Mehr Ermittlungsbefugnisse für Polizei: Kabinett macht Weg frei für KI-Fahndung
Die Bundesregierung will der Polizei erlauben, Datensätze per KI zu analysieren und online abzugleichen. Am Ende könnte sogar Palantir eingesetzt werden.
Die Bundesregierung will der Polizei erlauben, Daten massenhaft auszuwerten, um so Kriminelle und Terroristen schneller zu fassen. Die am Mittwoch im Kabinett beschlossenen Gesetzentwürfe sehen auch den Einsatz von KI-Programmen vor und könnten den Weg für umstrittene Programme wie Palantir ebnen. Entsprechend scharf fällt die Kritik von Bürgerrechtler*innen und Opposition aus.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) und Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) versuchten am Mittwoch, die Bedenken zu zerstreuen. Hubig sagte: „Selbstverständlich gilt auch weiterhin: Entscheidungen im Strafverfahren werden immer von Menschen getroffen, nicht von KI-Agenten.“ Und Dobrindt betonte, es gehe nicht darum, neue Datenbanken über Bürger*innen anzulegen, sondern darum, mit Kriminellen und den stetig steigenden Datenmengen Schritt zu halten.
Konkret sieht das Paket aus insgesamt zwei Gesetzentwürfen vor, dass die Bundes- und Landespolizeibehörden künftig ihre eigenen Daten mit KI-Programmen durchsuchen und mit frei zugänglichen Daten im Internet abgleichen dürfen. Bei Letzterem geht es meist um Fotos von Verdächtigen, denen dann per Internetabgleich Namen zugeordnet werden können, etwa indem Social-Media-Profile durchforstet werden. Auf diese Weise hatten Journalisten die seit Jahrzehnten untergetauchte RAF-Terroristin Daniele Klette 2024 in Berlin aufgespürt. Die Polizei darf das bisher nicht.
Allerdings ist unklar, ob der biometrische Gesichtsabgleich tatsächlich möglich ist, ohne dass die Behörden dabei eine eigene Datenbank aus frei verfügbaren Fotos aus dem Netz aufbauen. Das wäre höchstwahrscheinlich rechtswidrig. Ein Gutachten der Organisation Algorithm Watch hatte 2025 gezeigt, dass es ohne eine solche Datenbank aber absehbar Monate bis Jahre dauern würde, eine einzelne Anfrage abzuarbeiten. Wie Dobrindt und Hubig dieses Problem umgehen wollen, ist unklar.
Idee: Einfach EU umdribbeln
Dass sie prinzipiell zu „kreativen“ Lösungen bereit sind, zeigt sich im Gesetzentwurf darin, dass künftig in bestimmten Fällen der biometrische Abgleich mit Netzdaten an Firmen im Nicht-EU-Ausland ausgelagert werden kann. Dafür wäre zwar ein richterliches Einverständnis nötig, de facto ließen sich so aber wohl deutsche Datenschutzregeln genauso umgehen wie die KI-Verordnung der EU.
Ebenfalls vorgesehen ist im Entwurf, den Online-Datenabgleich auch dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) zu erlauben. Die Behörde soll damit die Identität von Asylbewerber*innen feststellen dürfen, wenn diese keine Papiere haben.
Bürgerrechtler*innen sind über die Pläne erbost. Die Vorsitzende des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins, Angela Furmaniak, sprach gegenüber der taz von einem „höchst problematischen“ Vorhaben und „unverhältnismäßigen Eingriff in das Recht auf Privatsphäre“.
Auch die Opposition übte Kritik. Der Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz sagte: „Die geplanten neuen Befugnisse ermöglichen tiefe Grundrechtseingriffe und betreffen dabei keineswegs nur Personen im direkten Fokus von Sicherheitsbehörden, sondern potenziell alle, auch gänzlich unbescholtene, Bürger.“ Der migrationspolitische Sprecher der Grünen, Lukas Benner, sagte der taz: „Die massive Ausweitung biometrischer Abgleiche durch das BAMF steht im krassen Widerspruch zu europäischen Bürgerrechten. Und die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Clara Bünger, sagte: „Dieser Weg führt geradewegs in einen digitalen Überwachungsstaat.“
Sorge vor verstärktem Palantir-Einsatz
Sowohl von Notz als auch Bünger befürchten zudem, dass die Pläne am Ende dazu führen könnten, dass die Software Palantir zum Einsatz kommt, die unter anderem dem rechtsextremen US-Milliardär Peter Thiel gehört. Von Notz nannte es „alarmierend“, dass Dobrindt diese Möglichkeit nicht eindeutig ausschließe. Und Bünger sagte: „Rechtsstaatlicher Schutz wird ausgehöhlt, wenn private Firmen in Drittstaaten unsere Daten analysieren dürfen.“
Die Polizeien in Bayern, Hessen und NRW nutzen bereits Palantir-Software und zahlen dafür Millionen, in Baden-Württemberg ist ihr Einsatz kontroverser Gegenstand der Koalitionsverhandlungen. Insbesondere ein viral gegangenes autoritäres Manifest des Palantir-Chefs Alex Karp hatte zuletzt erneut Kritik an der Nutzung der US-Software entfacht. In dem Manifest hatte Karp von der kulturellen Überlegenheit des Westens geschrieben, der Aufrüstung Deutschlands und Japans – und Investments in KI-Waffen und autonome Waffensysteme gefordert.
Praktisch: Die bietet seine Firma neben der antidemokratischen Ideologie seiner Chefs auch noch selbst an. Die Firma sackte kürzlich Milliarden-Aufträge der US-Regierung ein und hilft den Behörden auch bei menschenrechtswidrigen ICE-Abschiebungen. Längst ist sie auch fest verwoben mit militärischer Infrastruktur in den USA und weiteren Nato-Ländern.
Die Bundeswehr hat das jüngst für Deutschland ausgeschlossen, weil die Palantir-Software die Ansprüche für IT-Sicherheit unterläuft. Vizeadmiral Thomas Daum, Chef der Cybertruppe der Bundeswehr, sagte dem Handelsblatt, es sei „unvorstellbar“, Mitarbeiter*innen einer Industriefirma Zugriff „auf den nationalen Datenbestand“ zu geben.
Von Dobrindt gibt es keine so klare Absage, aber auch kein Plädoyer für Palantir-Software. Er sagte am Mittwoch: „Wir wollen nicht auf maßgeschneiderte Produkte von außen zurückgreifen – oder nicht ausschließlich –, sondern vor allem selber in der Lage sein, auch modernste digitale Produkte zu entwickeln.“ Die meisten Bundesländer lehnen die Nutzung von Palantir ab und hoffen auf andere Lösungen: etwa eine europäische Analysesoftware.
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