Corona-Pandemie im Norden: Hamburg erklärt sich zum Hotspot

Wie Mecklenburg-Vorpommern hält die Stadt noch vier Wochen an den Schutzmaßnahmen fest. In Niedersachsen fallen ab Sonntag die Zugangsbeschränkungen.

Junger Mann steht mit zwei roten Körben in den Händen vor Kühlregal

Bleibt in Hamburg bis Ende April Pflicht: Masketragen beim Einkaufen Foto: Robert Michael/dpa

HAMBURG taz | Die Stadt Hamburg will nach Auslaufen der bundesweiten Coronaregeln noch vier Wochen an den Schutzmaßnahmen festhalten und „Hotspot“ werden. Das beschloss am Mittwoch auf Antrag von Rot-Grün die Bürgerschaft. Als Grund wird die starke Ausbreitung der Omikron-Variante genannt, die dazu geführt habe, dass sich die Zahl der Covid-19-Patienten auf Normalstationen seit dem 4. März von 245 Personen auf 464 erhöhte. Auch Mecklenburg-Vorpommern hatte in der vergangenen Woche das ganze Bundesland zu einem Hotspot erklärt und will daran festhalten.

Wie berichtet, sieht das Infektionsschutzgesetz als Kompromiss der Berliner Ampel-Regierung ab dem 2. April nur noch einen niedrigschwelligen „Basisschutz“ vor wie etwa Maske im Personennahverkehr oder Testpflicht in Pflegeeinrichtungen. Darüber hinaus kann es die bisherigen Schutzmaßnahmen wie die Maskenpflicht im Supermarkt nur für „konkret benannte Gebiete“ geben, wenn in einer Region eine bedrohliche Infektionslage herrscht, eben in Hotspots.

Senatssprecher Marcel Schweitzer hatte im Vorwege erklärt, Hamburg drohe eine Überlastung des Gesundheitssystems. Zum einen führten mehr infizierte Patienten zu einer Mehrbelastung, auch wenn diese nur mit und nicht wegen einer Corona-Infektion in der Klinik seien. Zum anderen führe Omikron auch zu einem höheren Krankenstand beim Klinikpersonal.

Die SPD-Fraktion hatte in ihrer Pressemitteilung den Ausdruck „Hotspot“-Regel sorgsam vermieden und spricht nun von „Fortsetzung der Basisschutzmaßnahmen“. Sie habe Verständnis für Menschen, die Normalität wünschen, sagt die SPD-Gesundheitssprecherin Claudia Loss. Es gehe aber darum, dass sich die ohnehin angespannte Lage beim Klinikpersonal nicht durch eine steigende Bettenauslastung verschlechtere. Die sicherste Maßnahme sei nun mal die „Maskenpflicht in Innenräumen“. Wieder möglich ohne 2G-Nachweis sei der Gastronomiebesuch. Nur für Tanzveranstaltungen gebe es weiter den 2G-plus-Nachweis.

FDP-Politiker will klagen

Die FDP-Abgeordnete Anna von Treuenfels-Frohwein warf dem Senat vor, die Hotspot-Regel zu „verbiegen“. Ihr früherer Fraktionskollege und heutige FDP-Bundestagsabgeordnete Michael Kruse kündigte an, dagegen zu klagen. „Ein Hotspot kann erklärt werden, wenn zum Beispiel Patienten aus Hamburg verlegt werden müssten oder wenn die Notfallversorgung gefährdet ist“, sagt er. „Diese Kriterien sind in Hamburg nicht erfüllt.“ Hamburgs Auslastungsgrad der Intensivbetten sei „moderat“ und gehöre bundesweit zu den niedrigsten. Auch zeige der hohe Anteil auswärtiger Patienten, dass Hamburg hier Kapazitäten hätte.

Die CDU wetterte, die Ampel-Koalition im Bund habe mit ihrem Gesetz „Corona-Chaos“ angerichtet, weil die Voraussetzungen für die „Hotspot-Regelung“ nicht näher definiert sei. Sie forderte eine Hamburger Bundesratsinitiative zur Änderung des Gesetzes.

Dass die Regelung deutbar ist, zeigt der Blick nach Niedersachsen. Dort sollen ab Sonntag die Zugangsbeschränkungen fallen und nur noch besagte niedrigschwellige Maßnahmen gelten. Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD) erklärte, eine landesweite Hotspot-Regelung wie in Hamburg komme nicht infrage. Noch vor einem Jahr hätten bei einer niedrigen Inzidenz von 119 mehr 256 Menschen mit Corona auf Intensivstationen gelegen, heute seien es 175. „Das zeigt, wie unterschiedlich sich die Virusvarianten auswirken.“ Man könne von einem hohen Infektionsgeschehen in Niedersachsen sprechen, „aber nicht von einer Überlastung der Intensivstationen“.

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