Warnung vor der fünften Welle: Lauterbach impft selbst

In Niedersachsen wurde die 2G-Regelung für Weihnachtsshopper kassiert. Lauterbach fährt zu den Parteikollegen nach Hannover – und warnt.

Gesundheitsminister impft vor Kameras ein Kind.

Hier impft der Minister persönlich: Karl Lauterbach in einem Impfzentrum in Hannover Foto: Moritz Frankenberg/dpa

HANNOVER taz | Es ist der erste Auswärtstermin des neuen Gesundheitsministers Karl Lauterbach (SPD). Er habe sich bewusst für das „vorbildliche“ Kinderimpfzentrum am Zoo Hannover entschieden, sagt er. Da legt er zur großen Begeisterung der Fotografen und Kameraleute dann auch noch selbst Hand an und impft zwei Kinder.

Draußen protestiert derweil eine kleine, aber laute Gruppe von Coronaleugnern und Impfgegnern. Als „Kindermörder“ beschimpfen sie Lauterbach – sind sich aber gleichzeitig nicht zu schade, verängstigte Kinder im Grundschulalter anzupöbeln, die auf dem Weg ins oder aus dem Impfzentrum sind.

„Vorbildlich“ wird Lauterbach auch die Coronapolitik von Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) später nennen, denn natürlich ist dies in erster Linie ein Besuch unter Parteifreunden. Weil kann diese Rückendeckung allerdings gut gebrauchen – nachdem das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg die 2G-Regelung für den Einzelhandel gekippt hat. Auf die hatte man sich zwar bundesweit geeinigt, aber umgesetzt werden muss sie eben über die Coronaverordnungen der Länder.

In mehreren Bundesländern laufen Klagen dagegen, betrieben unter anderem von der Handelskette Woolworth. In Schleswig-Holstein hatte das dortige OVG die Regelung gelten lassen, in Niedersachsen wurde sie jetzt mit sofortiger Wirkung kassiert. Nun murren vor allem die Kommunen, die sich große Mühe gemacht haben, Kontrollen und Einlassbändchen zu organisieren, um es ihren Händlern leichter zu machen.

Gleichzeitig greift die Verunsicherung auch in anderen Bundesländern um sich: Welches Oberverwaltungsgericht urteilt als nächstes und wie? Welches Land gibt vorher schon dem Druck des Handels nach, der um sein Weihnachtsgeschäft kämpft?

Unaufhaltsame Welle für Lauterbach
GesundheitsministerLauterbach impft ein Kind, das den Daumen hoch zeigt.

Zumindest bei den Kleinen kommt die Impfaktion des Ministers gut an Foto: Fabian Bimmer/reuters

Weil und Lauterbach betonen zwar beide, keine „Urteilsschelte“ betreiben zu wollen, lassen aber trotzdem keinen Zweifel daran, dass sie die Entscheidung für falsch halten.

Er gehe von einer massiven fünften Welle durch Omikron aus, sagt Lauterbach. „Was ich von meinen Kollegen aus England höre, ist, dass die Ausbreitung alles übertrifft, was in der gesamten Pandemie beobachtet wurde.“ Die fünfte Welle lasse sich auch in Deutschland gar nicht mehr verhindern.

Und ab einem bestimmten Punkt helfen dann auch die überwiegend milden Verläufe nichts mehr, sagt Lauterbach. Die würden die Zahl der Sterbefälle vielleicht für zwei oder drei Wochen gering halten. Dann aber hätte das Wachstum der Fälle diesen Vorteil schon aufgezehrt und die Krankenhäuser würden an ihre Grenzen kommen.

Auch Weil mahnt, man dürfe sich auf den aktuell sinkenden Inzidenzen nicht ausruhen. Das Zusammentreffen der vierten und der fünften Welle produziere möglicherweise die schwierigste Situation der gesamten Pandemie.

Dies hinauszuzögern, um der Booster-Kampagne mehr Zeit zu verschaffen, sei das oberste Ziel, sagt Lauterbach. Deshalb sei er dabei, mehr Impfstoff zu organisieren, deshalb plädiere er für Kontaktreduktionen und freiwillige Tests auch vor den Feiertagsbesuchen.

Was die Richter treibt

Für das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg war dieses Szenario offenbar zu weit weg. In seiner Urteilsbegründung hebt es vor allem darauf ab, dass der Einzelhandel ja gar nicht nachweislich ein Infektionstreiber ist. Mit einer FFP2-Maskenpflicht stünde angesichts der aktuellen Pandemielage ein milderes und angemesseneres Mittel zur Verfügung.

Außerdem leuchtete die Ungleichbehandlung der verschiedenen Branchen den Richtern nicht ein: Niedersachsen hatte nicht nur Supermärkte und Drogerien ausgenommen, sondern beispielsweise auch Gartenmärkte oder Fachmärkte zur Reparatur und Instandhaltung von Elektronikgeräten, nicht aber die Baumärkte.

In Sachen FFP2-Maskenpflicht wird man nun nachbessern, heißt es aus der niedersächsischen Staatskanzlei. Im Übrigen wartet man darauf, wie das OVG Lüneburg in der kommenden Woche über die Weihnachtsruhe urteilen wird, mit der die Schließung von Clubs und Diskotheken zwischen den Jahren verfügt wurde.

Er wäre ja sehr dafür, dass sich das Gericht einmal ein paar Experten zur Anhörung einlade und sich die voraussichtliche Lage im Januar modellieren lasse, sagte Weil.

Möglicherweise, schwingt dabei unausgesprochen mit, wird man das schöne Weihnachtsshopping dann teuer bezahlen. Andrerseits: Wenn es dann wieder zu einem allgemeinen Lockdown kommt, verstößt der wenigstens nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz.

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