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Nacktkontrolle für Po­li­zis­t*in­nenWegen Extremismusverdacht zum Arzt

Bei Verdacht auf Verfassungsfeindlichkeit sollen Po­li­zis­t*in­nen in Bremen und Niedersachsen künftig vom Arzt nach verdächtigen Tattoos abgesucht werden.

Verbergen sich unerlaubte Tätowierungen unter den Uniformen von Polizeibeamt:innen? Bremen und Niedersachsen würden es gerne wissen Foto: Swaantje Hehmann/imago

Ziemlich weit wollen Bremen und Niedersachsen gehen, um rassistische Tätowierungen bei Polizisten zu entdecken. Es soll möglich sein, auf richtlerliche Anweisung die „Inaugenscheinnahme der Hautoberfläche“ bei den Beamten vorzunehmen, teilte das rot-rot-grün regierte Bremen im September mit. Wie nun bekannt wurde, plant auch das rot-grün regierte Niedersachsen eine solche Option. Hier kochen die Wogen hoch. Der CDU-Politiker Andre Bock nannte die geplante Untersuchung „übergriffig, entwürdigend und mit einem modernen Rechtsstaat nicht vereinbar“.

Es geht um einen Baustein im Kampf gegen Extremismus. „Die Verfassungstreue von Be­am­t*in­nen ist in der Demokratie „ein hohes Gut“, sagt der grüne Innenpolitiker Michael Lühmann. Deshalb müsse es möglich sein, Tätowierungen mit verfassungsfeindlichen Symbolen in disziplinarrechtliche Bewertungen einzubeziehen. „Wissenschaft, Fachverbände und Verfassungsschutz sind sich einig, dass es solche Bekenntnisse durch Tätowierungen gibt“, sagt er, „und dass sie Rückschlüsse auf die politische Einstellung zulassen“.

Natürlich sei dies ein tiefer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte. Deshalb benötige diese Maßnahme auch konkrete Anhaltspunkte für die Verfassungsfeindschaft und eine richterliche Zustimmung. „Hierfür schaffen wir die rechtlichen Voraussetzungen“, sagt Lühmann mit Blick auf den Gesetzentwurf zur „Änderung beamtenrechtlicher und disziplinarrechtlicher Vorschriften“, der nun im Innenausschuss beraten wird.

Heiko Teggatz von der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) hält dies für rechtlich nicht durchführbar. „Die Inaugenscheinnahme soll durch einen Arzt erfolgen. Der darf aber nicht gegen seine Schweigepflicht verstoßen“, sagt der stellvertretende DPolG-Bundesvorsitzende. Auch ein Amtsarzt dürfe nur feststellen, ob ein Beamter gesundheitlich geeignet und dienstfähig ist, nicht aber, ob eine Person aufgrund äußerlicher Merkmale geeignet ist oder nicht. „Hier soll die ärztliche Kunst missbraucht werden“.

Auch die Gewerkschaft der Polizei Niedersachsen (GdP) lehnt solche Nacktkontrollen ab. Die Sensibiltät der Polizei im Bezug auf demokratische Wertefestigkeit sei schon besonders hoch und werde „stetig geschärft“, sagt ihr Vorsitzender Kevin Komolka. Da wünsche man sich eine faire Auseinandersetzung mit der Polizei „ohne Stigmatisierung“.

Geht es nach dem Gesetzentwurf von SPD und Grünen, dann wurden verfassungsrechtliche Bedenken mit abgewogen. Geändert werden soll auch, dass der Verfassungsschutz von sich aus Erkenntnisse über Beamte anderen Behörden mitteilen darf. Bisher ging dies nur auf Anfrage. Die Inaugenscheinnahme stelle einen „Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht“ nach Grundgesetz dar, räumt der Entwurf ein. Die Regelung benötige daher eine „Ermächtigungsgrundlage“, müsse einem legitimen Zweck dienen und geeignet sein, diesen zu fördern. Auch dürfe es kein „milderes Mittel“ geben.

All dies ist laut den rot-grünen Antragstellern erfüllt. Der Gesetzgeber müsse zwischen Allgemein- und Individualinteressen ausgleichen. Beamte, die gegen die Verfassungstreue verstoßen, könnten die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes erheblich gefährden. Und durch die Nähe zum „Menschenwürdegehalt der Verfassungstreue“ sei ein „gewichtiger Zweck“ gegeben.

Zu dem Gesetz gibt es am 17. Februar noch eine Expertenanhörung. Laut Heiko Teggatz gibt es bisher kein anderes Bundesland, das eine solche Regelung plant. Er sagt: „In dem ersten Fall, in dem ein Kollege betroffen ist, wird er vor Gericht ziehen und feststellen lassen, dass dies komplett rechtswidrig ist.“

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25 Kommentare

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  • Die würde des Polizeibeamten ist antastbar Artikel 1 Absatz drei.

  • Wenn jemand ein Stalinbild hätte oder einen Mussolini, es aber nie den Kollegens oder der Öffentlichkeit zeigt oder damit zu protzen sucht, ist es dann nicht private Sache, so eklig einem das vorkommen mag?



    Wenn doch, ist es wohl ein zu klärender Punkt, und Kollegens sollten das dann auch melden können.



    Non conquirendi sunt, um einen alten römischen Kaiser zu paraphrasieren.

  • "Zu dem Gesetz gibt es am 17. Februar noch eine Expertenanhörung."



    Offensichtlich ist hier das letzte Wort noch nicht gesprochen.



    Es erinnert mich an ähnliche Ideen für Gesetze, die dann auch noch besondere Namen erhielten. Praktikabilität ist offenbar keine Konstante dieser Vorschläge.

  • Das alles ist doch nur ein Alibi um einer soliden Untersuchung auszuweichen. Der gesamte Polizeiapparat von der Führungsspitze bis zum Streifenbeamten, muss von einer unabhängigen, wissenschaftlichen Institution durchleuchtet werden. Entweder findet man ungeheuerliche Durchsetzung der Institution mit rechtslastigen Aktivitäten und Ansichten oder eben nicht. Findet man das nicht - um so besser für uns alle. Findet man es jedoch anders, dann ist es allerhöchste Zeit dagegen etwas zu unternehmen, wirkungsvoll. Doch solange csU Innenminister agieren, wird das wohl nie passieren - die stehen einem solchen Trend unkritisch gegenüber, sind sie doch selbst auffällig was Gesetzestreue angeht. Leider !!! sind nicht unerhebliche Teile von csdU auch auf dieser Ebene unterwegs.

  • „nannte die geplante Untersuchung „übergriffig, entwürdigend und mit einem modernen Rechtsstaat nicht vereinbar“.

    Also in etwa so, wie viele Migrant*Innen, Demonstrant*Innen, Depressive in psychischen Ausnahmesituationen, hörgeschädigte Kinder… sich durch willkürliche und schikanierende polizeiliche Kontrolle fühlen.

    „Da wünsche man sich eine faire Auseinandersetzung mit der Polizei „ohne Stigmatisierung“.“

    Das wünschen sich pro-palästinensische Kundgebungsteilnehmende auch.

    „und dass sie Rückschlüsse auf die politische Einstellung zulassen“.

    Definitiv wichtig, aber soll das tatsächlich das einzige Mittel zum Zweck sein?



    Unabhängig von dem anzweifelbaren Intelligenzgrad, seine Führer Schwärmerei auf der Haut zu verewigen, verstehe ich die Aufregung auch nicht. Ebenfalls aus dem Bekanntenkreis kundig darin, dass, körperliche Untersuchung inklusive Tattoocheck durchaus üblich waren bei der Bestandaufnahme, es gab mal Zeiten da waren Tattoos ein Auschlussgrund während der Anwartschaft auf die Verbeamtung.

  • '„Wissenschaft, Fachverbände und Verfassungsschutz sind sich einig, dass es solche Bekenntnisse durch Tätowierungen gibt“, sagt er, „und dass sie Rückschlüsse auf die politische Einstellung zulassen“.'

    Nein! Doch! Oh! Welche Hinterbänkler haben da wieder einen solchen Hilfslosigkeitsansatz durchgedrückt um Handlungsfähigkeit, Konsequenz und Kompetenz zu simulieren?

  • Finde ich lächerlich. Wir haben das mit den Rechten (gemeit den juristischen) übertrieben. Meinetwegen kann man den Intimbereich ausnehmen.

    Sorry aber ich wurde auch gemustert.

    Vielleicht alle Beamten mustern.

    Verstehe sowieso nicht warum KdVler verbeamtet werden dürfen.

    • @Tim Hartmann:

      Beamte werden so oder so „gemustert“ und einer ziemlich gründlichen medizinischen Prüfung unterzogen, bevor sie endgültig („auf Lebenszeit“) verbeamtet werden.

      Dieter Nuhr kommt (leider) in den Sinn…

  • Sollte verpflichtend für alle Staatsbediensteten werden.

  • Schickt sie halt zur Musterung, zwei Fliegen mit einer Klappe..

  • Ich verstehe die Aufregung nicht?



    Unser Neffe ging vor 7 Jahren zur Polizei Brandenburg. Beim Auswahltest damals wurden bereits völlig selbstverständlich während der ärztlichen Untersuchung Tattoos Inaugenschein genommen und, falls sie nicht eindeutig waren, von einem geschulten Beamten überprüft.



    Ich dachte dies ist Standard bei allen deutschen Polizeien🤷



    Polizei, Zoll, Richter, Staatsanwälte, kurzum alle Beamten müssen mit beiden Beinen auf dem Grundgesetz stehen.



    Das dies in regelmäßigen Abständen auch bei Bestandsbeamten durchgeführt wird ist für mich eine Grundvoraussetzung.



    Der Skandal ist doch, warum das nicht schon immer länderübergreifnder Standard ist.

    • @Antje1971:

      Sie haben Lehrer vergessen, die finden es sicher auch ganz toll am Striptease teilzunehmen.

    • @Antje1971:

      Tatoos werden immer noch genau in Augenschein genommen. Sichtbare Tatoos. Aber jetzt sollen sich Polizisten aber auch Polizistinnen komplett nackt ausziehen. Ich kenne keinen Arbeitgeber der so etwas verlangt.

      • @Martin Sauer:

        „Ich kenne keinen Arbeitgeber der so etwas verlangt.“

        Ich kenne da einige, bin selber schon zu etwas mehr Freizügigkeit in meiner Garderobe und einmal direkt zu einem Striptease aufgefordert worden.

        • @Lou Andreas-Salomé:

          In welchen Kreisen verkehren Sie?

          • @Josef 123:

            „Kreise“? Sie meinen besonders anrüchige oder moralisch verwerfliche Gesellschaften? Impliziert also den unausgesprochenen Verweis: Selbst schuld?

            …nein mein lieber Josef, die Gesellschaft in der ich „verkehre“ ist das Patriarchat, da habe ich leider keine Wahl und die Arbeitgeber sind Heinzes, Kunzes, Martins und Josefs wie jedermann. Oder was meinen Sie warum mittlerweile Gewalt- und Belästigungspräventionsschutzgesetze am Arbeitsplatz notwendig sind? Sichten Sie gern mal das ILO-Übereinkommen 190 bevor Sie in Zukunft der Gegenüber Ihre vermeintlich schlechte Gesellschaft zum Gegenargument machen wollen oder gehen Sie dem Pudel auf den Grund: Warum sind in der Gesellschaft solche Schutzgesetze überhaupt notwendig???

            www.bmas.de/DE/Ser...einkommen-190.html

            • @Lou Andreas-Salomé:

              Das ist mir jetzt doch ein bissl dünn. Also, mal Butter bei die Fische: Wo wurden Sie zum Striptease aufgefordert? Wann haben Sie den Kerl (oder war es eine Frau?) angezeigt? Wann und wo wurde Anklage erhoben? Kam es zu einer Verhandlung, zu einem Schuldspruch? Aktenzeichen bitte, dann können ich und evtl. Mitleser den Vorgang selber nachvollziehen.

    • @Antje1971:

      Natuerlich muessen Beamte das, vor allem zu Gewaltausuebung befugte Polizisten.



      Genauso gilt das Grundgesetz, auf dem sie stehen sollen, auch fuer sie.



      Es ist eine Frage der Gueterabwaegung. Wenn man einem Beamten weder aufgrund seiner Meinungsaeusserungen, seiner Berufsausuebung oder sonstigen Taetigkeiten irgendetwas nachweisen kann, dann ist auch mal gut.

  • Das kann doch so nicht sein. Nacktkontrollen, das kann ich nicht glauben. Wo leben wir denn.

    • @Filou:

      Wo ist das Problem?

  • Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland



    Art 1



    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.



    (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

    • @Il_Leopardo:

      Wer kein Problem damit hatte, gewisse Körperteile vor dem Tätowierer zu entblößen, sollte auch keins damit haben, dasselbe vor einem Amtsarzt zu tun

      • @Suryo:

        Der Unterschied ist, hier ist es Zwang sich zu entblößen, auch die, die nicht tätowiert sind, oder ?

    • @Il_Leopardo:

      Nichts mehr wert, wenn das Gesetz nicht konsequent durchgesetzt wird.



      Es soll meiner Ansicht nach eine Geld- oder Gefängnisstrafe drohen, wer gegen diese Artikel verstößt.

  • Wenn mein Arbeitgeber mir derart mißtrauen würde, wäre ich blitzartig weg.



    Noch übergriffiger geht ja gar nicht.