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Strafverteidiger über Letzte Generation„Geht um Stigma des ‚Kriminellen‘“

Rechtsanwalt Lukas Theune hält die Razzien für politisch motiviert. Die Organisation stelle keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar.

Razzien sollen die Ak­ti­vis­t:in­nen der Letzten Generation einschüchtern, sagt Rechtsanwalt Theune Foto: Wolfgang Borrs
Erik Peter
Interview von Erik Peter

taz: Herr Theune, laut Paragraf 129 Strafgesetzbuch ist eine Vereinigung kriminell, „deren Zweck oder Tätigkeit auf die Begehung von Straftaten gerichtet ist“. Trifft das auf die Letzte Generation zu?

Lukas Theune: Nein, das trifft nicht zu. Die Letzte Generation hat sich zum Ziel gesetzt, Aufmerksamkeit für die Folgen des Klimawandels zu schaffen und Druck auf die Bundesregierung auszuüben, die Klimaziele, zu denen sie sich nach dem Pariser Klimaabkommen verpflichtet hat, einzuhalten.

Im Interview: Lukas Theune

Der 36-jährige ist Strafanwalt in Berlin und Geschäftsführer des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins (RAV), einer seit 1979 existierenden bundesweiten Anwaltsorganisation. Er vertritt unter anderem Ak­ti­vis­t:in­nen der Letzten Generation.

Aber um dieses Ziel zu erreichen, begehen sie hauptsächlich Straftaten?

Die allermeisten Aktionen, die im Namen der Letzten Generation verübt werden, sind Straßenblockaden. Ob die eine Straftat sind oder nicht, lässt sich pauschal nicht sagen, da gilt es den Einzelfall zu prüfen. Für die Blo­ckie­re­r:in­nen spricht die Versammlungs- und Meinungsfreiheit und auch Artikel 20a des Grundgesetzes, der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen. Dagegen steht das Grundrecht jener, die an der Weiterfahrt gehindert sind. Das muss abgewogen werden.

Bei anderen Aktionen der Letzten Generation, etwa dem Abdrehen von Pipelines oder Flughafenblockaden, ist die Definition der Straftat eindeutiger. Auch sind das Straftaten, die mit mehr als zwei Jahren Freiheitsstrafe bedroht sind – eine weitere Bedingung für die Ermittlung nach §129.

Faktisch sind fast alle Straftatbestände mit mehr als zwei Jahren Freiheitsstrafe bedroht, auch Nötigung. Weil der Tatbestand des Paragrafen 129 so unfassbar weit definiert ist, hat der Gesetzgeber in der Gesetzesbegründung aber klargestellt, dass die Voraussetzungen für Ermittlungen nur dann vorliegen, wenn die Straftaten eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit bedeuten. Und das ist ganz offensichtlich nicht so. Die Aktionen werden mitten am Tag mit Gesicht in der Kamera begangen, um die Bundesregierung anzuhalten, ihrem Verfassungsauftrag nachzukommen. Es geht nicht darum, die Regierung zu stürzen oder Einzelne in ihren Grundrechten zu treffen.

Wie kann es sein, dass die Berliner Staatsanwaltschaft Ihre Argumentation teilt, man das aber in Bayern und Brandenburg offensichtlich anders sieht?

Die Generalstaatsanwaltschaft in Bayern stützt sich ebenso wie die in Brandenburg auf die symbolische Blockade von Ölpipelines. Hier wird die erhebliche Gefahr konstruiert, dass dadurch das Öl nicht in die Haushalte fließen könne. Dabei gibt es zwei Denkfehler. Erstens müsste man sagen, dass sich die Letzte Generation auf solche Aktionen spezialisiert hat. Das ist aber nicht so, es sind vereinzelte Aktionen aus dem Frühjahr vergangenen Jahres. Zweitens unterscheiden beide Staatsanwaltschaften nicht zwischen symbolischen Protest von faktisch wirkendem. Ich kenne den Schwedter Fall: Das führte gerade nicht dazu, dass tatsächlich die Ölzufuhr für die PCK Raffinerie dauerhaft gesperrt war.

In den bayerischen Ermittlungen wird den Beschuldigten vor allem vorgeworfen, eine Spendenkampagne organisiert zu haben. Wie kann das strafbar sein, wenn bislang noch gar nicht festgestellt wurde, dass es sich um eine kriminelle Vereinigung handelt?

Die gleiche Frage habe ich mir auch zuerst gestellt. Spätestens daran, was Ju­ris­t:in­nen den subjektiven Tatbestand nennen, also den Vorsatz, wird das rechtlich scheitern. Wie soll jemand, der für einen Verein Geld sammelt, der öffentlich auftritt und von der Bundesregierung als Gesprächspartner angesehen wird, davon ausgehen, dass das irgendwie strafbar sein könnte. Das ist natürlich absurd.

Der Paragraf ist politisch unterschiedlich auslegbar?

Absolut. Paragraf 129 war aufgrund seiner schwammigen Formulierung schon immer politisch sehr auslegbar. Bei Ermittlungsbehörden ist er so beliebt, weil er wahnsinnig umfangreiche Ermittlungsmaßnahmen ermöglicht, die weit über das hinausgehen, was Ermittlungen etwa wegen Nötigung erlauben, etwa Telefonüberwachung, Hausdurchsuchung oder GPS-Peilsender. Ganz selten kommt es zu Anklagen oder gar Verurteilungen, aber darum geht es auch nicht. Vor allem geht es auch um ein Stigma des „Kriminellen“. Damit kann man sich der Erfordernis entziehen, sich inhaltlich mit den Positionen der Gruppe auseinanderzusetzen. Wer kriminell ist, ist raus aus dem Diskurs.

Wieso braucht es so umfangreiche Ermittlungsmaßnahmen bei einer Gruppe, die so transparent ist?

Der Aktionskonsens der Letzten Generation ist es, mit Namen und Gesichtern für das einzustehen, was sie tun. Das klassische Ermitteln, wer hat mit wem was organisiert, braucht es nicht. Das Durchsuchen von Wohnungen oder Abhören von Telefonaten soll vor allem einschüchternd wirken. Das trifft die jungen Leute und soll es auch.

Sie kennen andere Verfahren, in denen es um den Vorwurf der kriminellen Vereinigung geht. Worin unterscheidet sich die Letzte Generation von anderen Gruppierungen?

Die Offenheit, das nichtklandestine Vorgehen ist ein gewichtiger Unterschied. Dazu kommt: Die Forderungen der Letzten Generation sind im politischen Diskurs eher in der Mitte angesiedelt. Das ist nicht besonders radikal. Es wird kein Umsturz der Regierung gefordert, sondern auf relativ einfach umzusetzende Klimaschutzmaßnahmen gedrängt. Das ist zutiefst im Rahmen des Grundgesetzes verankert.

Womit müssen die Betroffenen jetzt rechnen?

Das ist völlig unklar. Die Staatsanwaltschaften haben noch keine Anklagen erhoben. Ich kann mir vorstellen, dass die Verfahren insgesamt wieder eingestellt werden. Möglich ist auch, dass der Vorwurf der kriminellen Vereinigung vor der Anklageerhebung fallen gelassen wird und dann nur einzelne Aktionen angeklagt werden. Die ganzen Ermittlungen wirken chaotisch und konfus, weil gleichzeitig von zwei Staatsanwaltschaften Ermittlungen vorgenommen werden, die sich teilweise überschneiden. Noch vor kurzem hat die bayerische Generalstaatsanwaltschaft noch keinen Grund für solche Ermittlungen gesehen. Jetzt heißt es, sie habe mehrere Anzeigen von Bürgern bekommen; will also zeigen, dass sie im Sinne der wütenden Bevölkerung handelt.

Wäre eine Verurteilung in Bayern oder Brandenburg gleichzusetzen mit einem Verbot der Organisation?

Die strafrechtliche Verfolgung ist zu trennen vom Vereinsrecht. Bestraft werden würden nur Einzelne. Für ein Verbot, wie der PKK oder von Linksunten Indymedia wäre die Bundesinnenministerin zuständig.

Wann wurde der Paragraf eingeführt und wozu war er eigentlich gedacht?

Der Paragraf 129 ist mit Geburt des Strafgesetzbuches 1872 eingeführt worden und diente ursprünglich der Verfolgung der gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie. Der Reichsgesetzgeber wollte den Sumpf des Allgemeinen Deutschen Arbeitervereins, der gerade seinen 160. Geburtstag feiert, trockenlegen. 2017 wurde eine Ausweitung beschlossen. Die EU wollte, dass Vereinigungen verfolgt werden müssen, deren Zweck die Begehung von Straftaten ist, die von mindestens vier Jahren Freiheitsstrafe bedroht sind und die sich einen finanziellen Vorteil verschaffen wollen. Diese Einschränkung des finanziellen Vorteils setzte die Große Koalition aber nicht um.

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42 Kommentare

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  • Natürlich sind Nötigungen Straftaten - und diese sind offensichtlich sehr gut und zentral organisiert. Warum die taz das anzweifelt, verstehe ich nicht. So schafft man nur weitere Spaltung und stößt Menschen vor den Kopf, die offen für Klimaschutzmaßnahmen sind. Bei diesem ganzen Theater geht es wohl eher um eine Art Kulturkampf und um Überlegenheitsmarker gegenüber dem gemeinen Pöbel als um Klimaschutz.

  • Es entbehrt nicht einer gewissen Ironie, dass der Verein Mafianeinndanke darauf hinweist, dass der Paragraf 129 untauglich ist, die mehreren Hundert Mitglieder der Mafia in Deutschland zu bekämpfen. Bei der untauglichen Reform des Gesetzes im Jahr 2017 (EU machte Druck) wurden die obrigkeitsstaatlichen und antidemokratischen historischen Reste in dem Gesetz belassen, die der Verfolgung politischer Organisationen dienen.



    In Italien gibt es hierfür ein gesondertes präzises Gesetz. In den Mittelpunkt der Berichterstattug müsste also rücken, dass die Mafia aufgrund ihrer Organisationsform im Vorfeld in Deutschland kaum gesetzliche Verfolgung fürchten muss, aber eine harmlose friedliche politische Organisation der Zivilgesellschaft, die Letzte Generation, weil sie der Politik politisch zu unbequem geworden ist, schon.

    Heiko Maas (SPD) war politisch für die Reform des Paragrafen 129 verantwortlich. Seine Parteifreundin Faeser lobt die Verfolgung der Letzten Generation mit breiter Brust.

    Zitat Mafianeindanke

    Bei der Reform des § 129 StGB aF im Jahr 2017 hat es der Gesetzgeber versäumt, bei der Definition des Begriffs der kriminellen Vereinigung darauf zu verzichten, politische Vereinigungen von der (weiten) Definition zu erfassen. Politische Vereinigungen werden im europäischen Ausland (man denke etwa an Italien, das mit kriminellen Vereinigungen die größten Erfahrungen hat) regelmäßig nicht erfasst (Art. 416 bis des ital. Strafgesetzbuches).

    Dieser deutsche Sonderweg ist historisch auf den rein politischen Hintergrund der Vorgängernormen des § 129 StGB zurückzuführen, die der Bekämpfung von politischen Organisationen im Geiste der Französischen Revolution und später gegen den Wilhelminismus durch den preußischen Staat dienten (preußisches ad-hoc-Gesetz von 1798 und § 129 RStGB aus dem Jahr 1871).

    mafianeindanke.de/...-zu-%c2%a7129-vor/

  • Danke, Herr Theune, und danke @LOWANDORDER.

    Was mich an solchen Justizrepressionen ärgert ist, dass sie ein Missbrauch des Rechtssystems für politische Zwecke darstellen.

    Den daraus folgenden Schaden für die Gesamtgesellschaft nehmen die Akteure offensichtlich billigend in Kauf.

  • 9G
    95820 (Profil gelöscht)

    Ein Staat macht sich seine „Staatsfeinde".



    „Es kann einem bange werden.“ (Heinrich Böll)

    • @95820 (Profil gelöscht):

      Die LG sieht den Staat in der Versäumung einer verfassungmäßigen Pflicht. Die wäre, wirksame Dinge gegen den Klimawandel zu tun, und ja, die erfüllt dieser Staat - wenn auch mit einem demokratischen Mandat ausgestattet - derzeit nicht hinreichend.

      Nun tritt sie aber explizit an, um diesen Staat außerhalb des demokratischen Prozesses und bei Bedarf auch außerhalb des gesetzlich Erlaubten zu ganz bestimmten Handlungen zu zwingen. Das geht mindestens einen Schritt weiter, als der Verfassungsauftrag (der das "Wie" der Pflichterfüllung dem politischen Gestaltungsspielraum überlässt) beinhaltet, und ist von der Methodik her so oder so etwas, was der Staat seinerseits nicht hinnehmen KANN, wenn er noch irgendwie funktionsfähig bleiben will.

      Ich würde also sagen, hier schaukeln sich gerade beide Seiten gegenseitig hoch. Ich bin sicher nicht glücklich darüber, was vom Staat im Rahmen dieser "Ermittlungen" an unnötigem Eskalationspotenzial genutzt und damit umgekehrt wieder geschaffen wird. Er sollte sich nicht so provozieren lassen. Aber das macht die Provokation nicht weniger zur Provokation.

      • 9G
        95820 (Profil gelöscht)
        @Normalo:

        „Er sollte sich nicht so provozieren lassen. Aber das macht die Provokation nicht weniger zur Provokation.“



        „Provokation (v. lat. provocare ‚hervorrufen‘, ‚herausfordern‘) bezeichnet das gezielte Hervorrufen eines Verhaltens oder einer Reaktion bei anderen Personen. Hierbei agiert der Provokateur bewusst manipulativ oder unbewusst in einer Weise, dass die provozierte Person oder Personengruppe ein tendenziell erwünschtes Verhalten zeigt.“



        de.wikipedia.org/wiki/Provokation



        Ist zum Glück nicht strafbar.



        Durch Nichtstun provozieren und Provozieren provozieren. -



        Dann kriminalisieren.



        So kann sich Staat blamieren.

        • @95820 (Profil gelöscht):

          Sie meinen also, der STAAT habe sich eine Reaktion der LG-Leute GEWÜNSCHT und sie bewusst oder unbewusst durch Nichtstun dahin geschubst? Nicht eher, dass er sich das genaue Gegenteil gewünscht hat, nämlich dass sich durch seine zurückhaltende Klimapolitik möglichst WENIGE Menschen provoziert fühlen und weiter die betreffenden Parteien wählen?? Wilde These...

          Aber selbst wenn: Auch provozierte Provokation IST Provokation. Und kriminell war Nötigung schon vor dem Protest. Neu war lediglich das etwas blauäugige Veständnis der Protestler, dass SIE das dürften, weil SIE ja für's Klima sind - und dass sie sich da auch vom Rechtsstaat nicht reinreden lassen müssen, sondern schön weitermachen. "Kriminalisiert" haben sie sich selbst.

          Dass jetzt die Behörden ihr volles Arsenal auffahren und vor Ort bei der Verhältnismäßigkeit auch mal eher über den GANZ dicken Daumen peilen, ist das "Sich provozieren lassen", das ich auch nicht gut finde. Denn ich bleibe dabei, dass wer meint, der Zweck heilige die Mittel, zum Gefährlichsten gehört, was einer freien, pluralistischen Gesellschaft passieren kann. Deshlab ich erwarte von meinem Staat, dass er dagegen vorgeht - bei sich selbst, aber eben auch bei jedem Anderen, der meint, ER sei der allwissende Schwanz, der mit dem dummen demokratischen Hund wackeln dürfe und könne.

  • Zu bedenken gilt aber auch, dass die Anträge der GStA auf eine Durchsuchungsmaßnahme ausschließlich über das Strafgericht zu laufen haben und im vorliegenden Fall der zuständige Richter oder aber wahrscheinlicher die Strafkammer auch einen Anfangsverdacht zu sehen scheinen.

  • 4G
    47351 (Profil gelöscht)

    Ich habe nach vielen Jahren mal wieder das StGB durchgesehen. Ergebnis: es gibt immer noch keine guten oder schlechten Straftaten.

    • @47351 (Profil gelöscht):

      Dochdoch, die gibt es.



      Die Reichsbürger konnten 15 Jahre lang weitestgehend unbehelligt agieren, der NSU ebenso, wenn im Osten Faschos durch Dörfer zogen und Asylbewerberheime ansteckten, war in der Regel gerade keine Polizei vor Ort, etc. pp.



      Aber wenn sich ein paar junge Leute auf Straßen kleben, dann ist das ne echt gaaaanz schlimme Sache, die staatlicherseits mit aller Härte verfolgt werden muss.

    • @47351 (Profil gelöscht):

      Ach, echt? Wer hat das denn behauptet?

      • 4G
        47351 (Profil gelöscht)
        @Uranus:

        Diejenigen, die behaupten, es würde jemand kriminalisiert.

        • @47351 (Profil gelöscht):

          Ja, wirklich? Zitat dafür? Ich las meist sowas wie "legitimen Motivation", "Bagatelle", un/verhältnismäßig ... aber gut/schlecht?

  • Nicht die, die Jahrzehntelang ihre Motoren maniupuliert haben. Die die logen/lügen und betrogen/betrügen, nicht die werden als Kriminelle Vereingung verfolgt. Sondern die, die darunter leiden und lange leiden werden.



    Sagt doch viel über die Machtverhältnisse in diesem unserem Land aus.

    • @Malaj Siegfried:

      Hm, stehen die nicht vor Gericht und werden auch verurteilt? Das ging ja mal nach hinten los, nicht?

  • Hinzu kommt, dass Staatsanwaltschaft und LKA aus Bayern ganz offiziell im Internet eine Vorverurteilung der Letzten Generation als kriminelle Vereinigung publiziert haben. Das ist kein Diletantismus, das ist meiner Meinung nach Vorsatz und ist desaströs. Kann die Behörde dafür nicht verklagt werden?

  • Die einzelnen Taten mögen nicht "kriminell" sein, in der Aufsummierung der Einzelfälle stellt sich der Sachverhalt sich jedoch anders dar. Wir werden sehen, wie das ausgeht.

    • @Nachtsonne:

      So sehe ich das auch.

  • Allgemeiner Deutscher Arbeiterverein - gutes Stichwort!



    Der Gedanke an die Gewerkschaften in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts ist mir auch schon gekommen. Es gibt da doch gewisse Parallelen zur LG. Auch die Gewerkschaften waren in ihrer Entstehungsphase Repressionen und Verfolgungen ausgesetzt. Auch mit Streiks "nötigt" man die Bürger. Heutzutage gibt es den Rechtsrahmen der Tarifautonomie, und Gewerkschaften werden als arrivierte Organisationen wahrgenommen.



    Vielleicht muss man all dies auch einfach unter einem längerfristigen Aspekt des gesellschaftlichen Diskurses sehen. Entscheidend dafür ist allerdings, dass hier keine pauschalen Kriminalisierungen geschehen, wenn jedoch Recht in Einzelfällen gebrochen wird, dann ist dies zu überprüfen und zu ahnden - keine Frage.



    Das augenscheinlich politisch motivierte Kriminalisieren in Bausch und Bogen ist ein no- go.



    Ich persönlich bin kein Freund der Protestformen der LG, es gibt m.E. smartere Formen des politischen Protests. Auch der Farbanschlag auf das Willy-Brandt-Haus ist in meinen Augen kein geistiger Geniestreich, auch wenn ich sehe, welche grundsätzliche Verzweiflung dahinter stecken mag.



    Aber hier wird vom Staat über das Ziel hinausgeschossen, zumal er m.E. selbst nicht gefährdet ist ... oder etwa doch irgendwie?



    Ich wünschte mir ein ähnlich stringentes Vorgehen in anderen Bereichen (Rechtsextremismus, Metalldiebstahl auf Infrastruktur-Baustellen, Anschläge auf Infrastruktureinrichtungen). Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass mit der gleichen Härte (Hausdurchsuchungen) gegen einen die Autobahn blockierenden Hochzeitskorso - auch eine Form der Nötigung anderer Verkehrsteilnehmer! - vorgegangen würde.



    Schauen wir mal aufmerksam, wie die Rechtsprechung und die Politik damit weiter umgehen.

  • J

    „Geht um Stigma des ‚Kriminellen‘“



    Rechtsanwalt Lukas Theune hält die Razzien für politisch motiviert.“

    Na was denn sonst!



    Gegen zwei eindeutig Kriminelle - wie exMP Lasset & IM Oberstupidienrat Reul!



    ZWEI - Rechtswidrig Hambi-Abräumer via BrandschutzVO! Woll.



    Darüber - Newahr - Breiten Bullerei & Staatsanwaltschaft das zerschlissene rechtsstaatswidrige Mäntelchen - der Ermittlungs&Ahndungsverweigerung! Newahr.



    D.h. eindeutig politisch motiviert! Normal.



    & Däh!



    Ebenso politisch motiviert - nur umgekehrt! Gelle.



    Diese völlig aus dem Ruder geratene politisch motivierte Razzia via Kriminelle Vereinigung § 129 StGB - gegen Letzte Generation •

    kurz - 2fach - Verluderung des Rechtsstaats! Indeed.



    Nothing else •

    • @Lowandorder:

      Oh Mann....was für ein Geblubbel.

      • @Seacloud:

        Hola. Freu mich immer über sachliche Einwände! Woll.



        Aber ehra Intellektualität entwaffnet mich glatt. Hamse sicher lange dran sich abgearbeitet! Newahr.



        Voll normal sicher.

    • @Lowandorder:

      Die sind da wohl eingeritten, als wären sie auf der Suche nach Superterroristen:

      "Die „Letzte Generation“ erklärte am Nachmittag, dass bei Sprecherin Carla Hinrichs am Morgen die Wohnungstür von mehr als 25 Polizisten aufgebrochen worden sei. „Mit gezogener Waffe stürmten die Beamt:innen in Carlas Zimmer, in welchem sie noch im Bett lag“, schreiben die Aktivisten in einer Erklärung."

      Wenn man mit jemandem so umgeht, dann ist derjenige automatisch schuldig.

      www.tagesspiegel.d...ahmen-9867452.html

      Und Kollegin Gül Pinar hinter der Zahlschranke im Spiegel so:

      "SPIEGEL: Man muss also die gesamte »Letzte Generation« zur kriminellen Vereinigung erklären, um einzelne Untergruppierungen, die möglicherweise Straftaten begehen, überwachen zu können?

      Pinar: Genau. Mit einer Kriminalisierung nach dem Paragrafen 129 StGB schafft man auch im Vorfeld Strafbarkeit, sodass die Behörden ermitteln können, bevor es zu einer strafbaren Handlung gekommen ist. Ich glaube, dass das dahintersteckt: Der Paragraf 129 wird nicht genommen, um etwas für strafbar zu erklären, sondern um bessere Telefonüberwachung und weitere Ermittlungsmethoden durchführen zu können."

      • @Jim Hawkins:

        Aber, aber, Jim Hawkins, sogar die Bundesinnenministerin sagt, dass die Straftaten, nochmal: S t r a f t a t e n begangen haben. Da kann mensch schon mal das SEK losschicken. Immerhin geht es um Nötigung!1elf Die ham' sich auf die Straße gesetzt und wollten freiwillig nicht wieder 'runter. Stell'n Sie sich vor! Auf die Straße!! Wie brutal! Und sie haben dabei Sekundenkleber eingesetzt!! Gemeingefährlich! Und das mehrfach. Und sie wollten damit weitermachen! Das kann die Autogesellschaft doch nicht zu lassen!?

        • @Uranus:

          ... also ich bin überzeugt. Das sind Superterrorist*innen. Mindestens!1elf

      • @Jim Hawkins:

        Es geht um die Wahrnehmung von Grundrechten - der Meinungs&Demonstrationsfreiheit!



        Nach Karlsruhe - Brockdorff-Entscheidung - “Unterpfand unserer Demokratie“!

        Es wäre daher schön - wenn zB exVerfassungsrichterin Susanne Baer „auf ihre „nachamtliche Zurückhaltung“ - hier verzichten würde!



        taz.de/Grundrechte...3/!5936627&s=Rath/



        Dank im Voraus.

        kurz - Ein derartig durchgeknalltes Szenario darf in dieser demokratisch verfassten Republik unter dem Grundgesetz keinen folgenlosen Bestand haben! Woll.



        Normal nich •

    • @Lowandorder:

      Anschließe mich

      • @Alfonso el Sabio:

        Ick mir ooch! Sorry, für den satirischen Einschub weiter oben. Wobei, für Rechte und manche Autofans wohl schwerlich als solche zu erkennen. ;-) Manchmal kann mensch die Realität nicht anders ertragen.

        • @Uranus:

          Warum nehmen Sie den überwiegenden Teil jener Nicht-Rechten und Nicht-Autofans nicht ernst, die die Aktionen der LG ablehnen und schädigend für die Klimapolitik ansehen?

          Mir scheint, es geht nicht nur um Klimaschutz, sondern auch darum weitere politische Ziele über das Thema LG zu portieren.

          Schade eigentlich, Für den Klimabewegung wäre es hilfreich, wenn die Bevölkerung wie zu Zeiten von FFF stark dahinter stehen würde.

          • @Rudolf Fissner:

            Tja - hab Wunschkonzerte auch immer gern! Woll. But.

            “Ach! Man will auch hier schon wieder nicht so - wie die Geistigkeit in Bremen!



            Ja die Aktivisten climatic sollten sich was schämen!



            Dess hett unser Mr. Subaltern!



            So gern!



            Doch wie es so im Leben geht!



            Es fehlt jede Pietät!

            ©️ geklaut wiedermal - 🙀🥳🤣



            Beim Alten aus Wiedensahl! 🙏

            • @Lowandorder:

              "sich was schämen" ist ein Schnack alter weißer Opis und keine wirkliche Antwort darauf, dass die Klimabewegung durch die Aktionen der LG den Rückhalt in der Bevölkerung verliert.

            • @Lowandorder:

              Oh! Sorry Herr Busch - “…mangelt…“



              Ist viel passender - naturellement -

            • @Lowandorder:

              👍👍

  • Selbstverständlich ist die Kriminalisierung der "Letzten Generation" ein politischer Akt, aus München.

    • @shitstormcowboy:

      Ich wusste nicht, dass die Staatsanwaltschaft zur CSU gehört. Ermittlungen sind erstmal Sache der unabhängigen Justiz, wenn ich die Gewaltenteilung noch richtig im Kopf habe. Die CSU hat die Razzia nicht angeordnet, sondern die Staatsanwaltschaft.

  • Das LKA und der Generalstaatsanwalt in München sehen das wohl anders. Das entscheidet aber nicht ein einzelner Rechtsanwalt, die Polizei oder Staatsanwaltschaft sondern Gerichte. So gehört sich das in einem Rechtsstaat.

    • @Dortmunder:

      Ja, eben, fleißig Vorwürfe basteln, an Haaren herbeiziehen, aufgrund denen mensch die Schnüffler*innen losschicken kann. Tja, und wo sich empört wird, wo geschnüffelt wird, da braucht es Ergebnisse. Und, hallo?!? Die haben Sekundenkleber eingesetzt! Und sich auf den heiligen Asphalt geklebt! Hingegen kann mensch gegen Nazis in Parlamenten kaum was machen. Dat sind ja Demokrat*innen! Vorher waren sie zu unbedeutend und nun ist angeblich die Angst groß, dass mensch Rechtsprozesse gegen die Nazi..., äh, Demokrat*innen, verliert. Aber gegen Klimakleber*innen kann mensch schon mal vorgehen und jene vor rechtskräftiger Verurteilung einfach mal als kriminelle Vereinigung diffa..., äh, delegiti..., äh, bezeichnen. "Wo geht es denn bitte hier hin mit der Demokratie?" - "Immer den Bach runter ..."

      • @Uranus:

        "Vorwürfe basteln"

        Sicher doch, die Staus, die Nötigungen, die Behinderungen von Rettungsdiensten haben nie stattgefunden. 🤓

        Alles nur Basteleien der "Lügenpresse": www.zdf.de/nachric...hr-berlin-100.html

        • @Rudolf Fissner:

          Ja. Versuchen - Jura - machen viele.



          Schonn. Aber wie auch meinem Hauswirt unlängst empfohlen:



          “Der Versuch ist ja nicht strafbar! Gelle.“



          Aber richtiger wird’s dadurch dennoch nicht! Wollnich.



          Es gibt doch auch andere ehrbare Tätigkeiten! Newahr.



          Normal Schonn •

  • 3G
    31841 (Profil gelöscht)

    Respekt vor so viel Bekloppheit! Wenn's nur lustig wäre ...:

    "Wann wurde der Paragraf eingeführt und wozu war er eigentlich gedacht?

    Der Paragraf 129 ist mit Geburt des Strafgesetzbuches 1872 eingeführt worden und diente ursprünglich der Verfolgung der gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie. Der Reichsgesetzgeber wollte den Sumpf des Allgemeinen Deutschen Arbeitervereins, der gerade seinen 160. Geburtstag feiert, trockenlegen. 2017 wurde eine Ausweitung beschlossen. Die EU wollte, dass Vereinigungen verfolgt werden müssen, deren Zweck die Begehung von Straftaten ist, die von mindestens vier Jahren Freiheitsstrafe bedroht sind und die sich einen finanziellen Vorteil verschaffen wollen. Diese Einschränkung des finanziellen Vorteils setzte die Große Koalition aber nicht um."

  • In Bayern ist Wahlkampf und die CSU muss ihrer Rechtsklientel was bieten. Vor ein paar Jahren wurden 700 Mio Mautgeld verplempert um dieser Gruppe zu zeigen, wer der Herr im Hause ist. In der BRD laufen etwa 500 Neonazis herum, gegen die ein Haftbefehl vorliegt und die man angeblich nicht finden kann. Aber die sind ja auch gar nicht annähernd so gefährlich wie die Kids der LG....

    • @Perkele:

      Die rechte politisch motivierte Gewalt in Bayern ist unteren Bundesländern mit am geringsten. ( de.statista.com/in...en-bundeslaendern/ )

      Was macht Bayern / die CSU in der Polizeiarbeit besser als andere Bundesländer und warum können Sie das nicht anerkennen?