.

    • rero

      @LeKikerikrit:

      Manchmal hilft es Menschen, dass bestimmte Menschen abgeschoben werden.

      Eine Abschiebung kann im Einzelfall Gewaltprävention sein.

      Das Thema ist für ein manichäisches Weltbild nicht geeignet.

  • Erwin Roosenberg

    Leute, denkt doch mal nach. Wenn man 100 Millionen einstellt, um 4700 Ausreisepflichtige abzuschieben, dann entfallen über 21000 Euro auf jeden Ausreisepflichtigen, und der Flug kostet "nur" rund 4000,- Euro, plus, sagen wir, 6000,- Euro für die "Überstunden" der begleitenden Beamten einer Landespolizei, die - zynisch gesprochen - auch mit Oury Jallo "fertiggeworden" ist. (Und nein, ich möchte NICHT auf alle Landespolizisten verallgemeinern.) Jedenfalls bleiben immer noch über 11.000 pro Person, um Gefängnisplätze in nur halbwilligen Aufnahmeländern zu mieten, die nicht mal die Herkunftsländer zu sein brauchen. Klar, daß ein derartig schweinisches und menschenrechtswidriges Verhalten einen Rattenschwanz von strafrechtlichen Ermittlungen (und hoffentlich Verurteilungen) nach sich zieht, aber die braunen Teile der Wählerschaft sind dann begeistert, denn, "Die tun wenigstens was!" Das verschafft dann braunen Kräften Auftrieb auch in anderen Bundesländern. - Eine Lösung könnte vielleicht darin bestehen, daß die demokratische Opposition gegen einen solchen Haushalt rechtzeitig mehrere Klagen einreicht, die sich - idealerweise - auf mehrere voneinander unabhängige Gründe stützen.

  • Il_Leopardo

    Die Bundesregierung hat mal die Kosen einer Abschiebung mit 3.400 € beziffert. 100.000.000 € : 3.400 € = ca. 30.000 Personen. Nun gibt es aber in Sachsen-Anhalt nur 4700 Abschiebungspflichtige. Wen also will Herr Siegmund noch von seinen "glühenden Landebahnen" losschicken? Will er das halbe Land ausräumen?

    • DiMa

      @Il_Leopardo:

      Bei den von Ihnen benannten Kosten handelt es sich doch nur um Einmalkosten. Das sind doch Peanuts um Vergleich der Kosten beim dauerhaften Verbleib.

      • Ingo Bernable

        @DiMa:

        In diesem Fall sind es aber keine Kosten, sondern Investitionen die sich im Durchschintt nach einigen Jahren amortisiert haben, während Abschiebungen immer unproduktive und ggf. auch wiederkehrende Kosten sind. Das Land NRW schreibt dazu: "Durch die Dauer der Abschiebungshaft, notwendige Begleitung durch Sicherheits- oder medizinisches Personal und Einzelcharter können die Kosten für eine Rückführung im Einzelfall 30.000 Euro übersteigen."

    • Ingo Bernable

      @Il_Leopardo:

      Diese durchschnittlichen 3.400 € beziffern aber auch nur die unmittelbaren Reisekosten. Bei vollständiger Betrachtung unter Berücksichtigung der nötigen Bürokratie, der meist zu führenden Gerichtsverfahren, Abschiebehaft, medizinischen Gutachten, Dolmetscherdienste, begleitendem Sicherheitspersonal kommt meist ein klar fünfstelligen Betrag zusammen und selbst da sind die indirekten volkswirtschaftlichen Folgekosten durch langfristig verlorene Arbeitskraft und verpulverte Investitionen aus oft bereits geleisteten Integrations- und Qualifizierungsmaßnahmen noch gar nicht berücksichtigt.

      • Moby Dick

        @Ingo Bernable:

        Personen, die vollziehbar ausreisepflichtig sind, und ihrer Ausreisepflicht nicht freiwillig nachkommen, sollten schnellstmöglich abgeschoben werden, unabhängig von den Kosten. Ein Rechtsstaat darf den Vollzug seiner Gesetze nicht von Wirtschaftlichkeitsüberlegungen abhängig machen.

        Wer das Aufenhaltsrecht nicht für sinnvoll hält, dem steht es frei, eine Mehrheit dafür zu suchen, es zu ändern.

  • Kaboom

    Unabhängig von den Gründen, die der Autor nennt, gibt es diverse andere, die Abschiebungen verhindern. Italien beispielsweise nimmt keine Geflüchteten zurück, obwohl es eigentlich dazu verpflichtet wäre. Es gibt Länder, die ihre eigenen Staatsbürger nicht zurücknehmen. Es gibt Länder, die ihre Bürger nur einzeln zurücknehmen. Bedeutet einen Flug pro abzuschiebendem.



    Die schlichte Wahrheit ist, dass die Positionen der AfD in diesem Kontext völlig unrealistisch sind. Es handelt sich schlicht um die übliche politische Rattenfängerei, die so typisch ist für diese Partei.

  • Šarru-kīnu

    Geduldete Personen können rechtlich gesehen jederzeit abgeschoben werden, solange keine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde. Eine Duldung nach § 60a AufenthG ist kein legaler Aufenthaltstitel, sondern nur die vorübergehende Aussetzung einer Abschiebung.

    • Kaboom

      @Šarru-kīnu:

      Ihre Darstellung ist weitestgehend falsch. Eine Duldung kann für einen definierten Zeitraum ausgesprochen werden, dann gibt die Duldung für diesen Zeitraum. Oder eine Duldung hat einen Grund, dann gilt die Duldung, solange der Grund besteht. In beiden Fällen kann die Person selbstverständlich nicht einfach abgeschoben werden. Und das hat NULL damit zu tun, ob eine Duldung ein "legaler Aufenthaltstitel" ist, oder nicht.



      Ebenso falsch ist Ihre Behauptung, geduldete Personen könnten sofort abgeschoben werden. Falls die Person länger geduldet wurde, ist die Abschiebung mindestens 1 Monat vorher anzukündigen.

    • Klabauta

      @Šarru-kīnu:

      Nicht jederzeit.



      §25(5) Aufenthaltsgesetz besagt:



      "Einem Ausländer, der vollziehbar ausreisepflichtig ist, kann eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn seine Ausreise aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich ist und mit dem Wegfall der Ausreisehindernisse in absehbarer Zeit nicht zu rechnen ist. Die Aufenthaltserlaubnis soll erteilt werden, wenn die Abschiebung seit 18 Monaten ausgesetzt ist."

      • rero

        @Klabauta:

        Nun ist eine Duldung aber keine Aufenthaltserlaubnis, sondern nur eine Aussetzung der Abschiebung.

  • DiMa

    Das Problem ist doch eher, dass es so viele Geduldete gibt. Asylverfahren sind nutzlos, wenn im Falle einer negativen Entscheidung keine Ausreise erfolgt. Und solange das so bleibt wie es ist, solange wird die AfD weiter Aufwind haben. Irgendwann reichts dann auch für eine Änderung geltenden Gesetze.

    • Marwei

      @DiMa:

      So sehe ich das auch. Die meisten erhalten eine Duldung, weil sie keinen Pass haben. Es wird in Zukunft schwieriger werden, sich damit ein Bleiben zu verschaffen, wenn die Return Hubs eingerichtet sind. Und..eine Duldung ist die vorübergehende Aussetzung der Abschiebung und kann jeder Zeit widerrufen werden.

    • Ingo Bernable

      @DiMa:

      Die Gründe für diese Duldungen sind doch im Artikel erläutert. Was also soll man ihrer Meinung nach tun? Schwer kranke Menschen abschieben auch wenn absehbar ist, dass sie dabei irreversibel geschädigt werden? Die nur geduldeten Eltern von schutzbedürftigen und deshalb aufenthaltsberechtigten Kindern abschieben und diese in staatliche Obhut nehmen? Ich glaube im GG steht etwas vom Schutz der Familie. Andere Staaten dazu bewegen mutmaßliche Staatsbürger ohne Pass aufzunehmen? Dann müsste man wohl seinerseits dazu bereit sein Personen ohne Pass als deutsche Staatsbürger aufzunehmen.

      • DiMa

        @Ingo Bernable:

        Gerade wegen des Schutzes von Familien würde ich Kindern keinen eigenständigen Aufenthaltsstatus gewähren. Solange jemand Minderjährig ist kann eine schutzwürdige Integration nicht vorliegen, wenn nicht auch die Eltern hinreichend gut integriert sind. In Ergebnis würde ich damit die ganze Familie abschieben, selbst wenn das Kind hier schon einige Jahre die Schule besucht haben sollte.

      • rero

        @Ingo Bernable:

        Die Aufzählung der Gründe im Artikel ist aber nicht abschließend.

        Eine Duldung gibt es auch für Leute, die über ihre Identität oder ihre Staatsangehörigkeit getäuscht haben , vorsätzlich falsche Angaben gemacht haben.

    • Kaboom

      @DiMa:

      Das reale Problem ist, dass viele Leute keine Ahnung von der Rechtslage haben. Und somit für die Lügen und die Desinformation des rechten Randes anfällig sind.

      • rero

        @Kaboom:

        Haben Sie voll recht.

        Nur gibt es auch komplementäre Desinformation, z. B. wenn Gründe für eine Duldung nicht vollständig aufgezählt werden.

        Dann werden Gründe, die der Betroffene selbst zu vertreten hat, weggelassen.

    • Il_Leopardo

      @DiMa:

      Zur Änderung der entsprechenden Gesetze müsste die AfD die Mehrheit im Bundestag haben.

      • DiMa

        @Il_Leopardo:

        Deshalb ja auch der letzte Satz: "Irgendwann reichts dann auch für eine Änderung geltenden Gesetze."

    • Klabauta

      @DiMa:

      Eine Duldung ist kein endgültig negativer Bescheid. Aus einer Duldung kann im weiteren Verfahrensverlauf durchaus noch eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung werden, und das, das möchte ich betonen, ist gut so.



      Der Status der Duldung bedeutet für die Betroffenen permanenten psychischen Stress, den ich niemandem wünschen möchte.

      • DiMa

        @Klabauta:

        Nein, eine Duldung ist kein engültig negativer Bescheid. Der negative Bescheid ist der Asylbescheid und der ist bereits zeitlich vor der Duldung ergangen. Bei Duldung besteht die Ausreiseverpflichtng weiter fort.

        Es ist wenig hilfreich einer Mehrheit zu sagen, was nicht geht , statt den Willen der Mehrheit umzusetzen unddabei dann halt auch bestehende Gesetze zu ändern.