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Gerhard Schröders Klage abgewiesenDer schlimmste Ex-Kanzler

Stefan Reinecke
Kommentar von Stefan Reinecke

Ein Gericht hat bestätigt, dass der Bundestag Schröders Büro und Mitarbeiter zu Recht gestrichen hat. Nun dürfte das Verfahren in die nächste Instanz gehen.

Schneidet im Vergleich schlecht ab: Gerhard Schröder in der Galerie des Bundeskanzleramts Foto: Stefan Boness

D er beste Ex-Kanzler, den die Bundesrepublik je hatte, war Helmut Schmidt. Nach seiner Amtszeit stieg er aus der Politik aus, suchte sich eine vernünftige Anschlussbeschäftigung und wurde Herausgeber der Zeit. Schmidt schrieb regelmäßig Kommentare über den Zustand der Welt und hatte genug Stil, um seine Nachfolger nicht mit guten Ratschlägen zu behelligen, was nun zu tun sei.

Der schlimmste Ex-Kanzler, den die Bundesrepublik je hatte, ist Gerhard Schröder. Der verdingte sich, einen Wimpernschlag nachdem er den Kanzlerjob los war, als Lobbyist bei Putin und machte damit seine als Kanzler erworbenen Verbindungen zu Geld. Kanzler Schröder hatte die Nord-Stream-Pipeline massiv gefördert, die dem Ex-Kanzler Schröder fürstliche Geldbeträge bescherte. Ein Fall zum Fremdschämen. Diese unheilvolle Geschichte endete mit dem Überfall Putins auf die Ukraine mit dem moralischen Bankrott des Ex-Kanzlers. Sogar danach verzichtete der beratungsresistente Sozialdemokrat nur widerwillig auf Jobs in Russland.

Ex-KanzlerInnen bekommen in Deutschland ein Büro gestellt, mit Fahrern und Angestellten. Damit sollen sie „fortwirkende Verpflichtungen aus ihrem Amt“ meistern. Das Büro soll ihnen vielleicht auch den Sprung vom äußerst Wichtigen in die Bedeutungslosigkeit versüßen. Eine Art Antidepressivum für Ex-KanzlerInnen. Das ist im Prinzip in Ordnung. In Italien, sechs Ministerpräsidenten in den vergangenen zehn Jahren, käme das teuer.

In Deutschland sind KanzlerInnen aber auch mal 16 Jahre im Amt. Da ist das nicht so schlimm. So ein Büro sorgt im besten Fall dafür, dass Ex-KanzlerInnen nicht auf dumme Ideen kommen, um ihre schwindende Bedeutung zu kompensieren. Eine Garantie ist das, siehe Schröder, nicht. Schröder wurde nach Beginn des Ukraine-Kriegs das Büro gestrichen. Moralisch verständlich, aber juristisch heikel.

Eine trostlose Affäre

Als Begründung wurde nicht Schröders Lobbyismus genannt. Das hätte nach Zensur gerochen. Er nehme „keine fortwirkenden Verpflichtungen aus seinem Amt mehr wahr“, so die etwas gesucht klingende Erklärung. Schröders Klage dagegen wurde nun abgewiesen. Das Ende ist das wohl nicht. Angesichts von Schröders Neigung zur Rechthaberei dürfte das Verfahren in die nächste Instanz gehen.

Etwas Positives hat diese insgesamt trostlose Affäre: Ex-KanzlerInnen müssen in Zukunft für ihre Post-Job-Büros etwas leisten oder Gutes tun. Das ist eine rationalere Regelung als ein Büro auf Lebenszeit, welches eine feudale Anmutung hatte. Diese Neuregelung ist dem moralischen Abgrund von Gerhard Schröder zu verdanken. Immerhin.

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Stefan Reinecke
Korrespondent Parlamentsbüro
Stefan Reinecke arbeitet im Parlamentsbüro der taz mit den Schwerpunkten SPD und Linkspartei.
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32 Kommentare

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  • für gerhard schröder ...

    ein faktisches hausverbot.

  • Selten so eine Übereinstimmung mit dem Kommentar gehabt.

    Zum einen hat Schröder Rentner geplant verarmen lassen, durch die Riester-Reform, zum anderen hat er Arme und Arbeitslose weiter verarmt und in eine Zwangsjacke Hartz-IV gepackt. Das alleine reicht mir eigentlich schon, so einen Menschen noch nach seiner Amtszeit weiter materiell auszustatten, finde ich nicht in Ordnung.

    Bei Schröder ist es eben aber so, dass er sich direkt in einem undemokratischen Staat im Rohstoffbereich verdingt hat, er ist eine Art Cheflobbyst in Deutschland für russische Öl- und Gasinteressen geworden.

    Warum soll der Steuerzahler ihm dann noch weiter unter die Arme greiffen?

    Eine gute Tätigkeit wäre etwas ehrenamtliches oder etwas caritatives, eine Tätigkeit, wo Menschen, die schwach sind, eine Hilfe, Unterstützung erhalten. Das soll meinetwegen der Staat dann auch weiter fördern.

    Ich habe genug von Gerd Schröder - er gehört für mich in die Kategorie Flops und Pleiten.

    Seine Shows mit seiner neuen Frau, seine Selbstgefährlichkeit und sein erratischer Regierungsstil (1998-2005), darauf hätte ich verzichten können.

    Es gibt einen Krieg in der Ukraine, es gibt ein aggressives, bewaffnetes Russland, der Frieden ist nicht mehr da, wenn wir für Menschenrechte, Demnokratie, Meinungsfreiheit und soziale Gerechtigkeit eintreten wollen, dann müssen wir Russland bremsen und die Politik dort kritisieren und dagegen halten.

    Wenn ein ex-SPD-Kanzler das nicht mehr teilt?

    Wenn ein langjähriger Politiker der SPD praktisch die Seiten wechselt und für einen Diktator aktiv ist, dann bitte ohne Steuergeld und beim kleinsten Anzeichen ... eine strafrechtliche Überprüfung - mehr fällt mir zu diesem Menschen nicht mehr ein.

  • Also, der erste Kanzler, der es wagte Hand an die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld zu legen, war Helmut Schmidt. Damit hat er die Lawine der Verschärfungen im sozialen Bereich losgetreten.



    Sein "Ruhm" beruht auf der Flut in Hamburg und ansonsten seinem Mythos als Kommentator für alles.

  • Wie glücklich darf sich Stefan Reinecke schätzen: er hat offenbar einen anderen Helmut Schmidt erlebt als der Rest von uns(?) - oder zumindest ziemlich viele politisch interessierte Menschen. Ansonsten: Zustimmung.

  • 6G
    663803 (Profil gelöscht)

    das führt aber doch in die Irre, wenn man jetzt durchdeklinieren möchte wer guter und noch besserer Kanzler war. Es geht um die Finanzierung bzw. die Nutzung eines solchen Büros. Ehedem war es eine Geste vom Parlament, dies dem Kanzler a.D. zur Verfügung zu stellen. Ich finde heute bzw. in diesem Jahrhundert sollte definiert werden für welche Zwecke diese Büro ist und entscheidet sich ein Kanzler dagegen, so hat er die Fahrt frei für totale Lobbyarbeit. Im Gegenzug will heißen bei Nutzung des Büros bindet er sich weiterhin an unterstützende Handlungen für die Bevölkerung; Schmidt im übrigen erachtete die Einführung einer solchen Regelung als unnötig.

    • @663803 (Profil gelöscht):

      www.energie-chronik.de/121116.htm



      //



      "Der erste "Atriumtalk" fand 2008 mit Ex-Bundespräsident Richard von Weizsäcker statt. Der hat sein Honorar tatsächlich gespendet, aber aus eigenem Antrieb, nicht weil es so vereinbart war."



      //



      Kennedy: "Frag nicht, was dein Land für dich tun kann"...



      //



      there is nothing to add

  • Können jetzt die 7 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und die 2 Chauffeure von Exkanzlerin Merkel auch eingespart werden?

    • @Altgrüne:

      Kommt im Zweifel auf ihre "Anschlussverwendung" an. Bei Blackrock ist wohl letztens ein Aufsichtsratsjob freigeworden... ;-)

      Richtigerweise muss sich das bei Merkel noch eingrooven. Sie ist noch nicht lange genug aus dem Amt, um abschätzen zu können, wo sie sich in dem breiten Gestaltungsspektrum verortet, dass von Profi-Elder-Stateswoman über Lobbyistin oder Buchautorin bis Rosenzucht reicht. Sie hat, wenn Sie will, sicher genug zu tun mit Dingen, die man als "Kanzlerfolgeaufgabe" betrachten könnte und die eben auch eines gewissen administrativen Unterbaus bedürfen.

  • Dass Gerd der mit Abstand schlechteste Ex-Kanzler ist, den Deutschland je hatte, steht außer Frage und Bedarf keines Artikels. Gerd war aber auch der schlechteste Kanzler, den Deutschland je hatte. Immerhin Busenfreund von Wladimirovitsch und er war sich selbst während seiner laufenden Amszeit nicht zu schade, den skrupellosen KGBler als lupenreinen Demokraten zu bezeichnen. Auf die EX-Kanzlerschaft zu abzustellen, verleugnet insofern die Zeit der Kanzlerschaft, in der diese Entwicklung bereits abzusehen war. Die SPD, inkl ihrer Wählerschaft tragen für dieses Desaster daher eine Mitverantwortung. Gerd hat als Kanzler wirklich nichts auf die Reihe bekommen. Zu erinnern wäre da an Hartz4, MaschmeyerConnection und staatlich legitimierter Verbrauchernepp namens RiesterRente, Prostitutions- und Ausbeutungsförderungsgesetz, Afghanistaneinsatz,... etc. Dieser Exkanzler war ein schwerwiegender und nicht zu heilender Unfall für Deutschland, bis heute.

  • Eigentlich müssten der schlechtesten Kanzlerin aller Zeiten auch die Privilegien entzogen werden, aus den selben Gründen.

    • @Carl W:

      Na ja, sie ist aber auch zugleich die beste Kanzlerin, die Deutschland je hatte.

      • @Strolch:

        Dann haben Sie wohl in einem anderen Land gelebt.

    • @Carl W:

      Es war aber auch die beste Kanzlerin, denn sie war ja die einzige.

  • Wer Privilegien verteilt, muss Regeln aufstellen



    Gerhard Schröder scheitert vor Gericht im Kampf um sein Bundestagsbüro. Doch in einem Punkt hat der Ex-Kanzler leider recht.

    www.zeit.de/politi...ag-altkanzlerbuero

  • Die SPD macht es sich zu einfach.

    Sie hat ihn zum Bundeskanzler gewählt, sie hat der Agenda 2010 zugestimmt. Es postum einfach Herrn Schröder anzulasten ist unredlich. Die SPD war lange Jahre "Schröderig", ist also mitschuldig.



    So einfach kann man sich den Dreck nicht von den Händen waschen, werte SPD.

    • @Rudi Hamm:

      So zu tun als ob es nur die SPD war ist aber auch zu einfach. NS2 hat die Merkel noch nach der Krim abgesegnet. Da haben große Teile in der Politik gut verdient vom russischen Schmiergeld, und dem Bürger war's auch egal, weil Hauptsache billig. 🤷‍♂️

    • @Rudi Hamm:

      ...aber darum geht es in dem Artikel doch gar nicht !

  • VG Berlin - Pressemitteilung vom 04.05.2023 - (Herr S. R. - einfach mal lesen!)

    Bundeskanzler a.D. Gerhard Schröder hat keinen Anspruch auf Ausstattung eines Büros zur Wahrnehmung von fortwirkenden Aufgaben aus dem früheren Amt. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin heute entschieden.

    Der Kläger war von 1998 bis 2005 Bundeskanzler. Er hatte – wie auch die ehemaligen Bundeskanzler vor und nach ihm – ein Büro in den Räumen des Deutschen Bundestages, in dem (zuletzt vier) Mitarbeiter des Bundeskanzleramts beschäftigt waren. Im Mai 2022 beschloss der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages, das Büro des Klägers ruhend zu stellen, da er keine fortwirkende Verpflichtung aus dem Amt mehr wahrnehme.

    Die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin hat die Klage abgewiesen. Für die begehrte Aufhebung der Ruhendstellung fehle die Klagebefugnis. Soweit der Kläger begehre, ihm auch zukünftig die Räume im Gebäude des Deutschen Bundestages zur Verfügung zu stellen, richte sich die Klage gegen den falschen Beklagten. Denn der Kläger habe die Räume von der SPD-Bundestagsfraktion und nicht von der beklagten Bundesrepublik Deutschland erhalten. Ein Anspruch auf Ausstattung eines Büros mit Mitarbeitern des Bundeskanzleramts stehe dem Kläger weder aus Gewohnheitsrecht noch aus dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) zu. Es gebe zwar seit über 50 Jahren eine einheitliche und dauernde Übung, nach der Bundeskanzler a.D. ein Büro mit Stellenausstattung auf Lebenszeit erhalten, wobei Umfang und Wertigkeit der Stellen variierten. Es fehle aber an der erforderlichen Überzeugung der Beteiligten, dass die Bundeskanzler a.D. einen entsprechenden Anspruch haben. Gegen eine solche Überzeugungsbildung spreche auch, dass andernfalls die verfassungsrechtlich garantierte Budgethoheit des Bundestages verletzt würde.

    Ein Anspruch aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz bestehe nicht, weil den Bundeskanzlern a.D. mit der Einrichtung der Büros keine Begünstigung gewährt werde.…ff Rest

    • @Lowandorder:

      ff & Rest

      “…Die Büros seien Organisationseinheiten im Geschäftsbereich des Bundeskanzleramts; sie würden ausschließlich im öffentlichen Interesse zur Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben eingerichtet und ausgestattet. Auch wenn die Bundeskanzler a.D. durch die Nutzung dieser Ressourcen einen faktischen Vorteil hätten, handele es sich dabei um einen bloßen Rechtsreflex; es fehle das für Art. 3 Abs. 1 GG erforderliche rechtlich geschützte Interesse.

      Der auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Ruhendstellung gerichtete Hilfsantrag sei aus den gleichen Gründen unbegründet.

      Gegen das Urteil kann die vom Verwaltungsgericht zugelassene Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

      Urteil der 2. Kammer vom 4. Mai 2023 (VG 2 K 238/22)



      www.berlin.de/geri...eilung.1320564.php



      Keine Ahnung - ob das Teil rechtsmittelfest ist - aber eine Auseinandersetzung doch wert - odr?!

      kurz - kleine Münze - statt Dämonisierung! Woll. Schofeler Raffke •



      Zwei verfassungs&völkerrechtswidrige Kriege zu verantworten - ist mir aber eine ganz andere Dimension - trotz le petit cheflereporter Peter Unfrieds goutierenden honigsaugenden Ver/irrungen in fjutscher2! Gellewelle&Wollnichtwoll •

      • @Lowandorder:

        Die Räume gehören also der SPD,aber finanziert wurden sie vom gesamten Bundestag? Und es gibt gar keinen rechtlichen Anspruch auf vom Staat finanzierte Büros und Mitarbeiter für Ex-Kanzler?



        Dann sollte man diese "Gewohnheitspfründe" aber sofort und endgültig abschaffen.

        • @Mustardmaster:

          Sach mal so: hatte anlässlich Berlin/Bonn-Tausch engeren persönlichen Kontakt zu Kollegen des VG Berlin: solide Handwerker wie sich das für Verwaltungsrichter gehört:



          Das wird schon stimmen & Acker Gerd - ist bekanntlich ein großmäuliger lausiger Jurist! Woll.

  • Dass Schmidt ein hervorragender Kanzler war, da gehe ich noch mit. Dass Schröder der schlimmste Kanzler gewesen sei, halte ich für ein Gerücht. Schmidt und Schröder verbindet eins: Es waren Kanzler die auch Nein sagen konnten. Die unsere Interessen gut vertreten haben. Schröder sagte Nein zum Irakkrieg. Unterstützt wurde er dabei von Joschka Fischer. Ein Scholz und eine Baerbock hätten das NIE hinbekommen.

    • @uffbasse:

      Wenn es einen guten Ex Kanzler gibt fehlt wohl zuerst der Name Brandt.



      Schmidt in Verbindung mit hervorragender Kanzler zu bringen ist schon eine gewagte These. Mittelprächtig würde ich bevorzugen. Über Schröder decke ich den Mantel des Schweigens.

    • @uffbasse:

      ...Schröder und Schmidt in einem Atemzug zu nennen - unfassbar !

      Schröder hat einen Sozialabbau befürwortet, der in der Geschichte der Bundesrepublik, seines gleichen sucht !



      Nicht nur dadurch hat Gerhard Schröder einen nicht wieder gut zumachenden Schaden zugefügt.



      Die Liste seiner Untaten ist lang und würde hier den Rahmen sprengen.

      Da stehen Sie wohl zimmlich alleine, mit Ihrerem Statement....

      • @Alex_der_Wunderer:

        Den Sozialabbau hat nicht Schröder betrieben, sondern die damalige Regierung aus SPD und Grüne. Sozialabbau liegt den Grünen besonders. Ich bin Schröder für sein Nein zum Irakkrieg noch heute dankbar. Das war eine Meisterleistung, die eben nur ein Schröder bringen konnte.

      • @Alex_der_Wunderer:

        Nicht, dass ich Ihnen in der Beurteilung Schröders nicht recht geben würde - das ist aber nicht das Problem.



        Das Problem ist, dass weite Teile der Bevölkerung diesen Sozialabbau nicht nur mitgetragen, sondern auch jedes bisschen Widerspruch dagegen in alter deutscher Tradition diskriminiert haben. Wer nicht arbeitet soll auch nichts essen und so. Und das jahrzehntelang.



        Die Deutschen wählen sich schon diejenigen an die Spitze, die sie verdienen. Insofern ist die Reihe Brand-Schmidt-Schröder-Scholz auch eine schöne Zusammenfassung der Entwicklung der Gesellschaft hier.

    • @uffbasse:

      Haben Sie den Artikel gelesen?

      Er handelt überhaupt nicht davon, wer ein guter oder schlechter KANZLER war, sondern wer ein guter oder schlechter EX-KANZLER war/ist.



      Ist ein ziemlicher Unterschied, oder?

      • @Eric Manneschmidt:

        Anscheinend habe ich den Artikel gelesen, Sie aber meinen Kommentar nicht. Hier ist die Rede von "war".

  • Nichts ist so schlecht, dass es nicht wenigstens als Negativbeispiel in die Annalen der Geschichte eingehen könnte :-)

    • @Bolzkopf:

      👍👍