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Verzögerung bei Entgelttransparenz„Sie wollten der Richtlinie sämtliche Zähne ziehen“

Deutschland zögert ein Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit hinaus. Das könnte zu einer Klagewelle führen, warnt Arbeitsrechtlerin Heide Pfarr.

Interview von

Amelie Sittenauer

taz: Frau Pfarr, wie leicht war es für mich als taz-Angestellte bisher, festzustellen, ob meine Kollegen bei der taz mehr verdienen als ich?

Heide Pfarr: Sie haben schon nach dem deutschen Transparenzgesetz seit 2017 das Recht, von Ihrem Arbeitgeber zu erfahren, wie viel Kol­le­g:in­nen mit gleichwertiger Arbeit verdienen – vorausgesetzt, Ihr Betrieb hat mehr als 200 Beschäftigte, eine Voraussetzung, die nach der europäischen Richtlinie nicht mehr gilt.

taz: Das hat er …

Im Interview: Heide Pfarr

Heide Pfarr setzt sich als Juristin und Politikerin (SPD) für die Lohngleichheit von Frauen und Männern ein. Nach Ämtern als Senatorin in Berlin und Staatsministerin in Hessen war sie Geschäftsführerin der Hans-Böckler-Stiftung. Seit 1987 engagiert sie sich beim Deutschen Juristinnenbund.

Pfarr: Falls Sie dann einen Lohnunterschied feststellen und glauben, der sei eine Folge ihres Geschlechts, müssten Sie dann aber selbst den Klageweg beschreiten.

taz: Das glaube ich zwar nicht. Aber angenommen, es wäre so, was würde dann passieren?

Pfarr: Sie würden also für Ihre Klage lediglich vortragen müssen, dass Ihr Kollege mehr verdient, obwohl er die gleiche Arbeit macht. Und der Arbeitgeber ist es, der dann beweisen muss, dass der Unterschied nichts mit dem Geschlecht zu tun hat. Falls ein Arbeitsgericht dann tatsächlich feststellen sollte, dass die unterschiedliche Bezahlung nicht gerechtfertigt ist, dann gilt das nur für Sie, nicht für Ihre Kolleg:innen, die genauso betroffen sind. Die neue EU-Richtlinie würde Ihre Rechte da auf jeden Fall schon stärken.

taz: Diese Richtlinie zur Entgelttransparenz wurde 2023 beschlossen, um Geschlechtergleichstellung in der Arbeitswelt zu verbessern. Jetzt ist 2026. Wieso ist in Deutschland noch nichts passiert?

Pfarr: Die Bundesrepublik hat noch niemals eine europäische Richtlinie im Bereich des Gleichstellungsrechts fristgerecht und 1:1 umgesetzt. Wirklich alle Verbesserungen für die Geschlechtergleichstellung sind durch Europa gegen Widerstände erzwungen worden. In Deutschland heißt es sofort, die deutsche Wirtschaft bräche unmittelbar zusammen, wenn die verfassungsrechtlich garantierte Gleichberechtigung Wirklichkeit werden soll. Das wird auch nun wieder prophezeit, sogar René Pfister schrieb selbiges vor ein paar Tagen im Spiegel. Das war und bleibt absurd. Frankreich arbeitet schon länger nach einem Modell wie die Richtlinie zur Entgelttransparenz, offensichtlich, ohne dass die französische Wirtschaft zusammengebrochen ist.

taz: Hat die Wirtschaft Angst vor geschlechtergerechter Bezahlung?

Pfarr: Ich betone, dass der militante Widerstand von den Wirtschaftsverbänden kommt, nicht von den Unternehmen. Es gibt eine wissenschaftlich gestützte Befragung, wonach die Mehrheit der Unternehmen die Richtlinie sogar positiv einschätzen, weil sie meinen, dass es an der Zeit sei, ihre Personalpolitik zu ändern, transparenter und objektiver zu machen. Entgeltsysteme sind vor allem ein Ergebnis von Machtverhältnissen zwischen durchsetzungsstarken und weniger durchsetzungsstarken Ar­beit­neh­me­r:in­nen und Unternehmen, zum Nachteil vor allem von Frauen. Eine Forderung nach Veränderung wird schnell als Einschränkung der unternehmerischen Freiheit interpretiert, und das haben Unternehmensverbände grundsätzlich nicht gerne. Und weil sie politisch mächtiger sind, werden dann Gleichstellungsfragen schnell als Gender-Gaga gelabelt.

taz: Trotzdem wird der bürokratische Aufwand oft als Argument angeführt. Trägt das?

Pfarr: Nein. Digitale Instrumente mindern den Bürokratieaufwand entscheidend. Fast alle Unternehmen verwenden Softwareprogramme für die Berechnung der Entgelte der Beschäftigten. Natürlich müssen Unternehmen für den ersten Bericht ihre Entgeltsysteme und Personaldaten überprüfen. Aber es gibt heute Tools auf dem Markt, die diese Daten der Entgelttransparenzrichtlinie entsprechend verarbeiten können, die aufzeigen können, ob und wo es Entgeltunterschiede mit Bezug auf die Geschlechter gibt und Handlungsbedarf. Die Tools funktionieren auch für kleine Unternehmen, selbst wenn die noch mit Excel-Tabellen arbeiten.

taz: Sie waren 2025 Teil einer Kommission, die Vorschläge für ein explizit bürokratiearmes Entgelttransparenzgesetz machen sollte. Haben Sie das da nicht vorgeschlagen?

Was die Richtlinie vorsieht

Männer und Frauen werden immer noch nicht gleichbezahlt. Der Gender-Pay-Gap lag in Europa 2025 zwischen 12 und 16 Prozent, in Deutschland laut Statistischem Bundesamt bei 16 Prozent. Dabei spielen durch Gendernormen bedingte Faktoren eine Rolle: Von Frauen dominierte Berufsfelder sind häufig schlechter bezahlt, Männer hingegen sind in Führungspositionen überrepräsentiert. Selbst wenn diese Faktoren jedoch herausgerechnet werden, bleibt eine unerklärte Lohnlücke von 6 Prozent zwischen Männern und Frauen bestehen.

Gegen geschlechtsspezifische Lohnungerechtigkeit hat die EU-Kommission deshalb 2023 die Richtlinie zur Entgelttransparenz beschlossen. Sie sieht unter anderem vor, dass Bewerberinnen bereits im Bewerbungsprozess Auskunft über die Gehaltsstruktur bekommen und selbst keine Angaben zu früheren Gehältern machen müssen. Neben der Auskunftspflicht gegenüber Beschäftigten haben Unternehmen auch eine Berichtspflicht, weshalb sie alle drei Jahre ihre Gehaltsstrukturen prüfen müssen.

In Deutschland gibt es seit 2017 bereits ein nationales Entgelttransparenzgesetz, dieses gilt wegen hoher Anforderungen als weitestgehend zahnlos. Die strengere EU-Richtlinie wurde von der schwarz-roten Bundesregierung und Bundesfrauenministerin Karin Prien bisher jedoch nicht umgesetzt: Man wolle auf die Wirtschaft Rücksicht nehmen, hieß es aus dem Ministerium.

Pfarr: Doch, das haben sowohl die Vertreterin des DGB als auch ich eingebracht, um bürokratiearm zu arbeiten. Genau das hat die große wirtschaftsnahe Mehrheit der Kommissionsmitglieder aber abgeblockt. Deren Interesse lag ja nicht in einer bürokratiearmen Umsetzung, sondern sie wollten der Richtlinie sämtliche Zähne ziehen.

taz: Das scheint funktioniert zu haben, Frauenministerin Karin Prien und die Union haben eingeräumt, die Entgelttransparenz zu verzögern, um Unternehmen nicht zu überfordern.

Pfarr: Mich hat gewundert, dass Frau Prien als Juristin das so trägt. Bei der CDU-Fraktion wiederum war klar, dass kein politischer Wille besteht, diese Richtlinie auch nur annäherungsweise adäquat umzusetzen. Überhaupt keiner.

taz: Wie geht es jetzt weiter?

Pfarr: Je länger sie verschieben, umso teurer wird es. Die EU-Kommission wird dann ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten. Und das kann teuer werden. Ausbaden müssen diese Rechtsunsicherheit und ihre finanziellen Folgen übrigens die Unternehmen. Und für Unternehmen ist Rechtsunsicherheit viel unangenehmer als ein bürokratischer Aufwand, der mittels eines digitalen Tools absolut handelbar ist.

taz: Der Deutschen Juristinnenbund und der DGB weisen darauf hin, dass für manche Beschäftigte die Richtlinie jetzt auch schon gilt. Was bedeutet das genau?

Pfarr: Das europäische Recht möchte nicht, dass Staaten, die ihre Pflichten verletzen, dadurch einen Vorteil haben. Sonst würde der Staat als Arbeitgeber ja Profit daraus ziehen, dass er der Umsetzung europäischen Rechts nicht nachkommt. Deswegen treten alle Bestimmungen in der EU-Richtlinie, die hinreichend bestimmt sind, für den öffentlichen Dienst und alle vom Staat geführten privatwirtschaftlichen Unternehmen mit dem 8. Juni in Kraft. Das heißt, alle dort Beschäftigten und die Personal- und Betriebsräte beispielsweise bei der Müllabfuhr oder in staatlich geführten Krankenhäusern können sich unmittelbar auf die Richtlinien beziehen. Und da sind vielleicht wirklich welche dabei, die durchaus willens sind, auf diese Rechte auch zu bestehen.

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taz: Das heißt, das könnte ein Nachspiel haben? Eine Klagewelle sogar?

Pfarr: Ich hoffe das. Offensichtlich kann nur so politischer Druck erzeugt werden, damit die Bundesrepublik wieder rechtstreu wird. Die je prognostizierte Klageflut ist faktisch noch nie eingetreten. Und es ist ja auch verständlich, wer verklagt schon gerne seinen Arbeitgeber? Aber ich hoffe, dass es diesmal genug ist. Deswegen machen wir beim Deutschen Juristinnenbund und auch die Gewerkschaften jetzt Aufklärungsarbeit dazu, dass sich die Rechtslage geändert hat. Denn damit die Betroffenen klagen können, müssen sie erst mal die neue Rechtslage kennen.

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20 Kommentare

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  • "Auf dem Markt verfügbar" bedeutet: Es kostet Geld.



    Ich kenne Unternehmen, die sich stattliche Umsätze wegen der Richtlinie ausmalen bzw. bereits heben. Von wegen kein bürokratischer Aufwand.



    Und natürlich bietet ein Tool keine Rechtssicherheit. Auch wenn ein Gesetz da ist, weiß niemand, wie es Gerichte auslegen werden. Ob vorher gestrickte Tools da mithalten können, ob die Personaler wissen, wie sie es benutzen und ob Spezifika überhaupt richtig in den Griff zu kriegen sind, steht in den Sternen.



    Es ist ja nett, wenn die EU-Kommission ungerechtfertigte Lohnunterschiede bekämpfen möchte. Schrecklich allerdings, dass ihr dazu nichts anderes einfällt als ihr altes Lied: Mehr Berichtspflichten, mehr Beweislast, mehr Bürokratie.



    Und dabei kreist das ganze nur um einen kleinen Katalog von Diskriminierungsmerkmalen; die meisten Unterschiede werden gar nicht angefasst (anders z.B. als in der uralten deutschen Arbeitnehmergleichbehandlung). Die Richtlinie wird also die Unterschiede zwischen durchsetzungsstarken und -schwachen Arbeitnehmern noch verschärfen. Denn irgendjemand muss ja die Statistik zurechtrücken, im Zweifel die, die sich am wenigsten wehren ...

  • Immer noch viel Steinzeit. In vielen Fällen: Exakt die selbe Arbeit, du Frau- weniger!



    Man glaubt es nicht.



    Was eigentlich ganz normal sein sollte, wird wie immer von den fetten Lobbyisten vereinen ausgebremst. Klar, mit dem Lobbyisten Spezialisten Merz tut sich da in weiter Ferne garantiert gar nichts.

  • "..., für den öffentlichen Dienst und alle vom Staat geführten privatwirtschaftlichen Unternehmen mit dem 8. Juni in Kraft. Das heißt, alle dort Beschäftigten und die Personal- und Betriebsräte beispielsweise bei der Müllabfuhr... "

    ?



    Gibt es im ÖD geschlechtsspezifische Gehaltsunterschiede bei gleicher Tätigkeit? Wird da nicht nach Tarif und Entlohnungsgruppe mit Zustimmung des PR ausgeschrieben? Und dann erfolgt eine Einstufung nach x. Und für höhere Einstufungen muss wieder der PR involviert werden. Woher sollen da verheimlichte Unterschiede kommen?

    PS Bei der Müllabfuhr sind eh fast ausschliesslich Männer.

  • Ich bin von dem neuen Gesetz begeistert. Ich berate als Unternehmensberater auch Steuerkanzleien. Zuerst verdiene ich an den Seminaren um den STB das Gesetz näher zu bringen, dann wird eine Kanzleianalyse gemacht. Dabei stellt sich beispielsweise heraus, dass Petra 25% weniger verdient als Klaus, Klaus aber auch 30% mehr Buchungszeilen schafft.

    Nun hat der STB die Wahl, ein System der leistungsbezogenen Vergütung einzuführen, von dem er nicht weiß ob es später vor Gericht bestand hat oder Plan B auszuführen.

    Plan B, für dass sich bisher alle STB entschieden haben, sieht vor Klaus mit Hilfe des §82 kostenfrei im Umgang mit Lerndatei und KI zu schulen.

    Dann gibt es nur Gewinner:



    Ich verdiene an den Schulungen und Beratungen.



    Die Steuerkanzlei hat mehr Gewinn.



    Klaus bekommt mehr Gehalt und



    Petra hat sehr viel mehr Zeit für ihre Kinder und muss nicht mehr auf Arbeit kommen.

    Gern mehr von den Super-Linken-EU Gesetzen!!!

    • @chris_lsa:

      Sie belieben zu scherzen, oder? Arbeitsplatzabbau hat für mich aber erstmal wenig mit Equal Pay zu tun, und den Anspruch auf gleiche Bezahlung gibt es doch schon seit 1973 im BGB. Ob das wirklich noch als "Super-Linkes-EU-Gesetz" geframed werden sollte, das weiß ich nicht, auch wenn damals Helmut Schmidt regierte.

      • @hedele:

        Sorry, Helmut Schmidt war ja erst 1974 Kanzler, aber tatsächlich stand es seit 1975 im § 611a BGB.

    • @chris_lsa:

      Das müssen Sie mir erklären! Soweit ich das Interview verstehe, geht um Vergütungsunterschiede, die nicht auf Leistungsunterschiede zurückzuführen sind. Das Beispiel, das Sie schildern, gehört da doch eher nichts damit zu tun, oder?

      Und soweit ich weiß, gibt es auch nur bei einem recht geringen Teil der Arbeitsverträge konkret leistungsbezogene Bestandteile. Mir sind in meinem Arbeitsleben zumindest nur sehr wenige solcher Verträge untergekommen.

      Wo genau ist also das Problem?

      • @Libuzzi:

        Das ist ja genau der Punkt: Ohne ausdrückenlichen Leistungsbezug im Arbeitsvertrag ist das leistubgsbedingt höhere Gehalt nicht gegen den Vorwurf der Diskriminierung gefeit, wenn der Arbeitgeber den Nachweis erbringen muss, NICHT zu diskriminieren. Das Gericht fragt ihn: "Warum, wenn nicht weil er ein Mann ist, bekommt Klaus mehr Gehalt als Petra?"

        Antwort: "Weil er schneller arbeitet."

        Rückfrage: "Das ist schön für Sie, aber wo steht, dass er deshalb mehr Geld verlangen darf?"



        Das ist der Punkt, an dem der Arbeitgeber sagen können müsste: "In seinem bzw. Petras Vertrag.", aber in denen steht regelmäßig nur, DASS Klaus mehr Geld bekommt als Petra, nicht warum - und eben auch nicht z. B., dass Petra genausoviel bekommen kann wie Klaus, wenn sie ihr Tempo erhöht. Damit kann man eine gesetzliche Diskriminierungsvermutung nicht widerlegen und wird entsprechend verurteilt



        Die Praxis sieht natürlich anders aus: Klaus bekommt deshalb mehr Gehalt, weil so ein Schnellbucher ein gefragtes "Asset" ist und der Arbeitgeber mit Anderen um ihn stärker konkurriert als um eine Kraft, die deutlich langsamer arbeitet. Also bekommt er mehr. Nur ist DIESE Kausalkette schwer zu beweisen.

    • @chris_lsa:

      Genau, ich mach mir die Welt, wie sie mir gefällt. Bei mir macht auch alles die KI. Da brauch ich dann auch keinen Klaus mehr. Und meine Kunden sind demnächst auch alles Bots. Die beschweren sich wenigstens nicht über den schlechten Service

    • @chris_lsa:

      Das ist also ganz das Prinzip für den Umgang mit Frauen:



      K K K Kinder, Küche, Kirche.



      Nach meinem Wissen stammt das aus dem vergangenen Jahrhundert.

      • @Perkele:

        Richtig. Und das passiert, wenn gut gemeinte Gleichstellungspolitik den Rasenmäher rauspackt und Vorschriften hervorbringt, die an den betriebswirtschaftlichen Realitäten vorbeigehen. Hier wäre das ein letztlich zu weit gestalteter Anspruch auf Gehaltsangleichung. Wenn solche Rechtsgebilde die diskriminierungsfreie Beschäftigung einer Arbeitnehmerin teurer machen, als aus Sicht des Arbeitgebers ihre Leistung wert ist, dann wird sie halt nicht beschäftigt.



        Es war so ähnlich, als Riester damals den freigestellten Betriebsrat ab fünf Mitarbeitern verbindlich machen wollte: Klingt erstmal gut, setzt aber vor allem die Hürde für kleine Unternehmen unverhältnismäßig hoch, jenen fünften Mitarbeiter überhaupt zu beschäftigen, und führt letztlich nicht zu mehr Betriebsräten sonder zu weniger BIP und mehr Arbeitslosen.

  • Wie in der Außenpolitik -wo Deutschland gerade eine Riesenklatsche eingefahren hat- so auch in der Innenpolitik: Feigheit, Ungerechtigkeit und zweierlei Maß - das sind die Standards der ach so bodenständigen Lobbyregierung.

    • @Perkele:

      Ich bin etwas einfacher gestrickt - für mich sind die Standards grenzenlose Gier und panische Angst vor ein wenig weniger obszönem Überfluss.

      • @Erfahrungssammler:

        Das ist keineswegs "einfacher gestrickt". Du hast vollkommen recht, Gier und öbszöner Reichtum sind die Standarts, die sich eingebürgert haben. Beschworen allerdings von unserer Gesellschaft werden Fairness, Nächstenliebe und Bescheidenheit - freilich nur in Sonntagsreden oder Selbstinszenierungen.

  • "Ich betone, dass der militante Widerstand von den Wirtschaftsverbänden kommt..." - Militant? Echt jetzt?

    • @Chris McZott:

      noch schöner fand ich den:

      "Es gibt eine wissenschaftlich gestützte Befragung, wonach die Mehrheit der Unternehmen die Richtlinie sogar positiv einschätzen, weil sie meinen, dass es an der Zeit sei, ihre Personalpolitik zu ändern "

      Klingt für mich nach bestelltem Ergebnis. Denn warum sollte ein Unternehmen diese Richtlinie benötigen, wenn es auch ohne diese darf und möchte. Aufwand/Kosten verursacht sind ja lt. Frau Pfarr vernachlässigbar.

      Tipp: Befragung im Auftrag und bezahlt seitens Hans-Böckler-Stiftung.

    • @Chris McZott:

      Ist das das einzigste was Ihnen aufgefallen ist? Echt jetzt?

    • @Chris McZott:

      🤖Der Begriff militant beschreibt ein aggressives, kämpferisches oder gewalttätiges Eintreten für eine bestimmte Überzeugung, Ideologie oder politische Sache. Es leitet sich vom lateinischen militare (Kriegsdienst leisten) ab und impliziert, dass Ziele mit Nachdruck und oft kompromisslos durchgesetzt werden sollen.Die wichtigsten Bedeutungen im DetailKämpferisch und streitbar: Bezeichnet Personen oder Gruppen, die sich sehr energisch und offensiv für eine Sache engagieren…



      Und 🤣 meinen Wirtschaftsverbände & deren Personal - werfe traditionell nur mit Wattebäuschchen?



      zB Als Wirtschaftsfunktionär beklagte er mangelnde unternehmerische Freiheit im Nachkriegsdeutschland und sah in der Mitbestimmung ein „kommunistisches Machwerk“. Durch seine harte Haltung in den Arbeitskämpfen der 1960er Jahre – umstritten sind etwa die Aussperrungen 1963 – avancierte Schleyer zum Feindbild für die Gewerkschaften,…



      1977 lieferte sich Schleyer mit dem DGB-Vorsitzenden Heinz Oskar Vetter beim 8. St. Gallen Symposium ein Wortgefecht, das auch wegen seiner zeitlichen Nähe zu Schleyers späterer Entführung gewisse Bekanntheit erlangte.…“



      Ihnen scheinbar unbekannt - wa



      Und das ist wahrlich nicht singulär

    • @Chris McZott:

      Militant: kämpferisch, engagiert, aggressiv, politisch, ideologisch. Also ja, passt

    • @Chris McZott:

      Wenn das Fußvolk wirklich mal ernsthaft an Veränderungen arbeiten würde, dann mit Sicherheit.



      Nicht vergessen: Alles, was in den USA für gut befunden wird, schwappt zu uns herüber.