BGH-Urteil zum Cum-Ex-Skandal: Dreistigkeit siegt nicht immer

Banker, Anwälte, Investment-Profis haben mit geschickten Tricks Steuern hinterzogen – und wurden erwischt. Auch an Olaf Scholz bleibt vom Cum-Ex-Skandal etwas hängen.

Silhouette von Olaf Scholz

Irgendwas wird vom Cum-ex-Skandal an ihm haften bleiben: Finanzminister Olaf Scholz (SPD) Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Wer sich zwei Mal Steuern erstatten lässt, die nur einmal bezahlt wurden, macht sich tatsächlich strafbar. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, sollte man meinen. Doch es hat acht Jahre gedauert, bis der Bundesgerichtshof nun das Selbstverständliche rechtskräftig festgestellt hat: Die so genannten Cum-Ex-Tricksereien waren Steuerhinterziehung und damit strafbar.

Die Täter – Banker, Anwälte, Investment-Profis – waren aber nicht nur dreist, sondern gingen auch äußerst aufwändig vor, um ihre Machenschaften zu verbergen. In jede Transaktion waren Dutzende Personen eingespannt, um die Vorgänge zu verschleiern. Doch der Kern der Täter, der das Ganze orchestrierte, kannte den großen Plan und wusste genau, was gespielt wird. Das stellte nun auch der BGH fest. Dreistigkeit siegt nicht immer.

Für die unerschrockene Kölner Staatsanwältin Anne Brorhilker ist das Urteil sicher eine große Genugtuung. Ohne sie wäre wären die hochkomplexen Ermittlungen wohl im Sand verlaufen. Doch Brorhilker ließ weltweit Akten beschlagnahmen, überredete Kronzeugen zur Aussage und ließ sich nicht einschüchtern vom Vorwurf, sie verfolge zu Unrecht pfiffige, aber strikt gesetzestreue Steuerexperten.

Hoffentlich wird Brorhilker nun nicht wegbefördert. Denn sie bietet die Gewähr, dass nun die laufenden Ermittlungsverfahren gegen hunderte Beschuldigte aus der Finanz-Szene entschlossen durchgezogen werden.

Und was ist mit Olaf Scholz, fragen nun alle. Als Hamburger SPD-Bürgermeister hatte er sich mit den Spitzen der Cum-Ex-Bank Warburg getroffen – und schon kurze Zeit später änderte das Hamburger Finanzamt seine Pläne und verzichtete auf Steuernachforderungen. Scholz sagt, er habe damit nichts zu tun und könne sich im Zweifel nicht erinnern. Das spielte beim BGH zwar keine Rolle. Aber Scholz hat mit seinen undurchschaubaren Manövern selbst dafür gesorgt, dass man bei den Worten „Cum-Ex“ nun immer an ihn denken muss.

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Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).

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