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Wegen Angriffen in BudapestBundesanwaltschaft klagt sechs weitere An­ti­fa­s an

Sie sollen Nazis in Budapest verprügelt haben, sind abgetaucht und haben sich gestellt: Nun sind sechs Linke angeklagt – auch für versuchten Mord.

Demonstrierende in Leipzig fordern die Freiheit für die Antifaschist*innen, die wegen der Budapest-Angriffe inhaftiert sind Foto: AdoraPress/M. Golejewski

Berlin taz | Die nächste Anklagerunde der Bundesanwaltschaft gegen die linksradikale Szene ist da: Die oberste Ermittlungsbehörde hat nun sechs Linke angeklagt, denen vorgeworfen wird, im Februar 2023 in Budapest mehrere Rechtsextreme schwer angegriffen zu haben. Die Vorwürfe lauten in zwei Fällen auch auf versuchten Mord. Verhandelt werden soll der Prozess vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf.

Das Oberlandesgericht und die Bundesanwaltschaft bestätigten der taz die Anklagen. Es gehe um die Vorwürfe der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, der gefährlichen Körperverletzung und des versuchten Mordes. Weiter wollten sie sich nicht äußern. Auch mehrere Ver­tei­di­ge­r*in­nen der Beschuldigten bestätigten die Anklage – und kritisierten die Vorwürfe als überzogen.

Die sechs nun angeklagten Linken – Clara W., Luca S., Moritz S., Nele A., Paula P. und Emilie D. – lebten zuletzt in Thüringen und Sachsen und waren nach den Angriffen in Budapest fast zwei Jahre abgetaucht. Zu Jahresbeginn hatten sie sich dann freiwillig der Polizei gestellt. Sie sitzen seitdem in Gefängnissen in Sachsen und Hamburg in Untersuchungshaft. Die Bundesanwaltschaft wählte Düsseldorf als Prozessort offenbar, weil sich in Nordrhein-Westfalen zwei der Beschuldigten stellten, in Köln und Hamm – und weil vor dem ebenfalls diskutierten Oberlandesgericht Dresden demnächst bereits ein anderer Großprozess gegen Linksradikale startet.

Laut Anklage sollen die nun Beschuldigten mit anderen Autonomen rund um den „Tag der Ehre“, zu dem sich alljährlich Neonazis aus ganz Europa treffen, fünf Angriffe auf Rechtsextreme verübt haben. Die Opfer seien zunächst ausgespäht und dann aus einer Gruppe Vermummter heraus auch mit Schlagstöcken attackiert worden. Sie hätten Knochenbrüche und Kopfverletzungen erlitten. Zwei der Angriffe waren laut Anklage so schwer, dass sie als versuchter Mord eingestuft werden. Einzelnen der nun Angeklagten werden nach taz-Informationen auch Vorbereitungshandlungen für die Angriffe vorgeworfen und eine Attacke auf Neonazis auch in Deutschland.

War es versuchter Mord?

Die Ver­tei­di­ge­r*in­nen der Beschuldigten halten den Vorwurf des versuchten Mordes für überzogen. „Selbst die drakonische, politisch agierende ungarische Justiz hat bei diesen Taten gerade keinen Tötungsvorsatz gesehen“, heißt es in einer Erklärung. Zudem habe auch der Bundesgerichtshof zuletzt beim Erlass von Haftbefehlen gegen die Beschuldigten den Vorwurf des versuchten Mordes abgelehnt. „Dass der Generalbundesanwalt dennoch von einem Tötungsvorsatz ausgeht, ist bedenklich und lässt befürchten, dass dem eine politische Motivation zu Grunde liegt“, so die Anwält*innen. Sie forderten das Oberlandesgericht Düsseldorf auf, in diesem Punkt die Anklage nicht zuzulassen.

Auch dass der Prozess in Düsseldorf verhandelt wird, kritisieren die Verteidiger*innen. Die meisten Beschuldigten hätten ihre sozialen Bindungen nach Thüringen, betonen sie. Offenbar aber wolle die Bundesanwaltschaft die dort bestehende Solidarität mit den Inhaftierten vermeiden. Zuletzt hatten auf einer Demonstration in Jena mehrere tausend Linke für die inhaftierten An­ti­fa­schis­t*in­nen demonstriert.

Zudem, so die Anwält*innen, wolle die Bundesanwaltschaft wohl der Thematisierung aus dem Weg gehen, dass rechte Übergriffe in Thüringen Alltag seien. „In Anbetracht dieser Verhältnisse würde sich die Frage der Legitimität einer derart überzogenen Anklage ganz konkret stellen“, heißt es in der Erklärung.

Einem Linken droht weiter die Auslieferung nach Ungarn

Den nun Angeklagten drohte anfangs auch eine Auslieferung nach Ungarn. Die Bundesanwaltschaft hatte dann aber betont, dass sie es für vorrangig hält, dass die Verfahren in Deutschland geführt werden. Einzig im Fall des 21-jährigen Nürnbergers Zaid A., der sich ebenfalls im Januar stellte, erfolgte diese Ansage nicht – weil dieser syrischer Staatsbürger ist und die Bundesanwaltschaft sich für seinen Fall nicht zuständig sieht. Ihm droht daher weiterhin eine Auslieferung nach Ungarn, eine Gerichtsentscheidung dazu steht noch aus. Weil sich das Verfahren so lange zieht, ist Zaid A. derzeit haftverschont.

Die An­wäl­t*in­nen der nun Angeklagten forderten, auch die Untersuchungshaft für ihre Man­dan­t*in­nen aufzuheben. Eine erneute Fluchtgefahr sei abwegig, da sich die Beschuldigten zu Jahresbeginn ja „in Kenntnis der Vorwürfe freiwillig gestellt“ hätten.

Bereits zuletzt hatte die Bundesanwaltschaft Anklage gegen sieben weitere Autonome erhoben, denen Angriffe auf Rechtsextreme in Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Nordrhein-Westfalen vorgeworfen werden. Sie sollen Teil der Gruppe um die Leipzigerin Lina E. gewesen sein, die bereits mit drei Mitbeschuldigten im Mai 2023 vor dem Oberlandesgericht Dresden zu einer gut fünfjährigen Haftstrafe verurteilt wurde und diese momentan absitzt. Unter den Angeklagten ist auch ihr früherer Lebenspartner Johann G. Ihm und zwei weiteren dieser Beschuldigten wird ebenfalls vorgeworfen, bei den Budapest-Angriffen dabei gewesen zu sein. Dieser Prozess soll erneut in Dresden stattfinden.

Ebenfalls der Budapest-Angriffe beschuldigt ist Maja T. Die nonbinäre Thü­rin­ge­r*in wurde von Zielfahndern bereits im Dezember 2023 in Berlin gefasst und ein halbes Jahr später nach Ungarn ausgeliefert – rechtswidrig, wie das Bundesverfassungsgericht später feststellte. Seit Februar läuft gegen Maja T. ein Prozess in Budapest, es drohen bis zu 24 Jahre Haft. Vor einem Monat begann T. einen Hungerstreik, um bessere Haftbedingungen und eine Rücküberstellung nach Deutschland zu erreichen. Am Dienstag wurde T. wegen des Gesundheitszustands in ein Haftkrankenhaus verlegt.

Der Vater von Maja T., Wolfram Jarosch, befindet sich momentan auf einem Protestfußmarsch von Jena, der Heimatstadt der Familie, nach Berlin, wo er Bundesaußenminister Johann Wadephul (CDU) treffen und um Unterstützung für sein Kind bitten will. Das Außenministerium ließ auf taz-Anfrage bisher offen, ob Wadephul zu einem Treffen mit Jarosch bereit ist.

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26 Kommentare

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  • Mich stört bei der Berichterstattung der vorgebliche politische Kontext. Das ist für die Beurteilung der Tat unerheblich.

    Es sollte also nicht über "Antifas" berichtet werden, sondern über mutmaßliche Körperverletzer, nicht über "Nazis" sondern über "mutmaßliche Gewaltopfer".

  • Wenn Raserei bei Autorennen versuchter Mord ist, dann ist das Einschlagen auf Koepfe mit Haemmern oder Schlagstoecken, waehrend Helfer die Arme des am bodenliegenden Opfers festhalten, durchaus vergleichbar. Vor allem wenn man bedenkt, dass beim Autorennen nicht das Verletzen mit etwaiger Todesfolge das Ziel ist, waehrend es hier akribisch geplant und vorbereitet wurde.

    Was leider immer uebersehen wird ist, dass Ungarn eine aehnliche 3-Strike Regel hat wie die USA. Deshalb kommen die einen an der Tag Beteiligten nach vergleichweise kurzer Haftdauer wieder frei, Maja T hingegen hat nach mehreren Verfahren in Deutschland wegen Koerperverletzung, Drogenhandels und bewaffneten Raubs mit einer deutlich hoeheren Strafe zu rechnen.

    Die Haftbedingungen in Ungarn sind den Berichten nach viel schlechter als in Deutschland. Aber sie treffen alle, ob deutsche Urlauber oder ausgewanderte Rentner, von den Ungarn ganz zu schweigen.

  • 》Offenbar aber wolle die Bundesanwaltschaft die dort bestehende Solidarität mit den Inhaftierten vermeiden.Zuletzt hatten auf einer Demonstration in Jena mehrere tausend Linke für die inhaftierten An­ti­fa­schis­t*in­nen demonstriert《



    .



    Diese Solidarität scheint es auch für die oben erwähnte Maja T. zu geben, folgt wan dem link im Artikel: 》Schirdewan hatte erst vor wenigen Tagen Maja T. in der Haft in Budapest besucht – so wie auch mehrere weitere Europa- und Bundestagsabgeordnete, darunter Katrin Göring-Eckardt (Grüne), Daniel Freund (Grüne), Carola Rackete (Linke) oder Falko Droßmann (SPD).《



    .



    Linke Solidarität, die eine ähnliche Struktur zu haben scheint wie die mit der Hamas, die Rechte (etwa Orban, Netanyahu) zu Feinden erklärt und "Hass ist keine Meinung" ausweitet zur Aberkennung auch aller anderen Grundrechte: Unmenschen, denen sie nicht zuzubilligen sind, 'eigene' Gewalt an dieser Stelle höchstens diskutabel ist www.zdfheute.de/po...as-israel-100.html , als Notwehr gedeutet wird.

  • ".. dass rechte Übergriffe in Thüringen Alltag seien. „In Anbetracht dieser Verhältnisse würde sich die Frage der Legitimität einer derart überzogenen Anklage ganz konkret stellen“.

    Die Legitimität einer Anklage hängt nach Ansicht der Anwälte also von den Verhältnissen auf Thüringens Straßen ab? Eine ganz neue Erkenntnis. Ich dachte immer das Gewaltmonopol läge beim Staat und der kann daher Selbstjustiz, auch unter den "edelsten" Motiven nicht tolerieren.

    Da habe ich mich wohl geirrt, ebenso wohl in der Hinsicht das eine Anklage auf die Ergebnisse des Erkenntnisverfahrens aufgebaut ist, statt auf politischer Motivation des Anklägers. Oder gar Auftraggebers?

    Wenn diese schon unterstellt wird, dann dürften politische Motive doch wohl eher Auswirkungen auf die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens haben und sich weniger auf das Erkenntnisverfahren und den Prozessverlauf auswirken oder wenn überhaupt bei der Strafzumessung von Bedeutung sein.

    Für die Angeklagten bleibt nur zu hoffen, dass deren Verteidiger im Prozess etwas handfesteres aufbieten können, als derart steile Thesen

    • @Sam Spade:

      Die Legitimität des Gerichts wird von den Anwälten nicht in Frage gestellt, sondern die der Anklage.

  • 29. April 2012, Eisleben. Drei eindeutig als Rechtsradikale identifizierte überfallen auf einem Volksfest eine Familie, die seit 16 Jahren in der BRD lebt und deutsche Staatsbürger sind.



    Sie schlagen vor den Augen der anderen Besucher mit Schlagstöcken, Bierkrügen und Schlagringen ein.

    "..Ein Rettungshubschrauber bringt den schwer verletzten Schwiegersohn der Familie ins Krankenhaus. Er liegt tagelang im Koma. Auch die Mutter muss eine Woche in der Klinik bleiben. Sie geht neun Monate später noch immer an Krücken.......Die von der Polizei identifizierten Männer gehören zur rechtsradikalen Szene rund um Eisleben. Einer der mutmaßlichen Angreifer stand unter Bewährung. Er war schon zuvor mit rechtsradikal motivierten Straftaten auffällig geworden und durfte sich nichts mehr zuschulden kommen lassen....



    ..Aber dennoch sitzen die mutmaßlichen Täter im Januar 2013, knapp zehn Monate nach der Tat, noch immer nicht in Haft. Das Landgericht Halle hat keinen Haftbefehl erlassen. ....Ja, sagt die Staatsanwaltschaft, die Verletzungen seien sehr schwer, aber sie sehe keine Tötungsabsicht..."

    Die deutsche Richterschaft ist auf dem rechten Auge blind. Shame on you!

    • @maria2:

      ".Aber dennoch sitzen die mutmaßlichen Täter im Januar 2013, knapp zehn Monate nach der Tat, noch immer nicht in Haft"

      ... stimmt wohl nicht.

      "Eric S., der nach Jugendstrafrecht verurteilt wird, kommt noch am glimpflichsten davon: zwei Jahre Haft, ausgesetzt auf vier Jahre Bewährung, als Auflage kommen 120 Stunden gemeinnützige Arbeit hinzu. Ronny G. erhält drei Jahre, Marcel H., unter Anrechnung einer weiteren Straftat, insgesamt vier Jahre Haft. H. muss sich außerdem wegen Alkoholproblemen in medizinische Behandlung begeben. Sämtliche Verfahrenskosten, Schadenersatz und Schmerzensgeld haben die drei ebenfalls zu tragen."taz.de/Urteil-in-H...sprochen/!5048304/

      • @Rudolf Fissner:

        Der Satz bezieht sich auf das Jahr 2013!!



        das Urteil ist 2014 gefällt worden.



        Bitte richtig lesen, dann denken, dann schreiben.



        ..und die Urteile sind im Übrigen ein Witz!

    • @maria2:

      Da gibt es noch mehrere ähnlich gelagerte Fälle, nur was schließen sie daraus? Wenn der Staat aus subjektiver Sicht nicht fähig ist, dann ist es Sache der Bürger für "Gerechtigkeit" zu sorgen? Und dazu gehört dann auch Selbstjustiz.

      Es ist ein gefährliches Spiel einen inneren Gerichtshof abzuhalten und sich selbst das Recht herauszunehmen, Richter und Henker in einer Person zu sein. Diesen Punkt einmal konsequent zu Ende denken und dann möglichst die richtigen Schlussfolgerungen daraus ziehen.

      Es hat auch etwas mit dem individuellen Rechtsverständnis zu tun, wenn man die Frage beantworten will, ob moralische Ansprüche als juridische Rechte verstanden werden können oder gar müssen.

      • @Sam Spade:

        Zu Ihrem ersten Absatz: Nein, natürlich nicht!

        Der Punkt ist: Die Anklage, die in dem einen Fall "Tötungsabsicht" unterstellt, da Schlagstöcke oder eine Hammer verwendet wurde, unterstellt in einem anderen Fall keine Tötungsabsicht, obwohl Schlagstöcke, Schlagringe und Bierkrüge verwendet wurden, ein Opfer mehrere Tage im Koma lag und die Mutter der Familie nie wieder richtig gehen kann.



        Das hat nichts mit "innerem Gerichtshof" zu tun, sondern mit der unterschiedlichen Wertung und Gewichtung von Fakten seitens der Gerichte.

        • @maria2:

          Sie haben mit diesem Kommentar gerade einen "inneren Gerichtshof" abgehalten. Wahrscheinlich unbewusst. Aus ihrer subjektiven Wahrnehmung heraus mag die Vorgehensweise der Justiz keinen nachvollziehbaren Vergleich zwischen den einzelnen Fällen standhalten.

          Und ihr Urteil lautet daher "unterschiedlichen Wertung und Gewichtung von Fakten".

          Ich wäre da etwas vorsichtiger mit einem Vergleich und ein Urteil würde ich mir frühestens dann erlauben, wenn ich die Anklageschrift der Bundesanwaltschaft bzw das Urteil des Landgerichts Halle studiert hätte. Dann hätte ich wahrscheinlich ausreichend Informationen für eine objektive Beurteilung und könnte in eine bestimmte Richtung tendieren, was aber in der Regel noch immer keine abschließende Beurteilung zur Folge haben würde.

      • @Sam Spade:

        Soso



        "Wenn der Staat aus subjektiver Sicht nicht fähig ist...."



        Ähem - aus s u b j e k t i v e r Sicht?

        Na guten Morgen Herr Spade. Guten Morgen.

        Vielleicht gilt hier endlich mal das Leistungsprinzip.

        Ansonsten gilt der schöne Satz, der es sogar in manchen Verfassungs- und Gesetzestext geschafft hat.

        Nachdem der König schon solange das Ding mit der Gerechtigkeit, dem Recht, oder der Unversehrtheit nicht hinbekommen hatte

        "...das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist..."

        Also Herr Spade: Welche Berechtigung hat das Gewaltmonopol, wo sind seine Leistungen, seine Ergebnisse, seine Entschlossenheit vor Faschisten und faschistischem Terror wirksam zu schützen?

        Das Gewaltmonopol Herr Spade,



        das Gewaltmonopol muss sich auch der Staat überhaupt und dann stets immer wieder verdienen.



        Das gibts nicht für Arbeitsbummelanten, Schönredner, Tagediebe, Sich-Taschen-Füller,



        die dann die Stellenbeschreibung ihrer hochdosierten Jobs gar nicht erfüllen.

        Und die gehen nicht in den Knast. Für die in diesem Punkt leistungslose Beanspruchung des Gewaltmonopols, während der Anwendung von Gewalt.

        • @Elise Hampel:

          "das Gewaltmonopol muss sich auch der Staat überhaupt und dann stets immer wieder verdienen"

          Selten so viel Unfug in einem Kommentar gelesen.

          Da es anscheinend für sie Neuland ist, kleiner Grundkurs: in einer rechtsstaatlichen Demokratie beauftragen die Bürger durch Wahlen die Exekutive und die Judikative, Interessen und Wertvorstellungen der Mehrheit auf Basis einer demokratischen Verfassung sowie rechtsstaatlicher Gesetze und Verordnungen durchzusetzen. Zu dieser regelbasierten Ordnung gehört auch, dass das Gewaltmonopol und zwar ob mit oder Waffen, beim Staat liegt.

          Das staatliche Gewaltmonopol dient dazu den Kampf "alle gegen alle" zur Durchsetzung der eigenen oder politischen Interessen oder zur Durchsetzung der eigenen Wertvorstellungen zu verhindern.

          "Welche Berechtigung hat das Gewaltmonopol, wo sind seine Leistungen, seine Ergebnisse"

          Die Berechtigung leitet sich aus obiger Begründung ab, die Ergebnisse können sie selbst im Alltag beobachten, der hierzulande doch größtenteils geregelt und friedlich verläuft.

      • @Sam Spade:

        Es geht doch nicht gleich um Selbstjustiz.



        Sondern darum diese Ungleichbehandlung immer und wieder zu thematisieren.



        Wie soll sich denn sonst etwas ändern?

    • @maria2:

      Das LG Halle und die Stadt ist also gleich "die deutsche Richterschaft"?

      Na Prost, diese Haltung ist ja fast so gewieft, wie die mancher Leute, die beispielsweise das Verhalten einiger weniger Migranten pauschal auf die gesamte Gruppe übertragen und als Rechtfertigung für eigene Gewalt hernehmen...

      Merken Sie selbst, oder?!

      • @Metallkopf:

        Ich rechtfertige keine Gewalt, wenn ich die unterschiedliche Gewichtung der Judikative von politischen Gewalttaten anprangere.



        Noch einmal:



        Linker Schlagstock= Gehirnerschütterung = Tötungsabsicht.



        Rechter Schlagstock= Rettungshubschrauber, Koma,



        = keine Tötungsabsicht



        Merken sie selbst , oder?

  • Jemandem mit dem Hammer auf den Kopf schlagen ist immer ein Mordversuch, was soll es denn sonst sein ?

    Sehen leider nicht alle Staatsanwälte und Richter so.

    • @Don Geraldo:

      "Jemandem mit dem Hammer auf den Kopf schlagen ist immer ein Mordversuch, was soll es denn sonst sein ?

      Nun zum Beispiel gefährliche Körperverletzung oder versuchter Totschlag, je nach Motiv und Tathergang.

  • Illegales Autorennen auf der Straße = Anklage wegen versuchten Mord

    Hammer auf den Kopf ≠ Tötungssabsicht

    Das muss man jetzt nicht verstehen ….

    Recht und gerecht heißt auch, dass alle Menschen gleich behandelt werden. Wer diesen Ansatz nicht nachvollzieht und meint sich aus ideologischen Gründen „überhalb“ anderer zu befinden, der soll nicht behaupten Gleichberechtigung zu fordern.

    Und nur weil Idioten als Rechte in Thüringen Straftaten begehen, heißt dass nicht, dass ich Rechte in Ungarn angreifen darf. Was ist den das für eine Argumentation? Die erinnert mich an meine 4jährigen… der hat gehauen , also darf ich auch.

    Nein. Beide setzen und Strafe bekommen. Ein unrecht rechtfertigt kein anderes ( außer im Rahmen einer direkten Verteidigung).



    Wenn hier jeder meint Selbstjustiz üben zu können und sich über dem Recht zu befinden, wo kämen wir dahin????

  • Könnte es nicht auch sein, dass die Bundesanwaltschaft angesichts der aufgeheizten Atmosphäre in Sachsen kein 100%iges Vertrauen mehr in die nötige Coolness der Richter am OLG Dresden hat? Vielleicht sind ihnen die Leute dort auch zu rechtslastig, um zu einem vernünftigen Ergebnis zu kommen? Düsseldorf ist eigentlich in der Vergangenheit immer ziemlich neutral und nüchtern gewesen.

    • @hedele:

      Und wieso wird das Verfahren gegen Frau Klette in Verden und nicht in Berlin geführt. Sind die Richter dort zu rechtslastig.

      Die begründung für die Anklage in Düseldorf steht doch im Text. Zwei Beschuldigte kommen aus NRW, das Tatortprinzip kommt nicht zur Geltung da die Taten in Ungarn geschehen sind, also zählt das Wohnortprinzip.

      § 7 Gerichtsgesetz Gerichtsstand des Tatortes



      § 8 Gerichtsgesetz Gerichtsstand Wohnsitz

    • @hedele:

      Das kann sein, vielleicht erhofft sich die Bundesanwaltschaft auch vom Prozessort Düsseldorf einen ruhigeren Verlauf des Verfahrens.



      In Düsseldorf dürfte das Publikum nicht nur aus Sympathisanten der Angeklagten bestehen, das kann nicht schaden.



      Die Anwälte werden mit dem üblichen Hin und Her schon genug "Spielchen" machen. Ich verstehe zum Beispiel nicht, welcher Zusammenhang zwischen der Zahl rechter Übergriffe in Thüringen und einem Angriff auf Rechte in Ungarn besteht.



      Oder will man damit andeuten, dass die Angeklagten, so sie denn zu den Tätern gehören, aus Empörung über diese Übergriffe gar nicht anders konnten, als nach Budapest zu fahren und dort um sich zu schlagen?

      Ich finde auch Herrn Litschkos Formulierung "Anklagerunde" etwas unpassend, er schreibt ja keinen Kommentar. Die Angriffe hat es gegeben und wenn die Bundesanwaltschaft glaubt, genug Beweise für eine Anklage zu haben, dann macht sie nur ihre Arbeit, wenn sie Anklage erhebt. Das ist kein "Angriff" auf die linksradikale Szene, sondern gehört zu einem Rechtsstaat.

      Verschwörungstheorien aller Art, oder nur Geraune in dieser Richtung, sollte man doch bitte den Rechten überlassen.

      • @ PeWi:

        Noch einmal, es geht um die unterschiedliche Gewichtung von Fakten bei politisch motivierten Gewalttaten.



        Die gewalttätigste Gruppe der Linken war die RAF, die in ihrem fast 30-jährigen Bestehen 32 Leute umgebracht hat.



        In einer ähnlichen Zeitspanne von ca. 30 Jahren seit 1990 bis 2020 haben rechts motivierte Straftäter*innen zwischen 114 (Bundeskriminalamt) und 217 (Amadou -Amadeu -Stiftung) Menschen getötet, je nachdem wer zählt. Linke Morde seit 1990: 0-4, je nachdem wer zählt.



        Wo ist die allgemeine Empörung über den Tod so vieler Menschen durch Rechtsradikale, nämlich mehr als drei mal soviel als durch die RAF? Wo ist das "harte Durchgreifen" der Exekutive und Judikative, wenn es um rechtsradikal motivierte Tötungsdelikte geht?



        Das ist keine Geraune, sondern es sind neutrale Zahlen , wobei Sie sich gerne die neueste Statistik des Bundeskriminalamtes zu politisch und religiös motivierten Gewalttaten für 2024 ansehen sollten!! Diese sagt zuverlässig, dass die rechte Gewalt mit fast 43.000 Delikten höher ist alle anderen politisch und religiös motivierten Straftaten zusammen. (Ach, übrigens: links motivierte Gewalttaten für 2024: 9.700)



        Gerechtfertigt ist gar keine Gewalt.

        • @maria2:

          "Nochmal" gegen "nochmal" ;-)

          Meine Bemerkung bezog sich auf diesen Satz im Artikel.

          "Zudem, so die Anwält*innen, wolle die Bundesanwaltschaft wohl der Thematisierung aus dem Weg gehen, dass rechte Übergriffe in Thüringen Alltag seien. „In Anbetracht dieser Verhältnisse würde sich die Frage der Legitimität einer derart überzogenen Anklage ganz konkret stellen“, heißt es in der Erklärung."

          Ich kann nicht beurteilen, ob der Vorwurf einer "überzogenen Anklage" hier gerechtfertigt ist, aber als Nichtjurist sehe ich weiter keinen Zusammenhang zwischen den rechten Übergriffen in Thüringen und dem Angriff auf die Leute in Budapest. Daher kann ich die Kritik an der Wahl der Ortes der Gerichtsverhandlung nicht nachvollziehen.

          Und wenn Sie zu Recht schreiben, gar keine Gewalt sei gerechtfertigt, dann rechtfertigen auch die viel zahlreicheren Übergriffe von Rechten die Taten der Angeklagten nicht. (Das als grundsätzliche Aussage, nicht als Vorverurteilung zu verstehen)

          Ich habe eben das Gefühl, die Verteidigung will die Situation in Thüringen dazu nutzen, die Vorwürfe zu entkräften. Aber eine Straftat wird nicht dadurch harmloser, dass andere noch schlimmere Dinge tun.

          • @ PeWi:

            "Aber eine Straftat wird nicht dadurch harmloser, dass andere noch schlimmere Dinge tun."



            Das behauptet auch niemand. Jeder Angriff, jede/r Tote ist eine/r zuviel. Ich rechtfertige gar nichts. Lesen Sie meine Kommentare, prüfen Sie die Zahlen nach und unterstellen Sie mir nichts.