Corona-Maßnahmen in Deutschland: Ende der harten Coronaregeln

In den meisten Bundesländern treten am 3. April die Basisregeln des Infektionsschutzes in Kraft. Nur zwei behalten die Maskenpflicht.

Masken hängen zusammen mit Taschen und Rucksäcken an Kleiderhaken in einem Klassenraum

In den meisten Bundesländern ist eine Maske in Schulen keine Pflicht mehr Foto: Patrick Pleul/dpa

Die bisher bundeseinheitlichen Coronaschutzmaßnahmen laufen am kommenden Sonntag größtenteils aus. In den meisten Bundesländern ist eine Maske beim Einkaufen oder in Schulen dann keine Pflicht mehr. Zwar könnten die Landesparlamente ihre Bundesländer zu sogenannten Hotspots erklären und die bisherigen Coronaregeln verlängern, aber bisher setzen das nur Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern um.

Der Bundestag hatte am 18. März die neue Fassung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen, alte Rechtsverordnungen bleiben nur bis 2. April im Kraft. Da etwa 76 Prozent der Bevölkerung in Deutschland als grundimmunisiert gelten und die Infektionen mit der Omikron-Variante milder verlaufen, hat sich das Infektionsgeschehen in Deutschland entsprechend verändert. Es droht derzeit keine flächendeckende Überlastung des Gesundheitssytems. Das soll das neue Gesetz berücksichtigen.

Allerdings kritisieren selbst Mitglieder der Regierungskoalition, vor allem von den Grünen, bei den neuen Regeln fehle die Maskenpflicht in öffentlichen Innenräumen. Mehrere Bundesländer beantragten am vergangenen Montag bei der Gesundheitsministerkonferenz, die Übergangszeit bis Ende April zu verlängern, scheiterten aber damit.

Auch die Vorsitzende der Lehrer*innen-Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Maike Finnern, mahnte bei der Deutschen Presse-Agentur, das Ende der Maskenpflicht bedeute, „den einfachsten Gesundheitsschutz für Beschäftigte, Kinder und Jugendliche sowie deren Eltern zu beenden.“

Landesregierung Thüringen kann sich nicht durchsetzen

Das Infektionsschutzgesetz sieht nun in Deutschland einen Basisschutz vor, welcher eine Maskenpflicht nur im öffentlichen Personennahverkehr und in Einrichtungen für vulnerable Gruppen vorschreibt. Abweichend vom Basisschutz können die Landesparlamente beschließen, wie Orte, Stadtteile oder Bundesländer als Hotspots gelten. Ein Hotspot setzt allerdings voraus, dass beispielsweise die Notfallversorgung gefährdet ist oder eine neue gefährlichere Variante grassiert.

Bundesgesundheitsminis­ter Karl Lauterbach (SPD) hatte die Landesparlamente mehrfach aufgefordert, sie sollten die Hotspot-Regeln für ihre Bundesländer umsetzen. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) warnte jedoch davor, Länder zu früh zu Hotspots zu erklären. In der ARD sagte er am Freitag­morgen, dass sonst bei Klagen Gerichte dagegen „ein Stoppschild aufstellen würden“.

Viele Bundesländer wollen offenbar keine Klagen riskieren und wenden die Hotspot-Regeln nicht an. In ihnen gelten ab Sonntag die Basisregeln. Nur Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern haben sich für die Hotspot-Regeln entschieden. Auch die Landesregierung in Thüringen hatte das beantragt, doch bei der Abstimmung im Landesparlament am Donnerstag konnte sie sich nicht durchsetzen.

Die Regierungskoalition der Linken, SPD und Grünen hat im Landtag keine Mehrheit. Vier Stimmen aus der Opposition fehlten ihr – die bekamen sie aber nicht. Die Koalition stimmte für die Maßnahmen, der Rest des Parlaments stimmte dagegen: das Gesetz wurde abgelehnt. Auch in Thüringen gelten daher ab Sonntag lediglich die Basisregeln.

Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) hatte das kommen sehen. Vor zwei Wochen sagte er im Bundesrat: „Ich habe den Eindruck, dass uns bei der Pandemieabwehr die Bundesregierung den Stuhl vor die Tür gestellt hat.“ Selbst eine Mehrheit hätte die Maßnahmen nicht in trockene Tücher gebracht. FDP und AfD hatten vor der Abstimmung Klagen dagegen angekündigt.

Auch der Landesvorsitzende der FDP in Hamburg kündigte eine Klage gegen die Hotspot-Regeln an. Allerdings: Wie die Hamburger Morgenpost berichtete, gibt es dagegen Widerstand vom eigenen Landesverband.

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