Urteil des Landgerichts Oldenburg: Tierschützer:innen sollen Schadenersatz zahlen
Zwei Aktivist:innen dringen in einen Schlachthof ein, um die umstrittene CO₂-Betäubung von Schweinen zu filmen. Der Einbruch wird teuer für sie.

Eine der Aktivist:innen muss darüber hinaus auch Entschädigung zahlen, weil sie die dort erstellten Aufnahmen von der Betäubung von Schweinen veröffentlicht hat – dem anderen konnte die Beteiligung daran nicht nachgewiesen werden.
Der Kläger hatte seine Klage damit begründet, dass es nicht in der Hand von Aktivist:innen liegen dürfe, Gesetze zu brechen, auch nicht für investigative Zwecke. Einen Vergleich hatten die Beklagten abgelehnt. Ihre Unterstützer bestärkten sie darin: Schon zum Prozessauftakt und jetzt auch zum Abschluss versammelten sich Tierschutzgruppen vor dem Gericht und dem Schlachthof, um ihre Solidarität zu bekunden.
Die Aktivist:innen waren im Frühjahr 2024 in den Betrieb in Lohne (Landkreis Vechta) eingedrungen. Dort installierten sie Kameras, um die Betäubung von Schweinen mit hochkonzentriertem CO₂ zu filmen. Auf den Videos ist zu sehen, wie Schweine in eine Gondel getrieben und damit in einen Schacht gefahren werden, um dort mit dem hochkonzentrierten Gas betäubt zu werden. Dies ist eine gängige Schlachtmethode. Tierschutzgruppen kritisieren sie als quälerisch: Die Schweine in den Videos reagieren mit Panik, Schreien und Fluchtversuchen.
Höhe des Schadenersatzes noch unklar
Nach Überzeugung des Gerichts ist eine Aktivistin dafür verantwortlich, dass die Organisation Animal Rights Watch das Material veröffentlicht hat. Ihrem Kollegen konnte die Verbreitung der Aufnahmen nicht nachgewiesen werden. Beide müssen die Anwaltskosten tragen.
Der Betreiber des Schlachthofs und die beiden Aktivisten haben nun einen Monat Zeit, um das Urteil anzufechten. Sollte es rechtskräftig werden, muss in einem weiteren Verfahren die Höhe des Schadenersatzes festgelegt werden. Der Betreiber des Schlachthofs fordert Geld in Höhe von rund 98.000 Euro.
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