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Mehr als 14 Jahre Haft für ItalienerDie Grenzen der Notwehr

Nach einem Raubüberfall auf sein Juweliergeschäft schoss der Besitzer Mario Roggero auf die fliehenden Täter, einer starb. Nun muss Roggero ins Gefängnis.

Die Tür am Hinterausgang des Juweliergeschäfts öffnet sich. Drei Männer treten heraus, steuern schnellen Schritts einen wenige Meter entfernt geparkten Wagen an. Sie haben gerade den Juwelierladen überfallen, einer hält den Rucksack mit dem Diebesgut in der Hand. Wenige Sekunden später geht die Tür erneut auf, ein Mann stürmt heraus, in der Hand eine Pistole.

Es ist der Juwelier, Mario Roggero. Kaum erreicht er das Auto, eröffnet er das Feuer auf die gerade eingestiegenen Raubtäter. Zwei von ihnen versuchen zu fliehen, doch Roggero bleibt ihnen auf den Fersen, schießt das gesamte Magazin leer. Einem der getroffenen und zu Boden gegangenen Räuber tritt der dann noch mehrmals heftig gegen den Kopf und den Rücken.

Am Ende hat Roggero zwei Männer erschossen, einer überlebt verletzt. Es war der 28. April 2021, später Nachmittag, in dem idyllischen 2.000-Seelen-Nest Grinzane Cavour, rund 50 Kilometer südlich von Turin, als eine Videoüberwachungskamera das gesamte Geschehen aufzeichnete.

Und diese Aufnahmen gehen in diesen Tagen durch alle italienischen Medien, denn in der letzten Woche wurde der mittlerweile 72-jährige Juwelier vom Kassationsgericht in Rom in letzter Instanz wegen Totschlags zu 14 Jahren und 9 Monaten Haft verurteilt.

Roggero: „Wir sind die wirklichen Opfer“

Wie schon die Vorinstanzen, die Gerichte erst in Asti, dann in Turin, sah Italiens höchstes Gericht eines mitnichten gegeben: Notwehr. Eben die hatte der Angeklagte immer geltend gemacht, schon das Berufungsgericht in Turin hatte in sein Urteil geschrieben: „Weder Roggero noch seine Familienangehörigen (während des Überfalls waren seine Frau und eine Tochter ebenfalls im Geschäft; Anm. d. Red.) waren der konkreten Gefahr eines Angriffs ausgesetzt“, als Roggero schoss. Schließlich hätten die Räuber ja die Flucht angetreten.

Roggero selbst sieht das anders. Nie fand er ein Wort des Bedauerns über die Toten. Im Gegenteil. Auf die Nachfrage, ob er sich entschuldigen wolle, hielt er entgegen: „Keiner der Familienangehörigen (der Toten; Anm. d. Red.) hat je gesagt, entschuldigt, dass wir einen ungeratenen Sohn haben.“

„Wir sind die wirklichen Opfer“ – nämlich er und seine Familie: So legte der Schmuckhändler auch jetzt noch nach, bevor er am Freitag die Haft antrat, in die er müsse, „bloß weil ich mich und meine Familie verteidigt habe“.

Die Gerichte überzeugte er mit dieser mitleidlosen Haltung nicht. Doch eines gelang ihm: Er wurde zum lautstark gefeierten Märtyrer der in Rom unter Ministerpräsidentin Giorgia Meloni regierenden Rechten. Kaum wurde das Urteil bekannt, begann ein wahres Trommelfeuer. Den Anfang machte Matteo Salvini, Chef der rechtspopulistisch-fremdenfeindlichen Lega und Vizeministerpräsident. Er richtete sofort „einen Appell direkt an Staatspräsident Sergio Mattarella“, damit dieser den wegen Totschlags Verurteilten begnadige, denn Roggero „verdient es nicht, eine Gefängniszelle mit echten Kriminellen zu teilen“.

Roggero sei ein rechtschaffender Mann

Noch am selben Tag begannen die Par­la­men­ta­rie­r*in­nen aller Fraktionen der Rechtskoalition im Abgeordnetenhaus und im Senat eine Unterschriftensammlung mit dem gleichen Ziel, dem Verlangen nach einem Gnadenakt für Roggero. Im Senat hielten Ver­tre­te­r*in­nen der Lega Fotos des Verurteilten mit der Schrift „libero subito“, sofort frei, hoch. Alberto Cirio, der Präsident der Region Piemont – in der das Städtchen Grinzane Cavour liegt – versicherte seinerseits: „Das Piemont lässt ihn nicht allein.“

Und Verteidigungsminister Guido Crosetto holte zu offener Justizschelte aus. „Wurde das Gesetz angewandt? Wahrscheinlich: Ja“, kommentierte er. „Ist es richtig? Für mich: Nein.“ Denn da zeige sich „eine Rechtsprechung, die die Gesetze bis zu dem Punkt interpretiert, an dem sie sie auf den Kopf stellt“.

Ein „uomo perbene“, ein rechtschaffener Mann, werde da jetzt für Jahre eingekerkert, klagt Italiens gesamte Rechte, nach Kräften unterstützt von den Medien ihres Lagers. „Unrecht ist geschehen“: Diesen Titel hoben die beiden Rechtsblätter Libero und Il Giornale wortgleich auf Seite eins.

Begnadigung angestrebt

Bei Melonis Justizminister Carlo Nordio fanden sie sofort Gehör. Er habe „eine Voruntersuchung mit dem Ziel der Begnadigung eingeleitet“, teilte der Minister in Höchstgeschwindigkeit mit. Die „Voruntersuchung“ ruht allerdings schon wieder, denn umgehend wurde Nordio von Staatspräsident Mattarella einbestellt, der den Minister daran erinnerte, dass „Begnadigungen allein dem Staatspräsidenten obliegen“, wie es in einer nach dem Gespräch veröffentlichten Note hieß.

Dass das Recht mit dem „Rechtsempfinden“ der Rechten nicht viel zu tun hat, gilt aber auch für das Urteil selbst. Maliziös erinnerten die Oppositionsparteien daran, dass es Lega-Chef Salvini selbst war, der im Jahr 2019, in seiner Zeit als Innenminister, den Notwehrparagrafen des Strafgesetzbuchs reformiert hatte – dass aber auch in dieser neuen Version Notwehr nur bei Reaktion auf eine aktuelle Bedrohung gegeben ist.

Schon in der Berufungsinstanz in Turin hatte der Staatsanwalt deshalb festgehalten: „Die Justiz kann nicht auf der Seite des Wilden Westens stehen. Es ist nicht möglich, dass du erst zum Polizisten, dann zum Richter und schließlich zum Henker wirst.“

Rechtsextremer sagt: „Verteidigung ist immer legitim“

Die Raubtäter waren schon auf der Flucht, als der Juwelier ihnen hinterhereilte, um sie zu erschießen? Für Roberto Vannacci, Ex-Fallschirmjägergeneral und Chef der von ihm gegründeten rechtsextremen Partei Futuro Nazionale, ist das ein vernachlässigbares Detail. Man könne doch „nicht Zentimeter oder Sekunden messen, wenn das Leben der eigenen Familie auf dem Spiel steht“, befindet Vannacci und greift dann zu dem bei der Rechten seit Jahren beliebten Wortspiel. Notwehr heißt auf Italienisch „legittima difesa“, legitime Verteidigung – und Vannacci meint, „Verteidigung ist immer legitim“.

Mit einem Spruchband dieses Wortlauts hatte er schon eine Truppe von Angehörigen seiner Partei vors Kassationsgericht in Rom geschickt, als dort noch verhandelt wurde.

Die rechte Kampagne greift. Roggeros Follower auf Instagram schnellten binnen weniger Tage von 50.000 auf 187.000 hoch; genauso schnell kamen mehr als 400.000 Unterschriften unter diversen Onlinepetitionen für seine Begnadigung zusammen. Als der Mann dann in Haft musste, besuchte ihn der Lega-Chef Salvini gleich am Folgetag in der JVA.

Derweil hat die Frau des Juweliers schon das Gnadengesuch beim Staatspräsidenten eingereicht – und der Juwelier selbst legte auf der Schwelle des Gefängnisses beim Haftantritt nach. Auch er verlangte den sofortigen Gnadenakt, verbunden mit der Aufforderung, der Staatspräsident solle gefälligst „in sich gehen“.

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12 Kommentare

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  • Die entscheidende Frage für das Notwehrrecht in Deutschland wäre: hatten die Täter noch die Beute? So lange dauert der Angriff an. Auf einen Täter ohne Beute zu schießen, ist in keiner Weise die Abwehr eines Angriffs. Auf einen Täter mit Beute zu schießen - nicht unbedingt ihn zu töten, aber das Risiko trägt der Täter - ist dagegen nach dt. Recht erlaubt, wenn es nicht gerade um einen Apfel oder ein paar Erdbeeren geht.

    So ist jedenfalls aktuell die Rechtslage.

    • @Dr. McSchreck:

      Wird der Täter, in diesem Fall also der Juwelier, von Affekten wie Wut, Zorn, Kampfeseifer, Eifer- oder Eigengeltungssucht zu einem intensiven Notwehrexzess hingerissen, haftet er grundsätzlich voll (als Täter).



      Auch hätte er nicht einfach darauf losschießen dürfen, sondern hätte das Schießen androhen müssen.



      Es ist aber müßig, sich hier in juristische Spitzfindigkeiten zu erschöpfen. Der Prozess wurde durch das höchste Gericht entschieden und ich denke, dort wurden alle Für und Wider zur Genüge erwogen.

    • @Dr. McSchreck:

      Dem Richter, der dann in der Güterabwägung Leben gegen zwei oder vier Äpfel die Notwehr bejaht, möchte ich jedoch nicht begegnen.

    • @Dr. McSchreck:

      Danke für dieses gute Stück Journalismus, das besser Teil des Artikels gewesen wäre. Ebenso wie eine kurze Erläuterung der tatsächlichen Rechtslage in Italien.



      Roggero erklärt lt. Artikel, sich und seine Familie verteidigt zu haben. Tatsächlich hat er aber „nur" seine Ware, seinen Besitz verteidigt. Nach meinem nicht-akademischen Rechtsverständnis ist das nicht dasselbe.



      Die rechtliche Beurteilung des Urteils durch Rechte spricht - wie immer - das Gefühl an. Bestohlen zu werden verletzt immer auch die Würde, das Grundvertrauen, das Lebens- und Selbstwertgefühl, ... alles wie geschaffen für eine (falsche?) Identifikation mit dem Schützen in einer Welt, die genau diese Gefühls-Qualitäten immer mehr angreift - aus Machtkalkül.

  • Staatspräsident Sergio Mattarella ist nicht dafür bekannt, unüberlegte Schnellschüsse zu tätigen, sondern im Gegenteil alles erstmals genau abzuwägen. Im Gegensatz zur Bedeutung seines Nachnamens, zu deutsch 'Nudelholz', ist er kein Haudrauf. Das ist wohl die wichtigste Erkenntnis in diesem Zusammenhang und zu der Forderung der gesamten italienischen Rechten, den Täter/ Mörder zu begnadigen.



    Ich gehe davon aus, dass Mattarella sich nicht dem Druck der Strasse und der Rechten beugt, sondern das Gerichtsurteil, also Recht und Gesetz, verteidigt.

    • @Klaus Waldhans:

      Ich kann mir nicht vorstellen, dass er das Urteil des Kassationsgericht in Rom missachtet. Das würde ja bedeuten, dass er dem Mob auf der Straße zustimmt.

  • Matteo Salvini soll mir mal den Unterschied zwischen einem "echten" und "unechten" Kriminellen erklären. Ja, als Überfallener darf ich mich wehren, aber die Mittel der Gegenwehr müssen immer angemessen sein.

    • @Il_Leopardo:

      Die meisten Forist*innen - mich eingeschlossen - dürften nicht besonders bewandert im italienischen Strafrecht sein. Wie schaut es bei Ihnen aus?

      Laut dem Artikel hatten die Täter noch das Diebesgut. Da liegt es jedenfalls aus deutscher Warte nahe, dass der Angriff auf die Rechtsgüter des Täters noch andauert und Schüsse auf den Täter, der mit der Beute aus dem Juweliergeschäft flieht, sind mE nicht notwendigerweise unangemessen.

      Es kann natürlich sein, dass in Italien das Notwehrrecht auf den Schutz der eigenen körperlichen Unversehrtheit beschränkt ist.

    • @Il_Leopardo:

      Angemessenheit der Mittel, Erforderlichkeit, alles schön und gut. Dennoch kann ich die Urteilskritik teilweise nachvollziehen. Ich halte die Strafe für unangemessen hoch. In Deutschland hätte er vermutlich maximal eine Bewährungsstrafe erhalten (siehe hier: www.spiegel.de/pan...ilt-a-999523.html).

      • @Cerberus:

        Nach einem Überfall, bei dem es wohl es keine Verletzte gab, die Täter zu verfolgen und dann einen zu erschiessen, ist nichts anderes als Mord oder zumindest Totschlag. Selbstjustiz ist in Europa völlig zu Recht strafbar. Auch wenn der Juwelier in 'Rage' war, rechtfertigt das in keinster Weise diese Tötung. Wo sind wir denn?

      • @Cerberus:

        Ich kann den Artikel nicht finden.

        Sie wissen aber schon: Nur der Staat hat das Recht, zu bestrafen. Das ist auch gut so, denn sonst hätten wir Verhältnisse wie im sogenannten "Wilden Westen".

        Wenn mir jemand die Brieftasche oder das Fahrrad klaut, zücke ich ja auch nicht das Messer und steche den Dieb nieder.



        Anmerkung: Ist nur ein Beispiel - ich trage kein Messer bei mir.

  • Für eine Hand voll Dollars...



    Und was sagt der Papst dazu? Und Melonis Bro Trump?



    Bestimmt wird der sich letzterer bald melden und Tipps für die Abschaffung der Justiz geben.